Thursday 17. May 2012
Ökumenischer Rat der Kirchen
in Österreich (ÖRKÖ)

Severin Schreiber Gasse 3
A-1180 Wien
Tel: +43 - 1 - 479 15 23-300
FAX: + 43 - 1 - 479 15 23-330
E-Mail: oerkoe@kirchen.at

Inhalt:

Ökumenischer Rat der Kirchen in Österreich - Satzungen (Stand März 2012)

 

1. Die Altkatholische Kirche, die Evangelische Kirche Augsburgischen Bekenntnisses, die Evangelische Kirche Helvetischen Bekenntnisses und die Methodistenkirche als Gründungsmitglieder (1958), sowie die anglikanische Kirche, die Armenisch-apostolische Kirche, die Bulgarisch-orthodoxe Kirche, die Griechisch-orthodoxe Kirche, die Koptisch-orthodoxe Kirche, die Römisch-katholische Kirche, die Rumänisch-orthodoxe Kirche, die Russisch-orthodoxe Kirche, die Serbisch-orthodoxe Kirche und die Syrisch-orthodoxe Kirche bilden unter Wahrung ihrer Selbständigkeit und ihres Bekenntnisstandes
den Ökumenischen Rat der Kirchen in Österreich. Dieser hat seinen Sitz in Wien.

 

2.1 Die volle Mitgliedschaft steht allen anderen Kirchen in Österreich offen, die die Zielsetzung des Ökumenischen Rates der Kirchen in Österreich bejahen und diesen Satzungen zustimmen. Sie sollen in der Regel dem Weltkirchenrat als Mitglieder angehören.


2.2 Eine Mitgliedschaft mit beratender Stimme aber ohne Stimmrecht steht allen Kirchen in Österreich offen, die eine volle Mitgliedschaft (noch) nicht anstreben.

 

2.3 Darüber hinaus können Religionsgemeinschaften, christliche Organisationen und Werke bzw. und Vereinigungen über deren Ansuchen als Beobachter mit Rederecht zugelassen werden.

 

3. Über die Aufnahme als volles Mitglied oder als Mitglied mit beratender Stimme entscheidet der Ökumenische Rat der Kirchen in Österreich durch die Vollversammlung mit Zweidrittelmehrheit; über die Zulassung als Beobachter mit einfacher Stimmenmehrheit.

 

4. Die Mitgliedschaft im Ökumenischen Rat der Kirchen kann durch Beschluss der Vollversammlung oder durch Austritt beendet werden. Der Austritt wird erst dann rechtswirksam, wenn das austretende Mitglied seinen/ihren Verpflichtungen nachgekommen ist.

 

5. Der Zweck des Ökumenischen Rates der Kirchen in Österreich ist die gemeinsame Erfüllung ökumenischer Aufgaben. Er sieht seinen besonderen Auftrag darin in Österreich den ökumenischen Gedanken zu verwirklichen, ihn nach außen zu vertreten und nach innen im Gemeindeleben zu vertiefen. Der Ökumenische Rat der Kirchen in Österreich pflegt Beziehungen zum Weltkirchenrat, zur Konferenz Europäischer Kirchen, und zu den ökumenischen Räten anderer Länder. Darüber hinaus fördert er die zwischenkirchlichen Beziehungen, insbesondere durch ökumenische Gottesdienste, durch theologisches Gespräche, Austausch von Erfahrungen und in der Planung und Durchführung der
den Kirchen aufgetragenen Dienste.

 

6. Der Ökumenische Rat der Kirchen in Österreich übt seine Funktion durch folgende Organe aus:

a) Vollversammlung;
b) Vorstand und durch
c) Ausschüsse, die aus der Mitte der Vollversammlung zu ihrer Unterstützung und zur Besorgung besonderer Aufgaben gebildet werden. Näheres regelt die Geschäftsordnung.

 

7. Die Vollversammlung besteht aus den Vertretern bzw. Vertreterinnen der Mitgliedskirchen des Ökumenischen Rates der Kirchen. In die Vollversammlung entsendet jede Mitgliedskirche bis zu einer Anzahl von Gläubigen von

5.000 eine(n) Vertreter(in),
15.000 zwei Vertreter(innen),
30.000 drei Vertreter(innen),
100.000 vier Vertreter(innen),
500.000 sechs Vertreter(innen),
darüber zehn Vertreter(innen).
Bei Verhinderung sorgt jede(r) Vertreter(in) für eine von seiner/ihrer Kirche bevollmächtigte Ersatzperson.

Mitglieder mit beratender Stimme und Beobachter entsenden jeweils eine(n) Vertreter(in). Weitere Personen können auf Einladung des/der Vorsitzenden als Gäste ohne Rederecht teilnehmen.

 

8. Die für die Tätigkeit des Rates erforderlichen Mittel werden durch Mitgliedsbeiträge und durch Spenden und Kollekten aufgebracht.

 

9.1 Die Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte den Vorstand. Er besteht aus dem/der Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schriftführer(in), dem/der Stellvertretenden Schriftführer/in, dem/der Schatzmeister(in) und dem/der Stellvertretende(n) Schatzmeister(in) sowie dem/der Pressesprecher(in). Die Wahlen gelten für drei Jahre. Wiederwahl ist möglich. Die Wahlvorschläge sollen möglichst so erstattet werden, dass die einzelnen Funktionen von Vertretern bzw. Vertreterinnen verschiedener Kirchen ausgeübt werden; der/die Vorsitzende und seine/ihre
Stellvertreter(innen) dürfen nicht derselben Kirche angehören. Die Amtsperiode beginnt frühestens zwei Monate nach erfolgter Wahl.

 

Die Vollversammlung hat mindestens zweimal im Jahr zur ordentlichen Sitzung zusammenzutreten. Außerordentliche Vollversammlungen sind auf Begehren der Mehrheit aller Mitglieder der Vollversammlung einzuberufen. Die Vollversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte ihrer stimmberechtigten Vertreter(innen) anwesend ist. Jede(r) Vertreter(in) hat nur eine Stimme, wobei die Möglichkeit besteht, bei Verhinderung die Stimme einem anderen Vertreter bzw. einer Vertreterin derselben Kirche zu übertragen. Die/die Vorsitzende hat die Vollversammlung einzuberufen und gleichzeitig die Tagesordnung bekannt zu geben.


9.2 Mit Zustimmung der Vollversammlung kann der Vorstand ihm obliegende Aufgaben ein oder zwei Personen übertragen, die nicht der Vollversammlung angehören. Diese Personen müssen entsprechende fachliche Qualifikationen haben, sie arbeiten ehrenamtlich. Die Beauftragung gilt für eine Funktionsperiode, Wieder-Beauftragungen sind möglich.


10. Alle Beschlüsse in der Vollversammlung bedürfen der einfachen Stimmenmehrheit. Über die Aufnahme von vollen Mitgliedern oder Mitgliedern mit beratender Stimme und deren Ausschluss, Abänderung der Satzungen und Festsetzung der Mitgliedsbeiträge entscheidet die Zweidrittelmehrheit.


11. Dem/der Vorsitzenden obliegt gemeinsam mit den weiteren Mitgliedern des Vorstandes die Durchführung der Beschlüsse der Vollversammlung. Er/sie vertritt den Ökumenischen Rat der Kirche in Österreich nach außen.
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Von der Vollversammlung des ÖRKÖ im Oktober 1994 angenommene veränderte Fassung und die durch die Vollversammlung vom 18.10.1995 ergänzte Fassung (Pkt. 9), einschließlich der durch die Vollversammlung vom 24.10.2001 beschlossenen Änderungen (Pkte. 6,9 und 11) und der durch die Vollversammlung am 6.4.2006 beschlossenen Änderung (Punkt 2) und der durch die Vollversammlung am 3.3.2011 beschlossenen Änderungen sowie der weiteren durch die Vollversammlung am 8.3.2012 beschlossenen Änderung (Pkt. 9).

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www.langenachtderkirchen.at

Website der österreichweiten "Langen Nacht der Kirchen" mit umfassenden Programm-Infos

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Die 2001 unterzeichnete "Charta Oecumenica" enthält Leitlinien für die Zusammenarbeit der Kirchen im 21. Jahrhundert

>> mehr

Die "Charta Oecumenica" als PDF-Dokument zum Downloaden finden Sie HIER!

"Zehn Jahre für den Frieden"

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Den neu erschienenen Dokumentationsband des ÖRKÖ über die „Dekade zur Überwindung der Gewalt“ (2001-2010) zum DOWNLOADEN finden Sie HIER!

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www.eappi.org

Website des Ökumenischen Begleitprogramms in Palästina und Israel (EAPPI)

 

Der ÖRKÖ unterstützt die Initiative, die zu einer Lösung des israelisch-palästinensischen Konflikts durch einen gerechten Frieden beitragen will.

"Ostern – Das Hauptfest der Kirche in Ost und West“

unknownDie neue gemeinsame Broschüre der Deutschen Bischofskonferenz und der Orthodoxen Bischofskonferenz in Deutschland kann im Internet auf der Webseite der Deutschen Bischofskonferenz in der Rubrik Veröffentlichungen bestellt oder als pdf-Datei heruntergeladen werden. Zum Download steht die Broschüre ebenfalls unter www.obkd.de bereit. 

http://www.oekumene.at/