Ökumene im O-Ton
"Nur wenn wir uns besinnen, werden wir auch eine Zukunft haben"
Die Predigt von Landessuperintendent Thomas Hennefeld beim ÖRKÖ-Gottesdienst zur Schöpfungszeit (19.09.2024)
Angesichts einer in vielen Ländern Europas sich zuspitzenden Diskussion zum Problem des menschenwürdigen Sterbens wenden sich die im Ökumenischen Rat der Kirchen in Österreich vertretenen christlichen Kirchen mit der folgenden Erklärung an die Öffentlichkeit:
1. Das eigene Sterben und der Tod von Angehörigen wird in unserer Gesellschaft vielfach verdrängt und ist zugleich mit großen Ängsten belastet:
* Mit der Angst, unerträgliche Schmerzen leiden zu müssen
* Mit der Angst, den Angehörigen und der Gesellschaft zur Last zu fallen
* Mit der Angst, im Sterben alleingelassen zu werden
* Mit der Angst, ausgeliefert und der Würde beraubt zu werden
* Mit der Angst, auch gegen den eigenen Willen einen unnötig verlängerten Sterbeprozess erleiden zu müssen
* Mit der Angst, dass das Leben verkürzt wird durch mangelnde medizinische und pflegerische Hilfe oder gar durch Tötung.
* Überzeugt von der Würde des Menschen treten wir ein für eine neue Kultur der Solidarität mit den Sterbenden.
2. Leben, Leiden und Sterben rühren an ein letztes Geheimnis. Für uns Christen sind sie eine Aufgabe, die wir bewusst annehmen im Vertrauen auf die Treue Gottes und in der Hoffnung, dass er uns im Leben, im Leiden und im Sterben nicht verlässt.
3. Christen bekennen sich zu der unveräußerlichen und unteilbaren Würde eines jeden Menschen während der gesamten Dauer seines Lebens.
Aus den leidvollen Erfahrungen, dass diese Würde des Menschen durch die Geschichte hindurch bis heute auch von Christen auf schreckliche Weise missachtet wird, erwächst die Einsicht in die Notwendigkeit allgemein geltender Menschenrechte. Die europäische Menschenrechtskonvention hält mit völkerrechtlicher Verbindlichkeit in Art. 2 fest, dass jeder Mensch ein Recht auf Leben hat und dass niemand absichtlich getötet werden darf.
4. Angelpunkt der Diskussion über menschenwürdiges Sterben ist das Verständnis von der Autonomie des Menschen. Unbestritten gehört zur Würde des Menschen das Recht auf Selbstbestimmung, die aber ethisch begründet und begrenzt ist. Daher darf das Prinzip der Autonomie nicht verabsolutiert werden, sondern schließt die Verantwortung für sich und andere ein. Die besondere Hilfs- und Schutzbedürftigkeit von Sterbenden kann ein abstrakter Autonomiebegriff nicht wahrnehmen.
5. Aufgrund dieses Verständnisses von Selbstbestimmung sind persönliche Überzeugungen und Werthaltungen zu achten und der ausdrückliche Wille eines Menschen, was seine medizinische Behandlung betrifft, zu respektieren. Gegen seinen ausdrücklichen Willen darf niemandem, der entscheidungsfähig ist, eine medizinische Behandlung aufgezwungen werden.
6. Willenserklärungen, wie sogenannte Patientenverfügungen, in denen jemand bereits in früheren Lebensphasen für sein Sterben bestimmte medizinische, lebensverlängernde Maßnahmen ablehnt, sind innerhalb ethischer Grenzen voll zu respektieren. Das gleiche gilt für Vorsorgevollmachten, in denen jemand für eine solche Situation eine Person des Vertrauens zur Entscheidung benennt. Die Fürsorgepflicht und die Verantwortung des Arztes für den Einsatz medizinisch sinnvoller Mittel bleiben bestehen.
7. Im Prozess des Sterbens hat der Mensch unter Umständen noch persönliche Entscheidungen zu treffen, hat die Möglichkeit, sich mit seinem zurückliegenden Leben als Ganzem auseinanderzusetzen und dieses Leben mit seiner Unvollkommenheit und Schuldbeladenheit anzunehmen und loszulassen. Gerade bei dieser entscheidenden Lebensaufgabe ist der Mensch auf Hilfe angewiesen. Unterstützung brauchen aber auch all jene Personen, die Sterbende begleiten, insbesondere ist die Gesellschaft insgesamt zur Solidarität mit Ärzten und Pflegenden verpflichtet.
8. Eine besonders dringende Aufgabe der Gesellschaft ist der Ausbau und die Förderung der Palliativmedizin. Deren Aufgabe ist es, die physischen, psychischen und sozialen Leiden zu lindern und spirituellen Beistand zu leisten. Die Palliativmedizin hat wissenschaftlich mittlerweile einen sehr hohen Standard erreicht, der leider viel zu wenig in die Praxis umgesetzt wird. Selbst wenn durch schmerzstillende Maßnahmen eine Lebensverkürzung möglicherweise in Kauf genommen wird, ist dies kein Grund, die Schmerzstillung zu unterlassen. Modellhaft ist diese Medizin in der Hospizbewegung, die sich aus christlichen Wurzeln speist, verwirklicht. Generell ist in Krankenhäusern und Pflegeheimen für eine würdevolle Sterbebegleitung personell, räumlich und einrichtungsmäßig vorzusorgen.
9. Zur Annahme des Lebens gehört auch der Respekt davor, dass jeder Mensch unwiderruflich an sein Ende kommt; daher ist dem Sterben Raum und Zeit zu geben und die Begrenztheit ärztlicher Handlungsmöglichkeit zu akzeptieren. Handlungen, die den Sterbeprozess eines Menschen unnötig verlängern, anstatt das Sterben zuzulassen, sind daher abzulehnen.
10. Abzulehnen sind aber auch Handlungen und Entscheidungen, die direkt die Beendigung des Lebens zum Ziel haben. Solche Maßnahmen wenden sich nicht gegen das Leiden, sondern gegen die Person des Sterbenden.
Die Zubilligung einer solchen Handlungsweise hätte für das Ethos der Ärzte und der heilenden Berufe unabsehbare Folgen.
An der derzeit gültigen Rechtslage in Österreich ist daher unbedingt festzuhalten.
Wien, 14. Jänner 2000
Ökumene im O-Ton
"Nur wenn wir uns besinnen, werden wir auch eine Zukunft haben"
Die Predigt von Landessuperintendent Thomas Hennefeld beim ÖRKÖ-Gottesdienst zur Schöpfungszeit (19.09.2024)
ÖRKÖ-Spendenprojekt 2024
Der Ökumenische Rat der Kirchen in Österreich (ÖRKÖ) führt jedes Jahr ein besonderes Spendenprojekt durch. 2024 wollen die Kirchen in Österreich gemeinsam im afrikanischen Burkina Faso helfen.
Der Ökumenische Rat der Kirchen in Österreich (ÖRKÖ) unterstützt das Ökumenische Begleitprogramm in Palästina und Israel (EAPPI) des Weltkirchenrates
Ökumenischer Rat der Kirchen in Österreich (ÖRKÖ)
Severin Schreiber Gasse 3, A-1180 Wien
Tel: +43 - 59 - 151700 204
FAX: +43 - 59 - 151700-550
E-Mail: oerkoe@kirchen.at
Bankverbindung:
Raiffeisenlandesbank NÖ/Wien,
IBAN: AT873200000007479157,
BIC: RLNWATWW
"Europa ist ein Hoffnungsprojekt"
Am 26. November2023 predigte der lutherische altbischof Michael Bünker beim Sonntagsgottesdienst in der Wiener methodistischen Kirche zum Thema "Europa". Die Gastpredigt fand im Rahmen des ökumenischen Projekts "Sozialwort 20+" des Ökumenischen Rates der Kirchen in Österreich (ÖRKÖ) statt.
Gottesdienst zum Reformationstag mit ökumenischem Akzent
Am 31. Oktober 2023 predigte der Direktor der Katholischen Sozialakademie, Markus Schlagnitweit, beim Gottesdienst zum Reformationstag in der Linzer Martin-Luther-Kirche. Die Gastpredigt zum Thema "Wirtschaft" fand im Rahmen des ökumenischen Projekts "Sozialwort 20+" des Ökumenischen Rates der Kirchen in Österreich (ÖRKÖ) statt.
Der Gottesdienst mit der Gastpredigt zum Nachsehen (via YouTube)
Im Sozialwort aus dem Jahr 2003 nehmen die Kirchen östlicher und westlicher Tradition in Österreich gemeinsam Stellung zu den sozialen und gesellschaftlichen Herausforderungen.
Das Sozialwort versteht sich als Kompass in einer Gesellschaft, die sich in einem tiefgreifenden Wandel befindet: In den Bereichen Bildung, Medien, Arbeit, Wirtschaft, soziale Sicherheit und Ökologie. Das Sozialwort benennt konkrete Aufgaben für Kirchen und Politik/Gesellschaft.
Das Sozialwort ist in einem vierjährigen Prozess (2000 - 2003) entstanden.
Das "Sozialwort" zum Download finden Sie HIER
Mit der Broschüre "Solidarische Gemeinde" aus dem Jahr 2013 will der Ökumenische Rat der Kirchen in Österreich (ÖRKÖ) den Pfarrgemeinden in Österreich Hintergrundinfos zu sozialen Fragen und konkrete Handlungsanregungen liefern, wie die Gemeinden ihr soziales Profil schärfen können. Die Broschüre steht unter dem Leitwort "Solidarische Gemeinde" und ist das Ergebnis des Prozesses "sozialwort 10+".
Die Broschüre "Solidarische Gemeinde" zum Download finden Sie HIER