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Bioethik/Medizinethik
• Einführung
• Kirchliche Stellungnahmen aus Österreich
und anderen Ländern
• Websites, bei denen weitere Information
abgerufen werden kann
• Beiträge von Theologen und Naturwissenschaftlern
zur aktuellen Diskussion
• Literaturauswahl
• Glossar ethischer und medizinischer Fachausdrücke
• Aktuell
2010
- EU-Bischofskommission lehnt embryonale Stammzelltests ab
- "Aktion Leben" zum EGMR-Urteil: Eizellspende muss verboten bleiben
- Schweiz: Kirche bejaht Verfassungsartikel über Forschung am Menschen
- Bischof Küng: "Ein Arzt darf niemals töten"
2009
- Experten mahnen Dialog über Synthetische Biologie ein
- Stammzellenforschung: US-Bischöfe kritisieren Obamas Erlass
- Embryonenforschung: Auswirkungen in Österreich?
2008
-
Papst kritisiert Sterbehilfegesetz
in Luxemburg
-
Neues Vatikan-Dokument zur Bioethik
unterstreicht Würde des Menschen. Webseite
-
EU-Bischöfe begrüßen Entscheidung gegen
Stammzellen-Patentierbarkeit
-
Kein Patent für embryonale Stammzellen
-
Katholisches "Imabe"-Institut
besteht seit 20 Jahren
-
Deutsche Kirchen kritisieren EU-Patente
für embryonale Stammzellen
-
Deutsche Ärzte kritisieren britisches
Embryonengesetz
-
"Keine
biomedizinische Forschung im moralischen Vakuum"
-
"Mensch-Tier-Hybride
sind menschliche Embryonen"
-
Internationale Kritik an
"Tier-Mensch-Hybriden"-Experiment
- "Verbrauchende
Embryonenforschung kann niemals gerechtfertigt werden"
- Britische
Forscher schaffen erste Mensch-Tier-Embryos
- Körtner:
Österreich ist Schlusslicht in Europa bei bioethischen
Regelungen
- Katholiken
fordern Verbot von verbrauchender
Embryonenforschung
- Ringen
um den Embryo
- Stammzellenforschung:
Unterschiedliche Positionen der Religionsgemeinschaften
- Stammzellenforschung:
Neue Erkenntnisse bringen ethische Vorteile
- Wien: Spitzentagung
über neue Aspekte der Stammzellenforschung
2007
-
Europäisches Patentamt: Kein
Patent auf embryonale Stammzellen
- "Durchbruch"
in der adulten Stammzellenforschung?
- Christiane
Druml neue Vorsitzende der Bioethikkommission
- Künstliches
Chromosom: Vatikan für sorgfältige
Klärung
- Schottische
Bischöfe warnen vor Züchtung von Mensch-Tier-Mischwesen
- Deutscher
Moraltheologe für Verteidigung
des Embryonenschutzes
- Karas: Scharfe
Kritik an Sterbehilfe-Enquete der Euro-Liberalen
-
"Aktion Leben": Statt Klon-Erfolgen
sollte es dessen Verbot geben
- Klonen
keine alleinige Frage der Wissenschaft
- "Lebensschutz
geht vor Forschungsfreiheit"
- Europaparlament
diskutiert Ethik-Regeln
- EU plant
Datenbank über embryonale
Stammzell-Linien
-
Zahl der Euthanasie-Fälle in
Belgien stieg um zehn Prozent
-
Moraltheologe
Mieth verurteilt Eingriffe an behindertem
Kind
- Vatikan
begrüßt Fortschritt in der Stammzellenforschung
2006 | 2005
| 2004

Einführung
Die letzten Jahrzehnte waren von beeindruckenden
und tiefgreifenden Erkenntnissen und Entwicklungen insbesondere auf dem
Gebiete der Biologie und Biomedizin geprägt. Es haben sich dadurch
eine Reihe von bisher ungeahnten und vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten
ergeben, die durchaus dazu angetan sind, Lebensqualität in vieler
Hinsicht zu verbessern. Es entsteht dadurch aber auch eine Reihe neuer
Fragestellungen und Probleme, die viele Menschen verunsichert und beunruhiget.
Zum Teil sehen sie auch in den von der Wissenschaft eröffneten Möglichkeiten
einen unstatthaften Eingriff in das Schöpfungshandeln Gottes und
erwarten sich gerade deshalb klärende Worte von den Kirchen. Die
Mitgliedskirchen des Ökumenischen Rates der Kirchen in Österreich
teilen die Überzeugung, daß die Welt, in der wir leben, Gottes
Schöpfung ist und dem Menschen darin eine besondere Stellung und
Verantwortung zukommt. Trotzdem hat sich der ÖRKÖ entschlossen,
keine Erklärung zu dieser Thematik abzugeben. Dafür sind vor
allem zwei Gründe ausschlaggebend:
- Den immer neuen Erkenntnissen der Forschung entspricht
eine sich rasch ändernde Wahrnehmung der damit verbundenen Probleme
in der Öffentlichkeit: das Interesse für beispielsweise gentechnisch
veränderte Lebensmittel wird abgelöst durch die unter dem Stichwort
„kein Patent auf Leben“ geführte Diskussion, die wieder
in den Hintergrund gedrängt wurde durch die Beunruhigung durch das
Klonschaf Dolly, die Arbeit mit embryonalen Stammzellen, die Möglichkeiten
des therapeutischen Klonens...Jede Erklärung läuft somit Gefahr
bereits zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung hinter der Fragestellung
des Augenblicks zurückzubleiben.
- Dazu kommt, daß im ÖRKÖ 14 Kirchen
zusammenkommen, deren Entscheidungsstrukturen sehr unterschiedlich sind
und deren Äußerungen, speziell auf dem Gebiete der Ethik, für
ihre Mitglieder von sehr unterschiedlicher Verbindlichkeit sind.
Der ÖRKÖ ist sich aber der Schwierigkeiten
jener Menschen bewußt, die sich eingehender mit der Materie –
den wissenschaftlichen Erkenntnissen und deren Anwendungen sowie den sich
daraus ergebenden ethischen Fragestellungen – beschäftigen
möchten: Von manchen Medien, die gerade wenn es um Neuerungen auf
dem Gebiete der Biotechnologie oder der Biomedizin geht, eher auf Emotionen
als auf Sachlichkeit setzen, ist nur wenig Hilfe zu erwarten. Die eigentliche
Fachliteratur ist auch für den gutwilligen und interessierten Laien
nur wenig hilfreich, sich in der Fülle der sonstigen Publikationen
zurechtzufinden ist fast unmöglich. Die folgende Auswahl an Informationen
– die natürlich keineswegs den Anspruch auf Vollständigkeit
noch auf Endgültigkeit erheben kann – soll es den Suchenden
erleichtern, zu einer sachgerechten Information und in der Folge zu eigenen,
verantwortlichen Überlegungen und Entscheidungen zu gelangen.


Stellungnahmen
aus den Kirchen:
ÖSTERREICH:
Im Auftrag des evangelischen Oberkirchenrates A.u.H.B.
Verantwortung für das Leben. Eine evangelische Denkschrift
zu Fragen der Biomedizin. 2001.
Evangelischer Oberkirchenrat A.u.H.B.
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Stellungnahme zur
Diskussion über das reproduktive Klonen (3/2001)
beide abrufbar unter http://www.evang.at/dokumente/reden/index.htm
Altkatholische Kirche Österreichs – Bischöfliches
Seminar
Positionen zu Ethik und Gentechnologie, Sept. 2003
www.heilandskirche.org/htm/altkatholisch4.htm
DEUTSCHLAND:
Gott ist ein Freund des Lebens.
Gemeinsame Erklrärung der Dt. Bischofskonferenz und des Rates der
EKD, 1989
Einverständnis mit der Schöpfung.
Ein Beitrag zur ethischen Urteilsbildung im Blick auf die Gentechnik und
ihre Anwendung bei Mikroorganismen, Pflanzen und Tieren. 2., um einen
Anhang erweiterte Auflage, 1997,EKD Denkschrift 137
Zur Achtung vor dem Leben - Maßstäbe
für Gentechnik und Fortpflanzungsmedizin Maßstäbe für
Gentechnik und Fortpflanzungsmedizin. Kundgebung der Synode der
Evangelischen Kirche in Deutschland, EKD-Texte 20, 1987
Menschenwürde und Menschenrechte von
allem Anfang
Gemeinsames Hirtenwort der Deutschen Bischöfe www.eufobio.org/org/dok
Wieviel Wissen tut uns gut? Chancen
und Risiken der voraussagenden Medizin. Gemeinsames Wort der DBK und des
Rates der EKD zur "Woche für das Leben 1997", Gemeinsame
Texte 11, 1997
Xenotransplantation. Eine Hilfe
zur ethischen Urteilsbildung. Gemeinsame Texte der EKD und der DBK, Gemeinsame
Texte 13, 1998
Ethische Fragen im Bereich von Medizin, Bioethik
und Gentechnik
Zur Einführung in diese thematische Zusammenstellung
Der Mensch: sein eigener Schöpfer?
Wort der Dt. Bischofskonferenz zu Fragen von Gentechnik und Biomedizin,
2001
Biomedizinischer Fortschritt als Herausforderung
für das christliche Menschenbild. Erklärung des Zentralkomitees
der deutschen Katholiken, 2001 www.kna.de/aktuell/doku
Wenn nicht anders angegeben,
abrufbar unter www.ekd.de
bzw. www.dbk.de
VERLAUTBARUNGEN DES
APOSTOLISCHEN STUHLS:
Donum vitae (vorgeburtliches Leben,
Fortpflanzungsmedizin), Instruktion der Glaubenskongregation 1987, dt.
Übers.: Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 74, hg. vom Sekretariat
der Dt. Bischofskonferenz
Evangelium Vitae Enzyklika Johannes Paul II. , dt. Übers.:
Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 120, hg. vom Sekretariat der
Dt. Bischofskonferenz
Beide abrufbar unter www.dbk.de
Kongregation für die
Glaugbenslehre. Instruktion DIGNITAS PERSONAE. Über
einige Fragen der Bioethik
Link zur Webseite
GRIECHENLAND:
Cloning of Embryonic Cells, The
Holy Synod of the Church of Greece (griech.orthodox), 2000
Medically assisted Reproduction,
The Holy Synod of the Church of Greece, 2002
Basic Positions on the Ethics of Transplantation,
The Holy Synod of the Church of Greece, 2002
alle abrufbar unter www.eufobio.org/religion/dok
SCHOTTLAND:
Cloning and Stem Cells, Reihe von
Artikeln der Church of Scotland (reformiert) unter http://www.srtp.org.uk/cloning.shtml
Patenting, Genes and Living Organisms
http://www.srtp.org.uk/patent.shtml
KEK (Konferenz
Europäischer Kirchen):
EECCS und Bioethik
(Juni 1998)
Das Klonen
von Tieren und Menschen (Mai 1998)


Websites,
bei denen weitere Information abgerufen werden kann:
http://science.orf.at
insbes. http://science.orf.at/science/koertner
http://www.kna.de/aktuell/doku_aktuell.html
http://eufobio.org
http://www.srtp.org.uk/srtpage3.shtml

Statements, Vorträge,
Artikel von Fachleuten
(Theologen sowie Naturwissenschaftler)
Stellungnahme evang. Ethiker zur Fragen der Embryonenforschung
Starre Fronten überwinden, http://www.evang.at/dokumente/reden/index.htm
Dietmar Mieth, Fortpflanzungsmedizin im britisch-deutschen
Vergleich (die unterschiedlichen Embryonenschutzgesetze), www.kna.de/aktuell/doku_aktuell.html
Dietmar Mieth, Going to the roots of the
stem cell debate. The ethical problems of using embryos for research,
2000, www.embo-reports.oupjournals.org/cgi/content/full/1/1/4
Ulrich Körtner, Menschliche Embryonen
oder embryonale Menschen? http://science.orf.at/science/koertner/46746
Susanne Dihlmann, Gentherapie – Therapie
der Zukunft, www.eufobio.org
Konstantin B. Scoute, Bioethik und die Ethik
der Orthodoxie, Vortrag 1999, www.eufobio.org./religion/dok


Literaturauswahl
zur Einführung in die Thematik bzw. zur Vertiefung
einzelner Themen
Anselm, R./ Körtner, U. (Hg.),: Streitfall
Biomedizin. Orientierung in christlicher Verantwortung, mit einer
Einleitung von T. Rendtorff, Göttingen 2003
Bundesärztekammer (2000): Diskussionsentwurf
zu einer Richtlinie zur Präimplantationsdiagnostik, Dt.
Ärzteblatt
97, 2000, A-525-528
Dabrock, P. / Klinnert, L. (2001): Würde
für verwaiste Embryonen? Ein Beitrag zur ethischen Debatte
um embryonale Stammzellen (Zentrum für Medizinische Ethik, Medizinethische
Materialien 130), Bochum
Damschen, G.: Der moralische Status menschlicher
Embryonen. Pro und contra Spezies-, Identitäts- und Potentialitätsargument,
Berlin/New York 2003
DFG (1999): Stellungnahme zum Problemkreis
“Humane embryonale Stammzellen”, abgedruckt in: L.
Honnefelder
(Hg.), Jahrbuch Wissenschaft und Ethik 3, S. 394-399
DGF (2001): Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft
zur Forschung mit menschlichen Stammzellen,
3. Mai 2001, http://www.dfg.de/aktuell/stellungnahmen/genforschung/empfehlungen_stammzellen_03_05_01.html
Fischer, J.: Medizin- und bioethische Perspektiven.
Beiträge zur Urteilsbildung im Bereich von Medizin und Biologie,
Zürich 2002
Honecker, M. (1997): Wissen und Handeln.
Ethische Probleme und Aporien in pränataler Diagnostik und Fortpflanzungsmedizin,
Zeitschrift für Medizinische Ethik 43, S. 199-213
Ibelgaufts H., Gentechnologie von A bis Z,
Studienausgabe, VCH, Weinheim, 1990
Irrgang, B. (1995): Grundriß der medizinischen
Ethik (UTB 1821), München
Kaminsky, C. (1998): Embryonen, Ethik und
Verantwortung. Eine kritische Analyse der Statusdiskussion als
Problemlösungsansatz angewandter Ethik (PhU 5), Tübingen
Knoepffler, N. (1999): Forschung an menschlichen
Embryonen. Was ist verantwortbar?, Stuttgart/Leipzig
Körtner, U.: Bedenken, daß wir
sterben müssen. Sterben und Tod in Theologie und medizinischer
Ethik /BsR 1147), München 1996
Körtner, U.: Evangelische Sozialethik.
Grundlagen und Themenfelder (UTB 2107), Göttingen 1999
U. Körtner u.a. Hg., Lebensanfang und
Lebensende in den Weltreligionen - Beiträge zu einer
interkulturellen Medizinethik, Neukirchner Verlag, 2006
Körtner, U.: Unverfügbarkeit des
Lebens? Grundfragen der Bioethik und der medizinischen Ethik,
Neukirchen-Vluyn 2001
Körtner, U./Kopetzki, Chr. (Hg.): Embryonenschutz
– Hemmschuh für die Biomedizin? (Schriftenreihe Recht
der Medizin, Bd.18), Wien 2003
Kreß, H.: Präimplantationsdiagnostik,
der Status von Embryonen und embryonale Stammzellen. Ein
Plädoyer für Güterabwägungen, ZEE 45, S.230-235, 2001
Kreß, H.: Medizinische Ethik. Kulturelle
Grundlagen und ethische Wertkonflikte heutiger Medizin, Stuttgart 2003
Nawroth, F./Ludwig, M./Mallmann, P./Diedrich, K.
(2000): Naturwissenschaftliche und (arzt-) rechtliche Grundlagen
der Präimplantationsdiagnostik, ZME 46, S.63-79
Oduncu, F.: Hirntod und Organtransplantation.
Medizinische, juristische und ethische Fragen, Göttingen 2003
Oduncu, F./Schroth, U./Vossenkuhl, W. (Hg.): Transplantation.
Organgewinnung und –allokation (Medizin – Ethik –
Recht 2), Göttingen, 2003
Rager, G., Hg. (1998): Beginn, Personalität
und Würde des Menschen (Grenzfragen 23),
2. Aufl., München
Schroeder-Kurth, T. (2000): Präimplantationsdiagnostik
in Deutschland – ganz oder gar nicht! Ein Plädoyer
gegen halbherzige Scheinlösungen, ZME 46, S.123-136
Singer, P. (1994): Praktische Ethik.
Neuausgabe, Stuttgart
Strawson, P. (1993): Individuals,
10. Aufl., London
Zimmermann, M. u. R. (2001): Präimplantationsdiagnostik:
Chance oder Irrweg? Die Bundesärztekammer und die Fortpflanzungsmedizin,
ZEE 45, S.47-57


Glossar ethischer
und medizinischer Fachausdrücke
Adult:
“adultus” (lateinisch) = “erwachsen”.
Chromosom:
Die im Zellkern lokalisierten „Kernschleifen“ (in den Keimzellen
des Menschen 23, in den Körperzellen 46). Sie enthalten das Erbmaterial
in Form von – DNA. Die in den Fadenstrukturen der DNA aufeinanderfolgenden
Abschnitte repräsentieren einzelne Erbfaktoren = Gene (in 23 Chromosomen
ca. 30.000 Gene) Bei der Zellteilung kommt es zu einer identischen Verdoppelung
jedes Chromosoms.
Dezisionistisch:
auf einer nicht weiter begründungsfähigen (willkürlichen)
Entscheidung beruhend.
DNA:
Deoxyribonecleic Acid bzw. deutsch Desoxyribonucleinsäure (DNS) ist
die im Zellkern befindliche chemische Substanz, in deren langgestreckter
molekularer Struktur in der Reihenfolge ihrer Bausteine – der Nucleinsäure-Basen
– Erbinformation der Zelle verschlüsselt vorliegt. Diese Information
dient vor allem zur korrekten Synthese von Proteinen, welche zur Prägung
des Erscheinungsildes des Lebewesens erforderlich sind.
Embryo:
“embryon” (griechisch) = “quellen, keimen”. Als
Embryo bezeichnet man die befruchtete menschliche
Eizelle vom Zeitpunkt der Verschmelzung der Vorkerne von Ei- und Samenzelle
an bis zum Ende der achten
Schwangerschaftswoche nach dem Eisprung, d.h. der 10. Schwangerschaftswoche
nach der Menstruation.
Nach diesem Zeitpunkt wird das entstehende neue Individuum Fötus
genannt.
Epigenetisch:
Als Epigenese bezeichnet man die Entwicklung des Organismus durch dauernde
Neubildungen,
ohne Steuerung durch erbliche Faktoren. In der modernen Evolutionsbiologie
steht der Begriff für eine Entwicklungstheorie, die die Entwicklung
eines Organismus nicht allein durch seine Erbanlagen, sondern z.B.
auch durch Umwelteinflüsse und Selbststeuerungsprozesse bedingt sieht.
Gen: Abschnitt auf der – DNA, welcher die Information zur Synthese
einer – RNA oder eines Proteins enthält.
Gendiagnostik:
Nachweis von erblichen Defekten (Erbschäden) durch direkte Analyse
der – DNA aus Zellen des zu Untersuchenden. DNA-Analysen zur Diagnostizierung
genetischer Erkrankungen können mit jeder kernhaltigen Körperzelle
durchgeführt werden, da alle Körperzellen identische DNA enthalten.
Für die vorgeburtliche Diagnostik während der Schwangerschaft
lassen sich fetale Zellen verwenden, die durch Amniocentese (Punktion
der Bauchdecke der Schwangeren zur Gewinnung von Fruchtwasser mit den
darin befindlichen Zellen des Fötus) oder durch Chorionzotten-Biopsie
(Entnahme von fetalen Zellen aus der Placenta) erhalten worden sind.
Genom:
Bezeichnung für die Gesamtheit aller – Gene eines Organismus.
Gentechnik:
Gesamtheit von experimentellen Methoden, mit deren Hilfe man –Gene
isolieren, mit anderen
–DNA-Stücken neu kombinieren, in Wirtszellen übertragen,
darin vermehren und zur – RNA- und Proteinsynthese aktivieren kann.
Gentherapie:
Verfahren, deren Ziel es ist, erbliche Defekte von Körperzellen (somatische
G.) oder von Zellen der Keimbahn (Keimbahn-G.) dadurch zu beheben, daß
in diese Zelle intakte Gene eingeschleust und in dieser zur Expression
(d.H. zur Erzeugung entsprechender Genprodukte [ RNA, Protein]) gebracht
werden.
Gentransfer:
Übertragung von Erbinformation zwischen verschiedenen Zellen oder
Organismen
Klonen:
a. reproduktives Klonen: Herstellung von biologischen Kopien. Der geklonte
(=klonierte) Organismus besteht aus Zellen, deren genetische Information
mit der eines Elterorganismus identisch ist. Aufsehen erregte die erstmalige
Erzeugung eines geklonten Säugetiers, des Schafs „Dolly“.
b. therapeutisches Klonen: Herstellung von Embryonen, um die in diesen
enthaltenen Stammzellen eine Kolonie genetisch identischer Zellen –
für therapeutische Zwecke einzusetzen, vor allem zur Verwendung als
transplantierbares Ersatzmaterial. Das therapeutische Klonen kann von
in vitro befruchteten Eizellen ausgehen, oder von Eizellen, deren eigener
Zellkern durch den eines Doners ersetzt worden ist.
c. molekulares Klonen: Herstellung größerer Mengen von untereinander
identischen DNA-Molekülen durch Einführung von – DNA in
lebende Zellen (–Gentransfer). Bei der Teilung der Zellen (v.a.
Bakterien) wird die eingeführte DNA vervielfältigt.
Oozyte:
Eizelle
Pluripotenz:
– Stammzellen
Prädiktiv:
lateinisch “vorhersagend”. Prädiktive Diagnostik untersucht
Gesunde auf mögliche Dispositionen für
spätere Erkrankungen.
Präformistische Theorie:
Entwicklungstheorie, die im Keim bereits den späteren Organismus
vollständig angelegt
sieht.
Präimplantationsdiagnostik:
Nach in-vitro-Fertilisation und mehrfacher Zellteilung des Keimlings kann
noch vor seiner Verpflanzung in den mütterlichen Uterus eine der
Zellen des frühen Embryo für eine Genanalyse (– Gendiagnostik)
herangezogen werden. Die besondere moralische Problematik besteht darin,
daß nach der Diagnose erblicher Schäden den Embryonen häufig
das Lebensrecht entzogen wird.
Primordiale Keimzellen:
Vorstufe der Keimzellen im Fötus.
RNA:
Ribonecleic acid bzw. deutsch Ribonucleinsäure (RNS). Der–
DNA sehr ähnlich, aus 4 verschiedenen Bausteinen aufgebaut, die zu
Ketten zusammengefügt sind. RNA-Moleküle werden im Zellkern
an DNA-Abschnitten, die als Matrize dienen, synthetisiert, dann aus dem
Zellkern exportiert und dienen im Zellplasma wichtigen biologischen Aufgaben
(inbes. Erzeugung von Proteinen).
Screening-Programm:
Programme für (genetische) Reihenuntersuchungen.
Stammzellen:
Noch undifferenzierte Zellen, die sich im Verlauf aufeinanderfolgender
Zellteilungen in verschiedene Richtungen entwickeln und verschiedene Arten
von Gewebszellen hervorbringen können. Man unterscheidet
- die befruchtete Eizelle und die aus ihr durchdie ersten Zellteilungen
hervorgehenden Embryonalzellen, aus denen ein ganzer Organismus mit all
seinen Zelltypen (z.B. Nerven-, Muskel-, Blutzellen u.a.) hervorgehen
kann,
- totipotente Stammzellen: eizelne Zellen des einige Tage alten Embryos,
aus denen alle möglichen Zelltypen, nicht aber ein ganzer Organismus
hervorgehen können,
- pluripotente Stammzellen: im Fruchtwasser, in der Nabelschnur und auch
im Knochenmark und anderen Geweben des Erwachsenen in geringer Zahl vorkommende
Zellen, bei deren Vermehrung nicht alle, wohl aber einige Zelltypen entstehen
können.
Totipotenz:
Zustand der völligen Undifferenziertheit einer Zelle. Totipotente
Zellen können sich nicht nur zu
verschiedenen Zelltypen ausdifferenzieren, sondern sich unabhängig
voneinander zu einem vollständigen
Lebewesen entwickeln.
Tutiorismus:
“tutior” (lateinisch) = Komparativ von “tutus”
= “sicher”. Als Tutiorismus wird eine ethische
Position bezeichnet, die sich bei unklaren Folgen einer möglichen
Entscheidung stets für die sicherere von zwei Möglichkeiten
entscheidet.
Xenotransplantation:
In der Transplantationschirurgie erhält der Patient ein Gewebe oder
ein Organ (z.B. Niere, Herz) eines anderen Menschen als Transplantat.
Gewebe und Organe von Tieren werden als „fremd“ (griech. „xenos“)
vom menschlichen Organismus nach einer Verpflanzung (Xenotransplantation)
abgestoßen. In den letzten Jahren ist es jedoch gelungen, das Erbgut
von Tieren (insbes. Schweinen) so zu verändern, daß es möglich
erscheint, Gewebe und Organe auf Menschen zu transplantieren. Es besteht
jedoch das Risiko, daß mit dem Transplantat auch Viren vom Tier
auf den Menschen übertragen werden.
Dieses Glossar ist teilweise der Denkschrift „Verantwortung
für das Leben“ OKR A.u.H.B. entnommen. Sh. auch unter www.eufobio.org/dok
Stand 4.2.2004

Überblick Jahre 2006,
2005 und 2004
2006
-
EU: Scharfe Kirchen-Kritik am 7.
Forschungsrahmenprogramm
- Europaparlament
verabschiedet 7. EU-Forschungsprogramm
- Mischwesen
aus Mensch und Kuh stößt weithin auf Ablehnung
-
In
Italien bleibt Präimplantationsdiagnostik
verboten
- Frankreich:
Mordprozess lösjot neue Euthanasiedebatte
aus
- Moraltheologe
Virt warnt vor genetisch verkürztem
Menschenbild
- "Forschung
mit nicht-embryonalen Stammzellen stärker
fördern"
- Embryonenforschung:
Präsidentensprecher erläutert Veto Bushs
- Stammzellenforschung:
Aktion Leben kritisiert "faulen
Kompromiss"
- Plädoyers
für Adoption "überzähliger"
Embryonen
- Stammzellenforschung:
Gehrer bekräftigt Bedenken gegen EU-Kompromiss
- Stammzellenforschung:
EU-Minister mehrheitlich für Kompromiss
- Embryonenforschung:
US-Kongress stellt sich gegen Bush
- „Lebensanfang
und Lebensende“:
Körtner präsentiert Sammelband zu interkultureller
Medizinethik
-
Europaparlament debattiert EU-Förderung der Embryonenforschung
- Italien:
Bischof will Stammzellenforschung
aus Fehlgeburten fördern
-
Hengstschläger: "Babys nach
Maß gibt es nicht"
-
Embryonenforschung: EU-Minister
konnten sich nicht einigen
-
Papst: Embryo ist "heilig und
unverletzlich"
- US-Wissenschaftsakademie
will Stammzellenforschung überwachen
- Pariser
Erzbischof warnt vor Hoffnungen auf
Embryonenforschung
- Gesetz über
„Patientenverfügung“
passierte Ministerrat
- Europaparlament:
Embryonenforschung nicht
fördern
- Schottlands
Kirchen gegen Änderungen bei Embryonenschutz
2005
-
Embryonenforschung: Katholische
Akademiker unterstützen Gehrer
- Neuseeland
will Import von Stammzellen zulassen
- Schweiz:
Bioethikkommission der Kirche gegen
PID
- UNESCO-Generalkonferenz
verabschiedet Bioethik-Erklärung
- Großbritannien:
Entwurf für Sterbehilfegesetz
wird verändert
- Palliativpflege
in Europa noch immer "Stiefkind"
- Großbritannien:
Kirchen gegen Legalisierung
der Euthanasie
- EU-Kommission
will Regeln für Embryonenforschung beibehalten
-
Gentechnik-Gesetz: Umstrittener Gen-Check
an Embryonen verhindert
- Bischofskonferenz
warnt vor Präimplantationsdiagnostik
-
"Geschäft mit dem Leben" muss Grenzen
haben
-
Bioethik: Moraltheologe Mieth fordert "Ethik-Bildung
für alle"
-
Belgische Forscher klonten Embryonen aus unreifen
Eizellen
-
Katholische Kirche erfolgreich –
Bioethik-Volksabstimmung in Italien
gescheitert
- Italien:
Referendum zur künstlichen Befruchtung gescheitert
- Frankreich:
Bald Embryonenspenden für
die Forschung möglich
- Belgischer
Senat billigt Reform des Euthanasiegesetzes
- Katholiken
besorgt über Biopatent-Richtlinie
-
Richter haben Bedenken gegen Patientenverfügung
- Europarats-Parlamentarier
erteilen der Euthanasie Absage
-
EU: Österreich äußert
Bedenken gegen Embryonenforschung
- Belgien:
Sterbehilfe häufig auch bei
todkranken Kleinkindern
- Britische
Kirchen empört über Vorschläge zu Embryonenforschung
- Patientenverfügung:
Hospiz-Verband gegen bürokratische Hürden
- Kirchen
warnten zu Ostern vor aktiver Sterbehilfe
- Patientenverfügung:
Kirchen-Experten für klare Richtlinien
- Caritas
fordert flächendeckende Hospizversorgung
- EKD-Ratsvorsitzender
stellt Empfehlung für Patientenverfügungen
vor
- Handel
mit Eizellen: EU-Bioethikexperte Liese kritisiert Briten
2004
- Niederlande:
Sterbehilfe bald auch für "Lebensmüde"?
- Sterbehilfe:
Europarats-Ausschuss billigte Marty-Bericht
- Katholische
Kritik an Fortpflanzungsmedizingesetz
- Paris: Nationalversammlung
stimmt über Sterbehilfegesetz
ab
- Bioethikexperte
Liese: UN-Klonkompromiss akzeptabel
- Europarat:
Annäherung im Euthanasiekonflikt
- Drewermann
fordert mehr Selbstbestimmungsrecht
für Sterbenskranke
- EU will
Embryonenforschung ohne
Stichtagsregelung fördern
- Vereinte
Nationen: Österreich für umfassendes
Klonverbot
- Deutsche
Bischöfe für umfassendes Klonverbot
auf Weltebene
- Klonverbot:
Evangelische Kirche fordert Berlin zum Handeln auf
- Stammzellen:
Designierter EU-Forschungskommissar Potocnik outet sich
- EU hat erste
Projekte mit embryonalen Stammzellen
finanziert
Volltexte der Rubrik "Aktuell"
EU-Bischofskommission lehnt embryonale Stammzelltests ab
Im Parlament zur Abstimmung stehende EU-Richtlinie schlägt solche Tests als eine Alternative zu Tier-versuchen vor
Brüssel, 01.09.10 (KAP) Die EU-Bischofskommission COMECE hat das Europaparlament auf- gerufen, Tests an menschlichen embryonalen Stammzellen als Alternative zu Tierversuchen ausdrücklich zu verbieten. Eine in der kommenden Woche im Parlament zur Abstimmung stehende EU-Richtlinie zwinge die Mitgliedstaaten zu alternativen Testmethoden, kritisierte die COMECE am Dienstagabend in Brüssel.
Die Formulierung in der neuen Richtlinie sei so gewählt, dass damit unter anderem auch Versuche an menschlichen embryonalen Stammzellen möglich würden. Die Bischofskommission unterstreicht, von den von der EU-Kommission vorgeschlagenen 21 Alternativmethoden zum Ersatz von Tierversuchen machten 5 Gebrauch von menschlichen embryonalen Stammzellen. Ansonsten seien die EU-Bischöfe mit den grundsätzlichen Zielen der geplanten Richtlinie einverstanden. Dies gelte besonders für den Schutz von Tieren.
Die EU-Staaten im Ministerrat hatten die Regeln nach informellen Verhandlungen mit dem Europaparlament Anfang Juni in erster Lesung beschlossen. Jetzt müssen Europaparlament und Ministerrat die Richtlinie noch in zweiter Lesung beraten. Der deutsche CSU-Europaabgeordnete Martin Kastler sagte am Mittwoch auf Anfrage, in seiner Fraktion werde geprüft, ob ein Änderungsantrag zu der umstrittenen Bestimmung möglich sei.


"Aktion Leben" zum EGMR-Urteil: Eizellspende muss verboten bleiben
Kritik am jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - Kronthaler: Es ist "ethisch fragwürdig, seinen Kinderwunsch um den Preis der Gefährdung anderer Menschen durchsetzen zu wollen"
Wien, 08.04.10 (KAP) Kritik am jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) übt die "Aktion Leben". Der EGMR hatte Österreich u.a. wegen des Verbots der Eizellspende gerügt. Martina Kronthaler, Generalsekretärin der Aktion Leben: "Die Richterinnen und Richter haben sich nicht ausreichend mit den Argumenten beschäftigt. Gute Gründe für das Verbot waren anscheinend erst gar nicht Thema." Kronthaler plädierte in einer Presseaussendung am Donnerstag dafür, dass das in Österreich geltende Verbot von Eizell- und Samenspenden zur in-vitro-Fertilisation (IVF) bestehen bleiben müsse. Die Bundesregierung müsse das Urteil anfechten, so Kronthaler, die sich darüber hinaus für ein europaweites Verbot der Kommerzialisierung der Eizellspende aussprach.
Laut EGMR verstoße das österreichische Verbot der generellen Eizellspende und das Verbot der Samenspende zur IVF gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie und diskriminiere unfruchtbare Paare. Kronthaler wollte das nicht gelten lassen: "Der Prozess der Gewinnung der Eizellspenden und die damit verbundenen Risiken sind den Richterinnen und Richtern offenbar zu wenig bewusst. Es sei "ethisch fragwürdig, seinen Kinderwunsch um den Preis der Gefährdung anderer Menschen durchsetzen zu wollen".
Bevor eine Frau Eizellen spenden kann, müsse sie tief reichende medizinische Eingriffe über sich ergehen lassen, warnte die "Aktion Leben"-Generalsekretärin. Über Hormonpräparate werde der Körper der Spenderin dazu stimuliert, mehrere Eizellen heranreifen zu lassen. Anschließend würden die Eizellen dem Körper entnommen. Kronthaler: "Die Belastung für den weiblichen Körper ist enorm, die gesundheitlichen Gefahren sind nach wie vor groß."
Die Argumentation des EGMR, dass bei jeder künstlichen Befruchtung Frauen dieser Prozedur unterzogen würden, ließ Kronthaler nicht gelten. Es sei nicht dasselbe, sich selbst diesen Eingriffen auszusetzen oder die Produktion von Eizellen auf diese Weise anderen Frauen zuzumuten. Der EGMR leiste somit dem Gedanken Vorschub, "Frauen müssten mit ihrem Körper für andere zur Verfügung stehen", so Kronthaler.
"In Europa hat sich längst ein Reproduktions-Tourismus entwickelt", kritisierte Kronthaler weiters. Was in einem Staat nicht möglich sei, werde in einem anderen durchgeführt. Das habe zur Folge, dass Frauen aus ärmeren Ländern für Eizellspenden bezahlt werden. Kronthaler: "Den künftigen Eltern der womöglich aus diesen gespendeten Eizellen gezeugten Kinder ist offenbar nicht klar, dass ihnen diese Frauen kaum aus Nächstenliebe zu einem Kind verhelfen wollen. Sie tun es, weil sie um ihr Überleben kämpfen oder eine Ausbildung damit bezahlen. Und sie setzen dabei ihre Gesundheit und eigene Fruchtbarkeit aufs Spiel." "Aktion Leben" fordere daher ein europaweites Verbot jeglicher Kommerzialisierung von Eizellspenden, so Kronthaler.
Keine "ungewöhnlichen Familienverhältnisse"
Dem EGMR-Urteil war eine Klage von zwei österreichischen Paaren vorausgegangen, deren Kinderwunsch wegen der österreichischen Rechtslage bislang unerfüllt blieb. Eines der beiden Paare kann keine Kinder bekommen, weil die Frau zugewachsene Eileiter hat und ihr Mann unfruchtbar ist. Das Paar beantragte daher eine Befruchtung im Reagenzglas mit Samen eines Spenders, was die Behörden ablehnten. Im zweiten Fall hat die Frau keine eigenen Eizellen, ihr Mann ist hingegen zeugungsfähig. Das Paar wollte daher eine In-Vitro-Befruchtung mit Eizellen einer Spenderin. Auch dieser Antrag wurde in Österreich abgelehnt.
Beide Paare zogen bis vor den Verfassungsgerichtshof in Wien, der ihre Beschwerden 1999 abwies. Dabei verwies das Gericht auf die österreichische Rechtslage, die zwar Befruchtungen mit gespendeten Samen in der Gebärmutter zulässt, nicht jedoch im Reagenzglas. Die Richter verwiesen außerdem darauf, dass durch die Ablehnung der Anträge "ungewöhnliche Familienverhältnisse" verhindert würden, bei denen ein Kind zwei Mütter habe - eine biologische Mutter und eine austragende Mutter. Sie verwiesen damals zugleich auf das Risiko, dass Frauen aus "sozial benachteiligten Schichten" unter Druck gesetzt werden könnten, um Eizellen zu spenden.
Der EGMR ließ die Argumente nicht gelten und erinnerte seinerseits daran, dass auch Adoptionen zu "ungewöhnlichen Familienverhältnissen" führten. Zudem seien Organspenden gegen Entgelt in Österreich grundsätzlich verboten. Das Verbot von IVF mit dem Samen eines Spenders wiederum diskriminiere Paare, die wegen verstopfter Eileiter der Frau nicht auf diese Methode zurückgreifen könnten.
Die Straßburger Richter verfügten nun, dass Österreich den Paaren jeweils 10.000 Euro Schadensersatz zahlen muss. Das Urteil wurde von einer kleinen Kammer gefällt. Beide Seiten können es binnen drei Monaten anfechten. Der Gerichtshof kann den Fall dann zur Überprüfung an die aus 17 Richtern bestehende Große Kammer überweisen.


Schweiz: Kirche bejaht Verfassungsartikel über Forschung am Menschen
25.02.10 (KAP-ID) Die bischöfliche Bioethikkommission in der Schweiz sagt Ja zum Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen, über den am 7. März abgestimmt wird. Gemäß diesem Artikel genieße das Prinzip der Menschenwürde uneingeschränkten Schutz und sei der Forschungsfreiheit vorgeordnet. Somit sei es als Grundlage, um die medizinische Forschung im Land einheitlich zu regeln sowie die Qualität und Transparenz dieser Forschung zu fördern, akzeptabel.
Zugleich mahnt die Bioethik-Kommission der Bischofskonferenz aber zur Wachsamkeit bei der künftigen Ausarbeitung und Anwendung des Gesetzes. Jetzt komme es darauf an, dass die Freiheit der Betroffenen respektiert werde. Lehne jemand die Forschung ab, sei dies "in jedem Fall zwingend". Ebenso müsse das Prinzip der Verhältnismäßigkeit zwischen ausgeführter Forschung und möglichen Risiken beachtet werden.
Die Kommission teilt Bedenken dagegen, dass das Prinzip der Forschung mit urteilsunfähigen Personen in der Verfassung verankert werde. Die klare Botschaft des Bundesrats in Bern laute jedoch, dass nur Forschungshandlungen mit minimalen Risiken (das Sammeln von Daten im Rahmen von Gesprächen oder Speichel- und Urinuntersuchungen) in Frage kommen dürften.
Die Bioethik-Kommission appelliert daher an das Parlament, dem Gesetz über Forschung am Menschen nur dann zuzustimmen, wenn die Einhaltung der Leitlinien des Art. 118b strikt gewährleistet werden könne. Auszuschließen sei "jede utilitaristische Ideologie", die nicht das objektive Wohl der menschlichen Person zum Ziel habe. Zudem verweist die Kommission explizit auf die Vorgabe in der Stellungnahme des Bundesrats: "Die Würde gebietet einen respektvollen Umgang mit ungeborenem Leben und mit verstorbenen Personen."


Bischof Küng: "Ein Arzt darf niemals töten"
St. Pöltner Bischof, der selbst Mediziner ist, warnt in "Presse"-Gastkommentar vor der Zulassung aktiver Sterbehilfe in Österreich
Wien, 21.02.10 (KAP) Der St. Pöltner Diözesanbischof Klaus Küng warnt vor einer Zulassung der aktiven Sterbehilfe in Österreich. Ohne Zweifel würden manche Situationen eine große Herausforderung für die ärztliche Verantwortung mit sich bringen, schreibt Küng, der selbst ausgebildeter Arzt ist, in einem Gastkommentar für "Die Presse". Mediziner müssten die Verhältnismäßigkeit mancher Therapien deshalb sehr wohl abwägen, so der Bischof; niemals aber dürften Ärzte töten. Letzen Endes gehe es bei all diesen Fragen immer um die unantastbare Würde des Menschen und den Grundsatz: "Das menschliche Leben hat seine Würde von der Empfängnis bis zu seinem natürlichen Tod."
Anlass für den Beitrag des Bischofs ist eine aktuelle Umfrage der Grazer Medizinuniversität, in der 62 Prozent der Befragten die Möglichkeit zur aktiven Sterbehilfe durch einen Arzt befürworten. Das sind 13 Prozent mehr als noch vor zehn Jahren.
Er verstehe die Haltung von Menschen, die unter fast unerträglichen Qualen leiden müssten und selbst entscheiden wollten, wann es "genug" ist, schreibt Küng, aber: "Die Zulassung der aktiven Sterbehilfe würde eine Straße eröffnen, die in eine verhängnisvolle, verkehrte Richtung führt".
Der Bischof wörtlich: "Wie groß kann der Druck auf alte und kranke Menschen werden, ihren Angehörigen nicht mehr endlos zur Last zu fallen, wenn aktive Sterbehilfe üblich geworden ist? Wie häufig sind es gar nicht mehr die Kranken selber, die letztendlich eine Entscheidung über Leben und Tod treffen müssen - sondern oft wohlmeinende Angehörige?" Küng verweist auch auf die Situation in den Niederlanden: "Wie bald werden sich Pflegefälle vielleicht gar nicht mehr wehren können gegen eine mitleidsvolle 'Euthanasierung', so wie in Holland, wo alte Menschen bezeugen, in gewisse Krankenhäuser gar nicht erst gehen zu wollen, da gehe es oft ganz schnell?"
Küng gibt außerdem zu bedenken, dass es leicht sei, Sterbehilfe vor dem Mikrofon einer Umfrage zu vertreten. Wer jedoch selber nahe Angehörige pflegt, denke oft schon anders, hält der Bischof fest. "Ob man zudem immer um die genauen Wünsche eines Kranken weiß, ist fraglich."
"Das Leiden gehört zum Menschen dazu"
Hinter der Diskussion um aktive Sterbehilfe stehe letztlich die Frage nach dem Anblick des leidenden und sterbenden Menschen in der Gesellschaft, erinnert der St. Pöltner Bischof. "Ist noch Platz für diese Realität des Lebens, die aus Werbung, Film und öffentlichem Bewusstsein ganz verdrängt wird - und doch jeden von uns immer wieder einholt?"
Küng erinnert an die Bilder des schwer kranken Papst Johannes Paul II., die unzählige Menschen tief berührt hätten: "Das ist die Tiefe der christlichen Botschaft: Auch im Leid, auch im Sterben ist der Mensch nie allein, er ist zutiefst in der Hand Gottes, hier kann ihm Christus so nahe kommen kann wie sonst selten im Leben. Das Leiden hat einen Sinn, gehört zum Menschen dazu."


Experten mahnen Dialog über Synthetische Biologie ein
Deutsche Wissenschaftseinrichtungen legten gemeinsame Stellungnahme über das neue Forschungsfeld vor - Wird die Synthetische Biologie im 21. Jahrhundert so bedeutend wie die Erfindung des Halbleiters im 20. Jahrhundert?
Berlin, 27.07.09 (KAP) Führende deutsche Wissenschaftseinrichtungen haben einen breiten gesellschaftlichen Dialog über die sogenannte Synthetische Biologie gefordert. Dieses neue Forschungsfeld berge große Chancen. Es stelle aber auch "grundlegende Fragen nach der Definition des Lebens", heißt es in einer am Montag in Berlin vorgelegten Stellungnahme der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), der Nationalen Akademie der Wissenschaften "Leopoldina" und der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften (acatech). So verwischten sich bei einigen Anwendungen "die Grenzen zwischen Lebendigem und Technisch-Konstruiertem". Gesetzlichen Handlungsbedarf sehen die Experten derzeit nicht.
Die Synthetische Biologie beruht auf dem Design biologischer Elemente und Systeme, die so in der Natur nicht vorkommen. Die Forschung verbindet unterschiedliche Wissenschaftsfelder, Biologie, Chemie, Physik, Mathematik, Ingenieurwissenschaften, Biotechnik und Informationstechnik. Ziel ist unter anderem die Schaffung neuartiger Gewebe und ganzer lebender Zellen. Mittelfristig eröffne die Synthetische Biologie großes Potenzial beispielsweise bei der Entwicklung von Impfstoffen und Medikamenten, Kraftstoffen oder neuen Materialien, heißt es in der knapp 40-seitigen Stellungnahme.
DFG, Leopoldina und acatech mahnen, erforderlich seien eine frühzeitige ethische Begleitforschung und "kritische Reflexion über die verantwortungsvolle Wahrnehmung der Forschungsfreiheit in der Wissenschaft". Dabei seien zum Teil neue Maßstäbe für die Risikobeurteilung notwendig.
DFG-Präsident Matthias Kleiner betonte, die Synthetische Biologie habe das Ziel, Antworten auf grundsätzliche Fragen der Biologie zu geben. Ihr Erfolg werde wesentlich davon abhängen, ob und wie es gelinge, die verschiedensten Disziplinen schon in der Ausbildung der Studierenden zusammenzuführen. Dabei dürfe es nicht allein um grundlegende Kenntnisse beispielsweise in Chemie, Physik und Mathematik gehen. Wichtig sei es auch, sich umfassender mit ethischen Fragestellungen zu befassen. Es stelle sich aber die Frage, ob dafür bei den neuen Bachelor- und Master-Studiengängen genügend Zeit bleibt. Auch sollten sich die Kirchen dem Gespräch mit den Fachwissenschaftlern stellen.
Der frühere DFG-Vizepräsident Jörg Hinrich Hacker, Mitglied der Arbeitsgruppe "Synthetische Biologie" meinte, das neue Forschungsfeld berühre "fundamentale Fragen des menschlichen Selbstverständnisses". Es mache deshalb Sinn, auch im Vorfeld von Experimenten mit Ethikern und Theologen das Gespräch zu suchen.
Auch Leopoldina-Präsident Volker ter Meulen sagte, es gebe grundsätzliche ethische Fragen, die die Synthetische Biologie aufwerfe. Als Beispiel nannte er eine "angemessene, möglichst einheitliche Problembestimmung des Lebendigen in Abgrenzung gegenüber dem Nicht-Lebendigen". Es gehe um eine verantwortliche Wahrnehmung der Forschungsfreiheit. Zugleich wies er fundamentale ethische Einwände, dass Synthetische Biologie unzulässig in die Schöpfung eingreife, zurück; solche Einwände seien stark von weltanschaulichen Prämissen geprägt und erschienen als wenig konsensfähig.
Acatech-Präsident Reinhard Hüttl sprach von großen potenziellen Anwendungsfeldern der neuen Erkenntnisse und bewertete die Risiken als beherrschbar. Zunächst gehe es um Grundlagenforschung. Bis es marktfähige Anwendungen gebe, "wird sicher noch viel Zeit vergehen", meinte er und nannte einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren. Er verwies auf einen Vergleich der britischen Royal Academy of Engineering, die die Synthetische Biologie mit der Erfindung des Halbleiters im 20. Jahrhundert gleichsetzte.


Stammzellenforschung: US-Bischöfe kritisieren Obamas Erlass
"Trauriger Sieg der Politik über Wissenschaft und Ethik"
Washington, 10.3.09 (KAP) Der von US-Präsident Barack Obama unterzeichnete Erlass, der ab sofort die Förderung der Forschung mit embryonalen Stammzellen genehmigt, bedeute einen "traurigen Sieg der Politik über Wissenschaft und Ethik": Das betonte der Lebensschutz-Beauftragte der US-Bischofskonferenz (und Erzbischof von Philadelphia), Kardinal Justin Rigali. "Die embryonale Stammzellenforschung ist moralisch verwerflich, weil sie zur Zerstörung von schludlosem menschlichen Leben ermutigt und weil verwundbare menschliche Wesen wie reine Produkte behandelt werden", betonte Rigali.
Darüber hinaus würden die Wertvorstellungen von Millionen von amerikanischen Steuerzahlern ignoriert, die gegen Forschungsvorhaben seien, die mit der Tötung menschlichen Lebens verbunden sind. Außerdem werde die Tatsache völlig außer Acht gelassen, dass ethisch zulässige Möglichkeiten der (adulten) Stammzellenforschung bereits vorhanden seien und zusätzliche Unterstützung benötigen.
Kardinal Rigali erinnerte daran, dass der Vorsitzende der US-Bischofskonferenz, Kardinal Francis George, dem neuen US-Präsidenten bereits am 16. Jänner geschrieben habe. In dem Schreiben sei Obama aufgefordert worden, die staatliche Förderung der embryonalen Stammzellenforschung aus drei Gründen nicht zuzulassen: Die Grundlagenforschung könne mit den bereits vorhandenen und zulässigen Zell-Linien weiter vorangetrieben werden; die Fortschritte bei der Reprogrammierung von adulten Stammzellen machten nach Angaben von namhaften Wissenschaftlern die embryonale Stammzellenforschung belanglos; schließlich seien etwa jene Stammzellen, die aus der Nabelschnur gewonnen werden, ebenfalls sehr vielseitig und geeignet, schwere Krankheiten zu behandeln. Öffentliche Gelder sollten für so vielversprechende Wege der Forschung und Behandlung verwendet werden.
Kardinal George hatte in seinem Brief an Obama bekräftigt, dass die Kirche "das Leben der verletzlichsten und stimmlosen Mitglieder der Menschheitsfamilie" ganz besonders schützen wolle. Allen voran seien das "die ungeborenen Kinder und jene Menschen, die behindert oder unheilbar krank sind". Die Kirche werde gegen gesetzliche und andere Maßnahmen auftreten, die "Abtreibung ausweiten". Sie wolle zu einer Politik beitragen, die Respekt vor dem ungeborenen Leben zeige, die Gewissensrechte des Gesundheitspersonals und anderer Amerikaner schütze und verhindere, "dass die Regierung Abtreibung finanziell fördert und vorantreibt".
Kritik auch aus dem Vatikan
Auch der Vatikan hat die Wende in der embryonalen Stammzellenforschung in den USA verurteilt. Präsident Barack Obama wolle mit seiner Entscheidung "eine ethische Problematik aus den Angeln heben", sagte Erzbischof Rino Fisichella, bioethischer Sprecher des Vatikans, der deutschen katholischen Nachrichtenagentur KNA. Die jetzt zugelassenen Experimente widersprächen "der menschlichen Würde, die auch jeder Embryo besitzt", sagte der Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben.
Wie Fisichella betonte, bestehe die "große Gefahr, dass ein Embryo lediglich als BioMaterie für Experimente verwendet wird". In vollem Umfang stelle sich der Vatikan hinter die Kritik der US-Bischöfe. Der Kurienerzbischof betonte, die Kirche trage eine hohe Verantwortung vor den eigenen Gläubigen und der Zivilgesellschaft. Auf diplomatischer Ebene habe der Heilige Stuhl zwar "tiefsten Respekt" vor Regierungsentscheidungen; man müsse der Kirche aber "in der gleichen Legitimität zugestehen, dass sie in diesem Fall ihr entschieden negatives Urteil über diesen politischen Akt ausdrückt", so Fisichella.
"Ethische Grundlage fehlt"
Der von Präsident Obama veranlassten Freigabe von staatlichen Fördermitteln für die Embryonenforschung fehle die ethische und wissenschaftliche Grundlage, beklagte der frühere Leiter der Päpstlichen Akademie für das Leben, Bischof Elio Sgreccia. Obamas Erlass respektiere den Menschen nicht; menschliches Leben würde als Forschungsmaterial missbraucht. Nach den jüngsten Forschungserfolgen bei der Reprogrammierung adulter Zellen sei der wissenschaftliche Nutzen der embryonalen Stammzellenforschung noch weniger nachvollziehen, so Sgreccia.


Embryonenforschung: Auswirkungen in Österreich?
Bioethikkommission tagt kommenden Montag - Bischofskonferenz plädiert für "absolutes gesetzliches Verbot jeglicher 'verbrauchenden Forschung' mit menschlichen Embryonen"
Wien, 10.3.09 (KAP) Die umstrittene neue US-amerikanische Entscheidung über die embryona-le Stammzellenforschung könnte auch in Österreich Auswirkungen haben. Die österreichische Bioethikkommission wird am kommenden Montag, 16. März, über eine Empfehlung zum Thema an den Bundeskanzler entscheiden. Die Österreichische Bischofskonferenz hat bereits mehrere Male "ein absolutes gesetzliches Verbot jeglicher 'verbrauchender Forschung' mit menschlichen Embryonen" eingemahnt. Die Tötung menschlicher Embryonen zur Gewinnung embryonaler Stammzellen sei mit der Menschenwürde und dem "Menschenrecht auf Leben" unvereinbar, hieß es etwa in einer Erklärung im vergangenen Jahr. Durch den Nachweis pluripotenter adulter Stammzellen sei eine neue Situation entstanden, so die Bischöfe: "Ein Rückgriff auf embryonale Stammzellen - zu deren Gewinnung menschliches Leben getötet werden muss - ist mit den Erfordernissen der Forschung nicht mehr begründbar".
Die Leiterin der österreichischen Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt, Christiane Druml, hatte am Dienstag im Ö 1-Mittagsjournal prognostiziert, dass die Entscheidung von US-Präsident Barack Obama zur embryonalen Stammzellenforschung auch Auswirkungen auf Österreich haben wird. "Ich könnte mir vorstellen, dass es zu einer Aufbruchsstimmung kommt", meinte die Juristin. "Wenn ein Land wie die USA in einer ökonomischen Krise mehr Geld für die embryonale Stammzellenforschung freigeben will, dann hat das doch etwas zu bedeuten", so Druml. Sie wünsche sich auch für Österreich, dass embryonale Stammzellenforschung "möglich und gefördert" wird.
Druml kritisierte die herrschende Rechtslage in Österreich, "wo es zwar möglich ist, an importierten Stammzellen zu forschen, nicht aber aus den im Rahmen der Invitro-Fertilisation übrig gebliebenen Embryonen, die der Vernichtung preisgegeben werden, Stammzellen zu gewinnen". Die Erzeugung von sogenannten "überzähligen" Embryonen bei der In-vitro-Fertilisation wird aber von der katholischen Kirche seit 23 Jahren weltweit scharf verurteilt.
Die Leiterin der Bioethikkommission wollte auch die wissenschaftlichen Einwände im Hinblick auf die mangelnden Forschungserfolge mit embryonalen Stammzellen (erhöhte Krebsanfälligkeit) nicht gelten lassen. Die amerikanische Gesundheitsbehörde FDA habe z.B. im Februar einer Erstanwendung von aus embryonaler Stammzellenforschung gewonnenen Medikamenten an querschnittgelähmten Menschen zugestimmt.


Papst kritisiert
Sterbehilfegesetz in Luxemburg
Metropolit Kyrill begrüßt Haltung von Großherzog
Henri
Vatikanstadt-Luxemburg, 23.12.08 (KAP) Papst Benedikt
XVI. hat seine Besorgnis über die geplante Straffreiheit für
aktive Sterbehilfe in Luxemburg bekundet. Die politisch Verantwortlichen
sollten sich daran erinnern, dass es niemals gerechtfertigt sein könne,
einem anderen Menschen das Leben zu nehmen, sagte der Papst bei seiner
ersten Begegnung mit dem neuen luxemburgischen Vatikan-Botschafter Paul
Dühr. Der Papst erklärte, der Wunsch nach lebensbeendenden
Maßnahmen sei vor allem ein Hilferuf nach Begleitung, Beistand und
Unterstützung im Leiden.
Zugleich lobte Benedikt XVI. das vom luxemburgischen Parlament verabschiedete
Gesetz zum Ausbau der Palliativmedizin. Damit solle das Leiden in der
Endphase einer Krankheit erträglicher gemacht werden und der Patient
eine angemessene menschliche Begleitung erhalten. Es sei bedauerlich,
dass die beiden Gesetze miteinander verknüpft wurden.
Auch Erzbischof Franck sagte entschlossen
nein
Der luxemburgische Erzbischof Fernand Franck hatte die Ablehnung der aktiven
Sterbehilfe durch die katholische Kirche ausdrücklich bekräftigt.
Vor der erneuten Abstimmung im Parlament über das geplante Sterbehilfe-Gesetz
appellierte er in einem Aufruf an die Abgeordneten, die Neuregelung abzulehnen.
"Wenn es um den Schutz des menschlichen Lebens geht, dürfen
wir uns keine Ausnahmen leisten", so der Erzbischof.
Durch die Schaffung eines einklagbaren Rechts auf Euthanasie würden
die Rahmenbedingungen des Zusammenlebens der Menschen in Luxemburg grundlegend
verändert, warnte Franck. "Möglichkeiten wie das Töten
auf Verlangen, die der vorliegende Entwurf vorsieht, werden rasch zur
Normalität", kritisierte der Erzbischof. Er äußerte
die Befürchtung, steigender gesellschaftlicher Druck könne dazu
führen, dass Menschen gefragt würden, warum sie das Angebot
der aktiven Sterbehilfe für sich nicht in Anspruch nehmen wollen.
Die Kirche dagegen sei der Auffassung, dass es Pflicht der Gesellschaft
sei, "einem jeden menschlichen Leben Sinn abzugewinnen und sich aktiv
für dieses Leben einzusetzen". Diesem Ziel entspreche auch der
Gesetzentwurf zum Ausbau der Palliativmedizin. Beide Gesetze seien gesellschaftspolitisch
miteinander unvereinbar.
"Mut und Treue zu Überzeugungen"
Der "Locumtenens" des Moskauer Patriarchats, Metropolit Kyrill
von Smolensk, brachte seine Hochachtung für Großherzog Henri
zum Ausdruck, weil sich der luxemburgische Herrscher geweigert hatte,
das Sterbehilfegesetz zu "billigen". Die Entscheidung des Großherzogs
"sei ein Beispiel des Mutes und der Treue zu Glaubensüberzeugungen,
die von der Mehrheit der Europäer geteilt werden", so der Metropolit
in einem Brief an Henri I. Die Treue zu den traditionellen Werten werde
helfen, die Fundamente des "gemeinsamen europäischen Hauses"
zu festigen.
Der Schutz der moralischen Werte sei der russisch-orthodoxen Kirche ein
Herzensanliegen, betonte der Metropolit. Der Bischofsrat des Moskauer
Patriarchats habe im Juni bei der Formulierung von Leitlinien für
die Lehre über die menschliche Würde, Menschenrechte und Grundfreiheiten
darauf verwiesen, dass es inakzeptabel sei, Gesetze einzuführen,
durch die Werte des Evangeliums und des Naturrechts in Frage gestellt
werden. Die Legalisierung der Euthanasie sei ein Beispiel dafür,
wie traditionelle Werte zerstört werden. Die russisch-orthodoxe Kirche
sei - ebenso wie andere Kirchen und Religionsgemeinschaften - eine entschiedene
Gegnerin eines "Rechtes auf Sterbehilfe". Ein solches Recht
würde eine Demütigung der menschlichen Würde darstellen
und die Arbeit der Ärzte pervertieren, die dazu berufen seien, Leben
zu retten und nicht zu beenden.
Den Christen sei das Leid von todkranken Menschen bewusst. Aber es gehe
darum, das Leid dieser Menschen zu lindern und nicht sie zu töten.


Neues Vatikan-Dokument
zur Bioethik unterstreicht Würde des Menschen
Instruktion "Dignitas Personae" schreibt "Donum
vitae" aus dem Jahr 1987 fort - Anerkennung für wissenschaftliche
Forschung, aber klares "Nein" zu künstlicher Fortpflanzung,
embryonaler Stammzellenforschung, Klonen und Mensch-Tier-Mischwesen
Vatikanstadt, 12.12.08 (KAP) Ein klares "Ja
zum Leben", die Einladung zum "Dialog mit der Wissenschaft"
und ein entschlossenes "Nein" zu künstlicher Fortpflanzung,
embryonaler Stammzellenforschung, Klonen und Produktion von Mensch-Tier-Mischwesen
("Chimären") hat die vatikanische Glaubenskongregation
in ihrem neuen Bioethik-Dokument "Dignitas Personae" formuliert.
Entwicklungen in der Biomedizin seien "unannehmbar, wenn sie die
Vernichtung von Menschen mit sich bringen oder Mittel gebrauchen, welche
die Personenwürde verletzen", heißt es wörtlich.
Das Dokument - das wesentliche Ansätze der Instruktion "Donum
vitae" aus dem Jahr 1987 fortschreibt - wurde am Freitag im vatikanischen
Pressesaal präsentiert.
Mit dem Dokument reagiert die Glaubenskongregation auf die zahlreichen
Entwicklungen, Veränderungen und neuen ethischen Herausforderungen
im Bereich der Biomedizin in den vergangenen 20 Jahren. Das Dokument
drückt die kirchliche Anerkennung für eine biomedizinische
Forschung aus, die neue therapeutische Perspektiven eröffnet. Wissenschaft
sei "ein wertvoller Dienst am umfassenden Gut des Lebens und der
Würde jedes Menschen".
Die Kirche schaue mit Hoffnung auf die wissenschaftliche Forschung, möglichst
viele Christen sollten sich dem Fortschritt in der Biomedizin widmen.
Viele Mediziner würden gemäß dem Hippokratischen Eid forschen,
um Krankheiten zu heilen und Leiden zu lindern. "Es fehlt jedoch
nicht an Vertretern der Philosophie und der Wissenschaft, welche die fortschreitende
Entwicklung der biomedizinischen Techniken mit einer im Grunde eugenischen
Perspektive betrachten", wird kritisiert.
In Fortschreibung von "Donum vitae" erinnert die Glaubenskongregation
deshalb an "das grundlegende ethische Kriterium" von der unverletzbaren
Würde jedes Menschen: Das Leben jedes Menschen müsse vom seiner
Empfängnis bis zum natürlichen Ende geschützt werden. Kriterien
der Diskriminierung bezüglich der Menschenwürde auf Grund der
biologischen, psychischen, kulturellen oder gesundheitlichen Entwicklung
eines Menschen müssten ausgeschlossen werden.
Der menschliche Fortschritt sei heute geprägt von der Forschung
auf dem Gebiet der Genetik, Medizin und Biotechnik, stellt das Vatikan-Dokument
fest: "In diesen Bereichen, die für die Zukunft der Menschheit
große Bedeutung haben, gibt es jedoch auch offenkundige, nicht annehmbare
Missstände". Ziel der Instruktion sei, "alle Betroffenen
an die ethische und soziale Verantwortung ihres Handelns zu erinnern".
Ein Kind darf nicht "produziert"
werden
Konkret erneuert "Dignitas Personae" etwa die kirchliche Ablehnung
aller Techniken der künstlichen Befruchtung, die den ehelichen Geschlechtsakt
ersetzen. Dabei unterstreicht die Glaubenskongregation, dass die Kirche
den Wunsch von Ehepaaren nach einem Kind für berechtigt hält
und Verständnis für das Leiden von Menschen hat, die mit Problemen
der Unfruchtbarkeit konfrontiert sind: "Dieser Wunsch kann jedoch
nicht höher stehen als die Würde jedes menschlichen Lebens;
der Wunsch nach einem Kind kann nicht seine 'Produktion' rechtfertigen".
Demgegenüber sollten Verfahren zur Adoption von Waisenkindern gefördert
und gesetzlich erleichtert werden.
In ihrer Absage an die "In-vitro-Befruchtung" stellt die Glaubenskongregation
fest: "Die Erfahrung ... hat gezeigt, dass alle Techniken der In-vitro-Befruchtung
faktisch so angewendet werden, als ob der menschliche Embryo bloß
eine Anhäufung von Zellen wäre, die man gebraucht, selektiert
und ausscheidet". So würden im Reagenzglas produzierte Embryonen,
die Defekte aufweisen, direkt "ausgeschieden". Auch die Techniken
des Einfrierens von Embryonen (Kryokonservierung), der Embryonenreduktion
und der Präimplantationsdiagnostik werden kritisch gesehen. "Wenn
man den menschlichen Embryo als bloßes 'Labormaterial' behandelt,
kommt es zu einer Veränderung und Diskriminierung auch bezüglich
des Begriffs der Menschenwürde", warnt die Glaubenskongregation.
Klares Nein zur Präimplantationsdiagnostik
Ein klares "Nein" wird in dem Dokument zur Präimplantationsdiagnostik
formuliert. Mit ihrer "qualitativen Selektion" bahne sie der
Eugenik den Weg und leiste einer Diskriminierung von Kranken und Behinderten
Vorschub. "Dignitas Personae" verweist darauf, was die Konsequenzen
sind, wenn man "unvollkommene" Embryonen aussortiert: "Man
vergisst, dass kranke und behinderte Personen nicht eine Art Sonderkategorie
bilden, weil Krankheit und Behinderung zum Menschsein gehören".
Während "Dignitas Personae" sogenannte "somatische
Gentherapien" - sie zielen darauf ab, genetische Defekte in bestehenden
Körperzellen zu beheben - erlaubt, wendet sich die Instruktion gegen
alle Arten der Keimbahntherapie. Diese sei nicht erlaubt, weil sich die
vorgenommenen genetischen Veränderungen auch auf die Kinder auswirken.
Das Klonen wird entschieden abgelehnt. Ein geklonter Mensch wäre
"faktisch einer Art biologischen Sklaverei unterworfen", kritisiert
die Glaubenskongregation: "Dass eine Person sich das Recht anmaßt,
willkürlich die genetischen Merkmale einer anderen Person zu bestimmen,
ist ein schwerer Verstoß gegen deren Würde und gegen die grundlegende
Gleichheit aller Menschen".
Als ethisch noch schwerwiegender wird in der Bioethik-Instruktion das
sogenannte "therapeutische" Klonen beurteilt: "Die Herstellung
von Embryonen mit der Absicht, sie zu zerstören, auch wenn man dadurch
Kranken helfen möchte, ist mit der Menschenwürde vollkommen
unvereinbar". Der menschliche Embryo werde dabei zu einem bloßen
Mittel, das gebraucht und vernichtet wird.
Entschieden lehnt "Dignitas Personae" Experimente ab, bei denen
tierische Eizellen zur Reprogrammierung der Kerne menschlicher Köperzellen
verwendet werden (Mensch-Tier-Hybride). Diese Experimente stellten "eine
Beleidigung der Menschenwürde" dar, weil sie die spezifische
Identität des Menschen beeinträchtigen. Überdies könnten
gesundheitliche Risiken bestehen, die derzeit noch völlig unbekannt
sind.
Kritik an staatlichen Ethikkommissionen
Kritik gibt es auch an den Entscheidungen staatlicher Ethikkommissionen,
wonach die Verwendung biologischen Materials mit ethisch eigentlich
unerlaubtem Ursprung dann zulässig sei, wenn es etwa eine klare Trennung
zwischen jenen Wissenschaftlern gibt, die Embryonen herstellen und einfrieren
und jenen Forschern, die damit wissenschaftliche Experimente durchführen.
Dieses von Ethikkommissionen formulierte Kriterium der Unabhängigkeit
reiche nicht aus, "um eine Widersprüchlichkeit im Verhalten
jener zu beseitigen, die zwar das von anderen begangene Unrecht nicht
gutheißen, aber zugleich für die eigene Arbeit das biologische
Material annehmen, das andere durch dieses Unrecht hergestellt haben".
Ist der Embryo Person?
Der Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben, Erzbischof
Rino Fisichella, sage bei der Präsentation, der menschliche Embryo
besitze "von Anfang an die Würde, die der Person eigen ist".
Dennoch wolle man Embryonen nicht ausdrücklich als Person bezeichnen,
um nicht in eine "sehr komplexe philosophische Debatte" einzutreten.
Fisichella hob hervor, die Definition der Person habe auch Folgen im juristischen
Bereich. Diese Frage nach dem Rechtssubjekt werde aber international unterschiedlich
beantwortet. Im Blick auf die Lehraussage des aktuellen Dokuments habe
man auf eine Diskussion darüber verzichten wollen. "Aber implizit
wird betont, dass der Embryo eine Würde besitzt, die charakteristisch
für die Person ist", so der Theologe.
Nach Aussage des vatikanischen Bioethik-Dokuments kann in der Entwicklung
des Menschen vor und nach der Geburt "weder eine Änderung seines
Wesens noch eine Gradualität des moralischen Wertes behauptet werden".
Der Schutz der Personenwürde ist in der Instruktion ein Schlüsselargument
bei der ethischen Bewertung neuer Fortpflanzungstechniken, der Stammzellenforschung
und der Gentherapie (s. Seite 7).
Link zum Dokument "Dignitas
Personae"


EU-Bischöfe begrüßen
Entscheidung gegen Stammzellen-Patentierbarkeit
"Ein Schritt in die richtige Richtung"
Brüssel, 28.11.08 (KAP) Die EU-Bischöfe
begrüßen die Entscheidung des Europäischen Patentamts
(EPA) gegen die Patentierbarkeit von menschlichen embryonalen Stammzellen.
Der Generalsekretär der "Kommission der Bischofskonferenzen
des EU-Raumes" (ComECE), Piotr Mazurkiewicz, stellte wörtlich
fest: "Eine Patentierung von menschlichen embryonalen Stammzellen
würde gegen das europäische Patentrecht verstoßen. Dass
das Europäische Patentamt dies bestätigt hat, ist eine gute
Entscheidung und ein wichtiges Zeichen für den Schutz von menschlichen
Embryonen". Es handle sich um einen Schritt in die "richtige
Richtung".
Stammzellkulturen, die nur mittels Zerstörung menschlicher Embryonen
gewonnen werden können, sind nach dem europäischen Patentrecht
nicht patentierbar, wie die Große Beschwerdekammer des EPA in ihrer
Entscheidung vom 25. November feststellte. Diese Entscheidung beendet
letztinstanzlich das Beschwerdeverfahren gegen einen teilweise abgelehnten
Patentantrag von "Warf/Thomson", der eine Methode zur Gewinnung
von embryonalen Stammzellen von Primaten, also auch von Menschen, zum
Gegenstand hatte.
Der Patentantrag - und damit die Nutzung von menschlichen Embryonen zu
kommerziellen Zwecken - war auf vielseitige Kritik gestoßen. Der
Präsident der ComECE, Bischof Adrianus van Luyn, hatte mit dem damaligen
Generalsekretär Noel Treanor im Oktober 2006 einen sogenannten
"Amicus Curiae"-Brief (eine im angelsächsischen Recht
häufig angewandte Methode zur Einbringung fachlicher Argumente von
dritter Seite) an die Beschwerdekammer gesandt, um rechtliche und ethische
Einwände gegen die Erteilung des beantragten Patents darzulegen.
Im Hinblick auf die hohe Bedeutung von Patenten für Forschung und
industrielle Verwendung betonten van Luyn und Treanor die besondere gesellschaftliche
Verantwortung des EPA, wenn Anträge behandelt werden, die die Unverletzlichkeit
menschlichen Lebens und seine Würde betreffen. Auch wenn es im Patentrecht
formal nur um das Recht gehe, andere von der Nutzung einer Erfindung auszuschließen
(bzw. für die Nutzung Lizenzen zu verkaufen), beinhalten Patente
gleichwohl eine gewisse Unterstützung der patentierten Erfindung.
Bei Patentanträgen, die das menschliche Leben betreffen, könne
die Patentvergabe nicht von der ethischen Dimension getrennt werden.
Auch das europäische Patentübereinkommen sehe vor, dass Patente
für biotechnische Erfindungen nicht erteilt werden, die die Verwendung
von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken
zum Gegenstand haben.
"Wegweisende Entscheidung"
Auch der Rottenburger Bischof Gebhard Fürst hat den Beschluss des
Europäischen Patentamts (EPA) gegen die Patentierbarkeit menschlicher
embryonaler Stammzellen begrüßt. Die Große Beschwerdekammer
des Patentamts habe eine für den "Schutz der Menschenwürde
wegweisende und ermutigende Entscheidung" getroffen, sagte Fürst,
der die Unterkommission Bioethik der Deutschen Bischofskonferenz leitet.
Dies sei ein "bemerkenswerter Wendepunkt", da in der Vergangenheit
mehrfach Patente auf die Nutzung menschlicher Embryonen erteilt worden
seien.
Fürst sagte, dass die Ablehnung des Antrags der industriellen Verwertung
menschlicher Embryonen Einhalt gebiete. Der Vorrang der Menschenwürde
vor allen wirtschaftlichen Interessen sei eindeutig klargestellt.
"Riesenerfolg für wertorientierte
Politik"
Die Entscheidung des Europäischen Patentamtes sei ein "Riesenerfolg
für eine wertorientierte Politik in Europa", sagte der christdemokratische
Europarlamentarier Peter Liese, der selbst Arzt ist. Das Europäische
Parlament habe 1995 einen ersten Entwurf der Biopatent-Richtlinie abgelehnt,
weil dort die ethischen Fragen zu wenig berücksichtigt waren. Die
jetzige EPA-Entscheidung zeige, dass die überarbeitete Richtlinie
"sehr viel besser ist". Das Europäische Parlament habe
sich im Jahr 2005 noch einmal in einer Resolution zu dem Problem geäußert
und festgestellt, dass embryonale Stammzellen nicht patentiert werden
dürfen, da sie nur durch die Zerstörung von menschlichen Embryonen
gewonnen werden können. Jeder Forscher und jedes Unternehmen sollte
wissen, dass eine Technik, gegen die grundlegende ethische Bedenken bestehen,
in Europa immer kritisch begleitet wird, betonte Liese. Es gelte, jetzt
auf die Alternativen wie zum Beispiel die adulten Stammzellen und die
Reprogrammierung adulter Zellen zu setzen. Mehr als 70 Krankheiten seien
bereits mit Hilfe von adulten Stammzellen zum Teil sehr erfolgreich behandelt
worden. Dieser Weg müsse jetzt noch massiver eingeschlagen werden.
Liese erinnerte daran, dass das Thomson-Patent von der zuständigen
EPA-Kammer bereits vor einigen Jahren als nicht vereinbar mit dem europäischen
Recht bezeichnet worden war. Diese Entscheidung war jedoch von den Antragstellern
nicht akzeptiert worden, weshalb sich die Große Beschwerdekammer
jetzt damit beschäftigen musste.


Kein Patent
für embryonale Stammzellen
Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts
in München verwarf Antrag einer US-Stiftung
München, 27.11.08 (KAP) Stammzellen, die nur
durch eine Zerstörung menschlicher Embryonen gewonnen werden können,
sind nach dem Europäischen Patentrecht nicht patentierbar. Zu dieser
Entscheidung kam die Große Beschwerdekammer des Europäischen
Patentamts (EPA) am Donnerstag in München. Sie verwarf damit den
Antrag einer US-amerikanischen Universitätsstiftung, die ein Verfahren
zur Gewinnung embryonaler Stammzellkulturen von Primaten, den Menschen
eingeschlossen, patentieren lassen wollte ("Thomson-Patent").
Kritiker der "Patente auf Leben" sprachen von einem Wendepunkt
in der Praxis der Behörde.
Die Kammer stützte sich auf die Bestimmungen des Europäischen
Patentübereinkommens sowie die Biopatent-Richtlinie der EU von 1999.
Demnach sind Patente für die Verwendung menschlicher Embryonen zu
industriellen oder kommerziellen Zwecken ausgeschlossen. Im vorliegenden
Fall sei entscheidend gewesen, dass das sogenannte "Thomson-Patent"
eine Zerstörung menschlicher Embryonen zur Gewinnung von Stammzellen
vorausgesetzt hätte. Der Spruch ist bindend für die Patentvergabe
des EPA. Zugleich machte die Kammer deutlich, dass damit nicht grundsätzlich
die Frage der Patentfähigkeit menschlicher Stammzellen beantwortet
sei.
Der Greenpeace-Experte Christoph Then bewertete die Entscheidung als "Meilenstein"
und "großen Erfolg". Mit anderen gesellschaftlichen Gruppen
wie etwa dem katholischen Hilfswerk "Misereor" habe "Greenpeace"
immer wieder die Einhaltung ethischer Grenzen im Patentrecht gefordert.
Ohne diese öffentliche Einmischung wären derartige Patente längst
etabliert.
"Endlich hat sich das Patentamt in dieser wichtigen Frage eindeutig
positioniert", erklärte die deutsche grüne Europaabgeordnete
Hiltrud Breyer. Das Amt habe ethische Grenzen im Patentrecht betont und
der industriellen Verwertung menschlicher Embryonen einen Riegel vorgeschoben.
Das Europaparlament habe auf Initiative der Grünen bereits vor drei
Jahren die Behörde aufgefordert, keine Patente auf Stammzellen
aus dieser Quelle zu erteilen. Trotzdem sei dies geschehen, etwa im Fall
des "Edinburgh-Patentes", ergänzte Then.
"Greenpeace" und die Grünen fordern weitere Überprüfungen
der Patentierungspraxis. Breyer sagte, auch die Reichweite von Patenten
auf menschliche Gene müsse drastisch begrenzt werden und dürfe
sich nur auf technische Anwendungen beschränken. Die Patentierung
der Gene selbst würde im Falle einer Verbindung mit Erbkrankheiten
weitreichende Abhängigkeiten nach sich ziehen.
Then appellierte an das EPA, seine gesellschaftliche Verantwortung auch
im Bereich von Saatgut und Nutztieren wahrzunehmen. Mit der fortschreitenden
Ausweitung solcher Patente verschärfe die Behörde den weltweiten
Konzentrationsprozess in der Lebensmittelerzeugung und damit die Gefahr
von Hungerkrisen.


Katholisches "Imabe"-Institut
besteht seit 20 Jahren
Auseinandersetzung mit medizinisch-ethischen Fragen auf Grundlage
der Menschenwürde - Festsymposion zur "Medizin der Zukunft"
im Wiener Erzbischöflichen Palais
Wien, 23.11.08 (KAP) Mit einem Festsymposion im Wiener
Erzbischöflichen Palais wurde am Freitagabend das 20-jährige
Bestehen des katholischen "Instituts für medizinische Anthropologie
und Bioethik" (Imabe) gefeiert. "Imabe" wurde 1988 auf
Initiative von Medizinern, Juristen, Theologen und Philosophen in Wien
gegründet. Ziel ist es, den Dialog von Medizin und Ethik in Forschung
und Praxis auf Grundlage des christlichen Menschenbildes und der Menschenwürde
zu fördern.
"'Imabe' war ein Pilotprojekt, das zur richtigen Stunde entstanden
ist", erinnerte der St. Pöltner Bischof Klaus Küng bei
der Eröffnung des Festsymposions. In der Bischofskonferenz habe sich
vor allem der damalige Militärbischof Alfred Kostelecky für
"Imabe" eingesetzt, so Küng. Kostelecky habe die Wichtigkeit
der Fragen der Bioethik erkannt und darauf gedrängt, dass diese
gut bearbeitet werden.
Er selbst, so Küng, habe seither oft auf die Hilfe des Instituts
und seiner Fachleute zurückgegriffen. Als Beispiele nannte der St.
Pöltner Bischof die Gesetzgebung für die künstliche Befruchtung,
die Organtransplantation oder die Erarbeitung ethischer Leitlinien für
Gesundheitsorganisationen.
Es sei wichtig, dass sich "Imabe" dem Thema Anthropologie zuwende.
"Die Grundlagen des Menschseins werden gerade in der Medizin oft
zu wenig beachtet", beklagte Küng, der selbst ausgebildeter
Arzt ist: "Jeder ist ein Spezialist auf seinem Fachgebiet, aber
Fragen, die in die Tiefe gehen, kommen zu kurz". Es gebe heute auf
Grund des wissenschaftlichen Fortschritts "fantastische Möglichkeiten",
aber auch "viele Gefährdungen".
Auch der Zweite Nationalratspräsident Michael Spindelegger brachte
zum 20-Jahr-Jubiläum die Wertschätzung für die Arbeit des
"Imabe" zum Ausdruck. "Angesichts der vielen Möglichkeiten,
die die medizinische Wissenschaft aufzeigt, tun sich Spannungsfelder
auf", sagte Spindelegger. Das "Imabe" sei in dieser Hinsicht
für die Politik ein wesentlicher Wegbegleiter bei Entscheidungen.
Gerade angesichts der rasanten Entwicklungen in der Biotechnik müsse
man Schranken setzten und ethische Grenzen, etwa in der Forschung mit
embryonalen Stammzellen oder beim Thema "Euthanasie" setzen,
stellte er klar.
Bonelli: Medizin in Umbruchsphase
"Imabe"-Direktor Primarius Johannes Bonelli betonte zum Beginn
des Festsymposions "Medizin, Ideologie und Markt", dass sich
die Medizin in einer Phase des Umbruchs befinde. Ärzte würden
mehr und mehr als Dienstleister gesehen, die Kundenwünsche zu erfüllen
hätten. "Als Reaktion flüchten sich die Ärzte in
eine Art 'Defensivmedizin', die sich nicht mehr dem Wohl des Menschen,
sondern der rechtlichen Absicherung im Schadensfall widmet", sagte
Bonelli. Es bestehe die Gefahr, dass sich die Medizin der Zukunft allein
an Kundenwünschen und ökonomischen Selbstgesetzlichkeiten orientiere.
Beck: Gesundung ist umfassender Prozess
Der Wiener Naturwissenschaftler, Mediziner und Moraltheologe Prof. Matthias
Beck betonte in seinem Statement den umfassenden Charakter des Prozesses
der Gesundung. Studien hätten gezeigt, dass das Immunsystem, dass
gleichsam die "innere Mitte und die 'Seele'" aller Gesundungsprozesse
darstelle, eng mit dem "inneren Seelenleben" zusammenhänge
und die seelische Gesundheit sich daher auch körperlich niederschlage.
Gesundheit sei - anders als die laut Beck verkürzte Definition der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) - als "Interaktion" zwischen
verschiedenen physischen, psychischen, sozialen und geistigen Aspekten
zu verstehen, zu denen auch das religiöse Empfinden des Menschen
zähle. Entsprechend sei Gesundheit ohne eine "innere Stimmigkeit"
auf den Ebenen des "Körperlichen, des Seelischen und des Geistig-Spirituellen
kaum zu erreichen", so Beck.
Heute könne man jedoch einen weitreichenden Verlust der Sensibilität
für den Bereich des Geistig-Spirituellen feststellen, so Beck weiter.
Gesundheit werde auf ihren physischen Aspekt reduziert, wie es etwa die
Begriffe "Wellness" und "Fitness" vor Augen führen.
Gesundheit sei jedoch "mehr als das Freisein von Krankheit und Schwäche",
so Beck. Sie stelle ein ständiges Ringen um das Gleichgewicht der
physischen, psychischen und geistigen Ebene dar, zu ihrem Begriff zählen
daher - anders als es die WHO in ihrer Definition des Gesundheitsbegriffs
formuliert - auch Phasen des Unwohlbefindens.
Ordensspitäler: "Maßstäbe
der Menschlichkeit"
Michael Heinisch, Geschäftsführer der "Vinzenz Gruppe",
die neben den Barmherzigen Brüdern größter Erhalter von
Ordensspitälern ist, betonte in seinem Statement die Bedeutung der
kirchlichen Krankenhäuser für einen "neuen Aufbruch zu
mehr Menschlichkeit in der Medizin". Neben einer professionellen
und hochwertigen fachlichen Betreuung sei es insbesondere das "Prinzip
der Menschlichkeit", das die Ordensspitäler zu beispielgebenden
Orten einer "neuen ganzheitlichen Heilung" machen.
Die Grundlage dieses Prinzips der Menschlichkeit stellen laut Heinisch
"christliche Werte" wie etwa Barmherzigkeit, Hochachtung vor
dem Patienten, Wahrhaftigkeit im Umgang mit dem Patienten sowie die soziale
Verantwortung im Umgang mit den begrenzten finanziellen Ressourcen dar.
Das Prinzip der Menschlichkeit soll sich laut Heinisch jedoch nicht nur
im unmittelbaren Kontakt zwischen Arzt und Patient niederschlagen, es
müsse auch die "organisatorischen Rahmenbedingungen" prägen.
So sei es dringend geboten, in den Spitälern Abteilungen für
klinische Psychologie und Seelsorge einzurichten, da diese einen "wertvollen
Beitrag zur ganzheitlichen Gesundung" darstellen.
Die Beiträge des Symposions sind nachzulesen im Tagungsband "Medizin,
Ideologie und Markt", der in der Reihe "Imago Hominis. Quartalsschrift
für Medizinische Anthropologie und Bioethik" erscheint.
Schönborn: Drei ethische Herausforderungen
In seinem Vorwort zum Tagungsband "Medizin, Ideologie und Markt"
betont der Wiener Erzbischof Kardinal Christoph Schönborn die herausragende
Rolle des "Imabe" für die kirchliche Meinungsbildung auf
dem Gebiet der medizinischen Anthropologie und Bioethik. Die "anerkannte
moralische Kompetenz" der Kirche auf diesem Gebiet, die sich nicht
im "Nein-Sagen" erschöpfe, gehe letztlich auch auf die
Arbeit des "Imabe" zurück, dessen Gründung vor 20
Jahren "zukunftweisend" gewesen sei.
Zugleich verweist Kardinal Schönborn in seinem Vorwort auf drei zentrale
ethische Herausforderungen der Gegenwart, die zugleich Arbeitsgebiete
des "Imabe" darstellen: Die Fragen des Umgangs mit den Phasen
des Lebensanfangs und des Lebensendes, die Frage der moralischen Bewertung
der Manipulation von menschlichem Leben zu Forschungszwecken sowie den
Umgang der Gesellschaft mit dem Leiden. Bioethik sei heute "zur Chefsache
der Politik" geworden - umso wichtiger sei es da, ethische Grundsätze
zu diskutieren und zu bestärken, die "wie Leuchttürme
blinken" und so Entscheidungsprozesse in Politik und Medizin orientieren.
Konkret weist Kardinal Schönborn auf den wachsenden "Druck auf
Mütter und Ärzte, zur Sicherheit alle Qualitätskontrollen
durchzuführen" und damit ungeborenem behinderten Leben letztlich
"kaum noch eine (Lebens-)Chance" zu bieten. Das Leben werde
durch diese Mentalität "verfügbar" gemacht, zugleich
führe diese Mentalität "zu einem Anspruch, es in Ausübung
eines vermeintlichen Selbstbestimmungsrechtes beenden zu können
oder beenden zulassen". Sterbehilfe sei jedoch "Hilfe beim
Sterben, nicht Hilfe zum Sterben", so der Kardinal.
Im Blick auf die Stammzellenforschung betont Kardinal Schönborn
die Fortschritte im Bereich der adulten Stammzellenforschung. Nur in einer
Förderung dieser Technik könne man die zahlreichen ethischen
Probleme umgehen, die sich durch die embryonale Stammzellenforschung
ergeben. Kardinal Schönborn wörtlich: "Die ethische Problematik
liegt darin, dass es beim Embryo um Jemanden geht und nicht um Etwas".
"Es gibt keine Abstufungen in der Schutzwürdigkeit für
ungeborene, kranke, behinderte und alte Menschen", so der Kardinal.
Darüber hinaus weist Kardinal Schönborn darauf hin, dass man
"den Bogen überspannt", wenn man die Aufgabe der Medizin
darauf richte, ein "leidfreies, gesundes Leben bis zuletzt zu ermöglichen".
Zu einem "guten Leben" gehöre vielmehr auch "die Annahme
des Leidens und damit auch die Sorge um den Leidenden", so der Kardinal.
Ethische Brisanz gewinne diese Feststellung vor allem dort, wo wegen
schwindender Gesundheitsbudgets der Ruf nach einem Ausschluss von Personengruppen
von teuren medizinischen Verfahren immer lauter werde. In dieser Situation
sei die Kirche aufgefordert, "sozialethische, christliche Aspekte
der Verteilung der Mittel im Gesundheitswesen und die Diskussion über
den 'Lebenswert' chronisch kranker und pflegebedürftiger Menschen
in die Diskussion einzubringen".


Deutsche Kirchen
kritisieren EU-Patente für embryonale Stammzellen
Berlin, 28.10.08 (KAP) Die Kirchen in Deutschland
warnen vor einer Patentierbarkeit menschlicher embryonaler Stammzellen
und Stammzelllinien. Die Vertreter der katholischen und der evangelischen
Kirche bei der Berliner Bundesregierung, Prälat Karl Jüsten
und Prälat Stephan Reimers, betonten am Dienstag, der menschliche
Körper und seine Bestandteile dürften "nicht verzweckt
und kommerzialisiert werden". Sie äußerten sich vor einer
in den nächsten Tagen anstehenden Entscheidung der Großen Beschwerdekammer
des Europäischen Patentamts in München. Dabei geht es um einen
Antrag der Wisconsin Alumni Research Foundation (WARF), die den US-Stammzellforscher
James Thomson vertritt.
Nach Auffassung der Kirchen führt eine Patentierung zu einer Monopolisierung,
bei der Leben exklusiv vermarktet und wirtschaftlich ausgenutzt werden
solle. "Gerade menschliches Leben in seinem ungeschützten Anfang
ist nicht verfügbar und kann nicht patentiert werden", so Jüsten.
Eine Patentvergabe würde sich auf Industrie und Forschung in Europa
insgesamt auswirken. Reimers forderte, den Nutzen der Patentierung für
die Menschheit einerseits und die ethischen Einwände andererseits
sorgfältig abzuwägen.
Die Erteilung eines Patents würde in eklatantem Widerspruch zum
Europäischen Patentübereinkommen, zur Biopatent-Richtlinie
und zu Positionsbestimmungen des Europaparlaments stehen, heißt
es weiter. Das Patentübereinkommen verbiete Patente für biotechnologische
Erfindungen, die die Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen
oder kommerziellen Zwecken beinhalten. Diese Regel schließe das
Verbot von Patenten auf eine industrielle und kommerzielle Nutzung menschlicher
Embryonen ein.


Deutsche
Ärzte kritisieren britisches Embryonengesetz
"Europaweiter Diskurs über die Grundwerte menschlichen
Lebens notwendig"
Berlin-London, 26.10.08 (KAP) Nach der Verabschiedung
des umstrittenen Embryonengesetzes in Großbritannien fordert die
deutsche Bundesärztekammer (BÄK) einen ethischen Moralkodex
für Mediziner in Europa. "Es ist an der Zeit, inne zu halten
und in einen europaweiten Diskurs über die Grundwerte menschlichen
Lebens einzutreten", erklärte BÄK-Präsident Jörg-Dietrich
Hoppe am Freitag in Berlin. Auch aus der deutschen Politik kam deutlicher
Protest.
Das britische Unterhaus hatte am Mittwoch ein Gesetz verabschiedet, das
die Züchtung von Mensch-Tier-Embryonen (sogenannten Chimären)
erlaubt. Zugleich gestattet das Gesetz auch, "Rettungsgeschwister"
im Reagenzglas zu erzeugen, um dank des ähnlichen Erbmaterials einem
kranken Geschwisterkind zu helfen.
Hoppe warnte die Forschung davor, "in Allmachtsphantasien abzugleiten".
Die Herstellung von Mensch-Tier-Embryonen sei medizinisch höchst
fragwürdig und ethisch verwerflich. Auch die Erzeugung von sogenannten
"Rettungsgeschwistern" sei ethisch außerordentlich bedenklich.
"Menschen sind um ihrer selbst willen auf der Welt. Jede Instrumentalisierung
menschlichen Lebens berührt das Fundament unserer Verfassung, den
Schutz der menschlichen Würde", so Hoppe.


"Keine biomedizinische
Forschung im moralischen Vakuum"
Kardinal Murphy-O'Connor kritisiert jüngste Entscheidungen
des britischen Parlaments
London, 25.5.08 (KAP) Wissenschaftliche Forschung
darf nach Ansicht des britischen Kardinals Cormac Murphy-O'Connor nicht
"im moralischen Vakuum stattfinden". In der Diskussion um die
jüngsten Parlamentsentscheidungen um Mensch-Tier-Embryonen und die
Verkürzung der Abtreibungsfristen wiederholte der Erzbischof von
Westminster am Sonntag im BBC-Interview seine dringende Forderung nach
einer nationalen Bioethik-Kommission. Die politische Debatte über
so schwerwiegende Fragen müsse in einem Fachgremium weitergehen.
In den vergangenen Tagen hatte das Unterhaus unter anderem grünes
Licht zur Herstellung von Mensch-Tier-Embryonen zu Forschungszwecken
gegeben. Mehrere Anträge zur Verkürzung der gesetzlichen Abtreibungsfrist
von 24 Wochen waren dagegen gescheitert. In Großbritannien werden
nach offiziellen Angaben rund 200.000 Schwangerschaftsabbrüche pro
Jahr registriert.
Kardinal Murphy-O'Connor zeigte sich über die Entscheidungen "tief
enttäuscht". Er sei nicht sicher, ob die Abgeordneten das Unbehagen
und die Sorge vieler Landsleute richtig einschätzten. "Parlamentarier
haben oft nicht genug Zeit zur Beratung und Reflexion", so Murphy-O'Connor.
Er habe den Abgeordneten nicht vorzuschreiben, wie sie bei einer dritten
Lesung des Embryonengesetzes abzustimmen hätten; Parlamentarier
müssten ihrem Gewissen folgen. Allerdings brauche es zur Bewusstseinsbildung
genügende Informationen.


"Mensch-Tier-Hybride
sind menschliche Embryonen"
Wiener Naturwissenschaftler, Mediziner und Moraltheologe Beck weist auf
moralphilosophische Schwierigkeiten bei Frage der Menschenwürde
hin
Wien, 23.5.08 (KAP) Die Aussage des Wiener Mediziners und IVF-Experten
Prof. Wilfried Feichtinger, wonach es sich bei den Tier-Mensch-Chimären
nicht um menschliche Embryonen handelt, hat der Naturwissenschaftler,
Mediziner und Moraltheologe an der Katholisch-Theologischen Fakultät
der Universität Wien, Prof. Matthias Beck, zurückgewiesen. Da
das aus dem Klonierungsprozess hervorgehende Wesen zu 99,9 Prozent ein
menschliches Genom in sich trage und der Anteil des tierischen Genoms
nur 0,1 Prozent ausmache, müsse man wohl von einem "mit tierischen
Genen verunreinigten menschlichen Embryo" sprechen, der nur eine
begrenzte Lebensspanne habe, so Beck im Gespräch mit "Kathpress".
Beck ist einer der führenden Experten auf dem Gebiet der ethischen
Bewertung der Stammzellenforschung.
Hinter der Frage nach der Bezeichnung des neu geschaffenen Mischwesens
verbirgt sich laut Beck keineswegs eine reine Begriffsklauberei, sondern
es breche darin letztlich die Frage nach der ethischen Beurteilung der
Hybridenproduktion und forschung an sich auf. So verweist Beck darauf,
dass mit der Bezeichnung "Embryo" zugleich auch die Schutzwürdigkeit
dieser Wesen verbunden ist. Auch wenn ein Mensch- Tier-Embryo nach derzeitigem
Wissensstand keine Überlebenschance besitze und nach etwa 14 Tagen
absterbe, so sei er dennoch zu schützen. Die Forschung mit derartigen
Hybrid-Embryonen sei abzulehnen, da die Embryonen "verzweckt"
und allein aus Forschungsgründen produziert würden. Auch sei
die Rede von einem "Zellhaufen" abzulehnen, da diese Wesen eine
aktive Zellteilung und Zelldifferenzierung betreiben, "also lebendig
sind", so Beck.
Weiters wies Beck darauf hin, dass eine ethische Beurteilung sich im Fall
der Hybrid-Embryonen schwieriger gestalte als bei der Beforschung von
so genannten "überzähligen Embryonen" aus der In-vitro-Fertilisation
oder beim Forschungsklonen (auch "therapeutisches Klonens"
genannt). Ein IVF-Embryo kann sich grundsätzlich zu einem geborenen
Kind entwickeln, ein geklonter Embryo womöglich auch, ein mit einer
tierischen Eizelle geklonter jedoch voraussichtlich nicht.
Die bislang von den Gegnern der embryonalen Stammzellenforschung vorgebrachten
sogenannten "Skip-Argumente" (Spezieszugehörigkeit, Kontinuität,
Identität, Potenzialität), die von der Würde des erwachsenen
Menschen zurück auf den Embryo schließen, seien im Fall eines
Mensch-Tier-Hybriden nur noch begrenzt anwendbar, so Beck. Dies bedeute
eine enorme moralphilosophische Herausforderung, da es sich bei den Hybriden
wohl nicht um Embryonen handle, die eine potenzielle Entwicklungsfähigkeit
zum erwachsenen Menschen besitzen; auch die genetische Identität
mit rein-menschlichen Embryonen sei nicht gegeben.
Es bedürfe daher neuer Argumentationsformen, so Beck, die stärker
als bisher die Frage der Intention der Handlungen der Forscher an Hybriden
und damit die "Frage der Verzweckung dieser Embryonen mit Ablaufdatum"
in den Blick nehmen. Darf man, so lautet nach Beck die entscheidende
moralphilosophische Frage, menschliche Wesen mit tierischen Anteilen
und "eingebautem Ablaufdatum" herstellen oder verletzt man
hier womöglich die "Würde des ganzen Menschengeschlechtes"?
Diese Frage dränge um so mehr, wenn auch offen über eine Verschmelzung
von menschlichem Samen und tierischer Eizelle nachgedacht werde, was die
Schaffung einer tatsächlich neuen Spezies mit 50 Prozent menschlichem
und 50 Prozent tierischem Erbgut bedeuten würde.
Die Rede von einer dem Embyo innewohnenden Menschenwürde wurde bisher
durch die dem Embryo eigene Potenzialität der Entwicklung zu einem
erwachsenen Menschen begründet, betonte der Naturwissenschaftler
und Theologe. Wenn diese Potenzialität jedoch bei Hybrid-Embryonen
nicht mehr gegeben sei, müsse man auch bei der Frage der Menschenwürde
nach neuen Begründungsmustern suchen, so Beck.
Weiters wies Beck auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse hin, die die
bisherige Redeweise von einer "Verschmelzung" der beiden Zellkerne
im Rahmen der Befruchtung einer Ei- durch eine Samenzelle als obsolet
erweisen. Bislang ging man davon aus, dass die jeweils mit 23 Chromosomen
ausgestatteten Ei- und Samenzellen zu einer Zelle mit einem 46-Chromosomen-Satz
verschmelzen. Tatsächlich komme es jedoch bei der Annäherung
der beiden Zellkerne in jedem einzelnen Zellkern zunächst zu einer
Verdoppelung der eigenen Chromosome und somit zu einer Addition zu 92
Chromosomen. Diese leiten dann sogleich eine erste Zellteilung ein.
Keine juristische Neuregelung
Zuletzt wies Beck auf eine Lücke in der österreichischen Rechtsprechung
hin. So sei es zwar in Österreich verboten, Embryonen zu klonen um
aus diesen embryonale Stammzellen zu gewinnen, nicht verboten sei jedoch
der Import bestehender embryonaler Stammzell-Linien aus dem Ausland.
Obgleich es in dieser Frage einen juristischen Graubereich gebe, spricht
sich Beck nicht für eine gesetzliche Neuregelung aus. Bei einer solchen
Neuregelung sei nämlich zu erwarten, dass sie sich an den mittlerweile
erreichten rechtlichen Standards in europäischen Nachbarländern,
etwa in Deutschland, ausrichten würde, was eine deutliche Aufweichung
des derzeit noch vorhandenen Schutzstatus für den in der österreichischen
Gesetzgebung als "entwicklungsfähige Zelle" definierten
Embryo bedeuten würde. Anstelle einer juristischen Diskussion wünsche
er sich eine "wissenschaftliche Diskussion mit einem Höchstmaß
an Seriosität und Präzision", so Beck, "auch in der
Frage der ethischen Beurteilung".
Darüber hinaus betonte Beck, dass er die Zukunft der Stammzellenforschung
nicht notwendigerweise bei den umstrittenen embryonalen Stammzellen sehe.
Mittlerweile sei man von der Formulierung konkreter Forschungsziele abgerückt
und beschränke sich auf Grundlagenforschung. Angesichts der ethisch
unbedenklichen Forschung an "induzierten pluripotenten Stammzellen"
(iPS) sowie der Forschung an adulten Stammzellen sei die Beforschung von
embryonalen Stammzellen nicht mehr zu rechtfertigen.


Internationale
Kritik an "Tier-Mensch-Hybriden"-Experiment
Britisches Forschungslabor schuf Embryo aus Rinder-Eizellen mit
menschlichen Zellkernen - IMABE: Selbstbeschränkung der Forschung
notwendig - Rechtsexperte Kopetzki: Juristi-sche Leerstelle in Österreich
8.5.08 (KAP-ID) Auf scharfe internationale Kritik
ist das laut eigenem Bekunden erfolgreich verlaufene Experiment britischer
Forscher der Universität Newcastle gestoßen, die aus Eizellen
von Rindern und menschlichen Zellkernen einen Tier-Mensch-Hybrid-Embryo
erzeugt haben. Die Forscher sollen dazu die Zellkerne aus menschlichen
Hautzellen entnommen haben und diese in Rinder-Eizellen injiziert haben.
Mit elektrischen Impulsen wurde die Zelle daraufhin zur Teilung gebracht,
so dass ein Embryo entstand, der zu 99 Prozent aus menschlichem Erbgut
bestand und der als Lieferant für embryonale Stammzellen zu Forschungszwecken
dienen soll.
IMABE fordert Selbstbeschränkung der
Forscher
In einer Stellungnahme des Wiener "Instituts für medizinische
Anthropologie und Bioethik" (IMABE) heißt es zu dem Experiment,
dass dieses eine "gefährliche Manipulation" an menschlichem
Erbgut darstelle, die keinem höheren wissenschaftlichen Ziel diene
sondern dem "reinen Selbstzweck der Befriedigung wissenschaftlicher
Neugierde". Dringend geboten sei daher eine "Selbstbeschränkung
der Forscher", hieß es in der Presseaussendung. Diese stelle
gerade keine Beschränkung der Forschungsfreiheit dar, sondern sei
vielmehr "ein Gebot der Verantwortung".
Weiters seien Experimente dieser Art abzulehnen, da "klare Alternativen"
etwa in den jüngsten erfolgreichen Experimenten zur Reprogrammierung
pluripotenter adulter Stammzellen (iPS) vorliegen, heißt es in der
Stellungnahme. Angesichts der genetischen Struktur seien die Hybrid-Zellen
der englischen Forscher sowieso nicht in der Humanmedizin einsetzbar,
da die "Gefahr einer Übertragung genetischer Krankheiten vom
Tier auf den Menschen" bestehe.
"Ersatzteillager Mensch"
Ausdrücklich warnt IMABE vor einer Verschiebung der Forschungsinteressen
im Bereich der Embryonenforschung. So gebe es heute ein Verschiebung
"in Richtung 'Ersatzteillager Mensch'", der Embryo werde dabei
"zum Rohstoff degradiert und missbraucht". Die bloße
technische Machbarkeit bedeute nicht notwendigerweise auch schon einen
Fortschritt, so IMABE: "Dieser schließt nämlich die bedingungslose
Achtung vor jedem menschlichen Leben ein."
Juridische Leerstelle in Österreich
Selbst Befürworter der Forschung mit embryonalen Stammzellen kritisierten
dieses Vorgehen der britischen Kollegen. Die Methode sei weder neu noch
sinnvoll, sagte etwa Oliver Brüstle, Direktor des Instituts für
Rekonstruktive Neurobiologie der Universität Bonn. Da die Rückprogrammierung
von Hautzellen zu stammzellähnlichen Zellen wesentlich besser erforscht
sei, müsste der Sinn solcher Experimente überprüft werden.
In den USA, Südkorea und China gab es bereits ähnliche Experimente.
Schon 1998 hatten US-Forscher der Biotech-Firma ACT in Worcester und der
Universität Wisconsin nach eigenen Angaben menschliche Hautzellen
mit den Eizellen von Kühen verschmolzen und behauptet, aus dem entstandenen
Embryo Stammzellen gewonnen zu haben.
Eine juridische Leerstelle in diesem Forschungsbereich in Österreich
ortet der Staatsrechtler und Vizevorsitzende des Instituts für Ethik
und Recht in der Medizin (IERM), Prof. Christian Kopetzki. Während
das Verfahren in Deutschland eindeutig verboten ist, sei die Gesetzeslage
in Österreich in dieser Frage bisher ungeregelt, so Kopetzki.
Inzwischen hat die britische Organisation Comment on Reproductive Ethics
(CORE) angekündigt, gerichtlich gegen die Zulassung des Experiments
vorgehen zu wollen. "Tier-Mensch-Hybride sind unerwünscht, unnötig
und illegal", heißt es in einer Presseerklärung. Es sei
Zeit, auf den Boden der wissenschaftlichen Erkenntnisse zurückzukehren.
Dort gebe es keinerlei stichhaltige Argumentation für die Erzeugung
von Mischembryonen, weshalb man gegen britische Embryologie-Behörde
"Human Fertilisation and Embryology Authority" (HFEA), die die
Lizenz für das Experiment erteilt hatte, gerichtlich vorgehen werde.


"Verbrauchende
Embryonenforschung kann niemals gerechtfertigt werden"
Appell des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz an die
Bundestagsabgeordneten - Deutsches Parlament stimmt am Freitag über
weitere "Aufweichung" des Embryonenschutzes ab
Berlin, 10.4.08 (KAP) Die embryonale Stammzellenforschung
setzt die Tötung menschlicher Embryonen voraus, daher kann eine verbrauchende
Embryonenforschung niemals gerechtfertigt werden. Dies betonte der Vorsitzende
der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, am Donnerstag
in einem Appell an die Abgeordneten des Bundestages. Im deutschen Bundestag
steht am Freitag die Abstimmung über eine Änderung des Stammzellengesetzes
auf dem Programm, die in kirchlichen Kreisen als weitere "Aufweichung"
des Embryonenschutzes betrachtet wird. Die Abgeordneten sollten einem
grundlegenden Prinzip der Ethik folgen, forderte Zollitsch: Der Zweck
heiligt nicht die Mittel. Dieses Prinzip dürfe gerade "in dem
sensiblen Bereich" der Embryonenforschung nicht außer Acht
bleiben. Der menschliche Embryo sei von Beginn an Mensch und niemand habe
das Recht auf eine Heilung, die auf der völligen Verzweckung eines
Dritten beruht. Hier bestehe kein Spielraum für eine "Abwägung".
Es gehe um eine Grundsatzentscheidung, die den Umgang mit menschlichem
Leben in seinen frühesten Stadien betrifft, betonte Zollitsch. Menschliches
Leben dürfe nicht zu Forschungszwecken getötet werden. Die Forschungsfreiheit
könne nicht gegen den fundamentalen Lebensschutz abgewogen werden.
Auch Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Import von embryonalen Stammzell-Linien
müssten dem Verbot einer Verzweckung des Menschen Rechnung tragen.
In letzter Zeit habe sich gezeigt, dass wissenschaftliche Erkenntnisse
im Hinblick auf therapeutische Anwendungen durch ethisch unbedenkliche
Alternativen erreichbar sind. Eine weitere Aufweichung des Verbots verbrauchender
Embryonenforschung werde daher von den deutschen Bischöfen "unbedingt
abgelehnt", so Zollitsch.
"Verhängnisvolle Weichenstellung"
Die katholische Kirche warne vor einer "verhängnisvollen Weichenstellung"
bei der Gesetzgebung über die Stammzellenforschung, betonte Erzbischof
Zollitsch in einem Interview mit der deutschen katholischen Nachrichtenagentur
KNA. Zollitsch warnte davor, Forschungsfreiheit zu Lasten des uneingeschränkten
Respektes vor der Menschenwürde hervorzuheben. Ihn irritiere, wie
einseitig sich Politiker bei der Betonung der Forschungsfreiheit auf das
deutsche Grundgesetz berufen, das zuerst die Menschenwürde betone
und der Verfügbarkeit des Gesetzgebers entziehe. Dabei helfe auch
die "gebetsmühlenartige Verabsolutierung" der Parole "Ethik
des Heilens" nicht weiter, so der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz.
Man dürfe Leben nicht gegen Leben abwägen.
In dem KNA-Interview übte Zollitsch zugleich deutliche Kritik am
Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof
Wolfgang Huber. "Ein Bischof ist Bischof, nicht Politiker",
sagte er. Huber sei mit seinem Plädoyer für eine Änderung
des Stammzellengesetzes zu einem Kronzeugen der Befürworter der
Stichtagsverschiebung geworden. Damit habe er dem gemeinsamen Zeugnis
der Kirchen für den Lebensschutz keinen Dienst erwiesen.
Der Bundestag soll entscheiden, ob Forschung an embryonalen Stammzellen
in Deutschland beibehalten, ausgeweitet oder eingestellt werden soll.
Derzeit dürfen Forscher embryonale Stammzellen verwenden, die vor
dem Stichtag 1. Jänner 2002 im Ausland entstanden sind.


Britische
Forscher schaffen erste Mensch-Tier-Embryos
Deutscher Bioethik-Experte Hüppe spricht von einem "Frankenstein-Experiment"
London-Berlin, 2.4.08 (KAP) Britische Wissenschaftler
haben erstmals Embryos aus menschlichem und tierischem Zellmaterial geschaffen.
Die Forscher am Institut für Humangenetik der Universität Newcastle
hätten menschliches Erbgut aus einer Hautzelle in die ausgehöhlte
Eizelle einer Kuh eingefügt, berichtete die britische Presse am Mittwoch.
Die Embryos aus 99,9 Prozent menschlichem und 0,1 Prozent tierischem
Erbgut hätten drei Tage überlebt.
Die Wissenschaftler wollen durch solche "Chimären" embryonale
Stammzellen gewinnen. Durch die Verwendung tierischer Eizellen wollen
sie dabei den Mangel an menschlichen weiblichen Eizellen ausgleichen.
Institutsleiter John Burns versicherte, die Embryos seien nicht zur menschlichen
Fortpflanzung gedacht. "Das wird nie mehr als eine Anhäufung
von Zellen sein", meinte er im Gespräch mit der BBC wörtlich.
Die Regierung von Premierminister Gordon Brown arbeitet derzeit an einer
Reform des Embryonengesetzes, das auch die Schaffung von Chimären
zu Forschungszwecken regeln soll. Lyle Armstrong, der das Experiment leitete,
hatte erst im Jänner eine Sondererlaubnis für die Herstellung
sogenannter Chimären von der britischen Embryologie-Behörde
HFEA erhalten.
Der deutsche CDU-Bioethik-Experte Hubert Hüppe verurteilte die Herstellung
von Mensch-Tier-Embryonen und sprach von einem "Frankenstein-Experiment".
Das neue Klon-Experiment überschreite die Gattungs-Grenzen zwischen
Mensch und Tier, erklärte er. Zudem handle es sich um eigens zu Forschungszwecken
hergestellte Embryonen, die nach dem britischen Gesetz spätestens
nach 14 Tagen getötet werden müssten.
Kardinal O'Brien: "Abscheulich, tödlich,
grotesk"
Die katholische Kirche in Großbritannien hat die embryonale
Stammzellenforschung und die Herstellung von Chimären wiederholt
scharf abgelehnt. In seiner Osterpredigt sprach der schottische Kardinal
Keith O'Brien von einem "monströsen Angriff auf die Menschenrechte,
die menschliche Würde und das menschliche Leben". Der Regierungsentwurf
für das "Chimären-Gesetz" sei abscheulich, tödlich
und grotesk, so O'Brien. Es sei "schwer, sich ein Gesetz vorzustellen,
dass die Heiligkeit des Lebens umfassender angreift als dieses".
In den Naturwissenschaften werden Lebewesen als Chimären oder Hybriden
bezeichnet, die das Erbgut von mindestens zwei verschiedenen Arten in
sich tragen. Ein bekanntes Beispiel stellt die Mitte der achtziger Jahre
von US-Wissenschaftlern gezüchtete "Schiege" dar, ein Mischwesen
aus Schaf und Ziege. Berühmtheit erlangte auch die Maus mit dem menschlichen
Ohr auf dem Rücken.
Besonders umstritten sind Versuche, Mischwesen aus Mensch und Tier herzustellen.
In Deutschland sind bisher mindestens zwei Versuche genehmigt worden,
menschliche embryonale Stammzellen oder daraus gezüchtete Zellen
in Tier-Gehirne einzupflanzen. Gang und gäbe ist es, Bruchstücke
des menschlichen Erbguts oder sogar ganze Chromosomen in tierische Zellen
zu schleusen. Auf diese Weise gezüchtete Schweine sollen beispielsweise
künftig Organe bereitstellen, die in Menschen verpflanzt werden können.
Forscher hoffen, dass die Abstoßungsreaktionen des Körpers
geringer werden. Die so geschaffenen transgenen Tiere gelten aber nicht
als Chimäre. Kritiker befürchten, dass durch die Schaffung von
Chimären Krankheiten über Artgrenzen hinweg übertragen
werden könnten.


Körtner: Österreich ist
Schlusslicht in Europa bei bioethischen Regelungen
Kauer als Präsident der Gesellschaft
für Kirchenrecht wiedergewählt
Wien, 7. März 2008 (epd Ö) - In seiner
Analyse zum Thema "Bioethik und Biopolitik in Österreich"
stellte Univ.-Prof. Dr. Ulrich Körtner am Donnerstag, 6. März,
in der Österreichischen Gesellschaft für Kirchenrecht fest,
dass es einen internationalen Trend zur Deregulierung in bioethischen
Fragen gebe. Entscheidungen würden immer mehr in den privatwirtschaftlichen
Bereich verlagert, staatliche Rahmengesetze überließen die
Beurteilung vorgelagerten Expertenkommissionen. Insgesamt verlaufe der
Diskurs über bioethische Fragen unkoordiniert und abseits der Öffentlichkeit.
Was hindere das Parlament, eine Enquete zu bioethischen Fragen zu organisieren,
fragte Körtner, der auch der Bioethik-Kommission des Bundeskanzlers
angehört. Im Regierungsübereinkommen der amtierenden Regierung
würden bioethische Fragen bestenfalls knapp, Gentechnik überhaupt
nicht erwähnt.
Bei gesetzlichen Regelungen für die Stammzellenforschung sei Österreich
Schlusslicht in Europa. Der Vorstand des Wiener Instituts für Ethik
und Recht in der Medizin wies darauf hin, dass Österreich die Menschenrechts-Konvention
zur Biomedizin weder unterzeichnet noch ratifiziert habe, obwohl die Bioethik-Kommission
das empfohlen habe. Öffentlichkeit für bioethische Fragen herzustellen,
sieht Körtner als dringende Aufgabe für Medien, Wissenschaft
und Politik.
Bei der Generalversammlung der Österreichischen Gesellschaft für
Kirchenrecht wurde MMag. Robert Kauer, der frühere juristische Oberkirchenrat
der Evangelischen Kirche A.B., als Präsident wiedergewählt.


Katholiken fordern
Verbot von verbrauchender Embryonenforschung
Wiener "Institut für medizinische Anthropologie und
Bioethik" nennt ethische, wissen-schaftliche und therapeutische Gründe
für ein Verbot der embryonalen Stammzellen-forschung
Wien, 18.2.08 (KAP) Das katholische "Institut
für medizinische Anthropologie und Bioethik" (Imabe) hat am
Montag ein klares Verbot der Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen
gefordert. Für eine solche Forderung gebe es ethische, wissenschaftliche
und therapeutische Gründe. Der Embryo sei ein Mensch und dürfe
nicht verzweckt und für die Forschung instrumentalisiert werden.
Das Argument, dass auch in der Natur nicht alle Embryonen ausreifen und
geboren werden, greife nicht. "Für Naturvorgänge trägt
niemand Verantwortung; Eingriffe, die den Tod des Embryos herbeiführen,
sind hingegen moralische Handlungen von Menschen an Menschen, keine Vorgänge",
heißt es wörtlich in der Aussendung.
Weiters wird von Seiten des "Imabe" betont, dass für die
Grundlagenforschung tierische embryonale Stammzellen völlig ausreichend
seien. Zum Vergleich mit humanen Zellen könnten heute die neuen,
mittels eines ethisch unbedenklichen Verfahrens gewonnenen "induzierten
pluripotenten Stammzellen" (iPS) verwendet werden. Der "Verbrauch"
von humanen embryonalen Stammzellen habe sich damit auch aus wissenschaftlicher
Perspektive erübrigt.
Statt auf embryonale Stammzellen zu setzen, sollte Österreich vielmehr
seine Möglichkeit wahrnehmen, sich als Vorreiterland in der Forschung
mit adulten Stammzellen zu positionieren, forderte das "Imabe".
Die Forschung mit humanen adulten Stammzellen liefere laufend neue therapeutische
Anwendungen, die weltweit bereits Tausenden Menschen das Leben gerettet
hätten. Mit embryonalen Stammzellen gebe es entgegen aller Prognosen
nach zehn Jahren Forschung weder eine Therapie noch eine einzige klinische
Studie.


Ringen um den Embryo
Wiener Stammzelltagung: Forschung und
Religion begegneten sich "auf Augenhöhe" - Einzig die politischen
Vertreter zeigten sich unbeeindruckt von den ethischen Bedenken und forderten
einhellig eine Lockerung der derzeitigen Rechtslage
24.1.08 (KAP-ID) Die gemeinsam vom "Institut
für Ethik und Recht in der Medizin" (IERM) und der Bioethikkommission
im Bundeskanzleramt organisierte Stammzelltagung vom 18. bis 19. Jänner
in Wien stellte in mehrerlei Hinsicht eine Besonderheit dar: Nicht nur
wurde mit der Stammzellforschung ein in Österreich meist stiefmütterlich
behandeltes Thema erneut ins öffentliche Bewusstsein gehoben, auch
trafen Mediziner, Juristen, Philosophen und Theologen in einem Dialog
auf Augenhöhe aufeinander. Die zumeist in den Reihen der Religionsvertreter
anzutreffenden Bedenkenträger wurden von den medizinischen und juristischen
Fachvertretern in einer hochgradig ausdifferenzierten Diskussion als Gesprächspartner
ernst genommen.
Konterkariert wurde dieses Ereignis allein von den politischen Vertretern,
die puren Pragmatismus an den Tag legten. In einer die Tagung abschließenden
Diskussionsrunde sprachen sich die Wissenschaftssprecher der Parteien
geschlossen für eine Lockerung des bestehenden Verbots zur Gewinnung
von embryonalen Stammzellen aus - allen von Seiten der Religionsgemeinschaften
und von Seiten der philosophischen Ethik geäußerten Bedenken
zum Trotz. Die "Austria Presse Agentur" (APA) sprach von einer
sich abzeichnenden "breiten parlamentarischen Mehrheit" für
dieses Vorhaben.
So befürworteten die Politiker, jene Embryonen zur Gewinnung Stammzellen
zu nutzen, die bei der Befruchtung außerhalb des Mutterleibs (In-Vitro-Fertilisation/IVF)
überbleiben und nach derzeitiger Gesetzeslage spätestens nach
zehn Jahren vernichtet werden müssen. Die Forderung nach einer Lockerung
der Gesetzeslage ging dabei mit der Forderung nach einer gesetzlichen
Neuregelung der Stammzellforschung insgesamt einher.
Derzeitige Rechtslage "verlogen"
SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim plädierte dafür, die
bei der IVF übrig bleibenden Embryonen zu Forschungszwecken einzusetzen,
"da diese ohne eine weitere Verwendung ohnehin vernichtet würden".
Es wäre außerdem "unverantwortlich", so Jarolim,
die Forschung als "Zukunftspotenzial für neue Therapieformen
und Heilungschancen nicht auszuschöpfen". Aus diesem Grund
müsse die Forschung auf breiter Basis stattfinden und sowohl die
embryonale als auch adulte Stammzellen umfassen. Eine gesetzliche Neuregelung
sei in Österreich auch aufgrund "zahlreicher Wertungswidersprüche"
notwendig, die zu einer Schwächung des Forschungsstandortes Österreich
beitragen würden, so Jarolim. Abhilfe könne einzig ein Stammzellforschung
und Embryonenschutz insgesamt umfassendes einheitliches neues Gesetz
schaffen.
Für VP-Wissenschaftssprecherin Gertrude Brinek sei es "verlogen",
dass nach derzeitiger Rechtslage die Erzeugung von embryonalen Stammzellen
aus IVF-Embryonen verboten ist, auf der anderen Seite aber solche Stammzell-Linien
importiert werden dürfen. Auch sei die gesetzliche Regelung in Österreich
derzeit von "Asymmetrien" gezeichnet, insofern die Schutzregelungen
bei der IVF weitaus schärfer sind als etwa bei der Abtreibung. Brinek
betonte aber, nicht an der Fristenregelung rütteln zu wollen. Österreich
müsse nun schnell handeln, da der "Zug international längst
unterwegs" sei und es unverantwortlich wäre, sich von diesem
Zug abzukoppeln.
Kurt Grünewald, Wissenschaftssprecher der Grünen, sprach sich
ebenfalls für eine Intensivierung embryonaler Stammzellforschung
aus. Die Produktion von Embryonen eigens zur Gewinnung von Stammzellen
sei jedoch abzulehnen, so Grünewald. Den Vorschlag eines umfassenden
Stammzellgesetzes in Österreich sah Grünewald skeptisch: Ein
eigenes Stammzellgesetz sei "zu eng", da auch andere Bereiche
wie die Fragen der Präimplantationsdiagnostik (PID) und die Frage
der Eizellspende einer Neuregelung bedürften.
Martin Graf, Wissenschaftssprecher der FPÖ, sprach sich ebenfalls
für eine Lockerung des bestehenden Verbots zur Gewinnung embryonaler
Stammzellen aus. Eine gesetzliche Neuregelung müsse vor allem die
Frage der "Rechtssicherheit für die Forscher" im Auge
haben, so Graf. Zurückhaltender äußerte sich BZÖ-Wissen-schaftssprecher
Gernot Darmann. Er warte in dieser Frage auf "eindeutige Empfehlungen
der Experten", vor allem der Bioethikkommission, so Darmann.
Einig zeigten sich die Parteienvertreter auch darin, dass es einer intensiven
öffentlichen Debatte in der Frage der Stammzellforschung bedürfe.
Derzeit gebe es laut Brinek noch "viel Unaufgeklärtheit",
wodurch eine "angstfreie Diskussion" nur schwer möglich
sei.
Rechtslage in Österreich uneindeutig
Die österreichische Rechtslage zur embryonalen Stammzellforschung
skizzierte der Wiener Staats- und Verwaltungsrechtler und stellvertretende
Vorstand des IERM, Prof. Christian Kopetzki. Insgesamt gebe es in Österreich
in dieser Frage keine einheitliche und stringente Gesetzgebung, so Kopetzki.
Nach geltendem Recht ist die Forschung an embryonalen Stammzellen in Österreich
derzeit prinzipiell erlaubt. Verboten durch das "Fortpflanzungsmedizingesetz"
(FMedG, § 9 Abs. 1) ist hingegen die Gewinnung der Stammzellen aus
befruchteten Eizellen bzw. Embryonen. Ebenso verbietet das Gesetz die
Verwendung von "totipotenten" embryonalen Stammzellen zu anderen
Zwecken als jenen der Fortpflanzung. Da bloß "pluripotente"
embryonale Stammzellen jedoch nicht unter die Rubrik "entwicklungsfähige
Zellen" fallen, unterliegen sie laut Kopetzki nicht dem Verbot des
FMedG und können daher zu Forschungszwecken frei verwendet werden.
Auch die Einfuhr dieser Zellen aus dem Ausland ist gesetzlich nicht beschränkt.
"Forschungsklonen" zulässig
Ebenfalls rechtlich ziemlich eindeutig stelle sich die Gesetzeslage im
Hinblick auf jene Embryonen dar, die nicht durch Befruchtung, sondern
durch Zellkerntransfer künstlich erzeugt wurden. Auch diese würden
nicht vom FMedG erfasst, insofern auch diese Zellen nicht unter die Rubrik
"entwicklungsfähiger Zellen" fallen, so Kopetzki: "Das
sogenannte 'therapeutische Klonen' oder 'Forschungsklonen' ist daher in
Österreich rechtlich zulässig". Folglich sei die Gewinnung
embryonaler Stammzellen aus diesen künstlichen Embryonen in Österreich
selbst zu therapeutischen Forschungszwecken nicht verboten.
Auch der grundrechtliche Schutz des Lebens steht laut Kopetzki einer Liberalisierung
der Forschung und der aktiven Gewinnung embryonaler Stammzellen in Österreich
nicht entgegen, da sich dieser Schutz "weder auf Embryonen im frühesten
Entwicklungsstadium noch auf embryonale Stammzellen erstreckt". So
beginne der verfassungsrechtlich garantierte Lebensschutz laut Kopetzki
"nach der übereinstimmenden Rechtsprechung der österreichischen
Höchstgerichte und der herrschenden Verfassungsrechtslehre"
nicht bereits mit dem Moment der Zeugung, sondern mit dem Moment der Geburt.
Das ungeborene Leben sei freilich nicht rechts- und schutzlos, so Kopetzki,
sondern ihm komme ein abgestuftes Schutzrecht zu.
Auch die von einigen Seiten befürwortete Einschreibung der "Würde
des Menschen" in eine neue Verfassung würde laut Kopetzki nichts
an der Tatsache ändern, dass auch dieses Grundrecht "wieder
nur geborenen Grundrechtsträgern zustehen würde". Eine
darüber hinausgehende Schutzpflicht sei verfassungsrechtlich nicht
begründbar.
Religionsvertreter: Kein einheitliches Votum
Dass nicht nur die medizinische Debatte zur Stammzellforschung sehr komplex
ist, sondern auch in der Frage der ethischen Bewertung der Forschung mitunter
große Unterschiede vorherrschen, zeigte sich in den stark variierenden
Voten der Religionsvertreter. Die Positionen reichten dabei von einer
vorsichtig-liberalen Position der Freigabe embryonaler Stammzellforschung
unter bestimmten Auflagen, wie sie vor allem von den Vertretern der evangelischen
Theologie vertreten wurde, bis hin zu einem katholischen "Nein",
wie es die Wiener Moraltheologin Prof. Sigrid Müller und - in seinem
Eröffnungsstatement - der ehemalige Wiener Ordinarius für Moraltheologie
und ehemalige Vorstand des IERM, Prof. Günter Virt, vertreten.
Müller verteidigte ihr entschiedenes "Nein" zur embryonalen
Stammzellforschung unter Hinweis auf die dem Embryo mit dem Zeitpunkt
der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle zukommenden Menschenwürde,
der die Pflicht zum Lebensschutz folge. Das Beharren auf der Personenwürde
des Embryos stelle eine "katholische Grundposition" dar, so
Müller. Ethische Prinzipien dürften "nicht leichtfertig
geopfert werden", unterstrich die Moraltheologin. Eine eindeutige
rechtliche Regelung in Österreich sei zwar wünschenswert, doch
könne eine solche Regelung die ethischen Fragen "nicht aus der
Welt schaffen".
Für Forschungsförderung
Der Bonner Theologe Hartmut Kreß plädierte - wie bereits der
Wiener evangelische Theologe und derzeitige Vorstand des IERM, Prof. Ulrich
Körtner - aus evangelischer Sicht für eine "gestufte Schutzwürdigkeit"
des Embryos und damit für eine partielle Freigabe embryonaler Stammzellforschung.
Für eine Förderung der Forschung spreche nicht nur das "protestantische
Freiheitsethos", sondern ebenso das Recht des Menschen auf die Förderung
neuer medizinischer und gesundheitsfördernder Therapien.
Judentum: Vorrang des geborenen Lebens
Dass das Judentum in der Frage der embryonalen Stammzellenforschung eine
deutlich von den anderen Religionsgemeinschaften unterschiedene Haltung
einnimmt, verdeutlichte Willy Weisz vom Koordinierungsausschuss für
christlich-jüdische Zusammenarbeit. Auch im Judentum stelle die "Heiligkeit
des Lebens" das "höchste Prinzip" dar. Der Embryo
genieße zwar ab der Befruchtung einen gewissen Schutz, werde aber
in den frühen Stadien der Embryonalentwicklung noch nicht als Person,
sondern als Teil der Mutter angesehen. Daher gebe es im Judentum auch
einen "Vorrang des geborenen Lebens vor dem ungeborenen Leben",
so Weisz. Aus dieser Überzeugung folge im Judentum auch eine positive
Haltung gegenüber der embryonalen Stammzellenforschung.
Islam nicht einmütig
Der Islam hat keine einheitliche Lehrmeinung zur Frage der embryonalen
Stammzellenforschung, legte Ilhan Ilkilic vom "Institut für
Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin" an der Universität
Mainz dar. Der Koran trage bei dieser Fragestellung nur so weit, als
er den Zeitpunkt der "Beseelung" des ungeborenen Kindes als
Beginn der absoluten Schutzwürdigkeit definiere. Eine genaue Zeitangabe
fehle jedoch, so dass es unter den islamischen Rechtsschulen einen Streit
über den Zeitpunkt der "Beseelung" gebe (das Spektrum reiche
dort vom 25. Tag nach Zeugung bis zum 120. Tag).
Für viele ist der Embryo Person
Aus Sicht der philosophischen Ethik argumentierte der Wiener Rechtsethiker
und Mitarbeiter am IERM, Jürgen Wallner. Für den Schutz des
Embryos würden in der Philosophie derzeit fünf Hauptargumente
unterschieden. Zum einen das Argument der Gattungszugehörigkeit:
Aus der Tatsache der Zugehörigkeit des Embryos zur Gattung Mensch
sind bereits die Schutzrechte abzuleiten. Weiterhin wird das "Kontinuitätsargument"
formuliert, das von einer Prozesshaftigkeit der Entwicklung menschlichen
Lebens ausgeht und alle Termine, ab denen erst Schutzwürdigkeit
vorliegen würde, als willkürlich erklärt. Das "Identitätsargument"
gehe davon aus, dass der Mensch nicht erst zum Menschen wird, sondern
bereits als Embryo Mensch ist. Das "Potentialitätsargument"
besage, dass bereits im Embryo die weitere Entwicklung grundgelegt ist.


Stammzellenforschung:
Unterschiedliche Positionen der Religionsgemeinschaften
"Institut für Ethik und Recht in der Medizin" (IERM)
und Bioethikkommission
veranstalteten Tagung über Stammzellenforschung in Wien
Wien, 23. Jänner 2008 (epd Ö) In der Beurteilung
der Stammzellenforschung sind die ethischen Positionen der Religionsgemeinschaften unterschiedlich.
Dies wurde während der Tagung über Stammzellenforschung in Wien deutlich,
die gemeinsam vom "Institut für Ethik und Recht in der Medizin" (IERM)
und der Bioethikkomission im Bundeskanzleramt ausgerichtet wurde.
Der Bonner evangelische Theologe Hartmut Kreß referierte über
den aktuellen ethischen Diskurs zur Stammzellenforschung in der evangelischen Theologie. Eine
eindeutige Position lasse sich laut Kreß aufgrund des "Pluralismus in der Ethik
des Protestantismus" nicht ausmachen. Insgesamt habe jedoch in den vergangenen Jahren ein "Lernprozess"
in der evangelischen Theologie stattgefunden, der zu einer Stärkung des
Lagers der Befürworter embryonaler Stammzellenforschung geführt habe. Auch die Evangelische
Kirche in Deutschland (EKD) habe einen "überraschenden Kurswechsel"
vorgenommen. Ursprünglich hatte die EKD das in Deutschland seit 2002 geltende entsprechende Gesetz
abgelehnt, jetzt trete sie aber für Erleichterungen beim Import humaner embryonaler
Stammzell-Linien ein, um "die Bedingungen für die Forschung in Deutschland zu
verbessern".
Auch Kreß sprach sich im Rahmen seines Vortrags für eine gestufte
Schutzwürdigkeit des Embryos und damit für eine Förderung embryonaler Stammzellenforschung
aus. Bisherige Begründungen für eine absolute Unantastbarkeit des Embryos hätten
sich "inzwischen als brüchig erwiesen", so Kreß. Für eine Förderung
embryonaler Stammzellenforschung spreche nicht nur das "protestantische Freiheitsethos", sondern ebenso
das Recht des Menschen auf die Förderung neuer medizinischer und gesundheitsfördernder
Therapien. Die Forschung müsse jedoch "unter öffentlicher Kontrolle"
und "transparent" geschehen, so Kreß.
Über die Position der katholischen Ethik referierte die Wiener Moraltheologin
Prof. Sigrid Müller. Dabei verteidigte sie die prinzipiell ablehnende Haltung
der katholischen Kirche zur Forschung an embryonalen Stammzellen mit dem Hinweis auf die dem Embryo
vom Moment der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle an zukommende Menschenwürde.
Aus dieser Würde folge zugleich der moralische Imperativ des Lebensschutzes,
so Müller: "Embryonen zählen aus katholischer Sicht bereits zur Gattung
Mensch und daher kommt ihnen ein umfassender Lebensschutz zu". Außerdem folge aus
der Menschenwürde zugleich die "Unterlassungspflicht", d.h. die Pflicht, "den
Embryo nicht zu Forschungszwecken zu instrumentalisieren". Dies sei die "Grundposition" der
katholischen Ethik zur Stammzellenforschung, so Müller. Ethische Prinzipien dürften
"nicht leichtfertig geopfert werden", unterstrich die Moraltheologin. Eine eindeutige rechtliche
Regelung in Österreich sei zwar wünschenswert, doch könne eine solche Regelung die
ethischen Fragen "nicht aus der Welt schaffen".
Auch Islam nicht einmütig
Dass auch der Islam keine einheitliche Lehrmeinung zur Frage der embryonalen
Stammzellenforschung hat, legte Ilhan Ilkilic vom "Institut für Geschichte, Theorie
und Ethik der Medizin" an der Universität Mainz dar. Der Koran trage bei dieser Fragestellung
nur so weit, als er den Zeitpunkt der "Beseelung" des ungeborenen Kindes als
Beginn der absoluten Schutzwürdigkeit definiere. Eine genaue Zeitangabe fehle jedoch,
so dass es unter den islamischen Rechtsschulen einen Streit über den Zeitpunkt der "Beseelung"
gebe (das Spektrum reiche dort vom 25. Tag nach der Zeugung bis zum 120. Tag). Diskutiert
werde die Frage der Stammzellenforschung in der islamischen Theologie insbesondere
im Rahmen der Auseinandersetzung um die ethische Bewertung des Schwangerschaftsabbruchs, so Ilkilic. So werde in der islamischen Theologie eine Parallele zwischen
der Tötung des Fötus beim Schwangerschaftsabbruch und der Tötung eines Embryos
im Rahmen der Stammzellenentnahme gesehen. Ein prinzipielles Nein zur embryonalen Stammzellenforschung gebe es im Islam jedoch nicht. Derzeit plädiere laut Ilkilic eine
Mehrheit der Theologen für eine partielle Freigabe der Forschung an bereits bestehenden
Stammzell-Linien, eine weitere Herstellung von Embryonen zur industriellen Verwendung und
Forschung werde jedoch abgelehnt.
In der philosophischen Ethik lassen sich laut dem Wiener Rechtsethiker
und Mitarbeiter am IERM, Jürgen Wallner, derzeit drei Grundpositionen unterscheiden:
eine Position, die im Embryo in erster Linie ein Objekt sieht, das wissenschaftlich frei verfügbar
ist; eine Position, die den Personenstatus des Embryos betont; und schließlich eine
Position, die dem Embryo zumindest eine Form von "Respekt" zubilligt. Die meisten Diskussionen
gebe es derzeit insbesondere unter den Vertretern der zweiten Position, sagte Wallner.
Ein Argument sei etwa die Gattungszugehörigkeit: Aus der Tatsache der Zugehörigkeit
des Embryos zur Gattung Mensch sind bereits die Schutzrechte abzuleiten. Es gebe aber auch das
"Kontinuitätsargument", das von einer Prozesshaftigkeit der Entwicklung menschlichen Lebens ausgeht, alle Termine, ab denen erst Schutzwürdigkeit vorliegen würde,
wären demnach willkürlich.
Das "Identitätsargument" gehe davon aus, dass der Mensch
nicht erst zum Menschen wird, sondern bereits als Embryo Mensch ist. Das "Potentialitätsargument"
besage, dass bereits im Embryo die weitere Entwicklung grundgelegt ist.


Wien: Spitzentagung
über neue Aspekte der Stammzellenforschung
Gemeinsame Tagung des "Instituts für Ethik und Recht
in der Medizin" (IERM) und der Bioethikkommission im Bundeskanzleramt
am 17./18. Jänner
Wien, 16.1.08 (KAP) Die Diskussion rund um die medizinische,
ethische und rechtliche Beurteilung der Stammzellenforschung geht in
eine neue Runde: Bei einer gemeinsamen Tagung des "Instituts für
Ethik und Recht in der Medizin" (IERM) und der Bioethikkommission
im Bundeskanzleramt am 17./18. Jänner in Wien sollen der derzeitige
Stand der Forschung, die ethischen Anfragen sowie die ökonomischen
und politischen Implikationen der Forschung an Stammzellen diskutiert
werden.
Eröffnet wird die Tagung am 17. Jänner mit einer Bestandsaufnahme
der Diskussionen über die Stammzellenforschung in der Bioethikkommission
durch den Moraltheologen und ehemaligen Vorsitzenden des IERM, em. Prof.
Günter Virt und den evangelischen Theologen und derzeitigen Vorsitzenden
des IERM, Prof. Ulrich Körtner. Prof. Erwin Wagner vom "Research
Institute of Molecular Pathology" (IMP) wird den derzeitigen Forschungsstand
in Österreich aufzeigen. Ein weiteres Referat des Mediziners Prof.
Georg Weitzer vom Departement für Medizinische Biochemie der Universität
Wien wird sich mit der Frage der konkreten therapeutischen Einsetzbarkeit
der Ergebnisse der Stammzellenforschung befassen.
Einen Überblick über die Forschungspolitik der EU und Österreichs
bietet der evangelische juristische Oberkirchenrat Raoul Kneucker. Willy
Weisz vom "Koordinierungsausschuss für christlich-jüdische
Zusammenarbeit" wird die Diskussionslage in der jüdischen Medizinethik
erläutern.
Mit der Frage nach den medizinischen, rechtlichen und ethischen Implikationen
der embryonalen Stammzellenforschung befasst sich die Tagung am 18. Jänner.
Der Freiburger Molekularbiologe Hans-Georg Koch bietet einen europäischen
Rechtsvergleich. Die österreichische Rechtslage beleuchtet der stellvertretende
Vorstand des IERM, Prof. Christian Kopetzki. Der Nachmittag steht ganz
im Zeichen der ethischen Diskussion über die Stammzellenforschung.
Zunächst wird der Wiener Rechtsphilosoph Jürgen Wallner die
Diskussionslage im Bereich der philosophischen Ethik beleuchten. Die
Wiener Moraltheologin Prof. Sigrid Müller beleuchtet anschließend
die Diskussion im Bereich der katholischen Ethik. Die Diskussionslage
der evangelischen Ethik referiert der Bonner Sozialethiker Hartmut Kreß.
Für die islamische Medizinethik spricht der Mainzer Islamwissenschaftler
und Mediziner Ilhan Ilkilic.
Den Abschluss der Tagung bildet eine politische Diskussionsrunde mit
den Wissenschafts- und Gesundheitssprechern der politischen Parteien.
Auf Grund des großen Interesses wird die Veranstaltung nicht - wie
ursprünglich geplant - im IERM stattfinden, sondern im Festsaal des
Obersten Gerichtshofes im Justizpalast (Schmerlingplatz 10-11).
"Wunschdenken katholischer Kreise"?
Auch publizistisch geht der Streit um die Frage der Notwendigkeit embryonaler
Stammzellenforschung in eine weitere Runde: nachdem in der Vorwoche der
Wiener Humangenetiker Prof. Markus Hengstschläger bei einem Pressegespräch
auf Einladung der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität
Wien erklärt hatte, dass die Zukunft der Stammzellenforschung nicht
in der Beforschung embryonaler Stammzellen liegt, bezeichnete Prof. Ulrich
Körtner, dieses Denken nun am Mittwoch in einem Kommentar im "Standard"
als "reines Wunschdenken katholischer Kreise".
Medizinischer Fortschritt sei "nicht ohne Grundlagenforschung zu
haben", so Körtner. Eine "vorschnelle Einengung" dieser
Forschung durch politische Vorgaben oder durch die "Rücksichtnahme
auf moralische oder weltanschauliche Bedenken, die von einzelnen gesellschaftlichen
Gruppen geäußert werden", dürfe nicht hingenommen
werden. Man dürfe nicht die Augen davor verschließen, dass
sich die internationale Stammzellenforschung in Zukunft "dreigleisig"
entwickeln werde. So werde neben der Forschung an adulten Stammzellen
und an induzierten pluripotenten Stammzellen (iPS) auch die Forschung
an embryonalen Stammzellen fortgesetzt werden.
Keine "übergreifende Forschungsstrategie"
Kritik äußerte Körtner weiters an der derzeitigen Gesetzeslage
in Österreich, die eine "übergreifende Forschungsstrategie"
und juristische Eindeutigkeit vermissen lasse. So sei die Forschung an
humanen embryonalen Stammzellen in Österreich zwar nicht verboten,
jedoch weitgehend gesetzlich ungeregelt. Verboten sei lediglich die Herstellung
embryonaler Stammzellen, nicht jedoch der Import von im Ausland erzeugten
Stammzell-Linien. Dieser Zustand sei "ethisch wie juristisch fragwürdig"
und fördere eine "Doppelmoral", insofern laut Körtner
weder von den Gegnern noch von den Befürwortern der embryonalen
Stammzellenforschung eine ernsthafte gesetzliche Änderung angestrebt
werde. Während nämlich die Gegner damit zufrieden seien, "dass
Österreich bislang, wenn auch vergeblich, auf europäischer Ebene
gegen jede Forschung an embryonalen Stammzellen gekämpft hat",
fürchten Befürworter eine neue gesetzliche Regelung wegen der
damit einhergehenden zu großen Reglementierung bislang vorhandener
Forschungsfreiheiten in Österreich.
Weiters kritisierte Körtner, dass sich die derzeitige ethische Debatte
zu sehr auf die Fragen künftiger Stammzelltherapieformen konzentriere
und dadurch die weiteren Forschungsgebiete aus dem Blick verliere, in
denen Stammzellenforschung zur Anwendung kommt. Dabei gehe es etwa um
die Verwendung von Stammzellen für pharmakologische oder toxikologische
Untersuchungen, durch die die Erfolgsrate bei Invitro-Fertilisation
angehoben werden könnte.


Stammzellenforschung:
Neue Erkenntnisse bringen ethische Vorteile
Hochkarätiges bioethisches Forschungsgespräch an Theologischer
Fakultät der Universität Wien - Genetiker Hengstschläger:
Neu entdeckte "induzierte pluripotente Stammzellen" machen umstrittene
embryonale Stammzellen weitgehend überflüssig - Moraltheologin
Müller: Guter zukunftsfähiger Weg
Wien, 9.1.08 (KAP) Die Zukunft der Stammzellenforschung
und der Therapie mit Stammzellen liegt eindeutig nicht bei den umstrittenen
embryonalen Stammzellen. Das war der Tenor eines Forschungs- und Pressegesprächs
am Mittwoch am Katholisch-Theologischen Dekanat der Universität Wien.
Wie der Wiener Humangenetiker Prof. Markus Hengstschläger betonte,
sehe er die Zukunft weitgehend bei den neu entdeckten "induzierten
pluripotenten Stammzellen" (iPS) sowie den adulten Stammzellen, während
die Bedeutung der embryonalen Stammzellen abnehmen wird. Die Nutzung embryonaler
Stammzellen ist ethisch umstritten, weil dabei notwendiger Weise menschliche
Embryonen getötet werden müssen.
Prof. Hengstschläger bezog sich bei dem von Heinz Nußbaumer
moderierten Forschungsgespräch auf die Ergebnisse zweier Forscherteams
in den USA und in Japan. Diese hatten vor kurzem unabhängig voneinander
von einem bedeutenden Durchbruch in der Stammzellenforschung berichtet.
Ein Team um den Forscher Shinya Yamanaka von der Universität Kyoto
sowie eine Gruppe von Wissenschaftlern unter Leitung von Junying Yu, der
im Labor des Stammzellenpioniers James Thomson an der Universität
von Wisconsin arbeitet, hatten mit Hilfe von Viren bestimmte aktive Genen
in Hautzellen eingeschleust und damit in diesen Zellen vorhandene inaktive
Gene wieder aktiviert. Das hatte zur allgemeinen Überraschung zur
Folge, dass sich die Zellen wieder wie Stammzellen verhielten und sich
in verschiedene andere Zelltypen weiterentwickeln konnten. Yamanaka reprogrammierte
Hautzellen aus dem Gesicht einer 36-jährigen Frau, Thomson nahm Vorhautzellen
eines Neugeborenen.
Sigrid Müller, Professorin für Moraltheologie an der Universität
Wien, sah in den neuen iPS einen ethisch verträglichen und zukunftsfähigen
Weg, der auch politisch gefördert werden sollte. Einig waren sich
die Teilnehmer des Forschungsgesprächs, zu dem neben Hengstschläger
und Müller u.a. auch der Molekularpathologe Prof. Lukas Kenner, der
Wiener Moraltheologe em. Prof. Günter Virt sowie der deutsche Bioethiker
Matthias Beck gehörten, dass der Forschung an embryonalen Stammzellen
der große Durchbruch nach nunmehr schon zehn Jahren versagt geblieben
sei. Es gebe keine therapeutischen Erfolge, da solche Stammzellen immer
die große Gefahr von Tumorbildungen mit sich brächten. Auch
was die Grundlagenforschung betrifft, gebe es nur mehr in Ausnahmefällen
Gründe, auf humane embryonale Stammzellen zurückzugreifen.
Zwar gebe es auch bei der iPS-Forschung noch keine derzeit verwertbaren
Ergebnisse für Therapien, räumte Hengstschläger ein, er
erwarte sich hier in den nächsten zwei bis drei Jahren aber durchaus
erfolgversprechende Erkenntnisse. Hengstschläger und die anderen
Teilnehmer des Forschungsgesprächs wiesen darauf hin, dass man bereits
mit dem derzeitigen Wissensstand gute naturwissenschaftliche Argumente
gegen die Verwendung embroynaler Stammzellen auf den Tisch legen könne
und so die ethische Diskussion über den Zeitpunkt des Entstehens
von menschlichem Leben an Brisanz verliere.
Wirtschaft und Recht
Dass sich Investoren der Pharmaindustrie bereits aus dem Bereich der humanen
embryonalen Stammzellenforschung verabschiedet hätten und stattdessen
auf iPS setzen, bewertete Hengstschläger auch als deutliches Signal.
Kritisch äußerte er sich zur österreichischen Politik:
Dass sich das offizielle Wien bisher immer deutlich gegen die humane embryonale
Stammzellenforschung ausgesprochen habe, sei zwar zu begrüßen,
es hätte aber viel mehr Geld in die Erforschung der iPS bzw. der
adulten Stammzellen fließen müssen.
Der Wiener Rechtsphilosoph Prof. Gerhard Luf und der Verfassungsjurist
Prof. Stefan Hammer brachten in die Diskussion den rechtlichen Aspekt
ein, wobei Luf darauf verwies, dass der Gesetzgeber mit der komplexen
bioethischen Materie, bei der ständig neue Erkenntnisse gewonnen
würden, überfordert sei. Einig waren sich alle Teilnehmer, dass
das derzeit bestehende österreichische Fortpflanzungsmedizingesetz
längst überholt sei. Ein eigenes bioethisches Forschungsgesetz
sei erforderlich.
Das Forschungs- und Pressegespräch fand im Rahmen des "Forums
Theologische Ethik" statt, einer Diskussionsrunde des Instituts für
Moraltheologie der Universität Wien.


Europäisches Patentamt:
Kein Patent auf embryonale Stammzellen
München, 21.11.07 (KAP) Ein umstrittenes Patent
auf menschliche embryonale Stammzellen (EP 695351) der Universität
Edinburgh bleibt weiterhin verboten. Vor der Beschwerdekammer des Europäischen
Patentamtes (EPA) in München zog der Anwalt der Universität
seinen Einspruch zurück, wie ein Sprecher des Patentamts am Mittwoch
in München auf Anfrage sagte.
Laut "Greenpeace"-Patentexperte Christoph Then ist damit ein
Schlussstrich unter einen der strittigsten Fälle der Patentgeschichte
gesetzt. Das Patent habe menschliche Embryonen umfasst, die gentechnisch
manipuliert und zur Stammzellengewinnung gezüchtet worden seien.
Die Umweltorganisation hatte im Februar 2000 das Embryo-Patent der schottischen
Hochschule aufgedeckt und beim EPA Einspruch eingelegt. Im Juli 2002
war es daraufhin weitgehend widerrufen worden. Mehr als 10.000 Menschen
hatten damals laut "Greenpeace" die Proteste unterstützt,
die Universität legte jedoch gegen die Einschränkung Beschwerde
ein. Then hofft nun, dass sich das Edinburgh-Patent als Präzedenzfall
ähnliche Patentanträge auf menschliches Leben verhindern werde.
Der Patentexperte kritisierte, dass es bisher für solche Patente
keine eindeutige Grenze gebe. Ein 1998 für Europa verabschiedetes
Gesetz sei unzureichend. Während etwa in Deutschland die Züchtung
menschlicher Embryonen verboten sei, werde dies in Großbritannien
unter Einschränkungen erlaubt.
Weiter kritisierte Then, dass das EPA immer mehr Patente auf Pflanzen,
Tiere und menschliche Gene genehmige. Die natürlichen Ressourcen
der Erde würden unter Konzernen und Forschungsinstituten verteilt.
Diese Entwicklung habe bereits zu Behinderungen in der medizinischen
Forschung und zur weitgehenden Monopolisierung in der Landwirtschaft und
bei der Saatgutproduktion geführt.
Bei der Großen Beschwerdekammer des EPA ist derzeit nach Angaben
der Behörde noch ein Fall anhängig, in dem es um ein Patent
der Universität Wisconsin geht, das ebenfalls menschliche embryonale
Stammzellen berührt. Gegen dieses Patent seien bereits Hunderte von
Eingaben gemacht worden, die unter anderem von Umweltorganisationen, den
Kirchen und Privatleuten stammten. Noch gibt es keinen Verhandlungstermin.


"Durchbruch"
in der adulten Stammzellenforschung?
Kirchlicher Applaus für die Arbeiten von Forscherteams in
den USA und Japan - Mit dem neuen Verfahren könnte die mit der Tötung
von Embryonen verbundene embryonale Stammzellenforschung überflüssig
sein
Washington-London, 20.11.07 (KAP) Der neue Durchbruch
in der adulten Stammzellenforschung kann "gar nicht überbewertet
werden": Das betonte der Leiter des amerikanischen katholischen Bioethik-Thinktanks
"Westchester Institute for Ethics and the Human Person" in Thornwood,
P. Thomas Berg. Forscherteams in den USA und in Japan hatten zuvor unabhängig
voneinander von einem bedeutenden Durchbruch in der Stammzellenforschung
berichtet. Sie programmierten normale Hautzellen so, wie dies bisher nur
mit embryonalen Stammzellen möglich war. Die Nutzung embryonaler
Stammzellen und die damit verbundene Tötung von menschlichen Embryonen
sind weltweit ethisch umstritten. Könnten künftig ganz normale
Hautzellen der sogenannten direkten Reprogrammierungstechnik unterzogen
werden, würde dies ein breites Feld von Therapiemöglichkeiten
eröffnen.
Die Arbeiten wurden am Mittwoch von den Fachmagazinen "Cell"
und "Science" online präsentiert. Die Studie in "Cell"
wurde von einem Team um den Forscher Shinya Yamanaka von der Universität
Kyoto erstellt, das Papier in "Science" von einer Gruppe von
Wissenschaftern unter Leitung von Junying Yu, der im Labor des Stammzellenpioniers
James Thomson an der Universität von Wisconsin arbeitet. Beide programmierten
nach eigenen Angaben Zellen um, die sich in einer Reihe von Laborversuchen
wie Stammzellen verhielten.
Für ihre Arbeit benutzten beide Teams verschiedene Zellen: Yamanaka
reprogrammierte Hautzellen aus dem Gesicht einer 36-jährigen Frau,
Thompson nahm Vorhautzellen eines Neugeborenen. Beide nutzten Viren,
um vier Gene in die Hautzellen einzuschleusen.
"Diese Arbeit stellt einen riesigen wissenschaftlichen Meilenstein
dar - die biologische Entsprechung des ersten Flugzeugs der Gebrüder
Wright", sagte Robert Lanza, Chefwissenschaftler von "Advanced
Cell Technology", einer Firma, die sich mit der Gewinnung von Stammzellen
aus geklonten menschlichen Embryonen beschäftigt: "Es ist ein
bisschen, als ob man lernt, Blei in Gold zu verwandeln". Zugleich
verwies er darauf, dass die Arbeiten noch weit von einer medizinischen
Verwertbarkeit entfernt seien. "Das ist eine riesige Sache",
erklärte auch Rudolf Jaenisch, ein prominenter Stammzellenforscher
am Whitehead Institute in Cambridge im US-Staat Massachusetts: "Man
hat den prinzipiellen Beweis, dass es machbar ist".
Bereits am Wochenende hatte sich der britische Klon-Pionier Prof. Ian
Wilmut in einem Interview mit dem "Daily Telegraph" von weiteren
Experimenten mit embryonalen Stammzellen losgesagt und erklärt, auch
er werde künftig mit der ethisch unproblematischen Methode der Umprogrammierung
von Hautzellen zu pluripotenten Stammzellen arbeiten. Die Ankündigung
könnte dem Bericht zufolge das Ende des so genannten "Forschungsklonens"
bedeuten.


Christiane Druml
neue Vorsitzende der Bioethikkommission
Die Juristin löst den seit 2001 amtierenden Prof. Huber ab
- Internationale Tagung zum Thema "Altersforschung" zum Auftakt
der neuen Amtsperiode der Kommission
Wien, 5.10.07 (KAP) Die Juristin Christiane Druml
von der Ethik-Kommission des Wiener AKH löst den seit Gründung
der Kommission im Jahr 2001 amtierenden Vorsitzenden Prof. Johannes Huber
an der Spitze der Bioethikkommission ab. Statt bisher 19 hat die Kommission
jetzt 25 Mitglieder; Bundeskanzler Alfred Gusenbauer berief 13 der bisherigen
Mitglieder auch in die neue Kommission. Stellvertretende Vorsitzende des
Gremiums bleiben Günther Pöltner vom Wiener Institut für
Philosophie und Christine Mannhalter von der Medizin-Uni Wien. Dem Gremium
gehören u.a. auch der Wiener katholische Moraltheologe Günter
Virt, der evangelische Theologe Ulrich Körtner, der Rechtsphilosoph
Gerhard Luf, die Tiefenpsychologin Marianne Springer-Kremser, der Genetiker
Markus Hengstschläger und der Philosoph Peter Kampits an. Erstmals
aufgenommen wurde mit Klaus Voget, dem Präsidenten des Österreichischen
Zivil-Invalidenverbandes, ein Vertreter von Behindertenorganisationen.
Die Bioethikkommission war 2001 vom damaligen Bundeskanzler Wolfgang Schüssel
eingesetzt worden. Sie soll als Beratungsorgan in gesellschaftlichen,
naturwissenschaftlichen und rechtlichen Fragen dienen, die sich auf dem
Gebiet der Humanmedizin und Humanbiologie aus ethischer Sicht ergeben.
Internationale Tagung "Altersforschung"
in Wien
Eine internationale Tagung zum Thema "Altersforschung"
bildete am Freitag den Auftakt zur neuen Amtsperiode der Bioethikkommission
im Bundeskanzleramt. Einig zeigte man sich darin, dass das Thema Alter
gerade im Blick auf den Bereich der Pflege zu einem zentralen Arbeitsschwerpunkt
der Bioethikkommission werden müsse. Wie der evangelische Theologe
Ulrich Körtner in der Diskussion anmerkte, müsse stärker
über "strukturelle Fragen der Ressourcenverteilung im Gesundheitssystem"
gesprochen werden, da die derzeitige Ressourcenverteilung mit Schuld
daran trage, dass für zahlreiche Menschen "Alter und Pflege
zum Armutsrisiko werden".
Auch die neu bestellte Vorsitzende der Bioethikkommission im Bundeskanzleramt,
Christian Druml, betonte die Notwendigkeit, sich verstärkt des
Themas "Alter" anzunehmen. Es zeige sich jedoch in Österreich
ein "gravierender Mangel an aussagekräftigen empirischen Studien"
zu den Fragen des Alterns und der Lebenssituation alter Menschen. Die
meisten Studien enden laut Druml mit dem Pensionsalter. Daher müsse
es zur Arbeit der Bioethikkommission gehören, zunächst Studien
anzuregen, die die gegenwärtige Situation alter Menschen umfassend
erfassen, bevor konkrete Empfehlungen ausgearbeitet werden können.
Der Präsident des Österreichischen Seniorenrates, Karl Blecha,
forderte eine Ergänzung des derzeitigen Generationenvertrages. Dessen
Basis stelle ein steuerlich finanziertes Umlageverfahren dar. Die höhere
Lebenserwartung der Senioren und die damit verbundene längere Pensionsbezugsdauer
erfordere die Ergänzung dieses Vertrages durch neue finanzielle Quellen.
Möglich wäre laut Blecha eine Wertschöpfungsabgabe, durch
die insbesondere steuerlich entlastete Unternehmen mit hohen Erträgen
wieder stärker in das Solidarsystem eingebunden würden.
Weiters sprach sich Blecha für eine "Entdramatisierung der
demographischen Entwicklung" aus. Die Rede von der "Vergreisung
der Gesellschaft" entspringe einem "ökonomischen Denken,
dass eine steigende Lebenserwartung einzig unter dem Gesichtspunkt steigender
Kosten und Lasten sieht", so Blecha.
Prof. Christoph Gisinger, Leiter des Wiener "Hauses der Barmherzigkeit"
und Mitglied des Geriatriereferats der Österreichischen Ärztekammer,
regte an, auf Grund der steigenden Lebenserwartung über eine Anhebung
des Pensionsalters nachzudenken. Eine solche Anhebung wäre laut
Gisinger "eine Art Anti-Aging-Mittel", da es zu einer bleibenden
Agilität beitrage. Wie Gisinger betonte, bedürfe es dazu jedoch
einer politisch durchzusetzenden "deutlichen Veränderung der
Arbeitsrahmenbedingungen".
Die Zunahme der Zahl der alten Menschen und das damit verbundene Anwachsen
des Pflegebereichs werde "in den nächsten 30 Jahren zum gesellschaftspolitischen
Hauptthema" werden, betonte Gisinger. Um darauf angemessen zu reagieren,
müsse neben der Anhebung des Pensionsalters auch an der Erschließung
neuer Berufsbilder und -felder gearbeitet werden. So bedürfe es
dringend des Berufsbildes des Facharztes für Geriatrie.
Gudrun Biffl vom Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung
(WIFO) ging in ihren Ausführungen hart mit der Arbeitsentwicklung
im Bereich der Sozial- und Pflegeberufe ins Gericht. So lange der Sektor
allein von der öffentlichen Hand finanziert worden sei, habe es
"gewisse Standards und Mindestniveaus bei Löhnen und Arbeitszeiten"
gegeben. Seit der Arbeitsmarkt jedoch geöffnet wurde, nehme das
"Prekariat" dramatisch zu, so Biffl. Dringend geboten sei laut
Biffl außerdem eine Angleichung der Ausbildungsstandards im Bereich
der Pflege- und Sozialberufe. So lange es keine Vereinheitlichung und
Angleichung an EU-Standards gebe, seien österreichische Pflegekräfte
auch im Ausland "praktisch nicht vermittelbar". Eine Angleichung
der Standards würde zu einer stärkeren Mobilität und damit
auch zu einem steigenden Pflegeniveau durch größere Konkurrenzfähigkeit
beitragen, so Biffl.


Künstliches Chromosom:
Vatikan für sorgfältige Klärung
Vatikanstadt, 8.10.07 (KAP) Mit "großer
Vorsicht und Besonnenheit" hat der Vatikan auf die Ankündigung
des US-Genforschers Craig Venter reagiert, der in seinen Labors angeblich
ein künstliches Chromosom hergestellt hat. "Wir warten ab, bis
wir die Details der wissenschaftlichen Entdeckung kennen", erklärte
der Präsident des Päpstlichen Rates für die Krankenseelsorge,
Kardinal Javier Lozano Barragan, im Gespräch mit der italienischen
Tageszeitung "Il Messaggero". Der Molekularbiologe Venter hatte
am Wochenende in der britischen Zeitung "The Guardian" von der
Schaffung künstlicher Chromosomen berichtet, die etwa zur Entwicklung
neuer Energiequellen eingesetzt werden könnten. Jedes Experiment,
das ohne Ethik vollzogen werden, gleiche einem "Ferrari ohne Lenkrad",
sagte Kardinal Lozano Barragan. Der mexikanische Kurienkardinal erinnerte
an den koreanischen Wissenschaftler dem es 2006 angeblich gelungen war,
einen Menschen zu klonen, was sich letztlich jedoch als Lüge herausstellte.
Auch der Bioethik-Experte des Vatikans, Bischof Elio Sgreccia, äußerte
sich sehr differenziert zur angeblichen Sensation. Falls Venters Entdeckung
schädigende Mikroorganismen neutralisieren könnte, wäre
sie willkommen, so Sgreccia im Gespräch mit Journalisten. Man könne
diese Technik dazu benutzen, um biotechnische Arzneimittel herzustellen,
erklärte der Bischof. Allerdings dürfe die Entdeckung nicht
als Instrument zur Manipulation lebender Zellen genutzt werden.


Schottische
Bischöfe warnen vor Züchtung von Mensch-Tier-Mischwesen
Appell an die Parlamentarier - "Eine moralische Grenze wird
überschritten"
Edinburgh, 13.9.07 (KAP) Die schottischen katholischen
Bischöfe haben Parlamentarier aufgerufen, die in Großbritannien
genehmigten Forschungen zur Züchtung von Embryonen zu stoppen, die
menschlich-tierische Mischwesen ("Chimären") sind. Solche
Forschungen würden in einem neuen Gesetz erlaubt, das im November
im britischen Parlament zur Abstimmung komme, erläuterten die Bischöfe
am Donnerstag. Sie riefen die Parlamentarier auf, diesen Teil des Gesetzes
abzulehnen.
Die zuständige britische Aufsichtsbehörde für Fortpflanzungsmedizin
und Embryologie genehmigte vergangene Woche das umstrittene Verfahren,
mit dem Wissenschaftler menschliches Erbgut in die entkernten Eizellen
von Kühen einbringen und daraus Embryonen züchten wollen. Aus
diesen "Chimären" sollen Stammzellen für die Behandlung
Schwerkranker gewonnen werden.
Mit der Entscheidung, solche Forschungen freizugeben, sei eine moralische
Grenze überschritten worden, betonten die schottischen Bischöfe.
Solche Techniken hätten zudem bisher noch keinerlei Ergebnisse geliefert.


Deutscher
Moraltheologe für Verteidigung des Embryonenschutzes
Schockenhoff: Mehrheitsempfehlung zur Abschaffung der Stichtagsregelung
ist "Doppelmoral"
Berlin, 18.7.07 (KAP) Der Freiburger Moraltheologe Prof. Eberhard Schockenhoff,
Mitglied im deutschen Nationalen Ethikrat, hat das Mehrheitsvotum seiner
Kollegen zur Liberalisierung der embryonalen Stammzellenforschung in Deutschland
kritisiert. In einem Interview mit der katholischen "Tagespost"
wirft er ihnen "institutionalisierte Doppelmoral" vor. Man könne
nicht den Embryonenschutz mit hohen Standards festschreiben und sich zugleich
ein Abonnement für die jeweils neuesten Stammzell-Linien sichern.
Schockenhoff sagte, die 2002 beschlossene Stichtagsregelung sei bereits
damals ein "schwer erträglichen Kompromiss" gewesen, der
im Prinzip den Lebensschutz zur Disposition gestellt habe. Die Befürchtung,
dass damit nur weitere Grenzen eingerissen werden sollten, bewahrheite
sich jetzt. Viele Abgeordnete hätten damals dafür gestimmt,
weil sie die Tötung von Embryonen zwar als Unrecht betrachtet hätten,
dieses durch einen Forschungsverzicht jedoch nicht mehr ungeschehen hätte
gemacht werden können. "Aber wenn man voraussieht, dass immer
neues Unrecht begangen wird, dann ist es mit der Glaubwürdigkeit
vorbei", meinte der Ethiker.
Der Wissenschaftler betonte, dass der mögliche Nutzen embryonaler
Stammzellenforschung nach wie vor rein hypothetisch sei. Wenn die Mehrheit
im Ethikrat fordere, die importierten embryonalen Stammzellen auch für
Therapieanwendungen zu nutzen, zeige dies indes, dass es um einen dauerhaften
Zugriff auf die Zellen gehe. Dies stehe im Widerspruch zu der von vielen
Naturwissenschaftlern stereotyp vorgetragenen Behauptung, es handle sich
nur um eine vorübergehende Nutzung zur Grundlagenforschung.
Der deutsche Bundestag will nach der Sommerpause über das 2002 verabschiedete
Gesetz debattieren. Der Nationale Ethikrat hatte sich am Dienstag mit
Mehrheit für eine deutliche Liberalisierung des deutschen Stammzellengesetzes
ausgesprochen. 14 der 24 Mitglieder plädierten dafür, die geltende
Stichtagsregelung für den Import embryonaler Stammzellen komplett
aufzuheben.
Merkel schließt Änderung nicht
aus
Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel schließt unterdessen
eine Änderung des Stammzellengesetzes von 2002 nicht aus. Auf die
Frage von Journalisten, ob die derzeit geltende Stichtagsregelung zur
Forschung an embryonalen Stammzellen geändert werden solle, sagte
sie am Mittwoch in Berlin, sie schließe das "nicht völlig
aus".
Eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes von 1990 lehnte die Kanzlerin
allerdings kategorisch ab. Das Gesetz verbietet jede verbrauchende Embryonenforschung
in Deutschland und verhindert damit auch, dass embryonale Stammzellen
in der Bundesrepublik Deutschland hergestellt werden dürfen. Nach
dem Stammzellengesetz dürfen deutsche Wissenschaftler stattdessen
vor dem 1. Jänner 2002 im Ausland hergestellte Stammzell-Linien importieren.
Die Bundeskanzlerin kündigte an, die deutsche Forschungsministerin
Annette Schavan werde zu der Frage einen Vorschlag machen und führe
dazu derzeit "die notwendigen Gespräche".


Karas:
Scharfe Kritik an Sterbehilfe-Enquete der Euro-Liberalen
Österreichischer Europarlamentarier warnt vor Bestrebungen
zur Aufweichung des Lebensrechtes
Brüssel, 6.7.07 (KAP) Der Vizepräsident
der EVP/PPE-Fraktion im Europäischen Parlament, der österreichische
Europaparlamentarier Othmar Karas, hat scharfe Kritik an der Sterbehilfe-Enquete
der liberalen Fraktion geübt. Wörtlich sagte Karas: "Die
Charta der Grundrechte der Europäischen Union beginnt mit zwei unumstößlichen
Grundsätzen: 'Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist
zu achten und zu schützen' sowie 'Jede Person hat das Recht auf Leben'.
Aus dieser Bejahung des Lebens ein Recht auf Sterben zu konstruieren,
wie dies die liberale Fraktion im Europaparlament in ihrer Sterbehilfe-Enquete
versucht hat, ist schärfstens abzulehnen". Der Mensch dürfe
niemals zu einem bloßen Objekt werden. Wenn Europas Liberale mit
nackten Zahlen operieren wollen anstatt für Werte einzustehen, dann
sei das ihr Problem. Es dürfe aber nie ein europäisches Gesetz
geben, das "Sterbehilfe verpflichtend für alle Mitgliedsstaaten
macht".
Bei der Enquete der Liberalen hatte u.a. der italienische Medizinhistoriker
Gilberto Corbellini erklärt, das "Recht auf Leben" bedeute
keine "Pflicht auf Leben". Er plädierte dafür, die
Möglichkeit der aktiven Sterbehilfe als "Menschenrecht"
in ganz Europa umsetzen zu können. Corbellini zitierte Untersuchungen
in sechs europäischen Ländern, die gezeigt hätten, dass
bei 100 Todesfällen zu zwei Drittel ärztliche Entscheidungen
getroffen worden seien, bei denen unter anderem die Behandlung abgebrochen
oder Schmerzmittel gegeben wurden, die den Tod schneller herbeigeführt
hätten. "Man hat nicht den Zwang weiter zu leben unter allen
Bedingungen. Ich hoffe, dass wir die aktive Sterbehilfe in ganz Europa
umsetzen können", so Corbellini wörtlich.
Die frühere niederländische Gesundheitsministerin Els Borst
verwies auf die mehr als 20-jährige Debatte zu diesem Thema in ihrem
Land. Das Problem sei, dass für Ärzte ein Widerspruch zwischen
zwei Pflichten sichtbar werde - nämlich der zur Verlängerung
des Lebens und der zur Verringerung von Schmerzen. Nach Ansicht der Politikerin
hätten jüngste Studien gezeigt, dass es in den Niederlanden
"keine feststellbaren Entgleisungen" bei der Sterbehilfe durch
Ärzte gegeben habe. Von 2001 bis 2005 habe sich die Zahl der Euthanasiefälle
von 3.500 auf 2.350 sogar verringert, dafür sei die Zahl der sogenannten
Ruhigstellungen - eine Art künstliches Koma zur Verringerung der
Schmerzen von todkranken Patienten - von 8.500 auf 9.700 gestiegen. Els
Borst sagte, die Sterbehilfe bleibe in den Niederlanden im Strafrecht
zwar als Vergehen definiert, aber ein Arzt bleibe straffrei, wenn er die
Sorgfaltskriterien einhalte und den Sterbehilfefall melde.
Für viele Kranke sei aktive Sterbehilfe die letzte Möglichkeit,
aus eigener Entscheidung würdig zu sterben, sagte der liberale Fraktionsvorsitzende
Graham Watson. Er kritisierte in diesem Zusammenhang den Europäischen
Menschenrechtsgerichtshof, der einer todkranken Britin jüngst das
Recht auf Beihilfe beim Selbstmord versagt hatte. Nach einem Inkrafttreten
der EU-Grundrechtecharta müsse die Rechtsprechung in Großbritannien
künftig anders ausfallen. Die von Großbritannien durchgesetzte
Beschränkung für den Geltungsbereich der Charta werde letztlich
keinen Bestand haben, sagte der Fraktionsvorsitzende.
Der liberale Europaabgeordnete Marco Cappato argumentierte, dass sich
ein Recht auf Sterbehilfe aus dem Recht auf Menschenwürde ableiten
lasse. Es sei daher unverständlich, dass die Gesetzgebung zahlreicher
Länder die Freiheit individueller Entscheidungen am Lebensende nicht
zulasse. Dabei bestehe kein Widerspruch zu alternativen Umgangsformen
mit dem Lebensende wie etwa der Palliativmedizin, so Cappato. Für
Todkranke sei es eine Beruhigung, wenn sie wüssten, dass aktive Sterbehilfe
nicht ausgeschlossen sei.


"Aktion Leben":
Statt Klon-Erfolgen sollte es dessen Verbot geben
Österreichischer Biologe berichtete über seine Menschenklon-Experimente
in Amerika
Wien, 19.6.07 (KAP) Menschenklon-Experimente in Amerika
durch einen Österreicher sind für die "Aktion Leben"
Anlass zur Forderung, dass "endlich ein dezidiertes Klonverbot"
in Österreich gesetzlich verankert wird. Der Biologe Karl Illmensee
hatte im "Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie"
- dem offiziellen Verbandsorgan der deutschsprachigen Fachverbände
der Reproduktionsmedizin - von einem Experiment berichtet, bei dem sein
Team einen geklonten Embryo in die Gebärmutter einer Frau einpflanzte.
"Obwohl dieses Experiment in Amerika durchgeführt wurde, sollte
es auch in Österreich wach rütteln", heißt es in
einer Stellungnahme der "Aktion Leben" am Dienstag.
"Solche Experimente sind ethisch nicht vertretbar und auch unverantwortlich
gegenüber den beteiligten Frauen", betonte Martina Kronthaler,
Pressesprecherin der "Aktion Leben". Sie erinnerte daran, dass
beim Klonen des Schafs Dolly 277 Versuche notwendig waren, bis ein überlebensfähiges
Wesen erzeugt wurde. Die gesundheitlichen Risiken für die geklonten
Menschen seien letztlich nicht abschätzbar, so Kronthaler.
In Österreich sei das Klonen nicht ausdrücklich verboten, dies
könne nach gängiger Rechtsmeinung nur indirekt aus dem Fortpflanzungsmedizingesetz
geschlossen werden. Die "Aktion Leben" hält dies für
nicht ausreichend, denn eine "gängige Lehrmeinung" könne
sich auch wieder ändern: "Ein klares Bekenntnis des österreichischen
Gesetzgebers gegen Klon-Experimente mit menschlichen Embryonen fehlt."
Notwendig sei ein Gesetz, das neben dem so genannten reproduktiven Klonen
auch das Forschungsklonen, "oft fälschlich therapeutisches Klonen
genannt", verbietet, unterstrich Kronthaler. Die "Aktion Leben"
verweist auf ihre Bürgerinitiative von 2004, als knapp 64.000 Österreicher
für ein Verbot des Klonens unterschrieben.
Dies würde Rechtssicherheit geben. "Auch die Forscher haben
ein Recht auf klare Richtlinien, wie weit sie gehen dürfen und wo
es Grenzen gibt. Dies können sie nicht selbst tun, das ist Aufgabe
der Gesellschaft", argumentierte die "Aktion Leben"-Pressesprecherin.
Die Veröffentlichung der Forschungen von Illmensee sei ein Warnsignal
dafür, dass diese Experimente in Fachkreisen "sehr wohl ernst
genommen" und indirekt auch unterstützt werden.
Die "Aktion Leben" hinterfragt auch die Rolle des genannten
Medizin-Journals in diesem Fall: "Wollen die Herausgeber mit dem
Artikel eine Diskussion anregen über eine Technik, die nach gängiger
internationaler Meinung gegen die Würde des Menschen verstößt
und nicht erlaubt sein sollte?" Warum werde ein Beitrag veröffentlicht,
"in dem eindeutig Stimmung gemacht wird"?
Das Klonen von Menschen wird in mehreren internationalen Dokumenten verurteilt,
etwa im Zusatzprotokoll zur Bioethik-Konvention des Europarates, in der
UNESCO-Deklaration zum menschlichen Genom, in der Charta der Grundrechte
der EU und der UN-Deklaration zum Klonen vom Menschen.


"Lebensschutz
geht vor Forschungsfreiheit"
Anhörung im Berliner Bundestag zum Thema Stammzellenforschung
- Generalsekretär der Bischofskonferenz: Forschung ist inakzeptabel,
wenn sie die Vernichtung embryonaler Menschen voraussetzt
Berlin, 9.5.07 (KAP) Die Deutsche Bischofskonferenz hat eindringlich gegen eine "Liberalisierung" des Stammzellengesetzes votiert. Die Stammzellenforschung setze die Vernichtung embryonaler Menschen voraus und erweise sich deshalb als inakzeptabel, erklärte der Generalsekret är der Konferenz, P. Hans Langendörfer, am Mittwoch. "Man darf nicht den Lebensschutz der Forschungsfreiheit unterordnen", so der Generalsekret är. Er äußerte sich anlässlich einer Berliner Bundestags-Anhörung zum Thema Stammzellenforschung.
Eine Therapie für bisher unheilbare Erkrankungen kann laut Langendörfer nicht losgel öst gesehen werden von den Methoden, mit denen sie erreicht werden soll. Die Förderung selbst hochrangiger Forschungsinteressen dürfe keinesfalls dazu führen, dass "embryonale Menschen verzweckt und wie ein Rohstofflager angesehen werden". Die Förderung alternativer ethisch unbedenklicher Forschungsmethoden sei noch längst nicht ausgeschöpft und sollte verstärkt werden.
Dem Embryo komme Lebensrecht und uneingeschr änkter Lebensschutz vom Zeitpunkt der Befruchtung an zu. Jede andere Vorgabe, die etwa den Lebensbeginn zu einem späteren Zeitpunkt ansetze oder dem frühen Embryo Lebensschutz nur in abgestufter Weise zugestehe, stoße unter ethischem Gesichtspunkt auf grundlegende Bedenken, sagte P. Langendörfer.
Forscher drängen auf Neuregelung
Wissenschaftler hatten bei der Bundestags-Anhörung eine "Liberalisierung"
des deutschen Stammzellengesetzes gefordert. Bei der Anhörung bewerteten
24 Forscher, Mediziner, Juristen und Ethiker das 2001 vom Parlament nach
langen Diskussionen verabschiedete Stammzellgesetz.
Derzeit ist Forschung, bei der menschliche Embryonen zerstört werden,
in Deutschland generell verboten. Nach dem Stammzellengesetz dürfen
Forscher jedoch in engen Grenzen Stammzell-Linien verwenden, die vor 2002
im Ausland entstanden sind. Zudem gibt es eine Strafandrohung gegen Wissenschaftler,
die sich im Ausland an Projekten beteiligen, die im Inland verboten sind.


Europaparlament diskutiert
Ethik-Regeln
Kirchen, Christdemokraten und Grüne gegen Zulassung von Produkten
der embryonalen Stammzellenforschung
Brüssel, 19.4.07 (KAP) Das Europaparlament wird
in der kommenden Woche in der heftig umstrittenen Frage von Ethik-Regeln
bei neuartigen Therapieformen entscheiden. Dabei geht es um eine Richtlinie, mit der Regeln für die EU-weit einheitliche Zulassung von Produkten der Gewebe-, Gen- und Zelltherapie erlassen werden sollen.
Die Debatte darüber findet am Montag in Straßburg statt. Abgestimmt wird entweder am Dienstag oder am Mittwoch.
Umstritten ist, ob Produkte der embryonalen Stammzellenforschung aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen werden sollen. Dies fordern christdemokratische und grüne Europaabgeordnete. Sie setzen sich zudem für weitere Ethik-Bestimmungen ein, etwa das Verbot der Gewinnerzielung mit Teilen des menschlichen Körpers. Liberale und Sozialisten erklären dagegen, Patienten dürfe der Zugang zu Therapien nicht unter Verweis auf nicht überall in der EU einheitliche Ethik-Bestimmungen verweigert werden.
Versuche, vor der Debatte im Europaparlament eine Einigung zwischen EU-Kommission, EU-Ministerrat und Europaabgeordneten zu finden, scheiterten zu Monatsanfang. Wie die Abstimmung im Europaparlament ausgeht, gilt als offen. Danach muss der EU-Ministerrat erneut über den Richtlinien-Entwurf beraten.
Engagement der ComECE
Was an ethischen Problemen auf dem Spiel steht, haben etwa die
Kommission der Bischofskonferenzen des EU-Raumes (ComECE) und das Brüsseler
Büro der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) auf den Punkt
gebracht.
Sie fordern, es müsse verboten werden, den menschlichen Körper
und Teile davon zur Erzielung von Gewinnen zu nutzen. Auch Keimbahninterventionen,
also Eingriffe, die das Erbgut künftiger Generationen verändern,
sollten untersagt werden. Schließlich dürften keine Produkte
zugelassen werden, die eine Herstellung von hybriden Lebewesen ("Chimären")
bedeuten, also Zwitterwesen von Mensch und Tier.
Die Kirchen, die Christdemokraten und die Grünen verlangen, Produkte,
die aus der Forschung mit embryonalen Stammzellen entstanden sind, ganz
aus der EU-Regelung auszuschließen. Bei liberalen und sozialdemokratischen
Europaabgeordneten heißt es dagegen, diese Forderungen hätten
in einer auf die technischen Vorschriften der Zulassungsverfahren bezogenen
Richtlinie nichts zu suchen. Die Liberalen wetterten etwa am Donnerstag
heftig gegen die nach ihrer Ansicht von Kirchenkreisen aufgezwungenen
Ethik-Regeln. Die belgische Liberale Frederique Ries machte geltend, niemand
dürfe Patienten mögliche neuartige Therapien "vorenthalten".


EU plant Datenbank
über embryonale Stammzell-Linien
Brüssel, 29.3.07 (KAP) Die EU will ein europaweites
Register von Stammzell-Linien aufbauen, das auch Informationen über
bisherige Forschungsergebnisse bündelt. Dazu stünden eine Million
Euro bereit, kündigte die EUKommission am Donnerstag in Brüssel
an.
Zugleich geht aus den am Donnerstag vorgelegten Informationen hervor,
dass die EU derzeit 18 Forschungsprojekte mit menschlichen embryonalen
Stammzellen finanziert. Dafür sind Mittel in Höhe von rund 21
Millionen Euro vorgesehen, was rund 0,1 Prozent des gesamten EUForschungsetats
entspricht.
Die Forschung mit embryonalen Stammzellen ist ethisch umstritten, weil
dabei Embryonen zerstört werden. Laut einem Kompromiss der EU-Forschungsminister
darf die EU Projekte zur Zerstörung von embryonalen Stammzellen nicht
finanzieren, wohl aber die Forschung mit den dabei gewonnen Stammzell-Linien.
Die Datenbank wird nach EU-Angaben von den beiden Zentren für Regenerative
Therapien in Berlin und Barcelona geführt. Die gesammelten Informationen
sollen dazu beitragen, vorhandene Stammzell-Linien möglichst wirksam
zu nutzen. Damit könne verhindert werden, dass unnötig neue
Stammzell-Linien erzeugt würden, sagte Forschungskommissar Janez
Potocnik.
An dem Register beteiligen sich zehn EU-Staaten. Auch Israel, die Schweiz,
die Türkei, die USA und Australien wollen mitwirken. Den Forschern
sollten mit dem Register Daten über Stammzell-Linien und über
klinische Versuche und andere Forschungsergebnisse zugänglich gemacht
werden.
In Europa gibt es unterschiedliche gesetzliche Grundlagen für den
ethisch umstrittenen
Forschungszweig. Österreich, Litauen, Malta, die Slowakei und Polen
sind grundsätzlich gegen die Forschung. In Italien und Deutschland
gelten strenge Einschränkungen.


Zahl der Euthanasie-Fälle in Belgien
stieg um zehn Prozent
Brüssel, 26.3.07 (KAP) Die Zahl der Fälle
aktiver
Sterbehilfe in Belgien ist laut Medienberichten zwischen 2005 und 2006
um zehn Prozent gestiegen.
Drei Viertel der 428 im vergangenen Jahr registrierten Fälle seien
im nördlichen Landesteil Flandern vorgenommen worden, berichtete
die Zeitung "Le Soir" (Montag) unter Berufung auf Ergebnisse
einer Parlamentsanhörung.
Mit 86 Prozent habe die weit überwiegende Mehrzahl der durch aktive
Sterbehilfe ums Leben gekommenen Menschen an Krebs gelitten.
Nur ein Sechstel von ihnen sei älter als 80 Jahre gewesen.
In Belgien ist aktive Sterbehilfe seit Herbst 2002 gestattet. Voraussetzung
ist, dass ein erwachsener Kranker im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte
den Wunsch zu sterben "freiwillig, überlegt und wiederholt"
geäußert hat. Zudem muss er an einer unheilbaren Krankheit
leiden, die ein Weiterleben für den Patienten körperlich wie
psychisch unerträglich macht.
Zuletzt gab es Vorstöße, das Gesetz auf Demenzkranke und Minderjährige
auszuweiten.
Die katholische kritisierte diese Pläne scharf. Der belgische Primas,
Kardinal Godfried Danneels, hatte betont, eine Legalisierung der Sterbehilfe
für Demenzkranke und Minderjährige sei absolut nicht hinnehmbar.
Der Mensch habe keine Verfügungsgewalt über das Leben, sondern
die Aufgabe, es zu bewahren. Bei Demenzkranken und Minderjährigen
komme hinzu, dass sie nicht selbst eine Entscheidung treffen könnten,
sondern andere für sie sprächen, warnte Danneels.
(Zahl der Euthanasie-Fälle in Belgien stieg um zehn Prozent Brüssel,
26.3.07 (KAP) Die Zahl der Fälle aktiver Sterbehilfe in Belgien ist
laut Medienberichten zwischen 2005 und 2006 um zehn Prozent gestiegen.
Drei Viertel der 428 im vergangenen Jahr registrierten Fälle seien
im nördlichen Landesteil Flandern vorgenommen worden, berichtete
die Zeitung "Le Soir" (Montag) unter Berufung auf Ergebnisse
einer Parlamentsanhörung.
Mit 86 Prozent habe die weit überwiegende Mehrzahl der durch aktive
Sterbehilfe ums Leben gekommenen Menschen an Krebs gelitten.
Nur ein Sechstel von ihnen sei älter als 80 Jahre gewesen.
In Belgien ist aktive Sterbehilfe seit Herbst 2002 gestattet. Voraussetzung
ist, dass ein erwachsener Kranker im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte
den Wunsch zu sterben "freiwillig, überlegt und wiederholt"
geäußert hat. Zudem muss er an einer unheilbaren Krankheit
leiden, die ein Weiterleben für den Patienten körperlich wie
psychisch unerträglich macht.
Zuletzt gab es Vorstöße, das Gesetz auf Demenzkranke und Minderjährige
auszuweiten.
Die katholische kritisierte diese Pläne scharf. Der belgische Primas,
Kardinal Godfried Danneels, hatte betont, eine Legalisierung der Sterbehilfe
für Demenzkranke und Minderjährige sei absolut nicht hinnehmbar.
Der Mensch habe keine Verfügungsgewalt über das Leben, sondern
die Aufgabe, es zu bewahren. Bei Demenzkranken und Minderjährigen
komme hinzu, dass sie nicht selbst eine Entscheidung treffen könnten,
sondern andere für sie sprächen, warnte Danneels.


Moraltheologe Mieth
verurteilt Eingriffe an behindertem Kind
Stuttgart, 8.1.07 (KAP) Der Tübinger katholische
Moraltheologe Dietmar Mieth hat die Hormonbehandlung des neunjährigen
Mädchens Ashley aus Seattle verurteilt. Die auf Wunsch der Eltern
erfolgte Unterbrechung des Wachstums sei eine nicht akzeptable Form von
Verstümmelung, sagte Mieth am Montag auf Anfrage in Tübingen.
Das Mädchen leidet an einer unheilbaren Gehirnentz ündung und
ist in seiner geistigen Entwicklung etwa auf dem Stand eines drei Monate
alten Babys stehen geblieben.
Mieth betonte, die Therapie, bei der dem Kind Brustdrüsen und Gebärmutter
entfernt sowie hohe Östrogendosen verabreicht wurden, um die Pubertät
zu unterbinden und so die Pflege zu erleichtern, sei ein Eingriff in die
Unversehrtheit und Integrität der Person. Ein solcher Eingriff hätte
allenfalls erwogen werden dürfen, wenn das Kind selbst sein Einverständnis
dazu erklärt hätte.
Nach Ansicht des Moraltheologen muss zwischen Verständnis für
die Eltern und Zustimmung zu den medizinischen Eingriffen unterschieden
werden. Mieth mahnte, Politik und Gesellschaft dürften Eltern behinderter
Kinder "nicht in eine isolierte Verantwortung zwingen" und sie
den Möglichkeiten der Medizin überlassen.
Nach Überzeugung des Moraltheologen muss der Sozialstaat ein Umfeld
schaffen, in dem sich die Frage nach einer Behandlung wie im Fall Ashley
erst gar nicht stellt.


Vatikan begrüßt Fortschritt
in der Stammzellenforschung
Vatikanstadt, 8.1.07 (KAP) Der Vatikan begrüßt
den Forschungserfolg bei Gewinnung embryonaler Stammzellen aus Fruchtwasser.
Das neue Verfahren sei ein bedeutender Schritt vorwärts und ethisch
zulässig, sagte der Präsident des Päpstlichen Rates für
die Krankenseelsorge, Kardinal Javier Lozano Barragan, im Gespräch
mit der italienischen Tageszeitung "La Stampa". USWissenschaftler
hatten im Fachjournal "Nature Biotechnology" berichtet, ihnen
sei gelungen, Stammzellen aus dem Fruchtwasser von Schwangeren zu vermehren.
Lozano Barragan sagte, die Kirche ermutige zu jedem Fortschritt in der
Stammzellenforschung und der Gentechnik, solange die Rechte und die Würde
des Menschen von seiner Empf ängnis an respektiert werden. Mit der
neuen Technik werde das ethische Prinzip der Kirche respektiert, nach
dem das Leben eines Organspenders ebenso geschützt werden müsse
wie das des Empfängers. Dagegen dürfe ein Embryo nicht wie bloßes
Versuchsmaterial oder als Objekt für gentechnische Manipulationen
behandelt werden, unterstrich der Kardinal. Der jüngste Durchbruch
mache offensichtlich, dass Glaube und Wissenschaft nicht in Gegensatz
zueinander stehen.
An die sehr wandlungsfähigen menschlichen embryonalen Stammzellen
knüpfen sich große medizinische Hoffnungen, weil sich aus ihnen
fast alle 200 Zelltypen des Menschen entwickeln lassen. Die Gewinnung
dieser Stammzellen ist ethisch umstritten, weil dafür bislang menschliche
Embryonen zerstört werden müssen. Mit der neuen Methode könnte
das vermieden werden.
(0192)


EU: Scharfe
Kirchen-Kritik am 7. Forschungsrahmenprogramm
Ausgelöst wurde die Kritik durch die Einbeziehung der embryonalen
Stammzellenforschung in das Förderungsprogramm - Österreich,
Litauen, Malta, Polen und die Slowakei votierten gegen das Programm
Brüssel, 22.12.06 (KAP) Die Kommission der Bischofskonferenzen
des EU-Raumes (ComECE) hat scharfe Kritik an der Annahme des 7. EUForschungsrahmenprogramms
durch Rat und Parlament der Europäischen Union geübt. Am Montag
hatte in Brüssel eine außerordentliche Plenartagung des Europaparlaments
stattgefunden, bei der Ratspräsident Premierminister Matti Vanhanen
(Helsinki) und Parlamentspräsident Josep Borrell den Rechtsakt unterzeichneten,
mit dem das neue Forschungsprogramm der EU mit 1. Jänner in Kraft
tritt. Die Kritik der ComECE bezieht sich auf die im Programm enthaltene
Förderung der embryonalen Stammzellenforschung.
Österreich und vier weitere Mitgliedsstaaten - Litauen, Malta, Polen
und die Slowakei - hatten wegen ethischer Bedenken bei der Stammzellenforschung
gegen das gesamte Programm gestimmt.
In der Diskussion hatte Forschungsministerin Elisabeth Gehrer an ihre
Amtskollegen appelliert, sich zu fragen, ob sie tatsächlich "300
bis 400 Embryonen für die Erzeugung einer Stammzell- Linie zerstören"
wollen. Österreich sei dazu nicht bereit.
In der am Freitag veröffentlichten Erklä- rung der ComECE heißt
es wörtlich: "Wir bedauern, die Verabschiedung des 7. Forschungsrahmenprogramms
nicht im Ganzen begrüßen zu können...Es ist für uns
nicht nachvollziehbar, weshalb die europäischen Institutionen auf
der EU-Finanzierung von Forschung bestanden haben, die wegen der erforderlichen
Instrumentalisierung menschlicher Embryonen so umstritten ist. Wir erinnern
an unsere grundlegenden ethischen und anthropologischen Einwände
gegen die Durchführung solcher Forschung". Eine Angelegenheit,
die so umstritten sei - "sowohl zwischen als auch in den Mitgliedsstaaten"
-, könne "zweifelsohne nicht als gemeinschaftliche Priorit ät
angesehen werden".
Die Abstimmungen im Europäischen Parlament hätten eine tiefe
Spaltung der Abgeordneten in zwei fast gleich große Gruppierungen
gezeigt, wird in der ComECE-Erklärung erinnert.
Eine große Gruppe von EP-Abgeordneten hatten den Änderungsantrag
"Gargani und andere" bef ürwortet, wonach überhaupt
keine EUFinanzierung für Projekte zur Verfügung gestellt werden
sollte, die die Zerstörung menschlicher Embryonen und die Nutzung
menschlicher embryonaler Stammzellen zum Inhalt haben. Nachdem dieser
Antrag keine Mehrheit fand, wurde über einen politischen Kompromiss
abgestimmt: Danach wäre die EU-Finanzierung auf Forschung mit menschlichen
embryonalen Stammzell-Linien beschränkt worden, die bereits vor einem
Stichtag in der Vergangenheit hergestellt worden waren. Dies hätte
bewirkt, dass die Forschungsfinanzierung durch die EU keine Anreize zur
Herstellung weiterer Stammzell-Linien geboten hätte. Jedoch fand
dieser Änderungsantrag keine Mehrheit, weil 20 Abgeordnete, die den
Antrag Gargani unterstützt hatten, sich nicht in der Lage sahen,
für diesen Kompromiss zu stimmen (oder sich der Stimme zu enthalten).
Bereits im Juli hatte ComECEGeneralsekret är Noel Treanor im Hinblick
auf das 7. Forschungsrahmenprogramm erklärt, die Bischöfe unterstützten
eine effektive EUForschungspolitik "im Dienste des Gemeinwohls".
Gegen das Vorhaben, EU-Finanzmittel für Forschungsaktivitäten
mit menschlichen Embryonen zur Verfügung zu stellen, müsse aber
entschiedener Einspruch erhoben werden. Die gemeinsamen EU-Forschungsanstrengungen
sollten stattdessen "auf wirklich gemeinsame Forschungspriorit äten
konzentriert werden, die nicht ethisch umstritten sind", so Treanor.


Europaparlament verabschiedet
7. EU-Forschungsprogramm
Im Hinblick auf die umstrittene embryonale Stammzellenforschung
folgte das Parlament dem Kompromiss der Forschungsminister
Brüssel, 1.12.06 (KAP) Das Europaparlament hat
dem 7. EU-Forschungsprogramm (mit einem Finanzrahmen von 54 Milliarden
Euro) zugestimmt. Bei der Finanzierung der ethisch umstrittenen embryonalen
Stammzellenforschung billigte das Europaparlament den von den EUForschungsministern
im Juli gefundenen Kompromiss.
Vergeblich blieben letzte Versuche, eine Förderung embryonaler Stammzellenforschung
auszuschließen. Entsprechende Änderungsanträge wurden
abgelehnt oder vor der Abstimmung zurückgezogen. Es habe an der Unterstützung
der Christdemokraten für diese Vorschläge gefehlt, sagte die
Initiatorin Hiltrud Breyer, eine deutsche Grün-Abgeordnete, auf Anfrage.
Die Abgeordnete rief die deutsche Bundesregierung auf, vor der endgültigen
Zustimmung der EU-Fachminister auf eine deutliche Auslegung der Förderung
von embryonaler Stammzellenforschung zu bestehen. Ansonsten sei der gefundene
Kompromiss nur eine Beruhigungspille für die Öffentlichkeit.
Die EU-Forschungsminister hatten sich darauf geeinigt, am Verbot der Förderung
des
reproduktiven und des Forschungsklonens sowie von Eingriffen in das Erbgut
festzuhalten. Das von mehreren EU-Staaten geforderte grundsätzliche
Verbot der Förderung embryonaler Stammzellenforschung oder eine Stichtagsregelung
fanden im Ministerrat ebenso wenig eine Mehrheit wie im Europaparlament.
Ausgeschlossen von der EU-Förderung sollen Projekte sein, welche
die Tötung von Embryonen mit sich bringen. Allerdings sollen vorhergehende
und nachfolgende Versuchsschritte mit embryonalen Stammzellen gefördert
werden können.


Mischwesen
aus Mensch und Kuh stößt weithin auf Ablehnung
Berlin, 8.11.06 (KAP) Als "Unsinn" hat
die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) Pläne britischer Wissenschaftler
bezeichnet, Embryonen aus menschlichem Erbgut und Eizellen von Kühen
herzustellen. "Zwischen Mensch und Kuh geht nicht, zwischen Bayern
und Preußen schon", zitierte DFG-Pressesprecherin Eva-Maria
Streier am Mittwoch im Gespräch mit der deutschen katholischen Nachrichtenagentur
KNA den DFG-Präsidenten Ernst-Ludwig Winnacker.
Unabhängig von der Durchführbarkeit solcher Klon-Experimente
wäre jede Bildung von Mischwesen aus Mensch und Tier ("Chimären")
ethisch abzulehnen.
Die "Süddeutsche Zeitung" berichtete am Mittwoch, die britischen
Forscher wollten menschliches Erbgut in die entkernten Eizellen von Kühen
einbringen und daraus Embryonen züchten, aus denen wiederum Stammzellen
für die Behandlung schwer erkrankter Menschen gewonnen werden sollen.
Die Wissenschaftler wollten mit diesen Mischwesen, die zu 99,9 Prozent
menschlich wären, die Verwendung menschlicher weiblicher Eizellen
umgehen. Die Gewinnung weiblicher Eizellen für die Forschung gilt
als ethisch und gesundheitlich problematisch.
Kritiker unterstreichen, Frauen dürften nicht zu Lieferanten für
die Forschung degradiert werden.
Zudem birgt die Gewinnung gesundheitliche Gefahren.
Die Zeitung zitierte zugleich mehrere führende deutsche Stammzellenforscher,
die diesen Ansatz für wenig sinnvoll halten. Der Kölner Wissenschaftler
Jürgen Hescheler verwies darauf, dass solche Stammzellen immer noch
Eiweiße von Kühen enthalten könnten, die Abstoßungsreaktionen
bei Menschen auslösen würden.
Als Horrorszenario und unvertretbaren wissenschaftlichen Ansatz bezeichnete
auch der christdemokratische Europaabgeordnete und Bioethik-Experte Peter
Liese die Ankündigung der britischen Wissenschaftler. Die gesamte
Fraktion lehne die Herstellung von Mischembryonen aus Mensch und Kuh ab.
"Die Pläne zeigen aber auch, dass die Forscher nicht bereit
sind, sich an elementare ethische Grenzen zu halten, wenn diese nicht
von der Politik gesetzt werden", sagte der Arzt und Humangenetiker.
Liese verwies darauf, dass die christdemokratische Fraktion im Rahmen
eines Gesetzgebungsverfahrens zu neuartigen Therapien Anträ- ge über
ein Verbot von Chimären und Hybriden in ganz Europa eingebracht habe.
Am Ende hätten jedoch Sozialdemokraten, Liberale und Kommunisten
den gesamten Vorschlag abgelehnt.
Als Grund hätten sie unter anderem angef ührt, dass ein Verbot
von Chimären den medizinischen Fortschritt zu sehr behindere.
Wie Liese appellierte auch die grüne Europaabgeordnete und Vorsitzende
der fraktions- übergreifenden Bioethikgruppe des Europaparlaments,
Hiltrud Breyer, an die deutsche Bundesregierung, während der EU-Ratspräsidentschaft
Berlins eine Initiative zum europaweiten Verbot von Chimären-Bildung
zu ergreifen. "Das Zukunftsszenario der Genvermengung zwischen Mensch
und Tier lässt gruseln", sagte Breyer. Es gehe nicht an, dass
Forscher sämtliche ethische Schranken durchbrechen könnten und
die Politik tatenlos zusehe. Die Genvermischung zwischen Mensch und Tier
werfe nicht nur große ethische Probleme auf, sondern berge auch
erhebliche gesundheitliche Risiken.


In Italien
bleibt Präimplantationsdiagnostik verboten
Rom, 25.10.06 (KAP) In Italien bleibt die Präimplantationsdiagnostik
(PID) auch dann verboten, wenn bei dem betreffenden Embryo eine Erbkrankheit
zu befürchten ist. Der italienische Staatsrat wies am Dienstagabend
eine entsprechende Berufungsklage eines sardischen Ehepaars ab, wie die
Tageszeitung "Corriere della Sera" berichtet. Der Entscheid
des Staatsrates war nach nur eintägigen Beratungen gefallen und hatte
bei Beobachtern Überraschung ausgelöst.
Die Urteilsbegründung wird in den nächsten Wochen erwartet.
Zuvor hatte ein Gericht in der sardischen Hauptstadt Cagliari dem Paar
eine genetische Untersuchung von künstlich gezeugten Embryonen vor
der Einpflanzung untersagt. Die Richter begründeten dies laut Presseberichten
mit der Gefährdung des Embryos. Davon zu unterscheiden sei das Informationsrecht
von Eltern über den Gesundheitszustand der Leibesfrucht bei einer
bereits bestehenden Schwangerschaft.
In der Familie der Kläger kommt den Berichten zufolge eine Form von
erblicher Anämie vor. Zwei frühere Schwangerschaften habe die
Frau durch Abtreibung beendet, als bei Fruchtwasseruntersuchungen diese
Krankheit festgestellt wurde.


Frankreich:
Mordprozess löst neue Euthanasiedebatte aus
Paris, 23.10.06 (KAP) Eine 80-jährige Frau steht
im französischen Rouen wegen vorsätzlichen Mordes an ihrer schwerbehinderten
Tochter seit Montag vor Gericht. Die Frau strangulierte im Sommer 2004
ihre 41-jährige Tochter, nachdem diese zwei schwere Epilepsieanfälle
erlitten hatte.
Anschließend alarmierte sie selbst die Polizei.
Der Angeklagten droht eine lebenslange Haftstrafe.
Ihr Anwalt machte vor Journalisten geltend, die Frau habe ihre Tat nicht
vorsätzlich geplant.
Sie sei weder eine Mörderin noch eine Kriminelle.
Vielmehr habe es sich um einen Akt der Verzweiflung gehandelt. Der Prozess
entfacht die Debatte über die Zulässigkeit aktiver Sterbehilfe
in Frankreich neu. Im Februar hatte die Justiz das Verfahren gegen eine
Mutter eingestellt, die angeklagt war, ihren stummen, fast blinden und
querschnittgelähmten Sohn getötet zu haben.
Auch das Verfahren gegen einen beteiligten Arzt wurde eingestellt.
Unter Berufung auf Polizeikreise hieß es in Rouen, es sei unwahrscheinlich,
dass die Tochter der 80-jährigen Angeklagten selbst um Sterbehilfe
gebeten habe. Die Tochter habe seit Mitte der neunziger Jahre nicht mehr
sprechen können.
Aktive Sterbehilfe ist in Frankreich verboten.
Präzise Regelungen enthält ein 2005 verabschiedetes Gesetz für
Fälle, in denen eine Behandlung unheilbar Kranker beendet wird. Ärzte
dürfen demnach die Behandlung Sterbenskranker einstellen oder begrenzen,
wenn das vom Patienten gewünscht wird. Patienten sollen unter Berufung
auf das Gesetz auch künstliche Ernährung ablehnen können.
Vertrauenspersonen oder eine Patientenverfügung können den Willen
des Patienten zum Ausdruck bringen, wenn dieser sich selbst nicht mehr
äußern kann. Auch die katholische Kirche hatte das Gesetz im
Grundsatz begrüßt.


Moraltheologe Virt
warnt vor genetisch verkürztem Menschenbild
Zusammenhänge zwischen erblicher Veranlagung und Krankheit
sind viel komplexer als ursprünglich angenommen - Pränataldiagnostik
und Präimplantationsdiagnostik als besondere ethische Problembereiche
- Veranstaltung des Wiener Katholischen Akademikerverbandes
Wien, 8.l0.06 (KAP) Genetik und Gentechnik werden
in der Humanmedizin in Zukunft noch dramatischere ethische Probleme aufwerfen
als bisher. Das betonte der Wiener Moraltheologe Prof. Günter Virt
bei einer Veranstaltung des Wiener Katholischen Akademikerverbandes. Die
Genetik habe in der Humanmedizin große Fortschritte in der Diagnose
gebracht, aber die ursprünglich erhofften Fortschritte in der Therapie
und Prophylaxe von Krankheiten hätten sich nicht eingestellt, sagte
Virt. Das habe auch damit zu tun, dass die Zusammenhänge zwischen
erblicher Veranlagung und tatsächlicher Krankheit viel komplexer
seien als ursprünglich angenommen, worauf der Wiener Mediziner und
Genetiker Prof. Oskar Haas bei der Veranstaltung aufmerksam machte. Prof.
Virt erinnerte auch daran, dass die Hauptursache für Krankheiten
- weltweit betrachtet - nicht die Gene sind, sondern die Armut.
Als besondere ethische Problembereiche nannte Virt die Pränataldiagnostik
(PND; genetische Analyse des ungeborenen Kindes) und die Präimplantationsdiagnostik
(PID; genetische Untersuchung von in der Retorte gezeugten Embryonen und
deren Selektion vor der Einpflanzung in den Mutterleib). Bei der PND habe
man es - so Virt - mit zwei "Patienten" zu tun, der Mutter und
dem ungeborenen Kind. Die Entscheidungen über das Kind seien der
Mutter anvertraut; sie dürfe "nur zu Gunsten des Kindes"
entscheiden, auch wenn dieses behindert ist, hob der Wiener Moraltheologe
hervor.
Die PND sei als Methode ethisch neutral, hielt Virt fest. In vielen Fällen
könne durch rechtzeitiges Erkennen von erblich bedingten Krankheiten
bereits mit Therapien noch im Mutterleib begonnen werden bzw. könne
man unmittelbar nach der Geburt die richtigen Maßnahmen ergreifen.
Laut Angaben von Ärzten werde derzeit bei zwei bis drei Prozent der
mittels PND untersuchten Föten eine Behinderung festgestellt, vor
allem das Down-Syndrom. Leider werde in den meisten dieser Fälle
eine Abtreibung durchgeführt, bedauerte Prof. Virt.
Zu wenig Beratung bei PND
Der Moraltheologe kritisierte, dass vor der Durchführung einer PND
die schwangeren Frauen bzw. die werdenden Eltern zu wenig beraten und
über die möglichen Folgen und Konfliktsituationen nach einer
Untersuchung zu wenig aufgeklärt werden. Gerade in Österreich
gebe es einen Mangel an qualitätvoller Beratung und Nachbegleitung.
Bei der PID - die in Österreich nicht erlaubt ist - werde bereits
begonnenes menschliches Leben bewusst der Zerstörung überlassen,
wenn es "nicht entspricht", beklagte Virt. Wie weit das Selektionsdenken
bereits Fuß gefasst hat, lässt sich laut Virt an der Erfahrung
der Ärzte ablesen, dass die meisten Eltern sich vorwiegend für
das Geschlecht des Embryos interessieren, der eingepflanzt werden soll.
Prof. Haas machte deutlich, dass die Gene nicht allein entscheidend sind
für die Entwicklung eines Menschen. Jemand könne für eine
bestimmte Krankheit zwar genetisch disponiert sein, diese Disposition
müsse aber nicht zwingend den Ausbruch der Krankheit zur Folge haben.
Die Wissenschaft könne nur "Gruppenwahrscheinlichkeiten"
angeben: bei welchem Prozentsatz der von einem bestimmten "Krankheitsgen"
betroffenen Menschen diese Krankheit auch auftritt.
Das lasse aber keine Prognose für den einzelnen Menschen zu, hob
Haas hervor. Auch seien die Übergänge zwischen genetisch "gesund"
und "krank" fließend. Nicht jede genetische Abweichung
sei eine Krankheit, und nicht jede Krankheit sei genetisch bedingt.
Wie Prof. Virt betonte, sind gerade diese Erkenntnisse auch wesentlich
für eine bioethische Entscheidungsfindung. Dabei sieht der Moraltheologe,
der Mitglied der Bioethikkommission im Bundeskanzleramt und der Ethikberatergruppe
von EU-Kommissionspräsident Manuel Barroso ist, bereits ganz neue
Herausforderungen auf die Bioethik zukommen: durch die zunehmende Verknüpfung
von Informationstechnik, Gentechnik, Nanotechnik und Neurowissenschaften.
"Forschung mit
nicht-embryonalen Stammzellen stärker fördern"
Genetiker Hengstschläger plädiert nach jüngstem
EU-Beschluss für nationale Projekte - Evangelischer Theologe Körtner
bewertet Österreichs Nein zum Kompromiss der Forschungsminister als
falsch
Wien, 26.7.06 (KAP) Es gibt aktuell "keine Therapien,
die sich aus embryonaler Stammzellenforschung ergeben, und die Risiken
eventueller Therapien sind sehr hoch": Mit diesen Worten hat der
Wiener Genetiker Prof. Markus Hengstschl äger im ORF-Radio Verständnis
für die österreichische Position im Ringen um eine EUF örderung
von embryonaler Stammzellenforschung bekundet. "Auch ethisch gibt
es unzählige Bedenken dagegen", teilte Hengstschläger die
von Bildungsministerin Elisabeth Gehrer beim Brüsseler Treffen der
EU-Forschungsminister vertretene Haltung. Seiner Ansicht nach gibt es
bereits "perfekte Alternativen" zur Forschung mit embryonalem
Zellmaterial, nämlich adulte Stammzellen, gewonnen z.B. aus Nabelschnur,
Haut, Knochenmark oder Fruchtwasser.
Durch das aktuelle EU-Forschungsrahmenprogramm werde die adulte Stammzellenforschung
aus seiner Sicht derzeit ausreichend gef ördert, so Hengstschläger
in Ö 1, doch fordert er mehr Unterstützung durch nationale Fördergelder
ein: "Es würde mich sehr freuen, wenn jene Länder, die
- aus für mich nachvollziehbaren Gründen - keine embryonale
Stammzellenforschung wollen, nun auch nationale Projekte entwickeln, um
gerade die adulte Stammzellenforschung zu fördern".
"Nicht konstruktiv"?
Der evangelische Theologe Ulrich Körtner sprach dagegen von einer
"Niederlage der österreichischen Politik" nach dem Mehrheitsbeschluss
der zuständigen EU-Minister über das 7. Forschungsrahmenprogramm,
das die Finanzierung von Projekten mit adulten oder embryonalen Stammzellen
- unter strengen Auflagen - erlaubt.
Körtner - er ist Mitglied der Bioethik-Kommission beim Bundeskanzleramt
- sieht dies als das "Resultat einer völlig verfehlten Politik,
die vor allem auf das katholische Wählerpotenzial schielt".
Die von Gehrer vertretene Linie erwecke zwar den "Anschein besonderer
Prinzipientreue, ist in der Sache aber nicht konstruktiv", meinte
Körtner im Gespräch mit "science.ORF.at".
Besser wäre es, in Österreich z.B. darüber nachzudenken,
wo die sinnvollen Grenzen der Forschung liegen. So sei in Österreich
zwar nach wie vor die Herstellung von Stammzell-Linien verboten, nicht
aber der Import. Österreichische Forscher könnten sich so auf
europäischer Ebene für Förderungen bewerben, aber es gebe
keine gesetzliche Regelung in Österreich, so Körtner.
Körtner sieht prinzipiell zwei Möglichkeiten für die österreichische
Maximalposition: "Entweder man verbietet jede Forschung mit embryonalen
Stammzellen - dazu konnte man sich aber bisher nicht aufraffen. Oder man
muss neue gesetzliche Regelungen treffen, welche die eigenen ethischen
Standards widerspiegeln. Ein entsprechendes Embryonenschutzgesetz, das
den Rahmen der Forschung absteckt, gibt es trotz jahrelanger Forderungen
aber nicht".


Embryonenforschung: Präsidentensprecher
erläutert Veto Bushs
Washington, 26.7.06 (KAP) Nach breiter Kritik hat
sich US-Präsident Georg W. Bush für den Ausdruck "Mord"
im Blick auf die Embryonenforschung entschuldigt, seine ablehnende Grundsatzhaltung
jedoch verteidigt. Präsidentensprecher Tony Snow "berichtigte"
Äußerungen Bushs von vergangener Woche zu dem Thema.
Bush hatte am 19. Juli zum ersten Mal inseiner Amtszeit von seinem Vetorecht
Gebrauch gemacht. Er blockierte ein auch von vielen Republikanern unterstütztes
Gesetz zur Ausweitung der embryonalen Stammzellenforschung mit Staatsgeldern.
Er werde es nicht zulassen, dass die Grenze zwischen Wissenschaft und
Ethik überschritten werde, sagte der Präsident am 19. Juli im
Weißen Haus. Menschliches Leben dürfe nicht für Forschungszwecke
"ausgebeutet" werden.
Die US-Bischofskonferenz lobte das Veto und Bushs Beharrlichkeit. "Der
Fortschritt bei der Heilung von Krankheiten muss auf eine Art und Weise
erzielt werden, die effektiv und moralisch akzeptabel ist", betonte
Richard Doerflinger vom kirchlichen Sekretariat für Lebensschutz.
Mit dem Veto ist das Gesetz höchst wahrscheinlich gescheitert. Ein
Präsidenten-Veto kann nur mit Zweidrittel-Mehrheit in beiden Häusern
des Kongresses gekippt werden. Verfechter der Vorlage, die sich von der
Stammzellenforschung Durchbrüche bei der Bekämpfung von Alzheimer,
Parkinson, Diabetes und anderen Krankheiten versprechen, sehen dafür
wenig Chancen.
In Opposition zu Bush kündigten sowohl der kalifornische Gouverneur
Arnold Schwarzenegger, ein Republikaner, als auch der demokratische Gouverneur
von Illinois, Rod Blagojevich, am Montag an, die Forschung an embryonalen
Stammzellen in ihren Bundesstaaten mit staatlichen Mitteln fördern
zu wollen. Schwarzenegger stelle dafür umgerechnet 118 Millionen
Euro, Blagojevich etwa 3,9 Millionen Euro zur Verfü- gung. Es wird
erwartet, dass weitere Gouverneure dem Kurs ihrer Amtskollegen folgen
werden.


Stammzellenforschung:
Aktion Leben kritisiert "faulen Kompromiss"
EU-Förderung ist "nachträgliche Sanktionierung
einer Handlung, die menschliches Leben als Rohstoff betrachtet" -
Verantwortliche müssten alles dafür tun, dass es gar nicht zu
"überzähligen" Embryonen kommt
Wien, 25.7.06 (KAP) Als "faulen Kompromiss"
hat die Aktion Leben die von den EUForschungsministern ausgehandelte weitere
Finanzierung von embryonaler Stammzellenforschung aus EU-Mitteln kritisiert.
Es sei zwar begrüßenswert, dass es keine Gelder für die
Zerst örung von Embryonen geben soll. Die Einigung darüber,
die Forschung mit bestehenden embryonalen Stammzellen-Linien weiterhin
zu finanzieren, sei trotzdem abzulehnen, erklärte die Generalsekret
ärin der Aktion Leben, Gertraude Steindl, am Dienstag. "Diese
Stammzellen existieren ja nur, weil dafür Embryonen zerstört
wurden. Die Förderung ist daher die nachträgliche Sanktionierung
einer Handlung, die menschliches Leben als Rohstoff betrachtet",
wandte Steindl ein. Damit habe die Kommission einer Instrumentalisierung
des Menschen prinzipiell zugestimmt.
Die Erklärung der EU-Minister sei auch demokratiepolitisch ein "bedenkliches
Signal": Staaten, in denen diese Forschung verboten ist, werden gezwungen,
Experimente mit menschlichem Leben mitzufinanzieren. "Es ist für
das Ansehen der EU nicht förderlich, ein Staaten- Verbund zu sein,
in dem das Recht der Großen und Starken gilt", so Steindl.
Dem Vorsitzenden der Bioethik-Kommission der Bundesregierung, Prof. Johannes
Huber, sei Recht zu geben, wenn er die "Heilsversprechen" der
embryonalen Stammzellforschung als überzogen bezeichnet. Die "Aktion
Leben"- Generalsekretärin erinnerte daran, dass bisher noch
kein einziger Mensch damit geheilt wurde: "Im Gegenteil: Wo immer
embryonale Stammzellen bisher eingesetzt wurden, führten sie zur
Bildung bösartiger Tumore." Die Probleme und Rückschläge
würden aber konsequent verschwiegen und Kritiker schlecht gemacht,
erklärte Steindl. Eine seriöse Auseinandersetzung werde damit
von vornherein unmöglich gemacht.
Adoption löst nicht das Grundproblem
Skeptisch äußerte sich Steindl zur Idee, "überzählige"
Embryonen zur "Adoption" freizugeben: "Mit diesem Vorschlag
wird das grundlegende Problem nicht angegangen." Denn laut österreichischem
Recht dürften nur so viele Embryonen bei der In-vitro-Fertilisation
(IVF) hergestellt werden, wie für eine aussichtsreiche Fortpflanzung
notwendig sind. Eine IVF könne nur dann gerechtfertigt werden, "wenn
sie tatsächlich nichts anderes will, als den betroffenen Paaren zu
helfen". Diesen Anspruch ernst zu nehmen bedeute, alles dafür
tun, dass es gar nicht zu "überz ähligen" Embryonen
kommt. Das wäre auch ein "wichtiger Schritt, um der Instrumentalisierung
des Menschen einen Riegel vorzuschieben", sagte Steindl.
Selbstbestimmungsrecht Österreichs missachtet
Auch das Wiener "Institut für medizinische Anthropologie
und Bioethik" (IMABE) hat den u.a. gegen die Stimme Österreichs
durchgesetzten Kompromiss zur EU-Förderung der Stammzellenforschung
am Dienstab kritisiert. Damit werde "Österreich de facto gezwungen,
an Forschungsprojekten mitzuwirken, die in unserem Land aus ethischen
Gründen verboten sind", heißt es in einer Aussendung.
Das Selbstbestimmungsrecht eines Landes in einer wichtigen Gewissensfrage,
die den Lebensschutz betrifft, werde damit "krass missachtet".
Die politisch Verantwortlichen müssten verhindern, dass jene Bürger
zur Kassa gebetet werden, die im Sinn der Tradition des christlich geprägten
Abendlandes fundierte moralische Gründe gegen derartige Projekte
haben. Auch die EU wäre verpflichtet, die Menschenrechte zu schützen,
so das IMABE-Institut: "Dies nicht zu tun, wäre ein Missbrauch
staatlicher Macht, ein Missbrauch, den sich die EU angesichts des immer
größer werdenden Verdrusses der Bürger ihrer Mitgliederstaaten
nicht leisten sollte." Das IMABE-Institut lobte Bildungsministerin
Gehrer, dass sie nicht wie andere ihrer Kollegen dem Druck der Mehrheit
der Staaten nachgegeben hat. Es sei zu hoffen, dass es auch in Österreich
Politikern gelingt, sich in dieser Frage dem Druck hin zum "moralischen
Minimalismus der meisten europäischen Länder" zu widersetzen.


Plädoyers für
Adoption "überzähliger" Embryonen
"Die Presse" befragte Mediziner und Ethiker - Prof.
Huber: Freigabe zur Adoption "ethisch akzeptabler" als Verwendung
zu Forschungszwecken
Wien, 25.7.06 (KAP) Für die Möglichkeit
einer Adoption so genannter "überzähliger" Embryonen
haben sich österreichische Mediziner und Ethiker ausgesprochen. In
der Tageszeitung "Die Presse" (Dienstagausgabe) wird der Wiener
Gyn äkologe und Theologe Prof. Johannes Huber mit der Aussage zitiert,
er halte es für "ethisch akzeptabler, überzählige
Embryos zur Adoption freizugeben, als sie zu Forschungszwecken zu verwenden".
Huber kann sich - wie er sagte - Forschung an embryonalen Stammzellen
zwar vorstellen; doch die Möglichkeit der Adoption werde EU-weit
gar nicht diskutiert bzw. "totgeschwiegen", "wahrscheinlich,
um die Forschung nicht zu beeinträchtigen", bemängelte
Huber. Man versuche eher, "die Bevölkerung mit Heilsversprechungen
für die Forschungsvariante zu gewinnen".
Diese Versprechungen sind nach Ansicht des Mediziners jedoch "total
überzogen". Das Problem "überzähliger" Embryonen
entstand durch die Möglichkeit der künstlichen Befruchtung in
der Retorte. Dabei werden mehrere Ei- und Samenzellen im Reagenzglas verschmolzen.
Meist werden zwei der so entstandenen Embryonen in die Gebärmutter
eingesetzt, der Rest wird eingefroren. Kommt es beim ersten Versuch zu
einer Schwangerschaft, bleiben Embryonen übrig.
Das österreichische Fortpflanzungsmedizingesetz sieht vor, dass die
"überzähligen" Embryonen ein Jahr aufbewahrt und dann
vernichtet werden sollen. Andere Länder wie Großbritannien,
die Niederlande, Schweden oder Finnland erlauben dagegen, diese Embryonen
zum Zwecke der Stammzellenforschung zu zerstören.
Auch Matthias Beck, Medizinethiker an der Universität Wien, hält
Adoption aus ethischer Sicht für den besseren Weg als eine Freigabe
der Embryonen zur Forschung. Auch der Embryo habe Würde und unterliege
einem doppelten Schutz, so Beck: einerseits dem Recht auf Leben und andererseits
dem Verbot der Total- Instrumentalisierung. Vom Tötungsverbot gebe
es gewisse Ausnahmen, etwa Notwehr. Nicht so vom Instrumentalisierungsverbot,
daher sei etwa die Folter absolut verboten, so der Ethiker. Die Adoptionsvariante
ist für den Philosophen "daher sicher die beste Lösung,
sie achtet die Würde des Embryos".
Körtner gegen Adoption
Der evangelische Theologe Ulrich Körtner, seit Mai Mitglied
der UNESCO-Ethikkommission, sprach sich gegen die Adoption aus. "Schon
der Terminus ist irreführend. Adoptieren kann man nur geborene Kinder,
nur sie stehen unter dem umfassenden Schutz des Staates", so seine
Argumentation.
Dass Embryonen in vitro kein unbedingtes Lebensrecht haben, wird laut
Körtner schon daraus ersichtlich, dass die biologische Mutter gesetzlich
nicht zur Austragung sämtlicher von ihr stammenden Embryonen gezwungen
werden könne.
Körtner kritisierte in der "Presse" zudem das kategorische
Nein der katholischen Kirche zur Forschung an den Stammzellen überzähliger
Embryonen. Von katholischer Seite werde "suggeriert, dass die befruchtete
Eizelle - noch dazu eine in vitro fertilisierte - außerhalb des
Mutterleibes so betrachtet werden müsse, als ob sie das Potenzial
hätte, ein menschliches Individuum zu werden". Schon in natürlicher
Umgebung gelangten aber 70 Prozent der befruchteten Eizellen nicht zur
Geburt, wandte Körtner ein. Viele gingen schon vor der Einnistung
in der Gebärmutter zu Grunde: "Niemand käme aber wohl auf
die Idee, in diesen Fällen von Kindersterblichkeit zu sprechen",
meinte der Theologe.


Stammzellenforschung:
Gehrer bekräftigt Bedenken gegen EU-Kompromiss
Bildungsministerin nach Treffen der EU-Forschungsminister: "Wir
halten das für ethisch bedenklich" - Deutsche Bischöfe
sehen Lebensschutz von der Befruchtung an für "nicht umfassend
gewährleistet"
Brüssel-Bonn, 25.7.06 (KAP) Österreich
bleibt auch nach dem am Montag ausgehandelten Kompromiss der EU-Forschungsminister
zur weiteren Finanzierung von embryonaler Stammzellenforschung aus EU-Mitteln
bei seiner ablehnenden Position. "Wir halten das für ethisch
bedenklich", sagte Bildungsministerin Elisabeth Gehrer nach dem Ministertreffen
in Brüssel. Österreich habe ebenso wie Polen, Litauen, Malta
und die Slowakei als eines von fünf Ländern dagegen gestimmt.
Die nun im 7. Forschungsrahmenprogramm vorgesehene Finanzierung von Forschungsprojekten
mit embryonalen Stammzellen stellt aus Gehrers Sicht eine Ausweitung der
bisherigen Möglichkeiten im 6. Rahmenprogramm dar. Sie habe daher
nach der Abstimmung auch eine Erklärung abgegeben, in dem sie ihr
Bedauern über den Beschluss noch einmal zu Protokoll gegeben habe.
Die Erklärung der EUKommission, Projekte der "verbrauchenden
Embryonenforschung" nicht zu fördern - die unter anderem Deutschland
und Italien überzeugt hatten, von ihrer ablehnenden Haltung abzugehen
-, sei für Österreich zu wenig, so Gehrer.
Durch das Einschwenken der beiden Länder wurde die Mehrheitsentscheidung
möglich. In der Sitzung hatte Gehrer zuvor an ihre Amtskollegen appelliert,
sich zu fragen, ob sie tatsächlich die Verantwortung dafür tragen
wollten, dass "300 bis 400 Embryonen für die Erzeugung einer
Stammzellenlinie zerstört" werden. Österreich sei dazu
nicht bereit.
Die EU-Mitgliedstaaten hatten sich bei dem Sondertreffen der Forschungsminister
auf den rund 54 Milliarden Euro schweren Forschungshaushalt der EU für
die nächsten sieben Jahre geeinigt. Dabei war es dem finnischen Ratsvorsitz
gelungen, einen Kompromiss für die Finanzierung von embryonaler Stammzellenforschung
unter strengen Auflagen mit EU-Mitteln durchzubringen. Im 7. Forschungsrahmenprogramm
wird zwar die Förderung von menschlichem Klonen, die Veränderung
von menschlichem Erbgut sowie von Forschungsaktivitäten zur Herstellung
menschlicher Embryos ausgeschlossen, die Finanzierung von Projekten mit
adulten oder embryonalen Stammzellen aber explizit - unter strengen Auflagen
- erlaubt.
Die EU-Kommission gab allerdings zusätzlich eine Erklärung ab,
in der die Finanzierung von Projekten der "verbrauchenden Embryonenforschung",
wie etwa zur Herstellung von Stammzellen, ausgeschlossen wird. Diese Erklärung
bewegte vor allem Deutschland und Italien dazu, von ihrer strikten Forderung,
ein solches Förderverbot in den Text des 7. Forschungsrahmenprogramms
aufzunehmen, abzugehen. Damit wurde ein Mehrheitsbeschluss für den
finnischen Kompromissvorschlag, der mehr oder weniger eine Fortsetzung
der bisherigen EU-Praxis festschreibt, möglich. Das EU-Parlament
muss dem Kompromiss in zweiter Lesung noch zustimmen.
Beim EU-Atom-Forschungsprogramm "Euratom", auf das rund vier
Milliarden Euro entfallen, hatte Österreich dagegen als einziges
Land die notwendige Einstimmigkeit verhindert. Gefordert wurde, die Mittel
für die sogenannte gemeinsame Forschungsstelle "ausschließlich"
und nicht wie bisher "in erster Linie" für Sicherheitsforschung
zu verwenden. Österreich habe sich mit seinem Atomkurs "Gott
sei Dank" durchsetzen können, so Ministerin Gehrer. Damit sei
sicher gestellt, dass kein EU-Geld in die Planung oder den Bau neuer Reaktoren
fließe.
"Niederlage für Embryonenschutz"
Die Deutsche Bischofskonferenz wandte sich gegen den Stammzellenforschungs-Kompromiss
und sprach von einer schweren Niederlage für den Embryonenschutz
in Europa. "Lebensrecht und uneingeschränkter Lebensschutz des
Menschen vom Zeitpunkt der Befruchtung an sind nicht umfassend gewährleistet",
erklärte die Bischofskonferenz am Montagabend in Bonn.
Die Entscheidung sei ein "erschütterndes Zeichen". Forschungsinteressen
würden höher bewertet als die Würde und das Lebensrecht
menschlicher Embryonen. Die Bischöfe zeigten sich enttäuscht,
dass Vorschläge für eine engere Beschränkung der Forschungsförderung
scheiterten.
In ihrer Erklärung verweisen die Bischöfe darauf, dass damit
künftig deutsche Steuergelder in Projekte fließen könnten,
die nach deutscher Rechtslage verboten sind und die Tötung menschlichen
Lebens voraussetzen. Die Entscheidung des EU-Ministerrats sei umso bedauerlicher,
als es mit den von Erwachsenen gewonnenen adulten Stammzellen ethisch
unbedenkliche Forschungsalternativen gebe. Auf diesem Feld seien in den
vergangenen Jahren gute Erfolge erzielt worden.
Die deutsche Bildungsministerin Annette Schavan rechtfertigte ihre Zustimmung
zur Kommissionserklärung damit, dass sie erstmals festschreibe, dass
es mit EU-Mitteln keine finanziellen Anreize für die Zerstörung
von Embryos geben dürfe.
ComECE: Beschluss menschenrechtswidrig
Bei der katholischen EU-Bischofskommission ComCE stieß
der Beschluss auf "große Enttäuschung".
ComECE-Rechtsreferent Henrik Lesaar sagte am Dienstag auf Anfrage in Brüssel,
die Einigung berge das Risiko, dass damit auf der Ebene der EU-Mitgliedstaaten
zur Zerstörung von Embryonen angeregt werde. Es sei bedauerlich,
dass die Minister sich nicht mal auf eine Stichtagsregelung geeinigt hätten.
So sei es möglich, immer weiter Embryonen zu zerstören und für
die daraus gewonnenen Stammzellen später EU-Fördergelder zu
erhalten.
Das sei ein krasser Widerspruch zum Schutz der Menschenwürde, so
die ComECE. Der Beschluss sei umso unverständlicher, als es mit adulten
Stammzellen und aus Nabelschnurblut gewonnenen Zellen ethisch unbedenkliche
Alternativen gebe. Lesaar rief die Christen auf, sich in die Bioethik-Debatte
einzubringen. Sie sollten auf europäischer und nationaler Ebene mitdiskutieren
und ihren Standpunkt einbringen. Er regte etwa an, vor der zweiten Lesung
im Europaparlament Kontakte zu den Europaabgeordneten zu suchen.


Stammzellenforschung:
EU-Minister mehrheitlich für Kompromiss
Klonen zu Forschungszwecken, Veränderung des Erbguts und
Schaffung von Embryonen für die Wissenschaft von EU-Förderung
ausgeschlossen - EU-Kommission verpflichtet sich zu Verzicht auf Förderung
von Projekten, bei denen vorhandene Embryonen zerstört werden
Brüssel, 24.7.06 (KAP) Die EU-Forschungsminister
haben sich im Streit um die EU-Förderung der embryonalen Stammzellforschung
mit qualifizierter Mehrheit geeinigt. Nach dem am Montag in Brüssel
gefundenen Kompromiss sollen im nächsten Forschungsrahmenprogramm
das Klonen zu Forschungszwecken, Eingriffe zur Veränderung des Erbguts
und die Schaffung von Embryonen für die Wissenschaft von einer EU-Förderung
ausgeschlossen bleiben.
In einer Erklärung verpflichtet sich die EU-Kommission zugleich dazu,
auf die Förderung von Projekten zu verzichten, bei denen menschliche
Embryonen zerstört werden.
Gleichzeitig soll aber die Förderung von anderen Projekten mit menschlichen
embryonalen Stammzellen möglich sein.
Österreich blieb bei Ablehnung
Mehrere EU-Staaten, darunter Österreich, Litauen und Malta,
blieben bei ihrer Ablehnung. Sie bezeichneten den Kompromissvorschlag
als unzureichend und stellten in Frage, ob die Erklärung der EU-Kommission
rechtlich verbindlich sei. Diese Staaten blieben in der Minderheit. EU-Forschungskommissar
Janez Potocnik wies Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Erklärung
der Kommission zurück.
Deutschland stimmte der Regelung zu. Bundesforschungsministerin Annette
Schavan erklärte aber, sie hätte lieber eine Verankerung des
Verbots der Förderung der verbrauchenden Embryonenforschung im Text
des Forschungsprogramms gesehen. Die Diskussion habe jedoch gezeigt, dass
dafür keine Mehrheit zu erreichen war. Um der Sache willen könne
die deutsche Regierung nun zustimmen. Das Ziel sei erreicht worden, dass
die europäische Forschungsförderung keine finanziellen Anreize
für die Zerstörung von Embryonen setze. Auch Italien stimmte
dem Kompromiss zu.
Zuvor hatte eine ausreichend große Zahl von EU-Staaten eine Verabschiedung
des Forschungsprogramms blockiert, das europäische Gelder für
das ethisch umstrittene Wissenschaftsfeld vorsah. Sie wollten ein umfassendes
Finanzierungsverbot der Stammzellforschung erreichen.
Zu den Ländern zählten Österreich, Deutschland, Polen und
mit Nuancen auch Italien, Luxemburg, Malta, Litauen und Slowenien.
Die Mehrheit der EU-Staaten plädierte für die Förderung
der Stammzellforschung. Schweden machte geltend, damit seien Hoffnungen
für Patienten mit Krankheiten wie Parkinson, Alzheimer und Diabetes
verbunden. Portugal warnte vor der Abwanderung von Wissenschaftlern aus
Europa. Gegen ein Nein sprachen sich auch Ungarn, Belgien, die Tschechische
Republik, Griechenland, Spanien, Großbritannien, Zypern, Dänemark,
die Niederlande, Frankreich, Slowenien,
Estland, Lettland und Irland aus.


Embryonenforschung: US-Kongress
stellt sich gegen Bush
Washington, 19.7.06 (KAP) Der US-Senat hat sich in
der Frage der staatlichen Förderung der Embryonenforschung gegen
Präsident George W. Bush gestellt. Die Senatoren billigten in Washington
ein Gesetz, wonach die ethisch umstrittene Forschung mit Steuergeldern
finanziert werden soll. Bisher war dies nicht möglich.
Bush hatte wiederholt angekündigt, er werde das Gesetz durch das
erste Veto seiner Amtszeit stoppen. Das Nein des Präsidenten könnte
dann nur durch Zwei-Drittel-Mehrheiten in Senat und Abgeordnetenhaus überstimmt
werden.
Dazu würden im Senat vier Stimmen fehlen. Nach zweitägiger,
teils sehr emotionaler Debatte hatte der Senat mit 63 zu 37 Stimmen für
das Gesetz gestimmt. Zuvor hatte auch das Repräsentantenhaus für
eine steuerfinanzierte Forschung an embryonalen Stammzellen gestimmt.
Auch dort kam es aber nicht zu einer Zwei-Drittel-Mehrheit.
Derzeit gilt in den USA eine Stichtagsregelung, wonach nur vor 2001 entstandene
Embryonen für die Forschung benutzt werden dürfen.
Befürworter dieser Forschungsrichtung setzen sich dafür ein,
künftig auch "überzählige" Embryonen zu nutzen,
die derzeit eingefroren in Kliniken lagern.
Zwei weitere am Dienstag beschlossene Gesetze dürften dagegen die
Zustimmung des Präsidenten finden. Das eine sieht eine Ausweitung
der Forschung an jenen Stammzellen vor, die nicht aus Embryonen, sondern
etwa aus Nabelschnurblut oder aus Körperzellen Erwachsener gewonnen
werden. Die zweite Neuregelung verbietet explizit die Befruchtung von
Eizellen, die nur die Entstehung von Embryonen für Forschungszwecke
zum Ziel hat. Beide Gesetze müssen noch vom Repräsentantenhaus
gebilligt werden, bevor sie zur Unterzeichnung ins Weiße
Haus gehen.


„Lebensanfang
und Lebensende“: Körtner präsentiert Sammelband zu interkultureller
Medizinethik
Institut für Ethik und Recht in
der Medizin in renovierten Räumen wieder eröffnet
Wien (epd Ö) „Lebensanfang und Lebensende
in den Weltreligionen – Beiträge zu einer interkulturellen
Medizinethik“ ist der Titel des Buches, das am 22. Juni im Rahmen
der feierlichen Wiedereröffnung der neu gestalteten Räume des
Instituts für Ethik und Recht in der Medizin (IERM) auf dem Campus
der Universität Wien präsentiert wurde. Wie der Vorstand des
Instituts und Mitherausgeber des Sammelbands, der evangelische Systematiker
o.Univ.-Prof. Dr. Ulrich Körtner in der ehemaligen Kapelle des alten
Allgemeinen Krankenhauses vor zahlreichen geladenen Gästen aus theologischer,
medizinischer und juristischer Wissenschaft erläuterte, bietet das
Buch fundierte religionswissenschaftliche und theologische Informationen
zum Gespräch zwischen Weltreligionen und moderner Medizin, insbesondere
im Vergleich zwischen den Traditionen des Christentums, des Judentums,
des Islams und des Buddhismus.
Zu den Aufgaben des IERM sagte Körtner, es habe Medizinethik, Pflegeethik
und Medizinrecht interdisziplinär und integrativ in Forschung, Lehre
und Beratung zu vertreten. Damit werde ein Beitrag des Einwanderungslandes
Österreich zur Integration der MigrantInnen geleistet. Integration,
so der Theologe, sei keine Einbahnstraße. Das gelte auch für
den Alltag in Medizin und Pflege.
Grüße der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität
Wien überbrachte Dekan o.Univ.-Prof. Dr. Dr.h.c. Gottfried Adam.
Adam unterstrich die Bedeutung des Instituts für die Evangelisch-Theologische
Fakultät, die auch darin ersichtlich sei, dass sie einen ihrer Lehrer,
Institutsvorstand Körtner, für die Arbeit im IERM teilweise
freistelle. Adam begrüßte die Kooperation zwischen Rechtswissenschaft,
Medizin und Theologie. Das Institut, so der Dekan, wirke „in großem
Maße in die Gesellschaft hinein“. Es sei spannend zu sehen,
„wie die Gottesebenbildlichkeit des Menschen im Leben gefüllt
wird.“
Äquidistanz zu weltanschaulichen Lagern
Auch der Stellvertretende Institutsvorstand Univ.Prof. DDr. Christian
Kopetzki hob die interdisziplinäre Arbeitweise des IERM hervor. Es
gehe um einen fächerübergreifenden Dialog, der eine gewisse
Äquidistanz“ des Instituts zu den verschiedenen weltanschaulichen
Lagern gewährleiste. Dass Fragen der Ethik vielfach mit rechtlichen
Fragestellungen verbunden sind, darauf verwies der Dekan der Rechtswissenschaftlichen
Fakultät, o.Univ.-Prof. Dr. Walter Rechberger, in seinem Grußwort.
Institutsvorstand Körtner und die Vizedekanin der Katholisch-Theologischen
Fakultät würdigten den Begründer des IERM, den römisch-katholischen
Ethiker Univ.-Prof. Günter Viert, der auch zu den Mitherausgebern
des Sammelbandes „Lebensanfang und Lebensende in den Weltreligionen“
gehört und vor seiner Emeritierung steht. Grußworte sprachen
auch der Verlagsdirektor des Neukirchner Verlagshauses sowie VertreterInnen
des Bundesministerium für Gesundheit und Frauen.


Europa: Bischöfe
"bestürzt" über Beschluss zur Embryonenforschung
"Kommission der Bischofskonferenzen des EU-Raumes"
(ComECE) fordert EU-Instanzen auf, Haltung zur Förderung der "verbrauchenden"
Embryonenforschung umgehend zu überdenken
Brüssel, 16.6.06 (KAP) Die "Kommission
der Bischofskonferenzen des EU-Raumes" (ComECE) ist "bestürzt",
dass das Europäische Parlament die Instrumentalisierung und Zerstörung
menschlicher Embryonen unterstützt. ComECEGeneralsekret är Msgr.
Noel Treanor betonte im Hinblick auf den Beschluss des Europäischen
Parlaments über das 7. Forschungsrahmenprogramm, die Bischöfe
unterstützten eine effektive EU-Forschungspolitik "im Dienste
des Gemeinwohls".
Gegen den Vorschlag, EU-Finanzmittel für Forschungsaktivitäten
mit menschlichen Embryonen und humanen embryonalen Stammzellen zur Verfügung
zu stellen, müsse aber entschiedener Einspruch erhoben werden. Die
europ äischen Bischöfe fordern das Europäische Parlament,
den EU-Ministerrat und die Europäische Kommission auf, ihre Haltung
zu dieser Frage zu überdenken und die gemeinsamen EUForschungsanstrengungen
auf wirklich gemeinsame Forschungsprioritäten zu konzentrieren, die
nicht ethisch umstritten sind.
Die Embryonenforschung werfe "grundlegende anthropologische und ethische
Probleme auf", unterstrich Treanor. Viele Menschen hätten Bedenken
gegen Forschung, "die menschliches Leben instrumentalisiert und als
Rohmaterial verbraucht". Das sei nicht nur eine katholische Position.
Wissenschaftlich gebe es keinen Grund, einen moralischen Unterschied zwischen
einem Embryo am Beginn der Entwicklung und nach der Einnistung (oder nach
14 Tagen Entwicklung) zu machen. Menschliche Würde sei nicht abhängig
von Entscheidungen anderer Menschen - und dürfe nicht davon abhängig
gemacht werden, betonte der ComECE-Generalsekretär. Jedes menschliche
Leben beginne mit der Empfängnis, es dürfe nie instrumentalisiert
werden.
Das Europäische Parlament hatte am Donnerstag mit einer knappen Mehrheit
seine Unterst ützung für EU-Finanzierung von Forschung mit menschlichen
embryonalen Stammzellen erklärt. Da die "Produktion" so
genannter "überz ähliger" menschlicher Embryonen bei
der Invitro- Fertilisation nicht ausgeschlossen wird, könnten zudem
Forschungsaktivitäten, bei denen Embryonen zerstört werden,
unter dem 7. Forschungsrahmenprogramm finanziert werden; lediglich die
Herstellung menschlicher Embryonen allein zu Forschungszwecken kann nicht
von der EU finanziert werden.
Es sei eine Tatsache, dass es "verschiedene Meinungen zum anthropologischen
Status des Embryo gibt und zu den ethischen Folgen von Experimenten mit
menschlichen Embryonen", erinnerte Treanor. Weil es beim Gebrauch
und der Zerstörung menschlicher Embryonen um die Unverletzlichkeit
menschlichen Lebens und menschlicher Würde geht und tiefste Überzeugungen
vieler EU-Bürger betroffen sind, habe die EU eine moralische Pflicht,
sich der Förderung solcher Forschung, die in mehreren Mitgliedsstaaten
verboten ist, zu enthalten. Der Beschluss des Europaparlaments würde
bedeuten, dass sich die EU in "delikate nationale Entscheidungen"
in dieser Frage einmischt und damit das Prinzip der Subsidiarität
verletzt.
Schließlich sei es angesichts der begrenzten Ressourcen für
die EU- Forschung "unverständlich", dass ausgerechnet die
Embryonenforschung von der EU unterstützt werden soll. Sollte dies
die endgültige Entscheidung werden, würde dies Misstrauen gegen
die EU und ihre Entscheidungsprozesse fördern, stellte der ComECEGeneralsekretär
fest.
Vatikan: "Negativsignal"
Der Präsident der Päpstlichen Akademie für das
Leben, Bischof Elio Sgreccia, hat den Beschluss des Europaparlaments zur
finanziellen Förderung der Stammzellforschung kritisiert. Der Bioethik-
Experte des Vatikans sprach am Donnerstagabend in Radio Vatikan von einer
"negativen und antihumanen" Entscheidung und einem "schwerwiegenden
Signal". Die Vernichtung eines menschlichen Wesens, wie es der Embryo
sei, könne nicht mit der möglichen oder beabsichtigten Heilung
anderer Menschen gerechtfertigt werden. Mit der Gewinnung von Stammzellen
aus Embryonen werde ein Prinzip des Respekts vor der menschlichen Natur
überschritten, sagte Sgreccia. Auch wer die katholischen oder christlichen
Glaubensauffassungen nicht anerkenne, müsse sehr darüber nachdenken.
Die katholische italienische Tageszeitung "Avvenire" nannte
den Entschluss, EUF örderprogramme auch für Forschungen an embryonalen
Stammzellen zuzulassen, in ihrer Freitagsausgabe einen "schlimmen
Tag für Europa".
Zugleich zeige das knappe Abstimmungsergebnis, dass ein großer Teil
der Brüsseler Abgeordneten gegen eine unkontrollierte Liberalisierung
sei. Die Ablehnung des Antrags nicht nur durch Parlamentarier der Volkspartei,
sondern auch durch Mitglieder der grünen und sozialistischen Fraktionen
zeige die Möglichkeit neuer Allianzen, wo man sie nicht erwartet
habe, schrieb das Blatt.
Deutsche Bischöfe: Schwere Niederlage
Von "einer schweren Niederlage und einem verheerenden Signal"
für den Embryonenschutz in Europa und die Wahrung der Menschenrechte
sprach die Deutsche Bischofskonferenz. Die Forschung mit embryonalen Stammzellen
setze die Tötung menschlichen Lebens voraus. Diesen Embryonen komme
aber von Anfang an ein Lebensrecht zu. Sie fielen deshalb unter den Schutz
der Menschenwürde und dürften nicht zum Objekt von Forschungsinteressen
gemacht werden.
Die Bischöfe appellierten an alle Mitglieder des Ministerrats, der
in der Frage noch zu entscheiden hat, die Förderung verbrauchender
Embryonenforschung abzulehnen. Die deutsche Bundesregierung wird aufgefordert,
dem 7. Forschungsrahmenprogramm nur zuzustimmen, wenn ein umfassender
Schutz menschlicher Embryonen sicher gestellt sei.
Die deutsche Bundesregierung erklärte am Freitag, sie wolle sich
weiterhin für ein Förderungsverbot der umstrittenen embryonalen
Stammzellforschung einsetzen. Ethisch sensible Projekte sollten nach ihren
Vorstellungen generell einer ethischen Prüfung unterzogen werden.
Das geht aus einer Antwort der Regierung auf eine Anfrage der Grünen
hervor. Sie wurde allerdings vor dem Votum des Europaparlaments vom Donnerstag
formuliert.
Rückschlag für Österreich
284 Europaparlamentarier stimmten am Donnerstag für die
Förderung, 249 stimmten dagegen.
Es gab 32 Enthaltungen. Der EU-Ministerrat muss in der Frage noch entscheiden.
Der Widerstand Österreichs, Deutschlands und anderer EUStaaten gegen
die Förderung der embryonalen Stammzellenforschung hat mit dem Beschluss
des Europaparlaments einen Rückschlag erlitten.
Abgelehnt wurden Änderungsanträge, wonach diese Forschung gar
nicht oder nur mit einer Stichtagsregelung gefördert werden sollte.
287 Europaabgeordnete stimmten gegen ein völliges Verbot der Forschungsförderung
für embryonale Stammzellenforschung, 238 waren dafür. Es gab
40 Enthaltungen. Auch die als Kompromiss vorgeschlagene Stichtagsregelung
fand keine Mehrheit. Dafür stimmten 255 Europaabgeordnete, 274 waren
dagegen, es gab 35 Enthaltungen.
"Große Enttäuschung"
Der Beschluss des Europaparlament-Plenums verschlechtert aus
Sicht der Gegner der embryonalen Stammzellenforschung sogar den Kommissionsvorschlag,
da er eine Revisionsklausel enth ält, die bedeutet, dass in der zweiten
Hälfte des 7. EU-Rahmenprogramms (ab 2010) sogar die Herstellung
von Embryonen zu Forschungszwecken möglich wäre. Der Beschluss
des Parlaments erreichte allerdings keine qualifizierte Mehrheit, so dass
für den Fall, dass sich der Ministerrat anders entscheidet, in der
zweiten Lesung nicht mit einer Beschlussfassung in der gleichen Richtung
gerechnet werden kann.
Der Europaparlamentarier und Biomedizinexperte der EVP/PPE-Fraktion, Peter
Liese, erklärte am Donnerstag nach der Abstimmung wörtlich:
"Das Votum des Plenums ist für mich eine große Enttäuschung.
Leider hat die Mehrheit meiner Kolleginnen und Kollegen die Ansicht vertreten,
dass die Gesetzgebung zehn Mitgliedsstaaten, die verbrauchende Embryonenforschung
verbietet, für die Entscheidungen über die Finanzierung in Europa
nicht relevant sind.
Ich glaube, dass dieser Beschluss des Plenums von den Regierungen Deutschlands,
Polens, Österreichs, der Slowakei, Luxemburgs und Maltas, die gegen
die Förderung verbrauchender Embryonenforschung aus dem 7. Rahmenprogramm
sind, nicht akzeptiert werden kann, so dass der Ministerrat zu einem anderen
Ergebnis kommen wird. In zweiter Lesung ist dann eine qualifizierte Mehrheit
erforderlich. Von dieser sind die Vertreter der verbrauchenden Embryonenforschung
weit entfernt".


Europaparlament
debattiert EU-Förderung der Embryonenforschung
Der Rechtsausschuss lehnte eine Förderung ab, der Industrie-
und Forschungsausschuss stimmte dafür
Brüssel-Straßburg, 9.6.06 (KAP) Das Europaparlament
legt in der kommenden Woche seine Haltung zur EU-Förderung der Embryonenforschung
fest. Die Debatte über das 7. Forschungsrahmenprogramm der EU steht
für Dienstag auf der Tagesordnung. Die Abstimmung soll am Donnerstag
stattfinden. Es geht darum, ob mit EU-Geldern in den Jahren 2007 bis 2013
die ethisch umstrittene verbrauchende embryonale Stammzellforschung finanziert
werden soll. Der Rechtsausschuss des Parlaments lehnte in der Vergangenheit
eine Förderung ab. Hingegen stimmte der Industrie- und Forschungsausschuss
dafür. Auch innerhalb der Fraktionen im Europaparlament gehen die
Ansichten auseinander.
So sind in der christdemokratisch-konservativen EVP-Fraktion etwa britische
Konservative für die EU-Förderung - anders als die österreichischen
ÖVP- und deutschen CDU- und CSUAbgeordneten. Auch bei den Liberalen
gibt es unterschiedliche Ansichten. Mitentscheidend für den Ausgang
könnte sein, ob die deutschen Sozialdemokraten im Europaparlament
der Linie des deutschen Gesetzes folgen - oder ob sie sich dem belgischen
Sozialisten und früheren EUForschungskommissar Philippe Busquin anschlie
ßen, der für eine sehr großzügige Regelung eintritt.
Der Streit dreht sich um das 7. Forschungsrahmenprogramm der EU, das in
den Jahren 2007 bis 2013 mit deutlich über 50 Milliarden Euro EU-Wissenschaftler
in ihren Projekten unterstützen soll. Die EUForschungsminister müssen
das Programm ebenso mehrheitlich billigen wie das Parlament. Der EU-Ministerrat
muss sich noch auf eine Haltung einigen. Österreich, Deutschland,
Polen und andere EU-Staaten haben sich im Ministerrat bereits gegen eine
EU-Förderung der Embryonenforschung ausgesprochen. Die EU-Kommission
schlägt vor, auch die embryonale Stammzellenforschung zu bezuschussen,
wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.
Wie ein Kompromiss aussehen könnte, ist offen. Möglicherweise
könnte dem Votum des Europaparlaments besonderes Gewicht zukommen.
So machte etwa der Kompromiss der Abgeordneten zur Dienstleistungs-Richtlinie
den Weg frei, um auch im Ministerrat einst unversöhnlich scheinende
Positionen zu überwinden. Europaabgeordnete erwarten, dass ähnlich
auch diesmal die Position des Parlaments zu einer Lösung im Streit
der EU-Minister führen könnte. Ethisch umstritten ist die embryonale
Stammzellenforschung, weil dabei Embryonen vernichtet werden. Die Zellen
werden entweder von Embryonen gewonnen, die bei der künstlichen Befruchtung
übrig geblieben sind. Oder sie werden eigens für die Forschung
hergestellt - das so genannte Forschungsklonen, bei dem Genmaterial eines
Menschen in eine entkernte Eizelle transferiert wird. Dieser zweite Weg
soll allerdings auch nach dem Willen der EUKommission von der Forschungsförderung
ausgeschlossen sein.
Nach Einschätzung von Europaabgeordneten könnte für die
EU eine Stichtagsregelung einen Ausweg bieten. Schon im Streit um das
gegenwärtig laufende 6. Forschungsrahmenprogramm hatte die portugiesische
EU-Pr äsidentschaft einen solchen Ausweg vorgeschlagen - damals ohne
Mehrheit.


Italien:
Bischof will Stammzellenforschung aus Fehlgeburten fördern
Neue Regierung für Förderung der embryonalen Stammzellenforschung
Rom, 31.5.06 (KAP) Der italienische Bischof Vincenzo
Paglia will in einer Klinik in seiner Bischofsstadt Terni embryonale Stammzellen
aus Fehlgeburten gewinnen lassen. Paglia sagte in einem Interview mit
der Tageszeitung "Il Messaggero" zur Begründung, auf diese
Weise ließe sich ein "ideologischer Riss" vermeiden. Die
Zellentnahme aus Embryonen, die aus natürlichen Ursachen gestorben
seien, komme einer Organspende gleich. Diese Form der Isolierung von Stammzellen
sei "frei von jedem ethischen oder moralischen Problem".
Eine solche Praxis stelle keinerlei Abweichung von der bisherigen kirchlichen
Position dar, betonte Paglia. Auch ein Dokument der Päpstlichen Akademie
für das Leben erlaube die Gewinnung von Stammzellen aus Fehlgeburten.
Die Leitung des Projekts in Terni habe der Mail änder Neuropharmakologe
Angelo Vescovi, einer der größten europäischen Experten
auf diesem Gebiet, übernommen. Die Forschungen sollen sich nach Paglias
Worten auf Therapie-Möglichkeiten für Krankheiten wie Alzheimer
oder Parkinson konzentrieren.
Italien hatte am Dienstag beim EUForschungsministerrat in Brüssel
angekündigt, sich nicht länger der Finanzierung embryonaler
Stammzellenforschung mit EU-Geldern widersetzen zu wollen. Vor dem Regierungswechsel
in Rom hatte Italien noch gemeinsam mit Österreich, Deutschland,
Polen, der Slowakei und Malta einen entsprechenden Vorschlag der EUKommission
zurückgewiesen. Bei italienischen Katholiken stieß die Kursänderung
von Forschungsminister Fabio Mussi auf Kritik.
Sgreccia kritisiert Forschungsminister
Der Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben, Bischof
Elio Sgreccia, hat den angekündigten Kurswechsel Italiens in der
Stammzellenforschung kritisiert. Der Ausstieg von Forschungsminister Fabio
Mussi aus einem Moratorium gegen verbrauchende Embryonenforschung sei
ohne Diskussion geschehen und diene nicht der Entspannung, sagte Sgreccia
laut Tageszeitung "Corriere della Sera".
Auch die katholische Tageszeitung "Avvenire" tadelte in einem
Kommentar den Vorstoß des Ministers. Angesichts des Bioethik-Referendums
vom vergangenen Jahr bedeute der Umschwung Mussis eine Missachtung des
Volkswillens.


Hengstschläger:
"Babys nach Maß gibt es nicht"
Wiener Genetiker deklarierte sich in "Standard"-Gespräch
als entschiedener Befürworter
der Präimplantationsdiagnostik
Wien, 2.5.06 (KAP) "Babys nach Maß gibt
es nicht", stellte Prof. Markus Hengstschläger, Ordinarius für
Medizinische Genetik an der Medizinischen Universität Wien und Mitglied
der Päpstlichen Akademie für das Leben, am Dienstag in einem
"Standard"-Gespräch klar. Diese Vorstellung sei eine "gedankliche
Erfindung" und genetisch nicht möglich. Er sei nicht dafür,
dass Eltern so wie in China ein Kind abtreiben, weil es ein Mädchen
und kein Bub ist. In Österreich werde den Eltern das Geschlecht ihrer
Kinder erst nach der zwölften Woche gesagt; damit könnten sich
die Ärzte der Entscheidung entziehen.
Hengstschläger stellte in Abrede, dass bei der Präimplantationsdiagnostik
(PID) der Genetiker entscheide, ob ein Embryo leben darf: "Es entscheiden
immer die Eltern". Die PND gebe Eltern mit erhöhtem Risiko einer
genetischen Erkrankung die Möglichkeit, sich unter Umständen
gegen eine Schwangerschaft zu entscheiden.
Die Möglichkeit, ein behindertes Kind abtreiben zu lassen, hätten
sie in Österreich aber auch sonst - "sogar bis zum Einsetzen
der Wehen". Nach Ansicht Hengstschlägers empöre man sich
über die PID, "weil es im Reagenzglas geschieht". Der Wiener
Genetiker deklarierte sich im "Standard"-Gespräch als entschiedener
Befürworter der PID: "Wenn ich die Lebensfähigkeit eines
Embryos untersuchen kann, dann will ich das tun. Ich will einer Frau mit
Kinderwunsch nicht mehr, wie bisher, auch tote Embryonen einsetzen, wenn
ich das im Vorfeld ausschließen kann".
In dem "Standard"-Gespräch meinte der Soziologe Alexander
Bogner, der im Institut für Technikfolgenabschätzung arbeitet,
dazu, dass bei der PID der Streit darum gehe, "was menschliches
Leben ist". Diese ethische Frage sei "sozialer Sprengstoff".
Die Genetik sei eine Wissenschaft, "die mehr kann als das, worüber
in einer Gesellschaft ethischer Konsens herrscht". Die Forschungskritiker
führten ins Treffen, dass es um "Selektion von Leben" gehe
"und seit dem Nationalsozialismus haben wir da ein Problem".
Auch Behinderten-Organisationen argumentierten in diesem Sinn - "weil
sie ihr eigenes Existenzrecht so verteidigen", wie der Soziologe
maliziös meinte. Prof. Hengstschläger nahm in dem "Standard"-
Gespräch auch zur Pränataldiagnostik (PND) Stellung. Von den
jährlich 80.000 Neugeborenen in Österreich sei jedes zehnte
Kind genetisch getestet. Es gebe Erkrankungen wie das "Adrenogenitale
Syndrom" (Zwitterbildung), das sich behandeln lasse, wenn es in der
zehnten Schwangerschaftswoche entdeckt wird. Die Grundidee der PND sei,
dass Genetiker "Dinge vorhersehen" können. Doch die Zahl
der genetischen Erkrankungen, für die es weder Prophylaxe noch Therapie
gibt, sei groß. Hengstschläger räumte ein, dass sich viele
Paare nach der PND gegen die Geburt eines schwer kranken Kindes
entscheiden.


Embryonenforschung:
EU-Minister konnten sich nicht einigen
Bildungsministerin Gehrer plädiert dafür, auch im 7.
EU-Forschungsrahmenprogramm so zu verfahren wie im 6. EU-Rahmenprogramm
Brüssel, 14.3.06 (KAP) Das Treffen der EUForschungsminister
in Brüssel zum 7. EUForschungsrahmenprogramm erbrachte keine Änderung
der Positionen zur Frage der embryonalen
Stammzellenforschung. Die amtierende Ratspräsidentin, Bildungsministerin
Elisabeth Gehrer, meinte zwar in der Schlusspressekonferenz, dass die
Präsidentschaft weiter den nahtlosen Übergang vom 6. zum 7.
Forschungsrahmenprogramm ab Jänner 2007 garantieren wolle. Beschlüsse
wurden am Montag aber nicht gefasst. Gehrer räumte ein, dass es in
der Frage der Bioethik noch "Meinungsunterschiede zwischen den Mitgliedsstaaten"
gebe. Österreich halte an seiner Haltung, adulte Stammzellen in der
Forschung zu bevorzugen, fest und etliche Mitgliedsstaaten seien ähnlicher
Meinung, sagte die Bildungsministerin. Es gebe derzeit aber keine entsprechende
Mehrheit für diese Position. Die "einfachste Lösung"
sei aus ihrer Sicht, an der bisherigen Vorgangsweise festzuhalten.
Bisher muss in der EU bei jedem Projekt, bei dem embryonale Stammzellen
eingesetzt werden, begründet werden, warum dies unumgänglich
ist, auch muss in entsprechenden EUGremien darüber entschieden werden.
Österreich habe in solchen Fällen bisher immer dagegen gestimmt,
so Gehrer. Laut EU-Kommission wurden im gesamten 6. Forschungsrahmenprogramm
sechs solche Projekte gefördert - in Ländern, in denen es keine
nationalen Verbote dagegen gibt.
Der Parlamentarische Staatssekretär im deutschen Forschungsministerium,
Thomas Rachel, betonte, es liege "noch viel Arbeit vor uns, um eine
Lösung zu finden". Eine große Mehrheit der EU-Staaten
befürworte die von der EUKommission vorgeschlagene Regelung, so Rachel.
Diese sieht vor, nur eng begrenzte Bereiche nicht zu finanzieren. Dazu
gehören das Klonen zu Fortpflanzungszwecken, Eingriffe in die menschliche
Keimbahn und die "Schaffung" von Embryonen ausschließlich
zu Forschungszwecken.
Berlin will zusätzlich eine Stichtagsregelung gemäß deutschem
Vorbild durchsetzen. Rachel sagte, eine gesamtgesellschaftlich akzeptable
Lösung für ganz Europa sei notwendig. Die deutsche Stichtagsregelung,
die Grundlagenforschung mit embryonalen Stammzellen nicht ganz ausschließe,
aber hohe ethische Hürden setze, habe zur Befriedung der Debatte
in Deutschland beigetragen.
Britische Pläne ohne Widerhall
Der CDU-Politiker berichtete, Pläne zu einer noch weiter
gehenden Lockerung der ethischen Regeln für die EU-Forschungsförderung
hätten in der Debatte der Minister "keine große Rolle"
gespielt. Das Papier der österreichischen EU-Präsidentschaft
vermerkt im Blick auf Großbritannien und Schweden, "einige
EU-Staaten" wollten die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Verbote
streichen. Stattdessen reiche nach Meinung der Streichungs-Befürworter
die grundsätzliche Vorschrift aus, grundlegende ethische Prinzipien
zu beachten und die Projekte auf ihre ethische Vereinbarkeit zu überprüfen.
Liese: "Skandalöser Vorschlag"
Der Vorschlag stieß bei Christdemokraten und Grünen auf heftige
Kritik. Der christdemokratische
Europaabgeordnete und Bioethik-Experte Peter Liese nannte die britische
Forderung "skandalös". In ihrem Wahn, ethische Grenzen
vieler EU-Staaten zu ignorieren, machten die Briten jetzt auch vor dem
reproduktiven Klonen keinen Halt mehr, so der Bioethik-Experte der christdemokratischen
EVP/PPE-Fraktion im Europaparlament.
Auch die deutsche grüne EuropaabgeordneteHiltrud Breyer warnte vor
einem "ethischen
Dammbruch". Die Briten scherten sich keinen Deut um ethische Bedenken
in anderen EU-Staaten.
Breyer ortet im britisch-schwedischen Vorstoß den Versuch, "in
Europa bestehende Werte vollständig
über den Haufen zu werfen". Sie befürchtet, dass damit
auch Eingriffe in die menschliche Keimbahn, die Herstellung von Embryonen
zu Forschungszwecken oder das Forschungs-Klonen mit EU-Geld
finanziert werden könnten.


Papst: Embryo
ist "heilig und unverletzlich"
Internationaler Kongress der Päpstlichen Akademie für
das Leben diskutiert über den Status des Embryos vor der Nidation
- "Menschliches Leben beginnt mit der Empfängnis" - Embryonen
sind kein "Material"
Vatikanstadt, 27.2.06 (KAP) Papst Benedikt XVI. hat
die Unverletzlichkeit des menschlichen Lebens
von Anfang an, auch die des Embryos, unterstrichen.
Vor Gott gebe es "keinen Unterschiedzwischen dem Neuempfangenen im
Mutterschoß, dem Kind, dem Jugendlichen, einem Erwachsenen und einem
Alten", sagte er am Montag bei einer Begegnung mit den Teilnehmern
eines internationalen Kongresses der Päpstlichen Akademie für
das Leben. Im Mittelpunkt des Kongresses - der zugleich die 12. Generalversammlung
der Akademie darstellt - steht "Der menschliche Embryo vor der Nidation
- wissenschaftliche Aspekte und bioethische Über legungen".
Das menschliche Leben sei "heilig und unverletzlich in jedem Moment
seiner Existenz", von der Empfängnis bis zum natürlichen
Tod, unterstrich Benedikt XVI. Dieses moralische Urteil schließe
auch die Anfänge des Lebens eines Embryos ein, noch vor der Nidation.
Die Würde der menschlichen Person ergebe sich aus ihrer Verbindung
zu Gott, ihrem Schöpfer, unterstrich der Papst. Daher müsse
jeder Mensch um seiner selbst willen geliebt und geachtet werden, unabhängig
von seiner Intelligenz, seiner Schönheit, Gesundheit und Unversehrtheit,
fügte er hinzu.
Die Situation des Embryos vor der Nidation sei eine extrem wichtige und
zugleich schwierige Frage in ethischer wie in philosophischanthropologischer
Hinsicht, aber auch für die Biomedizin und die Rechtsprechung, so
der Papst. Wer die Wahrheit liebe, müsse empfinden, dass die Forschung
über diese Themen "die Hand Gottes sieht und sozusagen berührt".
Im Zentrum des Kongresses, der bis 28. Februar anberaumt ist, stehen Fragen
der Reproduktionsmedizin und der Embryonenforschung.
Menschliche Embryonen dürften nicht als "Material" behandelt
werden, betonte der Prä- sident des Päpstlichen Rates für
die Krankenseelsorge, Kardinal Javier Lozano Barragan. Der mexikanische
Kurienkardinal bezeichnete den Gebrauch von empfängnisverhütenden
Mitteln, den Rückgriff auf die Abtreibung, aber auch den "Primat
des Einzelkindes" als Erscheinungsformen der "Kultur des Todes"
in der Gegenwartsgesellschaft, die von einer materialistischen Auffassung
von Sex beherrscht sei. Die Herausforderung für die Gläubigen
bestehe darin, dieser verbreiteten "Kultur des Todes" zu widerstehen.
Nur so könnten die Gläubigen auch im Bereich der neuen medizinischen
Techniken die "menschliche und ewige Qualität des Lebens"
jeder Person in Erinnerung rufen.
"Ein menschliches Wesen" Ein Embryo sei unter allen Umständen
ein menschliches Wesen, betonte der Präsident der Akademie, Bischof
Elio Sgreccia, bei der Vorstellung des Tagungsprogramms. Dies gelte auch
für im Labor erzeugte oder eingefrorene Embryonen.
Um den Embryonen aber einen rechtlichen Status zu geben, sei es notwendig,
ihre Natur zu verstehen, betonte Prof. Adriano Bompiani von der Katholischen
Universität Rom. Es sei nicht ausreichend, den Embryo "unter
dem Mikroskop" zu sehen. Vielmehr gehe es darum, auch die genetischen,
morphologischen, biochemischen und molekularbiologischen Aspekte zu beachten.
Vom rational-wissenschaftlichen Standpunkt aus müsse man sagen, dass
die Entstehung eines neuen menschlichen Wesens mit der Begegnung zwischen
einer Samen- und einer Eizelle beginne.
Der Humangenetiker Prof. Kevin Fitzgerald (Washington) verwies auf die
ethischen Probleme der Präimplantationsdiagnostik (PID).


PID:
Warnung vor "unkontrollierbarer Menschen-Selektion"
"Aktion Leben"-Vorsitzender Aiginger, Gynäkologe
Huber und evangelischer Theologe
Körtner diskutierten in Wien über umstrittene Präimplantationsdiagnostik
Wien, 17.2.06 (KAP) Vor der Gefahr einer "nicht
zu kontrollierenden Menschen-Selektion" durch die so genannte Präimplantations-diagnostik
(PID) hat der Vorsitzende der "Aktion Leben", Prof. Paul Aiginger,
gewarnt. Wie Aiginger am Donnerstagabend bei einer Diskussion mit dem
Wiener Gynäkologen Prof. Johannes Huber und dem evangelischen Moraltheologen
Prof. Ulrich Körtner sagte, gebe es für die umstrittene PID
"sehr viel Begeisterung und einseitige Information", jedoch
"sehr wenig langfristige Ergebnisse".
Mittlerweile hätten jedoch erste Studien zur Erfolgsquote der Diagnose-Ergebnisse
gezeigt, dass auch "die Wissenschaftlichkeit der bisherigen Forschung
in Zweifel gezogen werden muss". Er wolle sich als Vorsitzender der
"Aktion Leben" aber nicht hinter "technischen Fragen verstecken",
sondern bewusst auch den Bereich der ethischen Fragen anschneiden, sagte
Aiginger.
Auch der Gynäkologe Johannes Huber räumte ein, dass es "Grauzonen
und eine medizinische Unsicherheit" bei der PID gebe. Dies sei auf
ein "völliges Fehlen prospektiver Studien" zurückzuführen,
die normalerweise die wissenschaftliche Forschung begleiten. Heute müsse
aus ärztlicher Sicht zugegeben werden, dass die PID nicht "so
klar und so evident" in ihren Abläufen und in ihrer wissenschaftlichen
Bewertung ist, "wie es landläufig dargestellt wurde". Dennoch
sei er "nach wie vor dafür, dass in gewissen klaren Situationen
die PID eine Variante" ist, so Huber.
Allerdings teile er - so Huber - nicht mehr die "ursprüngliche
Begeisterung", mit der er in der Ethikkommission des Bundeskanzlers
anfänglich für die PID eingetreten sei. Er habe mittlerweile
"ein bisschen dazugelernt" und seine Meinung "zwar nicht
geändert, aber modifiziert".
Deutlich sprach sich Huber in diesem Zusammenhang für eine breitere
gesellschaftliche Debatte aus, die nicht allein von Eliten geführt
werden dürfe. Für Ärzte und Wissenschaftler gelte es in
einer solchen Debatte, "deutlich zu machen, ob ein ’conflict
of interest’ besteht", so Huber. Man sollte offen legen, ob
Studien und Stellungnahmen durch Wirtschaft und Privatinvestoren finanziert
werden. Für eine "eingeschränkte Zulassung" der Präimplantationsdiagnostik
sprach sich der evangelische Theologe Ulrich Körtner aus. Körtner
betonte, er nehme Bedenken durchaus ernst, dass man mit der PID auf dem
Weg zum "Designer- Baby", zum "gläsernen Menschen"
und zu einer "Menschenzüchter-Mentalität" sei. Wenn
aber die PID zur Kontrolle der generellen Lebensfähigkeit künstlich
gezeugter Embryos durchgeführt werde, plädiere er nach wie vor
"für eine eingeschr änkte Zulassung" dieses Verfahrens,
so Körtner.
Hierzu bedürfe es jedoch "klarer gesetzlicher und prozeduraler
Rahmenbedingungen", um eine unkontrollierte Praxis der Präimplantationsdiagnostik
zu verhindern.
Alle drei Diskutanten forderten eine breitere öffentliche Debatte
über die PID ein. Es müsse auch in Österreich endlich öffentlich
über PID diskutiert und dabei gerade die Frage in den Mittelpunkt
gerückt werden, "welche Gesellschaft wir langfristig wollen".


US-Wissenschaftsakademie will
Stammzellenforschung überwachen
Washington, 16.2.06 (KAP) In den USA soll ein neues
unabhängiges Kontrollgremium zur Überwachung der Stammzellenforschung
entstehen.
Wie die "New York Times" am Donnerstag berichtete, wolle die
Akademie der Wissenschaften damit eine Lücke der nationalen Wissenschaftsaufsicht
schließen. In den USA ist die "Verwendung" von embryonalen
Stammzellen derzeit auf Stammzell-Linien beschränkt, die vor dem
9. August 2001 entstanden sind. Die zuständige Gesundheitsbehörde
hat aber keine weiteren ethischen Richtlinien formuliert.
Fragen der biologischen Forschung werden in der USA grundsätzlich
von der nationalen Gesundheitsbehörde behandelt. Diese Bundesagentur
finanziert beispielsweise die große Mehrheit der biomedizinischen
Forschungen.
Die Behörde ist aber nicht als Ethikkommission angelegt. Daher hatten
sich Forschende immer häufiger mit Ethikfragen an die unabhängige
Akademie der Wissenschaften gewandt.
Im neuen Ausschuss der Akademie sollen dem Bericht zufolge keine Wissenschaftler
vertre-ten sein, die selbst mit embryonalen Stammzellen arbeiten. Damit
sollen mögliche Interessenkonflikte vermieden werden. Auch die Finanzierung
müsse regierungsunabhängig bleiben. Das Kontrollgremium soll
sich aus privaten Sponsorengeldern finanzieren.
Kritiker befürchten aber, dass sich die Akademie nur schwer des politischen
Drucks durch die Regierung entziehen kann. Ein Mitglied der Akademie,
Frances Sharples, versicherte hingegen, dass das Weiße Haus mit
seiner ablehnenden Haltung zur Stammzellenforschung keinerlei Einfluss
auf den Ausschuss oder seine Regeln ausübe oder ausüben werde.
Im vergangenen April hatte die Akademie Richtlinien zur Selbstverpflichtung
in der Stammzellenforschung veröffentlicht. Sie empfahl damals den
Universitäten des Landes, eigene Ausschüsse zur Beratung der
Forschenden einzurichten. Das neue Komitee der Wissenschaftsakademie soll
als ständige Einrichtung ethische Richtlinien fortlaufend aktualisieren
und dem Stand der Forschung anpassen.


Pariser Erzbischof warnt
vor Hoffnungen auf Embryonenforschung
Paris, 16.2.06 (KAP) Der Pariser Erzbischof Andre
Vingt-Trois hat vor übertriebenen Hoffnungen auf die Embryonenforschung
gewarnt. Es würden Wunder versprochen, wie man sie im religiösen
Bereich nicht zu verlangen wage, sagte Vingt-Trois in einem Interview
für die katholische Wo-chenzeitung "La Vie". Frankreich
hatte kürzlich mit Ausführungsbestimmungen zu einem 2004 beschlossenen
Gesetz die rechtlichen Voraussetzungen für die "embryonenverbrauchende"
Forschung geschaffen.
Der Pariser Erzbischof sagte, dass die ethisch unbedenkliche Forschung
mit Stammzellen von Erwachsenen viel versprechende Ergebnisse erziele.
Diese Forschungsrichtung müsse vorrangig gefördert werden. Vingt-Trois
kritisierte, dass bei der "In-vitro-Fertilisation" für
Ehepaare so genannte "überzählige" Embryonen geschaffen
werden.
Wissenschaftler können nach dem französischen Erlass jetzt mit
diesen Embryonen arbeiten, wenn die Eltern schriftlich zustimmen. Die
Eltern haben dabei eine Bedenkzeit von drei Monaten. Schätzungen
gehen davon aus, dass in Frankreich mehr als 100.000 "überzählige
Embryonen" tiefgekühlt lagern. Sie wurden zur künstlichen
Befruchtung erzeugt, aber nicht "verwendet".


Gesetz
über „Patientenverfügung“ passierte Ministerrat
Rechtliche Rahmenbedingungen festgelegt – Aktive Sterbehilfe
bleibt weiterhin verboten – Körtner: „Recht, nicht Pflicht
zu leben“
Wien, 8. Februar 2006 (epd Ö) Rechtliche Rahmenbedingungen
für die so genannte „Patientenverfügung“ soll ein
neues Gesetz schaffen, das am 2. Februar den Ministerrat passierte. Mit
dieser „Patientenverfügung“ kann deponiert werden, welche
lebensverlängernden Behandlungen unterbleiben sollen. Die Ärzte
sollen auf diese Weise den Willen des Patienten für den Fall kennen,
dass er sich selbst nicht mehr klar äußern kann. Mit dem neuen
Gesetz soll die Praxis der Patientenverfügungen, nach denen zunehmende
Nachfrage besteht, aus dem rechtlichen „Graubereich“ herausgeholt
werden.
Der vorliegende Gesetzesentwurf wurde vom Gesundheitsministerium in Zusammenarbeit
mit dem Justizministerium erarbeitet. Dabei wurden auch Gespräche
u.a. mit der Bioethikkommission des Bundeskanzleramtes, der Caritas, der
Hospizbewegung, der Bischofskonferenz, der Ärztekammer sowie der
Patientenanwaltschaft geführt. Von der Bioethikkommission des Bundeskanzleramtes
waren vor allem die beiden Theologen Prof. Ulrich Körtner und Prof.
Günter Virt sowie der Medizinrechts-Experte Christian Kopetzki eingebunden.
Im „Standard“ erklärte Körtner, es gebe ein Recht
auf Leben. Darauf folge jedoch keine „Pflicht zu leben“. Der
Entwurf sei ein guter Kompromiss, „weil die Hintertüren nicht
aufgemacht wurden, um den Patientenwillen doch noch auszuhebeln“.
Körtner schlägt eine Vorsorgevollmacht vor, in der Patienten
festlegen können, wer schlussendlich ihren Willen interpretieren
darf.
Der Gesetzesentwurf regelt, was unter einer „Patientenverfügung“
zu verstehen ist. Diese sei eine Willensäußerung, mit der Menschen
für den Fall, dass sie zum Krankheitszeitpunkt nicht mehr einsichts-
und urteilsfähig sind oder sich nicht mehr äußern können,
bestimmte Behandlungen ablehnen. Eine „Patientenverfügung“
sei verbindlich, wenn sie schriftlich unter Angabe des Datums vor einem
Rechtsanwalt, einem Notar oder einem rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretungen
errichtet worden ist und der Patient über die Folgen der „Patientenverfügung“
sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs belehrt worden
ist.
Um dem Patienten auch die rechtlichen Auswirkungen seiner Verfügung
von vornherein klarzulegen, ist vor der Anfertigung eine umfassende Beratung
vorgesehen, um Unklarhei ten, Missverständnisse und Ungereimtheiten
zu vermeiden. Die „Patientenverfügung“ darf nur vom Betroffenen
selbst – und nicht von einem Vertreter – abgegeben werden.
Und sie muss den allgemeinen Anforderungen an eine zivilrechtliche Erklärung
entsprechen. Die „Patientenverfügung“ verliert nach Ablauf
von fünf Jahren ab der Errichtung ihre Verbindlichkeit, sofern der
Patient nicht eine kürzere Frist bestimmt hat. Die Verfügung
kann nach entsprechender ärztlicher Aufklärung erneuert werden
und gilt dann wiederum fünf Jahre.


Europaparlament:
Embryonenforschung nicht fördern
Frauenausschuss warnt zugleich vor jeder Form des menschlichen
Klonens
Brüssel, 31.1.06 (KAP) Ein Ausschuss des Europaparlaments
hat sich gegen die Förderung von "verbrauchender" Embryonenforschung
ausgesprochen. Der Frauenausschuss lehnte auch die Förderung der
Forschung mit embryonalen Stammzellen sowie jede Form des menschlichen
Klonens ab. EU-Ministerrat und Europaparlament beraten derzeit das 7.
Forschungs- Rahmenprogramm der EU, das ab 2007 gelten soll.
Der christdemokratische Europaabgeordnete und Bioethik-Experte Peter Liese
begrüßte das Votum des Frauenausschusses. Beim Klonen von menschlichen
Embryonen und bei der Embryonen- und Stammzellenforschung drohten zudem
Frauen als Eizellspenderinnen "ausgebeutet" zu werden, erklärte
der Bioethik-Experte der christdemokratischen EVP/PPE-Fraktion. Der Skandal
um den südkoreanischen Klonforscher Hwang Woo-Suk habe dies deutlich
gemacht.


Schottlands Kirchen gegen Änderungen bei
Embryonenschutz
London, 15.1.06 (KAP) Gegen eine weitere Liberalisierung
des britischen Embryonenforschungsgesetzes haben sich die Kirchen in Schottland
ausgesprochen. Die laufenden Beratungen für eine Anpassung "an
neue wissenschaftliche Fortschritte" drohten, menschliche
Embryonen zu reinen "Forschungsobjekten" zu machen, heißt
es in einer Stellungnahme der
presbyterianischen Church of Scotland.
Die Zerstörung von Embryonen mit dem Ziel, vielleicht zur Therapie
eines anderen Menschen beizutragen, könne niemals legitim sein und
sei mit der Erlaubnis zum Mord gleichzusetzen, heißt es in der Stellungnahme.
Die katholische Kirche warnte, dass die Pläne die "Ermordung
menschlicher Wesen in enormen Ausmaß" zur Folge hätten.
Hier drohe eine Entwicklung, die Kinder zu "menschlichen Ersatzteillagern"
mache, kritisieren die Kirchen.
Die britische Regierung will in der laufenden Legislaturperiode das so
genannte Forschungsklonen zur Erforschung von Therapiewegen bei Alzheimer
oder Parkinson weiter liberalisieren. Auch die Auflagen für die Präimplantationsdiagnostik
(PID) sollen abgebaut werden.
Künftig könnte dann "aus sozialen Gründen" eine
Selektion nach Geschlecht erlaubt sein. Im europäischen Vergleich
gibt es in Großbritannien schon jetzt die "liberalste"
Gesetzgebung zur Biomedizin.
Vor kurzem bekundete der Erzeuger des Klonschafes Dolly, Ian Wilmut, die
Hoffnung, schon bald die Erlaubnis für Stammzellen-Experimente zur
Therapie von Schwerkranken zu erhalten. Er kenne "viele" Patienten,
die für diese Experimente zur Verfügung stünden.
Unterdessen warf der bis vor kurzem in Sheffield arbeitende Klonpionier
Miodrag Stojkovic seiner Mitarbeiterin Alison Murdoch vor, im Wettlauf
mit anderen Forschungsteams gemeinsame Ergebnisse vorschnell publik gemacht
zu haben. Murdoch sei mit den Experimenten mit dem ersten in Großbritannien
geklonten menschlichen Embryo an die Presse gegangen, ohne die wissenschaftliche
Überprüfung durch das Fachjournal "Nature" abgewartet
zu haben.


Embryonenforschung:
Katholische Akademiker unterstützen Gehrer
"Verbrauchende" Embryonenforschung
darf nicht aus EU-Mitteln finanziert werden
Wien, 6.12.05 (KAP) Der Katholische Akademikerverband
Österreichs (KAVÖ) begrüßt die Weigerung von Wissenschaftsministerin
Elisabeth Gehrer, dem Einsatz von EU-Mitteln für die "verbrauchende"
Embryonenforschung zuzustimmen. Bedauerlicherweise sei der breiten Öffentlichkeit
kaum bewusst, dass im Zusammenhang mit dem EU-Finanzrahmen 2007-2013 auch
die Weichen in der ethisch hochsensiblen Frage der "verbrauchenden
Embryonenforschung" gestellt werden, betonte KAVÖ-Präsident
Paul Schulmeister am Dienstag im Gespräch mit "Kathpress".
Großbritannien und andere Staaten forderten, dass künftig europäische
Steuergelder auch für Forschungen zu verwenden sind, bei denen Embryonen
zerstört werden. Dies würde bedeuten, dass Finanzmittel auch
aus jenen zehn EU-Staaten zum Einsatz kommen, in denen diese Art Forschung
derzeit verboten ist.
Solche Entscheidungen dürfen nicht "im stillen Kämmerlein
der Experten" getroffen werden, als ginge das die Gesellschaft nichts
an, betonte Schulmeister. Wenn es um "das Selbstbild des Menschen
und um den Schutz der menschlichen Würde" geht, sei die Gesellschaft
selbst zentral angesprochen. Auch Grundlagenforschungen, aus denen sich
eventuell künftig Heilungschancen für schwer kranke Menschen
ergeben könnten, müssten darauf ausgerichtet sein, Alternativen
zur "verbrauchenden" Embryonenforschung zu finden.
Erfreulicherweise hätten sich Österreich und sechs weitere Länder
(darunter Deutschland und Italien) bei der jüngsten Konferenz der
EU-Forschungsminister abermals geweigert, EU-Gelder für eine "verbrauchende"
Embryonenforschung freizugeben, unterstrich Schulmeister. Es sei zu hoffen,
dass die sieben EU-Mitglieder ihre Sperrminorität in dieser Frage
auch beim EU-Gipfel Mitte Dezember wirksam werden lassen, bei dem unter
britischem Vorsitz eine Lösung im gesamten EU-Finanzstreit gesucht
wird. Sollte die Frage erst 2006 zur Entscheidung kommen, bleibe die österreichische
EU-Präsidentschaft im ersten Halbjahr 2006 eindringlich aufgefordert,
mit aller Kraft zu verhindern, dass Forschungen, bei denen Embryonen zerstört
werden, finanzielle Unterstützung der EU erhalten.


Neuseeland will Import
von Stammzellen zulassen
Wellington, 4.12.05 (KAP) Das neuseeländische
Gesundheitsministerium hat am Wochenende Richtlinien zum Import embryonaler
Stammzellen zu Forschungszwecken vorgestellt. Demnach können Stammzellen
eingeführt werden, die aus "überzähligen" Embryonen
gewonnen wurden, wie sie im Rahmen der In-vitro-Fertilisation erzeugt
werden. Die neuseeländischen Genforscher müssen vor einer Ethikkommission
nachweisen, dass es für ihr jeweiliges Forschungsprojekt keine Alternative
zu den menschlichen Stammzellen gibt.
Gegner der Stammzellenforschung kritisierten die Regelung. "Alle
Embryos haben den gleichen Status. Das Leben verdient bedingungslosen
Respekt", sagte der bioethische Sprecher der katholischen Kirche
Neuseelands, John Kleinsmann, der neuseeländischen Tageszeitung "The
New Zealand Herald". Die Lebensschutzorganisation "Recht auf
Leben" sieht in den Richtlinien einen "einen weiteren Schritt
hin zur Missachtung des Lebens".


Schweiz: Bioethikkommission der Kirche gegen
PID
Legalisierung wäre "ein
erster Schritt hin zu einer Politik der Eugenik in der Schweiz"
Bern, 2.12.05 (KAP) Die Bioethik-Kommission der Schweizer
Bischofskonferenz (SBK/CES) hat Pläne zur Legalisierung der Präimplantationsdiagnostik
(PID) scharf verurteilt. Eine solche Legalisierung würde erstmals
in der Schweiz eine "ausdrückliche Politik der Eugenik"
begründen und sei darüber hinaus ein "Affront für
viele behinderte Menschen", hält in einer am Freitag verbreiteten
Stellungnahme fest. Die Kommission hofft, dass sich das Parlament gegen
einen Vorschlag zur Zulassung der PID stellen wird.
Die Präimplantationsdiagnostik sei insofern eine Form der Eugenik,
als sie zu einer Art von Selektion führe: Jeder Embryo werde vernichtet,
dessen defekte Gene möglicherweise zu einer Erbkrankheit führen
könnten. Die Unterscheidung von "akzeptablen" und "inakzeptablen"
Embryonen sei jedoch "willkürlich", betont die Bioethik-Kommission
der Schweizer Bischöfe.
Die PID widerspricht nach Überzeugung der Kommission auch der menschlichen
Würde, wie sie von der schweizerischen Bundesverfassung geschützt
wird. Bei einer Legalisierung dieser Methode würden die Prinzipien
von Gleichheit und Gerechtigkeit verletzt. Weil dadurch Menschen mit Behinderung
kein Lebensrecht mehr hätten, sei die PID "ein Affront für
viele behinderte Menschen".
Aus christlicher Sicht sei menschliches Leben eine Gabe Gottes, die vom
ersten Moment an geschützt werden müsse, hält die Kommission
fest: "Jeder Mensch ist ab der Empfängnis ein von Gott nach
dessen Bild und Gleichnis geschaffenes Wesen". Der Mensch müsse
deshalb stets als Person geachtet werden, und das gelte auch für
den Embryo. Denn dieser verfüge über ein "aktives Potenzial",
das er in den Eigenschaften der erwachsenen Person verwirklichen werde.


UNESCO-Generalkonferenz verabschiedet
Bioethik-Erklärung
Paris, 19.10.05 (KAP) Die UNESCO-Generalkonferenz
hat erstmals eine weltweite Erklärung zur Bioethik verabschiedet.
Die Entscheidung sei einstimmig gefallen, teilte ein UNESCO-Sprecher am
Mittwoch auf Anfrage in Paris mit. Allerdings machten einige Staaten Vorbehalte
geltend. Die UNESCO-Bioethik-Erklärung soll weltweite Mindeststandards
für ethische Fragen in der Medizin setzen, ist aber rechtlich nicht
bindend.
Die UNESCO-Erklärung ist die erste globale Festlegung von ethischen
Mindeststandards in der Medizin. Den Unterzeichnerstaaten bleibt aber
weiter offen, weiter reichende Schutzvorschriften einzuführen oder
beizubehalten.
Auf Kritik stößt vor allem die Vorschrift in der Erklärung,
wonach auch an nicht-einwilligungsfähigen Patienten geforscht werden
darf, wenn diese nur einem "minimalen Risiko" und einer "minimalen
Belastung" ausgesetzt würden. Diese Forschung soll der Erklärung
zufolge in Ausnahmefällen auch dann zulässig sein, wenn sie
nicht dem direkten Wohl der Patienten dient, sondern etwa anderen, die
an der gleichen Krankheit leiden. Dies seien unbestimmte Rechtsbegriffe,
kritisierten mehrere Organisationen.


Großbritannien:
Entwurf für Sterbehilfegesetz wird verändert
Lord Joffe machte Rückzieher
London, 11.10.05 (KAP) Nach einer Debatte des britischen
Oberhauses kündigt sich eine Änderung des umstrittenen Gesetzentwurfs
zur Zulassung von aktiver Sterbehilfe und Beihilfe zum Selbstmord an.
Der Autor der Initiative, Lord Joel Joffe, sagte, er wolle die Neuregelungen
auf die Beihilfe zum Suizid beschränken, wie die Londoner "Times"
am Dienstag berichtete. Demnach sollten Ärzte in Großbritannien
die Möglichkeit erhalten, unheilbar kranken Patienten tödlich
wirkende Substanzen zu verschreiben.
Diese könnten die Patienten dann aber nur selbst einnehmen. Die bisher
vorgesehene Legalisierung der Tötung auf Verlangen durch Mediziner
solle gestrichen werden.
Joffe rechnet damit, dass etwa 650 Patienten pro Jahr von der von ihm
vorgeschlagenen Neuregelung Gebrauch machen. Der überarbeitete Gesetzentwurf
soll den Berichten zufolge im November dem Unterhaus vorgelegt werden.
Eine endgültige Abstimmung wird nicht vor dem kommenden Sommer erwartet.
Mehrere Mitglieder des Oberhauses warnten in der mehrstündigen Debatte
am Montagabend vor der Annahme der Neuregelungen.
Gesundheitsminister Norman Warner betonte den "neutralen" Standpunkt
der Regierung, verwies aber auf "tief gehende und komplexe ethische
Fragen". Die britischen Euthanasie-Befürworter kritisierten
den Rückzug Joffes von einer weiter reichenden Liberalisierung. Die
anglikanische und die katholische Kirche hatte wiederholt eindringlich
vor dem Gesetz gewarnt.


Palliativpflege in Europa
noch immer "Stiefkind"
Beim "European Health Forum" in Gastein wurde auf die
sehr unterschiedliche Lage in den Ländern Europas aufmerksam gemacht
- Österreich liegt im Mittelfeld
Salzburg, 9.10.05 (KAP) Die medizinische Begleitung
sterbender Menschen (Palliativmedizin) ist weiterhin ein Stiefkind der
modernen Gesundheitssysteme und Millionen Menschen sterben weltweit jährlich
schlecht betreut. Anlässlich des Welthospiztages wurden beim "European
Health Forum" in Gastein, der wichtigsten gesundheitspolitischen
Fachveranstaltung in Europa, Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation
in der Europäischen Union erörtert.
Angesichts der demographischen Veränderungen - der Anteil der alten
Menschen über 80 steigt seit Jahren stark an - gewinnt die Palliativmedizin
kontinuierlich an Bedeutung. Eine beim "European Health Forum"
vorgestellte Studie zeigt deutliche Unterschiede in der Qualität
und Dichte des Palliativangebots in den EU-Mitgliedsstaaten. Großbritannien,
das bereits seit 1967 eine Hospizbewegung hat, ist Spitzenreiter: Auf
eine Million Einwohner kommen 16 Palliativeinrichtungen, seien es ambulante
Teams oder stationäre Einheiten. In Italien und der Schweiz sind
es knapp sechs, in Ungarn weniger als fünf, in Deutschland und Slowenien
rund vier. Als Schlusslichter erwiesen sich bisher Tschechien und die
Slowakei: In diesen Ländern gibt es nur rund eine Palliativeinheit
pro eine Million Menschen. Österreich liegt mit knapp fünf stationären
Einheiten pro Million Einwohner im Mittelfeld.
Erhoben wurden diese Daten von der "Europäischen Gesellschaft
für Palliativpflege" (EAPC). Die Organisation zählt inzwischen
Mitglieder aus 21 europäischen Ländern und setzt sich für
die Förderung der Palliativpflege ein.
Ziel der Untersuchung, so Vorstandsmitglied Carlos Centeno in Gastein,
ist "die Erstellung eines Palliativpflege-Atlas zur Lage in allen
europäischen Staaten". Außerdem werde eine europaweite
Vernetzung von Schlüsselkräften in der Palliativversorgung angestrebt,
um auch in diesem Bereich den in anderen medizinischen Disziplinen längst
selbstverständlichen internationalen Erfahrungsaustausch zu institutionalisieren.
Von der nationalen und europäischen Gesundheitspolitik fordert die
EAPC, die Palliativ- und Hospizpflege als Teil der Gesundheitsversorgung
zu sehen, klar definierte Entwicklungspläne dafür festzulegen
und die nötigen Mittel bereit zu stellen. (Informationen: Thomas
Brey, Tel. 0676/542.39.09, E-Mail: ehfg@mbdialog.at).


Großbritannien: Kirchen gegen Legalisierung
der Euthanasie
London, 9.10.05 (KAP) Katholische und anglikanische
Bischöfe haben in Großbritannien vor der Legalisierung der
aktiven Sterbehilfe und der Beihilfe zum Selbstmord gewarnt. Der anglikani-sche
Erzbischof von Canterbury, Rowan Williams, betonte in einem Gastbeitrag
für die "Mail on Sunday", er habe bei seiner sterbenden
Mutter "schmerzvolle Momente des Verfalls und der Demenz" erlebt.
Er lehne aber jede Aufweichung der Gesetzeslage ab, da das Leben als Geschenk
Gottes nicht zur menschlichen Verfügung stehe.
Am Montag sollte das britische Oberhaus über einen Gesetzesvorschlag
zur Liberalisierung der Sterbehilfe debattieren.
Der Erzbischof von Westminster, Kardinal Cormac Murphy O'Connor, sagte
der BBC, Gesetze sollten Leben schützen. Er zeigte sich besorgt,
dass "das Recht, zu sterben zu einer Pflicht, zu sterben" werden
könne, wenn Schwerkranke und Pflegebedürftige unter Druck geraten
würden. Er verwies auf die gestiegene Anzahl von Hospizen und die
Fortschritte in der Palliativ-medizin. Der Zeitraum des Sterbens sei ein
"extrem wichtiger Moment" im Leben des Menschen.
Der Gesetzesentwurf sieht eine Neuregelung bei der aktiven Sterbehilfe
und der Beihilfe zum Selbstmord für Todkranke im Endstadium vor.
Demnach soll ärztliche Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen zulässig
sein. So müsse unter anderem der Todeswunsch des Patienten "frei"
und bei "voller Zurechnungsfähigkeit" erfolgen und die
Schmerzen lindernde Palliativmedizin als Alternative angeboten werden,
heißt es in dem von Lord Joel Joffe eingebrachten Gesetzesentwurf.


EU-Kommission will Regeln
für Embryonenforschung beibehalten
Brüssel, 21.9.05 (KAP) Die EU-Kommission will
bei der Förderung der Embryonenforschung auch in den nächsten
Jahren an den bestehenden Regeln festhalten. Dadurch seien strenge ethische
und wissenschaftliche Voraussetzungen für die Förderung der
Forschungsprojekte mit embryonalen Stammzellen festgelegt, sagte Sprecherin
Antonia Mochan am Mittwoch in Brüssel nach einem entsprechenden Kommissionsbeschluss.
In der Praxis wurden bislang keine national verbotenen Versuche gefördert.
Europaabgeordnete aller Fraktionen hatten die Kommission zu Wochenbeginn
aufgefordert, strengere Regeln zu beschließen und die verbrauchende
Embryonenforschung ganz aus der EU-Forschungsförderung auszuschließen.
Sprecherin: "Unterschiedliche Meinungen"
Die Sprecherin von EU-Forschungskommissar Janez Potocnik sagte, Priorität
sollten in jedem Fall Projekte haben, die mit den unumstrittenen adulten
Stammzellen oder solchen aus Nabelschnurblut durchgeführt werden.
Die wissenschaftliche Prüfung eines jeden Projekts diene dazu, sicher
zu stellen, dass "Forschung mit embryonalen Stammzellen nur dann
gefördert werde,wenn es dazu keine Alternativen gebe". Zudem
müssten die Mitgliedsstaaten die Zustimmung zu jedem Forschungsprojekt
erteilen. Ganz ausgeschlossen seien Projekte zum "reproduktiven"
oder "therapeutischen" Klonen.
Antonia Mochan verwies darauf, dass im sechsten EU-Forschungsrahmenprogramm,
das zu Jahresende ausläuft, insgesamt nur vier Projekte gefördert
wurden, in denen Versuche mit embryonalen Stammzellen einbezogen waren.
Dies sei ein minimaler Anteil an der gesamten EU-Forschungsförderung.
Mochan räumte aber ein, dass es in der Frage auch innerhalb der Kommission
unterschiedliche Meinungen gegeben habe.
Forschungsförderung bis 2013
Die Beschlussfassung der EU-Kommission betrifft das nächste,
von 2007 bis 2013 reichende EU-Forschungsrahmenprogramm. Über die
Ausgestaltung des Programms und seine Finanzierung ist noch nicht entschieden.
Bereits beim sechsten Forschungsrahmenprogramm für die Jahre 2003
bis 2006 war die Förderung der Embryonenforschung heftig umstritten.


Gentechnik-Gesetz: Umstrittener Gen-Check
an Embryonen verhindert
Gesetzesnovelle wird ohne Zulassung
der Präimplantationsdiagnostik (PID) in den Ministerrat kommen -
"Freude und Genugtuung" bei der "Aktion Leben"
Wien, 16.9.05 (KAP) Mit "Freude und Genugtuung"
hat die "Aktion Leben" am Freitag auf die Nachricht reagiert,
dass der Entwurf für ein neues Gentechnik-Gesetz, mit dem die heftig
umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) in Österreich eingeführt
werden sollte, nun zurückgenommen wurde. Justizministerin Karin Gastinger
habe im Gespräch mit Vertreterinnen der "Aktion Leben"
eingeräumt, dass ein derart bedeutsames gesellschaftspolitisches
Vorhaben noch einer eingehenden Diskussion unter Hinzuziehung von Betroffenen
bedürfe.
Bei dem Gespräch hatte die Generalsekretärin der "Aktion
Leben", Gertraude Steindl, erklärt, dass die im beschränkten
Umfang beabsichtigte Zulassung der PID in der praktischen Anwendung im
Labor nicht kontrollierbar sei. Dies hätten mehrere Wissenschaftler
die kein finanzielles Interesse an der Einführung der PID hätten,
bestätigt. "Ein bisschen PID gibt es nicht", so Steindl.
Man müsse sich darüber im Klaren sein, dass die PID in erster
Linie ein Instrument der Selektion sei, die menschliches Leben einer Qualitätskontrolle
unterwerfe.
Steindl dankte nochmals den vielen tausenden Unterzeichnern der Parlamentarischen
Bürgerinitiative der "Aktion Leben", die sich gegen die
Zulassung der PID in Österreich ausgesprochen hatten. "Ohne
diese Schubkraft im Rücken wäre der Widerstand gegen dieses
Gesetz sicherlich noch schwieriger gewesen", so die "Aktion
Leben"-Generalsekretärin.
An dem Gespräch mit der Justizministerin hatten auch Vertreter von
Behindertenorganisationen teilgenommen. Auch die "Lebenshilfe Wien"
begrüßte am Freitag die abgesagte PID-Zulassung. Justizministerin
Gastinger habe sich mit Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat darüber
geeinigt, dass eine Zulassung der PID zum derzeitigen Informations- und
Diskussionsstand auf keinen Fall Eingang in die Gesetze finden dürfe.
Die Gesetzesnovelle werde ohne die zunächst geplante Zulassung der
PID am 20. September in den Ministerrat gelangen.
Die ursprünglich geplante Zulassung der PID in bestimmten Fällen
hatte eine Welle des Protestes ausgelöst. Auch die Österreichische
Bischofskonferenz hatte an die Regierung appelliert, bei der Novellierung
des Gentechnikgesetzes nicht durch die Einführung der heftig umstrittenen
"Präimplantationsdiagnostik" (PID) den Wert des menschlichen
Lebens "pränatal zu selektieren". In einer Erklärung,
die von Österreichs "Familien-Bischof" Klaus Küng
veröffentlicht worden war, erinnerten die Bischöfe an ihre wiederholten
Warnungen in den vergangenen Jahren, bei der PID Ausnahmen zu gestatten.
Die PID würde "einer nicht kontrollierbaren Menschenselektion
Tür und Tor öffnen".
Auf scharfe Kritik war auch die Vorgangsweise der Regierung bei der geplanten
Einführung der umstrittenen PID gestoßen: Für den Ende
Juli vom Gesundheitsministerium vorgelegten Gesetzesentwurf hatte es -
mitten in der Sommer-Urlaubszeit - nur eine Begutachtungsfrist bis 20.
August gegeben. Auch die Wiener Rechtsanwaltskammer hatte diese Vorgangsweise
als Versuch kritisiert, die Gentechnik ohne die nötige breite Diskussion
auszuweiten.


Bischofskonferenz warnt vor
Präimplantationsdiagnostik
Appell der Bischöfe zur Novellierung des
Gentechnikgesetzes: Bei Präimplantationsdiagnostik keine Ausnahmen
gestatten - Würde einer nicht kontrollierbaren "Menschenselektion"
Tür und Tor öffnen
Wien, 11.8.05 (KAP) Die Österreichische Bischofskonferenz
hat am Freitag an die Regierung appelliert, bei der Novellierung des Gentechnikgesetzes
nicht durch die Einführung der heftig umstrittenen "Präimplantationsdiagnostik"
(PID) den Wert des menschlichen Lebens "pränatal zu selektieren".
In einer Erklärung, die von Österreichs "Familien-Bischof"
Klaus Küng veröffentlicht wurde, erinnern die Bischöfe
an ihre wie derholten Warnungen in den vergangenen Jahren, bei der PID
Ausnahmen zu gestatten. Die PID würde "einer nicht kontrollierbaren
Menschenselektion Tür und Tor öffnen".
Wie es in der Erklärung der Bischofskonferenz heißt, würden
mit der PID "zu Gunsten einer scheinbar größeren Effizienz
grundlegende ethische Prinzipien bei Seite gelassen". Von Anfang
an sei die Praxis der künstlichen Befruchtung von dieser Haltung
gekennzeichnet gewesen: nämlich von "der Suche nach Erfolg,
auch wenn manche ethische Prinzipien übergangen werden".
Bei der Novellierung des Medizinfortpflanzungsgesetzes sei trotz aller
Hinweise der Bischöfe "die Chance versäumt" worden,
gewisse wichtige Eingrenzungen vorzunehmen, wie etwa die Limitierung der
Zahl der befruchteten Eizellen auf drei zur Vermeidung überschüssiger
Embryonen oder das klare Verbot des therapeutischen Klonens. Um so mehr
ersucht die Bischofskonferenz, bei der Novellierung des Gentechnikgesetzes
nicht durch Einführung der PID "den Wert des menschlichen Lebens
pränatal zu selektieren", heißt es wörtlich in der
Stellungnahme.


"Geschäft
mit dem Leben" muss Grenzen haben
Evangelischer Theologe Körtner warnt bei "Salzburger Hochschulwochen"
aber auch vor "unreflektiertem Gebrauch" des Begriffs "Leben"
Salzburg, 4.8.05 (KAP) Vor einem ausufernden "Geschäft
mit dem Leben" hat der evangelische Theologe und Vorstand des "Institutes
für Ethik und Recht in der Medizin" der Universität Wien,
Prof. Ulrich Körtner, bei den "Salzburger Hochschulwochen"
gewarnt. Die gesundheitspolitische Debatte werde heute vor allem von medizinökonomischen
Fragen bestimmt. Umso mehr sollte nach dem Ziel und Zweck der Medizin
gefragt werden. Durch den Fortschritt der modernen Medizin kämen
nämlich auch immer mehr neue Krankheiten "auf den Markt".
Auch die steigende Lebenserwartung führe zur brennenden Frage, wie
Ressourcen gerecht verteilt werden können, wie ein gerechter Zugang
zur Grundversorgung und zu bestimmten Dienstleistungen gewährleistet
werden kann.
Auch wenn die Ökonomie ein "Teil des Lebens" sei, könne
sie sehr leicht "lebensfeindlich" werden, erinnerte Körtner.
Der Theologe ging in diesem Zusammenhang auch auf Bestrebungen ein, Bausteine
des Lebens zu patentieren.
Aus christlicher Sicht sei dafür einzutreten, dass nicht nur die
Würde des Menschen, sondern auch die Würde allen sonstigen Lebens
geachtet und geschützt wird, so Körtner: "Ein Eigentumsrecht
am Leben, konkret eine Patenterteilung auf Leben als solches, kann und
darf es nicht geben.
Das Geschäft mit dem Leben stößt hier an seine ethische
Grenze".
Es sei aber schwierig, die Begriffe "Natur" und "Leben"
genau zu definieren, räumte Körtner
ein. Solange der Begriff "Leben" nicht präzisiert sei,
bedeute auch Lebensbejahung "alles Mögli
che". Darin sieht der Theologe auch Gefahren für die christliche
Ethik. Wenn sie in den Sog eines
unreflektierten Gebrauchs des Wortes "Leben" gerät, laufe
sie Gefahr, "mit einem religiösen Durchlauferhitzer für
Allerweltsweisheiten verwechselt zu werden". Wo suggestive Formeln
an die Stelle klarer Begriffe treten, verflache die
Ethik zum moralischen "Appell".
Das betreffe, so Körtner, auch den Begriff von der "Unverfügbarkeit
des Lebens". Das Leben sei so beschaffen, "dass wir ständig
über anderes Leben verfügen müssen", sei es in der
Tierzucht oder beim Gemüse-Einkauf. Auch der Abschluss einer Lebensversicherung
sei letztlich ein "Geschäft mit dem Leben". Die Frage sei,
wie man "ethisch begründet" über Leben verfügen
kann, ohne dabei die menschliche Würde, aber auch die Eigenwertigkeit,
etwa von Tieren, zu missachten.
Mut zur Kostenwahrheit im Gesundheitssystem Für Mut zur Kostenwahrheit
im Gesundheitssystem plädierte Prof. Körtner bei einer Podiumsdiskussion
im Rahmen der "Salzburger Hochschulwochen". Die Diskussion dürfe
sich dabei nicht nur auf Medikamentenkosten beschränken.
Vielmehr müssten verstärkt auch Aspekte betrachtet werden, wie
etwa die enormen Kosten, die durch chronische Rückenschmerzen oder
durch die Situation immer älter, gebrechlicher und pflegebedürftiger
werdender Menschen entstünden.
"Diese Diskussion wird nicht offensiv genug geführt. Der Mut
von Politikern fehlt", sagte der evangelische Theologe. Das bestätige
der Internist Heinrich Klech vom "Eli Lilly Area Medical Center"
Wien: "Die Gesundheitspolitiker auf der ganzen Welt sind entweder
nicht offen, was die Kosten betrifft, oder es fehlt ihnen der Einblick".
Gesundheitspolitiker versuchten etwa noch immer, die Gesundheitsausgaben
zu deckeln, obwohl die Demographie eindeutig dagegen spreche: "Sie
haben aus wahltaktischen Gründen nicht den Mut zu sagen, dass ein
höherer Beitrag nötig ist, um den gleichen Standard zu halten".
"Wir alle werden fünf Jahre älter als unsere Eltern. Achtzig
Prozent der Gesundheitskosten fallen aber in den letzten fünf Lebensjahren
an", betonte Klech. Politiker müssten den Mut haben, ehrlich
zu sagen, es geht nicht länger ohne höhere Beiträge, fordert
Klech. Das Maß dafür müsse jede Solidargemeinschaft selber
festlegen.
"Wie finde ich die Balance zwischen Medizin auf Spitzenniveau und
dem Willen der Solidargemeinschaft", sei die zentrale Frage.
Medikamentenentwicklung ist teuer
Klech verwies darauf, dass die Entwicklungskosten in der Pharmaindustrie
enorm gestiegen seien. Musste ein neues Medikament im Jahre 1980 an 1.500
Patienten dokumentiert werden, seien es heute 8.000 bis 10.000 Patienten.
Die Tatsache dass ethische Problemfelder in der Pharmaindustrie vorhanden
seien, "kann nicht automatisch bedeuten, dass sich die Pharmaindustrie
unethisch verhält", meinte der Internist. Die Entwicklung eines
neuen Medikaments bis zu Zulassung dauere zwölf bis 14 Jahre und
koste zwischen fünfhundert Millionen und einer Milliarde Dollar.
Das finanzielle Risiko sei gestiegen, Finanzierung ohne Börsennotierung
kaum mehr möglich.
Zur Kritik, dass die Pharmaindustrie zu starken Einfluss auf die akademische
Forschung ausübe, sagte Klech, dass weltweit weniger als zehn Prozent
der Neuentwicklungen von Medikamenten aus der unabhängigen akademischen
Forschung kommen. Dennoch habe die Pharmaindustrie auf diesen Vorwurf
mit "transparentem Forschungssponsoring" reagiert, aber auch
mit der Veröffentlichung von Patienten-Studienergebnissen unabhängig
vom Ergebnis (International Clinical Trial Registry) und der Bestrafung
"schwarzer Schafe".
Es sei Aufgabe der Pharmaunternehmen, die Ärzte- und Apothekerschaft
über Medikamente zu informieren. Ärzten und Apothekern aber
sei es nur mangelhaft gelungen, ihre Patienten über das "Prinzip
von Nutzen und Risiko" aufzuklären. Informationsvermittler wären,
so Klech, Publikationen, Kongresse, Fortbildungsveranstaltungen und die
Pharmaberater.
"Ethische Probleme treten dann auf, wenn diese Informationen manipulativ
sind, Ergebnisse für das eigene Produkt überinterpretieren oder
die Informationsvermittlung und folgende Verschreibung mit einem unmittelbaren
Vorteil für den Arzt verbunden wird", betonte Klech. Aber auch
hier gebe es "selbst auferlegte Codices".
Die ernste Gesundheitslage in den Ländern des "Südens"
könne schwerlich der Pharmaindustrie angelastet werden. Die mit Abstand
am meisten Erfolg versprechende Maßnahme wäre die Bereitstellung
von ausreichend Wasser und Nahrung. In afrikanischen Ländern gebe
es oft lächerlich geringe nationale Gesundheitsausgaben, verglichen
mit den Ausgaben für Militär.
Laut WHO seien 95 Prozent der erfolgreichen Medikamente bereits als Generika
verfügbar. Die ausreichende Versorgung mit Medikamenten scheitere
oft an Verteilungs- und Infrastrukturproblemen.
Er sehe keine Alternativen für die vorwiegend privatwirtschaftlich
organisierte Pharmaindustrie. Die Bedingungen des freien Marktes ermöglichten
es, so Klech, das unternehmerische Risiko einzugehen, hohe Finanzierungskosten
aufzubringen und den wissenschaftlichen und kommerziellen Apparat aufzubauen
und zu erhalten.
Die nächsten Innovationen lägen im Feld der "personalized
medicine" und in der weiteren Spezialisierung. Die Erforschung des
Genoms habe die Möglichkeit, mittels Medikament in Krankheitsabläufe
einzugreifen, hundertfach multipliziert. Ein weiteres Feld seien die "pharmacogenomics",
mit deren Hilfe man bei bekannter Genstruktur die Ansprechbarkeit auf
eine Medikamententherapie besser abschätzen könne.
Dies eröffne aber auch ein künftiges ethisches Spannungsfeld,
wenn sich die Frage stelle, inwieweit Patienten mit geringer Ansprechrate
noch die Chance haben werden, Therapien von den Krankenkassen refundiert
zu bekommen.


Bioethik: Moraltheologe Mieth
fordert "Ethik-Bildung für alle"
Frankfurt, 21.7.05 (KAP) Eine "Ethik-Bildung
für alle" fordert der Tübinger katholische Moraltheologe
Dietmar Mieth mit Blick auf die Bioethik. Lange Zeit habe es eine Binnendiskussion
zwischen großen gesellschaftlichen Kräften wie etwa Kirchen,
Parteien und Forschungszentren gegeben, sagte Mieth in einem Interview
mit der Zeitschrift "Publik-Forum". Angesichts einer fortschreitenden
Pluralisierung der Gesellschaft reiche das einfach nicht mehr. Es brauche
dringend einen "Ethik-Transfer in die Gesellschaft".
Mieth äußerte sich überzeugt davon, dass es keiner eigens
christlich begründeten Bioethik bedürfe. Notwendig sei aber
eine Teilhabe der Christen an der Begründung der Bioethik. Er selbst
als christlicher Bioethiker, so Mieth, begründe Normen nicht religiös.
Freilich könne das Christentum ein hilfreicher Zugang sein. "Aber
ich kann zeigen, dass der Mensch einen absoluten Wert besitzt, ohne dass
dieser Wert dadurch an Begründung gewinnt, dass ich zusätzlich
sage: 'Der Mensch ist Gottes Ebenbild'", meinte Mieth.


Belgische Forscher klonten Embryonen aus unreifen
Eizellen
Brüssel, 21.6.05 (KAP) Belgischen Forschern
ist es laut Medienberichten gelungen, aus unreifen Eizellen menschliche
Embryonen zu klonen. Vorteil des Verfahrens sei es, dass unreife Eizellen
in jeder Frau zu Millionen existierten, während reife Eizellen in
einem relativ komplizierten Prozess gespendet werden müssten, berichteten
die belgischen Zeitungen "Le Soir" und "De Standaard"
am Dienstag. Die Wissenschaftler aus Gent hätten ihre Ergebnisse
bei einer Konferenz in Kopenhagen vorgestellt.
Die Zeitungen zitierten die Wissenschaftler mit den Worten, in Europa
sei es aus ethischen Gründen unmöglich, Frauen größere
Mengen reifer Eizellen zu entnehmen. Bei der Entnahme von Eizellen zur
künstlichen Befruchtung werde aber immer eine große Zahl unreifer
Eizellen mit entnommen. Diese seien bislang nicht verwendet worden.
Den Wissenschaftlern ist es laut Zeitungsbericht jetzt gelungen, diese
Eizellen zu einer gewissen Reife zu bringen. Danach sei ihr Zellkern durch
das Erbgut einer Spenderzelle ersetzt worden. Das Verfahren dient nach
Angaben der Zeitung nicht zum Klonen von Menschen, son- dern zur Schaffung
von Stammzellen. Es ist ethisch umstritten, weil zur Gewinnung der Stammzellen
ein Embryo hergestellt und im frühen Stadium vernichtet wird.
Im Februar 2004 hatten koreanische Forscher mitgeteilt, erstmals menschliche
Embryonen aus Eizellen geklont zu haben. Im Gegensatz zu den belgischen
Wissenschaftlern hatten sie dazu aber reife Eizellen verwendet. Die Experimente
aus Südkorea waren von den großen Kirchen entschieden verurteilt
worden.


Katholische Kirche erfolgreich
–
Bioethik-Volksabstimmung in Italien
gescheitert
Rom, 15. Juni 2005 (epd) Die katholische Kirche in
Italien hat den Kampf um die Volksabstimmung über Stammzellforschung
und künstliche Befruchtung gewonnen. Bei strahlendem Sonnenschein
folgten die meisten Wahlberechtigten der Aufforderung der Bischöfe
und Kardinäle, dem Referendum fern zu bleiben und stattdessen den
Sonntag am Strand zu verbringen. Auch am Montag gingen nur wenige Italiener
in die Wahlkabinen.
Damit scheiterte die Volksabstimmung über mögliche Erleichterungen
wegen mangelnder Beteiligung. Nur 25,5 Prozent der Wahlberechtigten gaben
ihre Stimme ab, teilte das Innenministerium in Rom nach Schließung
der Wahllokale mit. Um gültig zu sein, hätte eine Beteiligungs-Quote
von 50 Prozent erreicht werden müssen. Nicht nur der kirchliche Boykott-Aufruf,
sondern auch die wachsende Enttäuschung der Italiener über die
Politiker führte nach Meinung von Zeitungskommentatoren aus Mailand
und Rom zu dem allgemeinen Desinteresse.
„Die Kirche ist noch nie so massiv und bestimmend aufgetreten“,
klagte Frauenministerin Stefania Prestigiacomo, die der Regierungspartei
„Forza Italia“ angehört. Sie zählte zu den wenigen
Regierungsmitgliedern, die sich für eine Lockerung des Bioethik-Gesetzes
einsetzten, das im vergangenen Jahr nach heftigen Diskussionen verabschiedet
worden war. Bei dem Referendum sollten die Wähler unter anderem entscheiden,
ob Paare bei künstlicher Befruchtung auf Spendersamen zurückgreifen
dürfen. Ferner ging es darum, ob das bestehende Verbot von Forschung
an embryonalen Stammzellen aufrecht erhalten werden soll.
„Ich war persönlichen Angriffen ausgesetzt, man hat am Ende
sogar Tricks angewandt“, sagte Prestigiacomo nach ihrer Stimmabgabe
in Syrakus mit Bezug auf Gerüchte um eine Affäre zwischen ihr
und Außenminister Gianfranco Fini. Auch Fini, der zugleich stellvertretender
Ministerpräsident ist, hatte sich für eine Beteiligung am Referendum
ausgesprochen. Nachdem sich eine extrem niedrige Wahlbeteiligung abzeichnete,
wurden in seiner Partei der Rechtsnationalen Rücktrittsforderungen
an den Spitzenpolitiker laut. Ministerpräsident Silvio Berlusconi
ging ebenso wenig zur Wahl wie die Kammer- und Senatspräsidenten.
„Die Fragen drehten sich um eine sehr technische Materie und waren
zu komplex“, sagte der Regierungschef.
„Volksbefragungen sind in Ordnung, wenn es für die Bürger
leicht ist, die Gründe zu verstehen, aus denen sie zum Wählen
aufgerufen werden.“ Die Frauenministerin befürchtet nun, dass
kirchennahe Kreise Auftrieb für ihre Forderungen erhalten könnten.
So sei es möglich, dass versucht werde, im Parlament eine Verschärfung
des liberalen Abtreibungsrechts durchzusetzen, sagte sie.
Quelle: epd für Österreich Nr. 24 vom
15. Juni 2005, Seite 12


Italien: Referendum
zur künstlichen Befruchtung gescheitert
Kardinal Ruini "positiv
beeindruckt von der Reife des italienischen Volkes" - "Frage
des Lebens Kernpunkt der Demokratie"
Rom, 14.6.05 (KAP) Das Referendum in Italien zur
"Liberalisierung" des Gesetzes über die künstliche
Befruchtung ist gescheitert. Nach Angaben des italienischen Innenministeriums
ergab die Auszählung der Wahllokale in allen 110 Provinzen, dass
sich nur 25,9 Prozent der Stimmberechtigten an dem zweitägigen Referendum
beteiligt haben. Die Wahllokale schlossen am Montag um 15 Uhr, die Mindesthöhe
der Wahlbeteiligung für ein gültiges Referendum liegt bei 50
Prozent.
Das Resultat ist eines der deutlichsten in der Geschichte Italiens. Zum
Boykott der Abstimmung hatte vor allem die katholische Kirche des Landes
aufgerufen. Nach dem Scheitern des Referendums bleibt die künstliche
Befruchtung in Italien an mehrere strenge Auflagen gebunden: Unter anderem
ist der Einsatz von Spendersamen und -eizellen untersagt, auch dürfen
keine "überzähligen" Embryonen erzeugt und für
die For schung verwendet werden.
"Ich bin positiv beeindruckt von der Reife des italienischen Volkes",
sagte der Vorsitzende der Italienischen Bischofskonferenz (CEI), Kardinal
Camillo Ruini, am Rande des Caritas-Kongresses in Fiuggi Terme, als er
den Ausgang des Referendums erfuhr. Obwohl der Wunsch nach Elternschaft
ein "sehr hohes ethisches Profil" habe, könne er nicht
zu einem Recht um jeden Preis werden, betonte Paola Binetti, die Präsidentin
des Komitees "Wissenschaft und Leben", das intensiv für
die Nichtbeteiligung der Wählerinnen und Wähler am Referendum
eingetreten war. Der Parlamentarier Carlo Casini stellte beieiner Pressekonferenz
von "Wissenschaft und Leben" fest, die Auseinandersetzung um
das Referendum müsse in den Gewissen und den Herzen lebendig bleiben,
weil "die Frage des Lebens der Kernpunkt der Demokratie ist".
Einer der prominentesten Befürworter der Enthaltung, der liberale
Publizist Giuliano Ferrara, würdigte im Gespräch mit Radio Vatikan
den Beitrag der katholischen Kirche zu dem Abstimmungsergebnis als entscheidend.
Es gehe nicht darum, ob Europa oder Italien wieder christlich gemacht
werden sollen, betonte Ferrara, der sich selbst als nicht gläubig
bezeichnet.
Entscheidend sei vielmehr der Kampf gegen einen leeren "Konformismus
der Gleichgültigkeit" angesichts von Wert-Entscheidungen. Das
Referendum sei gescheitert, weil Italien erwachsener geworden sei und
sich verändert habe.
Ruini sieht sich nicht als Sieger
Im Gespräch mit der Tageszeitung "Corriere della Sera"
(Dienstag-Ausgabe) sagte der Vorsitzende der Italienischen Bischofskonferenz,
Kardinal Camillo Ruini, die überraschend breite Verweigerung beim
Bioethik-Referendum sei "Ausdruck der Weisheit des italienischen
Volkes". Ruini wandte sich dagegen, den erfolgreichen Boykottaufruf
als einen "Sieg" der Bischöfe zu werten.
"Wir haben gegen niemanden gekämpft, wir haben uns nur für
das menschliche Leben eingesetzt", erklärte der Kardinal.
Zu seiner eigenen Rolle erklärte Ruini laut "Corriere",
er sehe sich nicht als Sieger, sondernals "Bischof, der versucht
hat, seine Pflicht zu tun". Die Ablehnung des Referendums habe gezeigt,
dass Italien nicht so weit entchristlicht ist, wie dies in manchen Medien
behauptet werde, das Land sei vielmehr "tief im Katholizismus verwurzelt".
Der Vorsitzende der Italienischen Bischofskonferenz betonte, die Ablehnung
des Referendums bedeute nicht, dass das Gesetz zurkünstlichen Befruchtung
unveränderlich und unverbesserbar sei. Die Bischöfe hätten
lediglich eine Verschlechterung des Gesetzes durch das Referendum verhindern
wollen. Als journalistische Erfindung bezeichnete Ruini die Vermutung,
dass die katholische Kirche sich als nächstes den Abtreibungsparagrafen
vornehmen werde.
Quelle: Kathpress-Tagesdienst Nr. 136, 14.6.2005,
Seite 7


Frankreich: Bald Embryonenspenden
für die Forschung möglich
Paris, 13.6.05 (KAP) Französische Wissenschaftler
sollen künftig mit so genannten "überzähligen"
Embryonen forschen dürfen. Die Spende von Embryonen zu Forschungszwecken
solle möglich werden, zitierten französische Zeitungen am Montag
die Leiterin der neuen französischen Biomedizin-Agentur, Carine Cambry.
Ein entsprechender Erlass soll im Herbst veröffentlicht werden.
Voraussetzung ist, dass die Eltern der Spende zustimmen. Bislang wurden
Embryonen, die zur künstlichen Befruchtung erzeugt, dann aber nicht
dafür verwendet wurden, gelagert oder zerstört. Es werde dabei
aber um "Einzelfallentscheidungen" gehen, sagte Cambry.
Bioethikgesetz verbietet
Klonen
Frankreich hatte die Forschung an überzähligen Embryonen grundsätzlich
für fünf Jahre mit dem Bioethik-Gesetz ermöglicht, das
im vergangenen Sommer verabschiedet worden war. Die Veröffentlichung
von Durchführungserlassen zu dem Gesetz steht bislang aber noch aus.
Das Gesetz sieht unter anderem das Verbot des Klonens Fortpflanzungs-
wie zu Forschungszwecken vor.
Die von Cambry geleitete Agentur wurde mit dem Bioethik-Gesetz neu geschaffen.
Sie nahm Anfang Mai ihre Arbeit auf. Aufgabe der Einrichtung ist es, Fortpflanzungsmedizin,
Genforschung und Embryonenforschung sowie Gewebeund Organtransplantationen
zu überwachen.
Studie zur künstlichen
Befruchtung
Cambry kündigte weiters an, bei der Fortpflanzungsmedizin eine Studie
über die Qualität der medizinischen Einrichtungen in Frankreich
durchführen zu wollen. Es müsse geprüft werden, unter welchen
Bedingungen die Frauen betreut würden und welche Erfolgsraten die
unterschiedlichen Methoden der künstlichen Befruchtung hätten.
Die Studie solle zum Jahresende veröffentlicht werden.


Belgischer Senat billigt
Reform des Euthanasiegesetzes
Brüssel, 3.6.05 (KAP) Der belgische Senat hat
am Donnerstagabend eine Reform des Euthanasiegesetzes gebilligt, die aktive
Sterbehilfe unter bestimmten Umständen zulässt. Damit sollen
Unklarheiten über die Rolle von Apothekern beseitigt werden. Unter
anderem ist vorgesehen, dass lebensbeendende Substanzen künftig von
den Apothekern ausschließlich an den zuständigen Arzt geliefert
werden. Zudem sollen Apotheker auch ihre Mitarbeit verweigern können.
Jetzt muss sich das Abgeordnetenhaus mit der Gesetzesreform befassen.
In Belgien darf seit Herbst 2002 aktive Sterbehilfe geleistet werden,
wenn ein erwachsener Kranker im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte
den Wunsch zu sterben "freiwillig, überlegt und wiederholt"
geäußert hat. Zudem muss er an einer unheilbaren Krankheit
leiden, die ein Weiterleben für den Patienten körperlich wie
psychisch unerträglich macht; es darf keine Hoffnung auf Linderung
bestehen.


Katholiken besorgt über
Biopatent-Richtlinie
KATHPRESS/Kirchen/Biopatentrichtlinie
Geplante Ratifizierung der EU-Richtlinie
stößt auf Kritik kirchlicher Kreise.
Wien, 11.5.05 (KAP) Besorgnis herrscht in Kirchenkreisen
angesichts der am Donnerstag im Nationalrat geplanten Ratifizierung der
EU-Biopatent-Richtlinie. Das umstrittene Dokument, das Patente auf Leben
ermöglicht, hatte im April den parlamentarischen Wirtschaftsausschuss
passiert. Die diözesanen Umweltbeauftragten der katholischen Kirche
und die katholisch-ökosoziale Bewegung "Arbeitsgemeinschaft
Schöpfungsverantwortung" haben sich zuletzt in einem Offenen
Brief an die Bundesregierung gegen eine Ratifizierung gewandt.
Auch Kardinal Christoph Schönborn hatte bereits im Jahr 2002 die
europäische Biopatent-Richtlinie kritisiert. Er teile die diesbezüglichen
Sorgen vieler Menschen und stimme mit vielen Bedenken von Organisationen
wie "Greenpeace" überein, so der Kardinal. Wenn entdecktes
Leben mit "Erfindungen" auf eine Ebene gestellt wird, werde
das Leben zur "Ware", was völlig im Widerspruch zur Ehrfurcht
vor der Schöpfung stehe. Das Leben sei ein Geschenk und deshalb könne
es nie als "Eigentum oder privater Besitz" betrachtet werden.
Laut den Umweltbeauftragten der katholischen Kirche führt die Patentierung
von Tieren und Pflanzen zur Reduzierung der biologischen Vielfalt und
verstärkt wirtschaftliche Monopolstellungen. Durch den Patentschutz
schaffe man geradezu einen "Anreiz, alle wichtigen Nutzpflanzen und
-tiere gentechnisch zu verändern, um so in den Genuss von Eigentumsrechten
zu kommen". Es bestehe die Gefahr, nur noch solche Hochleistungssorten
und -rassen zu entwickeln, die der zunehmenden Industrialisierung der
Landwirtschaft gerecht werden, warnen die kirchlichen Umweltbeauftragten.
Auch der Schutz des menschlichen Lebens von Beginn an wäre durch
die Richtlinie 98/44/EG in ihrer derzeitigen Fassung nicht abgesichert.
Nach den Worten von Isolde Schönstein von der "Arbeitsgemeinschaft
Schöpfungsverantwortung" wird durch die Biopatent-Richtlinie
die Artenvielfalt bedroht, die medizinische Forschung eingeschränkt
und noch profitorientierter, die Abhängigkeit der Bauern von Konzernen
würde weiter zunehmen. Das für technische Erfindungen geltende
Patentrecht dürfe nicht auf Menschen, Tiere, Pflanzen oder deren
Bestandteile wie Gene ausgeweitet werden, forderte Schönstein. Die
Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft verwies insbesondere darauf, dass
die im Juli 1998 beschlossene Richtlinie über den rechtlichen Schutz
biotechnischer Erfindungen u.a. vorsieht, dass "ein isolierter Bestandteil
des menschlichen Körpers oder ein auf andere Weise durch ein technisches
Verfahren gewonnener Bestandteil, einschließlich der Sequenz oder
Teilsequenz eines Gens, ... eine patentierbare Erfindung sein (kann)".
Wegen des von Anfang an großen Widerstandes gegen die EU-Richtlinie
wurde diese lange Zeit nicht von allen Mitglieds-Staaten umgesetzt. Die
EU-Kommission leitete im Juli 2003 gegen Deutschland, Österreich,
Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande und Schweden
ein Vertragsverletzungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof wegen
Säumigkeit ein. (forts)


Richter haben Bedenken
gegen Patientenverfügung
KATHPRESS/Kirchen/Patientenverfügung/Helige
Richterpräsidentin Helige in "Salzburger Nachrichten":
Alte und Kranke dürfen nicht unter Druck gesetzt werden - Aktive
Sterbehilfe muss außerhalb der Diskussion bleiben.
Salzburg, 13.5.05 (KAP) Schwere Bedenken gegen die
Patientenverfügung hat die Präsidentin der Richtervereinigung,
Barbara Helige, geäußert. In einem Interview für die Freitagausgabe
der "Salzburger Nachrichten" (SN) sagte Helige, sie zweifle
daran, dass es durch eine Patientenverfügung Lösungen geben
werde, "die mit hundertprozentiger Sicherheit dem Wohle des Menschen
dienen". Skepsis sei u.a. vor allem deshalb angebracht, weil Menschen
hier Entscheidungen treffen würden, die sie später nicht mehr
revidieren könnten, weil es der Gesundheitszustand nicht mehr zulasse.
Eine weitere Befürchtung der Richterpräsidentin: Durch die hohen
Kosten, die die medizinische Behandlung manchmal verursacht, könnte
ein gesellschaftlicher Druck entstehen, dass man Lebensverlängerung
aus Kostengründen in Frage stellt. Dadurch könnten sich alte
Menschen selbst unter Druck setzen, wenn sie ihrer Umgebung nicht zur
Last fallen wollen. Helige: "Das halte ich für hoch bedenklich
und plädiere daher dafür, grundsätzliche Punkte unser humanitären
Verpflichtungen nicht in Frage zu stellen. Es sollte für niemanden
der Eindruck entstehen, er könne der Gesellschaft, der Familie oder
dem österreichischen Budget 'helfen', indem er auf die Verlängerung
seines Lebens verzichtet".
Bei der sogenannten "Patientenverfügung" sei auch der Name
trügerisch: Sie verschaffe dem alten Menschen nicht die Möglichkeit,
die eigene Zukunft autonom zu bestimmen, sondern in Wirklichkeit gehe
es laut Helige um die Einwilligung in ärztliche Vorschläge,
"die dem Patienten keine zusätzlichen Rechte in Richtung einer
Lebensverlängerung einräumen".
Jede Diskussion über die Patientenverfügung bedürfe deshalb
besonderer Sorgfalt, so Helige, wobei klar sein müsse, "dass
aktive Sterbehilfe außerhalb jeder Diskussion stehen muss".
Im Zweifel für das Leben
Vor wenigen Tagen hatten auch Caritas-Präsident Franz Küberl
und der Wiener Caritasdirektor Michael Landau im Hinblick auf den vom
Gesundheitsministerium vorgelegten Gesetzentwurf betont, dass eine Patientenverfügung
nicht gegen Gesetze verstoßen dürfe, Euthanasie und Beihilfe
zum Selbstmord müssten auch weiterhin verboten bleiben.
Im Zweifel müsse auf jeden Fall für das Leben entschieden werden.
Dass es eine gesetzliche Regelung geben soll, wurde von den beiden Caritas-Verantwortlichen
in einem Schreiben an Ministerin Maria Rauch-Kallat aber ausdrücklich
begrüßt. (ende)


Europarats-Parlamentarier erteilen
der Euthanasie Absage
KATHPRESS/Europa/Europarat/Euthanasie>
Bericht des Schweizer liberalen Abgeordneten
Dick Marty wurde abgelehnt
Straßburg, 27.4.05 (KAP) Die Parlamentarische
Versammlung des Europarats hat sich entschieden gegen die Euthanasie ausgesprochen.
Nach einer heftigen und zum Teil emotional geführten Debatte wurde
die Vorlage des liberalen Schweizer Abgeordneten Dick Marty mit 138 zu
26 Stimmen bei fünf Enthaltungen abgelehnt. Damit ist die 1999 auf
Initiative der österreichischen Abgeordneten Edeltraud Gatterer beschlossene
Empfehlung, die sich klar gegen jede Form von Euthanasie ausgesprochen
hatte, weiterhin gültig.
Die katholische Kirche hatte energisch auf die "Unschärfen"
des Marty-Berichts verwiesen. Vor allem die Begründung, über
die nicht abgestimmt wurde, enthalte eine eindeutige Befürwortung
einer Legalisierung der Euthanasie, so die Kritik. In dieser Begründung
war unter anderem ausdrücklich die höchst umstrittene belgische
und niederländische Gesetzgebung gelobt worden. Der Integrationsbeauftragte
im Generalsekretariat der Österreichischen Bischofskonferenz, Franz
Eckert, sagte im Gespräch mit "Kathpress", ohne Zweifel
habe "das Sterben Papst Johannes Pauls II. viele Abgeordnete veranlasst,
ihre Haltung zu überdenken": "Wie so viele andere Menschen
auch waren nicht wenige Parlamentarier ins Mark getroffen". Auch
habe die "Kommission der EU-Bischofskonferenzen" (ComECE) im
intensiven Kontakt mit den einzelnen Abgeordneten deutlich gemacht, dass
nicht aktive Sterbehilfe die Antwort auf die Not der Menschen sei, sondern
"Maßnahmen der Palliativmedizin und der humanen Sterbebegleitung".
Der österreichische Delegationsleiter im Europarat
und außenpolitische Sprecher der ÖVP, Abg z NR Michael Spindelegger,
zeigte sich über die Entscheidung der Parlamentarischen Versammlung
zufrieden. "Die nötigen Maßnahmen, um ein bewusstes Gegenmodell
zur aktiven Sterbehilfe zu schaffen, sind Betreuung, Begleitung, Ausbildung
und Palliativmedizin", erklärte der Abgeordnete. "DieÜberschreitung
der Grenze zur aktiven Tötung" sei "der falsche Weg".
Bisherige Erfahrungen in den Niederlanden und Belgien hätten gezeigt,
dass die Möglichkeiten einer Fehlentscheidung, vor allem aber die
Möglichkeiten des Missbrauchs, keineswegs auszuschließen seien.
Derösterreichische Konsens unter den Abgeordneten aller Fraktionen
hinsichtlich der Ablehnung der Euthanasie sei "erfreulicherweise
aufrecht geblieben".
Marty gab in der Diskussion zu, dass er sich bewusst
gewesen sei, wie sehr das Thema aktive Sterbehilfe ähnlich wie der
Schwangerschaftsabbruch emotionale Reaktionen auslösen werde. Zugleich
meinte er: "Wir schlagen keine Maßnahme der aktiven Sterbehilfe
vor". Es sei aber schwierig, für die 46 sehr unterschiedlichen
Mitgliedsstaaten des Europarats eine gemeinsame Lösung zu finden.
71 Änderungsanträge
Mit der Annahme von Änderungsanträgen
hatte eine Mehrheit der Parlamentarier in dem Bericht die Ablehnung der
aktiven Sterbehilfe eingefügt. Damit war der Bericht für Euthanasie-Befürworter
nicht mehr annehmbar, sodaß auch sie in der Schlussabstimmung dagegen
stimmten. Während der Abstimmung über die insgesamt 71 Änderungsanträge
zum Marty-Bericht zeigte sich, dass eine knappe Mehrheit der Abgeordneten
den 46 Mitgliedsländern empfehlen wollte, eine auf die Vorbeugung
von Selbstmord und Euthanasie ausgerichtete Politik zu betreiben. Befürworter
einer "Liberalisierung" stimmten daher in der Schlussabstimmung
ebenso gegen das Dokument wie Euthanasie-Gegner, die für eine noch
klarere Ablehnung der aktiven Sterbehilfe plädiert hatten.
Marty selbst versuchte in der Debatte, eine Haltung
einzunehmen, nicht von vornherein als Befürwortung der Euthanasie
betrachtet werden kann. So meinte er, Kranke würden oft als Menschen
ohne Willen betrachtet, über die andere entscheiden könnten.
Kranke hätten jedoch das Recht, vollständig informiert zu werden,
eine Behandlung zu verweigern und einen weiteren Arzt um Rat zu fragen
("second opinion").
Sterbebegleitende Palliativmedizin und häusliche
Pflege müssten ausgebaut werden, betonte der Schweizer Abgeordnete.
Studien zeigten, dass in den Krankenhäusern der Tod immer häufiger
die Folge medizinischen Handelns sei. "Wir schlagen keine Maßnahme
der aktiven Sterbehilfe vor", so Marty wörtlich. Nötig
sei aber, sich der Realität zu stellen.


EU: Österreich äußert Bedenken
gegen Embryonenforschung
KATHPRESS/Europa/EU/Embryonenforschung/
Bei der Debatte der Forschungsminister in
Luxemburg zeigte nur Österrreich Flagge
Luxemburg, 19.4.05 (KAP) Die EU-Forschungsminister
haben am Montag in Luxemburg eine erste Orientierungsdebatte über
die künftige Forschungsförderung der EU geführt. Dabei
kritisierte Österreich das Fehlen ethischer Leitlinien im Vorschlag
der EU-Kommission.Österreich forderte Vorrang der Förderung
von Forschungsprojekten mit adulten Stammzellen, nicht aber mit embryonalen
Stammzellen. Dies habe jüngst auch das Europaparlament verlangt.
Außer Österreich sprach kein Vertreter der 25 EU-Staaten die
Embryonenforschung an. Die EU-Forschungsminister wollen ihre Beratungen
über die künftige Forschungsförderung im Juni fortsetzen.
Die Anfang April vorgelegten Vorschläge der
EU-Kommission für das 7. EU-Forschungsrahmenprogramm für die
Jahre 2007 bis 2013 enthalten lediglich allgemeine Ethik-Regeln. "Grundlegende
ethische Prinzipien" sowie die EU-Grundrechtecharta sollten eingehalten
werden. Auch müsse die Meinung der Europäischen Ethik-Beratergruppe
berücksichtigt werden. Zur embryonalen Stammzellenforschung gibt
es keine besondere Regelung.
Die katholische Kirche, Christdemokraten und Grüne
hatten die EU-Kommission deswegen kritisiert. Die "Kommission der
EU-Bischofskonferenzen" (ComECE) erklärte, eine Instrumentalisierung
des Lebens dürfe nicht akzeptiert werden. Der Bioethik-Experte der
christdemokratischen EVP/PPE-Fraktion, Peter Liese , sagte, der Vorschlag
schaffe "große Unsicherheit". Die bündnisgrüne
Europaabgeordnete Hiltrud Breyer sprach mit Blick auf die EU-Kommissionsvorschläge
von einem "ethischen Niemandsland".
Schon beim gegenwärtigen EU-Forschungsrahmenprogramm
hatte es Streit um ethische Fragen gegeben. Die EU konnte sich beispielsweise
nicht auf ein allgemeines Verbot der in mehreren EU-Staaten untersagten
Förderung der verbrauchenden Embryonenforschung einigen.
Im März hatten die Europaabgeordneten ausdrücklich
verlangt, Embryonenforschung und Forschung an embryonalen Stammzellen
aus der EU-Forschungsförderung auszuschließen.(ende)


Belgien:
Sterbehilfe häufig auch bei todkranken Kleinkindern
Brüssel, 13. April 2005 (epd) Sterbehilfe bei
todkranken Kleinkindern kommt laut einer neuen Studie im belgischen Landesteil
Flandern regelmäßig vor. Bei mehr als der Hälfte der untersuchten
Fälle sei es durch medizinisches Handeln zu einer Lebensverkürzung
gekommen, heißt es in der Untersuchung der Freien Universität
Brüssel, deren Ergebnisse die Fachzeitschrift „The Lancet“
in ihrer neuen Ausgabe veröffentlicht. Dabei wurden auch Fälle
von aktiver Sterbehilfe registriert, die in Belgien gesetzlich nur bei
Volljährigen zulässig ist.
Für die Erhebung wurden in Kooperation mit Kinderärzten die
Todesfälle von 298 Kindern untersucht, die jünger als ein Jahr
waren und zwischen 1999 und 2000 gestorben waren. Rund ein Viertel der
Kinder starb plötzlich und ohne medizinische Eingriffe. In 57 Prozent
von 253 Todesfällen kam es den Angaben zufolge zu medizinischen Entscheidungen,
die den Todeszeitpunkt beeinflussten. In fast jedem dritten Fall wurde
auf medizinisches Handeln verzichtet oder eine Behandlung gestoppt, da
sie als aussichtslos eingestuft wurde. Bei 16 Prozent der Fälle wurden
Schmerzmittel mit Leben verkürzender Wirkung verabreicht, so ein
weiteres Resultat. In insgesamt 17 Fällen wurde ein tödliches
Mittel verabreicht. Dazu sei es zumeist kurz nach der Geburt gekommen,
wenn die Lebenschancen der Neugeborenen wegen Gehirnblutung oder fehlender
Organe als aussichtslos galten.
Den Angaben zufolge wurde in 60 Prozent der Fälle das Leben der Kleinkinder
durch Behandlungsverzicht um einen Tag verkürzt. Bei 23 Prozent sei
von einer Verkürzung der Lebensperiode um bis zu einer Woche, in
weiteren 19 Prozent um mehr als eine Woche auszugehen. Es sei zu vermuten,
dass von ähnlichen Befunden in anderen europäischen Ländern
ausgegangen werden könnte, sagte der Mediziner Yvan Vandenplas von
der Abteilung Pädiatrische Intensivmedizin der Freien Universität
Brüssel. Darüber gebe es jedoch keine Daten, diese lägen
bisher allein für Flandern und die Niederlande vor. In Belgien ist
aktive Sterbehilfe seit September 2002 unter strengen Auflagen gesetzlich
erlaubt. In den ersten 15 Monaten seit In-Kraft-Treten wurden nahezu 260
Euthanasiefälle registriert. Im Parlament gibt es mehrere Gesetzesinitiativen,
um eine Ausweitung der Euthanasie auf Minderjährige mit unerträglichem
Leiden und fortgeschrittene Altersverwirrtheit zu erreichen. Laut Presseberichten
vom Freitag fordern die belgischen Apotheker klare Regeln über ihre
Rolle bei aktiver Sterbehilfe wie etwa die Bereitstellung lebensbeendender
Substanzen.


Britische
Kirchen empört über Vorschläge zu Embryonenforschung
London, 13. April 2005 (epd Ö) Die katholische und die anglikanische
Kirche in Großbritannien haben erneut gegen die Pläne zur Freigabe
der Embryonenforschung protestiert. Der katholische Erzbischof von Westminster,
Kardinal Cormac Murphy O'Connor, reagierte empört auf die Vorschläge
einer Parlamentskommission, die rechtliche Schranken bei der „In-vitro-Fertilisation"
weithin aufgeben will. In dem Bericht hatte der zuständige Parlamentsausschuss
eine weit gehende Lockerung der ethischen Regeln in der Reproduktionsmedizin
vorgeschlagen. So soll Eltern in Großbritannien künftig erlaubt
werden, bei Reagenzglasbefruchtungen das Geschlecht ihres Kindes zu wählen.
Der anglikanische Bischof von Southwark, Tom Butler, betonte, dass aus
christlicher Perspektive ein Kind immer als Individuum angenommen werden
müsse. Es dürfe nicht dazu kommen, dass Eltern ein Kind als
ein Produkt ansähen, bei dem sie unter mehreren Möglichkeiten
wählen können. Kardinal O'Connor forderte eine grundlegende
Debatte über die Biomedizin. Dazu solle ein nationaler Rat für
Biomedizin geschaffen werden, an dem auch Philosophen und Theologen beteiligt
sein müssten. Laut der Tageszeitung „The Guardian" haben
sich fünf Mitglieder mittlerweile von dem Vorschlag des Parlamentsausschusses
distanziert, da er nicht umfassend genug beraten worden sei. Der Kommissionsvorsitzende
Ian Gibson verteidigte jedoch den Vorstoß.


Patientenverfügung: Hospiz-Verband
gegen bürokratische Hürden
KATHPRESS/Kirchen/Hospiz/Patientenverfügung/Sterbehilfe/Teuschl/
Vorsitzende Teuschl: Zuletzt enorme
Nachfrage nach Broschüren mit Willenserklärungen
Wien, 30.3.05 (KAP) Neue gesetzliche Rahmenbedingungen
für die Patientenverfügung sollen nicht mit bürokratischen
Hürden verbunden sein: Das betonte die Vorsitzende des Dachverbandes
"Hospiz Österreich", Sr. Hildegard Teuschl, in einer Reaktion
auf eine "zumindest missverständliche" Äußerung
von Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat. Diese hatte gegenüber
Medien erklärt, Patientenverfügungen sollten in Zukunft "beglaubigt"
werden müssen.
Ein erforderlicher Gang zum Notar oder zu Anwälten würde nach
der Überzeugung Teuschls jedoch viele Interessenten davon abhalten,
eine regelmäßig zu erneuernde Willenserklärung für
den Fall ihrer Äußerungsunfähigkeit abzugeben und vorausschauend
in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen oder diese abzulehnen.
Durchaus wünschenswert und sinnvoll
wäre es jedoch, dass sich Personen, die diese Vorkehrungen für
den Fall einer schweren Krankheit oder eines Unfalls treffen wollen, mit
ihren Angehörigen und ihrem Vertrauensarzt eingehend beraten, so
Teuschl gegenüber "Kathpress".
Wie die österreichische Hospiz-Pionierin berichtete, habe es zuletzt
eine enorme Nachfrage auf die vom Hospizverband herausgegebenen Broschüren
zur Patientenverfügung gegeben. In den vergangenen fünf Jahren
seien rund 80.000 dieser Broschüren in Österreich verbreitet
worden, allein in den letzten zehn Tagen waren es 1.500, so Teuschl.
Sie führte das auf das durch die Krankheit des Papstes und durch
den Fall der Wachkoma-Patientin Terri Schiavo gestiegene Interesse am
Thema zurück.
In der Broschüre enthalten ist eine heraustrennbare Willenserklärung
mit ankreuzbaren Wünschen über die letzte Lebensphase, die auch
eingeweihte Vertrauenspersonen und einen Arzt benennt.
Informationen: Hospiz Österreich, Tel.
01 / 803 98 68,
e-mail: dachverband@hospiz.at,
Internet: www.hospiz.at


Kirchen warnten zu Ostern
vor aktiver Sterbehilfe
Frankfurt a. M., 30. März 2005 (epd) Die beiden
großen Kirchen in Deutschland haben zu Ostern dazu aufgerufen, das
Leben zu schützen und auf aktive Sterbehilfe zu verzichten. Angesichts
des Schicksals der US-amerikanischen Koma-Patientin Terri Schiavo lehnten
der Ratsvorsitzende der evangelischen Kirche, Bischof Wolfgang Huber,
und der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal
Karl Lehmann, aktive Sterbehilfe strikt ab. Sterbehilfe als „Mitleid“
zu verstehen, sei eine verführerische Idee, sagte Lehmann. Wahres
Mitleid sei aber bereit, den Weg eines Leidenden und Sterbenden bis zu
Ende mitzugehen. Zur Endlichkeit des Menschen gehörten die Erfahrung
von Schwäche und Leidensfähigkeit, so Lehmann am Ostersonntag
im Mainzer Dom. Dies zeige auch der Leidensweg von Papst Johannes Paul
II. Zum Fall Schiavo sagte Lehmann, es sei keine Lösung, Menschen
schneller in den Tod hineinzubefördern und sie zum Beispiel verhungern
zu lassen. Er kritisierte zudem die juristische Auseinandersetzung um
Terri Schiavo. Es sei ein „schlimmes Schauspiel“, wenn Richter
auf verschiedenen Ebenen dazu gezwungen würden, wie Herren über
Leben und Tod Entscheidungen zu fällen. Der sterbende Mensch dürfe
nicht zum Objekt herabgewürdigt werden. Der Ratsvorsitzende der Evangelischen
Kirche in Deutschland (EKD) sagte, mit der Auferstehung Jesu aus dem Grab
feierten Christen die Überwindung des Todes. Leben müsse deshalb
nicht unnötig verlängert werden. Doch dürften Menschen
weder am Anfang noch am Ende willkürlich über das Leben verfügen.
Es sei ein kostbares Geschenk Gottes. An dem Ostergottesdienst im Berliner
Dom nahm auch Bundespräsident Horst Köhler teil. Huber verwies
auf die Möglichkeit von Patientenverfügungen, um ein würdevolles
Sterben zu gewährleisten. „Wenn das Sterben an der Zeit ist,
dann gilt es den Tod zuzulassen“, sagte der EKD-Ratsvorsitzende.
Es sei zu respektieren, wenn Menschen diesen Zeitpunkt vorab für
sich festlegten. Dadurch werde nicht die Fürsorge anderer für
das Leben außer Kraft gesetzt. Auch andere Bischöfe stellten
den Lebensschutz ins Zentrum ihrer Osterpredigten. Der bayerische evangelische
Landesbischof Johannes Friedrich nannte die Osterbotschaft das „deutlichste
Zeichen, dass Gott den Tod nicht will“. Er forderte die Christen
auf, sich nicht aktiv für das Töten einzusetzen, auch nicht
in der letzten Lebensphase. Auch sein katholischer Amtsbruder, Kardinal
Friedrich Wetter, mahnte zur „Pflicht, Leben zu erhalten“.
Der Trierer Bischof Reinhard Marx sagte in einem Interview des Deutschlandfunks,
der Mensch habe nicht das Recht, seinen eigenen Tod zu bestimmen. Jemanden
aber beim Sterben zu begleiten und Schmerzen zu lindern, sei jedoch im
christlichen Sinne. In vielen Ostergottesdiensten wurde auch zu mehr Zuversicht
angesichts von Massenarbeitslosigkeit und Armut aufgerufen. „Ostern
ist nicht der Gedenktag der Verzagten, sondern die Feierstunde des Lebens,
das Fest der Hoffnung“, sagte der sächsische Landesbischof
Jochen Bohl in der Leipziger Nikolaikirche. Resignation dürfe nicht
bestimmend werden. Nie zuvor hätten Menschen ihr Leben in solcher
Freiheit gestalten können.


Patientenverfügung:
Kirchen-Experten für klare Richtlinien
KATHPRESS/Kirchen/Patientenverfügung/Sterbebegleitung/Virt/Landau
Gesundheitsministerin Rauch-Kallat: Gesetzesentwurf geht noch
im April in Begutachtung - Moraltheologe Virt: Derzeit viele gefährliche
Grauzonen - Wiener Caritas-Direktor Landau gegen Euthanasie, aber auch
gegen Verlängerung des Sterbeprozesses um jeden Preis.
Wien, 29.3.05 (KAP) Für eine klare Definition der Reichweite einer
Patientenverfügung haben sich kirchliche Fachleute im Hinblick auf
die bevorstehende Gesetzeswerdung ausgesprochen. Der Wiener Moraltheologe
Prof. Günter Virt warnte als Mitglied der Bioethikkommission im Bundeskanzleramt
gegenüber Medien vor "vielen gefährlichen Grauzonen"
in der derzeitigen Gesetzeslage, "die weder Ärzten noch Patienten
und Angehörigen zumutbar sind". So sei etwa unklar, was passiert,
"wenn ein junger Mensch verfügt, dass er nicht intensivmedizinisch
behandelt werden möchte", und er hat einen Unfall. Könnte
der Arzt das Leben retten und unterließe er dies, würde er
seine ärztliche Pflicht sträflich vernachlässigen, so Virt.
Um die Form und Verbindlichkeit einer Patientenverfügungen müsse
jetzt ausführlich diskutiert werden, bevor eine Neufassung der Regelungen
erfolgen kann.
Die Bioethikkommission soll nach den Worten von Gesundheitsministerin
Maria Rauch-Kallat bis Anfang April eine Stellungnahme zum jetzigen Entwurf
abgeben. Möglicherweise noch im April, jedenfalls vor der parlamentarischen
Sommerpause solle ein entsprechendes Gesetz in Begutachtung gehen. Hinkünftig
sollen Patienten in Österreich mittels Verfügung künftig
selbst entscheiden können, ob sie z.B. künstlich ernährt
werden wollen oder nicht, hatte Rauch-Kallat in einem ORF-Interview angekündigt.
Vor einer Willenserklärung soll ein Arzt konsultiert werden; das
Schriftstück muss beglaubigt und regelmäßig erneuert werden.
Details seien dazu noch abzuwägen, hieß es aus dem Gesundheitsministerium.
Sorge gilt Lebensverkürzung und -verlängerung
Die Caritas hatte zuletzt bei einer Pressekonferenz zum Thema Sterbebegleitung
ihre Vorstellungen zum Thema Patientenverfügung deponiert. Es sei
hier eine "doppelte Sorge" zu beobachten, sagte der Wiener Caritas-Direktor
Michael Landau: Zum einen die Angst, dass Leben und Leid über Gebühr
verlängert werden, zum anderen die Befürchtung eines steigenden
"Entsorgungsdrucks" auf Menschen am Ende ihres Lebens. Bei vielen
Ärzten herrsche Verunsicherung im Zusammenhang mit Patientenverfügungen.
Landau: "Wir fordern eine rasche, klare und präzise rechtliche
Regelung für die Patientenverfügung als vorausschauende Selbstbestimmung
der Patienten - vor allem, wenn diese ihren Willen nicht mehr durch Schrift,
Sprache, Zeichen oder Gesten ausdrücken können. Die Euthanasie
lehnen wir ebenso ab wie die künstliche Verlängerung des Sterbeprozesses,
die künstliche Lebensverlängerung um jeden Preis." Es sei
darauf zu achten, dass auf betagte Menschen keinem sozialen Druck ausgesetzt
werden, ihren Angehörigen oder dem Pflegepersonal nicht zur Last
zu fallen, betonte Landau.
Die Caritas betrachtet ärztliche Beratung und Aufklärung als
Voraussetzung für eine gültige Patientenverfügung. Sie
sollte nicht nur das Lebensende im Blick haben, sondern auch das Recht
vorsehen, etwa eine medizinische Methode abzulehnen - sofern "unvernünftige
Behandlungsverweigerung nicht mit der ärztlichen Fürsorgepflicht
zusammenstößt", wie Landau erläuterte. Die Erklärung
des Ökumenischen Rates der Kirchen in Österreich zum menschenwürdigen
Sterben vom Jahr 2000, wonach das Prinzip der Autonomie nicht verabsolutiert
werden dürfe, solle in das neue Gesetz einfließen. Nach den
Worten Landaus könne eine Patientenverfügung auch dazu dienen,
sich über die eigenen Werte klar zu werden und sich mit dem Tod und
dem Sterben zu beschäftigen.
Vom Hospizverband Österreich wurden in den vergangenen fünf
Jahren rund 80.000 Broschüren zur Patientenverfügung verbreitet.
Darin enthalten ist eine heraustrennbare Willenserklärung mit ankreuzbaren
Wünschen über die letzte Lebensphase, die eingeweihte Vertrauenspersonen
und auch einen Arzt benennt.
Informationen: Hospiz Österreich,
Tel. 01 / 803 98 68,
e-mail: dachverband@hospiz.at,
Internet: www.hospiz.at


Caritas
fordert flächendeckende Hospizversorgung
KATHPRESS/Kirchen/Caritas/Hospiz/Sterbebegleitung/
Küberl und Landau loben politischen Konsens in Österreich,
statt auf Euthanasie auf humane Sterbebegleitung zu setzen - Konkrete
Umsetzung vielfach noch ausständig - Landau zum Fall Schiavo: "Im
Zweifel muss Erhaltung des Lebens Vorrang haben".
Wien, 23.03.05 (KAP) Einen weiteren Ausbau der humanen
Sterbebegleitung und des Hospizwesens in Österreich haben Caritas-Präsident
Franz Küberl und der Wiener Caritasdirektor Michael Landau gefordert.
Österreich könne sich im internationalen Vergleich in Bezug
auf den Umgang mit Sterbenden "durchaus sehen lassen"; dennoch
müsse der politische Konsens, statt auf Euthanasie auf Sterbebegleitung
und Hospizbewegung zu setzen, in vielen Bereichen noch konkretisiert werden,
betonten Küberl und Landau bei einer Pressekonferenz am Mittwoch
in Wien. So müssten die Hospiz- und Palliativangebote flächendeckend
und in der nötigen Bandbreite ausgebaut werden: von den mobilen Hospizteams,
die todkranke Menschen zuhause besuchen, bis zu Palliativstationen in
Krankenhäusern mit intensivmedizinischer Rund-um-die-Uhr-Betreuung.
Als Richtlinie solle bei allen Maßnahmen nach den Worten Küberls
gelten, "dass das Sterben nicht verlängert, aber das Leben nicht
verkürzt werden soll". Die Caritas fordert weiters die Integration
von "Palliative Care" - der lindernden, umfassenden Betreuung
todkranker Menschen und ihrer Angehörigen - in das Medizinstudium,
die Schaffung eines Lehrstuhls für Palliativmedizin, sowie klare
gesetzliche Regelungen für Patientenverfügungen.
Mit der Anfang 2005 in Kraft getretenen 15a-Vereinbarung zwischen Bund
und Ländern zur Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens
sei auch in der Hospizversorgung ein echter Durchbruch gelungen, sagte
Küberl. Beide Teile verpflichteten sich zu einer österreichweit
gleichwertigen und flächendeckenden Versorgung im Palliativ- und
Hospizbereich: "Nun muss diese Vereinbarung aber rasch und zügig
in die Tat umgesetzt werden, damit wirklich alle bis zuletzt in Würde
leben können", forderte Küberl.
"Palliative Care" und Hospizbetreuung sollen in die Regelfinanzierung
aufgenommen werden. Der Hauptverband der Sozialversicherungen solle sich
dafür verantwortlich machen, jedes Bundesland habe eine möglichst
flächendeckende Versorgung zu gewährleisten, urgierte der Caritas-Präsident.
Abgegolten werden müssten auch Ausbildungen, Koordination und Versicherung
für die vielen ehrenamtlich tätigen Hospizbegleiter.
"Zugang zu Hospizversorgung darf kein Luxus sein"
Auch Landau forderte eine umfassende Sterbebegleitung "ohne
finanzielle Schwellen" für die Betroffenen: "Der Zugang
zur Hospizversorgung darf kein Luxus sein", und sie solle nicht länger
von Spenden abhängig sein. Es käme auch niemand auf die Idee,
für Leistungen wie Intensivmedizin Spenden einzuheben, sprach sich
der Wiener Caritasdirektor für eine Aufwertung der Palliativmedizin
innerhalb des Gesundheitssystems aus.
Die mobile Hospizbetreuung in Österreich sei nicht zuletzt durch
das Engagement der Caritas in diesem Bereich gut, pro Jahr würden
rund 700 ehrenamtliche und angestellte Caritas-Mitarbeiter mehr als 2.500
todkranke Personen vor allem zu Hause betreuen. Aber im Bereich der stationären
Hospizversorgung "gibt es nach wie vor gravierende Lücken",
kritisierte Landau. Es gebe in Österreich nur zwei echte stationäre
Hospize, insgesamt 168 Betten im Akut- und 50 Betten im stationären
Bereich. An den normalen Krankenhausbetrieb angeschlossene Stationen übten
auf die Betroffenen Druck aus, Betten schnell wieder frei zu machen -
finanziell abgesichert sei nur ein kurzer Aufenthalt.
Bei der Patientenverfügung, mit der Patienten eine regelmäßig
zu erneuernde Willenserklärung für den Fall ihrer Äußerungsunfähigkeit
abgeben und in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen oder
diese ablehnen, trat der Wiener Caritasdirektor für eine präzise
rechtliche Regelung ein. Es sei hier eine "doppelte Sorge" zu
beobachten: Zum einen die Angst, dass Leben und Leid über Gebühr
verlängert werden, zum anderen die Befürchtung eines steigenden"Entsorgungsdrucks"
auf Menschen am Ende ihres Lebens.
Nach den Worten Landaus gebe es bei vielen Ärzten Verunsicherung
im Zusammenhang mit Patientenverfügungen, es gebe den Wunsch nach
genauen Richtlinien. Derzeit wird vom Justiz- und vom Gesundheitsministerium
unter Mitarbeit der Ethikkommission der Bundesregierung ein Gesetzentwurf
ausgearbeitet. Landau empfahl, dabei die Erklärung des Ökumenischen
Rates der Kirchen in Österreich zum menschenwürdigen Sterben
vom Jahr 2000 zu berücksichtigen, wonach das Prinzip der Autonomie
nicht verabsolutiert werden dürfe. Auch sei Achtsamkeit nötig,
"damit nicht alte, kranke oder behinderte Menschen einem sozialen
Druck ausgesetzt werden, eine Verfügung zu treffen, weil sie meinen,
Angehörigen oder dem Pflegepersonal zur Last zu fallen", fügte
Landau hinzu.
Auf eine Frage zum derzeit viel diskutierten Fall der Wachkoma-Patientin
Terri Schiavo in den USA meinte Landau, auch hier hätte eine schriftliche
Verfügung zur Klarheit beitragen können. Im Zweifel über
den Patientenwillen müsse die Erhaltung des Lebens absoluten Vorrang
haben. Kritik übte Landau aber auch an jenen politischen Kräften
in den USA, die zwar Gesetze gegen Euthanasie fordern, aber gleichzeitig
die Todesstrafe befürworten.


EKD-Ratsvorsitzender
stellt Empfehlung für Patientenverfügungen vor
Berlin, 23. März 2005 (epd) In einer Stellungnahme
zu Patientenverfügungen räumt die Evangelische Kirche in Deutschland
(EKD) dem Selbstbestimmungsrecht von Patienten einen hohen Stellenwert
ein. Der EKD-Ratsvorsitzende, Bischof Wolfgang Huber, sagte am Montag
in Berlin, recht verstandene Fürsorge schließe die Achtung
vor der Selbstbestimmung ein. Kern der evangelischen Überlegungen
zum Umgang mit Patientenverfügungen sei, eine „Balance zwischen
Fürsorge und Selbstbestimmung“ zum Maßstab ethischen
Handelns zu machen. Huber stellte eine neue EKD-Schrift mit dem Titel
„Sterben hat seine Zeit“ vor. Diese soll als Beitrag zur aktuellen
Debatte über Patientenverfügungen zur medizinischen Behandlung
am Lebensende auch allen Bundestagsabgeordneten zugehen. Die EKD wolle
keine Vorschläge zur Gesetzgebung machen, aber den ethischen Rahmen
abstecken, sagte der oberste Vertreter von 25,8 Millionen Protestanten.
Zugleich kritisierte der EKD-Ratsvorsitzende den Umgang der US-Regierung
mit der Wachkoma- Patientin Terri Schiavo: „Es ist schwer nachvollziehbar,
dass über einen Einzelfall der Gesetzgeber entscheidet. In Deutschland
würde man einen Richter anrufen“, so Huber. Das Dilemma im
Fall Schiavo bestehe darin, dass keine Willenserklärung der Patientin
selbst vorliege. US-Präsident George Bush hatte in der Nacht ein
Gesetz unterzeichnet, wonach ein Bundesrichter die Entscheidung, Schiavo
nicht länger künstlich zu ernähren, wieder aufheben kann.
Die EKD empfiehlt eine schriftliche oder anders dokumentierte Form für
Patientenverfügungen, etwa durch ein Video. Aus evangelischer Sicht
sollen die Verfügungen nicht nur bei tödlich verlaufenden Krankheiten,
sondern auch in anderen, eng begrenzten Fällen, wirksam werden können.
Damit geht sie über die Empfehlungen der Bundestags-Enquête-Kommission
zur Medizinethik hinaus. Dies könne etwa gelten für einen unheilbar
kranken Lungenkrebs-Patienten, der verfüge, dass Metastasen im Hirn
nicht operativ entfernt werden sollten, sagte Huber. Der EKD-Ratsvorsitzende
betonte, dass kein Gesetz den Patienten, Ärzten, Angehörigen
oder Betreuern Entscheidungen abnehmen könne. Auch in den geplanten
gesetzlichen Regelungen müsse immer Raum für Ermessensentscheidungen
bleiben.
Nach Möglichkeit sollten Ärzte, Angehörige, Seelsorger
und Betreuer gemeinsam Entscheidungen treffen. Mindestens so wichtig wie
eine Patientenverfügung könne es im Übrigen sein, frühzeitig
eine Vertrauensperson zu bestimmen, die durch eine Vorsorgevollmacht das
Recht erhalte, Entscheidungen im Sinne des Patienten zu treffen. Huber
betonte, dass die beiden Kirchen seit 1999 christliche Patientenverfügungen
herausgeben, die bereits 1,5 Millionen Menschen genutzt hätten. Bisher
befinde man sich mit diesen Verfügungen aber in einer rechtlichen
Grauzone.
Der EKD-Text „Sterben hat seine Zeit. Überlegungen zum Umgang
mit Patientenverfügungen aus evangelischer Sicht“ kann im Internet
unter www.ekd.de abgerufen werden.


Handel mit Eizellen:
EU-Bioethikexperte Liese kritisiert Briten
KATHPRESS/EU/Rumänien/Großbritannien/Eizellen/Liese
Brüssel, 18.3.05 (KAP) Über den Handel mit menschlichen Eizellen
zwischen Kliniken in Rumänien und Großbritannien hat sich jetzt
auch die rumänische Justizministerin Monica Macovei besorgt gezeigt.
Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen seien bereits im Gang, berichteten
die deutschen Bioethik-Experten im Europaparlament, der deutsche Christdemokrat
Peter Liese und die Grüne Hiltrud Breyer am Donnerstag nach einem
Treffen mit Macovei in Brüssel. Liese sagte, er sei schockiert, dass
die britische Regulierungsbehörde HFEA den Fall herunterspiele. Rumänien
nehme den Fall ernster als Großbritannien. Eizellhandel widerspreche
der EU-Richtlinie zum Umgang mit Zellen und Gewebe, die im April 2006
in Kraft treten soll.
Zudem habe das Europaparlament in der vergangenen Woche abermals dem Handel
mit Eizellen und Embryonen die Rote Karte gezeigt, so Liese. Kommerzielle
und reine Forschungsinteressen dürften nicht vor die Menschenwürde
gestellt werden.
Breyer wiederholte den Vorwurf, die Spenderinnen aus Rumänien hätten
umgerechnet bis zu 1.400 Euro erhalten. Damit handle es sich ganz offenkundig
nicht mehr um eine Aufwandsentschädigung, sondern um eine Bezahlung.
Das sei inakzeptabel, weil Notlagen von Frauen gerade in wirtschaftlich
schwachen Ländern ausgenutzt würden.


Niederlande: Sterbehilfe
bald auch für "Lebensmüde"?
KATHPRESS/Niederlande/Euthanasie/
Amsterdam, 16.12.04
(KAP) In Ausnahmefällen sollte in den Niederlanden auch Lebensmüdigkeit
als Grund für Sterbehilfe akzeptiert
werden können. Das empfiehlt laut niederländischen Presseberichten
vom Donnerstag eine Expertenkommission in einem Bericht an die Ärzteorganisation
KNMG. Das Euthanasiegesetz des Landes müsse dafür nicht geändert
zu werden. Die darin enthaltene Voraussetzung, dass Patienten nur im Fall
"unerträglichen Leidens" um Sterbehilfe ersuchen könnten,
treffe auch auf Lebensmüdigkeit zu, meinen die Experten.
Die Justiz der Niederlande hatte bisher festgestellt, dass Lebensmüdigkeit
kein Grund für aktive Sterbehilfe sein könne. In Frage kämen
nur medizinisch nachweisbare körperliche oder geistige Leiden. Die
Ärzteorganisation will nun eine Debatte unter ihren Mitgliedern über
die Frage führen.
In den Niederlanden ist Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen zulässig.
Dazu gehört, dass der Kranke unerträglich leidet sowie bewusst
und mehrfach um Euthanasie bittet. Der Arzt muss einen Kollegen zu Rate
ziehen und den Fall den Behörden melden.


Sterbehilfe: Europarats-Ausschuss
billigte Marty-Bericht
KATHPRESS/Soziales/Europarat/Bericht/Euthanasie/Annahme/Marty
Paris, 17.12.04 (KAP) Der Sozial- und Gesundheitsausschuss
des Europarates hat einen Bericht zur Sterbehilfe praktisch ohneÄnderungen
gebilligt. Eine ausdrückliche Empfehlung zur Einführung einer
Straffreiheit für Sterbehilfe ist darin nicht mehr enthalten, wie
Europarats-Sprecher nach der Sitzung am Freitag in Paris mitteilten. Mit
geringfügigen Ausnahmen seien alle Änderungsanträge zurückgewiesen
worden.
Der Berichtsentwurf des Schweizer liberalen Europarats-Parlamentariers
Dick Marty enthält unter anderem die Forderung, die Erfahrungen aus
Belgien und den Niederlanden "objektiv und gründlich" zu
analysieren. Dort ist Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen zulässig.
Die Mitgliedsstaaten des Europarates sollen zudem aufgefordert werden,
gegen Sterbehilfe "in juristischen Grauzonen" vorzugehen.
Ausbau der Palliativmedizin empfohlen
Der neue Entwurf Martys enthält zahlreiche Empfehlung an die Mitgliedsstaaten.
In diesen Empfehlungen geht es darum, die sterbebegleitende Palliativmedizin
auszubauen, häusliche Pflege zu fördern, auf unnötig lebensverlängernde
medizinische Maßnahmen zu verzichten sowie die Rechte des Patienten
zu stärken. Patienten sollen demnach das Recht erhalten, über
ihre Lage und mögliche Therapien sowie die damit verbundenen Risiken
informiert zu werden und diese Therapien auch ablehnen zu können.
Für willensunfähige Patienten empfiehlt der Entwurf die Einführung
von Patientenverfügungen oder die Benennung von Vertrauenspersonen.
Die Mitgliedsstaaten sollen ferner aufgerufen werden, eineöffentliche
Debatte über die Begleitung Sterbenskranker zu fördern. Gewarnt
wird davor, die Überalterung der Gesellschaft und die steigenden
Gesundheitskosten dazu zu missbrauchen, den Druck auf Alte und Schwache
mit Blick auf Euthanasie zu vergrößern.
Endgültige Entscheidung im April
Das Plenum der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
soll im April über den Bericht entscheiden. Experten aus der Kirche
und christdemokratische Europarats-Parlamentarier hatten den Entwurf Martys
als unscharf und interpretationsfähig kritisiert. Sie bemängelten,
dass eine Befürwortung aktiver Sterbehilfe herausgelesen werden könnte.
Christdemokraten brachten rund 30 Änderungsanträge ein; einige
wurden akzeptiert. Sie betreffen aber nicht die umstrittenen Passagen
des Textes.
Derzeit gilt noch die 1999 von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
beschlossene Empfehlung, die Straffreiheit für aktive Sterbehilfe
strikt ablehnt.


Katholische Kritik an
Fortpflanzungsmedizingesetz
KATHPRESS/Kirchen/Biomedizin/Imabe/Klonen/
"Imabe"-Institut: Geplante Gesetzesnovellierung
verstößt gegen Lebensrecht - Österreich hat Chance vertan,
sich überzeugend für ein Klonverbot einzusetzen
Wien, 30.11.04 (KAP) Scharfe Kritik an der geplanten
Novellierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes hat das katholische "Imabe"-Institut
für medizinische Anthropologie und Bioethik geübt. In einer
am Dienstag veröffentlichten Erklärung bedauert das Institut
mit Nachdruck das Fehlen eines ausdrücklichen Klonverbots. In den
Erläuterungen der Regierungsvorlage werde lediglich gesagt, dass
die Auseinandersetzung mit diesem Thema "noch fortgeführt werden"
muss.
Das "Imabe"-Institut bezeichnete diese Haltung der Bundesregierung
als "höchst befremdlich". In der UNO habe Österreich
zugesichert, bei einer Abstimmung den Vorschlag von Costa Rica für
eine Konvention zu unterstützen, die jegliches Klonen untersagt.
Wenn die Regierung nun aber innenpolitisch abwarten und "beobachten"
wolle, sei dies bedauerlich, weil "viel davon abhängt, dass
genügend Länder als Vorreiter eine klare Position beziehen",
so das "Imabe"-Institut.
Eine Option, das sogenannte "therapeutische" Klonen zu
bejahen und das "reproduktive" Klonen zu verbieten, sei "völlig
unrealistisch", heißt es in der Stellungnahme. Es sei das Schicksal
der Biopolitik, dass streng begrenzte Ausnahmen zur "Normal-Situation"
würden. Das einzig richtige Vorgehen wäre der vollständige
Verzicht auf die Technik des Klonens. Österreich habe diese Chance
vertan.
Lässt sich Regierung "instrumentalisieren"?
Als "unverzichtbar" bezeichnet das "Imabe"-Institut
auch das Verbot von Eingriffen in die Keimbahn. Daher sollte ein solches
Verbot in die Regierungsvorlage aufgenommen werden. Kritisiert wird in
der Erklärung auch die "überflüssige" Verlägerung
der Aufbewahrungsfrist für "überzählige" Embryonen.
Durch die Aufbewahrung von Samen- und Eizellen sei sicher gestellt, dass
jederzeit die benötigten Embryonen hergestellt werden können.
Das Einfrieren von Embryonen sei also ganz und gar unnötig und sollte
verboten werden. Hier müsse dem Lebensschutz unbedingt Vorrang gegeben
werden.
"Vermisst" wird vom "Imabe"-Institut auch eine Strafbestimmung,
die verhindern würde, dass das im Paragrafen 10 geregelte Verbot
der Herstellung überzähliger Embryonen "totes Recht"
ist. Das geltende Gesetz sieht vor, dass "nur so viele Eizellen befruchtet
werden, wie nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Erfahrung
innerhalb eines Zyklus für eine aussichtsreiche und zumutbare medizinisch
unterstützte Fortpflanzung notwendig sind". Die Nichteinhaltung
dieser Bestimmung habe das Ministerium im Entwurf vom Jänner mit
Verwaltungsstrafen von bis zu 36.000 Euro verhindern wollen. Dieses Strafbestimmung
wurde nun fallen gelassen. Damit - so die Kritik des "Imabe"-Instituts
- sei der Paragraf 10 "totes Recht", zumal ja nun erlaubt sei,
überzählige und somit ungesetzlich erzeugte Embryonen zehn Jahre
lang aufzubewahren.
In seiner Erklärung bedauert das "Imabe"-Institut auch,
dass die umstrittene "Präimplantationsdiagnostik" (PID)
nicht ausdrücklich verboten wird. Die PID sei ethisch höchst
bedenklich, weil sie "nicht im Dienst einer heilenden oder leidenslindernden
Therapie steht, sondern allein im Dienste der Entscheidung über Leben
und Tod". Sie sei "unmittelbares Instrument der Selektion"
von Menschen.
Für das "Imabe"-Institut stellt sich im Hinblick auf die
Novellierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes insgesamt die Frage, "ob
sich die Regierung nicht für die Einzelinteressen einer kleinen Gruppe
von Reproduktionsmedizinern instrumentalisieren lässt", heißt
es in der Erklärung. (Ende)


Paris: Nationalversammlung stimmt über
Sterbehilfegesetz ab KATHPRESS/Frankreich/Sterbehilfe/
Paris, 29.11.04 (KAP) Die französische
Nationalversammlung wird am Dienstag über ein Sterbehilfegesetz abstimmen.
Nach dem neuen Gesetz soll aktive Sterbehilfe auch weiter eine Straftat
bleiben. Präzisere Regelungen als in der Vergangenheit enthält
das "Gesetz über Rechte der Kranken am Lebensende" für
Fälle, in denen eine Behandlung Todkranker eingestellt wird. Damit
soll mehr Rechtssicherheit für Patienten wie für das medizinische
Personal erzielt werden. Die Neuregelung sieht unter anderem vor, dass
Ärzte die Behandlung Sterbenskranker einstellen oder begrenzen dürfen,
wenn dies vom Patienten gewünscht wird. Auch künstliche Ernährung
sollen Patienten künftig ablehnen können. Neu geschaffen werden
die Institutionen der "Vertrauensperson" und der "Patientenverfügung".
Die "Vertrauensperson" oder die "Patientenverfügung"
sollen den Willen des Patienten zum Ausdruck bringen, wenn dieser sich
selbst nicht mehr äußern kann. Eine gültige Patientenverfügung
darf nicht älter als drei Jahre sein. Ärzte müssen nach
dem neuen Gesetz ihre Entscheidungen gemeinsam mit Kollegen treffen, wenn
sie die Behandlung eines willensunfähigen Patienten einstellen wollen.
Sie müssen zudem Familie und "Vertrauensperson" dazu hören.
Die Krankenhäuser müssen zudem künftig eine festgelegte
Zahl von Betten für die sterbebegleitende Palliativmedizin zur Verfügung
stellen.
In dem Gesetz geht es ausdrücklich nur um Patienten in der Endphase
der Krankheit. Gesundheitsminister Philippe Douste-Blazy sagte, derzeit
schalteten Ärzte in Frankreich in jährlich 150.000 Fällen
lebenserhaltende Geräte "ohne jegliche formale Grundlage"
ab. Frankreich hatte bislang keine entsprechende gesetzliche Regelung;
aktive Sterbehilfe ist strafbar und kann je nach Fall als Tötungsdelikt
oder Beihilfe zum Selbstmord belangt werden.
Das Gesetz entstand nach Beratungen in einer 31 Mitglieder zählenden
parteiübergreifenden Kommission und trifft auf breiten gesellschaftlichen
im Konsens. Die oppositionellen Sozialisten erklärten im Vorfeld,
sie hätten sich weiter gehende Regelungen vorstellen können.
Änderungsanträge brachten sie aber nicht ein.
Auch Frankreichs Bischöfen begrüßten den Gesetzentwurf
im Grundsatz. Bei Kranken im Endstadium sei eine Lebensverlängerung
gegen den Willen des Patienten nicht zulässig, so die Bischofskonferenz.
Vorrang müsse die Linderung des Leidens haben. In anderen Fällen
könne es vorkommen, dass Patienten über die Schmerzbekämpfung
und die Ernährung hinausgehende Behandlung ablehnten. Auch danach
müssten sich Ärzte richten, wenn alle Möglichkeiten des
Dialogs ausgeschöpft seien.(ende)


Bioethikexperte Liese:
UN-Klonkompromiss akzeptabel
KATHPRESS/EU/UNO/Bioethik/Klonen/Klonverbot/Liese
Brüssel, 22.11.04 (KAP) Der christdemokratische
deutsche Europaabgeordnete und Bioethik-Experte Peter Liese hat den Kompromiss
in der UNO zum Klonen als "kleinen Schritt in die richtige Richtung"
bezeichnet. Die jetzt vorgeschlagene Formulierung sei zwar juristisch
nicht sehr präzise, könne aber nicht als Freischein für
das Forschungsklonen verstanden werden, sagte Liese am Montag in Brüssel.
Der UN-Kompromisstext sieht vor, die Staaten zum Verbot aller Versuche
aufzurufen, "menschliches Leben" durch Klonen zu schaffen.
Liese äußerte die Hoffnung, es könne bei den weiteren
Diskussionen noch Präzisierungen geben. So sei auch in der EU in
der Biopatent-Richtlinie durch eine Erklärung des Ministerrats klargestellt
worden, dass als "menschliches Leben" auch Embryonen anzusehen
seien, sagte der Bioethik-Experte der christdemokratisch-konservativen
EVP-Fraktion im Europaparlament.
Die Bemühungen um eine Klonverbots-Konvention der Vereinten Nationen
waren am Freitagabend gescheitert. Nun soll es lediglich eine rechtlich
nicht verbindliche Resolution geben, in der das Klonen geächtet wird.
Der UN-Rechtsausschuss stritt seit Mitte September erneut um eine Konvention.
Dem Gremium lagen konkurrierende Entwürfe Costa Ricas und Belgiens
vor. Da beide Anträge an diesem Freitag nicht zur Abstimmung kamen,
gelten sie vermutlich auch nicht als erledigt und bleiben bestehen.
Costa Rica trat mit seinem Antrag für ein striktes Verbot jeglichen
Klonens ein. Danach soll sowohl dem reproduktiven Klonen als auch dem
mittlerweile als Forschungsklonen bezeichneten "therapeutischen"
Klonen eine strafrechtliche Absage erteilt werden. 62 Staaten unterstützten
diese Vorlage.
Der Entwurf Belgiens will nur das reproduktive Klonen verboten sehen.
Diese Haltung wird von 20 weiteren Staaten unterstützt. (ende)


Europarat: Annäherung
im Euthanasiekonflikt
Straßburg, 17. November 2004 (epd Ö)
Die Abstimmung der Europaratsresolution zur Sterbehilfe soll Mitte Dezember
im Ausschuss und Ende April 2005 im Plenum der Parlamentarischen Versammlung
erfolgen. Das berichtete Ausschuss-Vorsitzender Marcel Glesener nach der
Debatte am Montag in Paris vor Medienvertretern. Glesener zeigte sich
zuversichtlich, dass der Zeitplan diesmal eingehalten wird. Die Diskussion
im Sozial- und Gesundheitsausschuss des Europarats sei "friedlich"
verlaufen, sagte er.
Wie es heißt, sei eine Annäherung der Standpunkte möglich
geworden, weil der Schweizer Liberale Dick Marty in seinem überarbeiteten
Resolutionsentwurf auf die umstrittensten Forderungen verzichtete. Selbst
die in jüngsten Entwürfen noch vorhandene Forderung, Euthanasie
für eng begrenzte Ausnahmen zuzulassen, findet sich darin jetzt nicht
mehr, erst recht nicht die Aufforderung an die 46 Europarats-Mitgliedstaaten,
Straffreiheit für Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen zu gewähren.
Ein Dokument mit dieser Forderung war im vergangenen April von der Parlamentarischen
Versammlung an den Ausschuss zurückverwiesen worden.
In Martys neuem Bericht stehen dagegen - wie es hieß - "weithin
kompromissfähige" Forderungen wie die nach einem Ausbau der
sterbebegleitenden Palliativmedizin oder nach einer Stärkung der
Patientenrechte. Strittig ist offenbar noch, ob der Europarat darauf dringen
soll, den Mitgliedsstaaten allein die Erfahrungen aus Belgien und den
Niederlanden, wo Sterbehilfe unter Bedingungen straffrei ist, zur Prüfung
zu empfehlen. Es gab Stimmen, die auch die Prüfung der Erfahrungen
solcher Staaten verlangten, in denen Euthanasie verboten ist.
Marty hatte vor einem Jahr scharfe Kritik
ausgelöst, weil er den Europarats-Mitgliedsstaaten die Empfehlung
geben wollte, unter bestimmten Bedingungen Straffreiheit für Euthanasie
zu erwägen. Damit wäre die bisherige Position des Europarats
in ihr Gegenteil verkehrt worden. 1999 beschloss der Rat, der Wunsch eines
Patienten nach lebensbeendenden Maßnahmen dürfe nicht zur juristischen
Grundlage für eine Straffreiheit der Euthanasie werden. Eine Abstimmung
über Martys Bericht wurde mehrfach vertagt. Nachdem Dutzende Änderungsanträge
vorlagen, wurde er in den Ausschuss zurückverwiesen.
Der Schweizer Europarats-Parlamentarier meinte jedoch am Montag, er sei
"missverstanden" worden. Er sei kein Verteidiger der Euthanasie,
so seine Behauptung. Nur sei er gewiss, dass es Fälle gebe, wo trotz
Palliativmedizin Sterbehilfe angebracht sei und straffrei gestellt werden
müsse.
In seinem neuen Dokument räumte Marty allerdings ein, dass unter
den Europarats-Mitgliedsstaaten auf Grund der unterschiedlichen kulturellen
und religiösen Einstellungen keine einheitliche Position möglich
sein werde. Die nach reiflicher Diskussion gefundene Position eines jeden
von ihnen müsse akzeptiert werden. Zur Entscheidung Belgiens und
der Niederlande, die Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen zu legalisieren,
meinte Marty, auch hier sei eine "Haltung des Respekts" einzunehmen.


Drewermann fordert
mehr Selbstbestimmungsrecht für Sterbenskranke
Bielefeld, 10. November 2004 (epd) Der katholische
Theologe und
Kirchenkritiker Eugen Drewermann hat sich für mehr Selbstbestimmung
todkranker Menschen ausgesprochen. Niemand habe das Recht, einem anderen
vorzuschreiben, wie viel er an Schmerzen verträgt, erklärte
der Paderborner Theologe in der Montags-Ausgabe der Bielefelder Zeitung
“Neue Westfälische”. Die katholische Lehre, Gott lasse
nie mehr Leid an den Menschen herankommen als er vertragen könne,
sei für viele Betroffene in einer Extremsituation nicht nachvollziehbar.
Barmherzigkeit könne eigentümliche Formen annehmen, kritisierte
Drewermann. Durch die medizinischen Möglichkeiten könne von
außen zwar vieles erleichtert, auch überbrückt werden.
“Aber wenn sich zeigt, dass nichts mehr zu überbrücken
ist, hat dann nicht ein Mensch
das Recht zu sagen: ich kann nicht mehr?”, fragte er. Der Tod stelle
oft für die Betroffenen einen Gnadenweg zur Beendigung der Schmerzen
dar, erklärte der Psychoanalytiker. Der Tod sei in solchen Situationen
kein zu bekämpfender Feind, sondern “manchmal ein samtiger
Mantel, der eine warme Dunkelheit um uns legt, wenn die Augen müde
werden.”


EU will Embryonenforschung
ohne Stichtagsregelung fördern
KATHPRESS/EU/Bioethik/Lebensschutz/CDU
Berlin, 28.10.04 (KAP) Die EU-Kommission will die
Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen ohne Einführung
einer Stichtagsregelung fördern. Das erklärte der Direktor der
Generaldirektion Forschung der EU-Kommission, Richard Escritt, bei einer
Ausschuss-Befragung des deutschen Bundestags, wie der CDU-Abgeordnete
Thomas Rachel in Berlin mitteilte. Escritt sprach in Vertretung des künftigen
EU-Forschungskommissars.
Rachel verlangte, das 7. EU-Forschungsrahmenprogramm in Einklang mit ethischen
Grundsätzen der 25 Mitgliedstaaten zu bringen. In mehreren Mitgliedsstaaten
werde "verbrauchende" Embryonenforschung als Verstoß gegen
die Menschenwürde und das Recht auf Leben verstanden. Deshalb dürfe
diese Forschung nicht durch Beiträge solcher Staaten mitfinanziert
werden.
Ein ausreichender Embryonenschutz sei nur gewährleistet, wenn - wie
in Deutschland - ein fester Stichtag für den Import und die Verwendung
embryonaler Stammzellen gelte, betonte Rachel. Er forderte die deutsche
Bundesregierung auf, darauf hinzuwirken, das die EU keine Vorhaben unterstützt,
die in einzelnen Mitgliedsstaaten eine Straftat darstellen.


Vereinte Nationen:
Österreich für umfassendes Klonverbot
KATHPRESS/Kirchen/Klonen/UNO/
UN-Vollversammlung diskutiert darüber, ob Klonen generell
verboten oder so genanntes "Forschungsklonen" zugelassen werden
soll
Wien, 21.10.04 (KAP) Österreich tritt für
ein umfassendes Klonverbot durch die Vereinten Nationen ein. Das bestätigte
am Donnerstag das Außenministerium auf Anfrage von "Kathpress".
Die Vereinten Nationen diskutieren bei ihrer derzeitigen Vollversammlung
erneut über ein internationales Verbot menschlichen Klonens. Die
UNO war bereits vor einem Jahr vor der Frage gestanden, ob alle Formen
des Klonens geächtet oder das Herstellen geklonter Embryonen zu Forschungs-
und Therapiezwecken, das sogenannte "Forschungsklonen", möglich
sein soll. Mit 80 gegen 79 Stimmen war damals die Entscheidung vertagt
worden.
Eine Gruppe, angeführt von Costa Rica und unterstützt von nahezu
60 Nationen - unter ihnen auch Österreich und die USA -, verlangt
ein Totalverbot für jedes Klonen. Die andere Gruppe von mehr als
20 Staaten, an ihrer Spitze Belgien, will nur das "reproduktive Klonen",
verboten wissen, nicht jedoch das sogenannte "Forschungsklonen".
Adulte Stammzellen als Alternative
Entschieden gegen das "Forschungsklonen" wie auch gegen
die Forschung an embryonalen Stammzellen hat sich der Genetiker am Wiener
AKH, Markus Hengstschläger, bei einer Diskussionsveranstaltung der
Tageszeitung "Der Standard" ausgesprochen. "Wir sollten
keine Erlaubnis des therapeutischen Klonens anstreben", so Hengstschläger.
Adulte Stammzellen seien eine brauchbare Alternative. Dieser Bereich sollte
forciert werden, denn "ich glaube, dass der Embryo, der zerstört
wird, ein individuelles Recht auf Leben hat", so Hengstschläger,
der Mitglied der Päpstlichen Akademie für das Leben ist.
Bei der Veranstaltung hatte sich Ian Wilmut, einer der schottischen Schöpfer
des Klonschafs "Dolly", klar für Experimente mit embryonaler
Stammzellen ausgesprochen. Zu diesem Zweck sollten Embryonen auch geklont
werden dürfen. "Die Wissenschaft lernt gerade, wie Stammzellen
gezielt in verschiede Zellen verwandelt werden können. Bis dahin
ist es zielführend, sie durch Klonen zu gewinnen, um ihre Anfälligkeit
für Erbkrankheiten zu testen", so Wilmut. Er plädierte
dafür, menschliche Embryonen zu klonen und diese eine Woche alt werden
zu lassen.


Deutsche Bischöfe
für umfassendes Klonverbot auf Weltebene
KATHPRESS/Deutschland/UNO/Klonen/Bischöfe/
Appell des Generalsekretärs der Deutschen
Bischofskonferenz an die Berliner Bundesregierung
Berlin, 20.10.04 (KAP) Im Hinblick auf die am 21.
Oktober erneut beginnenden Verhandlungen auf UN-Ebene über ein weltweites
Klonverbot hat die Deutsche Bischofskonferenz ihre klare Ablehnung jeder
Form des Klonens menschlicher Embryonen bekräftigt. Es genüge
nicht, nur das Klonen zu Fortpflanzungszwecken zu ächten. Auch das
Klonen menschlicher Embryonen zu biomedizinischen Forschungszwecken, das
so genannte Forschungsklonen, müsse unmissverständlich verboten
sein, betonte der Generalsekretär der Deutschen Bischofskonferenz,
Pater Hans Langendörfer SJ. Es widerspreche der Würde und dem
Lebensrecht menschlicher Embryonen, sie durch Kerntransfer einzig zu dem
Zweck zu erzeugen, um ihnen Stammzellen zu entnehmen und sie dadurch wieder
zu töten. Auch die Hoffnung, durch diese Grundlagenforschung vielleicht
irgendwann einmal bisher unheilbare Krankheiten zu heilen, rechtfertige
die Instrumentalisierung und Tötung menschlicher Lebewesen nicht.
Stattdessen sollten alternative, ethisch vertretbare Forschungsmethoden
gefördert werden.
Die Deutsche Bischofskonferenz "erwartet", dass sich die Vertreter
der Berliner Bundesregierung bei den Verhandlungen über ein Klonverbot
auf UN-Ebene für ein weltweites und umfassendes Klonverbot, also
ein Verbot des reproduktiven Klonens wie des Forschungsklonens, einsetzen.


Klonverbot: Evangelische
Kirche fordert Berlin zum Handeln auf
KATHPRESS/Deutschland/Kirchen/Klonen/Huber/
Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche
in Deutschland appelliert an deutsche Bundesregierung, den Antrag Costa
Ricas zu unterstützen
Berlin, 12.10.04 (KAP) Die Evangelische Kirche in
Deutschland (EKD) hat die deutsche Bundesregierung aufgefordert, sich
bei den Vereinten Nationen für ein umfassendes Klonverbot einzusetzen.
Es sei "an der Zeit", dass Berlin entsprechend aktiv werde,
schreibt der EKD-Ratsvorsitzende Bischof Wolfgang Huber in der neuesten
Ausgabe des evangelischen Magazins "chrismon".
Am 21. Oktober beginnen in New York erneut Verhandlungen über eine
Konvention gegen das Klonen. Bislang liegt ein von von Costa Rica initiierter
und von 58 Staaten mitgetragener Entwurf vor, der ein striktes Verbot
jeglichen Klonens, des reproduktiven wie des sogenannten "therapeutischen"
Klonens, vorsieht. Ein ähnlicher Antrag war bereits einmal vertagt
worden, weil Berlin trotz anders lautender Ankündigungen nicht dafür
gestimmt hatte (für die Behandlung des Antrags Costa Ricas fehlte
damals eine Stimme).
Nach den Worten Hubers werden beim Forschungsklonen, das bislang auch
als "therapeutisches" Klonen bezeichnet worden sei, menschliche
Embryonen geklont, um als Material für die Wissenschaft zur Verfügung
zu stehen. Beim Forschungsklonen geschehe aber dasselbe wie beim reproduktiven
Klonen. Der Bischof wörtlich: "Wenn es ein Verstoß gegen
die Menschenwürde ist, einen geklonten Menschen zu schaffen, dann
kann es auch nicht vertretbar sein, einen Menschenklon zu Forschungszwecken
zu verwenden". Trotz der Aussicht auf mögliche Therapieerfolge
gelte, dass in diesem Fall der Zweck nicht die Mittel heilige.


EU hat erste Projekte
mit embryonalen Stammzellen finanziert
KATHPRESS/EU/Forschung/Finanzierung/Embryonen/Stammzellen
Brüssel, 4.10.04 (KAP) Die EU-Kommission hat
erstmals wissenschaftliche Projekte der umstrittenen embryonalen Stammzellforschung
finanziert. In mindestens zwei Fällen wurden Zuschüsse an Projekte
genehmigt, bei denen menschliche embryonale Stammzellen verwendet werden,
wie aus Unterlagen der EU-Kommission hervorgeht, die der deutschen katholischen
Nachrichtenagentur KNA vorliegen. An den beiden länderübergreifenden
Forschungsvorhaben, die zusammen mit rund 20 Millionen Euro gefördert
werden, sind auch deutsche Wissenschaftler und Unternehmen beteiligt.
Ein von den EU-Mitgliedstaaten verhängtes Moratorium für die
EU Förderung der Embryonenforschung war zu Jahresbeginn abgelaufen.
Seither kann die EU-Kommission in den Mitgliedsstaaten, in denen dies
zulässig ist, unter bestimmten Bedingungen Forschungsprojekte mit
embryonalen Stammzellen fördern. In Österreich und Deutschland
sind solche Projekte verboten; beide Länder hatten sich gemeinsam
mit Italien vergeblich für strengere Bestimmungen eingesetzt.
Zelltherapien und Alternativen für Tierversuche
Bei einem der Projekte geht es um die Entwicklung neuer Zelltherapien.
Das auf vier Jahre angelegte Forschungsvorhaben "Eurostemcell"
soll dabei unter anderem das therapeutische Potenzial von charakterisierten
Zelllinien erkunden. Verwendet werden sollen dafür Neuronal-, Mesodermal-
und Epithel-, aber auch embryonale Zellen. Beteiligt an diesem Projekt
ist auch der Bonner Stammzellforscher Oliver Brüstle.
Ein zweites Projekt mit dem Kurznamen "Reprotect" befasst sich
mit der Suche nach Alternativen für Tierversuche. Ermittelt werden
sollen Testmethoden, mit denen geprüft werden kann, ob eine Substanz
negative Wirkungen auf Fruchtbarkeit, Schwangerschaft und Nachkommen hat.
Unter anderem sollen dabei für die Forschung "menschliche embryonale
Stammzellen" verwendet werden, heißt es ausdrücklich in
einem EU-Kommissions-Dokument.


Stammzellen: Designierter
EU-Forschungskommissar Potocnik outet sich
KATHPRESS/EU/Stammzellen/Embryonen/Potocnik
Brüssel, 1.10.04 (KAP) Der designierte EU-Forschungskommissar
Janez Potocnik will die umstrittene EU-Förderung der Forschung an
embryonalen Stammzellen auch für die Zukunft nicht ausschließen.
Nötig sei allerdings, diese Frage wegen der damit verbundenen ethischen
Probleme gründlich zu diskutieren, sagte der slowenische Politiker
bei seiner Anhörung im Europaparlament am Freitag in Brüssel.
Potocnik vermied aber eine klare Aussage darüber, ob die EU-Förderung
der Embryonenforschung im künftigen siebten EU-Forschungsrahmenprogramm
beibehalten werden soll.
Der künftige EU-Kommissar sagte einerseits, man dürfe Forschung
nicht ausschließen, die viel versprechend sei. Möglicherweise
könnten durch die Embryonenforschung Tausende oder gar Millionen
von Kindern und Erwachsenen therapiert und Behandlungsmöglichkeiten
für Diabetes oder Alzheimer gefunden werden. "Aber Ethik ist
für mich als Teil unseres gesellschaftlichen Lebens sehr wichtig",
fügte Potocnik hinzu. Es sei praktisch unmöglich, eine für
alle Seiten befriedigende Antwort zu finden, räumte der frühere
slowenische Europaminister ein. Er werde sich für eine geduldige
und leidenschaftslose Diskussion ohne Vorurteile einsetzen und aufmerksam
zuhören. Das Europaparlament müsse über die Frage mitentscheiden
können.
Ein Moratorium für die EU-Förderung der Embryonenforschung war
zu Jahresbeginn abgelaufen. Seither können in den EU-Staaten, wo
dies zulässig ist, unter bestimmten Bedingungen mit EU-Geldern Forschungsprojekte
mit embryonalen Stammzellen gefördert werden.
Österreich, Deutschland, Italien und weitere Länder hatten sich
vergeblich für strengere Bestimmungen eingesetzt. Dabei diente das
deutsche Embryonenschutzgesetz mit seiner Stichtagsregelung als Modell.
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