ÖRKÖ-Dokumente Ökumenischer Rat der Kirchen in Österreich (ÖRKÖ)

Bioethik/Medizinethik

Einführung
• Kirchliche Stellungnahmen aus Österreich und anderen Ländern
Websites, bei denen weitere Information abgerufen werden kann
Beiträge von Theologen und Naturwissenschaftlern zur aktuellen Diskussion
Literaturauswahl
Glossar ethischer und medizinischer Fachausdrücke

• Aktuell

pfeil2010
pfeil- EU-Bischofskommission lehnt embryonale Stammzelltests ab
pfeil- "Aktion Leben" zum EGMR-Urteil: Eizellspende muss verboten bleiben
pfeil-
Schweiz: Kirche bejaht Verfassungsartikel über Forschung am Menschen
pfeil- Bischof Küng: "Ein Arzt darf niemals töten"

2009
pfeil- Experten mahnen Dialog über Synthetische Biologie ein
pfeil-
Stammzellenforschung: US-Bischöfe kritisieren Obamas Erlass
- Embryonenforschung: Auswirkungen in Österreich?

2006 | 2005 | 2004

Einführung

Die letzten Jahrzehnte waren von beeindruckenden und tiefgreifenden Erkenntnissen und Entwicklungen insbesondere auf dem Gebiete der Biologie und Biomedizin geprägt. Es haben sich dadurch eine Reihe von bisher ungeahnten und vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten ergeben, die durchaus dazu angetan sind, Lebensqualität in vieler Hinsicht zu verbessern. Es entsteht dadurch aber auch eine Reihe neuer Fragestellungen und Probleme, die viele Menschen verunsichert und beunruhiget. Zum Teil sehen sie auch in den von der Wissenschaft eröffneten Möglichkeiten einen unstatthaften Eingriff in das Schöpfungshandeln Gottes und erwarten sich gerade deshalb klärende Worte von den Kirchen. Die Mitgliedskirchen des Ökumenischen Rates der Kirchen in Österreich teilen die Überzeugung, daß die Welt, in der wir leben, Gottes Schöpfung ist und dem Menschen darin eine besondere Stellung und Verantwortung zukommt. Trotzdem hat sich der ÖRKÖ entschlossen, keine Erklärung zu dieser Thematik abzugeben. Dafür sind vor allem zwei Gründe ausschlaggebend:

- Den immer neuen Erkenntnissen der Forschung entspricht eine sich rasch ändernde Wahrnehmung der damit verbundenen Probleme in der Öffentlichkeit: das Interesse für beispielsweise gentechnisch veränderte Lebensmittel wird abgelöst durch die unter dem Stichwort „kein Patent auf Leben“ geführte Diskussion, die wieder in den Hintergrund gedrängt wurde durch die Beunruhigung durch das Klonschaf Dolly, die Arbeit mit embryonalen Stammzellen, die Möglichkeiten des therapeutischen Klonens...Jede Erklärung läuft somit Gefahr bereits zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung hinter der Fragestellung des Augenblicks zurückzubleiben.

- Dazu kommt, daß im ÖRKÖ 14 Kirchen zusammenkommen, deren Entscheidungsstrukturen sehr unterschiedlich sind und deren Äußerungen, speziell auf dem Gebiete der Ethik, für ihre Mitglieder von sehr unterschiedlicher Verbindlichkeit sind.

Der ÖRKÖ ist sich aber der Schwierigkeiten jener Menschen bewußt, die sich eingehender mit der Materie – den wissenschaftlichen Erkenntnissen und deren Anwendungen sowie den sich daraus ergebenden ethischen Fragestellungen – beschäftigen möchten: Von manchen Medien, die gerade wenn es um Neuerungen auf dem Gebiete der Biotechnologie oder der Biomedizin geht, eher auf Emotionen als auf Sachlichkeit setzen, ist nur wenig Hilfe zu erwarten. Die eigentliche Fachliteratur ist auch für den gutwilligen und interessierten Laien nur wenig hilfreich, sich in der Fülle der sonstigen Publikationen zurechtzufinden ist fast unmöglich. Die folgende Auswahl an Informationen – die natürlich keineswegs den Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Endgültigkeit erheben kann – soll es den Suchenden erleichtern, zu einer sachgerechten Information und in der Folge zu eigenen, verantwortlichen Überlegungen und Entscheidungen zu gelangen.


Stellungnahmen aus den Kirchen:

ÖSTERREICH:

Im Auftrag des evangelischen Oberkirchenrates A.u.H.B.
Verantwortung für das Leben. Eine evangelische Denkschrift zu Fragen der Biomedizin. 2001.

Evangelischer Oberkirchenrat A.u.H.B.
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Stellungnahme zur Diskussion über das reproduktive Klonen (3/2001)

beide abrufbar unter http://www.evang.at/dokumente/reden/index.htm

Altkatholische Kirche Österreichs – Bischöfliches Seminar
Positionen zu Ethik und Gentechnologie, Sept. 2003
www.heilandskirche.org/htm/altkatholisch4.htm


DEUTSCHLAND:

Gott ist ein Freund des Lebens.
Gemeinsame Erklrärung der Dt. Bischofskonferenz und des Rates der EKD, 1989

Einverständnis mit der Schöpfung. Ein Beitrag zur ethischen Urteilsbildung im Blick auf die Gentechnik und ihre Anwendung bei Mikroorganismen, Pflanzen und Tieren. 2., um einen Anhang erweiterte Auflage, 1997,EKD Denkschrift 137

Zur Achtung vor dem Leben - Maßstäbe für Gentechnik und Fortpflanzungsmedizin Maßstäbe für Gentechnik und Fortpflanzungsmedizin. Kundgebung der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland, EKD-Texte 20, 1987

Menschenwürde und Menschenrechte von allem Anfang
Gemeinsames Hirtenwort der Deutschen Bischöfe www.eufobio.org/org/dok

Wieviel Wissen tut uns gut? Chancen und Risiken der voraussagenden Medizin. Gemeinsames Wort der DBK und des Rates der EKD zur "Woche für das Leben 1997", Gemeinsame Texte 11, 1997

Xenotransplantation. Eine Hilfe zur ethischen Urteilsbildung. Gemeinsame Texte der EKD und der DBK, Gemeinsame Texte 13, 1998

Ethische Fragen im Bereich von Medizin, Bioethik und Gentechnik
Zur Einführung in diese thematische Zusammenstellung

Der Mensch: sein eigener Schöpfer? Wort der Dt. Bischofskonferenz zu Fragen von Gentechnik und Biomedizin, 2001

Biomedizinischer Fortschritt als Herausforderung für das christliche Menschenbild. Erklärung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, 2001 www.kna.de/aktuell/doku

Wenn nicht anders angegeben,
abrufbar unter www.ekd.de bzw. www.dbk.de

VERLAUTBARUNGEN DES APOSTOLISCHEN STUHLS:

Donum vitae (vorgeburtliches Leben, Fortpflanzungsmedizin), Instruktion der Glaubenskongregation 1987, dt. Übers.: Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 74, hg. vom Sekretariat der Dt. Bischofskonferenz
Evangelium Vitae Enzyklika Johannes Paul II. , dt. Übers.: Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 120, hg. vom Sekretariat der Dt. Bischofskonferenz
Beide abrufbar unter www.dbk.de

Kongregation für die Glaugbenslehre. Instruktion DIGNITAS PERSONAE. Über einige Fragen der Bioethik
Link zur Webseite


GRIECHENLAND:

Cloning of Embryonic Cells, The Holy Synod of the Church of Greece (griech.orthodox), 2000

Medically assisted Reproduction, The Holy Synod of the Church of Greece, 2002

Basic Positions on the Ethics of Transplantation, The Holy Synod of the Church of Greece, 2002

alle abrufbar unter www.eufobio.org/religion/dok

SCHOTTLAND:

Cloning and Stem Cells, Reihe von Artikeln der Church of Scotland (reformiert) unter http://www.srtp.org.uk/cloning.shtml

Patenting, Genes and Living Organisms http://www.srtp.org.uk/patent.shtml

KEK (Konferenz Europäischer Kirchen):

EECCS und Bioethik (Juni 1998)
Das Klonen von Tieren und Menschen (Mai 1998)


Websites, bei denen weitere Information abgerufen werden kann:

http://science.orf.at insbes. http://science.orf.at/science/koertner
http://www.kna.de/aktuell/doku_aktuell.html
http://eufobio.org
http://www.srtp.org.uk/srtpage3.shtml

Statements, Vorträge, Artikel von Fachleuten
(Theologen sowie Naturwissenschaftler)

Stellungnahme evang. Ethiker zur Fragen der Embryonenforschung
Starre Fronten überwinden, http://www.evang.at/dokumente/reden/index.htm

Dietmar Mieth, Fortpflanzungsmedizin im britisch-deutschen Vergleich (die unterschiedlichen Embryonenschutzgesetze), www.kna.de/aktuell/doku_aktuell.html

Dietmar Mieth, Going to the roots of the stem cell debate. The ethical problems of using embryos for research, 2000, www.embo-reports.oupjournals.org/cgi/content/full/1/1/4

Ulrich Körtner, Menschliche Embryonen oder embryonale Menschen? http://science.orf.at/science/koertner/46746

Susanne Dihlmann, Gentherapie – Therapie der Zukunft, www.eufobio.org

Konstantin B. Scoute, Bioethik und die Ethik der Orthodoxie, Vortrag 1999, www.eufobio.org./religion/dok

Literaturauswahl zur Einführung in die Thematik bzw. zur Vertiefung
einzelner Themen

Anselm, R./ Körtner, U. (Hg.),: Streitfall Biomedizin. Orientierung in christlicher Verantwortung, mit einer Einleitung von T. Rendtorff, Göttingen 2003

Bundesärztekammer (2000): Diskussionsentwurf zu einer Richtlinie zur Präimplantationsdiagnostik, Dt. Ärzteblatt
97, 2000, A-525-528

Dabrock, P. / Klinnert, L. (2001): Würde für verwaiste Embryonen? Ein Beitrag zur ethischen Debatte um embryonale Stammzellen (Zentrum für Medizinische Ethik, Medizinethische Materialien 130), Bochum

Damschen, G.: Der moralische Status menschlicher Embryonen. Pro und contra Spezies-, Identitäts- und Potentialitätsargument, Berlin/New York 2003

DFG (1999): Stellungnahme zum Problemkreis “Humane embryonale Stammzellen”, abgedruckt in: L. Honnefelder
(Hg.), Jahrbuch Wissenschaft und Ethik 3, S. 394-399

DGF (2001): Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Forschung mit menschlichen Stammzellen,
3. Mai 2001, http://www.dfg.de/aktuell/stellungnahmen/genforschung/empfehlungen_stammzellen_03_05_01.html

Fischer, J.: Medizin- und bioethische Perspektiven. Beiträge zur Urteilsbildung im Bereich von Medizin und Biologie, Zürich 2002

Honecker, M. (1997): Wissen und Handeln. Ethische Probleme und Aporien in pränataler Diagnostik und Fortpflanzungsmedizin, Zeitschrift für Medizinische Ethik 43, S. 199-213

Ibelgaufts H., Gentechnologie von A bis Z, Studienausgabe, VCH, Weinheim, 1990

Irrgang, B. (1995): Grundriß der medizinischen Ethik (UTB 1821), München

Kaminsky, C. (1998): Embryonen, Ethik und Verantwortung. Eine kritische Analyse der Statusdiskussion als Problemlösungsansatz angewandter Ethik (PhU 5), Tübingen

Knoepffler, N. (1999): Forschung an menschlichen Embryonen. Was ist verantwortbar?, Stuttgart/Leipzig

Körtner, U.: Bedenken, daß wir sterben müssen. Sterben und Tod in Theologie und medizinischer Ethik /BsR 1147), München 1996

Körtner, U.: Evangelische Sozialethik. Grundlagen und Themenfelder (UTB 2107), Göttingen 1999

U. Körtner u.a. Hg., Lebensanfang und Lebensende in den Weltreligionen - Beiträge zu einer
interkulturellen Medizinethik, Neukirchner Verlag, 2006

Körtner, U.: Unverfügbarkeit des Lebens? Grundfragen der Bioethik und der medizinischen Ethik, Neukirchen-Vluyn 2001

Körtner, U./Kopetzki, Chr. (Hg.): Embryonenschutz – Hemmschuh für die Biomedizin? (Schriftenreihe Recht der Medizin, Bd.18), Wien 2003

Kreß, H.: Präimplantationsdiagnostik, der Status von Embryonen und embryonale Stammzellen. Ein
Plädoyer für Güterabwägungen, ZEE 45, S.230-235, 2001

Kreß, H.: Medizinische Ethik. Kulturelle Grundlagen und ethische Wertkonflikte heutiger Medizin, Stuttgart 2003

Nawroth, F./Ludwig, M./Mallmann, P./Diedrich, K. (2000): Naturwissenschaftliche und (arzt-) rechtliche Grundlagen der Präimplantationsdiagnostik, ZME 46, S.63-79

Oduncu, F.: Hirntod und Organtransplantation. Medizinische, juristische und ethische Fragen, Göttingen 2003

Oduncu, F./Schroth, U./Vossenkuhl, W. (Hg.): Transplantation. Organgewinnung und –allokation (Medizin – Ethik – Recht 2), Göttingen, 2003

Rager, G., Hg. (1998): Beginn, Personalität und Würde des Menschen (Grenzfragen 23),
2. Aufl., München

Schroeder-Kurth, T. (2000): Präimplantationsdiagnostik in Deutschland – ganz oder gar nicht! Ein Plädoyer gegen halbherzige Scheinlösungen, ZME 46, S.123-136

Singer, P. (1994): Praktische Ethik. Neuausgabe, Stuttgart

Strawson, P. (1993): Individuals, 10. Aufl., London

Zimmermann, M. u. R. (2001): Präimplantationsdiagnostik: Chance oder Irrweg? Die Bundesärztekammer und die Fortpflanzungsmedizin, ZEE 45, S.47-57


Glossar ethischer und medizinischer Fachausdrücke

Adult:
“adultus” (lateinisch) = “erwachsen”.

Chromosom:
Die im Zellkern lokalisierten „Kernschleifen“ (in den Keimzellen des Menschen 23, in den Körperzellen 46). Sie enthalten das Erbmaterial in Form von – DNA. Die in den Fadenstrukturen der DNA aufeinanderfolgenden Abschnitte repräsentieren einzelne Erbfaktoren = Gene (in 23 Chromosomen ca. 30.000 Gene) Bei der Zellteilung kommt es zu einer identischen Verdoppelung jedes Chromosoms.

Dezisionistisch:
auf einer nicht weiter begründungsfähigen (willkürlichen) Entscheidung beruhend.

DNA:
Deoxyribonecleic Acid bzw. deutsch Desoxyribonucleinsäure (DNS) ist die im Zellkern befindliche chemische Substanz, in deren langgestreckter molekularer Struktur in der Reihenfolge ihrer Bausteine – der Nucleinsäure-Basen – Erbinformation der Zelle verschlüsselt vorliegt. Diese Information dient vor allem zur korrekten Synthese von Proteinen, welche zur Prägung des Erscheinungsildes des Lebewesens erforderlich sind.

Embryo:
“embryon” (griechisch) = “quellen, keimen”. Als Embryo bezeichnet man die befruchtete menschliche
Eizelle vom Zeitpunkt der Verschmelzung der Vorkerne von Ei- und Samenzelle an bis zum Ende der achten
Schwangerschaftswoche nach dem Eisprung, d.h. der 10. Schwangerschaftswoche nach der Menstruation.
Nach diesem Zeitpunkt wird das entstehende neue Individuum Fötus genannt.

Epigenetisch:
Als Epigenese bezeichnet man die Entwicklung des Organismus durch dauernde Neubildungen,
ohne Steuerung durch erbliche Faktoren. In der modernen Evolutionsbiologie steht der Begriff für eine Entwicklungstheorie, die die Entwicklung eines Organismus nicht allein durch seine Erbanlagen, sondern z.B.
auch durch Umwelteinflüsse und Selbststeuerungsprozesse bedingt sieht.
Gen: Abschnitt auf der – DNA, welcher die Information zur Synthese einer – RNA oder eines Proteins enthält.

Gendiagnostik:
Nachweis von erblichen Defekten (Erbschäden) durch direkte Analyse der – DNA aus Zellen des zu Untersuchenden. DNA-Analysen zur Diagnostizierung genetischer Erkrankungen können mit jeder kernhaltigen Körperzelle durchgeführt werden, da alle Körperzellen identische DNA enthalten. Für die vorgeburtliche Diagnostik während der Schwangerschaft lassen sich fetale Zellen verwenden, die durch Amniocentese (Punktion der Bauchdecke der Schwangeren zur Gewinnung von Fruchtwasser mit den darin befindlichen Zellen des Fötus) oder durch Chorionzotten-Biopsie (Entnahme von fetalen Zellen aus der Placenta) erhalten worden sind.

Genom:
Bezeichnung für die Gesamtheit aller – Gene eines Organismus.

Gentechnik:
Gesamtheit von experimentellen Methoden, mit deren Hilfe man –Gene isolieren, mit anderen
–DNA-Stücken neu kombinieren, in Wirtszellen übertragen, darin vermehren und zur – RNA- und Proteinsynthese aktivieren kann.

Gentherapie:
Verfahren, deren Ziel es ist, erbliche Defekte von Körperzellen (somatische G.) oder von Zellen der Keimbahn (Keimbahn-G.) dadurch zu beheben, daß in diese Zelle intakte Gene eingeschleust und in dieser zur Expression (d.H. zur Erzeugung entsprechender Genprodukte [ RNA, Protein]) gebracht werden.

Gentransfer:
Übertragung von Erbinformation zwischen verschiedenen Zellen oder Organismen

Klonen:
a. reproduktives Klonen: Herstellung von biologischen Kopien. Der geklonte (=klonierte) Organismus besteht aus Zellen, deren genetische Information mit der eines Elterorganismus identisch ist. Aufsehen erregte die erstmalige Erzeugung eines geklonten Säugetiers, des Schafs „Dolly“.
b. therapeutisches Klonen: Herstellung von Embryonen, um die in diesen enthaltenen Stammzellen eine Kolonie genetisch identischer Zellen – für therapeutische Zwecke einzusetzen, vor allem zur Verwendung als transplantierbares Ersatzmaterial. Das therapeutische Klonen kann von in vitro befruchteten Eizellen ausgehen, oder von Eizellen, deren eigener Zellkern durch den eines Doners ersetzt worden ist.
c. molekulares Klonen: Herstellung größerer Mengen von untereinander identischen DNA-Molekülen durch Einführung von – DNA in lebende Zellen (–Gentransfer). Bei der Teilung der Zellen (v.a. Bakterien) wird die eingeführte DNA vervielfältigt.

Oozyte:
Eizelle

Pluripotenz:
– Stammzellen

Prädiktiv:
lateinisch “vorhersagend”. Prädiktive Diagnostik untersucht Gesunde auf mögliche Dispositionen für
spätere Erkrankungen.

Präformistische Theorie:
Entwicklungstheorie, die im Keim bereits den späteren Organismus vollständig angelegt
sieht.

Präimplantationsdiagnostik:
Nach in-vitro-Fertilisation und mehrfacher Zellteilung des Keimlings kann noch vor seiner Verpflanzung in den mütterlichen Uterus eine der Zellen des frühen Embryo für eine Genanalyse (– Gendiagnostik) herangezogen werden. Die besondere moralische Problematik besteht darin, daß nach der Diagnose erblicher Schäden den Embryonen häufig das Lebensrecht entzogen wird.

Primordiale Keimzellen:
Vorstufe der Keimzellen im Fötus.

RNA:
Ribonecleic acid bzw. deutsch Ribonucleinsäure (RNS). Der– DNA sehr ähnlich, aus 4 verschiedenen Bausteinen aufgebaut, die zu Ketten zusammengefügt sind. RNA-Moleküle werden im Zellkern an DNA-Abschnitten, die als Matrize dienen, synthetisiert, dann aus dem Zellkern exportiert und dienen im Zellplasma wichtigen biologischen Aufgaben (inbes. Erzeugung von Proteinen).

Screening-Programm:
Programme für (genetische) Reihenuntersuchungen.

Stammzellen:
Noch undifferenzierte Zellen, die sich im Verlauf aufeinanderfolgender Zellteilungen in verschiedene Richtungen entwickeln und verschiedene Arten von Gewebszellen hervorbringen können. Man unterscheidet
- die befruchtete Eizelle und die aus ihr durchdie ersten Zellteilungen hervorgehenden Embryonalzellen, aus denen ein ganzer Organismus mit all seinen Zelltypen (z.B. Nerven-, Muskel-, Blutzellen u.a.) hervorgehen kann,
- totipotente Stammzellen: eizelne Zellen des einige Tage alten Embryos, aus denen alle möglichen Zelltypen, nicht aber ein ganzer Organismus hervorgehen können,
- pluripotente Stammzellen: im Fruchtwasser, in der Nabelschnur und auch im Knochenmark und anderen Geweben des Erwachsenen in geringer Zahl vorkommende Zellen, bei deren Vermehrung nicht alle, wohl aber einige Zelltypen entstehen können.

Totipotenz:
Zustand der völligen Undifferenziertheit einer Zelle. Totipotente Zellen können sich nicht nur zu
verschiedenen Zelltypen ausdifferenzieren, sondern sich unabhängig voneinander zu einem vollständigen
Lebewesen entwickeln.

Tutiorismus:
“tutior” (lateinisch) = Komparativ von “tutus” = “sicher”. Als Tutiorismus wird eine ethische
Position bezeichnet, die sich bei unklaren Folgen einer möglichen Entscheidung stets für die sicherere von zwei Möglichkeiten entscheidet.

Xenotransplantation:
In der Transplantationschirurgie erhält der Patient ein Gewebe oder ein Organ (z.B. Niere, Herz) eines anderen Menschen als Transplantat. Gewebe und Organe von Tieren werden als „fremd“ (griech. „xenos“) vom menschlichen Organismus nach einer Verpflanzung (Xenotransplantation) abgestoßen. In den letzten Jahren ist es jedoch gelungen, das Erbgut von Tieren (insbes. Schweinen) so zu verändern, daß es möglich erscheint, Gewebe und Organe auf Menschen zu transplantieren. Es besteht jedoch das Risiko, daß mit dem Transplantat auch Viren vom Tier auf den Menschen übertragen werden.

Dieses Glossar ist teilweise der Denkschrift „Verantwortung für das Leben“ OKR A.u.H.B. entnommen. Sh. auch unter www.eufobio.org/dok

Stand 4.2.2004


Überblick Jahre 2006, 2005 und 2004

2006
-
EU: Scharfe Kirchen-Kritik am 7. Forschungsrahmenprogramm
-
Europaparlament verabschiedet 7. EU-Forschungsprogramm
- Mischwesen aus Mensch und Kuh stößt weithin auf Ablehnung
-
In Italien bleibt Präimplantationsdiagnostik verboten
- Frankreich: Mordprozess lösjot neue Euthanasiedebatte aus
- Moraltheologe Virt warnt vor genetisch verkürztem Menschenbild
- "Forschung mit nicht-embryonalen Stammzellen stärker fördern"
- Embryonenforschung: Präsidentensprecher erläutert Veto Bushs
- Stammzellenforschung: Aktion Leben kritisiert "faulen Kompromiss"
- Plädoyers für Adoption "überzähliger" Embryonen
- Stammzellenforschung: Gehrer bekräftigt Bedenken gegen EU-Kompromiss
- Stammzellenforschung: EU-Minister mehrheitlich für Kompromiss
- Embryonenforschung: US-Kongress stellt sich gegen Bush
- „Lebensanfang und Lebensende“:
     Körtner präsentiert Sammelband zu interkultureller Medizinethik
- Europaparlament debattiert EU-Förderung der Embryonenforschung
- Italien: Bischof will Stammzellenforschung aus Fehlgeburten fördern
- Hengstschläger: "Babys nach Maß gibt es nicht"
- Embryonenforschung: EU-Minister konnten sich nicht einigen
- Papst: Embryo ist "heilig und unverletzlich"
- US-Wissenschaftsakademie will Stammzellenforschung überwachen
- Pariser Erzbischof warnt vor Hoffnungen auf Embryonenforschung
- Gesetz über „Patientenverfügung“ passierte Ministerrat
- Europaparlament: Embryonenforschung nicht fördern
- Schottlands Kirchen gegen Änderungen bei Embryonenschutz

2005
- Embryonenforschung: Katholische Akademiker unterstützen Gehrer
- Neuseeland will Import von Stammzellen zulassen
- Schweiz: Bioethikkommission der Kirche gegen PID
- UNESCO-Generalkonferenz verabschiedet Bioethik-Erklärung
- Großbritannien: Entwurf für Sterbehilfegesetz wird verändert
- Palliativpflege in Europa noch immer "Stiefkind"
- Großbritannien: Kirchen gegen Legalisierung der Euthanasie
- EU-Kommission will Regeln für Embryonenforschung beibehalten

- Gentechnik-Gesetz: Umstrittener Gen-Check an Embryonen verhindert
- Bischofskonferenz warnt vor Präimplantationsdiagnostik

- "Geschäft mit dem Leben" muss Grenzen haben
- Bioethik: Moraltheologe Mieth fordert "Ethik-Bildung für alle"
- Belgische Forscher klonten Embryonen aus unreifen Eizellen
- Katholische Kirche erfolgreichBioethik-Volksabstimmung in Italien gescheitert
- Italien: Referendum zur künstlichen Befruchtung gescheitert
- Frankreich: Bald Embryonenspenden für die Forschung möglich
- Belgischer Senat billigt Reform des Euthanasiegesetzes
- Katholiken besorgt über Biopatent-Richtlinie
- Richter haben Bedenken gegen Patientenverfügung
- Europarats-Parlamentarier erteilen der Euthanasie Absage

- EU: Österreich äußert Bedenken gegen Embryonenforschung
- Belgien: Sterbehilfe häufig auch bei todkranken Kleinkindern
- Britische Kirchen empört über Vorschläge zu Embryonenforschung
- Patientenverfügung: Hospiz-Verband gegen bürokratische Hürden
- Kirchen warnten zu Ostern vor aktiver Sterbehilfe
- Patientenverfügung: Kirchen-Experten für klare Richtlinien
- Caritas fordert flächendeckende Hospizversorgung
- EKD-Ratsvorsitzender stellt Empfehlung für Patientenverfügungen vor
- Handel mit Eizellen: EU-Bioethikexperte Liese kritisiert Briten

2004
- Niederlande: Sterbehilfe bald auch für "Lebensmüde"?
- Sterbehilfe: Europarats-Ausschuss billigte Marty-Bericht
- Katholische Kritik an Fortpflanzungsmedizingesetz
- Paris: Nationalversammlung stimmt über Sterbehilfegesetz ab
- Bioethikexperte Liese: UN-Klonkompromiss akzeptabel
- Europarat: Annäherung im Euthanasiekonflikt
- Drewermann fordert mehr Selbstbestimmungsrecht für Sterbenskranke
- EU will Embryonenforschung ohne Stichtagsregelung fördern
- Vereinte Nationen: Österreich für umfassendes Klonverbot
- Deutsche Bischöfe für umfassendes Klonverbot auf Weltebene
- Klonverbot: Evangelische Kirche fordert Berlin zum Handeln auf
- Stammzellen: Designierter EU-Forschungskommissar Potocnik outet sich
- EU hat erste Projekte mit embryonalen Stammzellen finanziert


Volltexte der Rubrik "Aktuell"

EU-Bischofskommission lehnt embryonale Stammzelltests ab
Im Parlament zur Abstimmung stehende EU-Richtlinie schlägt solche Tests als eine Alternative zu Tier-versuchen vor

Brüssel, 01.09.10 (KAP) Die EU-Bischofskommission COMECE hat das Europaparlament auf- gerufen, Tests an menschlichen embryonalen Stammzellen als Alternative zu Tierversuchen ausdrücklich zu verbieten. Eine in der kommenden Woche im Parlament zur Abstimmung stehende EU-Richtlinie zwinge die Mitgliedstaaten zu alternativen Testmethoden, kritisierte die COMECE am Dienstagabend in Brüssel.
Die Formulierung in der neuen Richtlinie sei so gewählt, dass damit unter anderem auch Versuche an menschlichen embryonalen Stammzellen möglich würden. Die Bischofskommission unterstreicht, von den von der EU-Kommission vorgeschlagenen 21 Alternativmethoden zum Ersatz von Tierversuchen machten 5 Gebrauch von menschlichen embryonalen Stammzellen. Ansonsten seien die EU-Bischöfe mit den grundsätzlichen Zielen der geplanten Richtlinie einverstanden. Dies gelte besonders für den Schutz von Tieren.
Die EU-Staaten im Ministerrat hatten die Regeln nach informellen Verhandlungen mit dem Europaparlament Anfang Juni in erster Lesung beschlossen. Jetzt müssen Europaparlament und Ministerrat die Richtlinie noch in zweiter Lesung beraten. Der deutsche CSU-Europaabgeordnete Martin Kastler sagte am Mittwoch auf Anfrage, in seiner Fraktion werde geprüft, ob ein Änderungsantrag zu der umstrittenen Bestimmung möglich sei.

"Aktion Leben" zum EGMR-Urteil: Eizellspende muss verboten bleiben
Kritik am jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - Kronthaler: Es ist "ethisch fragwürdig, seinen Kinderwunsch um den Preis der Gefährdung anderer Menschen durchsetzen zu wollen"

Wien, 08.04.10 (KAP) Kritik am jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) übt die "Aktion Leben". Der EGMR hatte Österreich u.a. wegen des Verbots der Eizellspende gerügt. Martina Kronthaler, Generalsekretärin der Aktion Leben: "Die Richterinnen und Richter haben sich nicht ausreichend mit den Argumenten beschäftigt. Gute Gründe für das Verbot waren anscheinend erst gar nicht Thema." Kronthaler plädierte in einer Presseaussendung am Donnerstag dafür, dass das in Österreich geltende Verbot von Eizell- und Samenspenden zur in-vitro-Fertilisation (IVF) bestehen bleiben müsse. Die Bundesregierung müsse das Urteil anfechten, so Kronthaler, die sich darüber hinaus für ein europaweites Verbot der Kommerzialisierung der Eizellspende aussprach.
Laut EGMR verstoße das österreichische Verbot der generellen Eizellspende und das Verbot der Samenspende zur IVF gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie und diskriminiere unfruchtbare Paare. Kronthaler wollte das nicht gelten lassen: "Der Prozess der Gewinnung der Eizellspenden und die damit verbundenen Risiken sind den Richterinnen und Richtern offenbar zu wenig bewusst. Es sei "ethisch fragwürdig, seinen Kinderwunsch um den Preis der Gefährdung anderer Menschen durchsetzen zu wollen".
Bevor eine Frau Eizellen spenden kann, müsse sie tief reichende medizinische Eingriffe über sich ergehen lassen, warnte die "Aktion Leben"-Generalsekretärin. Über Hormonpräparate werde der Körper der Spenderin dazu stimuliert, mehrere Eizellen heranreifen zu lassen. Anschließend würden die Eizellen dem Körper entnommen. Kronthaler: "Die Belastung für den weiblichen Körper ist enorm, die gesundheitlichen Gefahren sind nach wie vor groß."
Die Argumentation des EGMR, dass bei jeder künstlichen Befruchtung Frauen dieser Prozedur unterzogen würden, ließ Kronthaler nicht gelten. Es sei nicht dasselbe, sich selbst diesen Eingriffen auszusetzen oder die Produktion von Eizellen auf diese Weise anderen Frauen zuzumuten. Der EGMR leiste somit dem Gedanken Vorschub, "Frauen müssten mit ihrem Körper für andere zur Verfügung stehen", so Kronthaler.
"In Europa hat sich längst ein Reproduktions-Tourismus entwickelt", kritisierte Kronthaler weiters. Was in einem Staat nicht möglich sei, werde in einem anderen durchgeführt. Das habe zur Folge, dass Frauen aus ärmeren Ländern für Eizellspenden bezahlt werden. Kronthaler: "Den künftigen Eltern der womöglich aus diesen gespendeten Eizellen gezeugten Kinder ist offenbar nicht klar, dass ihnen diese Frauen kaum aus Nächstenliebe zu einem Kind verhelfen wollen. Sie tun es, weil sie um ihr Überleben kämpfen oder eine Ausbildung damit bezahlen. Und sie setzen dabei ihre Gesundheit und eigene Fruchtbarkeit aufs Spiel." "Aktion Leben" fordere daher ein europaweites Verbot jeglicher Kommerzialisierung von Eizellspenden, so Kronthaler.

Keine "ungewöhnlichen Familienverhältnisse"
Dem EGMR-Urteil war eine Klage von zwei österreichischen Paaren vorausgegangen, deren Kinderwunsch wegen der österreichischen Rechtslage bislang unerfüllt blieb. Eines der beiden Paare kann keine Kinder bekommen, weil die Frau zugewachsene Eileiter hat und ihr Mann unfruchtbar ist. Das Paar beantragte daher eine Befruchtung im Reagenzglas mit Samen eines Spenders, was die Behörden ablehnten. Im zweiten Fall hat die Frau keine eigenen Eizellen, ihr Mann ist hingegen zeugungsfähig. Das Paar wollte daher eine In-Vitro-Befruchtung mit Eizellen einer Spenderin. Auch dieser Antrag wurde in Österreich abgelehnt.
Beide Paare zogen bis vor den Verfassungsgerichtshof in Wien, der ihre Beschwerden 1999 abwies. Dabei verwies das Gericht auf die österreichische Rechtslage, die zwar Befruchtungen mit gespendeten Samen in der Gebärmutter zulässt, nicht jedoch im Reagenzglas. Die Richter verwiesen außerdem darauf, dass durch die Ablehnung der Anträge "ungewöhnliche Familienverhältnisse" verhindert würden, bei denen ein Kind zwei Mütter habe - eine biologische Mutter und eine austragende Mutter. Sie verwiesen damals zugleich auf das Risiko, dass Frauen aus "sozial benachteiligten Schichten" unter Druck gesetzt werden könnten, um Eizellen zu spenden.
Der EGMR ließ die Argumente nicht gelten und erinnerte seinerseits daran, dass auch Adoptionen zu "ungewöhnlichen Familienverhältnissen" führten. Zudem seien Organspenden gegen Entgelt in Österreich grundsätzlich verboten. Das Verbot von IVF mit dem Samen eines Spenders wiederum diskriminiere Paare, die wegen verstopfter Eileiter der Frau nicht auf diese Methode zurückgreifen könnten.
Die Straßburger Richter verfügten nun, dass Österreich den Paaren jeweils 10.000 Euro Schadensersatz zahlen muss. Das Urteil wurde von einer kleinen Kammer gefällt. Beide Seiten können es binnen drei Monaten anfechten. Der Gerichtshof kann den Fall dann zur Überprüfung an die aus 17 Richtern bestehende Große Kammer überweisen.

Schweiz: Kirche bejaht Verfassungsartikel über Forschung am Menschen

25.02.10 (KAP-ID) Die bischöfliche Bioethikkommission in der Schweiz sagt Ja zum Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen, über den am 7. März abgestimmt wird. Gemäß diesem Artikel genieße das Prinzip der Menschenwürde uneingeschränkten Schutz und sei der Forschungsfreiheit vorgeordnet. Somit sei es als Grundlage, um die medizinische Forschung im Land einheitlich zu regeln sowie die Qualität und Transparenz dieser Forschung zu fördern, akzeptabel.
Zugleich mahnt die Bioethik-Kommission der Bischofskonferenz aber zur Wachsamkeit bei der künftigen Ausarbeitung und Anwendung des Gesetzes. Jetzt komme es darauf an, dass die Freiheit der Betroffenen respektiert werde. Lehne jemand die Forschung ab, sei dies "in jedem Fall zwingend". Ebenso müsse das Prinzip der Verhältnismäßigkeit zwischen ausgeführter Forschung und möglichen Risiken beachtet werden.
Die Kommission teilt Bedenken dagegen, dass das Prinzip der Forschung mit urteilsunfähigen Personen in der Verfassung verankert werde. Die klare Botschaft des Bundesrats in Bern laute jedoch, dass nur Forschungshandlungen mit minimalen Risiken (das Sammeln von Daten im Rahmen von Gesprächen oder Speichel- und Urinuntersuchungen) in Frage kommen dürften.
Die Bioethik-Kommission appelliert daher an das Parlament, dem Gesetz über Forschung am Menschen nur dann zuzustimmen, wenn die Einhaltung der Leitlinien des Art. 118b strikt gewährleistet werden könne. Auszuschließen sei "jede utilitaristische Ideologie", die nicht das objektive Wohl der menschlichen Person zum Ziel habe. Zudem verweist die Kommission explizit auf die Vorgabe in der Stellungnahme des Bundesrats: "Die Würde gebietet einen respektvollen Umgang mit ungeborenem Leben und mit verstorbenen Personen."

Bischof Küng: "Ein Arzt darf niemals töten"
St. Pöltner Bischof, der selbst Mediziner ist, warnt in "Presse"-Gastkommentar vor der Zulassung aktiver Sterbehilfe in Österreich

Wien, 21.02.10 (KAP) Der St. Pöltner Diözesanbischof Klaus Küng warnt vor einer Zulassung der aktiven Sterbehilfe in Österreich. Ohne Zweifel würden manche Situationen eine große Herausforderung für die ärztliche Verantwortung mit sich bringen, schreibt Küng, der selbst ausgebildeter Arzt ist, in einem Gastkommentar für "Die Presse". Mediziner müssten die Verhältnismäßigkeit mancher Therapien deshalb sehr wohl abwägen, so der Bischof; niemals aber dürften Ärzte töten. Letzen Endes gehe es bei all diesen Fragen immer um die unantastbare Würde des Menschen und den Grundsatz: "Das menschliche Leben hat seine Würde von der Empfängnis bis zu seinem natürlichen Tod."
Anlass für den Beitrag des Bischofs ist eine aktuelle Umfrage der Grazer Medizinuniversität, in der 62 Prozent der Befragten die Möglichkeit zur aktiven Sterbehilfe durch einen Arzt befürworten. Das sind 13 Prozent mehr als noch vor zehn Jahren.
Er verstehe die Haltung von Menschen, die unter fast unerträglichen Qualen leiden müssten und selbst entscheiden wollten, wann es "genug" ist, schreibt Küng, aber: "Die Zulassung der aktiven Sterbehilfe würde eine Straße eröffnen, die in eine verhängnisvolle, verkehrte Richtung führt".
Der Bischof wörtlich: "Wie groß kann der Druck auf alte und kranke Menschen werden, ihren Angehörigen nicht mehr endlos zur Last zu fallen, wenn aktive Sterbehilfe üblich geworden ist? Wie häufig sind es gar nicht mehr die Kranken selber, die letztendlich eine Entscheidung über Leben und Tod treffen müssen - sondern oft wohlmeinende Angehörige?" Küng verweist auch auf die Situation in den Niederlanden: "Wie bald werden sich Pflegefälle vielleicht gar nicht mehr wehren können gegen eine mitleidsvolle 'Euthanasierung', so wie in Holland, wo alte Menschen bezeugen, in gewisse Krankenhäuser gar nicht erst gehen zu wollen, da gehe es oft ganz schnell?"
Küng gibt außerdem zu bedenken, dass es leicht sei, Sterbehilfe vor dem Mikrofon einer Umfrage zu vertreten. Wer jedoch selber nahe Angehörige pflegt, denke oft schon anders, hält der Bischof fest. "Ob man zudem immer um die genauen Wünsche eines Kranken weiß, ist fraglich."

"Das Leiden gehört zum Menschen dazu"
Hinter der Diskussion um aktive Sterbehilfe stehe letztlich die Frage nach dem Anblick des leidenden und sterbenden Menschen in der Gesellschaft, erinnert der St. Pöltner Bischof. "Ist noch Platz für diese Realität des Lebens, die aus Werbung, Film und öffentlichem Bewusstsein ganz verdrängt wird - und doch jeden von uns immer wieder einholt?"
Küng erinnert an die Bilder des schwer kranken Papst Johannes Paul II., die unzählige Menschen tief berührt hätten: "Das ist die Tiefe der christlichen Botschaft: Auch im Leid, auch im Sterben ist der Mensch nie allein, er ist zutiefst in der Hand Gottes, hier kann ihm Christus so nahe kommen kann wie sonst selten im Leben. Das Leiden hat einen Sinn, gehört zum Menschen dazu."

nachoben

linie

Experten mahnen Dialog über Synthetische Biologie ein
Deutsche Wissenschaftseinrichtungen legten gemeinsame Stellungnahme über das neue Forschungsfeld vor - Wird die Synthetische Biologie im 21. Jahrhundert so bedeutend wie die Erfindung des Halbleiters im 20. Jahrhundert?

Berlin, 27.07.09 (KAP) Führende deutsche Wissenschaftseinrichtungen haben einen breiten gesellschaftlichen Dialog über die sogenannte Synthetische Biologie gefordert. Dieses neue Forschungsfeld berge große Chancen. Es stelle aber auch "grundlegende Fragen nach der Definition des Lebens", heißt es in einer am Montag in Berlin vorgelegten Stellungnahme der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), der Nationalen Akademie der Wissenschaften "Leopoldina" und der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften (acatech). So verwischten sich bei einigen Anwendungen "die Grenzen zwischen Lebendigem und Technisch-Konstruiertem". Gesetzlichen Handlungsbedarf sehen die Experten derzeit nicht.
Die Synthetische Biologie beruht auf dem Design biologischer Elemente und Systeme, die so in der Natur nicht vorkommen. Die Forschung verbindet unterschiedliche Wissenschaftsfelder, Biologie, Chemie, Physik, Mathematik, Ingenieurwissenschaften, Biotechnik und Informationstechnik. Ziel ist unter anderem die Schaffung neuartiger Gewebe und ganzer lebender Zellen. Mittelfristig eröffne die Synthetische Biologie großes Potenzial beispielsweise bei der Entwicklung von Impfstoffen und Medikamenten, Kraftstoffen oder neuen Materialien, heißt es in der knapp 40-seitigen Stellungnahme.
DFG, Leopoldina und acatech mahnen, erforderlich seien eine frühzeitige ethische Begleitforschung und "kritische Reflexion über die verantwortungsvolle Wahrnehmung der Forschungsfreiheit in der Wissenschaft". Dabei seien zum Teil neue Maßstäbe für die Risikobeurteilung notwendig.
DFG-Präsident Matthias Kleiner betonte, die Synthetische Biologie habe das Ziel, Antworten auf grundsätzliche Fragen der Biologie zu geben. Ihr Erfolg werde wesentlich davon abhängen, ob und wie es gelinge, die verschiedensten Disziplinen schon in der Ausbildung der Studierenden zusammenzuführen. Dabei dürfe es nicht allein um grundlegende Kenntnisse beispielsweise in Chemie, Physik und Mathematik gehen. Wichtig sei es auch, sich umfassender mit ethischen Fragestellungen zu befassen. Es stelle sich aber die Frage, ob dafür bei den neuen Bachelor- und Master-Studiengängen genügend Zeit bleibt. Auch sollten sich die Kirchen dem Gespräch mit den Fachwissenschaftlern stellen.
Der frühere DFG-Vizepräsident Jörg Hinrich Hacker, Mitglied der Arbeitsgruppe "Synthetische Biologie" meinte, das neue Forschungsfeld berühre "fundamentale Fragen des menschlichen Selbstverständnisses". Es mache deshalb Sinn, auch im Vorfeld von Experimenten mit Ethikern und Theologen das Gespräch zu suchen.
Auch Leopoldina-Präsident Volker ter Meulen sagte, es gebe grundsätzliche ethische Fragen, die die Synthetische Biologie aufwerfe. Als Beispiel nannte er eine "angemessene, möglichst einheitliche Problembestimmung des Lebendigen in Abgrenzung gegenüber dem Nicht-Lebendigen". Es gehe um eine verantwortliche Wahrnehmung der Forschungsfreiheit. Zugleich wies er fundamentale ethische Einwände, dass Synthetische Biologie unzulässig in die Schöpfung eingreife, zurück; solche Einwände seien stark von weltanschaulichen Prämissen geprägt und erschienen als wenig konsensfähig.
Acatech-Präsident Reinhard Hüttl sprach von großen potenziellen Anwendungsfeldern der neuen Erkenntnisse und bewertete die Risiken als beherrschbar. Zunächst gehe es um Grundlagenforschung. Bis es marktfähige Anwendungen gebe, "wird sicher noch viel Zeit vergehen", meinte er und nannte einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren. Er verwies auf einen Vergleich der britischen Royal Academy of Engineering, die die Synthetische Biologie mit der Erfindung des Halbleiters im 20. Jahrhundert gleichsetzte.

Stammzellenforschung: US-Bischöfe kritisieren Obamas Erlass
"Trauriger Sieg der Politik über Wissenschaft und Ethik"

Washington, 10.3.09 (KAP) Der von US-Präsident Barack Obama unterzeichnete Erlass, der ab sofort die Förderung der Forschung mit embryonalen Stammzellen genehmigt, bedeute einen "traurigen Sieg der Politik über Wissenschaft und Ethik": Das betonte der Lebensschutz-Beauftragte der US-Bischofskonferenz (und Erzbischof von Philadelphia), Kardinal Justin Rigali. "Die embryonale Stammzellenforschung ist moralisch verwerflich, weil sie zur Zerstörung von schludlosem menschlichen Leben ermutigt und weil verwundbare menschliche Wesen wie reine Produkte behandelt werden", betonte Rigali.
Darüber hinaus würden die Wertvorstellungen von Millionen von amerikanischen Steuerzahlern ignoriert, die gegen Forschungsvorhaben seien, die mit der Tötung menschlichen Lebens verbunden sind. Außerdem werde die Tatsache völlig außer Acht gelassen, dass ethisch zulässige Möglichkeiten der (adulten) Stammzellenforschung bereits vorhanden seien und zusätzliche Unterstützung benötigen.
Kardinal Rigali erinnerte daran, dass der Vorsitzende der US-Bischofskonferenz, Kardinal Francis George, dem neuen US-Präsidenten bereits am 16. Jänner geschrieben habe. In dem Schreiben sei Obama aufgefordert worden, die staatliche Förderung der embryonalen Stammzellenforschung aus drei Gründen nicht zuzulassen: Die Grundlagenforschung könne mit den bereits vorhandenen und zulässigen Zell-Linien weiter vorangetrieben werden; die Fortschritte bei der Reprogrammierung von adulten Stammzellen machten nach Angaben von namhaften Wissenschaftlern die embryonale Stammzellenforschung belanglos; schließlich seien etwa jene Stammzellen, die aus der Nabelschnur gewonnen werden, ebenfalls sehr vielseitig und geeignet, schwere Krankheiten zu behandeln. Öffentliche Gelder sollten für so vielversprechende Wege der Forschung und Behandlung verwendet werden.
Kardinal George hatte in seinem Brief an Obama bekräftigt, dass die Kirche "das Leben der verletzlichsten und stimmlosen Mitglieder der Menschheitsfamilie" ganz besonders schützen wolle. Allen voran seien das "die ungeborenen Kinder und jene Menschen, die behindert oder unheilbar krank sind". Die Kirche werde gegen gesetzliche und andere Maßnahmen auftreten, die "Abtreibung ausweiten". Sie wolle zu einer Politik beitragen, die Respekt vor dem ungeborenen Leben zeige, die Gewissensrechte des Gesundheitspersonals und anderer Amerikaner schütze und verhindere, "dass die Regierung Abtreibung finanziell fördert und vorantreibt".

Kritik auch aus dem Vatikan
Auch der Vatikan hat die Wende in der embryonalen Stammzellenforschung in den USA verurteilt. Präsident Barack Obama wolle mit seiner Entscheidung "eine ethische Problematik aus den Angeln heben", sagte Erzbischof Rino Fisichella, bioethischer Sprecher des Vatikans, der deutschen katholischen Nachrichtenagentur KNA. Die jetzt zugelassenen Experimente widersprächen "der menschlichen Würde, die auch jeder Embryo besitzt", sagte der Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben.
Wie Fisichella betonte, bestehe die "große Gefahr, dass ein Embryo lediglich als BioMaterie für Experimente verwendet wird". In vollem Umfang stelle sich der Vatikan hinter die Kritik der US-Bischöfe. Der Kurienerzbischof betonte, die Kirche trage eine hohe Verantwortung vor den eigenen Gläubigen und der Zivilgesellschaft. Auf diplomatischer Ebene habe der Heilige Stuhl zwar "tiefsten Respekt" vor Regierungsentscheidungen; man müsse der Kirche aber "in der gleichen Legitimität zugestehen, dass sie in diesem Fall ihr entschieden negatives Urteil über diesen politischen Akt ausdrückt", so Fisichella.

"Ethische Grundlage fehlt"
Der von Präsident Obama veranlassten Freigabe von staatlichen Fördermitteln für die Embryonenforschung fehle die ethische und wissenschaftliche Grundlage, beklagte der frühere Leiter der Päpstlichen Akademie für das Leben, Bischof Elio Sgreccia. Obamas Erlass respektiere den Menschen nicht; menschliches Leben würde als Forschungsmaterial missbraucht. Nach den jüngsten Forschungserfolgen bei der Reprogrammierung adulter Zellen sei der wissenschaftliche Nutzen der embryonalen Stammzellenforschung noch weniger nachvollziehen, so Sgreccia.

Embryonenforschung: Auswirkungen in Österreich?
Bioethikkommission tagt kommenden Montag - Bischofskonferenz plädiert für "absolutes gesetzliches Verbot jeglicher 'verbrauchenden Forschung' mit menschlichen Embryonen"

Wien, 10.3.09 (KAP) Die umstrittene neue US-amerikanische Entscheidung über die embryona-le Stammzellenforschung könnte auch in Österreich Auswirkungen haben. Die österreichische Bioethikkommission wird am kommenden Montag, 16. März, über eine Empfehlung zum Thema an den Bundeskanzler entscheiden. Die Österreichische Bischofskonferenz hat bereits mehrere Male "ein absolutes gesetzliches Verbot jeglicher 'verbrauchender Forschung' mit menschlichen Embryonen" eingemahnt. Die Tötung menschlicher Embryonen zur Gewinnung embryonaler Stammzellen sei mit der Menschenwürde und dem "Menschenrecht auf Leben" unvereinbar, hieß es etwa in einer Erklärung im vergangenen Jahr. Durch den Nachweis pluripotenter adulter Stammzellen sei eine neue Situation entstanden, so die Bischöfe: "Ein Rückgriff auf embryonale Stammzellen - zu deren Gewinnung menschliches Leben getötet werden muss - ist mit den Erfordernissen der Forschung nicht mehr begründbar".
Die Leiterin der österreichischen Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt, Christiane Druml, hatte am Dienstag im Ö 1-Mittagsjournal prognostiziert, dass die Entscheidung von US-Präsident Barack Obama zur embryonalen Stammzellenforschung auch Auswirkungen auf Österreich haben wird. "Ich könnte mir vorstellen, dass es zu einer Aufbruchsstimmung kommt", meinte die Juristin. "Wenn ein Land wie die USA in einer ökonomischen Krise mehr Geld für die embryonale Stammzellenforschung freigeben will, dann hat das doch etwas zu bedeuten", so Druml. Sie wünsche sich auch für Österreich, dass embryonale Stammzellenforschung "möglich und gefördert" wird.
Druml kritisierte die herrschende Rechtslage in Österreich, "wo es zwar möglich ist, an importierten Stammzellen zu forschen, nicht aber aus den im Rahmen der Invitro-Fertilisation übrig gebliebenen Embryonen, die der Vernichtung preisgegeben werden, Stammzellen zu gewinnen". Die Erzeugung von sogenannten "überzähligen" Embryonen bei der In-vitro-Fertilisation wird aber von der katholischen Kirche seit 23 Jahren weltweit scharf verurteilt.
Die Leiterin der Bioethikkommission wollte auch die wissenschaftlichen Einwände im Hinblick auf die mangelnden Forschungserfolge mit embryonalen Stammzellen (erhöhte Krebsanfälligkeit) nicht gelten lassen. Die amerikanische Gesundheitsbehörde FDA habe z.B. im Februar einer Erstanwendung von aus embryonaler Stammzellenforschung gewonnenen Medikamenten an querschnittgelähmten Menschen zugestimmt.

Papst kritisiert Sterbehilfegesetz in Luxemburg
Metropolit Kyrill begrüßt Haltung von Großherzog Henri

Vatikanstadt-Luxemburg, 23.12.08 (KAP) Papst Benedikt XVI. hat seine Besorgnis über die geplante Straffreiheit für aktive Sterbehilfe in Luxemburg bekundet. Die politisch Verantwortlichen sollten sich daran erinnern, dass es niemals gerechtfertigt sein könne, einem anderen Menschen das Leben zu nehmen, sagte der Papst bei seiner ersten Begegnung mit dem neuen luxemburgischen Vatikan-Botschafter Paul Dühr. Der Papst erklärte, der Wunsch nach lebensbeendenden Maßnahmen sei vor allem ein Hilferuf nach Begleitung, Beistand und Unterstützung im Leiden.
Zugleich lobte Benedikt XVI. das vom luxemburgischen Parlament verabschiedete Gesetz zum Ausbau der Palliativmedizin. Damit solle das Leiden in der Endphase einer Krankheit erträglicher gemacht werden und der Patient eine angemessene menschliche Begleitung erhalten. Es sei bedauerlich, dass die beiden Gesetze miteinander verknüpft wurden.

Auch Erzbischof Franck sagte entschlossen nein
Der luxemburgische Erzbischof Fernand Franck hatte die Ablehnung der aktiven Sterbehilfe durch die katholische Kirche ausdrücklich bekräftigt. Vor der erneuten Abstimmung im Parlament über das geplante Sterbehilfe-Gesetz appellierte er in einem Aufruf an die Abgeordneten, die Neuregelung abzulehnen. "Wenn es um den Schutz des menschlichen Lebens geht, dürfen wir uns keine Ausnahmen leisten", so der Erzbischof.
Durch die Schaffung eines einklagbaren Rechts auf Euthanasie würden die Rahmenbedingungen des Zusammenlebens der Menschen in Luxemburg grundlegend verändert, warnte Franck. "Möglichkeiten wie das Töten auf Verlangen, die der vorliegende Entwurf vorsieht, werden rasch zur Normalität", kritisierte der Erzbischof. Er äußerte die Befürchtung, steigender gesellschaftlicher Druck könne dazu führen, dass Menschen gefragt würden, warum sie das Angebot der aktiven Sterbehilfe für sich nicht in Anspruch nehmen wollen.
Die Kirche dagegen sei der Auffassung, dass es Pflicht der Gesellschaft sei, "einem jeden menschlichen Leben Sinn abzugewinnen und sich aktiv für dieses Leben einzusetzen". Diesem Ziel entspreche auch der Gesetzentwurf zum Ausbau der Palliativmedizin. Beide Gesetze seien gesellschaftspolitisch miteinander unvereinbar.

"Mut und Treue zu Überzeugungen"
Der "Locumtenens" des Moskauer Patriarchats, Metropolit Kyrill von Smolensk, brachte seine Hochachtung für Großherzog Henri zum Ausdruck, weil sich der luxemburgische Herrscher geweigert hatte, das Sterbehilfegesetz zu "billigen". Die Entscheidung des Großherzogs "sei ein Beispiel des Mutes und der Treue zu Glaubensüberzeugungen, die von der Mehrheit der Europäer geteilt werden", so der Metropolit in einem Brief an Henri I. Die Treue zu den traditionellen Werten werde helfen, die Fundamente des "gemeinsamen europäischen Hauses" zu festigen.
Der Schutz der moralischen Werte sei der russisch-orthodoxen Kirche ein Herzensanliegen, betonte der Metropolit. Der Bischofsrat des Moskauer Patriarchats habe im Juni bei der Formulierung von Leitlinien für die Lehre über die menschliche Würde, Menschenrechte und Grundfreiheiten darauf verwiesen, dass es inakzeptabel sei, Gesetze einzuführen, durch die Werte des Evangeliums und des Naturrechts in Frage gestellt werden. Die Legalisierung der Euthanasie sei ein Beispiel dafür, wie traditionelle Werte zerstört werden. Die russisch-orthodoxe Kirche sei - ebenso wie andere Kirchen und Religionsgemeinschaften - eine entschiedene Gegnerin eines "Rechtes auf Sterbehilfe". Ein solches Recht würde eine Demütigung der menschlichen Würde darstellen und die Arbeit der Ärzte pervertieren, die dazu berufen seien, Leben zu retten und nicht zu beenden.
Den Christen sei das Leid von todkranken Menschen bewusst. Aber es gehe darum, das Leid dieser Menschen zu lindern und nicht sie zu töten.

Neues Vatikan-Dokument zur Bioethik unterstreicht Würde des Menschen
Instruktion "Dignitas Personae" schreibt "Donum vitae" aus dem Jahr 1987 fort - Anerkennung für wissenschaftliche Forschung, aber klares "Nein" zu künstlicher Fortpflanzung, embryonaler Stammzellenforschung, Klonen und Mensch-Tier-Mischwesen

Vatikanstadt, 12.12.08 (KAP) Ein klares "Ja zum Leben", die Einladung zum "Dialog mit der Wissenschaft" und ein entschlossenes "Nein" zu künstlicher Fortpflanzung, embryonaler Stammzellenforschung, Klonen und Produktion von Mensch-Tier-Mischwesen ("Chimären") hat die vatikanische Glaubenskongregation in ihrem neuen Bioethik-Dokument "Dignitas Personae" formuliert. Entwicklungen in der Biomedizin seien "unannehmbar, wenn sie die Vernichtung von Menschen mit sich bringen oder Mittel gebrauchen, welche die Personenwürde verletzen", heißt es wörtlich. Das Dokument - das wesentliche Ansätze der Instruktion "Donum vitae" aus dem Jahr 1987 fortschreibt - wurde am Freitag im vatikanischen Pressesaal präsentiert.
Mit dem Dokument reagiert die Glaubenskongregation auf die zahlreichen Entwicklungen, Veränderungen und neuen ethischen Herausforderungen im Bereich der Biomedizin in den vergangenen 20 Jahren. Das Dokument drückt die kirchliche Anerkennung für eine biomedizinische Forschung aus, die neue therapeutische Perspektiven eröffnet. Wissenschaft sei "ein wertvoller Dienst am umfassenden Gut des Lebens und der Würde jedes Menschen".
Die Kirche schaue mit Hoffnung auf die wissenschaftliche Forschung, möglichst viele Christen sollten sich dem Fortschritt in der Biomedizin widmen. Viele Mediziner würden gemäß dem Hippokratischen Eid forschen, um Krankheiten zu heilen und Leiden zu lindern. "Es fehlt jedoch nicht an Vertretern der Philosophie und der Wissenschaft, welche die fortschreitende Entwicklung der biomedizinischen Techniken mit einer im Grunde eugenischen Perspektive betrachten", wird kritisiert.
In Fortschreibung von "Donum vitae" erinnert die Glaubenskongregation deshalb an "das grundlegende ethische Kriterium" von der unverletzbaren Würde jedes Menschen: Das Leben jedes Menschen müsse vom seiner Empfängnis bis zum natürlichen Ende geschützt werden. Kriterien der Diskriminierung bezüglich der Menschenwürde auf Grund der biologischen, psychischen, kulturellen oder gesundheitlichen Entwicklung eines Menschen müssten ausgeschlossen werden.
Der menschliche Fortschritt sei heute geprägt von der Forschung auf dem Gebiet der Genetik, Medizin und Biotechnik, stellt das Vatikan-Dokument fest: "In diesen Bereichen, die für die Zukunft der Menschheit große Bedeutung haben, gibt es jedoch auch offenkundige, nicht annehmbare Missstände". Ziel der Instruktion sei, "alle Betroffenen an die ethische und soziale Verantwortung ihres Handelns zu erinnern".

Ein Kind darf nicht "produziert" werden
Konkret erneuert "Dignitas Personae" etwa die kirchliche Ablehnung aller Techniken der künstlichen Befruchtung, die den ehelichen Geschlechtsakt ersetzen. Dabei unterstreicht die Glaubenskongregation, dass die Kirche den Wunsch von Ehepaaren nach einem Kind für berechtigt hält und Verständnis für das Leiden von Menschen hat, die mit Problemen der Unfruchtbarkeit konfrontiert sind: "Dieser Wunsch kann jedoch nicht höher stehen als die Würde jedes menschlichen Lebens; der Wunsch nach einem Kind kann nicht seine 'Produktion' rechtfertigen". Demgegenüber sollten Verfahren zur Adoption von Waisenkindern gefördert und gesetzlich erleichtert werden.
In ihrer Absage an die "In-vitro-Befruchtung" stellt die Glaubenskongregation fest: "Die Erfahrung ... hat gezeigt, dass alle Techniken der In-vitro-Befruchtung faktisch so angewendet werden, als ob der menschliche Embryo bloß eine Anhäufung von Zellen wäre, die man gebraucht, selektiert und ausscheidet". So würden im Reagenzglas produzierte Embryonen, die Defekte aufweisen, direkt "ausgeschieden". Auch die Techniken des Einfrierens von Embryonen (Kryokonservierung), der Embryonenreduktion und der Präimplantationsdiagnostik werden kritisch gesehen. "Wenn man den menschlichen Embryo als bloßes 'Labormaterial' behandelt, kommt es zu einer Veränderung und Diskriminierung auch bezüglich des Begriffs der Menschenwürde", warnt die Glaubenskongregation.

Klares Nein zur Präimplantationsdiagnostik
Ein klares "Nein" wird in dem Dokument zur Präimplantationsdiagnostik formuliert. Mit ihrer "qualitativen Selektion" bahne sie der Eugenik den Weg und leiste einer Diskriminierung von Kranken und Behinderten Vorschub. "Dignitas Personae" verweist darauf, was die Konsequenzen sind, wenn man "unvollkommene" Embryonen aussortiert: "Man vergisst, dass kranke und behinderte Personen nicht eine Art Sonderkategorie bilden, weil Krankheit und Behinderung zum Menschsein gehören".
Während "Dignitas Personae" sogenannte "somatische Gentherapien" - sie zielen darauf ab, genetische Defekte in bestehenden Körperzellen zu beheben - erlaubt, wendet sich die Instruktion gegen alle Arten der Keimbahntherapie. Diese sei nicht erlaubt, weil sich die vorgenommenen genetischen Veränderungen auch auf die Kinder auswirken.
Das Klonen wird entschieden abgelehnt. Ein geklonter Mensch wäre "faktisch einer Art biologischen Sklaverei unterworfen", kritisiert die Glaubenskongregation: "Dass eine Person sich das Recht anmaßt, willkürlich die genetischen Merkmale einer anderen Person zu bestimmen, ist ein schwerer Verstoß gegen deren Würde und gegen die grundlegende Gleichheit aller Menschen".
Als ethisch noch schwerwiegender wird in der Bioethik-Instruktion das sogenannte "therapeutische" Klonen beurteilt: "Die Herstellung von Embryonen mit der Absicht, sie zu zerstören, auch wenn man dadurch Kranken helfen möchte, ist mit der Menschenwürde vollkommen unvereinbar". Der menschliche Embryo werde dabei zu einem bloßen Mittel, das gebraucht und vernichtet wird.
Entschieden lehnt "Dignitas Personae" Experimente ab, bei denen tierische Eizellen zur Reprogrammierung der Kerne menschlicher Köperzellen verwendet werden (Mensch-Tier-Hybride). Diese Experimente stellten "eine Beleidigung der Menschenwürde" dar, weil sie die spezifische Identität des Menschen beeinträchtigen. Überdies könnten gesundheitliche Risiken bestehen, die derzeit noch völlig unbekannt sind.

Kritik an staatlichen Ethikkommissionen
Kritik gibt es auch an den Entscheidungen staatlicher Ethikkommissionen, wonach die Verwendung biologischen Materials mit ethisch eigentlich unerlaubtem Ursprung dann zulässig sei, wenn es etwa eine klare Trennung zwischen jenen Wissenschaftlern gibt, die Embryonen herstellen und einfrieren und jenen Forschern, die damit wissenschaftliche Experimente durchführen. Dieses von Ethikkommissionen formulierte Kriterium der Unabhängigkeit reiche nicht aus, "um eine Widersprüchlichkeit im Verhalten jener zu beseitigen, die zwar das von anderen begangene Unrecht nicht gutheißen, aber zugleich für die eigene Arbeit das biologische Material annehmen, das andere durch dieses Unrecht hergestellt haben".

Ist der Embryo Person?
Der Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben, Erzbischof Rino Fisichella, sage bei der Präsentation, der menschliche Embryo besitze "von Anfang an die Würde, die der Person eigen ist". Dennoch wolle man Embryonen nicht ausdrücklich als Person bezeichnen, um nicht in eine "sehr komplexe philosophische Debatte" einzutreten.
Fisichella hob hervor, die Definition der Person habe auch Folgen im juristischen Bereich. Diese Frage nach dem Rechtssubjekt werde aber international unterschiedlich beantwortet. Im Blick auf die Lehraussage des aktuellen Dokuments habe man auf eine Diskussion darüber verzichten wollen. "Aber implizit wird betont, dass der Embryo eine Würde besitzt, die charakteristisch für die Person ist", so der Theologe.
Nach Aussage des vatikanischen Bioethik-Dokuments kann in der Entwicklung des Menschen vor und nach der Geburt "weder eine Änderung seines Wesens noch eine Gradualität des moralischen Wertes behauptet werden". Der Schutz der Personenwürde ist in der Instruktion ein Schlüsselargument bei der ethischen Bewertung neuer Fortpflanzungstechniken, der Stammzellenforschung und der Gentherapie (s. Seite 7).

Link zum Dokument "Dignitas Personae"

EU-Bischöfe begrüßen Entscheidung gegen Stammzellen-Patentierbarkeit
"Ein Schritt in die richtige Richtung"

Brüssel, 28.11.08 (KAP) Die EU-Bischöfe begrüßen die Entscheidung des Europäischen Patentamts (EPA) gegen die Patentierbarkeit von menschlichen embryonalen Stammzellen. Der Generalsekretär der "Kommission der Bischofskonferenzen des EU-Raumes" (ComECE), Piotr Mazurkiewicz, stellte wörtlich fest: "Eine Patentierung von menschlichen embryonalen Stammzellen würde gegen das europäische Patentrecht verstoßen. Dass das Europäische Patentamt dies bestätigt hat, ist eine gute Entscheidung und ein wichtiges Zeichen für den Schutz von menschlichen Embryonen". Es handle sich um einen Schritt in die "richtige Richtung".
Stammzellkulturen, die nur mittels Zerstörung menschlicher Embryonen gewonnen werden können, sind nach dem europäischen Patentrecht nicht patentierbar, wie die Große Beschwerdekammer des EPA in ihrer Entscheidung vom 25. November feststellte. Diese Entscheidung beendet letztinstanzlich das Beschwerdeverfahren gegen einen teilweise abgelehnten Patentantrag von "Warf/Thomson", der eine Methode zur Gewinnung von embryonalen Stammzellen von Primaten, also auch von Menschen, zum Gegenstand hatte.
Der Patentantrag - und damit die Nutzung von menschlichen Embryonen zu kommerziellen Zwecken - war auf vielseitige Kritik gestoßen. Der Präsident der ComECE, Bischof Adrianus van Luyn, hatte mit dem damaligen Generalsekretär Noel Treanor im Oktober 2006 einen sogenannten "Amicus Curiae"-Brief (eine im angelsächsischen Recht häufig angewandte Methode zur Einbringung fachlicher Argumente von dritter Seite) an die Beschwerdekammer gesandt, um rechtliche und ethische Einwände gegen die Erteilung des beantragten Patents darzulegen.
Im Hinblick auf die hohe Bedeutung von Patenten für Forschung und industrielle Verwendung betonten van Luyn und Treanor die besondere gesellschaftliche Verantwortung des EPA, wenn Anträge behandelt werden, die die Unverletzlichkeit menschlichen Lebens und seine Würde betreffen. Auch wenn es im Patentrecht formal nur um das Recht gehe, andere von der Nutzung einer Erfindung auszuschließen (bzw. für die Nutzung Lizenzen zu verkaufen), beinhalten Patente gleichwohl eine gewisse Unterstützung der patentierten Erfindung. Bei Patentanträgen, die das menschliche Leben betreffen, könne die Patentvergabe nicht von der ethischen Dimension getrennt werden. Auch das europäische Patentübereinkommen sehe vor, dass Patente für biotechnische Erfindungen nicht erteilt werden, die die Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken zum Gegenstand haben.

"Wegweisende Entscheidung"
Auch der Rottenburger Bischof Gebhard Fürst hat den Beschluss des Europäischen Patentamts (EPA) gegen die Patentierbarkeit menschlicher embryonaler Stammzellen begrüßt. Die Große Beschwerdekammer des Patentamts habe eine für den "Schutz der Menschenwürde wegweisende und ermutigende Entscheidung" getroffen, sagte Fürst, der die Unterkommission Bioethik der Deutschen Bischofskonferenz leitet. Dies sei ein "bemerkenswerter Wendepunkt", da in der Vergangenheit mehrfach Patente auf die Nutzung menschlicher Embryonen erteilt worden seien.
Fürst sagte, dass die Ablehnung des Antrags der industriellen Verwertung menschlicher Embryonen Einhalt gebiete. Der Vorrang der Menschenwürde vor allen wirtschaftlichen Interessen sei eindeutig klargestellt.

"Riesenerfolg für wertorientierte Politik"
Die Entscheidung des Europäischen Patentamtes sei ein "Riesenerfolg für eine wertorientierte Politik in Europa", sagte der christdemokratische Europarlamentarier Peter Liese, der selbst Arzt ist. Das Europäische Parlament habe 1995 einen ersten Entwurf der Biopatent-Richtlinie abgelehnt, weil dort die ethischen Fragen zu wenig berücksichtigt waren. Die jetzige EPA-Entscheidung zeige, dass die überarbeitete Richtlinie "sehr viel besser ist". Das Europäische Parlament habe sich im Jahr 2005 noch einmal in einer Resolution zu dem Problem geäußert und festgestellt, dass embryonale Stammzellen nicht patentiert werden dürfen, da sie nur durch die Zerstörung von menschlichen Embryonen gewonnen werden können. Jeder Forscher und jedes Unternehmen sollte wissen, dass eine Technik, gegen die grundlegende ethische Bedenken bestehen, in Europa immer kritisch begleitet wird, betonte Liese. Es gelte, jetzt auf die Alternativen wie zum Beispiel die adulten Stammzellen und die Reprogrammierung adulter Zellen zu setzen. Mehr als 70 Krankheiten seien bereits mit Hilfe von adulten Stammzellen zum Teil sehr erfolgreich behandelt worden. Dieser Weg müsse jetzt noch massiver eingeschlagen werden.
Liese erinnerte daran, dass das Thomson-Patent von der zuständigen EPA-Kammer bereits vor einigen Jahren als nicht vereinbar mit dem europäischen Recht bezeichnet worden war. Diese Entscheidung war jedoch von den Antragstellern nicht akzeptiert worden, weshalb sich die Große Beschwerdekammer jetzt damit beschäftigen musste.

Kein Patent für embryonale Stammzellen
Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts in München verwarf Antrag einer US-Stiftung

München, 27.11.08 (KAP) Stammzellen, die nur durch eine Zerstörung menschlicher Embryonen gewonnen werden können, sind nach dem Europäischen Patentrecht nicht patentierbar. Zu dieser Entscheidung kam die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts (EPA) am Donnerstag in München. Sie verwarf damit den Antrag einer US-amerikanischen Universitätsstiftung, die ein Verfahren zur Gewinnung embryonaler Stammzellkulturen von Primaten, den Menschen eingeschlossen, patentieren lassen wollte ("Thomson-Patent"). Kritiker der "Patente auf Leben" sprachen von einem Wendepunkt in der Praxis der Behörde.
Die Kammer stützte sich auf die Bestimmungen des Europäischen Patentübereinkommens sowie die Biopatent-Richtlinie der EU von 1999. Demnach sind Patente für die Verwendung menschlicher Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken ausgeschlossen. Im vorliegenden Fall sei entscheidend gewesen, dass das sogenannte "Thomson-Patent" eine Zerstörung menschlicher Embryonen zur Gewinnung von Stammzellen vorausgesetzt hätte. Der Spruch ist bindend für die Patentvergabe des EPA. Zugleich machte die Kammer deutlich, dass damit nicht grundsätzlich die Frage der Patentfähigkeit menschlicher Stammzellen beantwortet sei.
Der Greenpeace-Experte Christoph Then bewertete die Entscheidung als "Meilenstein" und "großen Erfolg". Mit anderen gesellschaftlichen Gruppen wie etwa dem katholischen Hilfswerk "Misereor" habe "Greenpeace" immer wieder die Einhaltung ethischer Grenzen im Patentrecht gefordert. Ohne diese öffentliche Einmischung wären derartige Patente längst etabliert.
"Endlich hat sich das Patentamt in dieser wichtigen Frage eindeutig positioniert", erklärte die deutsche grüne Europaabgeordnete Hiltrud Breyer. Das Amt habe ethische Grenzen im Patentrecht betont und der industriellen Verwertung menschlicher Embryonen einen Riegel vorgeschoben. Das Europaparlament habe auf Initiative der Grünen bereits vor drei Jahren die Behörde aufgefordert, keine Patente auf Stammzellen aus dieser Quelle zu erteilen. Trotzdem sei dies geschehen, etwa im Fall des "Edinburgh-Patentes", ergänzte Then.
"Greenpeace" und die Grünen fordern weitere Überprüfungen der Patentierungspraxis. Breyer sagte, auch die Reichweite von Patenten auf menschliche Gene müsse drastisch begrenzt werden und dürfe sich nur auf technische Anwendungen beschränken. Die Patentierung der Gene selbst würde im Falle einer Verbindung mit Erbkrankheiten weitreichende Abhängigkeiten nach sich ziehen.
Then appellierte an das EPA, seine gesellschaftliche Verantwortung auch im Bereich von Saatgut und Nutztieren wahrzunehmen. Mit der fortschreitenden Ausweitung solcher Patente verschärfe die Behörde den weltweiten Konzentrationsprozess in der Lebensmittelerzeugung und damit die Gefahr von Hungerkrisen.

Katholisches "Imabe"-Institut besteht seit 20 Jahren
Auseinandersetzung mit medizinisch-ethischen Fragen auf Grundlage der Menschenwürde - Festsymposion zur "Medizin der Zukunft" im Wiener Erzbischöflichen Palais

Wien, 23.11.08 (KAP) Mit einem Festsymposion im Wiener Erzbischöflichen Palais wurde am Freitagabend das 20-jährige Bestehen des katholischen "Instituts für medizinische Anthropologie und Bioethik" (Imabe) gefeiert. "Imabe" wurde 1988 auf Initiative von Medizinern, Juristen, Theologen und Philosophen in Wien gegründet. Ziel ist es, den Dialog von Medizin und Ethik in Forschung und Praxis auf Grundlage des christlichen Menschenbildes und der Menschenwürde zu fördern.
"'Imabe' war ein Pilotprojekt, das zur richtigen Stunde entstanden ist", erinnerte der St. Pöltner Bischof Klaus Küng bei der Eröffnung des Festsymposions. In der Bischofskonferenz habe sich vor allem der damalige Militärbischof Alfred Kostelecky für "Imabe" eingesetzt, so Küng. Kostelecky habe die Wichtigkeit der Fragen der Bioethik erkannt und darauf gedrängt, dass diese gut bearbeitet werden.
Er selbst, so Küng, habe seither oft auf die Hilfe des Instituts und seiner Fachleute zurückgegriffen. Als Beispiele nannte der St. Pöltner Bischof die Gesetzgebung für die künstliche Befruchtung, die Organtransplantation oder die Erarbeitung ethischer Leitlinien für Gesundheitsorganisationen.
Es sei wichtig, dass sich "Imabe" dem Thema Anthropologie zuwende. "Die Grundlagen des Menschseins werden gerade in der Medizin oft zu wenig beachtet", beklagte Küng, der selbst ausgebildeter Arzt ist: "Jeder ist ein Spezialist auf seinem Fachgebiet, aber Fragen, die in die Tiefe gehen, kommen zu kurz". Es gebe heute auf Grund des wissenschaftlichen Fortschritts "fantastische Möglichkeiten", aber auch "viele Gefährdungen".
Auch der Zweite Nationalratspräsident Michael Spindelegger brachte zum 20-Jahr-Jubiläum die Wertschätzung für die Arbeit des "Imabe" zum Ausdruck. "Angesichts der vielen Möglichkeiten, die die medizinische Wissenschaft aufzeigt, tun sich Spannungsfelder auf", sagte Spindelegger. Das "Imabe" sei in dieser Hinsicht für die Politik ein wesentlicher Wegbegleiter bei Entscheidungen. Gerade angesichts der rasanten Entwicklungen in der Biotechnik müsse man Schranken setzten und ethische Grenzen, etwa in der Forschung mit embryonalen Stammzellen oder beim Thema "Euthanasie" setzen, stellte er klar.

Bonelli: Medizin in Umbruchsphase
"Imabe"-Direktor Primarius Johannes Bonelli betonte zum Beginn des Festsymposions "Medizin, Ideologie und Markt", dass sich die Medizin in einer Phase des Umbruchs befinde. Ärzte würden mehr und mehr als Dienstleister gesehen, die Kundenwünsche zu erfüllen hätten. "Als Reaktion flüchten sich die Ärzte in eine Art 'Defensivmedizin', die sich nicht mehr dem Wohl des Menschen, sondern der rechtlichen Absicherung im Schadensfall widmet", sagte Bonelli. Es bestehe die Gefahr, dass sich die Medizin der Zukunft allein an Kundenwünschen und ökonomischen Selbstgesetzlichkeiten orientiere.

Beck: Gesundung ist umfassender Prozess
Der Wiener Naturwissenschaftler, Mediziner und Moraltheologe Prof. Matthias Beck betonte in seinem Statement den umfassenden Charakter des Prozesses der Gesundung. Studien hätten gezeigt, dass das Immunsystem, dass gleichsam die "innere Mitte und die 'Seele'" aller Gesundungsprozesse darstelle, eng mit dem "inneren Seelenleben" zusammenhänge und die seelische Gesundheit sich daher auch körperlich niederschlage.
Gesundheit sei - anders als die laut Beck verkürzte Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) - als "Interaktion" zwischen verschiedenen physischen, psychischen, sozialen und geistigen Aspekten zu verstehen, zu denen auch das religiöse Empfinden des Menschen zähle. Entsprechend sei Gesundheit ohne eine "innere Stimmigkeit" auf den Ebenen des "Körperlichen, des Seelischen und des Geistig-Spirituellen kaum zu erreichen", so Beck.
Heute könne man jedoch einen weitreichenden Verlust der Sensibilität für den Bereich des Geistig-Spirituellen feststellen, so Beck weiter. Gesundheit werde auf ihren physischen Aspekt reduziert, wie es etwa die Begriffe "Wellness" und "Fitness" vor Augen führen. Gesundheit sei jedoch "mehr als das Freisein von Krankheit und Schwäche", so Beck. Sie stelle ein ständiges Ringen um das Gleichgewicht der physischen, psychischen und geistigen Ebene dar, zu ihrem Begriff zählen daher - anders als es die WHO in ihrer Definition des Gesundheitsbegriffs formuliert - auch Phasen des Unwohlbefindens.

Ordensspitäler: "Maßstäbe der Menschlichkeit"
Michael Heinisch, Geschäftsführer der "Vinzenz Gruppe", die neben den Barmherzigen Brüdern größter Erhalter von Ordensspitälern ist, betonte in seinem Statement die Bedeutung der kirchlichen Krankenhäuser für einen "neuen Aufbruch zu mehr Menschlichkeit in der Medizin". Neben einer professionellen und hochwertigen fachlichen Betreuung sei es insbesondere das "Prinzip der Menschlichkeit", das die Ordensspitäler zu beispielgebenden Orten einer "neuen ganzheitlichen Heilung" machen.
Die Grundlage dieses Prinzips der Menschlichkeit stellen laut Heinisch "christliche Werte" wie etwa Barmherzigkeit, Hochachtung vor dem Patienten, Wahrhaftigkeit im Umgang mit dem Patienten sowie die soziale Verantwortung im Umgang mit den begrenzten finanziellen Ressourcen dar. Das Prinzip der Menschlichkeit soll sich laut Heinisch jedoch nicht nur im unmittelbaren Kontakt zwischen Arzt und Patient niederschlagen, es müsse auch die "organisatorischen Rahmenbedingungen" prägen. So sei es dringend geboten, in den Spitälern Abteilungen für klinische Psychologie und Seelsorge einzurichten, da diese einen "wertvollen Beitrag zur ganzheitlichen Gesundung" darstellen.
Die Beiträge des Symposions sind nachzulesen im Tagungsband "Medizin, Ideologie und Markt", der in der Reihe "Imago Hominis. Quartalsschrift für Medizinische Anthropologie und Bioethik" erscheint.

Schönborn: Drei ethische Herausforderungen
In seinem Vorwort zum Tagungsband "Medizin, Ideologie und Markt" betont der Wiener Erzbischof Kardinal Christoph Schönborn die herausragende Rolle des "Imabe" für die kirchliche Meinungsbildung auf dem Gebiet der medizinischen Anthropologie und Bioethik. Die "anerkannte moralische Kompetenz" der Kirche auf diesem Gebiet, die sich nicht im "Nein-Sagen" erschöpfe, gehe letztlich auch auf die Arbeit des "Imabe" zurück, dessen Gründung vor 20 Jahren "zukunftweisend" gewesen sei.
Zugleich verweist Kardinal Schönborn in seinem Vorwort auf drei zentrale ethische Herausforderungen der Gegenwart, die zugleich Arbeitsgebiete des "Imabe" darstellen: Die Fragen des Umgangs mit den Phasen des Lebensanfangs und des Lebensendes, die Frage der moralischen Bewertung der Manipulation von menschlichem Leben zu Forschungszwecken sowie den Umgang der Gesellschaft mit dem Leiden. Bioethik sei heute "zur Chefsache der Politik" geworden - umso wichtiger sei es da, ethische Grundsätze zu diskutieren und zu bestärken, die "wie Leuchttürme blinken" und so Entscheidungsprozesse in Politik und Medizin orientieren.
Konkret weist Kardinal Schönborn auf den wachsenden "Druck auf Mütter und Ärzte, zur Sicherheit alle Qualitätskontrollen durchzuführen" und damit ungeborenem behinderten Leben letztlich "kaum noch eine (Lebens-)Chance" zu bieten. Das Leben werde durch diese Mentalität "verfügbar" gemacht, zugleich führe diese Mentalität "zu einem Anspruch, es in Ausübung eines vermeintlichen Selbstbestimmungsrechtes beenden zu können oder beenden zulassen". Sterbehilfe sei jedoch "Hilfe beim Sterben, nicht Hilfe zum Sterben", so der Kardinal.
Im Blick auf die Stammzellenforschung betont Kardinal Schönborn die Fortschritte im Bereich der adulten Stammzellenforschung. Nur in einer Förderung dieser Technik könne man die zahlreichen ethischen Probleme umgehen, die sich durch die embryonale Stammzellenforschung ergeben. Kardinal Schönborn wörtlich: "Die ethische Problematik liegt darin, dass es beim Embryo um Jemanden geht und nicht um Etwas". "Es gibt keine Abstufungen in der Schutzwürdigkeit für ungeborene, kranke, behinderte und alte Menschen", so der Kardinal.
Darüber hinaus weist Kardinal Schönborn darauf hin, dass man "den Bogen überspannt", wenn man die Aufgabe der Medizin darauf richte, ein "leidfreies, gesundes Leben bis zuletzt zu ermöglichen". Zu einem "guten Leben" gehöre vielmehr auch "die Annahme des Leidens und damit auch die Sorge um den Leidenden", so der Kardinal. Ethische Brisanz gewinne diese Feststellung vor allem dort, wo wegen schwindender Gesundheitsbudgets der Ruf nach einem Ausschluss von Personengruppen von teuren medizinischen Verfahren immer lauter werde. In dieser Situation sei die Kirche aufgefordert, "sozialethische, christliche Aspekte der Verteilung der Mittel im Gesundheitswesen und die Diskussion über den 'Lebenswert' chronisch kranker und pflegebedürftiger Menschen in die Diskussion einzubringen".

Deutsche Kirchen kritisieren EU-Patente für embryonale Stammzellen

Berlin, 28.10.08 (KAP) Die Kirchen in Deutschland warnen vor einer Patentierbarkeit menschlicher embryonaler Stammzellen und Stammzelllinien. Die Vertreter der katholischen und der evangelischen Kirche bei der Berliner Bundesregierung, Prälat Karl Jüsten und Prälat Stephan Reimers, betonten am Dienstag, der menschliche Körper und seine Bestandteile dürften "nicht verzweckt und kommerzialisiert werden". Sie äußerten sich vor einer in den nächsten Tagen anstehenden Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts in München. Dabei geht es um einen Antrag der Wisconsin Alumni Research Foundation (WARF), die den US-Stammzellforscher James Thomson vertritt.
Nach Auffassung der Kirchen führt eine Patentierung zu einer Monopolisierung, bei der Leben exklusiv vermarktet und wirtschaftlich ausgenutzt werden solle. "Gerade menschliches Leben in seinem ungeschützten Anfang ist nicht verfügbar und kann nicht patentiert werden", so Jüsten. Eine Patentvergabe würde sich auf Industrie und Forschung in Europa insgesamt auswirken. Reimers forderte, den Nutzen der Patentierung für die Menschheit einerseits und die ethischen Einwände andererseits sorgfältig abzuwägen.
Die Erteilung eines Patents würde in eklatantem Widerspruch zum Europäischen Patentübereinkommen, zur Biopatent-Richtlinie und zu Positionsbestimmungen des Europaparlaments stehen, heißt es weiter. Das Patentübereinkommen verbiete Patente für biotechnologische Erfindungen, die die Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken beinhalten. Diese Regel schließe das Verbot von Patenten auf eine industrielle und kommerzielle Nutzung menschlicher Embryonen ein.

Deutsche Ärzte kritisieren britisches Embryonengesetz
"Europaweiter Diskurs über die Grundwerte menschlichen Lebens notwendig"

Berlin-London, 26.10.08 (KAP) Nach der Verabschiedung des umstrittenen Embryonengesetzes in Großbritannien fordert die deutsche Bundesärztekammer (BÄK) einen ethischen Moralkodex für Mediziner in Europa. "Es ist an der Zeit, inne zu halten und in einen europaweiten Diskurs über die Grundwerte menschlichen Lebens einzutreten", erklärte BÄK-Präsident Jörg-Dietrich Hoppe am Freitag in Berlin. Auch aus der deutschen Politik kam deutlicher Protest.
Das britische Unterhaus hatte am Mittwoch ein Gesetz verabschiedet, das die Züchtung von Mensch-Tier-Embryonen (sogenannten Chimären) erlaubt. Zugleich gestattet das Gesetz auch, "Rettungsgeschwister" im Reagenzglas zu erzeugen, um dank des ähnlichen Erbmaterials einem kranken Geschwisterkind zu helfen.
Hoppe warnte die Forschung davor, "in Allmachtsphantasien abzugleiten". Die Herstellung von Mensch-Tier-Embryonen sei medizinisch höchst fragwürdig und ethisch verwerflich. Auch die Erzeugung von sogenannten "Rettungsgeschwistern" sei ethisch außerordentlich bedenklich. "Menschen sind um ihrer selbst willen auf der Welt. Jede Instrumentalisierung menschlichen Lebens berührt das Fundament unserer Verfassung, den Schutz der menschlichen Würde", so Hoppe.

"Keine biomedizinische Forschung im moralischen Vakuum"
Kardinal Murphy-O'Connor kritisiert jüngste Entscheidungen des britischen Parlaments

London, 25.5.08 (KAP) Wissenschaftliche Forschung darf nach Ansicht des britischen Kardinals Cormac Murphy-O'Connor nicht "im moralischen Vakuum stattfinden". In der Diskussion um die jüngsten Parlamentsentscheidungen um Mensch-Tier-Embryonen und die Verkürzung der Abtreibungsfristen wiederholte der Erzbischof von Westminster am Sonntag im BBC-Interview seine dringende Forderung nach einer nationalen Bioethik-Kommission. Die politische Debatte über so schwerwiegende Fragen müsse in einem Fachgremium weitergehen.
In den vergangenen Tagen hatte das Unterhaus unter anderem grünes Licht zur Herstellung von Mensch-Tier-Embryonen zu Forschungszwecken gegeben. Mehrere Anträge zur Verkürzung der gesetzlichen Abtreibungsfrist von 24 Wochen waren dagegen gescheitert. In Großbritannien werden nach offiziellen Angaben rund 200.000 Schwangerschaftsabbrüche pro Jahr registriert.
Kardinal Murphy-O'Connor zeigte sich über die Entscheidungen "tief enttäuscht". Er sei nicht sicher, ob die Abgeordneten das Unbehagen und die Sorge vieler Landsleute richtig einschätzten. "Parlamentarier haben oft nicht genug Zeit zur Beratung und Reflexion", so Murphy-O'Connor. Er habe den Abgeordneten nicht vorzuschreiben, wie sie bei einer dritten Lesung des Embryonengesetzes abzustimmen hätten; Parlamentarier müssten ihrem Gewissen folgen. Allerdings brauche es zur Bewusstseinsbildung genügende Informationen.

"Mensch-Tier-Hybride sind menschliche Embryonen"
Wiener Naturwissenschaftler, Mediziner und Moraltheologe Beck weist auf moralphilosophische Schwierigkeiten bei Frage der Menschenwürde hin
Wien, 23.5.08 (KAP) Die Aussage des Wiener Mediziners und IVF-Experten Prof. Wilfried Feichtinger, wonach es sich bei den Tier-Mensch-Chimären nicht um menschliche Embryonen handelt, hat der Naturwissenschaftler, Mediziner und Moraltheologe an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien, Prof. Matthias Beck, zurückgewiesen. Da das aus dem Klonierungsprozess hervorgehende Wesen zu 99,9 Prozent ein menschliches Genom in sich trage und der Anteil des tierischen Genoms nur 0,1 Prozent ausmache, müsse man wohl von einem "mit tierischen Genen verunreinigten menschlichen Embryo" sprechen, der nur eine begrenzte Lebensspanne habe, so Beck im Gespräch mit "Kathpress". Beck ist einer der führenden Experten auf dem Gebiet der ethischen Bewertung der Stammzellenforschung.
Hinter der Frage nach der Bezeichnung des neu geschaffenen Mischwesens verbirgt sich laut Beck keineswegs eine reine Begriffsklauberei, sondern es breche darin letztlich die Frage nach der ethischen Beurteilung der Hybridenproduktion und forschung an sich auf. So verweist Beck darauf, dass mit der Bezeichnung "Embryo" zugleich auch die Schutzwürdigkeit dieser Wesen verbunden ist. Auch wenn ein Mensch- Tier-Embryo nach derzeitigem Wissensstand keine Überlebenschance besitze und nach etwa 14 Tagen absterbe, so sei er dennoch zu schützen. Die Forschung mit derartigen Hybrid-Embryonen sei abzulehnen, da die Embryonen "verzweckt" und allein aus Forschungsgründen produziert würden. Auch sei die Rede von einem "Zellhaufen" abzulehnen, da diese Wesen eine aktive Zellteilung und Zelldifferenzierung betreiben, "also lebendig sind", so Beck.
Weiters wies Beck darauf hin, dass eine ethische Beurteilung sich im Fall der Hybrid-Embryonen schwieriger gestalte als bei der Beforschung von so genannten "überzähligen Embryonen" aus der In-vitro-Fertilisation oder beim Forschungsklonen (auch "therapeutisches Klonens" genannt). Ein IVF-Embryo kann sich grundsätzlich zu einem geborenen Kind entwickeln, ein geklonter Embryo womöglich auch, ein mit einer tierischen Eizelle geklonter jedoch voraussichtlich nicht.
Die bislang von den Gegnern der embryonalen Stammzellenforschung vorgebrachten sogenannten "Skip-Argumente" (Spezieszugehörigkeit, Kontinuität, Identität, Potenzialität), die von der Würde des erwachsenen Menschen zurück auf den Embryo schließen, seien im Fall eines Mensch-Tier-Hybriden nur noch begrenzt anwendbar, so Beck. Dies bedeute eine enorme moralphilosophische Herausforderung, da es sich bei den Hybriden wohl nicht um Embryonen handle, die eine potenzielle Entwicklungsfähigkeit zum erwachsenen Menschen besitzen; auch die genetische Identität mit rein-menschlichen Embryonen sei nicht gegeben.
Es bedürfe daher neuer Argumentationsformen, so Beck, die stärker als bisher die Frage der Intention der Handlungen der Forscher an Hybriden und damit die "Frage der Verzweckung dieser Embryonen mit Ablaufdatum" in den Blick nehmen. Darf man, so lautet nach Beck die entscheidende moralphilosophische Frage, menschliche Wesen mit tierischen Anteilen und "eingebautem Ablaufdatum" herstellen oder verletzt man hier womöglich die "Würde des ganzen Menschengeschlechtes"? Diese Frage dränge um so mehr, wenn auch offen über eine Verschmelzung von menschlichem Samen und tierischer Eizelle nachgedacht werde, was die Schaffung einer tatsächlich neuen Spezies mit 50 Prozent menschlichem und 50 Prozent tierischem Erbgut bedeuten würde.
Die Rede von einer dem Embyo innewohnenden Menschenwürde wurde bisher durch die dem Embryo eigene Potenzialität der Entwicklung zu einem erwachsenen Menschen begründet, betonte der Naturwissenschaftler und Theologe. Wenn diese Potenzialität jedoch bei Hybrid-Embryonen nicht mehr gegeben sei, müsse man auch bei der Frage der Menschenwürde nach neuen Begründungsmustern suchen, so Beck.
Weiters wies Beck auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse hin, die die bisherige Redeweise von einer "Verschmelzung" der beiden Zellkerne im Rahmen der Befruchtung einer Ei- durch eine Samenzelle als obsolet erweisen. Bislang ging man davon aus, dass die jeweils mit 23 Chromosomen ausgestatteten Ei- und Samenzellen zu einer Zelle mit einem 46-Chromosomen-Satz verschmelzen. Tatsächlich komme es jedoch bei der Annäherung der beiden Zellkerne in jedem einzelnen Zellkern zunächst zu einer Verdoppelung der eigenen Chromosome und somit zu einer Addition zu 92 Chromosomen. Diese leiten dann sogleich eine erste Zellteilung ein.

Keine juristische Neuregelung
Zuletzt wies Beck auf eine Lücke in der österreichischen Rechtsprechung hin. So sei es zwar in Österreich verboten, Embryonen zu klonen um aus diesen embryonale Stammzellen zu gewinnen, nicht verboten sei jedoch der Import bestehender embryonaler Stammzell-Linien aus dem Ausland. Obgleich es in dieser Frage einen juristischen Graubereich gebe, spricht sich Beck nicht für eine gesetzliche Neuregelung aus. Bei einer solchen Neuregelung sei nämlich zu erwarten, dass sie sich an den mittlerweile erreichten rechtlichen Standards in europäischen Nachbarländern, etwa in Deutschland, ausrichten würde, was eine deutliche Aufweichung des derzeit noch vorhandenen Schutzstatus für den in der österreichischen Gesetzgebung als "entwicklungsfähige Zelle" definierten Embryo bedeuten würde. Anstelle einer juristischen Diskussion wünsche er sich eine "wissenschaftliche Diskussion mit einem Höchstmaß an Seriosität und Präzision", so Beck, "auch in der Frage der ethischen Beurteilung".
Darüber hinaus betonte Beck, dass er die Zukunft der Stammzellenforschung nicht notwendigerweise bei den umstrittenen embryonalen Stammzellen sehe. Mittlerweile sei man von der Formulierung konkreter Forschungsziele abgerückt und beschränke sich auf Grundlagenforschung. Angesichts der ethisch unbedenklichen Forschung an "induzierten pluripotenten Stammzellen" (iPS) sowie der Forschung an adulten Stammzellen sei die Beforschung von embryonalen Stammzellen nicht mehr zu rechtfertigen.

Internationale Kritik an "Tier-Mensch-Hybriden"-Experiment
Britisches Forschungslabor schuf Embryo aus Rinder-Eizellen mit menschlichen Zellkernen - IMABE: Selbstbeschränkung der Forschung notwendig - Rechtsexperte Kopetzki: Juristi-sche Leerstelle in Österreich

8.5.08 (KAP-ID) Auf scharfe internationale Kritik ist das laut eigenem Bekunden erfolgreich verlaufene Experiment britischer Forscher der Universität Newcastle gestoßen, die aus Eizellen von Rindern und menschlichen Zellkernen einen Tier-Mensch-Hybrid-Embryo erzeugt haben. Die Forscher sollen dazu die Zellkerne aus menschlichen Hautzellen entnommen haben und diese in Rinder-Eizellen injiziert haben. Mit elektrischen Impulsen wurde die Zelle daraufhin zur Teilung gebracht, so dass ein Embryo entstand, der zu 99 Prozent aus menschlichem Erbgut bestand und der als Lieferant für embryonale Stammzellen zu Forschungszwecken dienen soll.

IMABE fordert Selbstbeschränkung der Forscher
In einer Stellungnahme des Wiener "Instituts für medizinische Anthropologie und Bioethik" (IMABE) heißt es zu dem Experiment, dass dieses eine "gefährliche Manipulation" an menschlichem Erbgut darstelle, die keinem höheren wissenschaftlichen Ziel diene sondern dem "reinen Selbstzweck der Befriedigung wissenschaftlicher Neugierde". Dringend geboten sei daher eine "Selbstbeschränkung der Forscher", hieß es in der Presseaussendung. Diese stelle gerade keine Beschränkung der Forschungsfreiheit dar, sondern sei vielmehr "ein Gebot der Verantwortung".
Weiters seien Experimente dieser Art abzulehnen, da "klare Alternativen" etwa in den jüngsten erfolgreichen Experimenten zur Reprogrammierung pluripotenter adulter Stammzellen (iPS) vorliegen, heißt es in der Stellungnahme. Angesichts der genetischen Struktur seien die Hybrid-Zellen der englischen Forscher sowieso nicht in der Humanmedizin einsetzbar, da die "Gefahr einer Übertragung genetischer Krankheiten vom Tier auf den Menschen" bestehe.

"Ersatzteillager Mensch"
Ausdrücklich warnt IMABE vor einer Verschiebung der Forschungsinteressen im Bereich der Embryonenforschung. So gebe es heute ein Verschiebung "in Richtung 'Ersatzteillager Mensch'", der Embryo werde dabei "zum Rohstoff degradiert und missbraucht". Die bloße technische Machbarkeit bedeute nicht notwendigerweise auch schon einen Fortschritt, so IMABE: "Dieser schließt nämlich die bedingungslose Achtung vor jedem menschlichen Leben ein."

Juridische Leerstelle in Österreich
Selbst Befürworter der Forschung mit embryonalen Stammzellen kritisierten dieses Vorgehen der britischen Kollegen. Die Methode sei weder neu noch sinnvoll, sagte etwa Oliver Brüstle, Direktor des Instituts für Rekonstruktive Neurobiologie der Universität Bonn. Da die Rückprogrammierung von Hautzellen zu stammzellähnlichen Zellen wesentlich besser erforscht sei, müsste der Sinn solcher Experimente überprüft werden. In den USA, Südkorea und China gab es bereits ähnliche Experimente. Schon 1998 hatten US-Forscher der Biotech-Firma ACT in Worcester und der Universität Wisconsin nach eigenen Angaben menschliche Hautzellen mit den Eizellen von Kühen verschmolzen und behauptet, aus dem entstandenen Embryo Stammzellen gewonnen zu haben.
Eine juridische Leerstelle in diesem Forschungsbereich in Österreich ortet der Staatsrechtler und Vizevorsitzende des Instituts für Ethik und Recht in der Medizin (IERM), Prof. Christian Kopetzki. Während das Verfahren in Deutschland eindeutig verboten ist, sei die Gesetzeslage in Österreich in dieser Frage bisher ungeregelt, so Kopetzki.
Inzwischen hat die britische Organisation Comment on Reproductive Ethics (CORE) angekündigt, gerichtlich gegen die Zulassung des Experiments vorgehen zu wollen. "Tier-Mensch-Hybride sind unerwünscht, unnötig und illegal", heißt es in einer Presseerklärung. Es sei Zeit, auf den Boden der wissenschaftlichen Erkenntnisse zurückzukehren. Dort gebe es keinerlei stichhaltige Argumentation für die Erzeugung von Mischembryonen, weshalb man gegen britische Embryologie-Behörde "Human Fertilisation and Embryology Authority" (HFEA), die die Lizenz für das Experiment erteilt hatte, gerichtlich vorgehen werde.

"Verbrauchende Embryonenforschung kann niemals gerechtfertigt werden"
Appell des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz an die Bundestagsabgeordneten - Deutsches Parlament stimmt am Freitag über weitere "Aufweichung" des Embryonenschutzes ab

Berlin, 10.4.08 (KAP) Die embryonale Stammzellenforschung setzt die Tötung menschlicher Embryonen voraus, daher kann eine verbrauchende Embryonenforschung niemals gerechtfertigt werden. Dies betonte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, am Donnerstag in einem Appell an die Abgeordneten des Bundestages. Im deutschen Bundestag steht am Freitag die Abstimmung über eine Änderung des Stammzellengesetzes auf dem Programm, die in kirchlichen Kreisen als weitere "Aufweichung" des Embryonenschutzes betrachtet wird. Die Abgeordneten sollten einem grundlegenden Prinzip der Ethik folgen, forderte Zollitsch: Der Zweck heiligt nicht die Mittel. Dieses Prinzip dürfe gerade "in dem sensiblen Bereich" der Embryonenforschung nicht außer Acht bleiben. Der menschliche Embryo sei von Beginn an Mensch und niemand habe das Recht auf eine Heilung, die auf der völligen Verzweckung eines Dritten beruht. Hier bestehe kein Spielraum für eine "Abwägung".
Es gehe um eine Grundsatzentscheidung, die den Umgang mit menschlichem Leben in seinen frühesten Stadien betrifft, betonte Zollitsch. Menschliches Leben dürfe nicht zu Forschungszwecken getötet werden. Die Forschungsfreiheit könne nicht gegen den fundamentalen Lebensschutz abgewogen werden. Auch Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Import von embryonalen Stammzell-Linien müssten dem Verbot einer Verzweckung des Menschen Rechnung tragen.
In letzter Zeit habe sich gezeigt, dass wissenschaftliche Erkenntnisse im Hinblick auf therapeutische Anwendungen durch ethisch unbedenkliche Alternativen erreichbar sind. Eine weitere Aufweichung des Verbots verbrauchender Embryonenforschung werde daher von den deutschen Bischöfen "unbedingt abgelehnt", so Zollitsch.

"Verhängnisvolle Weichenstellung"
Die katholische Kirche warne vor einer "verhängnisvollen Weichenstellung" bei der Gesetzgebung über die Stammzellenforschung, betonte Erzbischof Zollitsch in einem Interview mit der deutschen katholischen Nachrichtenagentur KNA. Zollitsch warnte davor, Forschungsfreiheit zu Lasten des uneingeschränkten Respektes vor der Menschenwürde hervorzuheben. Ihn irritiere, wie einseitig sich Politiker bei der Betonung der Forschungsfreiheit auf das deutsche Grundgesetz berufen, das zuerst die Menschenwürde betone und der Verfügbarkeit des Gesetzgebers entziehe. Dabei helfe auch die "gebetsmühlenartige Verabsolutierung" der Parole "Ethik des Heilens" nicht weiter, so der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz. Man dürfe Leben nicht gegen Leben abwägen.
In dem KNA-Interview übte Zollitsch zugleich deutliche Kritik am Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber. "Ein Bischof ist Bischof, nicht Politiker", sagte er. Huber sei mit seinem Plädoyer für eine Änderung des Stammzellengesetzes zu einem Kronzeugen der Befürworter der Stichtagsverschiebung geworden. Damit habe er dem gemeinsamen Zeugnis der Kirchen für den Lebensschutz keinen Dienst erwiesen.
Der Bundestag soll entscheiden, ob Forschung an embryonalen Stammzellen in Deutschland beibehalten, ausgeweitet oder eingestellt werden soll. Derzeit dürfen Forscher embryonale Stammzellen verwenden, die vor dem Stichtag 1. Jänner 2002 im Ausland entstanden sind.

Britische Forscher schaffen erste Mensch-Tier-Embryos
Deutscher Bioethik-Experte Hüppe spricht von einem "Frankenstein-Experiment"

London-Berlin, 2.4.08 (KAP) Britische Wissenschaftler haben erstmals Embryos aus menschlichem und tierischem Zellmaterial geschaffen. Die Forscher am Institut für Humangenetik der Universität Newcastle hätten menschliches Erbgut aus einer Hautzelle in die ausgehöhlte Eizelle einer Kuh eingefügt, berichtete die britische Presse am Mittwoch. Die Embryos aus 99,9 Prozent menschlichem und 0,1 Prozent tierischem Erbgut hätten drei Tage überlebt.
Die Wissenschaftler wollen durch solche "Chimären" embryonale Stammzellen gewinnen. Durch die Verwendung tierischer Eizellen wollen sie dabei den Mangel an menschlichen weiblichen Eizellen ausgleichen. Institutsleiter John Burns versicherte, die Embryos seien nicht zur menschlichen Fortpflanzung gedacht. "Das wird nie mehr als eine Anhäufung von Zellen sein", meinte er im Gespräch mit der BBC wörtlich.
Die Regierung von Premierminister Gordon Brown arbeitet derzeit an einer Reform des Embryonengesetzes, das auch die Schaffung von Chimären zu Forschungszwecken regeln soll. Lyle Armstrong, der das Experiment leitete, hatte erst im Jänner eine Sondererlaubnis für die Herstellung sogenannter Chimären von der britischen Embryologie-Behörde HFEA erhalten.
Der deutsche CDU-Bioethik-Experte Hubert Hüppe verurteilte die Herstellung von Mensch-Tier-Embryonen und sprach von einem "Frankenstein-Experiment". Das neue Klon-Experiment überschreite die Gattungs-Grenzen zwischen Mensch und Tier, erklärte er. Zudem handle es sich um eigens zu Forschungszwecken hergestellte Embryonen, die nach dem britischen Gesetz spätestens nach 14 Tagen getötet werden müssten.

Kardinal O'Brien: "Abscheulich, tödlich, grotesk"
Die katholische Kirche in Großbritannien hat die embryonale Stammzellenforschung und die Herstellung von Chimären wiederholt scharf abgelehnt. In seiner Osterpredigt sprach der schottische Kardinal Keith O'Brien von einem "monströsen Angriff auf die Menschenrechte, die menschliche Würde und das menschliche Leben". Der Regierungsentwurf für das "Chimären-Gesetz" sei abscheulich, tödlich und grotesk, so O'Brien. Es sei "schwer, sich ein Gesetz vorzustellen, dass die Heiligkeit des Lebens umfassender angreift als dieses". In den Naturwissenschaften werden Lebewesen als Chimären oder Hybriden bezeichnet, die das Erbgut von mindestens zwei verschiedenen Arten in sich tragen. Ein bekanntes Beispiel stellt die Mitte der achtziger Jahre von US-Wissenschaftlern gezüchtete "Schiege" dar, ein Mischwesen aus Schaf und Ziege. Berühmtheit erlangte auch die Maus mit dem menschlichen Ohr auf dem Rücken.
Besonders umstritten sind Versuche, Mischwesen aus Mensch und Tier herzustellen. In Deutschland sind bisher mindestens zwei Versuche genehmigt worden, menschliche embryonale Stammzellen oder daraus gezüchtete Zellen in Tier-Gehirne einzupflanzen. Gang und gäbe ist es, Bruchstücke des menschlichen Erbguts oder sogar ganze Chromosomen in tierische Zellen zu schleusen. Auf diese Weise gezüchtete Schweine sollen beispielsweise künftig Organe bereitstellen, die in Menschen verpflanzt werden können. Forscher hoffen, dass die Abstoßungsreaktionen des Körpers geringer werden. Die so geschaffenen transgenen Tiere gelten aber nicht als Chimäre. Kritiker befürchten, dass durch die Schaffung von Chimären Krankheiten über Artgrenzen hinweg übertragen werden könnten.

Körtner: Österreich ist Schlusslicht in Europa bei bioethischen Regelungen
Kauer als Präsident der Gesellschaft für Kirchenrecht wiedergewählt

Wien, 7. März 2008 (epd Ö) - In seiner Analyse zum Thema "Bioethik und Biopolitik in Österreich" stellte Univ.-Prof. Dr. Ulrich Körtner am Donnerstag, 6. März, in der Österreichischen Gesellschaft für Kirchenrecht fest, dass es einen internationalen Trend zur Deregulierung in bioethischen Fragen gebe. Entscheidungen würden immer mehr in den privatwirtschaftlichen Bereich verlagert, staatliche Rahmengesetze überließen die Beurteilung vorgelagerten Expertenkommissionen. Insgesamt verlaufe der Diskurs über bioethische Fragen unkoordiniert und abseits der Öffentlichkeit. Was hindere das Parlament, eine Enquete zu bioethischen Fragen zu organisieren, fragte Körtner, der auch der Bioethik-Kommission des Bundeskanzlers angehört. Im Regierungsübereinkommen der amtierenden Regierung würden bioethische Fragen bestenfalls knapp, Gentechnik überhaupt nicht erwähnt.
Bei gesetzlichen Regelungen für die Stammzellenforschung sei Österreich Schlusslicht in Europa. Der Vorstand des Wiener Instituts für Ethik und Recht in der Medizin wies darauf hin, dass Österreich die Menschenrechts-Konvention zur Biomedizin weder unterzeichnet noch ratifiziert habe, obwohl die Bioethik-Kommission das empfohlen habe. Öffentlichkeit für bioethische Fragen herzustellen, sieht Körtner als dringende Aufgabe für Medien, Wissenschaft und Politik.
Bei der Generalversammlung der Österreichischen Gesellschaft für Kirchenrecht wurde MMag. Robert Kauer, der frühere juristische Oberkirchenrat der Evangelischen Kirche A.B., als Präsident wiedergewählt.

Katholiken fordern Verbot von verbrauchender Embryonenforschung
Wiener "Institut für medizinische Anthropologie und Bioethik" nennt ethische, wissen-schaftliche und therapeutische Gründe für ein Verbot der embryonalen Stammzellen-forschung

Wien, 18.2.08 (KAP) Das katholische "Institut für medizinische Anthropologie und Bioethik" (Imabe) hat am Montag ein klares Verbot der Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen gefordert. Für eine solche Forderung gebe es ethische, wissenschaftliche und therapeutische Gründe. Der Embryo sei ein Mensch und dürfe nicht verzweckt und für die Forschung instrumentalisiert werden. Das Argument, dass auch in der Natur nicht alle Embryonen ausreifen und geboren werden, greife nicht. "Für Naturvorgänge trägt niemand Verantwortung; Eingriffe, die den Tod des Embryos herbeiführen, sind hingegen moralische Handlungen von Menschen an Menschen, keine Vorgänge", heißt es wörtlich in der Aussendung.
Weiters wird von Seiten des "Imabe" betont, dass für die Grundlagenforschung tierische embryonale Stammzellen völlig ausreichend seien. Zum Vergleich mit humanen Zellen könnten heute die neuen, mittels eines ethisch unbedenklichen Verfahrens gewonnenen "induzierten pluripotenten Stammzellen" (iPS) verwendet werden. Der "Verbrauch" von humanen embryonalen Stammzellen habe sich damit auch aus wissenschaftlicher Perspektive erübrigt.
Statt auf embryonale Stammzellen zu setzen, sollte Österreich vielmehr seine Möglichkeit wahrnehmen, sich als Vorreiterland in der Forschung mit adulten Stammzellen zu positionieren, forderte das "Imabe". Die Forschung mit humanen adulten Stammzellen liefere laufend neue therapeutische Anwendungen, die weltweit bereits Tausenden Menschen das Leben gerettet hätten. Mit embryonalen Stammzellen gebe es entgegen aller Prognosen nach zehn Jahren Forschung weder eine Therapie noch eine einzige klinische Studie.

Ringen um den Embryo
Wiener Stammzelltagung: Forschung und Religion begegneten sich "auf Augenhöhe" - Einzig die politischen Vertreter zeigten sich unbeeindruckt von den ethischen Bedenken und forderten einhellig eine Lockerung der derzeitigen Rechtslage

24.1.08 (KAP-ID) Die gemeinsam vom "Institut für Ethik und Recht in der Medizin" (IERM) und der Bioethikkommission im Bundeskanzleramt organisierte Stammzelltagung vom 18. bis 19. Jänner in Wien stellte in mehrerlei Hinsicht eine Besonderheit dar: Nicht nur wurde mit der Stammzellforschung ein in Österreich meist stiefmütterlich behandeltes Thema erneut ins öffentliche Bewusstsein gehoben, auch trafen Mediziner, Juristen, Philosophen und Theologen in einem Dialog auf Augenhöhe aufeinander. Die zumeist in den Reihen der Religionsvertreter anzutreffenden Bedenkenträger wurden von den medizinischen und juristischen Fachvertretern in einer hochgradig ausdifferenzierten Diskussion als Gesprächspartner ernst genommen.
Konterkariert wurde dieses Ereignis allein von den politischen Vertretern, die puren Pragmatismus an den Tag legten. In einer die Tagung abschließenden Diskussionsrunde sprachen sich die Wissenschaftssprecher der Parteien geschlossen für eine Lockerung des bestehenden Verbots zur Gewinnung von embryonalen Stammzellen aus - allen von Seiten der Religionsgemeinschaften und von Seiten der philosophischen Ethik geäußerten Bedenken zum Trotz. Die "Austria Presse Agentur" (APA) sprach von einer sich abzeichnenden "breiten parlamentarischen Mehrheit" für dieses Vorhaben.
So befürworteten die Politiker, jene Embryonen zur Gewinnung Stammzellen zu nutzen, die bei der Befruchtung außerhalb des Mutterleibs (In-Vitro-Fertilisation/IVF) überbleiben und nach derzeitiger Gesetzeslage spätestens nach zehn Jahren vernichtet werden müssen. Die Forderung nach einer Lockerung der Gesetzeslage ging dabei mit der Forderung nach einer gesetzlichen Neuregelung der Stammzellforschung insgesamt einher.

Derzeitige Rechtslage "verlogen"
SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim plädierte dafür, die bei der IVF übrig bleibenden Embryonen zu Forschungszwecken einzusetzen, "da diese ohne eine weitere Verwendung ohnehin vernichtet würden". Es wäre außerdem "unverantwortlich", so Jarolim, die Forschung als "Zukunftspotenzial für neue Therapieformen und Heilungschancen nicht auszuschöpfen". Aus diesem Grund müsse die Forschung auf breiter Basis stattfinden und sowohl die embryonale als auch adulte Stammzellen umfassen. Eine gesetzliche Neuregelung sei in Österreich auch aufgrund "zahlreicher Wertungswidersprüche" notwendig, die zu einer Schwächung des Forschungsstandortes Österreich beitragen würden, so Jarolim. Abhilfe könne einzig ein Stammzellforschung und Embryonenschutz insgesamt umfassendes einheitliches neues Gesetz schaffen.
Für VP-Wissenschaftssprecherin Gertrude Brinek sei es "verlogen", dass nach derzeitiger Rechtslage die Erzeugung von embryonalen Stammzellen aus IVF-Embryonen verboten ist, auf der anderen Seite aber solche Stammzell-Linien importiert werden dürfen. Auch sei die gesetzliche Regelung in Österreich derzeit von "Asymmetrien" gezeichnet, insofern die Schutzregelungen bei der IVF weitaus schärfer sind als etwa bei der Abtreibung. Brinek betonte aber, nicht an der Fristenregelung rütteln zu wollen. Österreich müsse nun schnell handeln, da der "Zug international längst unterwegs" sei und es unverantwortlich wäre, sich von diesem Zug abzukoppeln.
Kurt Grünewald, Wissenschaftssprecher der Grünen, sprach sich ebenfalls für eine Intensivierung embryonaler Stammzellforschung aus. Die Produktion von Embryonen eigens zur Gewinnung von Stammzellen sei jedoch abzulehnen, so Grünewald. Den Vorschlag eines umfassenden Stammzellgesetzes in Österreich sah Grünewald skeptisch: Ein eigenes Stammzellgesetz sei "zu eng", da auch andere Bereiche wie die Fragen der Präimplantationsdiagnostik (PID) und die Frage der Eizellspende einer Neuregelung bedürften.
Martin Graf, Wissenschaftssprecher der FPÖ, sprach sich ebenfalls für eine Lockerung des bestehenden Verbots zur Gewinnung embryonaler Stammzellen aus. Eine gesetzliche Neuregelung müsse vor allem die Frage der "Rechtssicherheit für die Forscher" im Auge haben, so Graf. Zurückhaltender äußerte sich BZÖ-Wissen-schaftssprecher Gernot Darmann. Er warte in dieser Frage auf "eindeutige Empfehlungen der Experten", vor allem der Bioethikkommission, so Darmann.
Einig zeigten sich die Parteienvertreter auch darin, dass es einer intensiven öffentlichen Debatte in der Frage der Stammzellforschung bedürfe. Derzeit gebe es laut Brinek noch "viel Unaufgeklärtheit", wodurch eine "angstfreie Diskussion" nur schwer möglich sei.

Rechtslage in Österreich uneindeutig
Die österreichische Rechtslage zur embryonalen Stammzellforschung skizzierte der Wiener Staats- und Verwaltungsrechtler und stellvertretende Vorstand des IERM, Prof. Christian Kopetzki. Insgesamt gebe es in Österreich in dieser Frage keine einheitliche und stringente Gesetzgebung, so Kopetzki.
Nach geltendem Recht ist die Forschung an embryonalen Stammzellen in Österreich derzeit prinzipiell erlaubt. Verboten durch das "Fortpflanzungsmedizingesetz" (FMedG, § 9 Abs. 1) ist hingegen die Gewinnung der Stammzellen aus befruchteten Eizellen bzw. Embryonen. Ebenso verbietet das Gesetz die Verwendung von "totipotenten" embryonalen Stammzellen zu anderen Zwecken als jenen der Fortpflanzung. Da bloß "pluripotente" embryonale Stammzellen jedoch nicht unter die Rubrik "entwicklungsfähige Zellen" fallen, unterliegen sie laut Kopetzki nicht dem Verbot des FMedG und können daher zu Forschungszwecken frei verwendet werden. Auch die Einfuhr dieser Zellen aus dem Ausland ist gesetzlich nicht beschränkt.

"Forschungsklonen" zulässig
Ebenfalls rechtlich ziemlich eindeutig stelle sich die Gesetzeslage im Hinblick auf jene Embryonen dar, die nicht durch Befruchtung, sondern durch Zellkerntransfer künstlich erzeugt wurden. Auch diese würden nicht vom FMedG erfasst, insofern auch diese Zellen nicht unter die Rubrik "entwicklungsfähiger Zellen" fallen, so Kopetzki: "Das sogenannte 'therapeutische Klonen' oder 'Forschungsklonen' ist daher in Österreich rechtlich zulässig". Folglich sei die Gewinnung embryonaler Stammzellen aus diesen künstlichen Embryonen in Österreich selbst zu therapeutischen Forschungszwecken nicht verboten.
Auch der grundrechtliche Schutz des Lebens steht laut Kopetzki einer Liberalisierung der Forschung und der aktiven Gewinnung embryonaler Stammzellen in Österreich nicht entgegen, da sich dieser Schutz "weder auf Embryonen im frühesten Entwicklungsstadium noch auf embryonale Stammzellen erstreckt". So beginne der verfassungsrechtlich garantierte Lebensschutz laut Kopetzki "nach der übereinstimmenden Rechtsprechung der österreichischen Höchstgerichte und der herrschenden Verfassungsrechtslehre" nicht bereits mit dem Moment der Zeugung, sondern mit dem Moment der Geburt. Das ungeborene Leben sei freilich nicht rechts- und schutzlos, so Kopetzki, sondern ihm komme ein abgestuftes Schutzrecht zu.
Auch die von einigen Seiten befürwortete Einschreibung der "Würde des Menschen" in eine neue Verfassung würde laut Kopetzki nichts an der Tatsache ändern, dass auch dieses Grundrecht "wieder nur geborenen Grundrechtsträgern zustehen würde". Eine darüber hinausgehende Schutzpflicht sei verfassungsrechtlich nicht begründbar.

Religionsvertreter: Kein einheitliches Votum
Dass nicht nur die medizinische Debatte zur Stammzellforschung sehr komplex ist, sondern auch in der Frage der ethischen Bewertung der Forschung mitunter große Unterschiede vorherrschen, zeigte sich in den stark variierenden Voten der Religionsvertreter. Die Positionen reichten dabei von einer vorsichtig-liberalen Position der Freigabe embryonaler Stammzellforschung unter bestimmten Auflagen, wie sie vor allem von den Vertretern der evangelischen Theologie vertreten wurde, bis hin zu einem katholischen "Nein", wie es die Wiener Moraltheologin Prof. Sigrid Müller und - in seinem Eröffnungsstatement - der ehemalige Wiener Ordinarius für Moraltheologie und ehemalige Vorstand des IERM, Prof. Günter Virt, vertreten.
Müller verteidigte ihr entschiedenes "Nein" zur embryonalen Stammzellforschung unter Hinweis auf die dem Embryo mit dem Zeitpunkt der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle zukommenden Menschenwürde, der die Pflicht zum Lebensschutz folge. Das Beharren auf der Personenwürde des Embryos stelle eine "katholische Grundposition" dar, so Müller. Ethische Prinzipien dürften "nicht leichtfertig geopfert werden", unterstrich die Moraltheologin. Eine eindeutige rechtliche Regelung in Österreich sei zwar wünschenswert, doch könne eine solche Regelung die ethischen Fragen "nicht aus der Welt schaffen".

Für Forschungsförderung
Der Bonner Theologe Hartmut Kreß plädierte - wie bereits der Wiener evangelische Theologe und derzeitige Vorstand des IERM, Prof. Ulrich Körtner - aus evangelischer Sicht für eine "gestufte Schutzwürdigkeit" des Embryos und damit für eine partielle Freigabe embryonaler Stammzellforschung. Für eine Förderung der Forschung spreche nicht nur das "protestantische Freiheitsethos", sondern ebenso das Recht des Menschen auf die Förderung neuer medizinischer und gesundheitsfördernder Therapien.

Judentum: Vorrang des geborenen Lebens
Dass das Judentum in der Frage der embryonalen Stammzellenforschung eine deutlich von den anderen Religionsgemeinschaften unterschiedene Haltung einnimmt, verdeutlichte Willy Weisz vom Koordinierungsausschuss für christlich-jüdische Zusammenarbeit. Auch im Judentum stelle die "Heiligkeit des Lebens" das "höchste Prinzip" dar. Der Embryo genieße zwar ab der Befruchtung einen gewissen Schutz, werde aber in den frühen Stadien der Embryonalentwicklung noch nicht als Person, sondern als Teil der Mutter angesehen. Daher gebe es im Judentum auch einen "Vorrang des geborenen Lebens vor dem ungeborenen Leben", so Weisz. Aus dieser Überzeugung folge im Judentum auch eine positive Haltung gegenüber der embryonalen Stammzellenforschung.

Islam nicht einmütig
Der Islam hat keine einheitliche Lehrmeinung zur Frage der embryonalen Stammzellenforschung, legte Ilhan Ilkilic vom "Institut für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin" an der Universität Mainz dar. Der Koran trage bei dieser Fragestellung nur so weit, als er den Zeitpunkt der "Beseelung" des ungeborenen Kindes als Beginn der absoluten Schutzwürdigkeit definiere. Eine genaue Zeitangabe fehle jedoch, so dass es unter den islamischen Rechtsschulen einen Streit über den Zeitpunkt der "Beseelung" gebe (das Spektrum reiche dort vom 25. Tag nach Zeugung bis zum 120. Tag).

Für viele ist der Embryo Person
Aus Sicht der philosophischen Ethik argumentierte der Wiener Rechtsethiker und Mitarbeiter am IERM, Jürgen Wallner. Für den Schutz des Embryos würden in der Philosophie derzeit fünf Hauptargumente unterschieden. Zum einen das Argument der Gattungszugehörigkeit: Aus der Tatsache der Zugehörigkeit des Embryos zur Gattung Mensch sind bereits die Schutzrechte abzuleiten. Weiterhin wird das "Kontinuitätsargument" formuliert, das von einer Prozesshaftigkeit der Entwicklung menschlichen Lebens ausgeht und alle Termine, ab denen erst Schutzwürdigkeit vorliegen würde, als willkürlich erklärt. Das "Identitätsargument" gehe davon aus, dass der Mensch nicht erst zum Menschen wird, sondern bereits als Embryo Mensch ist. Das "Potentialitätsargument" besage, dass bereits im Embryo die weitere Entwicklung grundgelegt ist.

Stammzellenforschung: Unterschiedliche Positionen der Religionsgemeinschaften
"Institut für Ethik und Recht in der Medizin" (IERM) und Bioethikkommission
veranstalteten Tagung über Stammzellenforschung in Wien

Wien, 23. Jänner 2008 (epd Ö) In der Beurteilung der Stammzellenforschung sind die ethischen Positionen der Religionsgemeinschaften unterschiedlich. Dies wurde während der Tagung über Stammzellenforschung in Wien deutlich, die gemeinsam vom "Institut für Ethik und Recht in der Medizin" (IERM) und der Bioethikkomission im Bundeskanzleramt ausgerichtet wurde.
Der Bonner evangelische Theologe Hartmut Kreß referierte über den aktuellen ethischen Diskurs zur Stammzellenforschung in der evangelischen Theologie. Eine eindeutige Position lasse sich laut Kreß aufgrund des "Pluralismus in der Ethik des Protestantismus" nicht ausmachen. Insgesamt habe jedoch in den vergangenen Jahren ein "Lernprozess" in der evangelischen Theologie stattgefunden, der zu einer Stärkung des Lagers der Befürworter embryonaler Stammzellenforschung geführt habe. Auch die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) habe einen "überraschenden Kurswechsel" vorgenommen. Ursprünglich hatte die EKD das in Deutschland seit 2002 geltende entsprechende Gesetz abgelehnt, jetzt trete sie aber für Erleichterungen beim Import humaner embryonaler Stammzell-Linien ein, um "die Bedingungen für die Forschung in Deutschland zu verbessern".
Auch Kreß sprach sich im Rahmen seines Vortrags für eine gestufte Schutzwürdigkeit des Embryos und damit für eine Förderung embryonaler Stammzellenforschung aus. Bisherige Begründungen für eine absolute Unantastbarkeit des Embryos hätten sich "inzwischen als brüchig erwiesen", so Kreß. Für eine Förderung embryonaler Stammzellenforschung spreche nicht nur das "protestantische Freiheitsethos", sondern ebenso das Recht des Menschen auf die Förderung neuer medizinischer und gesundheitsfördernder Therapien. Die Forschung müsse jedoch "unter öffentlicher Kontrolle" und "transparent" geschehen, so Kreß.
Über die Position der katholischen Ethik referierte die Wiener Moraltheologin Prof. Sigrid Müller. Dabei verteidigte sie die prinzipiell ablehnende Haltung der katholischen Kirche zur Forschung an embryonalen Stammzellen mit dem Hinweis auf die dem Embryo vom Moment der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle an zukommende Menschenwürde. Aus dieser Würde folge zugleich der moralische Imperativ des Lebensschutzes, so Müller: "Embryonen zählen aus katholischer Sicht bereits zur Gattung Mensch und daher kommt ihnen ein umfassender Lebensschutz zu". Außerdem folge aus der Menschenwürde zugleich die "Unterlassungspflicht", d.h. die Pflicht, "den Embryo nicht zu Forschungszwecken zu instrumentalisieren". Dies sei die "Grundposition" der katholischen Ethik zur Stammzellenforschung, so Müller. Ethische Prinzipien dürften "nicht leichtfertig geopfert werden", unterstrich die Moraltheologin. Eine eindeutige rechtliche Regelung in Österreich sei zwar wünschenswert, doch könne eine solche Regelung die ethischen Fragen "nicht aus der Welt schaffen".

Auch Islam nicht einmütig
Dass auch der Islam keine einheitliche Lehrmeinung zur Frage der embryonalen Stammzellenforschung hat, legte Ilhan Ilkilic vom "Institut für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin" an der Universität Mainz dar. Der Koran trage bei dieser Fragestellung nur so weit, als er den Zeitpunkt der "Beseelung" des ungeborenen Kindes als Beginn der absoluten Schutzwürdigkeit definiere. Eine genaue Zeitangabe fehle jedoch, so dass es unter den islamischen Rechtsschulen einen Streit über den Zeitpunkt der "Beseelung" gebe (das Spektrum reiche dort vom 25. Tag nach der Zeugung bis zum 120. Tag). Diskutiert werde die Frage der Stammzellenforschung in der islamischen Theologie insbesondere im Rahmen der Auseinandersetzung um die ethische Bewertung des Schwangerschaftsabbruchs, so Ilkilic. So werde in der islamischen Theologie eine Parallele zwischen der Tötung des Fötus beim Schwangerschaftsabbruch und der Tötung eines Embryos im Rahmen der Stammzellenentnahme gesehen. Ein prinzipielles Nein zur embryonalen Stammzellenforschung gebe es im Islam jedoch nicht. Derzeit plädiere laut Ilkilic eine Mehrheit der Theologen für eine partielle Freigabe der Forschung an bereits bestehenden Stammzell-Linien, eine weitere Herstellung von Embryonen zur industriellen Verwendung und Forschung werde jedoch abgelehnt.
In der philosophischen Ethik lassen sich laut dem Wiener Rechtsethiker und Mitarbeiter am IERM, Jürgen Wallner, derzeit drei Grundpositionen unterscheiden: eine Position, die im Embryo in erster Linie ein Objekt sieht, das wissenschaftlich frei verfügbar ist; eine Position, die den Personenstatus des Embryos betont; und schließlich eine Position, die dem Embryo zumindest eine Form von "Respekt" zubilligt. Die meisten Diskussionen gebe es derzeit insbesondere unter den Vertretern der zweiten Position, sagte Wallner. Ein Argument sei etwa die Gattungszugehörigkeit: Aus der Tatsache der Zugehörigkeit des Embryos zur Gattung Mensch sind bereits die Schutzrechte abzuleiten. Es gebe aber auch das "Kontinuitätsargument", das von einer Prozesshaftigkeit der Entwicklung menschlichen Lebens ausgeht, alle Termine, ab denen erst Schutzwürdigkeit vorliegen würde, wären demnach willkürlich.
Das "Identitätsargument" gehe davon aus, dass der Mensch nicht erst zum Menschen wird, sondern bereits als Embryo Mensch ist. Das "Potentialitätsargument" besage, dass bereits im Embryo die weitere Entwicklung grundgelegt ist.

Wien: Spitzentagung über neue Aspekte der Stammzellenforschung
Gemeinsame Tagung des "Instituts für Ethik und Recht in der Medizin" (IERM) und der Bioethikkommission im Bundeskanzleramt am 17./18. Jänner

Wien, 16.1.08 (KAP) Die Diskussion rund um die medizinische, ethische und rechtliche Beurteilung der Stammzellenforschung geht in eine neue Runde: Bei einer gemeinsamen Tagung des "Instituts für Ethik und Recht in der Medizin" (IERM) und der Bioethikkommission im Bundeskanzleramt am 17./18. Jänner in Wien sollen der derzeitige Stand der Forschung, die ethischen Anfragen sowie die ökonomischen und politischen Implikationen der Forschung an Stammzellen diskutiert werden.
Eröffnet wird die Tagung am 17. Jänner mit einer Bestandsaufnahme der Diskussionen über die Stammzellenforschung in der Bioethikkommission durch den Moraltheologen und ehemaligen Vorsitzenden des IERM, em. Prof. Günter Virt und den evangelischen Theologen und derzeitigen Vorsitzenden des IERM, Prof. Ulrich Körtner. Prof. Erwin Wagner vom "Research Institute of Molecular Pathology" (IMP) wird den derzeitigen Forschungsstand in Österreich aufzeigen. Ein weiteres Referat des Mediziners Prof. Georg Weitzer vom Departement für Medizinische Biochemie der Universität Wien wird sich mit der Frage der konkreten therapeutischen Einsetzbarkeit der Ergebnisse der Stammzellenforschung befassen.
Einen Überblick über die Forschungspolitik der EU und Österreichs bietet der evangelische juristische Oberkirchenrat Raoul Kneucker. Willy Weisz vom "Koordinierungsausschuss für christlich-jüdische Zusammenarbeit" wird die Diskussionslage in der jüdischen Medizinethik erläutern.
Mit der Frage nach den medizinischen, rechtlichen und ethischen Implikationen der embryonalen Stammzellenforschung befasst sich die Tagung am 18. Jänner. Der Freiburger Molekularbiologe Hans-Georg Koch bietet einen europäischen Rechtsvergleich. Die österreichische Rechtslage beleuchtet der stellvertretende Vorstand des IERM, Prof. Christian Kopetzki. Der Nachmittag steht ganz im Zeichen der ethischen Diskussion über die Stammzellenforschung. Zunächst wird der Wiener Rechtsphilosoph Jürgen Wallner die Diskussionslage im Bereich der philosophischen Ethik beleuchten. Die Wiener Moraltheologin Prof. Sigrid Müller beleuchtet anschließend die Diskussion im Bereich der katholischen Ethik. Die Diskussionslage der evangelischen Ethik referiert der Bonner Sozialethiker Hartmut Kreß. Für die islamische Medizinethik spricht der Mainzer Islamwissenschaftler und Mediziner Ilhan Ilkilic.
Den Abschluss der Tagung bildet eine politische Diskussionsrunde mit den Wissenschafts- und Gesundheitssprechern der politischen Parteien. Auf Grund des großen Interesses wird die Veranstaltung nicht - wie ursprünglich geplant - im IERM stattfinden, sondern im Festsaal des Obersten Gerichtshofes im Justizpalast (Schmerlingplatz 10-11).

"Wunschdenken katholischer Kreise"?
Auch publizistisch geht der Streit um die Frage der Notwendigkeit embryonaler Stammzellenforschung in eine weitere Runde: nachdem in der Vorwoche der Wiener Humangenetiker Prof. Markus Hengstschläger bei einem Pressegespräch auf Einladung der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien erklärt hatte, dass die Zukunft der Stammzellenforschung nicht in der Beforschung embryonaler Stammzellen liegt, bezeichnete Prof. Ulrich Körtner, dieses Denken nun am Mittwoch in einem Kommentar im "Standard" als "reines Wunschdenken katholischer Kreise".
Medizinischer Fortschritt sei "nicht ohne Grundlagenforschung zu haben", so Körtner. Eine "vorschnelle Einengung" dieser Forschung durch politische Vorgaben oder durch die "Rücksichtnahme auf moralische oder weltanschauliche Bedenken, die von einzelnen gesellschaftlichen Gruppen geäußert werden", dürfe nicht hingenommen werden. Man dürfe nicht die Augen davor verschließen, dass sich die internationale Stammzellenforschung in Zukunft "dreigleisig" entwickeln werde. So werde neben der Forschung an adulten Stammzellen und an induzierten pluripotenten Stammzellen (iPS) auch die Forschung an embryonalen Stammzellen fortgesetzt werden.

Keine "übergreifende Forschungsstrategie"
Kritik äußerte Körtner weiters an der derzeitigen Gesetzeslage in Österreich, die eine "übergreifende Forschungsstrategie" und juristische Eindeutigkeit vermissen lasse. So sei die Forschung an humanen embryonalen Stammzellen in Österreich zwar nicht verboten, jedoch weitgehend gesetzlich ungeregelt. Verboten sei lediglich die Herstellung embryonaler Stammzellen, nicht jedoch der Import von im Ausland erzeugten Stammzell-Linien. Dieser Zustand sei "ethisch wie juristisch fragwürdig" und fördere eine "Doppelmoral", insofern laut Körtner weder von den Gegnern noch von den Befürwortern der embryonalen Stammzellenforschung eine ernsthafte gesetzliche Änderung angestrebt werde. Während nämlich die Gegner damit zufrieden seien, "dass Österreich bislang, wenn auch vergeblich, auf europäischer Ebene gegen jede Forschung an embryonalen Stammzellen gekämpft hat", fürchten Befürworter eine neue gesetzliche Regelung wegen der damit einhergehenden zu großen Reglementierung bislang vorhandener Forschungsfreiheiten in Österreich.
Weiters kritisierte Körtner, dass sich die derzeitige ethische Debatte zu sehr auf die Fragen künftiger Stammzelltherapieformen konzentriere und dadurch die weiteren Forschungsgebiete aus dem Blick verliere, in denen Stammzellenforschung zur Anwendung kommt. Dabei gehe es etwa um die Verwendung von Stammzellen für pharmakologische oder toxikologische Untersuchungen, durch die die Erfolgsrate bei Invitro-Fertilisation angehoben werden könnte.

Stammzellenforschung: Neue Erkenntnisse bringen ethische Vorteile
Hochkarätiges bioethisches Forschungsgespräch an Theologischer Fakultät der Universität Wien - Genetiker Hengstschläger: Neu entdeckte "induzierte pluripotente Stammzellen" machen umstrittene embryonale Stammzellen weitgehend überflüssig - Moraltheologin Müller: Guter zukunftsfähiger Weg

Wien, 9.1.08 (KAP) Die Zukunft der Stammzellenforschung und der Therapie mit Stammzellen liegt eindeutig nicht bei den umstrittenen embryonalen Stammzellen. Das war der Tenor eines Forschungs- und Pressegesprächs am Mittwoch am Katholisch-Theologischen Dekanat der Universität Wien. Wie der Wiener Humangenetiker Prof. Markus Hengstschläger betonte, sehe er die Zukunft weitgehend bei den neu entdeckten "induzierten pluripotenten Stammzellen" (iPS) sowie den adulten Stammzellen, während die Bedeutung der embryonalen Stammzellen abnehmen wird. Die Nutzung embryonaler Stammzellen ist ethisch umstritten, weil dabei notwendiger Weise menschliche Embryonen getötet werden müssen.
Prof. Hengstschläger bezog sich bei dem von Heinz Nußbaumer moderierten Forschungsgespräch auf die Ergebnisse zweier Forscherteams in den USA und in Japan. Diese hatten vor kurzem unabhängig voneinander von einem bedeutenden Durchbruch in der Stammzellenforschung berichtet. Ein Team um den Forscher Shinya Yamanaka von der Universität Kyoto sowie eine Gruppe von Wissenschaftlern unter Leitung von Junying Yu, der im Labor des Stammzellenpioniers James Thomson an der Universität von Wisconsin arbeitet, hatten mit Hilfe von Viren bestimmte aktive Genen in Hautzellen eingeschleust und damit in diesen Zellen vorhandene inaktive Gene wieder aktiviert. Das hatte zur allgemeinen Überraschung zur Folge, dass sich die Zellen wieder wie Stammzellen verhielten und sich in verschiedene andere Zelltypen weiterentwickeln konnten. Yamanaka reprogrammierte Hautzellen aus dem Gesicht einer 36-jährigen Frau, Thomson nahm Vorhautzellen eines Neugeborenen.
Sigrid Müller, Professorin für Moraltheologie an der Universität Wien, sah in den neuen iPS einen ethisch verträglichen und zukunftsfähigen Weg, der auch politisch gefördert werden sollte. Einig waren sich die Teilnehmer des Forschungsgesprächs, zu dem neben Hengstschläger und Müller u.a. auch der Molekularpathologe Prof. Lukas Kenner, der Wiener Moraltheologe em. Prof. Günter Virt sowie der deutsche Bioethiker Matthias Beck gehörten, dass der Forschung an embryonalen Stammzellen der große Durchbruch nach nunmehr schon zehn Jahren versagt geblieben sei. Es gebe keine therapeutischen Erfolge, da solche Stammzellen immer die große Gefahr von Tumorbildungen mit sich brächten. Auch was die Grundlagenforschung betrifft, gebe es nur mehr in Ausnahmefällen Gründe, auf humane embryonale Stammzellen zurückzugreifen.
Zwar gebe es auch bei der iPS-Forschung noch keine derzeit verwertbaren Ergebnisse für Therapien, räumte Hengstschläger ein, er erwarte sich hier in den nächsten zwei bis drei Jahren aber durchaus erfolgversprechende Erkenntnisse. Hengstschläger und die anderen Teilnehmer des Forschungsgesprächs wiesen darauf hin, dass man bereits mit dem derzeitigen Wissensstand gute naturwissenschaftliche Argumente gegen die Verwendung embroynaler Stammzellen auf den Tisch legen könne und so die ethische Diskussion über den Zeitpunkt des Entstehens von menschlichem Leben an Brisanz verliere.

Wirtschaft und Recht
Dass sich Investoren der Pharmaindustrie bereits aus dem Bereich der humanen embryonalen Stammzellenforschung verabschiedet hätten und stattdessen auf iPS setzen, bewertete Hengstschläger auch als deutliches Signal. Kritisch äußerte er sich zur österreichischen Politik: Dass sich das offizielle Wien bisher immer deutlich gegen die humane embryonale Stammzellenforschung ausgesprochen habe, sei zwar zu begrüßen, es hätte aber viel mehr Geld in die Erforschung der iPS bzw. der adulten Stammzellen fließen müssen.
Der Wiener Rechtsphilosoph Prof. Gerhard Luf und der Verfassungsjurist Prof. Stefan Hammer brachten in die Diskussion den rechtlichen Aspekt ein, wobei Luf darauf verwies, dass der Gesetzgeber mit der komplexen bioethischen Materie, bei der ständig neue Erkenntnisse gewonnen würden, überfordert sei. Einig waren sich alle Teilnehmer, dass das derzeit bestehende österreichische Fortpflanzungsmedizingesetz längst überholt sei. Ein eigenes bioethisches Forschungsgesetz sei erforderlich.
Das Forschungs- und Pressegespräch fand im Rahmen des "Forums Theologische Ethik" statt, einer Diskussionsrunde des Instituts für Moraltheologie der Universität Wien.

Europäisches Patentamt: Kein Patent auf embryonale Stammzellen

München, 21.11.07 (KAP) Ein umstrittenes Patent auf menschliche embryonale Stammzellen (EP 695351) der Universität Edinburgh bleibt weiterhin verboten. Vor der Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) in München zog der Anwalt der Universität seinen Einspruch zurück, wie ein Sprecher des Patentamts am Mittwoch in München auf Anfrage sagte.
Laut "Greenpeace"-Patentexperte Christoph Then ist damit ein Schlussstrich unter einen der strittigsten Fälle der Patentgeschichte gesetzt. Das Patent habe menschliche Embryonen umfasst, die gentechnisch manipuliert und zur Stammzellengewinnung gezüchtet worden seien.
Die Umweltorganisation hatte im Februar 2000 das Embryo-Patent der schottischen Hochschule aufgedeckt und beim EPA Einspruch eingelegt. Im Juli 2002 war es daraufhin weitgehend widerrufen worden. Mehr als 10.000 Menschen hatten damals laut "Greenpeace" die Proteste unterstützt, die Universität legte jedoch gegen die Einschränkung Beschwerde ein. Then hofft nun, dass sich das Edinburgh-Patent als Präzedenzfall ähnliche Patentanträge auf menschliches Leben verhindern werde.
Der Patentexperte kritisierte, dass es bisher für solche Patente keine eindeutige Grenze gebe. Ein 1998 für Europa verabschiedetes Gesetz sei unzureichend. Während etwa in Deutschland die Züchtung menschlicher Embryonen verboten sei, werde dies in Großbritannien unter Einschränkungen erlaubt.
Weiter kritisierte Then, dass das EPA immer mehr Patente auf Pflanzen, Tiere und menschliche Gene genehmige. Die natürlichen Ressourcen der Erde würden unter Konzernen und Forschungsinstituten verteilt. Diese Entwicklung habe bereits zu Behinderungen in der medizinischen Forschung und zur weitgehenden Monopolisierung in der Landwirtschaft und bei der Saatgutproduktion geführt.
Bei der Großen Beschwerdekammer des EPA ist derzeit nach Angaben der Behörde noch ein Fall anhängig, in dem es um ein Patent der Universität Wisconsin geht, das ebenfalls menschliche embryonale Stammzellen berührt. Gegen dieses Patent seien bereits Hunderte von Eingaben gemacht worden, die unter anderem von Umweltorganisationen, den Kirchen und Privatleuten stammten. Noch gibt es keinen Verhandlungstermin.

"Durchbruch" in der adulten Stammzellenforschung?
Kirchlicher Applaus für die Arbeiten von Forscherteams in den USA und Japan - Mit dem neuen Verfahren könnte die mit der Tötung von Embryonen verbundene embryonale Stammzellenforschung überflüssig sein

Washington-London, 20.11.07 (KAP) Der neue Durchbruch in der adulten Stammzellenforschung kann "gar nicht überbewertet werden": Das betonte der Leiter des amerikanischen katholischen Bioethik-Thinktanks "Westchester Institute for Ethics and the Human Person" in Thornwood, P. Thomas Berg. Forscherteams in den USA und in Japan hatten zuvor unabhängig voneinander von einem bedeutenden Durchbruch in der Stammzellenforschung berichtet. Sie programmierten normale Hautzellen so, wie dies bisher nur mit embryonalen Stammzellen möglich war. Die Nutzung embryonaler Stammzellen und die damit verbundene Tötung von menschlichen Embryonen sind weltweit ethisch umstritten. Könnten künftig ganz normale Hautzellen der sogenannten direkten Reprogrammierungstechnik unterzogen werden, würde dies ein breites Feld von Therapiemöglichkeiten eröffnen.
Die Arbeiten wurden am Mittwoch von den Fachmagazinen "Cell" und "Science" online präsentiert. Die Studie in "Cell" wurde von einem Team um den Forscher Shinya Yamanaka von der Universität Kyoto erstellt, das Papier in "Science" von einer Gruppe von Wissenschaftern unter Leitung von Junying Yu, der im Labor des Stammzellenpioniers James Thomson an der Universität von Wisconsin arbeitet. Beide programmierten nach eigenen Angaben Zellen um, die sich in einer Reihe von Laborversuchen wie Stammzellen verhielten.
Für ihre Arbeit benutzten beide Teams verschiedene Zellen: Yamanaka reprogrammierte Hautzellen aus dem Gesicht einer 36-jährigen Frau, Thompson nahm Vorhautzellen eines Neugeborenen. Beide nutzten Viren, um vier Gene in die Hautzellen einzuschleusen.
"Diese Arbeit stellt einen riesigen wissenschaftlichen Meilenstein dar - die biologische Entsprechung des ersten Flugzeugs der Gebrüder Wright", sagte Robert Lanza, Chefwissenschaftler von "Advanced Cell Technology", einer Firma, die sich mit der Gewinnung von Stammzellen aus geklonten menschlichen Embryonen beschäftigt: "Es ist ein bisschen, als ob man lernt, Blei in Gold zu verwandeln". Zugleich verwies er darauf, dass die Arbeiten noch weit von einer medizinischen Verwertbarkeit entfernt seien. "Das ist eine riesige Sache", erklärte auch Rudolf Jaenisch, ein prominenter Stammzellenforscher am Whitehead Institute in Cambridge im US-Staat Massachusetts: "Man hat den prinzipiellen Beweis, dass es machbar ist".
Bereits am Wochenende hatte sich der britische Klon-Pionier Prof. Ian Wilmut in einem Interview mit dem "Daily Telegraph" von weiteren Experimenten mit embryonalen Stammzellen losgesagt und erklärt, auch er werde künftig mit der ethisch unproblematischen Methode der Umprogrammierung von Hautzellen zu pluripotenten Stammzellen arbeiten. Die Ankündigung könnte dem Bericht zufolge das Ende des so genannten "Forschungsklonens" bedeuten.

Christiane Druml neue Vorsitzende der Bioethikkommission
Die Juristin löst den seit 2001 amtierenden Prof. Huber ab - Internationale Tagung zum Thema "Altersforschung" zum Auftakt der neuen Amtsperiode der Kommission

Wien, 5.10.07 (KAP) Die Juristin Christiane Druml von der Ethik-Kommission des Wiener AKH löst den seit Gründung der Kommission im Jahr 2001 amtierenden Vorsitzenden Prof. Johannes Huber an der Spitze der Bioethikkommission ab. Statt bisher 19 hat die Kommission jetzt 25 Mitglieder; Bundeskanzler Alfred Gusenbauer berief 13 der bisherigen Mitglieder auch in die neue Kommission. Stellvertretende Vorsitzende des Gremiums bleiben Günther Pöltner vom Wiener Institut für Philosophie und Christine Mannhalter von der Medizin-Uni Wien. Dem Gremium gehören u.a. auch der Wiener katholische Moraltheologe Günter Virt, der evangelische Theologe Ulrich Körtner, der Rechtsphilosoph Gerhard Luf, die Tiefenpsychologin Marianne Springer-Kremser, der Genetiker Markus Hengstschläger und der Philosoph Peter Kampits an. Erstmals aufgenommen wurde mit Klaus Voget, dem Präsidenten des Österreichischen Zivil-Invalidenverbandes, ein Vertreter von Behindertenorganisationen.
Die Bioethikkommission war 2001 vom damaligen Bundeskanzler Wolfgang Schüssel eingesetzt worden. Sie soll als Beratungsorgan in gesellschaftlichen, naturwissenschaftlichen und rechtlichen Fragen dienen, die sich auf dem Gebiet der Humanmedizin und Humanbiologie aus ethischer Sicht ergeben.

Internationale Tagung "Altersforschung" in Wien
Eine internationale Tagung zum Thema "Altersforschung" bildete am Freitag den Auftakt zur neuen Amtsperiode der Bioethikkommission im Bundeskanzleramt. Einig zeigte man sich darin, dass das Thema Alter gerade im Blick auf den Bereich der Pflege zu einem zentralen Arbeitsschwerpunkt der Bioethikkommission werden müsse. Wie der evangelische Theologe Ulrich Körtner in der Diskussion anmerkte, müsse stärker über "strukturelle Fragen der Ressourcenverteilung im Gesundheitssystem" gesprochen werden, da die derzeitige Ressourcenverteilung mit Schuld daran trage, dass für zahlreiche Menschen "Alter und Pflege zum Armutsrisiko werden".
Auch die neu bestellte Vorsitzende der Bioethikkommission im Bundeskanzleramt, Christian Druml, betonte die Notwendigkeit, sich verstärkt des Themas "Alter" anzunehmen. Es zeige sich jedoch in Österreich ein "gravierender Mangel an aussagekräftigen empirischen Studien" zu den Fragen des Alterns und der Lebenssituation alter Menschen. Die meisten Studien enden laut Druml mit dem Pensionsalter. Daher müsse es zur Arbeit der Bioethikkommission gehören, zunächst Studien anzuregen, die die gegenwärtige Situation alter Menschen umfassend erfassen, bevor konkrete Empfehlungen ausgearbeitet werden können.
Der Präsident des Österreichischen Seniorenrates, Karl Blecha, forderte eine Ergänzung des derzeitigen Generationenvertrages. Dessen Basis stelle ein steuerlich finanziertes Umlageverfahren dar. Die höhere Lebenserwartung der Senioren und die damit verbundene längere Pensionsbezugsdauer erfordere die Ergänzung dieses Vertrages durch neue finanzielle Quellen. Möglich wäre laut Blecha eine Wertschöpfungsabgabe, durch die insbesondere steuerlich entlastete Unternehmen mit hohen Erträgen wieder stärker in das Solidarsystem eingebunden würden.
Weiters sprach sich Blecha für eine "Entdramatisierung der demographischen Entwicklung" aus. Die Rede von der "Vergreisung der Gesellschaft" entspringe einem "ökonomischen Denken, dass eine steigende Lebenserwartung einzig unter dem Gesichtspunkt steigender Kosten und Lasten sieht", so Blecha.
Prof. Christoph Gisinger, Leiter des Wiener "Hauses der Barmherzigkeit" und Mitglied des Geriatriereferats der Österreichischen Ärztekammer, regte an, auf Grund der steigenden Lebenserwartung über eine Anhebung des Pensionsalters nachzudenken. Eine solche Anhebung wäre laut Gisinger "eine Art Anti-Aging-Mittel", da es zu einer bleibenden Agilität beitrage. Wie Gisinger betonte, bedürfe es dazu jedoch einer politisch durchzusetzenden "deutlichen Veränderung der Arbeitsrahmenbedingungen".
Die Zunahme der Zahl der alten Menschen und das damit verbundene Anwachsen des Pflegebereichs werde "in den nächsten 30 Jahren zum gesellschaftspolitischen Hauptthema" werden, betonte Gisinger. Um darauf angemessen zu reagieren, müsse neben der Anhebung des Pensionsalters auch an der Erschließung neuer Berufsbilder und -felder gearbeitet werden. So bedürfe es dringend des Berufsbildes des Facharztes für Geriatrie.
Gudrun Biffl vom Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO) ging in ihren Ausführungen hart mit der Arbeitsentwicklung im Bereich der Sozial- und Pflegeberufe ins Gericht. So lange der Sektor allein von der öffentlichen Hand finanziert worden sei, habe es "gewisse Standards und Mindestniveaus bei Löhnen und Arbeitszeiten" gegeben. Seit der Arbeitsmarkt jedoch geöffnet wurde, nehme das "Prekariat" dramatisch zu, so Biffl. Dringend geboten sei laut Biffl außerdem eine Angleichung der Ausbildungsstandards im Bereich der Pflege- und Sozialberufe. So lange es keine Vereinheitlichung und Angleichung an EU-Standards gebe, seien österreichische Pflegekräfte auch im Ausland "praktisch nicht vermittelbar". Eine Angleichung der Standards würde zu einer stärkeren Mobilität und damit auch zu einem steigenden Pflegeniveau durch größere Konkurrenzfähigkeit beitragen, so Biffl.

Künstliches Chromosom: Vatikan für sorgfältige Klärung

Vatikanstadt, 8.10.07 (KAP) Mit "großer Vorsicht und Besonnenheit" hat der Vatikan auf die Ankündigung des US-Genforschers Craig Venter reagiert, der in seinen Labors angeblich ein künstliches Chromosom hergestellt hat. "Wir warten ab, bis wir die Details der wissenschaftlichen Entdeckung kennen", erklärte der Präsident des Päpstlichen Rates für die Krankenseelsorge, Kardinal Javier Lozano Barragan, im Gespräch mit der italienischen Tageszeitung "Il Messaggero". Der Molekularbiologe Venter hatte am Wochenende in der britischen Zeitung "The Guardian" von der Schaffung künstlicher Chromosomen berichtet, die etwa zur Entwicklung neuer Energiequellen eingesetzt werden könnten. Jedes Experiment, das ohne Ethik vollzogen werden, gleiche einem "Ferrari ohne Lenkrad", sagte Kardinal Lozano Barragan. Der mexikanische Kurienkardinal erinnerte an den koreanischen Wissenschaftler dem es 2006 angeblich gelungen war, einen Menschen zu klonen, was sich letztlich jedoch als Lüge herausstellte.
Auch der Bioethik-Experte des Vatikans, Bischof Elio Sgreccia, äußerte sich sehr differenziert zur angeblichen Sensation. Falls Venters Entdeckung schädigende Mikroorganismen neutralisieren könnte, wäre sie willkommen, so Sgreccia im Gespräch mit Journalisten. Man könne diese Technik dazu benutzen, um biotechnische Arzneimittel herzustellen, erklärte der Bischof. Allerdings dürfe die Entdeckung nicht als Instrument zur Manipulation lebender Zellen genutzt werden.

Schottische Bischöfe warnen vor Züchtung von Mensch-Tier-Mischwesen
Appell an die Parlamentarier - "Eine moralische Grenze wird überschritten"

Edinburgh, 13.9.07 (KAP) Die schottischen katholischen Bischöfe haben Parlamentarier aufgerufen, die in Großbritannien genehmigten Forschungen zur Züchtung von Embryonen zu stoppen, die menschlich-tierische Mischwesen ("Chimären") sind. Solche Forschungen würden in einem neuen Gesetz erlaubt, das im November im britischen Parlament zur Abstimmung komme, erläuterten die Bischöfe am Donnerstag. Sie riefen die Parlamentarier auf, diesen Teil des Gesetzes abzulehnen.
Die zuständige britische Aufsichtsbehörde für Fortpflanzungsmedizin und Embryologie genehmigte vergangene Woche das umstrittene Verfahren, mit dem Wissenschaftler menschliches Erbgut in die entkernten Eizellen von Kühen einbringen und daraus Embryonen züchten wollen. Aus diesen "Chimären" sollen Stammzellen für die Behandlung Schwerkranker gewonnen werden.
Mit der Entscheidung, solche Forschungen freizugeben, sei eine moralische Grenze überschritten worden, betonten die schottischen Bischöfe. Solche Techniken hätten zudem bisher noch keinerlei Ergebnisse geliefert.

Deutscher Moraltheologe für Verteidigung des Embryonenschutzes
Schockenhoff: Mehrheitsempfehlung zur Abschaffung der Stichtagsregelung ist "Doppelmoral"
Berlin, 18.7.07 (KAP) Der Freiburger Moraltheologe Prof. Eberhard Schockenhoff, Mitglied im deutschen Nationalen Ethikrat, hat das Mehrheitsvotum seiner Kollegen zur Liberalisierung der embryonalen Stammzellenforschung in Deutschland kritisiert. In einem Interview mit der katholischen "Tagespost" wirft er ihnen "institutionalisierte Doppelmoral" vor. Man könne nicht den Embryonenschutz mit hohen Standards festschreiben und sich zugleich ein Abonnement für die jeweils neuesten Stammzell-Linien sichern.
Schockenhoff sagte, die 2002 beschlossene Stichtagsregelung sei bereits damals ein "schwer erträglichen Kompromiss" gewesen, der im Prinzip den Lebensschutz zur Disposition gestellt habe. Die Befürchtung, dass damit nur weitere Grenzen eingerissen werden sollten, bewahrheite sich jetzt. Viele Abgeordnete hätten damals dafür gestimmt, weil sie die Tötung von Embryonen zwar als Unrecht betrachtet hätten, dieses durch einen Forschungsverzicht jedoch nicht mehr ungeschehen hätte gemacht werden können. "Aber wenn man voraussieht, dass immer neues Unrecht begangen wird, dann ist es mit der Glaubwürdigkeit vorbei", meinte der Ethiker.
Der Wissenschaftler betonte, dass der mögliche Nutzen embryonaler Stammzellenforschung nach wie vor rein hypothetisch sei. Wenn die Mehrheit im Ethikrat fordere, die importierten embryonalen Stammzellen auch für Therapieanwendungen zu nutzen, zeige dies indes, dass es um einen dauerhaften Zugriff auf die Zellen gehe. Dies stehe im Widerspruch zu der von vielen Naturwissenschaftlern stereotyp vorgetragenen Behauptung, es handle sich nur um eine vorübergehende Nutzung zur Grundlagenforschung.
Der deutsche Bundestag will nach der Sommerpause über das 2002 verabschiedete Gesetz debattieren. Der Nationale Ethikrat hatte sich am Dienstag mit Mehrheit für eine deutliche Liberalisierung des deutschen Stammzellengesetzes ausgesprochen. 14 der 24 Mitglieder plädierten dafür, die geltende Stichtagsregelung für den Import embryonaler Stammzellen komplett aufzuheben.

Merkel schließt Änderung nicht aus
Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel schließt unterdessen eine Änderung des Stammzellengesetzes von 2002 nicht aus. Auf die Frage von Journalisten, ob die derzeit geltende Stichtagsregelung zur Forschung an embryonalen Stammzellen geändert werden solle, sagte sie am Mittwoch in Berlin, sie schließe das "nicht völlig aus".
Eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes von 1990 lehnte die Kanzlerin allerdings kategorisch ab. Das Gesetz verbietet jede verbrauchende Embryonenforschung in Deutschland und verhindert damit auch, dass embryonale Stammzellen in der Bundesrepublik Deutschland hergestellt werden dürfen. Nach dem Stammzellengesetz dürfen deutsche Wissenschaftler stattdessen vor dem 1. Jänner 2002 im Ausland hergestellte Stammzell-Linien importieren.
Die Bundeskanzlerin kündigte an, die deutsche Forschungsministerin Annette Schavan werde zu der Frage einen Vorschlag machen und führe dazu derzeit "die notwendigen Gespräche".

Karas: Scharfe Kritik an Sterbehilfe-Enquete der Euro-Liberalen
Österreichischer Europarlamentarier warnt vor Bestrebungen zur Aufweichung des Lebensrechtes

Brüssel, 6.7.07 (KAP) Der Vizepräsident der EVP/PPE-Fraktion im Europäischen Parlament, der österreichische Europaparlamentarier Othmar Karas, hat scharfe Kritik an der Sterbehilfe-Enquete der liberalen Fraktion geübt. Wörtlich sagte Karas: "Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union beginnt mit zwei unumstößlichen Grundsätzen: 'Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen' sowie 'Jede Person hat das Recht auf Leben'. Aus dieser Bejahung des Lebens ein Recht auf Sterben zu konstruieren, wie dies die liberale Fraktion im Europaparlament in ihrer Sterbehilfe-Enquete versucht hat, ist schärfstens abzulehnen". Der Mensch dürfe niemals zu einem bloßen Objekt werden. Wenn Europas Liberale mit nackten Zahlen operieren wollen anstatt für Werte einzustehen, dann sei das ihr Problem. Es dürfe aber nie ein europäisches Gesetz geben, das "Sterbehilfe verpflichtend für alle Mitgliedsstaaten macht".
Bei der Enquete der Liberalen hatte u.a. der italienische Medizinhistoriker Gilberto Corbellini erklärt, das "Recht auf Leben" bedeute keine "Pflicht auf Leben". Er plädierte dafür, die Möglichkeit der aktiven Sterbehilfe als "Menschenrecht" in ganz Europa umsetzen zu können. Corbellini zitierte Untersuchungen in sechs europäischen Ländern, die gezeigt hätten, dass bei 100 Todesfällen zu zwei Drittel ärztliche Entscheidungen getroffen worden seien, bei denen unter anderem die Behandlung abgebrochen oder Schmerzmittel gegeben wurden, die den Tod schneller herbeigeführt hätten. "Man hat nicht den Zwang weiter zu leben unter allen Bedingungen. Ich hoffe, dass wir die aktive Sterbehilfe in ganz Europa umsetzen können", so Corbellini wörtlich.
Die frühere niederländische Gesundheitsministerin Els Borst verwies auf die mehr als 20-jährige Debatte zu diesem Thema in ihrem Land. Das Problem sei, dass für Ärzte ein Widerspruch zwischen zwei Pflichten sichtbar werde - nämlich der zur Verlängerung des Lebens und der zur Verringerung von Schmerzen. Nach Ansicht der Politikerin hätten jüngste Studien gezeigt, dass es in den Niederlanden "keine feststellbaren Entgleisungen" bei der Sterbehilfe durch Ärzte gegeben habe. Von 2001 bis 2005 habe sich die Zahl der Euthanasiefälle von 3.500 auf 2.350 sogar verringert, dafür sei die Zahl der sogenannten Ruhigstellungen - eine Art künstliches Koma zur Verringerung der Schmerzen von todkranken Patienten - von 8.500 auf 9.700 gestiegen. Els Borst sagte, die Sterbehilfe bleibe in den Niederlanden im Strafrecht zwar als Vergehen definiert, aber ein Arzt bleibe straffrei, wenn er die Sorgfaltskriterien einhalte und den Sterbehilfefall melde.
Für viele Kranke sei aktive Sterbehilfe die letzte Möglichkeit, aus eigener Entscheidung würdig zu sterben, sagte der liberale Fraktionsvorsitzende Graham Watson. Er kritisierte in diesem Zusammenhang den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof, der einer todkranken Britin jüngst das Recht auf Beihilfe beim Selbstmord versagt hatte. Nach einem Inkrafttreten der EU-Grundrechtecharta müsse die Rechtsprechung in Großbritannien künftig anders ausfallen. Die von Großbritannien durchgesetzte Beschränkung für den Geltungsbereich der Charta werde letztlich keinen Bestand haben, sagte der Fraktionsvorsitzende.
Der liberale Europaabgeordnete Marco Cappato argumentierte, dass sich ein Recht auf Sterbehilfe aus dem Recht auf Menschenwürde ableiten lasse. Es sei daher unverständlich, dass die Gesetzgebung zahlreicher Länder die Freiheit individueller Entscheidungen am Lebensende nicht zulasse. Dabei bestehe kein Widerspruch zu alternativen Umgangsformen mit dem Lebensende wie etwa der Palliativmedizin, so Cappato. Für Todkranke sei es eine Beruhigung, wenn sie wüssten, dass aktive Sterbehilfe nicht ausgeschlossen sei.

"Aktion Leben": Statt Klon-Erfolgen sollte es dessen Verbot geben
Österreichischer Biologe berichtete über seine Menschenklon-Experimente in Amerika

Wien, 19.6.07 (KAP) Menschenklon-Experimente in Amerika durch einen Österreicher sind für die "Aktion Leben" Anlass zur Forderung, dass "endlich ein dezidiertes Klonverbot" in Österreich gesetzlich verankert wird. Der Biologe Karl Illmensee hatte im "Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie" - dem offiziellen Verbandsorgan der deutschsprachigen Fachverbände der Reproduktionsmedizin - von einem Experiment berichtet, bei dem sein Team einen geklonten Embryo in die Gebärmutter einer Frau einpflanzte. "Obwohl dieses Experiment in Amerika durchgeführt wurde, sollte es auch in Österreich wach rütteln", heißt es in einer Stellungnahme der "Aktion Leben" am Dienstag.
"Solche Experimente sind ethisch nicht vertretbar und auch unverantwortlich gegenüber den beteiligten Frauen", betonte Martina Kronthaler, Pressesprecherin der "Aktion Leben". Sie erinnerte daran, dass beim Klonen des Schafs Dolly 277 Versuche notwendig waren, bis ein überlebensfähiges Wesen erzeugt wurde. Die gesundheitlichen Risiken für die geklonten Menschen seien letztlich nicht abschätzbar, so Kronthaler.
In Österreich sei das Klonen nicht ausdrücklich verboten, dies könne nach gängiger Rechtsmeinung nur indirekt aus dem Fortpflanzungsmedizingesetz geschlossen werden. Die "Aktion Leben" hält dies für nicht ausreichend, denn eine "gängige Lehrmeinung" könne sich auch wieder ändern: "Ein klares Bekenntnis des österreichischen Gesetzgebers gegen Klon-Experimente mit menschlichen Embryonen fehlt." Notwendig sei ein Gesetz, das neben dem so genannten reproduktiven Klonen auch das Forschungsklonen, "oft fälschlich therapeutisches Klonen genannt", verbietet, unterstrich Kronthaler. Die "Aktion Leben" verweist auf ihre Bürgerinitiative von 2004, als knapp 64.000 Österreicher für ein Verbot des Klonens unterschrieben.
Dies würde Rechtssicherheit geben. "Auch die Forscher haben ein Recht auf klare Richtlinien, wie weit sie gehen dürfen und wo es Grenzen gibt. Dies können sie nicht selbst tun, das ist Aufgabe der Gesellschaft", argumentierte die "Aktion Leben"-Pressesprecherin. Die Veröffentlichung der Forschungen von Illmensee sei ein Warnsignal dafür, dass diese Experimente in Fachkreisen "sehr wohl ernst genommen" und indirekt auch unterstützt werden.
Die "Aktion Leben" hinterfragt auch die Rolle des genannten Medizin-Journals in diesem Fall: "Wollen die Herausgeber mit dem Artikel eine Diskussion anregen über eine Technik, die nach gängiger internationaler Meinung gegen die Würde des Menschen verstößt und nicht erlaubt sein sollte?" Warum werde ein Beitrag veröffentlicht, "in dem eindeutig Stimmung gemacht wird"?
Das Klonen von Menschen wird in mehreren internationalen Dokumenten verurteilt, etwa im Zusatzprotokoll zur Bioethik-Konvention des Europarates, in der UNESCO-Deklaration zum menschlichen Genom, in der Charta der Grundrechte der EU und der UN-Deklaration zum Klonen vom Menschen.

"Lebensschutz geht vor Forschungsfreiheit"
Anhörung im Berliner Bundestag zum Thema Stammzellenforschung - Generalsekretär der Bischofskonferenz: Forschung ist inakzeptabel, wenn sie die Vernichtung embryonaler Menschen voraussetzt

Berlin, 9.5.07 (KAP) Die Deutsche Bischofskonferenz hat eindringlich gegen eine "Liberalisierung" des Stammzellengesetzes votiert. Die Stammzellenforschung setze die Vernichtung embryonaler Menschen voraus und erweise sich deshalb als inakzeptabel, erklärte der Generalsekret är der Konferenz, P. Hans Langendörfer, am Mittwoch. "Man darf nicht den Lebensschutz der Forschungsfreiheit unterordnen", so der Generalsekret är. Er äußerte sich anlässlich einer Berliner Bundestags-Anhörung zum Thema Stammzellenforschung.
Eine Therapie für bisher unheilbare Erkrankungen kann laut Langendörfer nicht losgel öst gesehen werden von den Methoden, mit denen sie erreicht werden soll. Die Förderung selbst hochrangiger Forschungsinteressen dürfe keinesfalls dazu führen, dass "embryonale Menschen verzweckt und wie ein Rohstofflager angesehen werden". Die Förderung alternativer ethisch unbedenklicher Forschungsmethoden sei noch längst nicht ausgeschöpft und sollte verstärkt werden.
Dem Embryo komme Lebensrecht und uneingeschr änkter Lebensschutz vom Zeitpunkt der Befruchtung an zu. Jede andere Vorgabe, die etwa den Lebensbeginn zu einem späteren Zeitpunkt ansetze oder dem frühen Embryo Lebensschutz nur in abgestufter Weise zugestehe, stoße unter ethischem Gesichtspunkt auf grundlegende Bedenken, sagte P. Langendörfer.

Forscher drängen auf Neuregelung
Wissenschaftler hatten bei der Bundestags-Anhörung eine "Liberalisierung" des deutschen Stammzellengesetzes gefordert. Bei der Anhörung bewerteten 24 Forscher, Mediziner, Juristen und Ethiker das 2001 vom Parlament nach langen Diskussionen verabschiedete Stammzellgesetz.
Derzeit ist Forschung, bei der menschliche Embryonen zerstört werden, in Deutschland generell verboten. Nach dem Stammzellengesetz dürfen Forscher jedoch in engen Grenzen Stammzell-Linien verwenden, die vor 2002 im Ausland entstanden sind. Zudem gibt es eine Strafandrohung gegen Wissenschaftler, die sich im Ausland an Projekten beteiligen, die im Inland verboten sind.

Europaparlament diskutiert Ethik-Regeln
Kirchen, Christdemokraten und Grüne gegen Zulassung von Produkten der embryonalen Stammzellenforschung

Brüssel, 19.4.07 (KAP) Das Europaparlament wird in der kommenden Woche in der heftig umstrittenen Frage von Ethik-Regeln bei neuartigen Therapieformen entscheiden. Dabei geht es um eine Richtlinie, mit der Regeln für die EU-weit einheitliche Zulassung von Produkten der Gewebe-, Gen- und Zelltherapie erlassen werden sollen.
Die Debatte darüber findet am Montag in Straßburg statt. Abgestimmt wird entweder am Dienstag oder am Mittwoch.
Umstritten ist, ob Produkte der embryonalen Stammzellenforschung aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen werden sollen. Dies fordern christdemokratische und grüne Europaabgeordnete. Sie setzen sich zudem für weitere Ethik-Bestimmungen ein, etwa das Verbot der Gewinnerzielung mit Teilen des menschlichen Körpers. Liberale und Sozialisten erklären dagegen, Patienten dürfe der Zugang zu Therapien nicht unter Verweis auf nicht überall in der EU einheitliche Ethik-Bestimmungen verweigert werden.
Versuche, vor der Debatte im Europaparlament eine Einigung zwischen EU-Kommission, EU-Ministerrat und Europaabgeordneten zu finden, scheiterten zu Monatsanfang. Wie die Abstimmung im Europaparlament ausgeht, gilt als offen. Danach muss der EU-Ministerrat erneut über den Richtlinien-Entwurf beraten.

Engagement der ComECE
Was an ethischen Problemen auf dem Spiel steht, haben etwa die Kommission der Bischofskonferenzen des EU-Raumes (ComECE) und das Brüsseler Büro der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) auf den Punkt gebracht.
Sie fordern, es müsse verboten werden, den menschlichen Körper und Teile davon zur Erzielung von Gewinnen zu nutzen. Auch Keimbahninterventionen, also Eingriffe, die das Erbgut künftiger Generationen verändern, sollten untersagt werden. Schließlich dürften keine Produkte zugelassen werden, die eine Herstellung von hybriden Lebewesen ("Chimären") bedeuten, also Zwitterwesen von Mensch und Tier.
Die Kirchen, die Christdemokraten und die Grünen verlangen, Produkte, die aus der Forschung mit embryonalen Stammzellen entstanden sind, ganz aus der EU-Regelung auszuschließen. Bei liberalen und sozialdemokratischen Europaabgeordneten heißt es dagegen, diese Forderungen hätten in einer auf die technischen Vorschriften der Zulassungsverfahren bezogenen Richtlinie nichts zu suchen. Die Liberalen wetterten etwa am Donnerstag heftig gegen die nach ihrer Ansicht von Kirchenkreisen aufgezwungenen Ethik-Regeln. Die belgische Liberale Frederique Ries machte geltend, niemand dürfe Patienten mögliche neuartige Therapien "vorenthalten".

EU plant Datenbank über embryonale Stammzell-Linien

Brüssel, 29.3.07 (KAP) Die EU will ein europaweites Register von Stammzell-Linien aufbauen, das auch Informationen über bisherige Forschungsergebnisse bündelt. Dazu stünden eine Million Euro bereit, kündigte die EUKommission am Donnerstag in Brüssel an.
Zugleich geht aus den am Donnerstag vorgelegten Informationen hervor, dass die EU derzeit 18 Forschungsprojekte mit menschlichen embryonalen Stammzellen finanziert. Dafür sind Mittel in Höhe von rund 21 Millionen Euro vorgesehen, was rund 0,1 Prozent des gesamten EUForschungsetats entspricht.
Die Forschung mit embryonalen Stammzellen ist ethisch umstritten, weil dabei Embryonen zerstört werden. Laut einem Kompromiss der EU-Forschungsminister darf die EU Projekte zur Zerstörung von embryonalen Stammzellen nicht finanzieren, wohl aber die Forschung mit den dabei gewonnen Stammzell-Linien.
Die Datenbank wird nach EU-Angaben von den beiden Zentren für Regenerative Therapien in Berlin und Barcelona geführt. Die gesammelten Informationen sollen dazu beitragen, vorhandene Stammzell-Linien möglichst wirksam zu nutzen. Damit könne verhindert werden, dass unnötig neue Stammzell-Linien erzeugt würden, sagte Forschungskommissar Janez Potocnik.
An dem Register beteiligen sich zehn EU-Staaten. Auch Israel, die Schweiz, die Türkei, die USA und Australien wollen mitwirken. Den Forschern sollten mit dem Register Daten über Stammzell-Linien und über klinische Versuche und andere Forschungsergebnisse zugänglich gemacht werden.
In Europa gibt es unterschiedliche gesetzliche Grundlagen für den ethisch umstrittenen
Forschungszweig. Österreich, Litauen, Malta, die Slowakei und Polen sind grundsätzlich gegen die Forschung. In Italien und Deutschland gelten strenge Einschränkungen.

Zahl der Euthanasie-Fälle in Belgien stieg um zehn Prozent

Brüssel, 26.3.07 (KAP) Die Zahl der Fälle aktiver
Sterbehilfe in Belgien ist laut Medienberichten zwischen 2005 und 2006 um zehn Prozent gestiegen.
Drei Viertel der 428 im vergangenen Jahr registrierten Fälle seien im nördlichen Landesteil Flandern vorgenommen worden, berichtete die Zeitung "Le Soir" (Montag) unter Berufung auf Ergebnisse einer Parlamentsanhörung.
Mit 86 Prozent habe die weit überwiegende Mehrzahl der durch aktive Sterbehilfe ums Leben gekommenen Menschen an Krebs gelitten.
Nur ein Sechstel von ihnen sei älter als 80 Jahre gewesen.
In Belgien ist aktive Sterbehilfe seit Herbst 2002 gestattet. Voraussetzung ist, dass ein erwachsener Kranker im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte den Wunsch zu sterben "freiwillig, überlegt und wiederholt" geäußert hat. Zudem muss er an einer unheilbaren Krankheit leiden, die ein Weiterleben für den Patienten körperlich wie psychisch unerträglich macht.
Zuletzt gab es Vorstöße, das Gesetz auf Demenzkranke und Minderjährige auszuweiten.
Die katholische kritisierte diese Pläne scharf. Der belgische Primas, Kardinal Godfried Danneels, hatte betont, eine Legalisierung der Sterbehilfe für Demenzkranke und Minderjährige sei absolut nicht hinnehmbar. Der Mensch habe keine Verfügungsgewalt über das Leben, sondern die Aufgabe, es zu bewahren. Bei Demenzkranken und Minderjährigen komme hinzu, dass sie nicht selbst eine Entscheidung treffen könnten, sondern andere für sie sprächen, warnte Danneels.
(Zahl der Euthanasie-Fälle in Belgien stieg um zehn Prozent Brüssel, 26.3.07 (KAP) Die Zahl der Fälle aktiver Sterbehilfe in Belgien ist laut Medienberichten zwischen 2005 und 2006 um zehn Prozent gestiegen.
Drei Viertel der 428 im vergangenen Jahr registrierten Fälle seien im nördlichen Landesteil Flandern vorgenommen worden, berichtete die Zeitung "Le Soir" (Montag) unter Berufung auf Ergebnisse einer Parlamentsanhörung.
Mit 86 Prozent habe die weit überwiegende Mehrzahl der durch aktive Sterbehilfe ums Leben gekommenen Menschen an Krebs gelitten.
Nur ein Sechstel von ihnen sei älter als 80 Jahre gewesen.
In Belgien ist aktive Sterbehilfe seit Herbst 2002 gestattet. Voraussetzung ist, dass ein erwachsener Kranker im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte den Wunsch zu sterben "freiwillig, überlegt und wiederholt" geäußert hat. Zudem muss er an einer unheilbaren Krankheit leiden, die ein Weiterleben für den Patienten körperlich wie psychisch unerträglich macht.
Zuletzt gab es Vorstöße, das Gesetz auf Demenzkranke und Minderjährige auszuweiten.
Die katholische kritisierte diese Pläne scharf. Der belgische Primas, Kardinal Godfried Danneels, hatte betont, eine Legalisierung der Sterbehilfe für Demenzkranke und Minderjährige sei absolut nicht hinnehmbar. Der Mensch habe keine Verfügungsgewalt über das Leben, sondern die Aufgabe, es zu bewahren. Bei Demenzkranken und Minderjährigen komme hinzu, dass sie nicht selbst eine Entscheidung treffen könnten, sondern andere für sie sprächen, warnte Danneels.

Moraltheologe Mieth verurteilt Eingriffe an behindertem Kind

Stuttgart, 8.1.07 (KAP) Der Tübinger katholische Moraltheologe Dietmar Mieth hat die Hormonbehandlung des neunjährigen Mädchens Ashley aus Seattle verurteilt. Die auf Wunsch der Eltern erfolgte Unterbrechung des Wachstums sei eine nicht akzeptable Form von Verstümmelung, sagte Mieth am Montag auf Anfrage in Tübingen. Das Mädchen leidet an einer unheilbaren Gehirnentz ündung und ist in seiner geistigen Entwicklung etwa auf dem Stand eines drei Monate alten Babys stehen geblieben.
Mieth betonte, die Therapie, bei der dem Kind Brustdrüsen und Gebärmutter entfernt sowie hohe Östrogendosen verabreicht wurden, um die Pubertät zu unterbinden und so die Pflege zu erleichtern, sei ein Eingriff in die Unversehrtheit und Integrität der Person. Ein solcher Eingriff hätte allenfalls erwogen werden dürfen, wenn das Kind selbst sein Einverständnis dazu erklärt hätte.
Nach Ansicht des Moraltheologen muss zwischen Verständnis für die Eltern und Zustimmung zu den medizinischen Eingriffen unterschieden werden. Mieth mahnte, Politik und Gesellschaft dürften Eltern behinderter Kinder "nicht in eine isolierte Verantwortung zwingen" und sie den Möglichkeiten der Medizin überlassen.
Nach Überzeugung des Moraltheologen muss der Sozialstaat ein Umfeld schaffen, in dem sich die Frage nach einer Behandlung wie im Fall Ashley erst gar nicht stellt.

Vatikan begrüßt Fortschritt in der Stammzellenforschung

Vatikanstadt, 8.1.07 (KAP) Der Vatikan begrüßt den Forschungserfolg bei Gewinnung embryonaler Stammzellen aus Fruchtwasser. Das neue Verfahren sei ein bedeutender Schritt vorwärts und ethisch zulässig, sagte der Präsident des Päpstlichen Rates für die Krankenseelsorge, Kardinal Javier Lozano Barragan, im Gespräch mit der italienischen Tageszeitung "La Stampa". USWissenschaftler hatten im Fachjournal "Nature Biotechnology" berichtet, ihnen sei gelungen, Stammzellen aus dem Fruchtwasser von Schwangeren zu vermehren.
Lozano Barragan sagte, die Kirche ermutige zu jedem Fortschritt in der Stammzellenforschung und der Gentechnik, solange die Rechte und die Würde des Menschen von seiner Empf ängnis an respektiert werden. Mit der neuen Technik werde das ethische Prinzip der Kirche respektiert, nach dem das Leben eines Organspenders ebenso geschützt werden müsse wie das des Empfängers. Dagegen dürfe ein Embryo nicht wie bloßes Versuchsmaterial oder als Objekt für gentechnische Manipulationen behandelt werden, unterstrich der Kardinal. Der jüngste Durchbruch mache offensichtlich, dass Glaube und Wissenschaft nicht in Gegensatz zueinander stehen.
An die sehr wandlungsfähigen menschlichen embryonalen Stammzellen knüpfen sich große medizinische Hoffnungen, weil sich aus ihnen fast alle 200 Zelltypen des Menschen entwickeln lassen. Die Gewinnung dieser Stammzellen ist ethisch umstritten, weil dafür bislang menschliche Embryonen zerstört werden müssen. Mit der neuen Methode könnte das vermieden werden.
(0192)

EU: Scharfe Kirchen-Kritik am 7. Forschungsrahmenprogramm
Ausgelöst wurde die Kritik durch die Einbeziehung der embryonalen Stammzellenforschung in das Förderungsprogramm - Österreich, Litauen, Malta, Polen und die Slowakei votierten gegen das Programm

Brüssel, 22.12.06 (KAP) Die Kommission der Bischofskonferenzen des EU-Raumes (ComECE) hat scharfe Kritik an der Annahme des 7. EUForschungsrahmenprogramms durch Rat und Parlament der Europäischen Union geübt. Am Montag hatte in Brüssel eine außerordentliche Plenartagung des Europaparlaments stattgefunden, bei der Ratspräsident Premierminister Matti Vanhanen (Helsinki) und Parlamentspräsident Josep Borrell den Rechtsakt unterzeichneten, mit dem das neue Forschungsprogramm der EU mit 1. Jänner in Kraft tritt. Die Kritik der ComECE bezieht sich auf die im Programm enthaltene Förderung der embryonalen Stammzellenforschung.
Österreich und vier weitere Mitgliedsstaaten - Litauen, Malta, Polen und die Slowakei - hatten wegen ethischer Bedenken bei der Stammzellenforschung gegen das gesamte Programm gestimmt.
In der Diskussion hatte Forschungsministerin Elisabeth Gehrer an ihre Amtskollegen appelliert, sich zu fragen, ob sie tatsächlich "300 bis 400 Embryonen für die Erzeugung einer Stammzell- Linie zerstören" wollen. Österreich sei dazu nicht bereit.
In der am Freitag veröffentlichten Erklä- rung der ComECE heißt es wörtlich: "Wir bedauern, die Verabschiedung des 7. Forschungsrahmenprogramms nicht im Ganzen begrüßen zu können...Es ist für uns nicht nachvollziehbar, weshalb die europäischen Institutionen auf der EU-Finanzierung von Forschung bestanden haben, die wegen der erforderlichen Instrumentalisierung menschlicher Embryonen so umstritten ist. Wir erinnern an unsere grundlegenden ethischen und anthropologischen Einwände gegen die Durchführung solcher Forschung". Eine Angelegenheit, die so umstritten sei - "sowohl zwischen als auch in den Mitgliedsstaaten" -, könne "zweifelsohne nicht als gemeinschaftliche Priorit ät angesehen werden".
Die Abstimmungen im Europäischen Parlament hätten eine tiefe Spaltung der Abgeordneten in zwei fast gleich große Gruppierungen gezeigt, wird in der ComECE-Erklärung erinnert.
Eine große Gruppe von EP-Abgeordneten hatten den Änderungsantrag "Gargani und andere" bef ürwortet, wonach überhaupt keine EUFinanzierung für Projekte zur Verfügung gestellt werden sollte, die die Zerstörung menschlicher Embryonen und die Nutzung menschlicher embryonaler Stammzellen zum Inhalt haben. Nachdem dieser Antrag keine Mehrheit fand, wurde über einen politischen Kompromiss abgestimmt: Danach wäre die EU-Finanzierung auf Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzell-Linien beschränkt worden, die bereits vor einem Stichtag in der Vergangenheit hergestellt worden waren. Dies hätte bewirkt, dass die Forschungsfinanzierung durch die EU keine Anreize zur Herstellung weiterer Stammzell-Linien geboten hätte. Jedoch fand dieser Änderungsantrag keine Mehrheit, weil 20 Abgeordnete, die den Antrag Gargani unterstützt hatten, sich nicht in der Lage sahen, für diesen Kompromiss zu stimmen (oder sich der Stimme zu enthalten). Bereits im Juli hatte ComECEGeneralsekret är Noel Treanor im Hinblick auf das 7. Forschungsrahmenprogramm erklärt, die Bischöfe unterstützten eine effektive EUForschungspolitik "im Dienste des Gemeinwohls".
Gegen das Vorhaben, EU-Finanzmittel für Forschungsaktivitäten mit menschlichen Embryonen zur Verfügung zu stellen, müsse aber entschiedener Einspruch erhoben werden. Die gemeinsamen EU-Forschungsanstrengungen sollten stattdessen "auf wirklich gemeinsame Forschungspriorit äten konzentriert werden, die nicht ethisch umstritten sind", so Treanor.

Europaparlament verabschiedet 7. EU-Forschungsprogramm
Im Hinblick auf die umstrittene embryonale Stammzellenforschung folgte das Parlament dem Kompromiss der Forschungsminister

Brüssel, 1.12.06 (KAP) Das Europaparlament hat dem 7. EU-Forschungsprogramm (mit einem Finanzrahmen von 54 Milliarden Euro) zugestimmt. Bei der Finanzierung der ethisch umstrittenen embryonalen Stammzellenforschung billigte das Europaparlament den von den EUForschungsministern im Juli gefundenen Kompromiss.
Vergeblich blieben letzte Versuche, eine Förderung embryonaler Stammzellenforschung
auszuschließen. Entsprechende Änderungsanträge wurden abgelehnt oder vor der Abstimmung zurückgezogen. Es habe an der Unterstützung der Christdemokraten für diese Vorschläge gefehlt, sagte die Initiatorin Hiltrud Breyer, eine deutsche Grün-Abgeordnete, auf Anfrage.
Die Abgeordnete rief die deutsche Bundesregierung auf, vor der endgültigen Zustimmung der EU-Fachminister auf eine deutliche Auslegung der Förderung von embryonaler Stammzellenforschung zu bestehen. Ansonsten sei der gefundene Kompromiss nur eine Beruhigungspille für die Öffentlichkeit.
Die EU-Forschungsminister hatten sich darauf geeinigt, am Verbot der Förderung des
reproduktiven und des Forschungsklonens sowie von Eingriffen in das Erbgut festzuhalten. Das von mehreren EU-Staaten geforderte grundsätzliche Verbot der Förderung embryonaler Stammzellenforschung oder eine Stichtagsregelung fanden im Ministerrat ebenso wenig eine Mehrheit wie im Europaparlament. Ausgeschlossen von der EU-Förderung sollen Projekte sein, welche die Tötung von Embryonen mit sich bringen. Allerdings sollen vorhergehende und nachfolgende Versuchsschritte mit embryonalen Stammzellen gefördert werden können.

Mischwesen aus Mensch und Kuh stößt weithin auf Ablehnung

Berlin, 8.11.06 (KAP) Als "Unsinn" hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) Pläne britischer Wissenschaftler bezeichnet, Embryonen aus menschlichem Erbgut und Eizellen von Kühen herzustellen. "Zwischen Mensch und Kuh geht nicht, zwischen Bayern und Preußen schon", zitierte DFG-Pressesprecherin Eva-Maria Streier am Mittwoch im Gespräch mit der deutschen katholischen Nachrichtenagentur KNA den DFG-Präsidenten Ernst-Ludwig Winnacker.
Unabhängig von der Durchführbarkeit solcher Klon-Experimente wäre jede Bildung von Mischwesen aus Mensch und Tier ("Chimären") ethisch abzulehnen.
Die "Süddeutsche Zeitung" berichtete am Mittwoch, die britischen Forscher wollten menschliches Erbgut in die entkernten Eizellen von Kühen einbringen und daraus Embryonen züchten, aus denen wiederum Stammzellen für die Behandlung schwer erkrankter Menschen gewonnen werden sollen. Die Wissenschaftler wollten mit diesen Mischwesen, die zu 99,9 Prozent menschlich wären, die Verwendung menschlicher weiblicher Eizellen umgehen. Die Gewinnung weiblicher Eizellen für die Forschung gilt als ethisch und gesundheitlich problematisch.
Kritiker unterstreichen, Frauen dürften nicht zu Lieferanten für die Forschung degradiert werden.
Zudem birgt die Gewinnung gesundheitliche Gefahren.
Die Zeitung zitierte zugleich mehrere führende deutsche Stammzellenforscher, die diesen Ansatz für wenig sinnvoll halten. Der Kölner Wissenschaftler Jürgen Hescheler verwies darauf, dass solche Stammzellen immer noch Eiweiße von Kühen enthalten könnten, die Abstoßungsreaktionen bei Menschen auslösen würden.
Als Horrorszenario und unvertretbaren wissenschaftlichen Ansatz bezeichnete auch der christdemokratische Europaabgeordnete und Bioethik-Experte Peter Liese die Ankündigung der britischen Wissenschaftler. Die gesamte Fraktion lehne die Herstellung von Mischembryonen aus Mensch und Kuh ab. "Die Pläne zeigen aber auch, dass die Forscher nicht bereit sind, sich an elementare ethische Grenzen zu halten, wenn diese nicht von der Politik gesetzt werden", sagte der Arzt und Humangenetiker.
Liese verwies darauf, dass die christdemokratische Fraktion im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens zu neuartigen Therapien Anträ- ge über ein Verbot von Chimären und Hybriden in ganz Europa eingebracht habe. Am Ende hätten jedoch Sozialdemokraten, Liberale und Kommunisten den gesamten Vorschlag abgelehnt.
Als Grund hätten sie unter anderem angef ührt, dass ein Verbot von Chimären den medizinischen Fortschritt zu sehr behindere.
Wie Liese appellierte auch die grüne Europaabgeordnete und Vorsitzende der fraktions- übergreifenden Bioethikgruppe des Europaparlaments, Hiltrud Breyer, an die deutsche Bundesregierung, während der EU-Ratspräsidentschaft Berlins eine Initiative zum europaweiten Verbot von Chimären-Bildung zu ergreifen. "Das Zukunftsszenario der Genvermengung zwischen Mensch und Tier lässt gruseln", sagte Breyer. Es gehe nicht an, dass Forscher sämtliche ethische Schranken durchbrechen könnten und die Politik tatenlos zusehe. Die Genvermischung zwischen Mensch und Tier werfe nicht nur große ethische Probleme auf, sondern berge auch erhebliche gesundheitliche Risiken.

In Italien bleibt Präimplantationsdiagnostik verboten

Rom, 25.10.06 (KAP) In Italien bleibt die Präimplantationsdiagnostik (PID) auch dann verboten, wenn bei dem betreffenden Embryo eine Erbkrankheit zu befürchten ist. Der italienische Staatsrat wies am Dienstagabend eine entsprechende Berufungsklage eines sardischen Ehepaars ab, wie die Tageszeitung "Corriere della Sera" berichtet. Der Entscheid des Staatsrates war nach nur eintägigen Beratungen gefallen und hatte bei Beobachtern Überraschung ausgelöst.
Die Urteilsbegründung wird in den nächsten Wochen erwartet.
Zuvor hatte ein Gericht in der sardischen Hauptstadt Cagliari dem Paar eine genetische Untersuchung von künstlich gezeugten Embryonen vor der Einpflanzung untersagt. Die Richter begründeten dies laut Presseberichten mit der Gefährdung des Embryos. Davon zu unterscheiden sei das Informationsrecht von Eltern über den Gesundheitszustand der Leibesfrucht bei einer bereits bestehenden Schwangerschaft.
In der Familie der Kläger kommt den Berichten zufolge eine Form von erblicher Anämie vor. Zwei frühere Schwangerschaften habe die Frau durch Abtreibung beendet, als bei Fruchtwasseruntersuchungen diese Krankheit festgestellt wurde.

Frankreich: Mordprozess löst neue Euthanasiedebatte aus

Paris, 23.10.06 (KAP) Eine 80-jährige Frau steht im französischen Rouen wegen vorsätzlichen Mordes an ihrer schwerbehinderten Tochter seit Montag vor Gericht. Die Frau strangulierte im Sommer 2004 ihre 41-jährige Tochter, nachdem diese zwei schwere Epilepsieanfälle erlitten hatte.
Anschließend alarmierte sie selbst die Polizei.
Der Angeklagten droht eine lebenslange Haftstrafe.
Ihr Anwalt machte vor Journalisten geltend, die Frau habe ihre Tat nicht vorsätzlich geplant.
Sie sei weder eine Mörderin noch eine Kriminelle.
Vielmehr habe es sich um einen Akt der Verzweiflung gehandelt. Der Prozess entfacht die Debatte über die Zulässigkeit aktiver Sterbehilfe in Frankreich neu. Im Februar hatte die Justiz das Verfahren gegen eine Mutter eingestellt, die angeklagt war, ihren stummen, fast blinden und querschnittgelähmten Sohn getötet zu haben.
Auch das Verfahren gegen einen beteiligten Arzt wurde eingestellt.
Unter Berufung auf Polizeikreise hieß es in Rouen, es sei unwahrscheinlich, dass die Tochter der 80-jährigen Angeklagten selbst um Sterbehilfe gebeten habe. Die Tochter habe seit Mitte der neunziger Jahre nicht mehr sprechen können.
Aktive Sterbehilfe ist in Frankreich verboten.
Präzise Regelungen enthält ein 2005 verabschiedetes Gesetz für Fälle, in denen eine Behandlung unheilbar Kranker beendet wird. Ärzte dürfen demnach die Behandlung Sterbenskranker einstellen oder begrenzen, wenn das vom Patienten gewünscht wird. Patienten sollen unter Berufung auf das Gesetz auch künstliche Ernährung ablehnen können. Vertrauenspersonen oder eine Patientenverfügung können den Willen des Patienten zum Ausdruck bringen, wenn dieser sich selbst nicht mehr äußern kann. Auch die katholische Kirche hatte das Gesetz im Grundsatz begrüßt.

Moraltheologe Virt warnt vor genetisch verkürztem Menschenbild
Zusammenhänge zwischen erblicher Veranlagung und Krankheit sind viel komplexer als ursprünglich angenommen - Pränataldiagnostik und Präimplantationsdiagnostik als besondere ethische Problembereiche - Veranstaltung des Wiener Katholischen Akademikerverbandes

Wien, 8.l0.06 (KAP) Genetik und Gentechnik werden in der Humanmedizin in Zukunft noch dramatischere ethische Probleme aufwerfen als bisher. Das betonte der Wiener Moraltheologe Prof. Günter Virt bei einer Veranstaltung des Wiener Katholischen Akademikerverbandes. Die Genetik habe in der Humanmedizin große Fortschritte in der Diagnose gebracht, aber die ursprünglich erhofften Fortschritte in der Therapie und Prophylaxe von Krankheiten hätten sich nicht eingestellt, sagte Virt. Das habe auch damit zu tun, dass die Zusammenhänge zwischen erblicher Veranlagung und tatsächlicher Krankheit viel komplexer seien als ursprünglich angenommen, worauf der Wiener Mediziner und Genetiker Prof. Oskar Haas bei der Veranstaltung aufmerksam machte. Prof. Virt erinnerte auch daran, dass die Hauptursache für Krankheiten - weltweit betrachtet - nicht die Gene sind, sondern die Armut.
Als besondere ethische Problembereiche nannte Virt die Pränataldiagnostik (PND; genetische Analyse des ungeborenen Kindes) und die Präimplantationsdiagnostik (PID; genetische Untersuchung von in der Retorte gezeugten Embryonen und deren Selektion vor der Einpflanzung in den Mutterleib). Bei der PND habe man es - so Virt - mit zwei "Patienten" zu tun, der Mutter und dem ungeborenen Kind. Die Entscheidungen über das Kind seien der Mutter anvertraut; sie dürfe "nur zu Gunsten des Kindes" entscheiden, auch wenn dieses behindert ist, hob der Wiener Moraltheologe hervor.
Die PND sei als Methode ethisch neutral, hielt Virt fest. In vielen Fällen könne durch rechtzeitiges Erkennen von erblich bedingten Krankheiten bereits mit Therapien noch im Mutterleib begonnen werden bzw. könne man unmittelbar nach der Geburt die richtigen Maßnahmen ergreifen. Laut Angaben von Ärzten werde derzeit bei zwei bis drei Prozent der mittels PND untersuchten Föten eine Behinderung festgestellt, vor allem das Down-Syndrom. Leider werde in den meisten dieser Fälle eine Abtreibung durchgeführt, bedauerte Prof. Virt.

Zu wenig Beratung bei PND
Der Moraltheologe kritisierte, dass vor der Durchführung einer PND die schwangeren Frauen bzw. die werdenden Eltern zu wenig beraten und über die möglichen Folgen und Konfliktsituationen nach einer Untersuchung zu wenig aufgeklärt werden. Gerade in Österreich gebe es einen Mangel an qualitätvoller Beratung und Nachbegleitung.
Bei der PID - die in Österreich nicht erlaubt ist - werde bereits begonnenes menschliches Leben bewusst der Zerstörung überlassen, wenn es "nicht entspricht", beklagte Virt. Wie weit das Selektionsdenken bereits Fuß gefasst hat, lässt sich laut Virt an der Erfahrung der Ärzte ablesen, dass die meisten Eltern sich vorwiegend für das Geschlecht des Embryos interessieren, der eingepflanzt werden soll.
Prof. Haas machte deutlich, dass die Gene nicht allein entscheidend sind für die Entwicklung eines Menschen. Jemand könne für eine bestimmte Krankheit zwar genetisch disponiert sein, diese Disposition müsse aber nicht zwingend den Ausbruch der Krankheit zur Folge haben.
Die Wissenschaft könne nur "Gruppenwahrscheinlichkeiten" angeben: bei welchem Prozentsatz der von einem bestimmten "Krankheitsgen" betroffenen Menschen diese Krankheit auch auftritt.
Das lasse aber keine Prognose für den einzelnen Menschen zu, hob Haas hervor. Auch seien die Übergänge zwischen genetisch "gesund" und "krank" fließend. Nicht jede genetische Abweichung sei eine Krankheit, und nicht jede Krankheit sei genetisch bedingt.
Wie Prof. Virt betonte, sind gerade diese Erkenntnisse auch wesentlich für eine bioethische Entscheidungsfindung. Dabei sieht der Moraltheologe, der Mitglied der Bioethikkommission im Bundeskanzleramt und der Ethikberatergruppe von EU-Kommissionspräsident Manuel Barroso ist, bereits ganz neue Herausforderungen auf die Bioethik zukommen: durch die zunehmende Verknüpfung von Informationstechnik, Gentechnik, Nanotechnik und Neurowissenschaften.

 

"Forschung mit nicht-embryonalen Stammzellen stärker fördern"
Genetiker Hengstschläger plädiert nach jüngstem EU-Beschluss für nationale Projekte - Evangelischer Theologe Körtner bewertet Österreichs Nein zum Kompromiss der Forschungsminister als falsch

Wien, 26.7.06 (KAP) Es gibt aktuell "keine Therapien, die sich aus embryonaler Stammzellenforschung ergeben, und die Risiken eventueller Therapien sind sehr hoch": Mit diesen Worten hat der Wiener Genetiker Prof. Markus Hengstschl äger im ORF-Radio Verständnis für die österreichische Position im Ringen um eine EUF örderung von embryonaler Stammzellenforschung bekundet. "Auch ethisch gibt es unzählige Bedenken dagegen", teilte Hengstschläger die von Bildungsministerin Elisabeth Gehrer beim Brüsseler Treffen der EU-Forschungsminister vertretene Haltung. Seiner Ansicht nach gibt es bereits "perfekte Alternativen" zur Forschung mit embryonalem Zellmaterial, nämlich adulte Stammzellen, gewonnen z.B. aus Nabelschnur, Haut, Knochenmark oder Fruchtwasser.
Durch das aktuelle EU-Forschungsrahmenprogramm werde die adulte Stammzellenforschung aus seiner Sicht derzeit ausreichend gef ördert, so Hengstschläger in Ö 1, doch fordert er mehr Unterstützung durch nationale Fördergelder ein: "Es würde mich sehr freuen, wenn jene Länder, die - aus für mich nachvollziehbaren Gründen - keine embryonale Stammzellenforschung wollen, nun auch nationale Projekte entwickeln, um gerade die adulte Stammzellenforschung zu fördern".

"Nicht konstruktiv"?
Der evangelische Theologe Ulrich Körtner sprach dagegen von einer "Niederlage der österreichischen Politik" nach dem Mehrheitsbeschluss der zuständigen EU-Minister über das 7. Forschungsrahmenprogramm, das die Finanzierung von Projekten mit adulten oder embryonalen Stammzellen - unter strengen Auflagen - erlaubt.
Körtner - er ist Mitglied der Bioethik-Kommission beim Bundeskanzleramt - sieht dies als das "Resultat einer völlig verfehlten Politik, die vor allem auf das katholische Wählerpotenzial schielt". Die von Gehrer vertretene Linie erwecke zwar den "Anschein besonderer Prinzipientreue, ist in der Sache aber nicht konstruktiv", meinte Körtner im Gespräch mit "science.ORF.at".
Besser wäre es, in Österreich z.B. darüber nachzudenken, wo die sinnvollen Grenzen der Forschung liegen. So sei in Österreich zwar nach wie vor die Herstellung von Stammzell-Linien verboten, nicht aber der Import. Österreichische Forscher könnten sich so auf europäischer Ebene für Förderungen bewerben, aber es gebe keine gesetzliche Regelung in Österreich, so Körtner.
Körtner sieht prinzipiell zwei Möglichkeiten für die österreichische Maximalposition: "Entweder man verbietet jede Forschung mit embryonalen Stammzellen - dazu konnte man sich aber bisher nicht aufraffen. Oder man muss neue gesetzliche Regelungen treffen, welche die eigenen ethischen Standards widerspiegeln. Ein entsprechendes Embryonenschutzgesetz, das den Rahmen der Forschung absteckt, gibt es trotz jahrelanger Forderungen aber nicht".

Embryonenforschung: Präsidentensprecher erläutert Veto Bushs

Washington, 26.7.06 (KAP) Nach breiter Kritik hat sich US-Präsident Georg W. Bush für den Ausdruck "Mord" im Blick auf die Embryonenforschung entschuldigt, seine ablehnende Grundsatzhaltung jedoch verteidigt. Präsidentensprecher Tony Snow "berichtigte" Äußerungen Bushs von vergangener Woche zu dem Thema.
Bush hatte am 19. Juli zum ersten Mal inseiner Amtszeit von seinem Vetorecht Gebrauch gemacht. Er blockierte ein auch von vielen Republikanern unterstütztes Gesetz zur Ausweitung der embryonalen Stammzellenforschung mit Staatsgeldern. Er werde es nicht zulassen, dass die Grenze zwischen Wissenschaft und Ethik überschritten werde, sagte der Präsident am 19. Juli im Weißen Haus. Menschliches Leben dürfe nicht für Forschungszwecke "ausgebeutet" werden.
Die US-Bischofskonferenz lobte das Veto und Bushs Beharrlichkeit. "Der Fortschritt bei der Heilung von Krankheiten muss auf eine Art und Weise erzielt werden, die effektiv und moralisch akzeptabel ist", betonte Richard Doerflinger vom kirchlichen Sekretariat für Lebensschutz.
Mit dem Veto ist das Gesetz höchst wahrscheinlich gescheitert. Ein Präsidenten-Veto kann nur mit Zweidrittel-Mehrheit in beiden Häusern des Kongresses gekippt werden. Verfechter der Vorlage, die sich von der Stammzellenforschung Durchbrüche bei der Bekämpfung von Alzheimer, Parkinson, Diabetes und anderen Krankheiten versprechen, sehen dafür wenig Chancen.
In Opposition zu Bush kündigten sowohl der kalifornische Gouverneur Arnold Schwarzenegger, ein Republikaner, als auch der demokratische Gouverneur von Illinois, Rod Blagojevich, am Montag an, die Forschung an embryonalen Stammzellen in ihren Bundesstaaten mit staatlichen Mitteln fördern zu wollen. Schwarzenegger stelle dafür umgerechnet 118 Millionen Euro, Blagojevich etwa 3,9 Millionen Euro zur Verfü- gung. Es wird erwartet, dass weitere Gouverneure dem Kurs ihrer Amtskollegen folgen werden.

Stammzellenforschung: Aktion Leben kritisiert "faulen Kompromiss"
EU-Förderung ist "nachträgliche Sanktionierung einer Handlung, die menschliches Leben als Rohstoff betrachtet" - Verantwortliche müssten alles dafür tun, dass es gar nicht zu "überzähligen" Embryonen kommt

Wien, 25.7.06 (KAP) Als "faulen Kompromiss" hat die Aktion Leben die von den EUForschungsministern ausgehandelte weitere Finanzierung von embryonaler Stammzellenforschung aus EU-Mitteln kritisiert. Es sei zwar begrüßenswert, dass es keine Gelder für die Zerst örung von Embryonen geben soll. Die Einigung darüber, die Forschung mit bestehenden embryonalen Stammzellen-Linien weiterhin zu finanzieren, sei trotzdem abzulehnen, erklärte die Generalsekret ärin der Aktion Leben, Gertraude Steindl, am Dienstag. "Diese Stammzellen existieren ja nur, weil dafür Embryonen zerstört wurden. Die Förderung ist daher die nachträgliche Sanktionierung einer Handlung, die menschliches Leben als Rohstoff betrachtet", wandte Steindl ein. Damit habe die Kommission einer Instrumentalisierung des Menschen prinzipiell zugestimmt.
Die Erklärung der EU-Minister sei auch demokratiepolitisch ein "bedenkliches Signal": Staaten, in denen diese Forschung verboten ist, werden gezwungen, Experimente mit menschlichem Leben mitzufinanzieren. "Es ist für das Ansehen der EU nicht förderlich, ein Staaten- Verbund zu sein, in dem das Recht der Großen und Starken gilt", so Steindl.
Dem Vorsitzenden der Bioethik-Kommission der Bundesregierung, Prof. Johannes Huber, sei Recht zu geben, wenn er die "Heilsversprechen" der embryonalen Stammzellforschung als überzogen bezeichnet. Die "Aktion Leben"- Generalsekretärin erinnerte daran, dass bisher noch kein einziger Mensch damit geheilt wurde: "Im Gegenteil: Wo immer embryonale Stammzellen bisher eingesetzt wurden, führten sie zur Bildung bösartiger Tumore." Die Probleme und Rückschläge würden aber konsequent verschwiegen und Kritiker schlecht gemacht, erklärte Steindl. Eine seriöse Auseinandersetzung werde damit von vornherein unmöglich gemacht.

Adoption löst nicht das Grundproblem
Skeptisch äußerte sich Steindl zur Idee, "überzählige" Embryonen zur "Adoption" freizugeben: "Mit diesem Vorschlag wird das grundlegende Problem nicht angegangen." Denn laut österreichischem Recht dürften nur so viele Embryonen bei der In-vitro-Fertilisation (IVF) hergestellt werden, wie für eine aussichtsreiche Fortpflanzung notwendig sind. Eine IVF könne nur dann gerechtfertigt werden, "wenn sie tatsächlich nichts anderes will, als den betroffenen Paaren zu helfen". Diesen Anspruch ernst zu nehmen bedeute, alles dafür tun, dass es gar nicht zu "überz ähligen" Embryonen kommt. Das wäre auch ein "wichtiger Schritt, um der Instrumentalisierung des Menschen einen Riegel vorzuschieben", sagte Steindl.

Selbstbestimmungsrecht Österreichs missachtet
Auch das Wiener "Institut für medizinische Anthropologie und Bioethik" (IMABE) hat den u.a. gegen die Stimme Österreichs durchgesetzten Kompromiss zur EU-Förderung der Stammzellenforschung am Dienstab kritisiert. Damit werde "Österreich de facto gezwungen, an Forschungsprojekten mitzuwirken, die in unserem Land aus ethischen Gründen verboten sind", heißt es in einer Aussendung. Das Selbstbestimmungsrecht eines Landes in einer wichtigen Gewissensfrage, die den Lebensschutz betrifft, werde damit "krass missachtet".
Die politisch Verantwortlichen müssten verhindern, dass jene Bürger zur Kassa gebetet werden, die im Sinn der Tradition des christlich geprägten Abendlandes fundierte moralische Gründe gegen derartige Projekte haben. Auch die EU wäre verpflichtet, die Menschenrechte zu schützen, so das IMABE-Institut: "Dies nicht zu tun, wäre ein Missbrauch staatlicher Macht, ein Missbrauch, den sich die EU angesichts des immer größer werdenden Verdrusses der Bürger ihrer Mitgliederstaaten nicht leisten sollte." Das IMABE-Institut lobte Bildungsministerin Gehrer, dass sie nicht wie andere ihrer Kollegen dem Druck der Mehrheit der Staaten nachgegeben hat. Es sei zu hoffen, dass es auch in Österreich Politikern gelingt, sich in dieser Frage dem Druck hin zum "moralischen Minimalismus der meisten europäischen Länder" zu widersetzen.

Plädoyers für Adoption "überzähliger" Embryonen
"Die Presse" befragte Mediziner und Ethiker - Prof. Huber: Freigabe zur Adoption "ethisch akzeptabler" als Verwendung zu Forschungszwecken

Wien, 25.7.06 (KAP) Für die Möglichkeit einer Adoption so genannter "überzähliger" Embryonen haben sich österreichische Mediziner und Ethiker ausgesprochen. In der Tageszeitung "Die Presse" (Dienstagausgabe) wird der Wiener Gyn äkologe und Theologe Prof. Johannes Huber mit der Aussage zitiert, er halte es für "ethisch akzeptabler, überzählige Embryos zur Adoption freizugeben, als sie zu Forschungszwecken zu verwenden". Huber kann sich - wie er sagte - Forschung an embryonalen Stammzellen zwar vorstellen; doch die Möglichkeit der Adoption werde EU-weit gar nicht diskutiert bzw. "totgeschwiegen", "wahrscheinlich, um die Forschung nicht zu beeinträchtigen", bemängelte Huber. Man versuche eher, "die Bevölkerung mit Heilsversprechungen für die Forschungsvariante zu gewinnen".
Diese Versprechungen sind nach Ansicht des Mediziners jedoch "total überzogen". Das Problem "überzähliger" Embryonen entstand durch die Möglichkeit der künstlichen Befruchtung in der Retorte. Dabei werden mehrere Ei- und Samenzellen im Reagenzglas verschmolzen.
Meist werden zwei der so entstandenen Embryonen in die Gebärmutter eingesetzt, der Rest wird eingefroren. Kommt es beim ersten Versuch zu einer Schwangerschaft, bleiben Embryonen übrig.
Das österreichische Fortpflanzungsmedizingesetz sieht vor, dass die "überzähligen" Embryonen ein Jahr aufbewahrt und dann vernichtet werden sollen. Andere Länder wie Großbritannien, die Niederlande, Schweden oder Finnland erlauben dagegen, diese Embryonen zum Zwecke der Stammzellenforschung zu zerstören.
Auch Matthias Beck, Medizinethiker an der Universität Wien, hält Adoption aus ethischer Sicht für den besseren Weg als eine Freigabe der Embryonen zur Forschung. Auch der Embryo habe Würde und unterliege einem doppelten Schutz, so Beck: einerseits dem Recht auf Leben und andererseits dem Verbot der Total- Instrumentalisierung. Vom Tötungsverbot gebe es gewisse Ausnahmen, etwa Notwehr. Nicht so vom Instrumentalisierungsverbot, daher sei etwa die Folter absolut verboten, so der Ethiker. Die Adoptionsvariante ist für den Philosophen "daher sicher die beste Lösung, sie achtet die Würde des Embryos".

Körtner gegen Adoption
Der evangelische Theologe Ulrich Körtner, seit Mai Mitglied der UNESCO-Ethikkommission, sprach sich gegen die Adoption aus. "Schon der Terminus ist irreführend. Adoptieren kann man nur geborene Kinder, nur sie stehen unter dem umfassenden Schutz des Staates", so seine Argumentation.
Dass Embryonen in vitro kein unbedingtes Lebensrecht haben, wird laut Körtner schon daraus ersichtlich, dass die biologische Mutter gesetzlich nicht zur Austragung sämtlicher von ihr stammenden Embryonen gezwungen werden könne.
Körtner kritisierte in der "Presse" zudem das kategorische Nein der katholischen Kirche zur Forschung an den Stammzellen überzähliger Embryonen. Von katholischer Seite werde "suggeriert, dass die befruchtete Eizelle - noch dazu eine in vitro fertilisierte - außerhalb des Mutterleibes so betrachtet werden müsse, als ob sie das Potenzial hätte, ein menschliches Individuum zu werden". Schon in natürlicher Umgebung gelangten aber 70 Prozent der befruchteten Eizellen nicht zur Geburt, wandte Körtner ein. Viele gingen schon vor der Einnistung in der Gebärmutter zu Grunde: "Niemand käme aber wohl auf die Idee, in diesen Fällen von Kindersterblichkeit zu sprechen", meinte der Theologe.

Stammzellenforschung: Gehrer bekräftigt Bedenken gegen EU-Kompromiss
Bildungsministerin nach Treffen der EU-Forschungsminister: "Wir halten das für ethisch bedenklich" - Deutsche Bischöfe sehen Lebensschutz von der Befruchtung an für "nicht umfassend gewährleistet"

Brüssel-Bonn, 25.7.06 (KAP) Österreich bleibt auch nach dem am Montag ausgehandelten Kompromiss der EU-Forschungsminister zur weiteren Finanzierung von embryonaler Stammzellenforschung aus EU-Mitteln bei seiner ablehnenden Position. "Wir halten das für ethisch bedenklich", sagte Bildungsministerin Elisabeth Gehrer nach dem Ministertreffen in Brüssel. Österreich habe ebenso wie Polen, Litauen, Malta und die Slowakei als eines von fünf Ländern dagegen gestimmt.
Die nun im 7. Forschungsrahmenprogramm vorgesehene Finanzierung von Forschungsprojekten mit embryonalen Stammzellen stellt aus Gehrers Sicht eine Ausweitung der bisherigen Möglichkeiten im 6. Rahmenprogramm dar. Sie habe daher nach der Abstimmung auch eine Erklärung abgegeben, in dem sie ihr Bedauern über den Beschluss noch einmal zu Protokoll gegeben habe. Die Erklärung der EUKommission, Projekte der "verbrauchenden Embryonenforschung" nicht zu fördern - die unter anderem Deutschland und Italien überzeugt hatten, von ihrer ablehnenden Haltung abzugehen -, sei für Österreich zu wenig, so Gehrer.
Durch das Einschwenken der beiden Länder wurde die Mehrheitsentscheidung möglich. In der Sitzung hatte Gehrer zuvor an ihre Amtskollegen appelliert, sich zu fragen, ob sie tatsächlich die Verantwortung dafür tragen wollten, dass "300 bis 400 Embryonen für die Erzeugung einer Stammzellenlinie zerstört" werden. Österreich sei dazu nicht bereit.
Die EU-Mitgliedstaaten hatten sich bei dem Sondertreffen der Forschungsminister auf den rund 54 Milliarden Euro schweren Forschungshaushalt der EU für die nächsten sieben Jahre geeinigt. Dabei war es dem finnischen Ratsvorsitz gelungen, einen Kompromiss für die Finanzierung von embryonaler Stammzellenforschung unter strengen Auflagen mit EU-Mitteln durchzubringen. Im 7. Forschungsrahmenprogramm wird zwar die Förderung von menschlichem Klonen, die Veränderung von menschlichem Erbgut sowie von Forschungsaktivitäten zur Herstellung menschlicher Embryos ausgeschlossen, die Finanzierung von Projekten mit adulten oder embryonalen Stammzellen aber explizit - unter strengen Auflagen - erlaubt.
Die EU-Kommission gab allerdings zusätzlich eine Erklärung ab, in der die Finanzierung von Projekten der "verbrauchenden Embryonenforschung", wie etwa zur Herstellung von Stammzellen, ausgeschlossen wird. Diese Erklärung bewegte vor allem Deutschland und Italien dazu, von ihrer strikten Forderung, ein solches Förderverbot in den Text des 7. Forschungsrahmenprogramms aufzunehmen, abzugehen. Damit wurde ein Mehrheitsbeschluss für den finnischen Kompromissvorschlag, der mehr oder weniger eine Fortsetzung der bisherigen EU-Praxis festschreibt, möglich. Das EU-Parlament muss dem Kompromiss in zweiter Lesung noch zustimmen.
Beim EU-Atom-Forschungsprogramm "Euratom", auf das rund vier Milliarden Euro entfallen, hatte Österreich dagegen als einziges Land die notwendige Einstimmigkeit verhindert. Gefordert wurde, die Mittel für die sogenannte gemeinsame Forschungsstelle "ausschließlich" und nicht wie bisher "in erster Linie" für Sicherheitsforschung zu verwenden. Österreich habe sich mit seinem Atomkurs "Gott sei Dank" durchsetzen können, so Ministerin Gehrer. Damit sei sicher gestellt, dass kein EU-Geld in die Planung oder den Bau neuer Reaktoren fließe.

"Niederlage für Embryonenschutz"
Die Deutsche Bischofskonferenz wandte sich gegen den Stammzellenforschungs-Kompromiss und sprach von einer schweren Niederlage für den Embryonenschutz in Europa. "Lebensrecht und uneingeschränkter Lebensschutz des Menschen vom Zeitpunkt der Befruchtung an sind nicht umfassend gewährleistet", erklärte die Bischofskonferenz am Montagabend in Bonn.
Die Entscheidung sei ein "erschütterndes Zeichen". Forschungsinteressen würden höher bewertet als die Würde und das Lebensrecht menschlicher Embryonen. Die Bischöfe zeigten sich enttäuscht, dass Vorschläge für eine engere Beschränkung der Forschungsförderung scheiterten.
In ihrer Erklärung verweisen die Bischöfe darauf, dass damit künftig deutsche Steuergelder in Projekte fließen könnten, die nach deutscher Rechtslage verboten sind und die Tötung menschlichen Lebens voraussetzen. Die Entscheidung des EU-Ministerrats sei umso bedauerlicher, als es mit den von Erwachsenen gewonnenen adulten Stammzellen ethisch unbedenkliche Forschungsalternativen gebe. Auf diesem Feld seien in den vergangenen Jahren gute Erfolge erzielt worden.
Die deutsche Bildungsministerin Annette Schavan rechtfertigte ihre Zustimmung zur Kommissionserklärung damit, dass sie erstmals festschreibe, dass es mit EU-Mitteln keine finanziellen Anreize für die Zerstörung von Embryos geben dürfe.

ComECE: Beschluss menschenrechtswidrig
Bei der katholischen EU-Bischofskommission ComCE stieß der Beschluss auf "große Enttäuschung".
ComECE-Rechtsreferent Henrik Lesaar sagte am Dienstag auf Anfrage in Brüssel, die Einigung berge das Risiko, dass damit auf der Ebene der EU-Mitgliedstaaten zur Zerstörung von Embryonen angeregt werde. Es sei bedauerlich, dass die Minister sich nicht mal auf eine Stichtagsregelung geeinigt hätten. So sei es möglich, immer weiter Embryonen zu zerstören und für die daraus gewonnenen Stammzellen später EU-Fördergelder zu erhalten.
Das sei ein krasser Widerspruch zum Schutz der Menschenwürde, so die ComECE. Der Beschluss sei umso unverständlicher, als es mit adulten Stammzellen und aus Nabelschnurblut gewonnenen Zellen ethisch unbedenkliche Alternativen gebe. Lesaar rief die Christen auf, sich in die Bioethik-Debatte einzubringen. Sie sollten auf europäischer und nationaler Ebene mitdiskutieren und ihren Standpunkt einbringen. Er regte etwa an, vor der zweiten Lesung im Europaparlament Kontakte zu den Europaabgeordneten zu suchen.

Stammzellenforschung: EU-Minister mehrheitlich für Kompromiss
Klonen zu Forschungszwecken, Veränderung des Erbguts und Schaffung von Embryonen für die Wissenschaft von EU-Förderung ausgeschlossen - EU-Kommission verpflichtet sich zu Verzicht auf Förderung von Projekten, bei denen vorhandene Embryonen zerstört werden

Brüssel, 24.7.06 (KAP) Die EU-Forschungsminister haben sich im Streit um die EU-Förderung der embryonalen Stammzellforschung mit qualifizierter Mehrheit geeinigt. Nach dem am Montag in Brüssel gefundenen Kompromiss sollen im nächsten Forschungsrahmenprogramm das Klonen zu Forschungszwecken, Eingriffe zur Veränderung des Erbguts und die Schaffung von Embryonen für die Wissenschaft von einer EU-Förderung ausgeschlossen bleiben.
In einer Erklärung verpflichtet sich die EU-Kommission zugleich dazu, auf die Förderung von Projekten zu verzichten, bei denen menschliche Embryonen zerstört werden.
Gleichzeitig soll aber die Förderung von anderen Projekten mit menschlichen embryonalen Stammzellen möglich sein.

Österreich blieb bei Ablehnung
Mehrere EU-Staaten, darunter Österreich, Litauen und Malta, blieben bei ihrer Ablehnung. Sie bezeichneten den Kompromissvorschlag als unzureichend und stellten in Frage, ob die Erklärung der EU-Kommission rechtlich verbindlich sei. Diese Staaten blieben in der Minderheit. EU-Forschungskommissar Janez Potocnik wies Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Erklärung der Kommission zurück.
Deutschland stimmte der Regelung zu. Bundesforschungsministerin Annette Schavan erklärte aber, sie hätte lieber eine Verankerung des Verbots der Förderung der verbrauchenden Embryonenforschung im Text des Forschungsprogramms gesehen. Die Diskussion habe jedoch gezeigt, dass dafür keine Mehrheit zu erreichen war. Um der Sache willen könne die deutsche Regierung nun zustimmen. Das Ziel sei erreicht worden, dass die europäische Forschungsförderung keine finanziellen Anreize für die Zerstörung von Embryonen setze. Auch Italien stimmte dem Kompromiss zu.
Zuvor hatte eine ausreichend große Zahl von EU-Staaten eine Verabschiedung des Forschungsprogramms blockiert, das europäische Gelder für das ethisch umstrittene Wissenschaftsfeld vorsah. Sie wollten ein umfassendes Finanzierungsverbot der Stammzellforschung erreichen.
Zu den Ländern zählten Österreich, Deutschland, Polen und mit Nuancen auch Italien, Luxemburg, Malta, Litauen und Slowenien.
Die Mehrheit der EU-Staaten plädierte für die Förderung der Stammzellforschung. Schweden machte geltend, damit seien Hoffnungen für Patienten mit Krankheiten wie Parkinson, Alzheimer und Diabetes verbunden. Portugal warnte vor der Abwanderung von Wissenschaftlern aus Europa. Gegen ein Nein sprachen sich auch Ungarn, Belgien, die Tschechische Republik, Griechenland, Spanien, Großbritannien, Zypern, Dänemark, die Niederlande, Frankreich, Slowenien,
Estland, Lettland und Irland aus.

Embryonenforschung: US-Kongress stellt sich gegen Bush

Washington, 19.7.06 (KAP) Der US-Senat hat sich in der Frage der staatlichen Förderung der Embryonenforschung gegen Präsident George W. Bush gestellt. Die Senatoren billigten in Washington ein Gesetz, wonach die ethisch umstrittene Forschung mit Steuergeldern finanziert werden soll. Bisher war dies nicht möglich.
Bush hatte wiederholt angekündigt, er werde das Gesetz durch das erste Veto seiner Amtszeit stoppen. Das Nein des Präsidenten könnte dann nur durch Zwei-Drittel-Mehrheiten in Senat und Abgeordnetenhaus überstimmt werden.
Dazu würden im Senat vier Stimmen fehlen. Nach zweitägiger, teils sehr emotionaler Debatte hatte der Senat mit 63 zu 37 Stimmen für das Gesetz gestimmt. Zuvor hatte auch das Repräsentantenhaus für eine steuerfinanzierte Forschung an embryonalen Stammzellen gestimmt. Auch dort kam es aber nicht zu einer Zwei-Drittel-Mehrheit.
Derzeit gilt in den USA eine Stichtagsregelung, wonach nur vor 2001 entstandene Embryonen für die Forschung benutzt werden dürfen.
Befürworter dieser Forschungsrichtung setzen sich dafür ein, künftig auch "überzählige" Embryonen zu nutzen, die derzeit eingefroren in Kliniken lagern.
Zwei weitere am Dienstag beschlossene Gesetze dürften dagegen die Zustimmung des Präsidenten finden. Das eine sieht eine Ausweitung der Forschung an jenen Stammzellen vor, die nicht aus Embryonen, sondern etwa aus Nabelschnurblut oder aus Körperzellen Erwachsener gewonnen werden. Die zweite Neuregelung verbietet explizit die Befruchtung von Eizellen, die nur die Entstehung von Embryonen für Forschungszwecke zum Ziel hat. Beide Gesetze müssen noch vom Repräsentantenhaus gebilligt werden, bevor sie zur Unterzeichnung ins Weiße
Haus gehen.

„Lebensanfang und Lebensende“: Körtner präsentiert Sammelband zu interkultureller Medizinethik
Institut für Ethik und Recht in der Medizin in renovierten Räumen wieder eröffnet

Wien (epd Ö) „Lebensanfang und Lebensende in den Weltreligionen – Beiträge zu einer interkulturellen Medizinethik“ ist der Titel des Buches, das am 22. Juni im Rahmen der feierlichen Wiedereröffnung der neu gestalteten Räume des Instituts für Ethik und Recht in der Medizin (IERM) auf dem Campus der Universität Wien präsentiert wurde. Wie der Vorstand des Instituts und Mitherausgeber des Sammelbands, der evangelische Systematiker o.Univ.-Prof. Dr. Ulrich Körtner in der ehemaligen Kapelle des alten Allgemeinen Krankenhauses vor zahlreichen geladenen Gästen aus theologischer, medizinischer und juristischer Wissenschaft erläuterte, bietet das Buch fundierte religionswissenschaftliche und theologische Informationen zum Gespräch zwischen Weltreligionen und moderner Medizin, insbesondere im Vergleich zwischen den Traditionen des Christentums, des Judentums, des Islams und des Buddhismus.
Zu den Aufgaben des IERM sagte Körtner, es habe Medizinethik, Pflegeethik und Medizinrecht interdisziplinär und integrativ in Forschung, Lehre und Beratung zu vertreten. Damit werde ein Beitrag des Einwanderungslandes Österreich zur Integration der MigrantInnen geleistet. Integration, so der Theologe, sei keine Einbahnstraße. Das gelte auch für den Alltag in Medizin und Pflege.
Grüße der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien überbrachte Dekan o.Univ.-Prof. Dr. Dr.h.c. Gottfried Adam. Adam unterstrich die Bedeutung des Instituts für die Evangelisch-Theologische Fakultät, die auch darin ersichtlich sei, dass sie einen ihrer Lehrer, Institutsvorstand Körtner, für die Arbeit im IERM teilweise freistelle. Adam begrüßte die Kooperation zwischen Rechtswissenschaft, Medizin und Theologie. Das Institut, so der Dekan, wirke „in großem Maße in die Gesellschaft hinein“. Es sei spannend zu sehen, „wie die Gottesebenbildlichkeit des Menschen im Leben gefüllt wird.“

Äquidistanz zu weltanschaulichen Lagern
Auch der Stellvertretende Institutsvorstand Univ.Prof. DDr. Christian Kopetzki hob die interdisziplinäre Arbeitweise des IERM hervor. Es gehe um einen fächerübergreifenden Dialog, der eine gewisse Äquidistanz“ des Instituts zu den verschiedenen weltanschaulichen Lagern gewährleiste. Dass Fragen der Ethik vielfach mit rechtlichen Fragestellungen verbunden sind, darauf verwies der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, o.Univ.-Prof. Dr. Walter Rechberger, in seinem Grußwort.
Institutsvorstand Körtner und die Vizedekanin der Katholisch-Theologischen Fakultät würdigten den Begründer des IERM, den römisch-katholischen Ethiker Univ.-Prof. Günter Viert, der auch zu den Mitherausgebern des Sammelbandes „Lebensanfang und Lebensende in den Weltreligionen“ gehört und vor seiner Emeritierung steht. Grußworte sprachen auch der Verlagsdirektor des Neukirchner Verlagshauses sowie VertreterInnen des Bundesministerium für Gesundheit und Frauen.

Europa: Bischöfe "bestürzt" über Beschluss zur Embryonenforschung
"Kommission der Bischofskonferenzen des EU-Raumes" (ComECE) fordert EU-Instanzen auf, Haltung zur Förderung der "verbrauchenden" Embryonenforschung umgehend zu überdenken

Brüssel, 16.6.06 (KAP) Die "Kommission der Bischofskonferenzen des EU-Raumes" (ComECE) ist "bestürzt", dass das Europäische Parlament die Instrumentalisierung und Zerstörung menschlicher Embryonen unterstützt. ComECEGeneralsekret är Msgr. Noel Treanor betonte im Hinblick auf den Beschluss des Europäischen Parlaments über das 7. Forschungsrahmenprogramm, die Bischöfe unterstützten eine effektive EU-Forschungspolitik "im Dienste des Gemeinwohls".
Gegen den Vorschlag, EU-Finanzmittel für Forschungsaktivitäten mit menschlichen Embryonen und humanen embryonalen Stammzellen zur Verfügung zu stellen, müsse aber entschiedener Einspruch erhoben werden. Die europ äischen Bischöfe fordern das Europäische Parlament, den EU-Ministerrat und die Europäische Kommission auf, ihre Haltung zu dieser Frage zu überdenken und die gemeinsamen EUForschungsanstrengungen auf wirklich gemeinsame Forschungsprioritäten zu konzentrieren, die nicht ethisch umstritten sind.
Die Embryonenforschung werfe "grundlegende anthropologische und ethische Probleme auf", unterstrich Treanor. Viele Menschen hätten Bedenken gegen Forschung, "die menschliches Leben instrumentalisiert und als Rohmaterial verbraucht". Das sei nicht nur eine katholische Position. Wissenschaftlich gebe es keinen Grund, einen moralischen Unterschied zwischen einem Embryo am Beginn der Entwicklung und nach der Einnistung (oder nach 14 Tagen Entwicklung) zu machen. Menschliche Würde sei nicht abhängig von Entscheidungen anderer Menschen - und dürfe nicht davon abhängig gemacht werden, betonte der ComECE-Generalsekretär. Jedes menschliche Leben beginne mit der Empfängnis, es dürfe nie instrumentalisiert werden.
Das Europäische Parlament hatte am Donnerstag mit einer knappen Mehrheit seine Unterst ützung für EU-Finanzierung von Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen erklärt. Da die "Produktion" so genannter "überz ähliger" menschlicher Embryonen bei der Invitro- Fertilisation nicht ausgeschlossen wird, könnten zudem Forschungsaktivitäten, bei denen Embryonen zerstört werden, unter dem 7. Forschungsrahmenprogramm finanziert werden; lediglich die Herstellung menschlicher Embryonen allein zu Forschungszwecken kann nicht von der EU finanziert werden.
Es sei eine Tatsache, dass es "verschiedene Meinungen zum anthropologischen Status des Embryo gibt und zu den ethischen Folgen von Experimenten mit menschlichen Embryonen", erinnerte Treanor. Weil es beim Gebrauch und der Zerstörung menschlicher Embryonen um die Unverletzlichkeit menschlichen Lebens und menschlicher Würde geht und tiefste Überzeugungen vieler EU-Bürger betroffen sind, habe die EU eine moralische Pflicht, sich der Förderung solcher Forschung, die in mehreren Mitgliedsstaaten verboten ist, zu enthalten. Der Beschluss des Europaparlaments würde bedeuten, dass sich die EU in "delikate nationale Entscheidungen" in dieser Frage einmischt und damit das Prinzip der Subsidiarität verletzt.
Schließlich sei es angesichts der begrenzten Ressourcen für die EU- Forschung "unverständlich", dass ausgerechnet die Embryonenforschung von der EU unterstützt werden soll. Sollte dies die endgültige Entscheidung werden, würde dies Misstrauen gegen die EU und ihre Entscheidungsprozesse fördern, stellte der ComECEGeneralsekretär fest.

Vatikan: "Negativsignal"
Der Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben, Bischof Elio Sgreccia, hat den Beschluss des Europaparlaments zur finanziellen Förderung der Stammzellforschung kritisiert. Der Bioethik- Experte des Vatikans sprach am Donnerstagabend in Radio Vatikan von einer "negativen und antihumanen" Entscheidung und einem "schwerwiegenden Signal". Die Vernichtung eines menschlichen Wesens, wie es der Embryo sei, könne nicht mit der möglichen oder beabsichtigten Heilung anderer Menschen gerechtfertigt werden. Mit der Gewinnung von Stammzellen aus Embryonen werde ein Prinzip des Respekts vor der menschlichen Natur überschritten, sagte Sgreccia. Auch wer die katholischen oder christlichen Glaubensauffassungen nicht anerkenne, müsse sehr darüber nachdenken.
Die katholische italienische Tageszeitung "Avvenire" nannte den Entschluss, EUF örderprogramme auch für Forschungen an embryonalen Stammzellen zuzulassen, in ihrer Freitagsausgabe einen "schlimmen Tag für Europa".
Zugleich zeige das knappe Abstimmungsergebnis, dass ein großer Teil der Brüsseler Abgeordneten gegen eine unkontrollierte Liberalisierung sei. Die Ablehnung des Antrags nicht nur durch Parlamentarier der Volkspartei, sondern auch durch Mitglieder der grünen und sozialistischen Fraktionen zeige die Möglichkeit neuer Allianzen, wo man sie nicht erwartet habe, schrieb das Blatt.

Deutsche Bischöfe: Schwere Niederlage
Von "einer schweren Niederlage und einem verheerenden Signal" für den Embryonenschutz in Europa und die Wahrung der Menschenrechte sprach die Deutsche Bischofskonferenz. Die Forschung mit embryonalen Stammzellen setze die Tötung menschlichen Lebens voraus. Diesen Embryonen komme aber von Anfang an ein Lebensrecht zu. Sie fielen deshalb unter den Schutz der Menschenwürde und dürften nicht zum Objekt von Forschungsinteressen gemacht werden.
Die Bischöfe appellierten an alle Mitglieder des Ministerrats, der in der Frage noch zu entscheiden hat, die Förderung verbrauchender Embryonenforschung abzulehnen. Die deutsche Bundesregierung wird aufgefordert, dem 7. Forschungsrahmenprogramm nur zuzustimmen, wenn ein umfassender Schutz menschlicher Embryonen sicher gestellt sei.
Die deutsche Bundesregierung erklärte am Freitag, sie wolle sich weiterhin für ein Förderungsverbot der umstrittenen embryonalen Stammzellforschung einsetzen. Ethisch sensible Projekte sollten nach ihren Vorstellungen generell einer ethischen Prüfung unterzogen werden.
Das geht aus einer Antwort der Regierung auf eine Anfrage der Grünen hervor. Sie wurde allerdings vor dem Votum des Europaparlaments vom Donnerstag formuliert.

Rückschlag für Österreich
284 Europaparlamentarier stimmten am Donnerstag für die Förderung, 249 stimmten dagegen.
Es gab 32 Enthaltungen. Der EU-Ministerrat muss in der Frage noch entscheiden. Der Widerstand Österreichs, Deutschlands und anderer EUStaaten gegen die Förderung der embryonalen Stammzellenforschung hat mit dem Beschluss des Europaparlaments einen Rückschlag erlitten.
Abgelehnt wurden Änderungsanträge, wonach diese Forschung gar nicht oder nur mit einer Stichtagsregelung gefördert werden sollte.
287 Europaabgeordnete stimmten gegen ein völliges Verbot der Forschungsförderung für embryonale Stammzellenforschung, 238 waren dafür. Es gab 40 Enthaltungen. Auch die als Kompromiss vorgeschlagene Stichtagsregelung fand keine Mehrheit. Dafür stimmten 255 Europaabgeordnete, 274 waren dagegen, es gab 35 Enthaltungen.

"Große Enttäuschung"
Der Beschluss des Europaparlament-Plenums verschlechtert aus Sicht der Gegner der embryonalen Stammzellenforschung sogar den Kommissionsvorschlag, da er eine Revisionsklausel enth ält, die bedeutet, dass in der zweiten Hälfte des 7. EU-Rahmenprogramms (ab 2010) sogar die Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken möglich wäre. Der Beschluss des Parlaments erreichte allerdings keine qualifizierte Mehrheit, so dass für den Fall, dass sich der Ministerrat anders entscheidet, in der zweiten Lesung nicht mit einer Beschlussfassung in der gleichen Richtung gerechnet werden kann.
Der Europaparlamentarier und Biomedizinexperte der EVP/PPE-Fraktion, Peter Liese, erklärte am Donnerstag nach der Abstimmung wörtlich: "Das Votum des Plenums ist für mich eine große Enttäuschung. Leider hat die Mehrheit meiner Kolleginnen und Kollegen die Ansicht vertreten, dass die Gesetzgebung zehn Mitgliedsstaaten, die verbrauchende Embryonenforschung verbietet, für die Entscheidungen über die Finanzierung in Europa nicht relevant sind.
Ich glaube, dass dieser Beschluss des Plenums von den Regierungen Deutschlands, Polens, Österreichs, der Slowakei, Luxemburgs und Maltas, die gegen die Förderung verbrauchender Embryonenforschung aus dem 7. Rahmenprogramm sind, nicht akzeptiert werden kann, so dass der Ministerrat zu einem anderen Ergebnis kommen wird. In zweiter Lesung ist dann eine qualifizierte Mehrheit erforderlich. Von dieser sind die Vertreter der verbrauchenden Embryonenforschung weit entfernt".

Europaparlament debattiert EU-Förderung der Embryonenforschung
Der Rechtsausschuss lehnte eine Förderung ab, der Industrie- und Forschungsausschuss stimmte dafür

Brüssel-Straßburg, 9.6.06 (KAP) Das Europaparlament legt in der kommenden Woche seine Haltung zur EU-Förderung der Embryonenforschung fest. Die Debatte über das 7. Forschungsrahmenprogramm der EU steht für Dienstag auf der Tagesordnung. Die Abstimmung soll am Donnerstag stattfinden. Es geht darum, ob mit EU-Geldern in den Jahren 2007 bis 2013 die ethisch umstrittene verbrauchende embryonale Stammzellforschung finanziert werden soll. Der Rechtsausschuss des Parlaments lehnte in der Vergangenheit eine Förderung ab. Hingegen stimmte der Industrie- und Forschungsausschuss dafür. Auch innerhalb der Fraktionen im Europaparlament gehen die Ansichten auseinander.
So sind in der christdemokratisch-konservativen EVP-Fraktion etwa britische Konservative für die EU-Förderung - anders als die österreichischen ÖVP- und deutschen CDU- und CSUAbgeordneten. Auch bei den Liberalen gibt es unterschiedliche Ansichten. Mitentscheidend für den Ausgang könnte sein, ob die deutschen Sozialdemokraten im Europaparlament der Linie des deutschen Gesetzes folgen - oder ob sie sich dem belgischen Sozialisten und früheren EUForschungskommissar Philippe Busquin anschlie ßen, der für eine sehr großzügige Regelung eintritt.
Der Streit dreht sich um das 7. Forschungsrahmenprogramm der EU, das in den Jahren 2007 bis 2013 mit deutlich über 50 Milliarden Euro EU-Wissenschaftler in ihren Projekten unterstützen soll. Die EUForschungsminister müssen das Programm ebenso mehrheitlich billigen wie das Parlament. Der EU-Ministerrat muss sich noch auf eine Haltung einigen. Österreich, Deutschland, Polen und andere EU-Staaten haben sich im Ministerrat bereits gegen eine EU-Förderung der Embryonenforschung ausgesprochen. Die EU-Kommission schlägt vor, auch die embryonale Stammzellenforschung zu bezuschussen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.
Wie ein Kompromiss aussehen könnte, ist offen. Möglicherweise könnte dem Votum des Europaparlaments besonderes Gewicht zukommen.
So machte etwa der Kompromiss der Abgeordneten zur Dienstleistungs-Richtlinie den Weg frei, um auch im Ministerrat einst unversöhnlich scheinende Positionen zu überwinden. Europaabgeordnete erwarten, dass ähnlich auch diesmal die Position des Parlaments zu einer Lösung im Streit der EU-Minister führen könnte. Ethisch umstritten ist die embryonale Stammzellenforschung, weil dabei Embryonen vernichtet werden. Die Zellen werden entweder von Embryonen gewonnen, die bei der künstlichen Befruchtung übrig geblieben sind. Oder sie werden eigens für die Forschung hergestellt - das so genannte Forschungsklonen, bei dem Genmaterial eines Menschen in eine entkernte Eizelle transferiert wird. Dieser zweite Weg soll allerdings auch nach dem Willen der EUKommission von der Forschungsförderung ausgeschlossen sein.
Nach Einschätzung von Europaabgeordneten könnte für die EU eine Stichtagsregelung einen Ausweg bieten. Schon im Streit um das gegenwärtig laufende 6. Forschungsrahmenprogramm hatte die portugiesische EU-Pr äsidentschaft einen solchen Ausweg vorgeschlagen - damals ohne Mehrheit.

Italien: Bischof will Stammzellenforschung aus Fehlgeburten fördern
Neue Regierung für Förderung der embryonalen Stammzellenforschung

Rom, 31.5.06 (KAP) Der italienische Bischof Vincenzo Paglia will in einer Klinik in seiner Bischofsstadt Terni embryonale Stammzellen aus Fehlgeburten gewinnen lassen. Paglia sagte in einem Interview mit der Tageszeitung "Il Messaggero" zur Begründung, auf diese Weise ließe sich ein "ideologischer Riss" vermeiden. Die Zellentnahme aus Embryonen, die aus natürlichen Ursachen gestorben seien, komme einer Organspende gleich. Diese Form der Isolierung von Stammzellen sei "frei von jedem ethischen oder moralischen Problem".
Eine solche Praxis stelle keinerlei Abweichung von der bisherigen kirchlichen Position dar, betonte Paglia. Auch ein Dokument der Päpstlichen Akademie für das Leben erlaube die Gewinnung von Stammzellen aus Fehlgeburten.
Die Leitung des Projekts in Terni habe der Mail änder Neuropharmakologe Angelo Vescovi, einer der größten europäischen Experten auf diesem Gebiet, übernommen. Die Forschungen sollen sich nach Paglias Worten auf Therapie-Möglichkeiten für Krankheiten wie Alzheimer oder Parkinson konzentrieren.
Italien hatte am Dienstag beim EUForschungsministerrat in Brüssel angekündigt, sich nicht länger der Finanzierung embryonaler Stammzellenforschung mit EU-Geldern widersetzen zu wollen. Vor dem Regierungswechsel in Rom hatte Italien noch gemeinsam mit Österreich, Deutschland, Polen, der Slowakei und Malta einen entsprechenden Vorschlag der EUKommission zurückgewiesen. Bei italienischen Katholiken stieß die Kursänderung von Forschungsminister Fabio Mussi auf Kritik.

Sgreccia kritisiert Forschungsminister
Der Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben, Bischof Elio Sgreccia, hat den angekündigten Kurswechsel Italiens in der Stammzellenforschung kritisiert. Der Ausstieg von Forschungsminister Fabio Mussi aus einem Moratorium gegen verbrauchende Embryonenforschung sei ohne Diskussion geschehen und diene nicht der Entspannung, sagte Sgreccia laut Tageszeitung "Corriere della Sera".
Auch die katholische Tageszeitung "Avvenire" tadelte in einem Kommentar den Vorstoß des Ministers. Angesichts des Bioethik-Referendums vom vergangenen Jahr bedeute der Umschwung Mussis eine Missachtung des Volkswillens.

Hengstschläger: "Babys nach Maß gibt es nicht"
Wiener Genetiker deklarierte sich in "Standard"-Gespräch als entschiedener Befürworter
der Präimplantationsdiagnostik

Wien, 2.5.06 (KAP) "Babys nach Maß gibt es nicht", stellte Prof. Markus Hengstschläger, Ordinarius für Medizinische Genetik an der Medizinischen Universität Wien und Mitglied der Päpstlichen Akademie für das Leben, am Dienstag in einem "Standard"-Gespräch klar. Diese Vorstellung sei eine "gedankliche Erfindung" und genetisch nicht möglich. Er sei nicht dafür, dass Eltern so wie in China ein Kind abtreiben, weil es ein Mädchen und kein Bub ist. In Österreich werde den Eltern das Geschlecht ihrer Kinder erst nach der zwölften Woche gesagt; damit könnten sich die Ärzte der Entscheidung entziehen.
Hengstschläger stellte in Abrede, dass bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) der Genetiker entscheide, ob ein Embryo leben darf: "Es entscheiden immer die Eltern". Die PND gebe Eltern mit erhöhtem Risiko einer genetischen Erkrankung die Möglichkeit, sich unter Umständen gegen eine Schwangerschaft zu entscheiden.
Die Möglichkeit, ein behindertes Kind abtreiben zu lassen, hätten sie in Österreich aber auch sonst - "sogar bis zum Einsetzen der Wehen". Nach Ansicht Hengstschlägers empöre man sich über die PID, "weil es im Reagenzglas geschieht". Der Wiener Genetiker deklarierte sich im "Standard"-Gespräch als entschiedener Befürworter der PID: "Wenn ich die Lebensfähigkeit eines Embryos untersuchen kann, dann will ich das tun. Ich will einer Frau mit Kinderwunsch nicht mehr, wie bisher, auch tote Embryonen einsetzen, wenn ich das im Vorfeld ausschließen kann".
In dem "Standard"-Gespräch meinte der Soziologe Alexander Bogner, der im Institut für Technikfolgenabschätzung arbeitet, dazu, dass bei der PID der Streit darum gehe, "was menschliches
Leben ist". Diese ethische Frage sei "sozialer Sprengstoff". Die Genetik sei eine Wissenschaft, "die mehr kann als das, worüber in einer Gesellschaft ethischer Konsens herrscht". Die Forschungskritiker führten ins Treffen, dass es um "Selektion von Leben" gehe "und seit dem Nationalsozialismus haben wir da ein Problem".
Auch Behinderten-Organisationen argumentierten in diesem Sinn - "weil sie ihr eigenes Existenzrecht so verteidigen", wie der Soziologe maliziös meinte. Prof. Hengstschläger nahm in dem "Standard"- Gespräch auch zur Pränataldiagnostik (PND) Stellung. Von den jährlich 80.000 Neugeborenen in Österreich sei jedes zehnte Kind genetisch getestet. Es gebe Erkrankungen wie das "Adrenogenitale Syndrom" (Zwitterbildung), das sich behandeln lasse, wenn es in der zehnten Schwangerschaftswoche entdeckt wird. Die Grundidee der PND sei, dass Genetiker "Dinge vorhersehen" können. Doch die Zahl der genetischen Erkrankungen, für die es weder Prophylaxe noch Therapie gibt, sei groß. Hengstschläger räumte ein, dass sich viele Paare nach der PND gegen die Geburt eines schwer kranken Kindes
entscheiden.

Embryonenforschung: EU-Minister konnten sich nicht einigen
Bildungsministerin Gehrer plädiert dafür, auch im 7. EU-Forschungsrahmenprogramm so zu verfahren wie im 6. EU-Rahmenprogramm

Brüssel, 14.3.06 (KAP) Das Treffen der EUForschungsminister in Brüssel zum 7. EUForschungsrahmenprogramm erbrachte keine Änderung der Positionen zur Frage der embryonalen
Stammzellenforschung. Die amtierende Ratspräsidentin, Bildungsministerin Elisabeth Gehrer, meinte zwar in der Schlusspressekonferenz, dass die Präsidentschaft weiter den nahtlosen Übergang vom 6. zum 7. Forschungsrahmenprogramm ab Jänner 2007 garantieren wolle. Beschlüsse wurden am Montag aber nicht gefasst. Gehrer räumte ein, dass es in der Frage der Bioethik noch "Meinungsunterschiede zwischen den Mitgliedsstaaten" gebe. Österreich halte an seiner Haltung, adulte Stammzellen in der Forschung zu bevorzugen, fest und etliche Mitgliedsstaaten seien ähnlicher Meinung, sagte die Bildungsministerin. Es gebe derzeit aber keine entsprechende Mehrheit für diese Position. Die "einfachste Lösung" sei aus ihrer Sicht, an der bisherigen Vorgangsweise festzuhalten.
Bisher muss in der EU bei jedem Projekt, bei dem embryonale Stammzellen eingesetzt werden, begründet werden, warum dies unumgänglich ist, auch muss in entsprechenden EUGremien darüber entschieden werden. Österreich habe in solchen Fällen bisher immer dagegen gestimmt, so Gehrer. Laut EU-Kommission wurden im gesamten 6. Forschungsrahmenprogramm sechs solche Projekte gefördert - in Ländern, in denen es keine nationalen Verbote dagegen gibt.
Der Parlamentarische Staatssekretär im deutschen Forschungsministerium, Thomas Rachel, betonte, es liege "noch viel Arbeit vor uns, um eine Lösung zu finden". Eine große Mehrheit der EU-Staaten befürworte die von der EUKommission vorgeschlagene Regelung, so Rachel.
Diese sieht vor, nur eng begrenzte Bereiche nicht zu finanzieren. Dazu gehören das Klonen zu Fortpflanzungszwecken, Eingriffe in die menschliche Keimbahn und die "Schaffung" von Embryonen ausschließlich zu Forschungszwecken.
Berlin will zusätzlich eine Stichtagsregelung gemäß deutschem Vorbild durchsetzen. Rachel sagte, eine gesamtgesellschaftlich akzeptable Lösung für ganz Europa sei notwendig. Die deutsche Stichtagsregelung, die Grundlagenforschung mit embryonalen Stammzellen nicht ganz ausschließe, aber hohe ethische Hürden setze, habe zur Befriedung der Debatte in Deutschland beigetragen.

Britische Pläne ohne Widerhall
Der CDU-Politiker berichtete, Pläne zu einer noch weiter gehenden Lockerung der ethischen Regeln für die EU-Forschungsförderung hätten in der Debatte der Minister "keine große Rolle" gespielt. Das Papier der österreichischen EU-Präsidentschaft vermerkt im Blick auf Großbritannien und Schweden, "einige EU-Staaten" wollten die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Verbote streichen. Stattdessen reiche nach Meinung der Streichungs-Befürworter die grundsätzliche Vorschrift aus, grundlegende ethische Prinzipien zu beachten und die Projekte auf ihre ethische Vereinbarkeit zu überprüfen.

Liese: "Skandalöser Vorschlag"
Der Vorschlag stieß bei Christdemokraten und Grünen auf heftige Kritik. Der christdemokratische
Europaabgeordnete und Bioethik-Experte Peter Liese nannte die britische Forderung "skandalös". In ihrem Wahn, ethische Grenzen vieler EU-Staaten zu ignorieren, machten die Briten jetzt auch vor dem reproduktiven Klonen keinen Halt mehr, so der Bioethik-Experte der christdemokratischen EVP/PPE-Fraktion im Europaparlament.
Auch die deutsche grüne EuropaabgeordneteHiltrud Breyer warnte vor einem "ethischen
Dammbruch". Die Briten scherten sich keinen Deut um ethische Bedenken in anderen EU-Staaten.
Breyer ortet im britisch-schwedischen Vorstoß den Versuch, "in Europa bestehende Werte vollständig
über den Haufen zu werfen". Sie befürchtet, dass damit auch Eingriffe in die menschliche Keimbahn, die Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken oder das Forschungs-Klonen mit EU-Geld
finanziert werden könnten.

Papst: Embryo ist "heilig und unverletzlich"
Internationaler Kongress der Päpstlichen Akademie für das Leben diskutiert über den Status des Embryos vor der Nidation - "Menschliches Leben beginnt mit der Empfängnis" - Embryonen sind kein "Material"

Vatikanstadt, 27.2.06 (KAP) Papst Benedikt XVI. hat die Unverletzlichkeit des menschlichen Lebens
von Anfang an, auch die des Embryos, unterstrichen.
Vor Gott gebe es "keinen Unterschiedzwischen dem Neuempfangenen im Mutterschoß, dem Kind, dem Jugendlichen, einem Erwachsenen und einem Alten", sagte er am Montag bei einer Begegnung mit den Teilnehmern eines internationalen Kongresses der Päpstlichen Akademie für das Leben. Im Mittelpunkt des Kongresses - der zugleich die 12. Generalversammlung der Akademie darstellt - steht "Der menschliche Embryo vor der Nidation - wissenschaftliche Aspekte und bioethische Über legungen".
Das menschliche Leben sei "heilig und unverletzlich in jedem Moment seiner Existenz", von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod, unterstrich Benedikt XVI. Dieses moralische Urteil schließe auch die Anfänge des Lebens eines Embryos ein, noch vor der Nidation. Die Würde der menschlichen Person ergebe sich aus ihrer Verbindung zu Gott, ihrem Schöpfer, unterstrich der Papst. Daher müsse jeder Mensch um seiner selbst willen geliebt und geachtet werden, unabhängig von seiner Intelligenz, seiner Schönheit, Gesundheit und Unversehrtheit, fügte er hinzu.
Die Situation des Embryos vor der Nidation sei eine extrem wichtige und zugleich schwierige Frage in ethischer wie in philosophischanthropologischer Hinsicht, aber auch für die Biomedizin und die Rechtsprechung, so der Papst. Wer die Wahrheit liebe, müsse empfinden, dass die Forschung über diese Themen "die Hand Gottes sieht und sozusagen berührt".
Im Zentrum des Kongresses, der bis 28. Februar anberaumt ist, stehen Fragen der Reproduktionsmedizin und der Embryonenforschung.
Menschliche Embryonen dürften nicht als "Material" behandelt werden, betonte der Prä- sident des Päpstlichen Rates für die Krankenseelsorge, Kardinal Javier Lozano Barragan. Der mexikanische Kurienkardinal bezeichnete den Gebrauch von empfängnisverhütenden Mitteln, den Rückgriff auf die Abtreibung, aber auch den "Primat des Einzelkindes" als Erscheinungsformen der "Kultur des Todes" in der Gegenwartsgesellschaft, die von einer materialistischen Auffassung von Sex beherrscht sei. Die Herausforderung für die Gläubigen bestehe darin, dieser verbreiteten "Kultur des Todes" zu widerstehen. Nur so könnten die Gläubigen auch im Bereich der neuen medizinischen Techniken die "menschliche und ewige Qualität des Lebens" jeder Person in Erinnerung rufen.
"Ein menschliches Wesen" Ein Embryo sei unter allen Umständen ein menschliches Wesen, betonte der Präsident der Akademie, Bischof Elio Sgreccia, bei der Vorstellung des Tagungsprogramms. Dies gelte auch für im Labor erzeugte oder eingefrorene Embryonen.
Um den Embryonen aber einen rechtlichen Status zu geben, sei es notwendig, ihre Natur zu verstehen, betonte Prof. Adriano Bompiani von der Katholischen Universität Rom. Es sei nicht ausreichend, den Embryo "unter dem Mikroskop" zu sehen. Vielmehr gehe es darum, auch die genetischen, morphologischen, biochemischen und molekularbiologischen Aspekte zu beachten.
Vom rational-wissenschaftlichen Standpunkt aus müsse man sagen, dass die Entstehung eines neuen menschlichen Wesens mit der Begegnung zwischen einer Samen- und einer Eizelle beginne.
Der Humangenetiker Prof. Kevin Fitzgerald (Washington) verwies auf die ethischen Probleme der Präimplantationsdiagnostik (PID).

PID: Warnung vor "unkontrollierbarer Menschen-Selektion"
"Aktion Leben"-Vorsitzender Aiginger, Gynäkologe Huber und evangelischer Theologe
Körtner diskutierten in Wien über umstrittene Präimplantationsdiagnostik

Wien, 17.2.06 (KAP) Vor der Gefahr einer "nicht zu kontrollierenden Menschen-Selektion" durch die so genannte Präimplantations-diagnostik (PID) hat der Vorsitzende der "Aktion Leben", Prof. Paul Aiginger, gewarnt. Wie Aiginger am Donnerstagabend bei einer Diskussion mit dem Wiener Gynäkologen Prof. Johannes Huber und dem evangelischen Moraltheologen Prof. Ulrich Körtner sagte, gebe es für die umstrittene PID "sehr viel Begeisterung und einseitige Information", jedoch "sehr wenig langfristige Ergebnisse".
Mittlerweile hätten jedoch erste Studien zur Erfolgsquote der Diagnose-Ergebnisse gezeigt, dass auch "die Wissenschaftlichkeit der bisherigen Forschung in Zweifel gezogen werden muss". Er wolle sich als Vorsitzender der "Aktion Leben" aber nicht hinter "technischen Fragen verstecken", sondern bewusst auch den Bereich der ethischen Fragen anschneiden, sagte Aiginger.
Auch der Gynäkologe Johannes Huber räumte ein, dass es "Grauzonen und eine medizinische Unsicherheit" bei der PID gebe. Dies sei auf ein "völliges Fehlen prospektiver Studien" zurückzuführen, die normalerweise die wissenschaftliche Forschung begleiten. Heute müsse aus ärztlicher Sicht zugegeben werden, dass die PID nicht "so klar und so evident" in ihren Abläufen und in ihrer wissenschaftlichen Bewertung ist, "wie es landläufig dargestellt wurde". Dennoch sei er "nach wie vor dafür, dass in gewissen klaren Situationen die PID eine Variante" ist, so Huber.
Allerdings teile er - so Huber - nicht mehr die "ursprüngliche Begeisterung", mit der er in der Ethikkommission des Bundeskanzlers anfänglich für die PID eingetreten sei. Er habe mittlerweile "ein bisschen dazugelernt" und seine Meinung "zwar nicht geändert, aber modifiziert".
Deutlich sprach sich Huber in diesem Zusammenhang für eine breitere gesellschaftliche Debatte aus, die nicht allein von Eliten geführt werden dürfe. Für Ärzte und Wissenschaftler gelte es in einer solchen Debatte, "deutlich zu machen, ob ein ’conflict of interest’ besteht", so Huber. Man sollte offen legen, ob Studien und Stellungnahmen durch Wirtschaft und Privatinvestoren finanziert werden. Für eine "eingeschränkte Zulassung" der Präimplantationsdiagnostik sprach sich der evangelische Theologe Ulrich Körtner aus. Körtner betonte, er nehme Bedenken durchaus ernst, dass man mit der PID auf dem Weg zum "Designer- Baby", zum "gläsernen Menschen" und zu einer "Menschenzüchter-Mentalität" sei. Wenn aber die PID zur Kontrolle der generellen Lebensfähigkeit künstlich gezeugter Embryos durchgeführt werde, plädiere er nach wie vor "für eine eingeschr änkte Zulassung" dieses Verfahrens, so Körtner.
Hierzu bedürfe es jedoch "klarer gesetzlicher und prozeduraler Rahmenbedingungen", um eine unkontrollierte Praxis der Präimplantationsdiagnostik zu verhindern.
Alle drei Diskutanten forderten eine breitere öffentliche Debatte über die PID ein. Es müsse auch in Österreich endlich öffentlich über PID diskutiert und dabei gerade die Frage in den Mittelpunkt gerückt werden, "welche Gesellschaft wir langfristig wollen".

US-Wissenschaftsakademie will Stammzellenforschung überwachen

Washington, 16.2.06 (KAP) In den USA soll ein neues unabhängiges Kontrollgremium zur Überwachung der Stammzellenforschung entstehen.
Wie die "New York Times" am Donnerstag berichtete, wolle die Akademie der Wissenschaften damit eine Lücke der nationalen Wissenschaftsaufsicht schließen. In den USA ist die "Verwendung" von embryonalen Stammzellen derzeit auf Stammzell-Linien beschränkt, die vor dem 9. August 2001 entstanden sind. Die zuständige Gesundheitsbehörde hat aber keine weiteren ethischen Richtlinien formuliert.
Fragen der biologischen Forschung werden in der USA grundsätzlich von der nationalen Gesundheitsbehörde behandelt. Diese Bundesagentur finanziert beispielsweise die große Mehrheit der biomedizinischen Forschungen.
Die Behörde ist aber nicht als Ethikkommission angelegt. Daher hatten sich Forschende immer häufiger mit Ethikfragen an die unabhängige Akademie der Wissenschaften gewandt.
Im neuen Ausschuss der Akademie sollen dem Bericht zufolge keine Wissenschaftler vertre-ten sein, die selbst mit embryonalen Stammzellen arbeiten. Damit sollen mögliche Interessenkonflikte vermieden werden. Auch die Finanzierung müsse regierungsunabhängig bleiben. Das Kontrollgremium soll sich aus privaten Sponsorengeldern finanzieren.
Kritiker befürchten aber, dass sich die Akademie nur schwer des politischen Drucks durch die Regierung entziehen kann. Ein Mitglied der Akademie, Frances Sharples, versicherte hingegen, dass das Weiße Haus mit seiner ablehnenden Haltung zur Stammzellenforschung keinerlei Einfluss auf den Ausschuss oder seine Regeln ausübe oder ausüben werde.
Im vergangenen April hatte die Akademie Richtlinien zur Selbstverpflichtung in der Stammzellenforschung veröffentlicht. Sie empfahl damals den Universitäten des Landes, eigene Ausschüsse zur Beratung der Forschenden einzurichten. Das neue Komitee der Wissenschaftsakademie soll als ständige Einrichtung ethische Richtlinien fortlaufend aktualisieren und dem Stand der Forschung anpassen.

Pariser Erzbischof warnt vor Hoffnungen auf Embryonenforschung

Paris, 16.2.06 (KAP) Der Pariser Erzbischof Andre Vingt-Trois hat vor übertriebenen Hoffnungen auf die Embryonenforschung gewarnt. Es würden Wunder versprochen, wie man sie im religiösen Bereich nicht zu verlangen wage, sagte Vingt-Trois in einem Interview für die katholische Wo-chenzeitung "La Vie". Frankreich hatte kürzlich mit Ausführungsbestimmungen zu einem 2004 beschlossenen Gesetz die rechtlichen Voraussetzungen für die "embryonenverbrauchende" Forschung geschaffen.
Der Pariser Erzbischof sagte, dass die ethisch unbedenkliche Forschung mit Stammzellen von Erwachsenen viel versprechende Ergebnisse erziele. Diese Forschungsrichtung müsse vorrangig gefördert werden. Vingt-Trois kritisierte, dass bei der "In-vitro-Fertilisation" für Ehepaare so genannte "überzählige" Embryonen geschaffen werden.
Wissenschaftler können nach dem französischen Erlass jetzt mit diesen Embryonen arbeiten, wenn die Eltern schriftlich zustimmen. Die Eltern haben dabei eine Bedenkzeit von drei Monaten. Schätzungen gehen davon aus, dass in Frankreich mehr als 100.000 "überzählige Embryonen" tiefgekühlt lagern. Sie wurden zur künstlichen Befruchtung erzeugt, aber nicht "verwendet".

Gesetz über „Patientenverfügung“ passierte Ministerrat
Rechtliche Rahmenbedingungen festgelegt – Aktive Sterbehilfe bleibt weiterhin verboten – Körtner: „Recht, nicht Pflicht zu leben“

Wien, 8. Februar 2006 (epd Ö) Rechtliche Rahmenbedingungen für die so genannte „Patientenverfügung“ soll ein neues Gesetz schaffen, das am 2. Februar den Ministerrat passierte. Mit dieser „Patientenverfügung“ kann deponiert werden, welche lebensverlängernden Behandlungen unterbleiben sollen. Die Ärzte sollen auf diese Weise den Willen des Patienten für den Fall kennen, dass er sich selbst nicht mehr klar äußern kann. Mit dem neuen Gesetz soll die Praxis der Patientenverfügungen, nach denen zunehmende Nachfrage besteht, aus dem rechtlichen „Graubereich“ herausgeholt werden.
Der vorliegende Gesetzesentwurf wurde vom Gesundheitsministerium in Zusammenarbeit mit dem Justizministerium erarbeitet. Dabei wurden auch Gespräche u.a. mit der Bioethikkommission des Bundeskanzleramtes, der Caritas, der Hospizbewegung, der Bischofskonferenz, der Ärztekammer sowie der Patientenanwaltschaft geführt. Von der Bioethikkommission des Bundeskanzleramtes waren vor allem die beiden Theologen Prof. Ulrich Körtner und Prof. Günter Virt sowie der Medizinrechts-Experte Christian Kopetzki eingebunden.
Im „Standard“ erklärte Körtner, es gebe ein Recht auf Leben. Darauf folge jedoch keine „Pflicht zu leben“. Der Entwurf sei ein guter Kompromiss, „weil die Hintertüren nicht aufgemacht wurden, um den Patientenwillen doch noch auszuhebeln“. Körtner schlägt eine Vorsorgevollmacht vor, in der Patienten festlegen können, wer schlussendlich ihren Willen interpretieren darf.
Der Gesetzesentwurf regelt, was unter einer „Patientenverfügung“ zu verstehen ist. Diese sei eine Willensäußerung, mit der Menschen für den Fall, dass sie zum Krankheitszeitpunkt nicht mehr einsichts- und urteilsfähig sind oder sich nicht mehr äußern können, bestimmte Behandlungen ablehnen. Eine „Patientenverfügung“ sei verbindlich, wenn sie schriftlich unter Angabe des Datums vor einem Rechtsanwalt, einem Notar oder einem rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretungen errichtet worden ist und der Patient über die Folgen der „Patientenverfügung“
sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs belehrt worden ist.
Um dem Patienten auch die rechtlichen Auswirkungen seiner Verfügung von vornherein klarzulegen, ist vor der Anfertigung eine umfassende Beratung vorgesehen, um Unklarhei ten, Missverständnisse und Ungereimtheiten zu vermeiden. Die „Patientenverfügung“ darf nur vom Betroffenen selbst – und nicht von einem Vertreter – abgegeben werden. Und sie muss den allgemeinen Anforderungen an eine zivilrechtliche Erklärung entsprechen. Die „Patientenverfügung“ verliert nach Ablauf von fünf Jahren ab der Errichtung ihre Verbindlichkeit, sofern der Patient nicht eine kürzere Frist bestimmt hat. Die Verfügung kann nach entsprechender ärztlicher Aufklärung erneuert werden und gilt dann wiederum fünf Jahre.

Europaparlament: Embryonenforschung nicht fördern
Frauenausschuss warnt zugleich vor jeder Form des menschlichen Klonens

Brüssel, 31.1.06 (KAP) Ein Ausschuss des Europaparlaments hat sich gegen die Förderung von "verbrauchender" Embryonenforschung ausgesprochen. Der Frauenausschuss lehnte auch die Förderung der Forschung mit embryonalen Stammzellen sowie jede Form des menschlichen Klonens ab. EU-Ministerrat und Europaparlament beraten derzeit das 7. Forschungs- Rahmenprogramm der EU, das ab 2007 gelten soll.
Der christdemokratische Europaabgeordnete und Bioethik-Experte Peter Liese begrüßte das Votum des Frauenausschusses. Beim Klonen von menschlichen Embryonen und bei der Embryonen- und Stammzellenforschung drohten zudem Frauen als Eizellspenderinnen "ausgebeutet" zu werden, erklärte der Bioethik-Experte der christdemokratischen EVP/PPE-Fraktion. Der Skandal um den südkoreanischen Klonforscher Hwang Woo-Suk habe dies deutlich gemacht.

Schottlands Kirchen gegen Änderungen bei Embryonenschutz

London, 15.1.06 (KAP) Gegen eine weitere Liberalisierung des britischen Embryonenforschungsgesetzes haben sich die Kirchen in Schottland ausgesprochen. Die laufenden Beratungen für eine Anpassung "an neue wissenschaftliche Fortschritte" drohten, menschliche
Embryonen zu reinen "Forschungsobjekten" zu machen, heißt es in einer Stellungnahme der
presbyterianischen Church of Scotland.
Die Zerstörung von Embryonen mit dem Ziel, vielleicht zur Therapie eines anderen Menschen beizutragen, könne niemals legitim sein und sei mit der Erlaubnis zum Mord gleichzusetzen, heißt es in der Stellungnahme. Die katholische Kirche warnte, dass die Pläne die "Ermordung menschlicher Wesen in enormen Ausmaß" zur Folge hätten. Hier drohe eine Entwicklung, die Kinder zu "menschlichen Ersatzteillagern" mache, kritisieren die Kirchen.
Die britische Regierung will in der laufenden Legislaturperiode das so genannte Forschungsklonen zur Erforschung von Therapiewegen bei Alzheimer oder Parkinson weiter liberalisieren. Auch die Auflagen für die Präimplantationsdiagnostik (PID) sollen abgebaut werden.
Künftig könnte dann "aus sozialen Gründen" eine Selektion nach Geschlecht erlaubt sein. Im europäischen Vergleich gibt es in Großbritannien schon jetzt die "liberalste" Gesetzgebung zur Biomedizin.
Vor kurzem bekundete der Erzeuger des Klonschafes Dolly, Ian Wilmut, die Hoffnung, schon bald die Erlaubnis für Stammzellen-Experimente zur Therapie von Schwerkranken zu erhalten. Er kenne "viele" Patienten, die für diese Experimente zur Verfügung stünden.
Unterdessen warf der bis vor kurzem in Sheffield arbeitende Klonpionier Miodrag Stojkovic seiner Mitarbeiterin Alison Murdoch vor, im Wettlauf mit anderen Forschungsteams gemeinsame Ergebnisse vorschnell publik gemacht zu haben. Murdoch sei mit den Experimenten mit dem ersten in Großbritannien geklonten menschlichen Embryo an die Presse gegangen, ohne die wissenschaftliche Überprüfung durch das Fachjournal "Nature" abgewartet zu haben.

Embryonenforschung: Katholische Akademiker unterstützen Gehrer
"Verbrauchende" Embryonenforschung darf nicht aus EU-Mitteln finanziert werden

Wien, 6.12.05 (KAP) Der Katholische Akademikerverband Österreichs (KAVÖ) begrüßt die Weigerung von Wissenschaftsministerin Elisabeth Gehrer, dem Einsatz von EU-Mitteln für die "verbrauchende" Embryonenforschung zuzustimmen. Bedauerlicherweise sei der breiten Öffentlichkeit kaum bewusst, dass im Zusammenhang mit dem EU-Finanzrahmen 2007-2013 auch die Weichen in der ethisch hochsensiblen Frage der "verbrauchenden Embryonenforschung" gestellt werden, betonte KAVÖ-Präsident Paul Schulmeister am Dienstag im Gespräch mit "Kathpress". Großbritannien und andere Staaten forderten, dass künftig europäische Steuergelder auch für Forschungen zu verwenden sind, bei denen Embryonen zerstört werden. Dies würde bedeuten, dass Finanzmittel auch aus jenen zehn EU-Staaten zum Einsatz kommen, in denen diese Art Forschung derzeit verboten ist.
Solche Entscheidungen dürfen nicht "im stillen Kämmerlein der Experten" getroffen werden, als ginge das die Gesellschaft nichts an, betonte Schulmeister. Wenn es um "das Selbstbild des Menschen und um den Schutz der menschlichen Würde" geht, sei die Gesellschaft selbst zentral angesprochen. Auch Grundlagenforschungen, aus denen sich eventuell künftig Heilungschancen für schwer kranke Menschen ergeben könnten, müssten darauf ausgerichtet sein, Alternativen zur "verbrauchenden" Embryonenforschung zu finden.
Erfreulicherweise hätten sich Österreich und sechs weitere Länder (darunter Deutschland und Italien) bei der jüngsten Konferenz der EU-Forschungsminister abermals geweigert, EU-Gelder für eine "verbrauchende" Embryonenforschung freizugeben, unterstrich Schulmeister. Es sei zu hoffen, dass die sieben EU-Mitglieder ihre Sperrminorität in dieser Frage auch beim EU-Gipfel Mitte Dezember wirksam werden lassen, bei dem unter britischem Vorsitz eine Lösung im gesamten EU-Finanzstreit gesucht wird. Sollte die Frage erst 2006 zur Entscheidung kommen, bleibe die österreichische EU-Präsidentschaft im ersten Halbjahr 2006 eindringlich aufgefordert, mit aller Kraft zu verhindern, dass Forschungen, bei denen Embryonen zerstört werden, finanzielle Unterstützung der EU erhalten.

Neuseeland will Import von Stammzellen zulassen

Wellington, 4.12.05 (KAP) Das neuseeländische Gesundheitsministerium hat am Wochenende Richtlinien zum Import embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken vorgestellt. Demnach können Stammzellen eingeführt werden, die aus "überzähligen" Embryonen gewonnen wurden, wie sie im Rahmen der In-vitro-Fertilisation erzeugt werden. Die neuseeländischen Genforscher müssen vor einer Ethikkommission nachweisen, dass es für ihr jeweiliges Forschungsprojekt keine Alternative zu den menschlichen Stammzellen gibt.
Gegner der Stammzellenforschung kritisierten die Regelung. "Alle Embryos haben den gleichen Status. Das Leben verdient bedingungslosen Respekt", sagte der bioethische Sprecher der katholischen Kirche Neuseelands, John Kleinsmann, der neuseeländischen Tageszeitung "The New Zealand Herald". Die Lebensschutzorganisation "Recht auf Leben" sieht in den Richtlinien einen "einen weiteren Schritt hin zur Missachtung des Lebens".

Schweiz: Bioethikkommission der Kirche gegen PID
Legalisierung wäre "ein erster Schritt hin zu einer Politik der Eugenik in der Schweiz"

Bern, 2.12.05 (KAP) Die Bioethik-Kommission der Schweizer Bischofskonferenz (SBK/CES) hat Pläne zur Legalisierung der Präimplantationsdiagnostik (PID) scharf verurteilt. Eine solche Legalisierung würde erstmals in der Schweiz eine "ausdrückliche Politik der Eugenik" begründen und sei darüber hinaus ein "Affront für viele behinderte Menschen", hält in einer am Freitag verbreiteten Stellungnahme fest. Die Kommission hofft, dass sich das Parlament gegen einen Vorschlag zur Zulassung der PID stellen wird.
Die Präimplantationsdiagnostik sei insofern eine Form der Eugenik, als sie zu einer Art von Selektion führe: Jeder Embryo werde vernichtet, dessen defekte Gene möglicherweise zu einer Erbkrankheit führen könnten. Die Unterscheidung von "akzeptablen" und "inakzeptablen" Embryonen sei jedoch "willkürlich", betont die Bioethik-Kommission der Schweizer Bischöfe.
Die PID widerspricht nach Überzeugung der Kommission auch der menschlichen Würde, wie sie von der schweizerischen Bundesverfassung geschützt wird. Bei einer Legalisierung dieser Methode würden die Prinzipien von Gleichheit und Gerechtigkeit verletzt. Weil dadurch Menschen mit Behinderung kein Lebensrecht mehr hätten, sei die PID "ein Affront für viele behinderte Menschen".
Aus christlicher Sicht sei menschliches Leben eine Gabe Gottes, die vom ersten Moment an geschützt werden müsse, hält die Kommission fest: "Jeder Mensch ist ab der Empfängnis ein von Gott nach dessen Bild und Gleichnis geschaffenes Wesen". Der Mensch müsse deshalb stets als Person geachtet werden, und das gelte auch für den Embryo. Denn dieser verfüge über ein "aktives Potenzial", das er in den Eigenschaften der erwachsenen Person verwirklichen werde.

UNESCO-Generalkonferenz verabschiedet Bioethik-Erklärung

Paris, 19.10.05 (KAP) Die UNESCO-Generalkonferenz hat erstmals eine weltweite Erklärung zur Bioethik verabschiedet. Die Entscheidung sei einstimmig gefallen, teilte ein UNESCO-Sprecher am Mittwoch auf Anfrage in Paris mit. Allerdings machten einige Staaten Vorbehalte geltend. Die UNESCO-Bioethik-Erklärung soll weltweite Mindeststandards für ethische Fragen in der Medizin setzen, ist aber rechtlich nicht bindend.
Die UNESCO-Erklärung ist die erste globale Festlegung von ethischen Mindeststandards in der Medizin. Den Unterzeichnerstaaten bleibt aber weiter offen, weiter reichende Schutzvorschriften einzuführen oder beizubehalten.
Auf Kritik stößt vor allem die Vorschrift in der Erklärung, wonach auch an nicht-einwilligungsfähigen Patienten geforscht werden darf, wenn diese nur einem "minimalen Risiko" und einer "minimalen Belastung" ausgesetzt würden. Diese Forschung soll der Erklärung zufolge in Ausnahmefällen auch dann zulässig sein, wenn sie nicht dem direkten Wohl der Patienten dient, sondern etwa anderen, die an der gleichen Krankheit leiden. Dies seien unbestimmte Rechtsbegriffe, kritisierten mehrere Organisationen.

Großbritannien: Entwurf für Sterbehilfegesetz wird verändert
Lord Joffe machte Rückzieher

London, 11.10.05 (KAP) Nach einer Debatte des britischen Oberhauses kündigt sich eine Änderung des umstrittenen Gesetzentwurfs zur Zulassung von aktiver Sterbehilfe und Beihilfe zum Selbstmord an. Der Autor der Initiative, Lord Joel Joffe, sagte, er wolle die Neuregelungen auf die Beihilfe zum Suizid beschränken, wie die Londoner "Times" am Dienstag berichtete. Demnach sollten Ärzte in Großbritannien die Möglichkeit erhalten, unheilbar kranken Patienten tödlich wirkende Substanzen zu verschreiben.
Diese könnten die Patienten dann aber nur selbst einnehmen. Die bisher vorgesehene Legalisierung der Tötung auf Verlangen durch Mediziner solle gestrichen werden.
Joffe rechnet damit, dass etwa 650 Patienten pro Jahr von der von ihm vorgeschlagenen Neuregelung Gebrauch machen. Der überarbeitete Gesetzentwurf soll den Berichten zufolge im November dem Unterhaus vorgelegt werden.
Eine endgültige Abstimmung wird nicht vor dem kommenden Sommer erwartet. Mehrere Mitglieder des Oberhauses warnten in der mehrstündigen Debatte am Montagabend vor der Annahme der Neuregelungen.
Gesundheitsminister Norman Warner betonte den "neutralen" Standpunkt der Regierung, verwies aber auf "tief gehende und komplexe ethische Fragen". Die britischen Euthanasie-Befürworter kritisierten den Rückzug Joffes von einer weiter reichenden Liberalisierung. Die anglikanische und die katholische Kirche hatte wiederholt eindringlich vor dem Gesetz gewarnt.

Palliativpflege in Europa noch immer "Stiefkind"
Beim "European Health Forum" in Gastein wurde auf die sehr unterschiedliche Lage in den Ländern Europas aufmerksam gemacht - Österreich liegt im Mittelfeld

Salzburg, 9.10.05 (KAP) Die medizinische Begleitung sterbender Menschen (Palliativmedizin) ist weiterhin ein Stiefkind der modernen Gesundheitssysteme und Millionen Menschen sterben weltweit jährlich schlecht betreut. Anlässlich des Welthospiztages wurden beim "European Health Forum" in Gastein, der wichtigsten gesundheitspolitischen Fachveranstaltung in Europa, Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation in der Europäischen Union erörtert.
Angesichts der demographischen Veränderungen - der Anteil der alten Menschen über 80 steigt seit Jahren stark an - gewinnt die Palliativmedizin kontinuierlich an Bedeutung. Eine beim "European Health Forum" vorgestellte Studie zeigt deutliche Unterschiede in der Qualität und Dichte des Palliativangebots in den EU-Mitgliedsstaaten. Großbritannien, das bereits seit 1967 eine Hospizbewegung hat, ist Spitzenreiter: Auf eine Million Einwohner kommen 16 Palliativeinrichtungen, seien es ambulante Teams oder stationäre Einheiten. In Italien und der Schweiz sind es knapp sechs, in Ungarn weniger als fünf, in Deutschland und Slowenien rund vier. Als Schlusslichter erwiesen sich bisher Tschechien und die Slowakei: In diesen Ländern gibt es nur rund eine Palliativeinheit pro eine Million Menschen. Österreich liegt mit knapp fünf stationären Einheiten pro Million Einwohner im Mittelfeld.
Erhoben wurden diese Daten von der "Europäischen Gesellschaft für Palliativpflege" (EAPC). Die Organisation zählt inzwischen Mitglieder aus 21 europäischen Ländern und setzt sich für die Förderung der Palliativpflege ein.
Ziel der Untersuchung, so Vorstandsmitglied Carlos Centeno in Gastein, ist "die Erstellung eines Palliativpflege-Atlas zur Lage in allen europäischen Staaten". Außerdem werde eine europaweite Vernetzung von Schlüsselkräften in der Palliativversorgung angestrebt, um auch in diesem Bereich den in anderen medizinischen Disziplinen längst selbstverständlichen internationalen Erfahrungsaustausch zu institutionalisieren.
Von der nationalen und europäischen Gesundheitspolitik fordert die EAPC, die Palliativ- und Hospizpflege als Teil der Gesundheitsversorgung zu sehen, klar definierte Entwicklungspläne dafür festzulegen und die nötigen Mittel bereit zu stellen. (Informationen: Thomas Brey, Tel. 0676/542.39.09, E-Mail: ehfg@mbdialog.at).

Großbritannien: Kirchen gegen Legalisierung der Euthanasie

London, 9.10.05 (KAP) Katholische und anglikanische Bischöfe haben in Großbritannien vor der Legalisierung der aktiven Sterbehilfe und der Beihilfe zum Selbstmord gewarnt. Der anglikani-sche Erzbischof von Canterbury, Rowan Williams, betonte in einem Gastbeitrag für die "Mail on Sunday", er habe bei seiner sterbenden Mutter "schmerzvolle Momente des Verfalls und der Demenz" erlebt. Er lehne aber jede Aufweichung der Gesetzeslage ab, da das Leben als Geschenk Gottes nicht zur menschlichen Verfügung stehe.
Am Montag sollte das britische Oberhaus über einen Gesetzesvorschlag zur Liberalisierung der Sterbehilfe debattieren.
Der Erzbischof von Westminster, Kardinal Cormac Murphy O'Connor, sagte der BBC, Gesetze sollten Leben schützen. Er zeigte sich besorgt, dass "das Recht, zu sterben zu einer Pflicht, zu sterben" werden könne, wenn Schwerkranke und Pflegebedürftige unter Druck geraten würden. Er verwies auf die gestiegene Anzahl von Hospizen und die Fortschritte in der Palliativ-medizin. Der Zeitraum des Sterbens sei ein "extrem wichtiger Moment" im Leben des Menschen.
Der Gesetzesentwurf sieht eine Neuregelung bei der aktiven Sterbehilfe und der Beihilfe zum Selbstmord für Todkranke im Endstadium vor. Demnach soll ärztliche Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen zulässig sein. So müsse unter anderem der Todeswunsch des Patienten "frei" und bei "voller Zurechnungsfähigkeit" erfolgen und die Schmerzen lindernde Palliativmedizin als Alternative angeboten werden, heißt es in dem von Lord Joel Joffe eingebrachten Gesetzesentwurf.

EU-Kommission will Regeln für Embryonenforschung beibehalten

Brüssel, 21.9.05 (KAP) Die EU-Kommission will bei der Förderung der Embryonenforschung auch in den nächsten Jahren an den bestehenden Regeln festhalten. Dadurch seien strenge ethische und wissenschaftliche Voraussetzungen für die Förderung der Forschungsprojekte mit embryonalen Stammzellen festgelegt, sagte Sprecherin Antonia Mochan am Mittwoch in Brüssel nach einem entsprechenden Kommissionsbeschluss.
In der Praxis wurden bislang keine national verbotenen Versuche gefördert.
Europaabgeordnete aller Fraktionen hatten die Kommission zu Wochenbeginn aufgefordert, strengere Regeln zu beschließen und die verbrauchende Embryonenforschung ganz aus der EU-Forschungsförderung auszuschließen.

Sprecherin: "Unterschiedliche Meinungen" Die Sprecherin von EU-Forschungskommissar Janez Potocnik sagte, Priorität sollten in jedem Fall Projekte haben, die mit den unumstrittenen adulten Stammzellen oder solchen aus Nabelschnurblut durchgeführt werden. Die wissenschaftliche Prüfung eines jeden Projekts diene dazu, sicher zu stellen, dass "Forschung mit embryonalen Stammzellen nur dann gefördert werde,wenn es dazu keine Alternativen gebe". Zudem müssten die Mitgliedsstaaten die Zustimmung zu jedem Forschungsprojekt erteilen. Ganz ausgeschlossen seien Projekte zum "reproduktiven" oder "therapeutischen" Klonen.
Antonia Mochan verwies darauf, dass im sechsten EU-Forschungsrahmenprogramm, das zu Jahresende ausläuft, insgesamt nur vier Projekte gefördert wurden, in denen Versuche mit embryonalen Stammzellen einbezogen waren.
Dies sei ein minimaler Anteil an der gesamten EU-Forschungsförderung. Mochan räumte aber ein, dass es in der Frage auch innerhalb der Kommission unterschiedliche Meinungen gegeben habe.

Forschungsförderung bis 2013
Die Beschlussfassung der EU-Kommission betrifft das nächste, von 2007 bis 2013 reichende EU-Forschungsrahmenprogramm. Über die Ausgestaltung des Programms und seine Finanzierung ist noch nicht entschieden. Bereits beim sechsten Forschungsrahmenprogramm für die Jahre 2003 bis 2006 war die Förderung der Embryonenforschung heftig umstritten.

Gentechnik-Gesetz: Umstrittener Gen-Check an Embryonen verhindert
Gesetzesnovelle wird ohne Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) in den Ministerrat kommen - "Freude und Genugtuung" bei der "Aktion Leben"

Wien, 16.9.05 (KAP) Mit "Freude und Genugtuung" hat die "Aktion Leben" am Freitag auf die Nachricht reagiert, dass der Entwurf für ein neues Gentechnik-Gesetz, mit dem die heftig umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) in Österreich eingeführt werden sollte, nun zurückgenommen wurde. Justizministerin Karin Gastinger habe im Gespräch mit Vertreterinnen der "Aktion Leben" eingeräumt, dass ein derart bedeutsames gesellschaftspolitisches Vorhaben noch einer eingehenden Diskussion unter Hinzuziehung von Betroffenen bedürfe.
Bei dem Gespräch hatte die Generalsekretärin der "Aktion Leben", Gertraude Steindl, erklärt, dass die im beschränkten Umfang beabsichtigte Zulassung der PID in der praktischen Anwendung im Labor nicht kontrollierbar sei. Dies hätten mehrere Wissenschaftler die kein finanzielles Interesse an der Einführung der PID hätten, bestätigt. "Ein bisschen PID gibt es nicht", so Steindl. Man müsse sich darüber im Klaren sein, dass die PID in erster Linie ein Instrument der Selektion sei, die menschliches Leben einer Qualitätskontrolle unterwerfe.
Steindl dankte nochmals den vielen tausenden Unterzeichnern der Parlamentarischen Bürgerinitiative der "Aktion Leben", die sich gegen die Zulassung der PID in Österreich ausgesprochen hatten. "Ohne diese Schubkraft im Rücken wäre der Widerstand gegen dieses Gesetz sicherlich noch schwieriger gewesen", so die "Aktion Leben"-Generalsekretärin.
An dem Gespräch mit der Justizministerin hatten auch Vertreter von Behindertenorganisationen teilgenommen. Auch die "Lebenshilfe Wien" begrüßte am Freitag die abgesagte PID-Zulassung. Justizministerin Gastinger habe sich mit Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat darüber geeinigt, dass eine Zulassung der PID zum derzeitigen Informations- und Diskussionsstand auf keinen Fall Eingang in die Gesetze finden dürfe. Die Gesetzesnovelle werde ohne die zunächst geplante Zulassung der PID am 20. September in den Ministerrat gelangen.
Die ursprünglich geplante Zulassung der PID in bestimmten Fällen hatte eine Welle des Protestes ausgelöst. Auch die Österreichische Bischofskonferenz hatte an die Regierung appelliert, bei der Novellierung des Gentechnikgesetzes nicht durch die Einführung der heftig umstrittenen "Präimplantationsdiagnostik" (PID) den Wert des menschlichen Lebens "pränatal zu selektieren". In einer Erklärung, die von Österreichs "Familien-Bischof" Klaus Küng veröffentlicht worden war, erinnerten die Bischöfe an ihre wiederholten Warnungen in den vergangenen Jahren, bei der PID Ausnahmen zu gestatten. Die PID würde "einer nicht kontrollierbaren Menschenselektion Tür und Tor öffnen".
Auf scharfe Kritik war auch die Vorgangsweise der Regierung bei der geplanten Einführung der umstrittenen PID gestoßen: Für den Ende Juli vom Gesundheitsministerium vorgelegten Gesetzesentwurf hatte es - mitten in der Sommer-Urlaubszeit - nur eine Begutachtungsfrist bis 20. August gegeben. Auch die Wiener Rechtsanwaltskammer hatte diese Vorgangsweise als Versuch kritisiert, die Gentechnik ohne die nötige breite Diskussion auszuweiten.

Bischofskonferenz warnt vor Präimplantationsdiagnostik
Appell der Bischöfe zur Novellierung des Gentechnikgesetzes: Bei Präimplantationsdiagnostik keine Ausnahmen gestatten - Würde einer nicht kontrollierbaren "Menschenselektion" Tür und Tor öffnen

Wien, 11.8.05 (KAP) Die Österreichische Bischofskonferenz hat am Freitag an die Regierung appelliert, bei der Novellierung des Gentechnikgesetzes nicht durch die Einführung der heftig umstrittenen "Präimplantationsdiagnostik" (PID) den Wert des menschlichen Lebens "pränatal zu selektieren". In einer Erklärung, die von Österreichs "Familien-Bischof" Klaus Küng veröffentlicht wurde, erinnern die Bischöfe an ihre wie derholten Warnungen in den vergangenen Jahren, bei der PID Ausnahmen zu gestatten. Die PID würde "einer nicht kontrollierbaren Menschenselektion Tür und Tor öffnen".
Wie es in der Erklärung der Bischofskonferenz heißt, würden mit der PID "zu Gunsten einer scheinbar größeren Effizienz grundlegende ethische Prinzipien bei Seite gelassen". Von Anfang an sei die Praxis der künstlichen Befruchtung von dieser Haltung gekennzeichnet gewesen: nämlich von "der Suche nach Erfolg, auch wenn manche ethische Prinzipien übergangen werden".
Bei der Novellierung des Medizinfortpflanzungsgesetzes sei trotz aller Hinweise der Bischöfe "die Chance versäumt" worden, gewisse wichtige Eingrenzungen vorzunehmen, wie etwa die Limitierung der Zahl der befruchteten Eizellen auf drei zur Vermeidung überschüssiger Embryonen oder das klare Verbot des therapeutischen Klonens. Um so mehr ersucht die Bischofskonferenz, bei der Novellierung des Gentechnikgesetzes nicht durch Einführung der PID "den Wert des menschlichen Lebens pränatal zu selektieren", heißt es wörtlich in der Stellungnahme.

"Geschäft mit dem Leben" muss Grenzen haben
Evangelischer Theologe Körtner warnt bei "Salzburger Hochschulwochen" aber auch vor "unreflektiertem Gebrauch" des Begriffs "Leben"

Salzburg, 4.8.05 (KAP) Vor einem ausufernden "Geschäft mit dem Leben" hat der evangelische Theologe und Vorstand des "Institutes für Ethik und Recht in der Medizin" der Universität Wien, Prof. Ulrich Körtner, bei den "Salzburger Hochschulwochen" gewarnt. Die gesundheitspolitische Debatte werde heute vor allem von medizinökonomischen Fragen bestimmt. Umso mehr sollte nach dem Ziel und Zweck der Medizin gefragt werden. Durch den Fortschritt der modernen Medizin kämen nämlich auch immer mehr neue Krankheiten "auf den Markt". Auch die steigende Lebenserwartung führe zur brennenden Frage, wie Ressourcen gerecht verteilt werden können, wie ein gerechter Zugang zur Grundversorgung und zu bestimmten Dienstleistungen gewährleistet werden kann.
Auch wenn die Ökonomie ein "Teil des Lebens" sei, könne sie sehr leicht "lebensfeindlich" werden, erinnerte Körtner. Der Theologe ging in diesem Zusammenhang auch auf Bestrebungen ein, Bausteine des Lebens zu patentieren.
Aus christlicher Sicht sei dafür einzutreten, dass nicht nur die Würde des Menschen, sondern auch die Würde allen sonstigen Lebens geachtet und geschützt wird, so Körtner: "Ein Eigentumsrecht am Leben, konkret eine Patenterteilung auf Leben als solches, kann und darf es nicht geben.
Das Geschäft mit dem Leben stößt hier an seine ethische Grenze".
Es sei aber schwierig, die Begriffe "Natur" und "Leben" genau zu definieren, räumte Körtner
ein. Solange der Begriff "Leben" nicht präzisiert sei, bedeute auch Lebensbejahung "alles Mögli
che". Darin sieht der Theologe auch Gefahren für die christliche Ethik. Wenn sie in den Sog eines
unreflektierten Gebrauchs des Wortes "Leben" gerät, laufe sie Gefahr, "mit einem religiösen Durchlauferhitzer für Allerweltsweisheiten verwechselt zu werden". Wo suggestive Formeln an die Stelle klarer Begriffe treten, verflache die
Ethik zum moralischen "Appell".
Das betreffe, so Körtner, auch den Begriff von der "Unverfügbarkeit des Lebens". Das Leben sei so beschaffen, "dass wir ständig über anderes Leben verfügen müssen", sei es in der Tierzucht oder beim Gemüse-Einkauf. Auch der Abschluss einer Lebensversicherung sei letztlich ein "Geschäft mit dem Leben". Die Frage sei, wie man "ethisch begründet" über Leben verfügen kann, ohne dabei die menschliche Würde, aber auch die Eigenwertigkeit, etwa von Tieren, zu missachten.
Mut zur Kostenwahrheit im Gesundheitssystem Für Mut zur Kostenwahrheit im Gesundheitssystem plädierte Prof. Körtner bei einer Podiumsdiskussion im Rahmen der "Salzburger Hochschulwochen". Die Diskussion dürfe sich dabei nicht nur auf Medikamentenkosten beschränken.
Vielmehr müssten verstärkt auch Aspekte betrachtet werden, wie etwa die enormen Kosten, die durch chronische Rückenschmerzen oder durch die Situation immer älter, gebrechlicher und pflegebedürftiger werdender Menschen entstünden.
"Diese Diskussion wird nicht offensiv genug geführt. Der Mut von Politikern fehlt", sagte der evangelische Theologe. Das bestätige der Internist Heinrich Klech vom "Eli Lilly Area Medical Center" Wien: "Die Gesundheitspolitiker auf der ganzen Welt sind entweder nicht offen, was die Kosten betrifft, oder es fehlt ihnen der Einblick". Gesundheitspolitiker versuchten etwa noch immer, die Gesundheitsausgaben zu deckeln, obwohl die Demographie eindeutig dagegen spreche: "Sie haben aus wahltaktischen Gründen nicht den Mut zu sagen, dass ein höherer Beitrag nötig ist, um den gleichen Standard zu halten".
"Wir alle werden fünf Jahre älter als unsere Eltern. Achtzig Prozent der Gesundheitskosten fallen aber in den letzten fünf Lebensjahren an", betonte Klech. Politiker müssten den Mut haben, ehrlich zu sagen, es geht nicht länger ohne höhere Beiträge, fordert Klech. Das Maß dafür müsse jede Solidargemeinschaft selber festlegen.
"Wie finde ich die Balance zwischen Medizin auf Spitzenniveau und dem Willen der Solidargemeinschaft", sei die zentrale Frage.

Medikamentenentwicklung ist teuer
Klech verwies darauf, dass die Entwicklungskosten in der Pharmaindustrie enorm gestiegen seien. Musste ein neues Medikament im Jahre 1980 an 1.500 Patienten dokumentiert werden, seien es heute 8.000 bis 10.000 Patienten.
Die Tatsache dass ethische Problemfelder in der Pharmaindustrie vorhanden seien, "kann nicht automatisch bedeuten, dass sich die Pharmaindustrie unethisch verhält", meinte der Internist. Die Entwicklung eines neuen Medikaments bis zu Zulassung dauere zwölf bis 14 Jahre und koste zwischen fünfhundert Millionen und einer Milliarde Dollar. Das finanzielle Risiko sei gestiegen, Finanzierung ohne Börsennotierung kaum mehr möglich.
Zur Kritik, dass die Pharmaindustrie zu starken Einfluss auf die akademische Forschung ausübe, sagte Klech, dass weltweit weniger als zehn Prozent der Neuentwicklungen von Medikamenten aus der unabhängigen akademischen Forschung kommen. Dennoch habe die Pharmaindustrie auf diesen Vorwurf mit "transparentem Forschungssponsoring" reagiert, aber auch mit der Veröffentlichung von Patienten-Studienergebnissen unabhängig vom Ergebnis (International Clinical Trial Registry) und der Bestrafung "schwarzer Schafe".
Es sei Aufgabe der Pharmaunternehmen, die Ärzte- und Apothekerschaft über Medikamente zu informieren. Ärzten und Apothekern aber sei es nur mangelhaft gelungen, ihre Patienten über das "Prinzip von Nutzen und Risiko" aufzuklären. Informationsvermittler wären, so Klech, Publikationen, Kongresse, Fortbildungsveranstaltungen und die Pharmaberater.
"Ethische Probleme treten dann auf, wenn diese Informationen manipulativ sind, Ergebnisse für das eigene Produkt überinterpretieren oder die Informationsvermittlung und folgende Verschreibung mit einem unmittelbaren Vorteil für den Arzt verbunden wird", betonte Klech. Aber auch hier gebe es "selbst auferlegte Codices".
Die ernste Gesundheitslage in den Ländern des "Südens" könne schwerlich der Pharmaindustrie angelastet werden. Die mit Abstand am meisten Erfolg versprechende Maßnahme wäre die Bereitstellung von ausreichend Wasser und Nahrung. In afrikanischen Ländern gebe es oft lächerlich geringe nationale Gesundheitsausgaben, verglichen mit den Ausgaben für Militär.
Laut WHO seien 95 Prozent der erfolgreichen Medikamente bereits als Generika verfügbar. Die ausreichende Versorgung mit Medikamenten scheitere oft an Verteilungs- und Infrastrukturproblemen.
Er sehe keine Alternativen für die vorwiegend privatwirtschaftlich organisierte Pharmaindustrie. Die Bedingungen des freien Marktes ermöglichten es, so Klech, das unternehmerische Risiko einzugehen, hohe Finanzierungskosten aufzubringen und den wissenschaftlichen und kommerziellen Apparat aufzubauen und zu erhalten.
Die nächsten Innovationen lägen im Feld der "personalized medicine" und in der weiteren Spezialisierung. Die Erforschung des Genoms habe die Möglichkeit, mittels Medikament in Krankheitsabläufe einzugreifen, hundertfach multipliziert. Ein weiteres Feld seien die "pharmacogenomics", mit deren Hilfe man bei bekannter Genstruktur die Ansprechbarkeit auf eine Medikamententherapie besser abschätzen könne.
Dies eröffne aber auch ein künftiges ethisches Spannungsfeld, wenn sich die Frage stelle, inwieweit Patienten mit geringer Ansprechrate noch die Chance haben werden, Therapien von den Krankenkassen refundiert zu bekommen.

Bioethik: Moraltheologe Mieth fordert "Ethik-Bildung für alle"

Frankfurt, 21.7.05 (KAP) Eine "Ethik-Bildung für alle" fordert der Tübinger katholische Moraltheologe Dietmar Mieth mit Blick auf die Bioethik. Lange Zeit habe es eine Binnendiskussion zwischen großen gesellschaftlichen Kräften wie etwa Kirchen, Parteien und Forschungszentren gegeben, sagte Mieth in einem Interview mit der Zeitschrift "Publik-Forum". Angesichts einer fortschreitenden Pluralisierung der Gesellschaft reiche das einfach nicht mehr. Es brauche dringend einen "Ethik-Transfer in die Gesellschaft".
Mieth äußerte sich überzeugt davon, dass es keiner eigens christlich begründeten Bioethik bedürfe. Notwendig sei aber eine Teilhabe der Christen an der Begründung der Bioethik. Er selbst als christlicher Bioethiker, so Mieth, begründe Normen nicht religiös. Freilich könne das Christentum ein hilfreicher Zugang sein. "Aber ich kann zeigen, dass der Mensch einen absoluten Wert besitzt, ohne dass dieser Wert dadurch an Begründung gewinnt, dass ich zusätzlich sage: 'Der Mensch ist Gottes Ebenbild'", meinte Mieth.

Belgische Forscher klonten Embryonen aus unreifen Eizellen

Brüssel, 21.6.05 (KAP) Belgischen Forschern ist es laut Medienberichten gelungen, aus unreifen Eizellen menschliche Embryonen zu klonen. Vorteil des Verfahrens sei es, dass unreife Eizellen in jeder Frau zu Millionen existierten, während reife Eizellen in einem relativ komplizierten Prozess gespendet werden müssten, berichteten die belgischen Zeitungen "Le Soir" und "De Standaard" am Dienstag. Die Wissenschaftler aus Gent hätten ihre Ergebnisse bei einer Konferenz in Kopenhagen vorgestellt.
Die Zeitungen zitierten die Wissenschaftler mit den Worten, in Europa sei es aus ethischen Gründen unmöglich, Frauen größere Mengen reifer Eizellen zu entnehmen. Bei der Entnahme von Eizellen zur künstlichen Befruchtung werde aber immer eine große Zahl unreifer Eizellen mit entnommen. Diese seien bislang nicht verwendet worden.
Den Wissenschaftlern ist es laut Zeitungsbericht jetzt gelungen, diese Eizellen zu einer gewissen Reife zu bringen. Danach sei ihr Zellkern durch das Erbgut einer Spenderzelle ersetzt worden. Das Verfahren dient nach Angaben der Zeitung nicht zum Klonen von Menschen, son- dern zur Schaffung von Stammzellen. Es ist ethisch umstritten, weil zur Gewinnung der Stammzellen ein Embryo hergestellt und im frühen Stadium vernichtet wird.
Im Februar 2004 hatten koreanische Forscher mitgeteilt, erstmals menschliche Embryonen aus Eizellen geklont zu haben. Im Gegensatz zu den belgischen Wissenschaftlern hatten sie dazu aber reife Eizellen verwendet. Die Experimente aus Südkorea waren von den großen Kirchen entschieden verurteilt worden.

Katholische Kirche erfolgreich
Bioethik-Volksabstimmung in Italien gescheitert

Rom, 15. Juni 2005 (epd) Die katholische Kirche in Italien hat den Kampf um die Volksabstimmung über Stammzellforschung und künstliche Befruchtung gewonnen. Bei strahlendem Sonnenschein folgten die meisten Wahlberechtigten der Aufforderung der Bischöfe und Kardinäle, dem Referendum fern zu bleiben und stattdessen den Sonntag am Strand zu verbringen. Auch am Montag gingen nur wenige Italiener in die Wahlkabinen.
Damit scheiterte die Volksabstimmung über mögliche Erleichterungen wegen mangelnder Beteiligung. Nur 25,5 Prozent der Wahlberechtigten gaben ihre Stimme ab, teilte das Innenministerium in Rom nach Schließung der Wahllokale mit. Um gültig zu sein, hätte eine Beteiligungs-Quote von 50 Prozent erreicht werden müssen. Nicht nur der kirchliche Boykott-Aufruf, sondern auch die wachsende Enttäuschung der Italiener über die Politiker führte nach Meinung von Zeitungskommentatoren aus Mailand und Rom zu dem allgemeinen Desinteresse.
„Die Kirche ist noch nie so massiv und bestimmend aufgetreten“, klagte Frauenministerin Stefania Prestigiacomo, die der Regierungspartei „Forza Italia“ angehört. Sie zählte zu den wenigen Regierungsmitgliedern, die sich für eine Lockerung des Bioethik-Gesetzes einsetzten, das im vergangenen Jahr nach heftigen Diskussionen verabschiedet worden war. Bei dem Referendum sollten die Wähler unter anderem entscheiden, ob Paare bei künstlicher Befruchtung auf Spendersamen zurückgreifen dürfen. Ferner ging es darum, ob das bestehende Verbot von Forschung an embryonalen Stammzellen aufrecht erhalten werden soll.
„Ich war persönlichen Angriffen ausgesetzt, man hat am Ende sogar Tricks angewandt“, sagte Prestigiacomo nach ihrer Stimmabgabe in Syrakus mit Bezug auf Gerüchte um eine Affäre zwischen ihr und Außenminister Gianfranco Fini. Auch Fini, der zugleich stellvertretender Ministerpräsident ist, hatte sich für eine Beteiligung am Referendum ausgesprochen. Nachdem sich eine extrem niedrige Wahlbeteiligung abzeichnete, wurden in seiner Partei der Rechtsnationalen Rücktrittsforderungen an den Spitzenpolitiker laut. Ministerpräsident Silvio Berlusconi ging ebenso wenig zur Wahl wie die Kammer- und Senatspräsidenten. „Die Fragen drehten sich um eine sehr technische Materie und waren zu komplex“, sagte der Regierungschef.
„Volksbefragungen sind in Ordnung, wenn es für die Bürger leicht ist, die Gründe zu verstehen, aus denen sie zum Wählen aufgerufen werden.“ Die Frauenministerin befürchtet nun, dass kirchennahe Kreise Auftrieb für ihre Forderungen erhalten könnten. So sei es möglich, dass versucht werde, im Parlament eine Verschärfung des liberalen Abtreibungsrechts durchzusetzen, sagte sie.

Quelle: epd für Österreich Nr. 24 vom 15. Juni 2005, Seite 12

Italien: Referendum zur künstlichen Befruchtung gescheitert
Kardinal Ruini "positiv beeindruckt von der Reife des italienischen Volkes" - "Frage des Lebens Kernpunkt der Demokratie"

Rom, 14.6.05 (KAP) Das Referendum in Italien zur "Liberalisierung" des Gesetzes über die künstliche Befruchtung ist gescheitert. Nach Angaben des italienischen Innenministeriums ergab die Auszählung der Wahllokale in allen 110 Provinzen, dass sich nur 25,9 Prozent der Stimmberechtigten an dem zweitägigen Referendum beteiligt haben. Die Wahllokale schlossen am Montag um 15 Uhr, die Mindesthöhe der Wahlbeteiligung für ein gültiges Referendum liegt bei 50 Prozent.
Das Resultat ist eines der deutlichsten in der Geschichte Italiens. Zum Boykott der Abstimmung hatte vor allem die katholische Kirche des Landes aufgerufen. Nach dem Scheitern des Referendums bleibt die künstliche Befruchtung in Italien an mehrere strenge Auflagen gebunden: Unter anderem ist der Einsatz von Spendersamen und -eizellen untersagt, auch dürfen keine "überzähligen" Embryonen erzeugt und für die For schung verwendet werden.
"Ich bin positiv beeindruckt von der Reife des italienischen Volkes", sagte der Vorsitzende der Italienischen Bischofskonferenz (CEI), Kardinal Camillo Ruini, am Rande des Caritas-Kongresses in Fiuggi Terme, als er den Ausgang des Referendums erfuhr. Obwohl der Wunsch nach Elternschaft ein "sehr hohes ethisches Profil" habe, könne er nicht zu einem Recht um jeden Preis werden, betonte Paola Binetti, die Präsidentin des Komitees "Wissenschaft und Leben", das intensiv für die Nichtbeteiligung der Wählerinnen und Wähler am Referendum eingetreten war. Der Parlamentarier Carlo Casini stellte beieiner Pressekonferenz von "Wissenschaft und Leben" fest, die Auseinandersetzung um das Referendum müsse in den Gewissen und den Herzen lebendig bleiben, weil "die Frage des Lebens der Kernpunkt der Demokratie ist".
Einer der prominentesten Befürworter der Enthaltung, der liberale Publizist Giuliano Ferrara, würdigte im Gespräch mit Radio Vatikan den Beitrag der katholischen Kirche zu dem Abstimmungsergebnis als entscheidend. Es gehe nicht darum, ob Europa oder Italien wieder christlich gemacht werden sollen, betonte Ferrara, der sich selbst als nicht gläubig bezeichnet.
Entscheidend sei vielmehr der Kampf gegen einen leeren "Konformismus der Gleichgültigkeit" angesichts von Wert-Entscheidungen. Das Referendum sei gescheitert, weil Italien erwachsener geworden sei und sich verändert habe.

Ruini sieht sich nicht als Sieger
Im Gespräch mit der Tageszeitung "Corriere della Sera" (Dienstag-Ausgabe) sagte der Vorsitzende der Italienischen Bischofskonferenz, Kardinal Camillo Ruini, die überraschend breite Verweigerung beim Bioethik-Referendum sei "Ausdruck der Weisheit des italienischen Volkes". Ruini wandte sich dagegen, den erfolgreichen Boykottaufruf als einen "Sieg" der Bischöfe zu werten.
"Wir haben gegen niemanden gekämpft, wir haben uns nur für das menschliche Leben eingesetzt", erklärte der Kardinal.
Zu seiner eigenen Rolle erklärte Ruini laut "Corriere", er sehe sich nicht als Sieger, sondernals "Bischof, der versucht hat, seine Pflicht zu tun". Die Ablehnung des Referendums habe gezeigt, dass Italien nicht so weit entchristlicht ist, wie dies in manchen Medien behauptet werde, das Land sei vielmehr "tief im Katholizismus verwurzelt".
Der Vorsitzende der Italienischen Bischofskonferenz betonte, die Ablehnung des Referendums bedeute nicht, dass das Gesetz zurkünstlichen Befruchtung unveränderlich und unverbesserbar sei. Die Bischöfe hätten lediglich eine Verschlechterung des Gesetzes durch das Referendum verhindern wollen. Als journalistische Erfindung bezeichnete Ruini die Vermutung, dass die katholische Kirche sich als nächstes den Abtreibungsparagrafen vornehmen werde.

Quelle: Kathpress-Tagesdienst Nr. 136, 14.6.2005, Seite 7

Frankreich: Bald Embryonenspenden für die Forschung möglich

Paris, 13.6.05 (KAP) Französische Wissenschaftler sollen künftig mit so genannten "überzähligen" Embryonen forschen dürfen. Die Spende von Embryonen zu Forschungszwecken solle möglich werden, zitierten französische Zeitungen am Montag die Leiterin der neuen französischen Biomedizin-Agentur, Carine Cambry. Ein entsprechender Erlass soll im Herbst veröffentlicht werden.
Voraussetzung ist, dass die Eltern der Spende zustimmen. Bislang wurden Embryonen, die zur künstlichen Befruchtung erzeugt, dann aber nicht dafür verwendet wurden, gelagert oder zerstört. Es werde dabei aber um "Einzelfallentscheidungen" gehen, sagte Cambry.

Bioethikgesetz verbietet Klonen
Frankreich hatte die Forschung an überzähligen Embryonen grundsätzlich für fünf Jahre mit dem Bioethik-Gesetz ermöglicht, das im vergangenen Sommer verabschiedet worden war. Die Veröffentlichung von Durchführungserlassen zu dem Gesetz steht bislang aber noch aus. Das Gesetz sieht unter anderem das Verbot des Klonens Fortpflanzungs- wie zu Forschungszwecken vor.
Die von Cambry geleitete Agentur wurde mit dem Bioethik-Gesetz neu geschaffen. Sie nahm Anfang Mai ihre Arbeit auf. Aufgabe der Einrichtung ist es, Fortpflanzungsmedizin, Genforschung und Embryonenforschung sowie Gewebeund Organtransplantationen zu überwachen.

Studie zur künstlichen Befruchtung
Cambry kündigte weiters an, bei der Fortpflanzungsmedizin eine Studie über die Qualität der medizinischen Einrichtungen in Frankreich durchführen zu wollen. Es müsse geprüft werden, unter welchen Bedingungen die Frauen betreut würden und welche Erfolgsraten die unterschiedlichen Methoden der künstlichen Befruchtung hätten. Die Studie solle zum Jahresende veröffentlicht werden.

Belgischer Senat billigt Reform des Euthanasiegesetzes

Brüssel, 3.6.05 (KAP) Der belgische Senat hat am Donnerstagabend eine Reform des Euthanasiegesetzes gebilligt, die aktive Sterbehilfe unter bestimmten Umständen zulässt. Damit sollen Unklarheiten über die Rolle von Apothekern beseitigt werden. Unter anderem ist vorgesehen, dass lebensbeendende Substanzen künftig von den Apothekern ausschließlich an den zuständigen Arzt geliefert werden. Zudem sollen Apotheker auch ihre Mitarbeit verweigern können. Jetzt muss sich das Abgeordnetenhaus mit der Gesetzesreform befassen.
In Belgien darf seit Herbst 2002 aktive Sterbehilfe geleistet werden, wenn ein erwachsener Kranker im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte den Wunsch zu sterben "freiwillig, überlegt und wiederholt" geäußert hat. Zudem muss er an einer unheilbaren Krankheit leiden, die ein Weiterleben für den Patienten körperlich wie psychisch unerträglich macht; es darf keine Hoffnung auf Linderung bestehen.

Katholiken besorgt über Biopatent-Richtlinie
KATHPRESS/Kirchen/Biopatentrichtlinie

Geplante Ratifizierung der EU-Richtlinie stößt auf Kritik kirchlicher Kreise.

Wien, 11.5.05 (KAP) Besorgnis herrscht in Kirchenkreisen angesichts der am Donnerstag im Nationalrat geplanten Ratifizierung der EU-Biopatent-Richtlinie. Das umstrittene Dokument, das Patente auf Leben ermöglicht, hatte im April den parlamentarischen Wirtschaftsausschuss passiert. Die diözesanen Umweltbeauftragten der katholischen Kirche und die katholisch-ökosoziale Bewegung "Arbeitsgemeinschaft Schöpfungsverantwortung" haben sich zuletzt in einem Offenen Brief an die Bundesregierung gegen eine Ratifizierung gewandt.
Auch Kardinal Christoph Schönborn hatte bereits im Jahr 2002 die europäische Biopatent-Richtlinie kritisiert. Er teile die diesbezüglichen Sorgen vieler Menschen und stimme mit vielen Bedenken von Organisationen wie "Greenpeace" überein, so der Kardinal. Wenn entdecktes Leben mit "Erfindungen" auf eine Ebene gestellt wird, werde das Leben zur "Ware", was völlig im Widerspruch zur Ehrfurcht vor der Schöpfung stehe. Das Leben sei ein Geschenk und deshalb könne es nie als "Eigentum oder privater Besitz" betrachtet werden.
Laut den Umweltbeauftragten der katholischen Kirche führt die Patentierung von Tieren und Pflanzen zur Reduzierung der biologischen Vielfalt und verstärkt wirtschaftliche Monopolstellungen. Durch den Patentschutz schaffe man geradezu einen "Anreiz, alle wichtigen Nutzpflanzen und -tiere gentechnisch zu verändern, um so in den Genuss von Eigentumsrechten zu kommen". Es bestehe die Gefahr, nur noch solche Hochleistungssorten und -rassen zu entwickeln, die der zunehmenden Industrialisierung der Landwirtschaft gerecht werden, warnen die kirchlichen Umweltbeauftragten. Auch der Schutz des menschlichen Lebens von Beginn an wäre durch die Richtlinie 98/44/EG in ihrer derzeitigen Fassung nicht abgesichert.
Nach den Worten von Isolde Schönstein von der "Arbeitsgemeinschaft Schöpfungsverantwortung" wird durch die Biopatent-Richtlinie die Artenvielfalt bedroht, die medizinische Forschung eingeschränkt und noch profitorientierter, die Abhängigkeit der Bauern von Konzernen würde weiter zunehmen. Das für technische Erfindungen geltende Patentrecht dürfe nicht auf Menschen, Tiere, Pflanzen oder deren Bestandteile wie Gene ausgeweitet werden, forderte Schönstein. Die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft verwies insbesondere darauf, dass die im Juli 1998 beschlossene Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnischer Erfindungen u.a. vorsieht, dass "ein isolierter Bestandteil des menschlichen Körpers oder ein auf andere Weise durch ein technisches Verfahren gewonnener Bestandteil, einschließlich der Sequenz oder Teilsequenz eines Gens, ... eine patentierbare Erfindung sein (kann)".
Wegen des von Anfang an großen Widerstandes gegen die EU-Richtlinie wurde diese lange Zeit nicht von allen Mitglieds-Staaten umgesetzt. Die EU-Kommission leitete im Juli 2003 gegen Deutschland, Österreich, Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande und Schweden ein Vertragsverletzungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof wegen Säumigkeit ein. (forts)

Richter haben Bedenken gegen Patientenverfügung
KATHPRESS/Kirchen/Patientenverfügung/Helige

Richterpräsidentin Helige in "Salzburger Nachrichten": Alte und Kranke dürfen nicht unter Druck gesetzt werden - Aktive Sterbehilfe muss außerhalb der Diskussion bleiben.

Salzburg, 13.5.05 (KAP) Schwere Bedenken gegen die Patientenverfügung hat die Präsidentin der Richtervereinigung, Barbara Helige, geäußert. In einem Interview für die Freitagausgabe der "Salzburger Nachrichten" (SN) sagte Helige, sie zweifle daran, dass es durch eine Patientenverfügung Lösungen geben werde, "die mit hundertprozentiger Sicherheit dem Wohle des Menschen dienen". Skepsis sei u.a. vor allem deshalb angebracht, weil Menschen hier Entscheidungen treffen würden, die sie später nicht mehr revidieren könnten, weil es der Gesundheitszustand nicht mehr zulasse.
Eine weitere Befürchtung der Richterpräsidentin: Durch die hohen Kosten, die die medizinische Behandlung manchmal verursacht, könnte ein gesellschaftlicher Druck entstehen, dass man Lebensverlängerung aus Kostengründen in Frage stellt. Dadurch könnten sich alte Menschen selbst unter Druck setzen, wenn sie ihrer Umgebung nicht zur Last fallen wollen. Helige: "Das halte ich für hoch bedenklich und plädiere daher dafür, grundsätzliche Punkte unser humanitären Verpflichtungen nicht in Frage zu stellen. Es sollte für niemanden der Eindruck entstehen, er könne der Gesellschaft, der Familie oder dem österreichischen Budget 'helfen', indem er auf die Verlängerung seines Lebens verzichtet".
Bei der sogenannten "Patientenverfügung" sei auch der Name trügerisch: Sie verschaffe dem alten Menschen nicht die Möglichkeit, die eigene Zukunft autonom zu bestimmen, sondern in Wirklichkeit gehe es laut Helige um die Einwilligung in ärztliche Vorschläge, "die dem Patienten keine zusätzlichen Rechte in Richtung einer Lebensverlängerung einräumen".
Jede Diskussion über die Patientenverfügung bedürfe deshalb besonderer Sorgfalt, so Helige, wobei klar sein müsse, "dass aktive Sterbehilfe außerhalb jeder Diskussion stehen muss".
Im Zweifel für das Leben
Vor wenigen Tagen hatten auch Caritas-Präsident Franz Küberl und der Wiener Caritasdirektor Michael Landau im Hinblick auf den vom Gesundheitsministerium vorgelegten Gesetzentwurf betont, dass eine Patientenverfügung nicht gegen Gesetze verstoßen dürfe, Euthanasie und Beihilfe zum Selbstmord müssten auch weiterhin verboten bleiben.
Im Zweifel müsse auf jeden Fall für das Leben entschieden werden.
Dass es eine gesetzliche Regelung geben soll, wurde von den beiden Caritas-Verantwortlichen in einem Schreiben an Ministerin Maria Rauch-Kallat aber ausdrücklich begrüßt. (ende)


Europarats-Parlamentarier erteilen der Euthanasie Absage
KATHPRESS/Europa/Europarat/Euthanasie>

Bericht des Schweizer liberalen Abgeordneten Dick Marty wurde abgelehnt

Straßburg, 27.4.05 (KAP) Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat sich entschieden gegen die Euthanasie ausgesprochen. Nach einer heftigen und zum Teil emotional geführten Debatte wurde die Vorlage des liberalen Schweizer Abgeordneten Dick Marty mit 138 zu 26 Stimmen bei fünf Enthaltungen abgelehnt. Damit ist die 1999 auf Initiative der österreichischen Abgeordneten Edeltraud Gatterer beschlossene Empfehlung, die sich klar gegen jede Form von Euthanasie ausgesprochen hatte, weiterhin gültig.

Die katholische Kirche hatte energisch auf die "Unschärfen" des Marty-Berichts verwiesen. Vor allem die Begründung, über die nicht abgestimmt wurde, enthalte eine eindeutige Befürwortung einer Legalisierung der Euthanasie, so die Kritik. In dieser Begründung war unter anderem ausdrücklich die höchst umstrittene belgische und niederländische Gesetzgebung gelobt worden. Der Integrationsbeauftragte im Generalsekretariat der Österreichischen Bischofskonferenz, Franz Eckert, sagte im Gespräch mit "Kathpress", ohne Zweifel habe "das Sterben Papst Johannes Pauls II. viele Abgeordnete veranlasst, ihre Haltung zu überdenken": "Wie so viele andere Menschen auch waren nicht wenige Parlamentarier ins Mark getroffen". Auch habe die "Kommission der EU-Bischofskonferenzen" (ComECE) im intensiven Kontakt mit den einzelnen Abgeordneten deutlich gemacht, dass nicht aktive Sterbehilfe die Antwort auf die Not der Menschen sei, sondern "Maßnahmen der Palliativmedizin und der humanen Sterbebegleitung".

Der österreichische Delegationsleiter im Europarat und außenpolitische Sprecher der ÖVP, Abg z NR Michael Spindelegger, zeigte sich über die Entscheidung der Parlamentarischen Versammlung zufrieden. "Die nötigen Maßnahmen, um ein bewusstes Gegenmodell zur aktiven Sterbehilfe zu schaffen, sind Betreuung, Begleitung, Ausbildung und Palliativmedizin", erklärte der Abgeordnete. "DieÜberschreitung der Grenze zur aktiven Tötung" sei "der falsche Weg". Bisherige Erfahrungen in den Niederlanden und Belgien hätten gezeigt, dass die Möglichkeiten einer Fehlentscheidung, vor allem aber die Möglichkeiten des Missbrauchs, keineswegs auszuschließen seien. Derösterreichische Konsens unter den Abgeordneten aller Fraktionen hinsichtlich der Ablehnung der Euthanasie sei "erfreulicherweise aufrecht geblieben".

Marty gab in der Diskussion zu, dass er sich bewusst gewesen sei, wie sehr das Thema aktive Sterbehilfe ähnlich wie der Schwangerschaftsabbruch emotionale Reaktionen auslösen werde. Zugleich meinte er: "Wir schlagen keine Maßnahme der aktiven Sterbehilfe vor". Es sei aber schwierig, für die 46 sehr unterschiedlichen Mitgliedsstaaten des Europarats eine gemeinsame Lösung zu finden.

71 Änderungsanträge

Mit der Annahme von Änderungsanträgen hatte eine Mehrheit der Parlamentarier in dem Bericht die Ablehnung der aktiven Sterbehilfe eingefügt. Damit war der Bericht für Euthanasie-Befürworter nicht mehr annehmbar, sodaß auch sie in der Schlussabstimmung dagegen stimmten. Während der Abstimmung über die insgesamt 71 Änderungsanträge zum Marty-Bericht zeigte sich, dass eine knappe Mehrheit der Abgeordneten den 46 Mitgliedsländern empfehlen wollte, eine auf die Vorbeugung von Selbstmord und Euthanasie ausgerichtete Politik zu betreiben. Befürworter einer "Liberalisierung" stimmten daher in der Schlussabstimmung ebenso gegen das Dokument wie Euthanasie-Gegner, die für eine noch klarere Ablehnung der aktiven Sterbehilfe plädiert hatten.

Marty selbst versuchte in der Debatte, eine Haltung einzunehmen, nicht von vornherein als Befürwortung der Euthanasie betrachtet werden kann. So meinte er, Kranke würden oft als Menschen ohne Willen betrachtet, über die andere entscheiden könnten. Kranke hätten jedoch das Recht, vollständig informiert zu werden, eine Behandlung zu verweigern und einen weiteren Arzt um Rat zu fragen ("second opinion").

Sterbebegleitende Palliativmedizin und häusliche Pflege müssten ausgebaut werden, betonte der Schweizer Abgeordnete. Studien zeigten, dass in den Krankenhäusern der Tod immer häufiger die Folge medizinischen Handelns sei. "Wir schlagen keine Maßnahme der aktiven Sterbehilfe vor", so Marty wörtlich. Nötig sei aber, sich der Realität zu stellen.


EU: Österreich äußert Bedenken gegen Embryonenforschung
KATHPRESS/Europa/EU/Embryonenforschung/

Bei der Debatte der Forschungsminister in Luxemburg zeigte nur Österrreich Flagge

Luxemburg, 19.4.05 (KAP) Die EU-Forschungsminister haben am Montag in Luxemburg eine erste Orientierungsdebatte über die künftige Forschungsförderung der EU geführt. Dabei kritisierte Österreich das Fehlen ethischer Leitlinien im Vorschlag der EU-Kommission.Österreich forderte Vorrang der Förderung von Forschungsprojekten mit adulten Stammzellen, nicht aber mit embryonalen Stammzellen. Dies habe jüngst auch das Europaparlament verlangt. Außer Österreich sprach kein Vertreter der 25 EU-Staaten die Embryonenforschung an. Die EU-Forschungsminister wollen ihre Beratungen über die künftige Forschungsförderung im Juni fortsetzen.

Die Anfang April vorgelegten Vorschläge der EU-Kommission für das 7. EU-Forschungsrahmenprogramm für die Jahre 2007 bis 2013 enthalten lediglich allgemeine Ethik-Regeln. "Grundlegende ethische Prinzipien" sowie die EU-Grundrechtecharta sollten eingehalten werden. Auch müsse die Meinung der Europäischen Ethik-Beratergruppe berücksichtigt werden. Zur embryonalen Stammzellenforschung gibt es keine besondere Regelung.

Die katholische Kirche, Christdemokraten und Grüne hatten die EU-Kommission deswegen kritisiert. Die "Kommission der EU-Bischofskonferenzen" (ComECE) erklärte, eine Instrumentalisierung des Lebens dürfe nicht akzeptiert werden. Der Bioethik-Experte der christdemokratischen EVP/PPE-Fraktion, Peter Liese , sagte, der Vorschlag schaffe "große Unsicherheit". Die bündnisgrüne Europaabgeordnete Hiltrud Breyer sprach mit Blick auf die EU-Kommissionsvorschläge von einem "ethischen Niemandsland".

Schon beim gegenwärtigen EU-Forschungsrahmenprogramm hatte es Streit um ethische Fragen gegeben. Die EU konnte sich beispielsweise nicht auf ein allgemeines Verbot der in mehreren EU-Staaten untersagten Förderung der verbrauchenden Embryonenforschung einigen.

Im März hatten die Europaabgeordneten ausdrücklich verlangt, Embryonenforschung und Forschung an embryonalen Stammzellen aus der EU-Forschungsförderung auszuschließen.(ende)

Belgien: Sterbehilfe häufig auch bei todkranken Kleinkindern

Brüssel, 13. April 2005 (epd) Sterbehilfe bei todkranken Kleinkindern kommt laut einer neuen Studie im belgischen Landesteil Flandern regelmäßig vor. Bei mehr als der Hälfte der untersuchten Fälle sei es durch medizinisches Handeln zu einer Lebensverkürzung gekommen, heißt es in der Untersuchung der Freien Universität Brüssel, deren Ergebnisse die Fachzeitschrift „The Lancet“ in ihrer neuen Ausgabe veröffentlicht. Dabei wurden auch Fälle von aktiver Sterbehilfe registriert, die in Belgien gesetzlich nur bei Volljährigen zulässig ist.
Für die Erhebung wurden in Kooperation mit Kinderärzten die Todesfälle von 298 Kindern untersucht, die jünger als ein Jahr waren und zwischen 1999 und 2000 gestorben waren. Rund ein Viertel der Kinder starb plötzlich und ohne medizinische Eingriffe. In 57 Prozent von 253 Todesfällen kam es den Angaben zufolge zu medizinischen Entscheidungen, die den Todeszeitpunkt beeinflussten. In fast jedem dritten Fall wurde auf medizinisches Handeln verzichtet oder eine Behandlung gestoppt, da sie als aussichtslos eingestuft wurde. Bei 16 Prozent der Fälle wurden Schmerzmittel mit Leben verkürzender Wirkung verabreicht, so ein weiteres Resultat. In insgesamt 17 Fällen wurde ein tödliches Mittel verabreicht. Dazu sei es zumeist kurz nach der Geburt gekommen, wenn die Lebenschancen der Neugeborenen wegen Gehirnblutung oder fehlender Organe als aussichtslos galten.
Den Angaben zufolge wurde in 60 Prozent der Fälle das Leben der Kleinkinder durch Behandlungsverzicht um einen Tag verkürzt. Bei 23 Prozent sei von einer Verkürzung der Lebensperiode um bis zu einer Woche, in weiteren 19 Prozent um mehr als eine Woche auszugehen. Es sei zu vermuten, dass von ähnlichen Befunden in anderen europäischen Ländern ausgegangen werden könnte, sagte der Mediziner Yvan Vandenplas von der Abteilung Pädiatrische Intensivmedizin der Freien Universität Brüssel. Darüber gebe es jedoch keine Daten, diese lägen bisher allein für Flandern und die Niederlande vor. In Belgien ist aktive Sterbehilfe seit September 2002 unter strengen Auflagen gesetzlich erlaubt. In den ersten 15 Monaten seit In-Kraft-Treten wurden nahezu 260 Euthanasiefälle registriert. Im Parlament gibt es mehrere Gesetzesinitiativen, um eine Ausweitung der Euthanasie auf Minderjährige mit unerträglichem Leiden und fortgeschrittene Altersverwirrtheit zu erreichen. Laut Presseberichten vom Freitag fordern die belgischen Apotheker klare Regeln über ihre Rolle bei aktiver Sterbehilfe wie etwa die Bereitstellung lebensbeendender Substanzen.

Britische Kirchen empört über Vorschläge zu Embryonenforschung
London, 13. April 2005 (epd Ö) Die katholische und die anglikanische
Kirche in Großbritannien haben erneut gegen die Pläne zur Freigabe der Embryonenforschung protestiert. Der katholische Erzbischof von Westminster, Kardinal Cormac Murphy O'Connor, reagierte empört auf die Vorschläge einer Parlamentskommission, die rechtliche Schranken bei der „In-vitro-Fertilisation" weithin aufgeben will. In dem Bericht hatte der zuständige Parlamentsausschuss eine weit gehende Lockerung der ethischen Regeln in der Reproduktionsmedizin vorgeschlagen. So soll Eltern in Großbritannien künftig erlaubt werden, bei Reagenzglasbefruchtungen das Geschlecht ihres Kindes zu wählen. Der anglikanische Bischof von Southwark, Tom Butler, betonte, dass aus christlicher Perspektive ein Kind immer als Individuum angenommen werden müsse. Es dürfe nicht dazu kommen, dass Eltern ein Kind als ein Produkt ansähen, bei dem sie unter mehreren Möglichkeiten wählen können. Kardinal O'Connor forderte eine grundlegende Debatte über die Biomedizin. Dazu solle ein nationaler Rat für Biomedizin geschaffen werden, an dem auch Philosophen und Theologen beteiligt sein müssten. Laut der Tageszeitung „The Guardian" haben sich fünf Mitglieder mittlerweile von dem Vorschlag des Parlamentsausschusses distanziert, da er nicht umfassend genug beraten worden sei. Der Kommissionsvorsitzende Ian Gibson verteidigte jedoch den Vorstoß.

Patientenverfügung: Hospiz-Verband gegen bürokratische Hürden
KATHPRESS/Kirchen/Hospiz/Patientenverfügung/Sterbehilfe/Teuschl/

Vorsitzende Teuschl: Zuletzt enorme Nachfrage nach Broschüren mit Willenserklärungen

Wien, 30.3.05 (KAP) Neue gesetzliche Rahmenbedingungen für die Patientenverfügung sollen nicht mit bürokratischen Hürden verbunden sein: Das betonte die Vorsitzende des Dachverbandes "Hospiz Österreich", Sr. Hildegard Teuschl, in einer Reaktion auf eine "zumindest missverständliche" Äußerung von Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat. Diese hatte gegenüber Medien erklärt, Patientenverfügungen sollten in Zukunft "beglaubigt" werden müssen.
Ein erforderlicher Gang zum Notar oder zu Anwälten würde nach der Überzeugung Teuschls jedoch viele Interessenten davon abhalten, eine regelmäßig zu erneuernde Willenserklärung für den Fall ihrer Äußerungsunfähigkeit abzugeben und vorausschauend in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen oder diese abzulehnen. Durchaus
wünschenswert und sinnvoll wäre es jedoch, dass sich Personen, die diese Vorkehrungen für den Fall einer schweren Krankheit oder eines Unfalls treffen wollen, mit ihren Angehörigen und ihrem Vertrauensarzt eingehend beraten, so Teuschl gegenüber "Kathpress".
Wie die österreichische Hospiz-Pionierin berichtete, habe es zuletzt eine enorme Nachfrage auf die vom Hospizverband herausgegebenen Broschüren zur Patientenverfügung gegeben. In den vergangenen fünf Jahren seien rund 80.000 dieser Broschüren in Österreich verbreitet worden, allein in den letzten zehn Tagen waren es 1.500, so Teuschl.
Sie führte das auf das durch die Krankheit des Papstes und durch den Fall der Wachkoma-Patientin Terri Schiavo gestiegene Interesse am Thema zurück.
In der Broschüre enthalten ist eine heraustrennbare Willenserklärung mit ankreuzbaren Wünschen über die letzte Lebensphase, die auch eingeweihte Vertrauenspersonen und einen Arzt benennt.

Informationen: Hospiz Österreich, Tel. 01 / 803 98 68,
e-mail: dachverband@hospiz.at,
Internet: www.hospiz.at

Kirchen warnten zu Ostern vor aktiver Sterbehilfe

Frankfurt a. M., 30. März 2005 (epd) Die beiden großen Kirchen in Deutschland haben zu Ostern dazu aufgerufen, das Leben zu schützen und auf aktive Sterbehilfe zu verzichten. Angesichts des Schicksals der US-amerikanischen Koma-Patientin Terri Schiavo lehnten der Ratsvorsitzende der evangelischen Kirche, Bischof Wolfgang Huber, und der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, aktive Sterbehilfe strikt ab. Sterbehilfe als „Mitleid“ zu verstehen, sei eine verführerische Idee, sagte Lehmann. Wahres Mitleid sei aber bereit, den Weg eines Leidenden und Sterbenden bis zu Ende mitzugehen. Zur Endlichkeit des Menschen gehörten die Erfahrung von Schwäche und Leidensfähigkeit, so Lehmann am Ostersonntag im Mainzer Dom. Dies zeige auch der Leidensweg von Papst Johannes Paul II. Zum Fall Schiavo sagte Lehmann, es sei keine Lösung, Menschen schneller in den Tod hineinzubefördern und sie zum Beispiel verhungern zu lassen. Er kritisierte zudem die juristische Auseinandersetzung um Terri Schiavo. Es sei ein „schlimmes Schauspiel“, wenn Richter auf verschiedenen Ebenen dazu gezwungen würden, wie Herren über Leben und Tod Entscheidungen zu fällen. Der sterbende Mensch dürfe nicht zum Objekt herabgewürdigt werden. Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sagte, mit der Auferstehung Jesu aus dem Grab feierten Christen die Überwindung des Todes. Leben müsse deshalb nicht unnötig verlängert werden. Doch dürften Menschen weder am Anfang noch am Ende willkürlich über das Leben verfügen. Es sei ein kostbares Geschenk Gottes. An dem Ostergottesdienst im Berliner Dom nahm auch Bundespräsident Horst Köhler teil. Huber verwies auf die Möglichkeit von Patientenverfügungen, um ein würdevolles Sterben zu gewährleisten. „Wenn das Sterben an der Zeit ist, dann gilt es den Tod zuzulassen“, sagte der EKD-Ratsvorsitzende. Es sei zu respektieren, wenn Menschen diesen Zeitpunkt vorab für sich festlegten. Dadurch werde nicht die Fürsorge anderer für das Leben außer Kraft gesetzt. Auch andere Bischöfe stellten den Lebensschutz ins Zentrum ihrer Osterpredigten. Der bayerische evangelische Landesbischof Johannes Friedrich nannte die Osterbotschaft das „deutlichste Zeichen, dass Gott den Tod nicht will“. Er forderte die Christen auf, sich nicht aktiv für das Töten einzusetzen, auch nicht in der letzten Lebensphase. Auch sein katholischer Amtsbruder, Kardinal Friedrich Wetter, mahnte zur „Pflicht, Leben zu erhalten“. Der Trierer Bischof Reinhard Marx sagte in einem Interview des Deutschlandfunks, der Mensch habe nicht das Recht, seinen eigenen Tod zu bestimmen. Jemanden aber beim Sterben zu begleiten und Schmerzen zu lindern, sei jedoch im christlichen Sinne. In vielen Ostergottesdiensten wurde auch zu mehr Zuversicht angesichts von Massenarbeitslosigkeit und Armut aufgerufen. „Ostern ist nicht der Gedenktag der Verzagten, sondern die Feierstunde des Lebens, das Fest der Hoffnung“, sagte der sächsische Landesbischof Jochen Bohl in der Leipziger Nikolaikirche. Resignation dürfe nicht bestimmend werden. Nie zuvor hätten Menschen ihr Leben in solcher Freiheit gestalten können.

Patientenverfügung: Kirchen-Experten für klare Richtlinien
KATHPRESS/Kirchen/Patientenverfügung/Sterbebegleitung/Virt/Landau

Gesundheitsministerin Rauch-Kallat: Gesetzesentwurf geht noch im April in Begutachtung - Moraltheologe Virt: Derzeit viele gefährliche Grauzonen - Wiener Caritas-Direktor Landau gegen Euthanasie, aber auch gegen Verlängerung des Sterbeprozesses um jeden Preis.

Wien, 29.3.05 (KAP) Für eine klare Definition der Reichweite einer Patientenverfügung haben sich kirchliche Fachleute im Hinblick auf die bevorstehende Gesetzeswerdung ausgesprochen. Der Wiener Moraltheologe Prof. Günter Virt warnte als Mitglied der Bioethikkommission im Bundeskanzleramt gegenüber Medien vor "vielen gefährlichen Grauzonen" in der derzeitigen Gesetzeslage, "die weder Ärzten noch Patienten und Angehörigen zumutbar sind". So sei etwa unklar, was passiert, "wenn ein junger Mensch verfügt, dass er nicht intensivmedizinisch behandelt werden möchte", und er hat einen Unfall. Könnte der Arzt das Leben retten und unterließe er dies, würde er seine ärztliche Pflicht sträflich vernachlässigen, so Virt. Um die Form und Verbindlichkeit einer Patientenverfügungen müsse
jetzt ausführlich diskutiert werden, bevor eine Neufassung der Regelungen erfolgen kann.
Die Bioethikkommission soll nach den Worten von Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat bis Anfang April eine Stellungnahme zum jetzigen Entwurf abgeben. Möglicherweise noch im April, jedenfalls vor der parlamentarischen Sommerpause solle ein entsprechendes Gesetz in Begutachtung gehen. Hinkünftig sollen Patienten in Österreich mittels Verfügung künftig selbst entscheiden können, ob sie z.B. künstlich ernährt werden wollen oder nicht, hatte Rauch-Kallat in einem ORF-Interview angekündigt. Vor einer Willenserklärung soll ein Arzt konsultiert werden; das Schriftstück muss beglaubigt und regelmäßig erneuert werden. Details seien dazu noch abzuwägen, hieß es aus dem Gesundheitsministerium.

Sorge gilt Lebensverkürzung und -verlängerung
Die Caritas hatte zuletzt bei einer Pressekonferenz zum Thema Sterbebegleitung ihre Vorstellungen zum Thema Patientenverfügung deponiert. Es sei hier eine "doppelte Sorge" zu beobachten, sagte der Wiener Caritas-Direktor Michael Landau: Zum einen die Angst, dass Leben und Leid über Gebühr verlängert werden, zum anderen die Befürchtung eines steigenden "Entsorgungsdrucks" auf Menschen am Ende ihres Lebens. Bei vielen Ärzten herrsche Verunsicherung im Zusammenhang mit Patientenverfügungen. Landau: "Wir fordern eine rasche, klare und präzise rechtliche Regelung für die Patientenverfügung als vorausschauende Selbstbestimmung der Patienten - vor allem, wenn diese ihren Willen nicht mehr durch Schrift, Sprache, Zeichen oder Gesten ausdrücken können. Die Euthanasie lehnen wir ebenso ab wie die künstliche Verlängerung des Sterbeprozesses, die künstliche Lebensverlängerung um jeden Preis." Es sei darauf zu achten, dass auf betagte Menschen keinem sozialen Druck ausgesetzt werden, ihren Angehörigen oder dem Pflegepersonal nicht zur Last zu fallen, betonte Landau.
Die Caritas betrachtet ärztliche Beratung und Aufklärung als Voraussetzung für eine gültige Patientenverfügung. Sie sollte nicht nur das Lebensende im Blick haben, sondern auch das Recht vorsehen, etwa eine medizinische Methode abzulehnen - sofern "unvernünftige Behandlungsverweigerung nicht mit der ärztlichen Fürsorgepflicht zusammenstößt", wie Landau erläuterte. Die Erklärung des Ökumenischen Rates der Kirchen in Österreich zum menschenwürdigen Sterben vom Jahr 2000, wonach das Prinzip der Autonomie nicht verabsolutiert werden dürfe, solle in das neue Gesetz einfließen. Nach den Worten Landaus könne eine Patientenverfügung auch dazu dienen, sich über die eigenen Werte klar zu werden und sich mit dem Tod und dem Sterben zu beschäftigen.
Vom Hospizverband Österreich wurden in den vergangenen fünf Jahren rund 80.000 Broschüren zur Patientenverfügung verbreitet. Darin enthalten ist eine heraustrennbare Willenserklärung mit ankreuzbaren Wünschen über die letzte Lebensphase, die eingeweihte Vertrauenspersonen und auch einen Arzt benennt.

Informationen: Hospiz Österreich, Tel. 01 / 803 98 68,
e-mail: dachverband@hospiz.at,
Internet: www.hospiz.at

Caritas fordert flächendeckende Hospizversorgung
KATHPRESS/Kirchen/Caritas/Hospiz/Sterbebegleitung/

Küberl und Landau loben politischen Konsens in Österreich, statt auf Euthanasie auf humane Sterbebegleitung zu setzen - Konkrete Umsetzung vielfach noch ausständig - Landau zum Fall Schiavo: "Im Zweifel muss Erhaltung des Lebens Vorrang haben".

Wien, 23.03.05 (KAP) Einen weiteren Ausbau der humanen Sterbebegleitung und des Hospizwesens in Österreich haben Caritas-Präsident Franz Küberl und der Wiener Caritasdirektor Michael Landau gefordert. Österreich könne sich im internationalen Vergleich in Bezug auf den Umgang mit Sterbenden "durchaus sehen lassen"; dennoch müsse der politische Konsens, statt auf Euthanasie auf Sterbebegleitung und Hospizbewegung zu setzen, in vielen Bereichen noch konkretisiert werden, betonten Küberl und Landau bei einer Pressekonferenz am Mittwoch in Wien. So müssten die Hospiz- und Palliativangebote flächendeckend und in der nötigen Bandbreite ausgebaut werden: von den mobilen Hospizteams, die todkranke Menschen zuhause besuchen, bis zu Palliativstationen in Krankenhäusern mit intensivmedizinischer Rund-um-die-Uhr-Betreuung.
Als Richtlinie solle bei allen Maßnahmen nach den Worten Küberls gelten, "dass das Sterben nicht verlängert, aber das Leben nicht verkürzt werden soll". Die Caritas fordert weiters die Integration von "Palliative Care" - der lindernden, umfassenden Betreuung todkranker Menschen und ihrer Angehörigen - in das Medizinstudium, die Schaffung eines Lehrstuhls für Palliativmedizin, sowie klare gesetzliche Regelungen für Patientenverfügungen.
Mit der Anfang 2005 in Kraft getretenen 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens sei auch in der Hospizversorgung ein echter Durchbruch gelungen, sagte Küberl. Beide Teile verpflichteten sich zu einer österreichweit gleichwertigen und flächendeckenden Versorgung im Palliativ- und Hospizbereich: "Nun muss diese Vereinbarung aber rasch und zügig in die Tat umgesetzt werden, damit wirklich alle bis zuletzt in Würde leben können", forderte Küberl.
"Palliative Care" und Hospizbetreuung sollen in die Regelfinanzierung aufgenommen werden. Der Hauptverband der Sozialversicherungen solle sich dafür verantwortlich machen, jedes Bundesland habe eine möglichst flächendeckende Versorgung zu gewährleisten, urgierte der Caritas-Präsident. Abgegolten werden müssten auch Ausbildungen, Koordination und Versicherung für die vielen ehrenamtlich tätigen Hospizbegleiter.

"Zugang zu Hospizversorgung darf kein Luxus sein"
Auch Landau forderte eine umfassende Sterbebegleitung "ohne finanzielle Schwellen" für die Betroffenen: "Der Zugang zur Hospizversorgung darf kein Luxus sein", und sie solle nicht länger von Spenden abhängig sein. Es käme auch niemand auf die Idee, für Leistungen wie Intensivmedizin Spenden einzuheben, sprach sich der Wiener Caritasdirektor für eine Aufwertung der Palliativmedizin innerhalb des Gesundheitssystems aus.
Die mobile Hospizbetreuung in Österreich sei nicht zuletzt durch das Engagement der Caritas in diesem Bereich gut, pro Jahr würden rund 700 ehrenamtliche und angestellte Caritas-Mitarbeiter mehr als 2.500 todkranke Personen vor allem zu Hause betreuen. Aber im Bereich der stationären Hospizversorgung "gibt es nach wie vor gravierende Lücken", kritisierte Landau. Es gebe in Österreich nur zwei echte stationäre Hospize, insgesamt 168 Betten im Akut- und 50 Betten im stationären Bereich. An den normalen Krankenhausbetrieb angeschlossene Stationen übten auf die Betroffenen Druck aus, Betten schnell wieder frei zu machen - finanziell abgesichert sei nur ein kurzer Aufenthalt.
Bei der Patientenverfügung, mit der Patienten eine regelmäßig zu erneuernde Willenserklärung für den Fall ihrer Äußerungsunfähigkeit abgeben und in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen oder diese ablehnen, trat der Wiener Caritasdirektor für eine präzise rechtliche Regelung ein. Es sei hier eine "doppelte Sorge" zu beobachten: Zum einen die Angst, dass Leben und Leid über Gebühr verlängert werden, zum anderen die Befürchtung eines steigenden"Entsorgungsdrucks" auf Menschen am Ende ihres Lebens.
Nach den Worten Landaus gebe es bei vielen Ärzten Verunsicherung im Zusammenhang mit Patientenverfügungen, es gebe den Wunsch nach genauen Richtlinien. Derzeit wird vom Justiz- und vom Gesundheitsministerium unter Mitarbeit der Ethikkommission der Bundesregierung ein Gesetzentwurf ausgearbeitet. Landau empfahl, dabei die Erklärung des Ökumenischen Rates der Kirchen in Österreich zum menschenwürdigen Sterben vom Jahr 2000 zu berücksichtigen, wonach das Prinzip der Autonomie nicht verabsolutiert werden dürfe. Auch sei Achtsamkeit nötig, "damit nicht alte, kranke oder behinderte Menschen einem sozialen Druck ausgesetzt werden, eine Verfügung zu treffen, weil sie meinen, Angehörigen oder dem Pflegepersonal zur Last zu fallen", fügte Landau hinzu.
Auf eine Frage zum derzeit viel diskutierten Fall der Wachkoma-Patientin Terri Schiavo in den USA meinte Landau, auch hier hätte eine schriftliche Verfügung zur Klarheit beitragen können. Im Zweifel über den Patientenwillen müsse die Erhaltung des Lebens absoluten Vorrang haben. Kritik übte Landau aber auch an jenen politischen Kräften in den USA, die zwar Gesetze gegen Euthanasie fordern, aber gleichzeitig die Todesstrafe befürworten.

EKD-Ratsvorsitzender stellt Empfehlung für Patientenverfügungen vor

Berlin, 23. März 2005 (epd) In einer Stellungnahme zu Patientenverfügungen räumt die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) dem Selbstbestimmungsrecht von Patienten einen hohen Stellenwert ein. Der EKD-Ratsvorsitzende, Bischof Wolfgang Huber, sagte am Montag in Berlin, recht verstandene Fürsorge schließe die Achtung vor der Selbstbestimmung ein. Kern der evangelischen Überlegungen zum Umgang mit Patientenverfügungen sei, eine „Balance zwischen Fürsorge und Selbstbestimmung“ zum Maßstab ethischen Handelns zu machen. Huber stellte eine neue EKD-Schrift mit dem Titel „Sterben hat seine Zeit“ vor. Diese soll als Beitrag zur aktuellen Debatte über Patientenverfügungen zur medizinischen Behandlung am Lebensende auch allen Bundestagsabgeordneten zugehen. Die EKD wolle keine Vorschläge zur Gesetzgebung machen, aber den ethischen Rahmen abstecken, sagte der oberste Vertreter von 25,8 Millionen Protestanten.
Zugleich kritisierte der EKD-Ratsvorsitzende den Umgang der US-Regierung mit der Wachkoma- Patientin Terri Schiavo: „Es ist schwer nachvollziehbar, dass über einen Einzelfall der Gesetzgeber entscheidet. In Deutschland würde man einen Richter anrufen“, so Huber. Das Dilemma im Fall Schiavo bestehe darin, dass keine Willenserklärung der Patientin selbst vorliege. US-Präsident George Bush hatte in der Nacht ein Gesetz unterzeichnet, wonach ein Bundesrichter die Entscheidung, Schiavo nicht länger künstlich zu ernähren, wieder aufheben kann.
Die EKD empfiehlt eine schriftliche oder anders dokumentierte Form für Patientenverfügungen, etwa durch ein Video. Aus evangelischer Sicht sollen die Verfügungen nicht nur bei tödlich verlaufenden Krankheiten, sondern auch in anderen, eng begrenzten Fällen, wirksam werden können. Damit geht sie über die Empfehlungen der Bundestags-Enquête-Kommission zur Medizinethik hinaus. Dies könne etwa gelten für einen unheilbar kranken Lungenkrebs-Patienten, der verfüge, dass Metastasen im Hirn nicht operativ entfernt werden sollten, sagte Huber. Der EKD-Ratsvorsitzende betonte, dass kein Gesetz den Patienten, Ärzten, Angehörigen oder Betreuern Entscheidungen abnehmen könne. Auch in den geplanten gesetzlichen Regelungen müsse immer Raum für Ermessensentscheidungen bleiben.
Nach Möglichkeit sollten Ärzte, Angehörige, Seelsorger und Betreuer gemeinsam Entscheidungen treffen. Mindestens so wichtig wie eine Patientenverfügung könne es im Übrigen sein, frühzeitig eine Vertrauensperson zu bestimmen, die durch eine Vorsorgevollmacht das Recht erhalte, Entscheidungen im Sinne des Patienten zu treffen. Huber betonte, dass die beiden Kirchen seit 1999 christliche Patientenverfügungen herausgeben, die bereits 1,5 Millionen Menschen genutzt hätten. Bisher befinde man sich mit diesen Verfügungen aber in einer rechtlichen Grauzone.
Der EKD-Text „Sterben hat seine Zeit. Überlegungen zum Umgang mit Patientenverfügungen aus evangelischer Sicht“ kann im Internet unter www.ekd.de abgerufen werden.

Handel mit Eizellen: EU-Bioethikexperte Liese kritisiert Briten
KATHPRESS/EU/Rumänien/Großbritannien/Eizellen/Liese

Brüssel, 18.3.05 (KAP) Über den Handel mit menschlichen Eizellen zwischen Kliniken in Rumänien und Großbritannien hat sich jetzt auch die rumänische Justizministerin Monica Macovei besorgt gezeigt. Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen seien bereits im Gang, berichteten die deutschen Bioethik-Experten im Europaparlament, der deutsche Christdemokrat Peter Liese und die Grüne Hiltrud Breyer am Donnerstag nach einem Treffen mit Macovei in Brüssel. Liese sagte, er sei schockiert, dass die britische Regulierungsbehörde HFEA den Fall herunterspiele. Rumänien nehme den Fall ernster als Großbritannien. Eizellhandel widerspreche der EU-Richtlinie zum Umgang mit Zellen und Gewebe, die im April 2006 in Kraft treten soll.
Zudem habe das Europaparlament in der vergangenen Woche abermals dem Handel mit Eizellen und Embryonen die Rote Karte gezeigt, so Liese. Kommerzielle und reine Forschungsinteressen dürften nicht vor die Menschenwürde gestellt werden.
Breyer wiederholte den Vorwurf, die Spenderinnen aus Rumänien hätten umgerechnet bis zu 1.400 Euro erhalten. Damit handle es sich ganz offenkundig nicht mehr um eine Aufwandsentschädigung, sondern um eine Bezahlung. Das sei inakzeptabel, weil Notlagen von Frauen gerade in wirtschaftlich schwachen Ländern ausgenutzt würden.

Niederlande: Sterbehilfe bald auch für "Lebensmüde"?
KATHPRESS/Niederlande/Euthanasie/

Amsterdam, 16.12.04 (KAP) In Ausnahmefällen sollte in den Niederlanden auch Lebensmüdigkeit als Grund für Sterbehilfe akzeptiert werden können. Das empfiehlt laut niederländischen Presseberichten vom Donnerstag eine Expertenkommission in einem Bericht an die Ärzteorganisation KNMG. Das Euthanasiegesetz des Landes müsse dafür nicht geändert zu werden. Die darin enthaltene Voraussetzung, dass Patienten nur im Fall "unerträglichen Leidens" um Sterbehilfe ersuchen könnten, treffe auch auf Lebensmüdigkeit zu, meinen die Experten.
Die Justiz der Niederlande hatte bisher festgestellt, dass Lebensmüdigkeit kein Grund für aktive Sterbehilfe sein könne. In Frage kämen nur medizinisch nachweisbare körperliche oder geistige Leiden. Die Ärzteorganisation will nun eine Debatte unter ihren Mitgliedern über die Frage führen.
In den Niederlanden ist Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen zulässig. Dazu gehört, dass der Kranke unerträglich leidet sowie bewusst und mehrfach um Euthanasie bittet. Der Arzt muss einen Kollegen zu Rate ziehen und den Fall den Behörden melden.

Sterbehilfe: Europarats-Ausschuss billigte Marty-Bericht
KATHPRESS/Soziales/Europarat/Bericht/Euthanasie/Annahme/Marty

Paris, 17.12.04 (KAP) Der Sozial- und Gesundheitsausschuss des Europarates hat einen Bericht zur Sterbehilfe praktisch ohneÄnderungen gebilligt. Eine ausdrückliche Empfehlung zur Einführung einer Straffreiheit für Sterbehilfe ist darin nicht mehr enthalten, wie Europarats-Sprecher nach der Sitzung am Freitag in Paris mitteilten. Mit geringfügigen Ausnahmen seien alle Änderungsanträge zurückgewiesen worden.
Der Berichtsentwurf des Schweizer liberalen Europarats-Parlamentariers Dick Marty enthält unter anderem die Forderung, die Erfahrungen aus Belgien und den Niederlanden "objektiv und gründlich" zu analysieren. Dort ist Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen zulässig. Die Mitgliedsstaaten des Europarates sollen zudem aufgefordert werden, gegen Sterbehilfe "in juristischen Grauzonen" vorzugehen.

Ausbau der Palliativmedizin empfohlen
Der neue Entwurf Martys enthält zahlreiche Empfehlung an die Mitgliedsstaaten. In diesen Empfehlungen geht es darum, die sterbebegleitende Palliativmedizin auszubauen, häusliche Pflege zu fördern, auf unnötig lebensverlängernde medizinische Maßnahmen zu verzichten sowie die Rechte des Patienten zu stärken. Patienten sollen demnach das Recht erhalten, über ihre Lage und mögliche Therapien sowie die damit verbundenen Risiken informiert zu werden und diese Therapien auch ablehnen zu können. Für willensunfähige Patienten empfiehlt der Entwurf die Einführung von Patientenverfügungen oder die Benennung von Vertrauenspersonen.
Die Mitgliedsstaaten sollen ferner aufgerufen werden, eineöffentliche Debatte über die Begleitung Sterbenskranker zu fördern. Gewarnt wird davor, die Überalterung der Gesellschaft und die steigenden Gesundheitskosten dazu zu missbrauchen, den Druck auf Alte und Schwache mit Blick auf Euthanasie zu vergrößern.

Endgültige Entscheidung im April
Das Plenum der Parlamentarischen Versammlung des Europarates soll im April über den Bericht entscheiden. Experten aus der Kirche und christdemokratische Europarats-Parlamentarier hatten den Entwurf Martys als unscharf und interpretationsfähig kritisiert. Sie bemängelten, dass eine Befürwortung aktiver Sterbehilfe herausgelesen werden könnte. Christdemokraten brachten rund 30 Änderungsanträge ein; einige wurden akzeptiert. Sie betreffen aber nicht die umstrittenen Passagen des Textes.
Derzeit gilt noch die 1999 von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates beschlossene Empfehlung, die Straffreiheit für aktive Sterbehilfe strikt ablehnt.

Katholische Kritik an Fortpflanzungsmedizingesetz
KATHPRESS/Kirchen/Biomedizin/Imabe/Klonen/

"Imabe"-Institut: Geplante Gesetzesnovellierung verstößt gegen Lebensrecht - Österreich hat Chance vertan, sich überzeugend für ein Klonverbot einzusetzen

Wien, 30.11.04 (KAP) Scharfe Kritik an der geplanten Novellierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes hat das katholische "Imabe"-Institut für medizinische Anthropologie und Bioethik geübt. In einer am Dienstag veröffentlichten Erklärung bedauert das Institut mit Nachdruck das Fehlen eines ausdrücklichen Klonverbots. In den Erläuterungen der Regierungsvorlage werde lediglich gesagt, dass die Auseinandersetzung mit diesem Thema "noch fortgeführt werden" muss.
Das "Imabe"-Institut bezeichnete diese Haltung der Bundesregierung als "höchst befremdlich". In der UNO habe Österreich zugesichert, bei einer Abstimmung den Vorschlag von Costa Rica für eine Konvention zu unterstützen, die jegliches Klonen untersagt. Wenn die Regierung nun aber innenpolitisch abwarten und "beobachten" wolle, sei dies bedauerlich, weil "viel davon abhängt, dass genügend Länder als Vorreiter eine klare Position beziehen", so das "Imabe"-Institut.
Eine Option, das sogenannte "therapeutische" Klonen zu bejahen und das "reproduktive" Klonen zu verbieten, sei "völlig unrealistisch", heißt es in der Stellungnahme. Es sei das Schicksal der Biopolitik, dass streng begrenzte Ausnahmen zur "Normal-Situation" würden. Das einzig richtige Vorgehen wäre der vollständige Verzicht auf die Technik des Klonens. Österreich habe diese Chance vertan.

Lässt sich Regierung "instrumentalisieren"?
Als "unverzichtbar" bezeichnet das "Imabe"-Institut auch das Verbot von Eingriffen in die Keimbahn. Daher sollte ein solches Verbot in die Regierungsvorlage aufgenommen werden. Kritisiert wird in der Erklärung auch die "überflüssige" Verlägerung der Aufbewahrungsfrist für "überzählige" Embryonen. Durch die Aufbewahrung von Samen- und Eizellen sei sicher gestellt, dass jederzeit die benötigten Embryonen hergestellt werden können. Das Einfrieren von Embryonen sei also ganz und gar unnötig und sollte verboten werden. Hier müsse dem Lebensschutz unbedingt Vorrang gegeben werden.
"Vermisst" wird vom "Imabe"-Institut auch eine Strafbestimmung, die verhindern würde, dass das im Paragrafen 10 geregelte Verbot der Herstellung überzähliger Embryonen "totes Recht" ist. Das geltende Gesetz sieht vor, dass "nur so viele Eizellen befruchtet werden, wie nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Erfahrung innerhalb eines Zyklus für eine aussichtsreiche und zumutbare medizinisch unterstützte Fortpflanzung notwendig sind". Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung habe das Ministerium im Entwurf vom Jänner mit Verwaltungsstrafen von bis zu 36.000 Euro verhindern wollen. Dieses Strafbestimmung wurde nun fallen gelassen. Damit - so die Kritik des "Imabe"-Instituts - sei der Paragraf 10 "totes Recht", zumal ja nun erlaubt sei, überzählige und somit ungesetzlich erzeugte Embryonen zehn Jahre lang aufzubewahren.
In seiner Erklärung bedauert das "Imabe"-Institut auch, dass die umstrittene "Präimplantationsdiagnostik" (PID) nicht ausdrücklich verboten wird. Die PID sei ethisch höchst bedenklich, weil sie "nicht im Dienst einer heilenden oder leidenslindernden Therapie steht, sondern allein im Dienste der Entscheidung über Leben und Tod". Sie sei "unmittelbares Instrument der Selektion" von Menschen.
Für das "Imabe"-Institut stellt sich im Hinblick auf die Novellierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes insgesamt die Frage, "ob sich die Regierung nicht für die Einzelinteressen einer kleinen Gruppe von Reproduktionsmedizinern instrumentalisieren lässt", heißt es in der Erklärung. (Ende)

Paris: Nationalversammlung stimmt über Sterbehilfegesetz ab KATHPRESS/Frankreich/Sterbehilfe/

Paris, 29.11.04 (KAP) Die französische Nationalversammlung wird am Dienstag über ein Sterbehilfegesetz abstimmen. Nach dem neuen Gesetz soll aktive Sterbehilfe auch weiter eine Straftat bleiben. Präzisere Regelungen als in der Vergangenheit enthält das "Gesetz über Rechte der Kranken am Lebensende" für Fälle, in denen eine Behandlung Todkranker eingestellt wird. Damit soll mehr Rechtssicherheit für Patienten wie für das medizinische Personal erzielt werden. Die Neuregelung sieht unter anderem vor, dass Ärzte die Behandlung Sterbenskranker einstellen oder begrenzen dürfen, wenn dies vom Patienten gewünscht wird. Auch künstliche Ernährung sollen Patienten künftig ablehnen können. Neu geschaffen werden die Institutionen der "Vertrauensperson" und der "Patientenverfügung".
Die "Vertrauensperson" oder die "Patientenverfügung" sollen den Willen des Patienten zum Ausdruck bringen, wenn dieser sich selbst nicht mehr äußern kann. Eine gültige Patientenverfügung darf nicht älter als drei Jahre sein. Ärzte müssen nach dem neuen Gesetz ihre Entscheidungen gemeinsam mit Kollegen treffen, wenn sie die Behandlung eines willensunfähigen Patienten einstellen wollen. Sie müssen zudem Familie und "Vertrauensperson" dazu hören. Die Krankenhäuser müssen zudem künftig eine festgelegte Zahl von Betten für die sterbebegleitende Palliativmedizin zur Verfügung stellen.
In dem Gesetz geht es ausdrücklich nur um Patienten in der Endphase der Krankheit. Gesundheitsminister Philippe Douste-Blazy sagte, derzeit schalteten Ärzte in Frankreich in jährlich 150.000 Fällen lebenserhaltende Geräte "ohne jegliche formale Grundlage" ab. Frankreich hatte bislang keine entsprechende gesetzliche Regelung; aktive Sterbehilfe ist strafbar und kann je nach Fall als Tötungsdelikt oder Beihilfe zum Selbstmord belangt werden.
Das Gesetz entstand nach Beratungen in einer 31 Mitglieder zählenden parteiübergreifenden Kommission und trifft auf breiten gesellschaftlichen im Konsens. Die oppositionellen Sozialisten erklärten im Vorfeld, sie hätten sich weiter gehende Regelungen vorstellen können. Änderungsanträge brachten sie aber nicht ein.
Auch Frankreichs Bischöfen begrüßten den Gesetzentwurf im Grundsatz. Bei Kranken im Endstadium sei eine Lebensverlängerung gegen den Willen des Patienten nicht zulässig, so die Bischofskonferenz. Vorrang müsse die Linderung des Leidens haben. In anderen Fällen könne es vorkommen, dass Patienten über die Schmerzbekämpfung und die Ernährung hinausgehende Behandlung ablehnten. Auch danach müssten sich Ärzte richten, wenn alle Möglichkeiten des Dialogs ausgeschöpft seien.(ende)

Bioethikexperte Liese: UN-Klonkompromiss akzeptabel
KATHPRESS/EU/UNO/Bioethik/Klonen/Klonverbot/Liese

Brüssel, 22.11.04 (KAP) Der christdemokratische deutsche Europaabgeordnete und Bioethik-Experte Peter Liese hat den Kompromiss in der UNO zum Klonen als "kleinen Schritt in die richtige Richtung" bezeichnet. Die jetzt vorgeschlagene Formulierung sei zwar juristisch nicht sehr präzise, könne aber nicht als Freischein für das Forschungsklonen verstanden werden, sagte Liese am Montag in Brüssel. Der UN-Kompromisstext sieht vor, die Staaten zum Verbot aller Versuche aufzurufen, "menschliches Leben" durch Klonen zu schaffen.
Liese äußerte die Hoffnung, es könne bei den weiteren Diskussionen noch Präzisierungen geben. So sei auch in der EU in der Biopatent-Richtlinie durch eine Erklärung des Ministerrats klargestellt worden, dass als "menschliches Leben" auch Embryonen anzusehen seien, sagte der Bioethik-Experte der christdemokratisch-konservativen EVP-Fraktion im Europaparlament.
Die Bemühungen um eine Klonverbots-Konvention der Vereinten Nationen waren am Freitagabend gescheitert. Nun soll es lediglich eine rechtlich nicht verbindliche Resolution geben, in der das Klonen geächtet wird.
Der UN-Rechtsausschuss stritt seit Mitte September erneut um eine Konvention. Dem Gremium lagen konkurrierende Entwürfe Costa Ricas und Belgiens vor. Da beide Anträge an diesem Freitag nicht zur Abstimmung kamen, gelten sie vermutlich auch nicht als erledigt und bleiben bestehen.
Costa Rica trat mit seinem Antrag für ein striktes Verbot jeglichen Klonens ein. Danach soll sowohl dem reproduktiven Klonen als auch dem mittlerweile als Forschungsklonen bezeichneten "therapeutischen" Klonen eine strafrechtliche Absage erteilt werden. 62 Staaten unterstützten diese Vorlage.
Der Entwurf Belgiens will nur das reproduktive Klonen verboten sehen. Diese Haltung wird von 20 weiteren Staaten unterstützt. (ende)

Europarat: Annäherung im Euthanasiekonflikt

Straßburg, 17. November 2004 (epd Ö) Die Abstimmung der Europaratsresolution zur Sterbehilfe soll Mitte Dezember im Ausschuss und Ende April 2005 im Plenum der Parlamentarischen Versammlung erfolgen. Das berichtete Ausschuss-Vorsitzender Marcel Glesener nach der Debatte am Montag in Paris vor Medienvertretern. Glesener zeigte sich zuversichtlich, dass der Zeitplan diesmal eingehalten wird. Die Diskussion im Sozial- und Gesundheitsausschuss des Europarats sei "friedlich" verlaufen, sagte er.
Wie es heißt, sei eine Annäherung der Standpunkte möglich geworden, weil der Schweizer Liberale Dick Marty in seinem überarbeiteten Resolutionsentwurf auf die umstrittensten Forderungen verzichtete. Selbst die in jüngsten Entwürfen noch vorhandene Forderung, Euthanasie für eng begrenzte Ausnahmen zuzulassen, findet sich darin jetzt nicht mehr, erst recht nicht die Aufforderung an die 46 Europarats-Mitgliedstaaten, Straffreiheit für Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen zu gewähren. Ein Dokument mit dieser Forderung war im vergangenen April von der Parlamentarischen Versammlung an den Ausschuss zurückverwiesen worden.
In Martys neuem Bericht stehen dagegen - wie es hieß - "weithin kompromissfähige" Forderungen wie die nach einem Ausbau der sterbebegleitenden Palliativmedizin oder nach einer Stärkung der Patientenrechte. Strittig ist offenbar noch, ob der Europarat darauf dringen soll, den Mitgliedsstaaten allein die Erfahrungen aus Belgien und den Niederlanden, wo Sterbehilfe unter Bedingungen straffrei ist, zur Prüfung zu empfehlen. Es gab Stimmen, die auch die Prüfung der Erfahrungen solcher Staaten verlangten, in denen Euthanasie verboten ist.
Marty hatte vor einem Jahr scharfe Kritik ausgelöst, weil er den Europarats-Mitgliedsstaaten die Empfehlung geben wollte, unter bestimmten Bedingungen Straffreiheit für Euthanasie zu erwägen. Damit wäre die bisherige Position des Europarats in ihr Gegenteil verkehrt worden. 1999 beschloss der Rat, der Wunsch eines Patienten nach lebensbeendenden Maßnahmen dürfe nicht zur juristischen Grundlage für eine Straffreiheit der Euthanasie werden. Eine Abstimmung über Martys Bericht wurde mehrfach vertagt. Nachdem Dutzende Änderungsanträge vorlagen, wurde er in den Ausschuss zurückverwiesen.
Der Schweizer Europarats-Parlamentarier meinte jedoch am Montag, er sei "missverstanden" worden. Er sei kein Verteidiger der Euthanasie, so seine Behauptung. Nur sei er gewiss, dass es Fälle gebe, wo trotz Palliativmedizin Sterbehilfe angebracht sei und straffrei gestellt werden müsse.
In seinem neuen Dokument räumte Marty allerdings ein, dass unter den Europarats-Mitgliedsstaaten auf Grund der unterschiedlichen kulturellen und religiösen Einstellungen keine einheitliche Position möglich sein werde. Die nach reiflicher Diskussion gefundene Position eines jeden von ihnen müsse akzeptiert werden. Zur Entscheidung Belgiens und der Niederlande, die Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen zu legalisieren, meinte Marty, auch hier sei eine "Haltung des Respekts" einzunehmen.

Drewermann fordert mehr Selbstbestimmungsrecht für Sterbenskranke

Bielefeld, 10. November 2004 (epd) Der katholische Theologe und
Kirchenkritiker Eugen Drewermann hat sich für mehr Selbstbestimmung todkranker Menschen ausgesprochen. Niemand habe das Recht, einem anderen vorzuschreiben, wie viel er an Schmerzen verträgt, erklärte der Paderborner Theologe in der Montags-Ausgabe der Bielefelder Zeitung “Neue Westfälische”. Die katholische Lehre, Gott lasse nie mehr Leid an den Menschen herankommen als er vertragen könne, sei für viele Betroffene in einer Extremsituation nicht nachvollziehbar.
Barmherzigkeit könne eigentümliche Formen annehmen, kritisierte Drewermann. Durch die medizinischen Möglichkeiten könne von außen zwar vieles erleichtert, auch überbrückt werden.
“Aber wenn sich zeigt, dass nichts mehr zu überbrücken ist, hat dann nicht ein Mensch
das Recht zu sagen: ich kann nicht mehr?”, fragte er. Der Tod stelle oft für die Betroffenen einen Gnadenweg zur Beendigung der Schmerzen dar, erklärte der Psychoanalytiker. Der Tod sei in solchen Situationen kein zu bekämpfender Feind, sondern “manchmal ein samtiger Mantel, der eine warme Dunkelheit um uns legt, wenn die Augen müde werden.”

EU will Embryonenforschung ohne Stichtagsregelung fördern
KATHPRESS/EU/Bioethik/Lebensschutz/CDU

Berlin, 28.10.04 (KAP) Die EU-Kommission will die Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen ohne Einführung einer Stichtagsregelung fördern. Das erklärte der Direktor der Generaldirektion Forschung der EU-Kommission, Richard Escritt, bei einer Ausschuss-Befragung des deutschen Bundestags, wie der CDU-Abgeordnete Thomas Rachel in Berlin mitteilte. Escritt sprach in Vertretung des künftigen EU-Forschungskommissars.
Rachel verlangte, das 7. EU-Forschungsrahmenprogramm in Einklang mit ethischen Grundsätzen der 25 Mitgliedstaaten zu bringen. In mehreren Mitgliedsstaaten werde "verbrauchende" Embryonenforschung als Verstoß gegen die Menschenwürde und das Recht auf Leben verstanden. Deshalb dürfe diese Forschung nicht durch Beiträge solcher Staaten mitfinanziert werden.
Ein ausreichender Embryonenschutz sei nur gewährleistet, wenn - wie in Deutschland - ein fester Stichtag für den Import und die Verwendung embryonaler Stammzellen gelte, betonte Rachel. Er forderte die deutsche Bundesregierung auf, darauf hinzuwirken, das die EU keine Vorhaben unterstützt, die in einzelnen Mitgliedsstaaten eine Straftat darstellen.

Vereinte Nationen: Österreich für umfassendes Klonverbot
KATHPRESS/Kirchen/Klonen/UNO/

UN-Vollversammlung diskutiert darüber, ob Klonen generell verboten oder so genanntes "Forschungsklonen" zugelassen werden soll

Wien, 21.10.04 (KAP) Österreich tritt für ein umfassendes Klonverbot durch die Vereinten Nationen ein. Das bestätigte am Donnerstag das Außenministerium auf Anfrage von "Kathpress". Die Vereinten Nationen diskutieren bei ihrer derzeitigen Vollversammlung erneut über ein internationales Verbot menschlichen Klonens. Die UNO war bereits vor einem Jahr vor der Frage gestanden, ob alle Formen des Klonens geächtet oder das Herstellen geklonter Embryonen zu Forschungs- und Therapiezwecken, das sogenannte "Forschungsklonen", möglich sein soll. Mit 80 gegen 79 Stimmen war damals die Entscheidung vertagt worden.
Eine Gruppe, angeführt von Costa Rica und unterstützt von nahezu 60 Nationen - unter ihnen auch Österreich und die USA -, verlangt ein Totalverbot für jedes Klonen. Die andere Gruppe von mehr als 20 Staaten, an ihrer Spitze Belgien, will nur das "reproduktive Klonen", verboten wissen, nicht jedoch das sogenannte "Forschungsklonen".

Adulte Stammzellen als Alternative
Entschieden gegen das "Forschungsklonen" wie auch gegen die Forschung an embryonalen Stammzellen hat sich der Genetiker am Wiener AKH, Markus Hengstschläger, bei einer Diskussionsveranstaltung der Tageszeitung "Der Standard" ausgesprochen. "Wir sollten keine Erlaubnis des therapeutischen Klonens anstreben", so Hengstschläger. Adulte Stammzellen seien eine brauchbare Alternative. Dieser Bereich sollte forciert werden, denn "ich glaube, dass der Embryo, der zerstört wird, ein individuelles Recht auf Leben hat", so Hengstschläger, der Mitglied der Päpstlichen Akademie für das Leben ist.
Bei der Veranstaltung hatte sich Ian Wilmut, einer der schottischen Schöpfer des Klonschafs "Dolly", klar für Experimente mit embryonaler Stammzellen ausgesprochen. Zu diesem Zweck sollten Embryonen auch geklont werden dürfen. "Die Wissenschaft lernt gerade, wie Stammzellen gezielt in verschiede Zellen verwandelt werden können. Bis dahin ist es zielführend, sie durch Klonen zu gewinnen, um ihre Anfälligkeit für Erbkrankheiten zu testen", so Wilmut. Er plädierte dafür, menschliche Embryonen zu klonen und diese eine Woche alt werden zu lassen.

Deutsche Bischöfe für umfassendes Klonverbot auf Weltebene
KATHPRESS/Deutschland/UNO/Klonen/Bischöfe/

Appell des Generalsekretärs der Deutschen Bischofskonferenz an die Berliner Bundesregierung

Berlin, 20.10.04 (KAP) Im Hinblick auf die am 21. Oktober erneut beginnenden Verhandlungen auf UN-Ebene über ein weltweites Klonverbot hat die Deutsche Bischofskonferenz ihre klare Ablehnung jeder Form des Klonens menschlicher Embryonen bekräftigt. Es genüge nicht, nur das Klonen zu Fortpflanzungszwecken zu ächten. Auch das Klonen menschlicher Embryonen zu biomedizinischen Forschungszwecken, das so genannte Forschungsklonen, müsse unmissverständlich verboten sein, betonte der Generalsekretär der Deutschen Bischofskonferenz, Pater Hans Langendörfer SJ. Es widerspreche der Würde und dem Lebensrecht menschlicher Embryonen, sie durch Kerntransfer einzig zu dem Zweck zu erzeugen, um ihnen Stammzellen zu entnehmen und sie dadurch wieder zu töten. Auch die Hoffnung, durch diese Grundlagenforschung vielleicht irgendwann einmal bisher unheilbare Krankheiten zu heilen, rechtfertige die Instrumentalisierung und Tötung menschlicher Lebewesen nicht. Stattdessen sollten alternative, ethisch vertretbare Forschungsmethoden gefördert werden.
Die Deutsche Bischofskonferenz "erwartet", dass sich die Vertreter der Berliner Bundesregierung bei den Verhandlungen über ein Klonverbot auf UN-Ebene für ein weltweites und umfassendes Klonverbot, also ein Verbot des reproduktiven Klonens wie des Forschungsklonens, einsetzen.

Klonverbot: Evangelische Kirche fordert Berlin zum Handeln auf
KATHPRESS/Deutschland/Kirchen/Klonen/Huber/

Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland appelliert an deutsche Bundesregierung, den Antrag Costa Ricas zu unterstützen

Berlin, 12.10.04 (KAP) Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat die deutsche Bundesregierung aufgefordert, sich bei den Vereinten Nationen für ein umfassendes Klonverbot einzusetzen. Es sei "an der Zeit", dass Berlin entsprechend aktiv werde, schreibt der EKD-Ratsvorsitzende Bischof Wolfgang Huber in der neuesten Ausgabe des evangelischen Magazins "chrismon".
Am 21. Oktober beginnen in New York erneut Verhandlungen über eine Konvention gegen das Klonen. Bislang liegt ein von von Costa Rica initiierter und von 58 Staaten mitgetragener Entwurf vor, der ein striktes Verbot jeglichen Klonens, des reproduktiven wie des sogenannten "therapeutischen" Klonens, vorsieht. Ein ähnlicher Antrag war bereits einmal vertagt worden, weil Berlin trotz anders lautender Ankündigungen nicht dafür gestimmt hatte (für die Behandlung des Antrags Costa Ricas fehlte damals eine Stimme).
Nach den Worten Hubers werden beim Forschungsklonen, das bislang auch als "therapeutisches" Klonen bezeichnet worden sei, menschliche Embryonen geklont, um als Material für die Wissenschaft zur Verfügung zu stehen. Beim Forschungsklonen geschehe aber dasselbe wie beim reproduktiven Klonen. Der Bischof wörtlich: "Wenn es ein Verstoß gegen die Menschenwürde ist, einen geklonten Menschen zu schaffen, dann kann es auch nicht vertretbar sein, einen Menschenklon zu Forschungszwecken zu verwenden". Trotz der Aussicht auf mögliche Therapieerfolge gelte, dass in diesem Fall der Zweck nicht die Mittel heilige.


EU hat erste Projekte mit embryonalen Stammzellen finanziert
KATHPRESS/EU/Forschung/Finanzierung/Embryonen/Stammzellen

Brüssel, 4.10.04 (KAP) Die EU-Kommission hat erstmals wissenschaftliche Projekte der umstrittenen embryonalen Stammzellforschung finanziert. In mindestens zwei Fällen wurden Zuschüsse an Projekte genehmigt, bei denen menschliche embryonale Stammzellen verwendet werden, wie aus Unterlagen der EU-Kommission hervorgeht, die der deutschen katholischen Nachrichtenagentur KNA vorliegen. An den beiden länderübergreifenden Forschungsvorhaben, die zusammen mit rund 20 Millionen Euro gefördert werden, sind auch deutsche Wissenschaftler und Unternehmen beteiligt.
Ein von den EU-Mitgliedstaaten verhängtes Moratorium für die EU Förderung der Embryonenforschung war zu Jahresbeginn abgelaufen. Seither kann die EU-Kommission in den Mitgliedsstaaten, in denen dies zulässig ist, unter bestimmten Bedingungen Forschungsprojekte mit embryonalen Stammzellen fördern. In Österreich und Deutschland sind solche Projekte verboten; beide Länder hatten sich gemeinsam mit Italien vergeblich für strengere Bestimmungen eingesetzt.

Zelltherapien und Alternativen für Tierversuche
Bei einem der Projekte geht es um die Entwicklung neuer Zelltherapien. Das auf vier Jahre angelegte Forschungsvorhaben "Eurostemcell" soll dabei unter anderem das therapeutische Potenzial von charakterisierten Zelllinien erkunden. Verwendet werden sollen dafür Neuronal-, Mesodermal- und Epithel-, aber auch embryonale Zellen. Beteiligt an diesem Projekt ist auch der Bonner Stammzellforscher Oliver Brüstle.
Ein zweites Projekt mit dem Kurznamen "Reprotect" befasst sich mit der Suche nach Alternativen für Tierversuche. Ermittelt werden sollen Testmethoden, mit denen geprüft werden kann, ob eine Substanz negative Wirkungen auf Fruchtbarkeit, Schwangerschaft und Nachkommen hat. Unter anderem sollen dabei für die Forschung "menschliche embryonale Stammzellen" verwendet werden, heißt es ausdrücklich in einem EU-Kommissions-Dokument.

 

Stammzellen: Designierter EU-Forschungskommissar Potocnik outet sich
KATHPRESS/EU/Stammzellen/Embryonen/Potocnik

Brüssel, 1.10.04 (KAP) Der designierte EU-Forschungskommissar Janez Potocnik will die umstrittene EU-Förderung der Forschung an embryonalen Stammzellen auch für die Zukunft nicht ausschließen. Nötig sei allerdings, diese Frage wegen der damit verbundenen ethischen Probleme gründlich zu diskutieren, sagte der slowenische Politiker bei seiner Anhörung im Europaparlament am Freitag in Brüssel. Potocnik vermied aber eine klare Aussage darüber, ob die EU-Förderung der Embryonenforschung im künftigen siebten EU-Forschungsrahmenprogramm beibehalten werden soll.
Der künftige EU-Kommissar sagte einerseits, man dürfe Forschung nicht ausschließen, die viel versprechend sei. Möglicherweise könnten durch die Embryonenforschung Tausende oder gar Millionen von Kindern und Erwachsenen therapiert und Behandlungsmöglichkeiten für Diabetes oder Alzheimer gefunden werden. "Aber Ethik ist für mich als Teil unseres gesellschaftlichen Lebens sehr wichtig", fügte Potocnik hinzu. Es sei praktisch unmöglich, eine für alle Seiten befriedigende Antwort zu finden, räumte der frühere slowenische Europaminister ein. Er werde sich für eine geduldige und leidenschaftslose Diskussion ohne Vorurteile einsetzen und aufmerksam zuhören. Das Europaparlament müsse über die Frage mitentscheiden können.
Ein Moratorium für die EU-Förderung der Embryonenforschung war zu Jahresbeginn abgelaufen. Seither können in den EU-Staaten, wo dies zulässig ist, unter bestimmten Bedingungen mit EU-Geldern Forschungsprojekte mit embryonalen Stammzellen gefördert werden.
Österreich, Deutschland, Italien und weitere Länder hatten sich vergeblich für strengere Bestimmungen eingesetzt. Dabei diente das deutsche Embryonenschutzgesetz mit seiner Stichtagsregelung als Modell.

© 2004 - Eine Information des Ökumenischen Rates der Kirchen in Österreich
Mail an die WebRedaktion