Ökumene im O-Ton
"Nur wenn wir uns besinnen, werden wir auch eine Zukunft haben"
Die Predigt von Landessuperintendent Thomas Hennefeld beim ÖRKÖ-Gottesdienst zur Schöpfungszeit (19.09.2024)
Die Evangelische Kirche A.B. zählt in Österreich rund 244.500 Christinnen und Christen. A.B. steht dabei für "Augsburger Bekenntnis" (Lutherische Kirche). Unter den rund 9 Millionen Einwohnern Österreichs stellen die Evangelischen einen Bevölkerungsanteil von ca. 3 Prozent. Die Evangelische Kirche A.B. ist in sieben Diözesen (Superintendenzen) untergliedert, an deren Spitze jeweils ein Superintendent oder eine Superintendentin (geistlich) gemeinsam mit einem Superintentialkurator oder einer Superintentialkuratorin (weltlich) steht. lnsgesamt gibt es 191 lutherische Gemeinden. Die Evangelische Kirche A.B. ist Gründungsmitglied des Ökumenischen Rates der Kirchen in Österreich.
Prozentuell ist der Bevölkerungsanteil der Evangelischen im Burgenland mit 10,5 Prozent am höchsten. Evangelische Zentren befinden sich auch in Kärnten und Oberösterreich. Absolut gesehen leben mit knapp 44.000 Menschen am meisten Evangelische im Bundesland Oberösterreich. Oberster Repräsentant der Evangelischen Kirche A.B. ist der Bischof/die Bischöfin, der/die zusammen mit dem Gremium des Oberkirchenrates die hauptamtliche Kirchenleitung bildet.
Die Evangelische Kirche A.B. ist (wie auch die Evangelische Kirche H.B.) von unten nach oben aufgebaut. So arbeiten in den Gemeinden Pfarrerinnen, Pfarrer und Gemeindeglieder gleichberechtigt zusammen. Alle Personen, die eine Gemeinde bilden, entscheiden auf demokratischem Weg direkt oder durch die von ihnen gewählten Vertreter über das, was in der Gemeinde geschieht. Sie wählen die Pfarrerinnen und Pfarrer und die anderen Verantwortlichen und beschließen selbst über ihre Angelegenheiten.
Dieser Aufbau von unten nach oben setzt sich fort in den weiteren Ebenen der Evangelischen Kirche. Von den Gemeinden werden Delegierte in die diözesanen Superintendentialversammlungen gewählt, von diesen wiederum Delegierte in die gesamtösterreichische Synode A.B. Diese Synode ist das höchste gesetzgebende Gremium der Evangelischen Kirche A.B. Es setzt sich zu gleichen Teilen aus weltlichen und geistlichen Delegierten der einzelnen Superintendenzen zusammen. Die Mitglieder des Oberkirchenrates und auch der Bischof werden von der Synode gewählt. Die Amtszeit des gewählten Bischofs bzw. der Bischöfin beträgt wie auch bei Superintendent:innen und Pfarrerinnen und Pfarrern in einer Gemeinde 12 Jahre, Wiederwahl ist möglich.
Da die Evangelische Kirche A.B. und die Evangelische Kirche H.B. in vielen Bereichen sehr eng zusammenarbeiten, gibt es auch noch die gemeinsame "Evangelische Kirche A.u.H.B." In der Evangelischen Kirche A.u.H.B. haben sich die beiden weiterhin selbstständigen Kirchen zusammengeschlossen, um gemeinsame Aufgaben und Themen, die beide Kirchen betreffen, wahrzunehmen. Das betrifft etwa die Vertretung gegenüber dem Staat, Religionsunterricht, die Jugendarbeit, Rundfunk- und Pressearbeit, aber auch die Seelsorge in verschiedenen Bereichen. "Parlamentarisches" Organ der Kirche A.u.H.B. ist die Generalsynode A.u.H.B, die sich aus den Delegierten der Synoden A.B. und den Vertretern der Synode H.B. zusammensetzt. Exekutivorgan ist der Evangelische Oberkirchenrat A.u.H.B. An der Spitze der Generalsynode steht der Synodenpräsident/die Synodenpräsidentin, den Vorsitz des evangelischen Oberkirchrats A.u.H.B. hat der lutherische Bischof/die Bischöfin inne.
Die Evangelische Kirche A.B. und die Evangelische Kirche H.B. arbeiten schon lange geistlich und organisatorisch zusammen. 1973 wurde mit der Leuenberger Konkordie die Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft eingeführt. Lehrunterschiede bestehen nach wie vor, sie werden aber grundsätzlich nicht mehr als kirchentrennend gewertet. Gottesdienste und Seelsorge in beiden Kirchen stehen allen Mitgliedern beider Kirchen ohne Unterschied offen. Pfarrerinnen und Pfarrer der einen Kirche können ihren Dienst in der anderen Kirche absolvieren und umgekehrt.
Bereits unmittelbar nach dem Wittenberger Thesenanschlag von Martin Luther 1517 begann sich das reformatorische Gedankengut auszubreiten. Bald erreichten Luthers Ideen das Gebiet des heutigen Österreich. Man kann davon ausgehen, dass gegen Ende des 16. Jahrhunderts mehr als zwei Drittel der österreichischen Bevölkerung mit der Reformation sympathisierten. Der großen Resonanz in der Bevölkerung stand aber die ablehnende Haltung der katholischen Habsburger gegenüber, die von Anfang an die Ausbreitung der Reformation bekämpften.
Mit Kaiser Ferdinand II. (1619-1637) begann die systematische und nachhaltige Rekatholisierung der habsburgischen Erblande. Im Zuge dieser Maßnahmen wurden die Protestanten verfolgt und viele ihrer Kulturgüter zerstört. Die Protestanten wurden vor die "Wahl" gestellt, entweder zur katholischen Kirche zurückzukehren oder auszuwandern. Vorsichtige Schätzungen gehen von bis zu 200.000 Menschen aus, die aus Glaubensgründen emigriert sind. Wer sich für die Heimat entschied, musste - zumindest nach außen hin - katholisch werden. Für viele war diese scheinbare Rückkehr zum Katholizismus die einzig mögliche Alternative. So entstand der sogenannte Geheimprotestantismus. Erst mit dem Erlass des Toleranzpatents (1781) durch Kaiser Joseph II. wurde das Untergrunddasein des Protestantismus beendet.
Unmittelbar im Anschluss an die Verlautbarung des Toleranzpatents im Gebiet des heutigen Österreich bekannten sich rund 80.000 Menschen zum evangelischen Glauben. Die ehemaligen Geheimprotestanten gründeten die sogenannten "Toleranzgemeinden", die zum Fundament der neuen Evangelischen Kirche in Österreich wurden, der aber immer noch zahlreiche Beschränkungen auferlegt waren.
Erst 1849 fielen die bis dahin geltenden diskriminierenden Bestimmungen des Toleranzpatents: Der Konfessionswechsel war ab sofort freigegeben, Mischehen wurden den monokonfessionellen Ehen gleichgestellt, doppelte Gebühren oder auch Beschränkungen beim Bethausbau wurden aufgehoben. Das Protestantenpatent von 1861 brachte den Evangelischen schließlich die volle Freiheit des Bekenntnisses und der öffentlichen Religionsausübung.
Die gegen Ende des 19. Jahrhunderts vor dem Hintergrund ungelöster Nationalitätenkonflikte entstandene "Los-von-Rom-Bewegung" brachte der Evangelischen Kirche bis 1914 einen bedeutenden Zuwachs. Nach dem Zweiten Weltkrieg verzeichnete die Evangelische Kirche Österreichs durch den Flüchtlingsstrom aus den ehemals deutschen Gebieten erneut einen starken Zuwachs. Der höchste Mitgliederstand wurde 1962 mit rund 430.000 Mitgliedern erreicht.
Heute regelt das Protestantengesetz, welches das österreichische Parlament 1961 beschlossen hat, das Verhältnis von Staat und Evangelischer Kirche. "Freie Kirche im freien Staat" ist das Motto, das beiden Institutionen uneingeschränkte Selbstständigkeit zusichert, aber auch Platz lässt für vielfache gute Zusammenarbeit.
Kontaktadresse:
Evang. Oberkirchenrat A.B.
Severin Schreiber-Gasse 3, 1180 Wien,
Tel.: 01/479 15 23-100 Fax: 01/479 15 23-110
E-Mail: bischof@okr-evang.at
Web: www.evang.at
Vertreter im Ökumenische Rat der Kirchen:
Bischof Dr. Michael Chalupka,
OKR Mag. Ingrid Bachler
SI Mag. Matthias Geist
SI-Kuratorin Dr. Christa Grabenhofer
Senior Mag. Michael Guttner
Pfarrerin Mag. Livia Wonnert-Stiller
Ökumene im O-Ton
"Nur wenn wir uns besinnen, werden wir auch eine Zukunft haben"
Die Predigt von Landessuperintendent Thomas Hennefeld beim ÖRKÖ-Gottesdienst zur Schöpfungszeit (19.09.2024)
ÖRKÖ-Spendenprojekt 2024
Der Ökumenische Rat der Kirchen in Österreich (ÖRKÖ) führt jedes Jahr ein besonderes Spendenprojekt durch. 2024 wollen die Kirchen in Österreich gemeinsam im afrikanischen Burkina Faso helfen.
Der Ökumenische Rat der Kirchen in Österreich (ÖRKÖ) unterstützt das Ökumenische Begleitprogramm in Palästina und Israel (EAPPI) des Weltkirchenrates
Ökumenischer Rat der Kirchen in Österreich (ÖRKÖ)
Severin Schreiber Gasse 3, A-1180 Wien
Tel: +43 - 59 - 151700 204
FAX: +43 - 59 - 151700-550
E-Mail: oerkoe@kirchen.at
Bankverbindung:
Raiffeisenlandesbank NÖ/Wien,
IBAN: AT873200000007479157,
BIC: RLNWATWW
"Europa ist ein Hoffnungsprojekt"
Am 26. November2023 predigte der lutherische altbischof Michael Bünker beim Sonntagsgottesdienst in der Wiener methodistischen Kirche zum Thema "Europa". Die Gastpredigt fand im Rahmen des ökumenischen Projekts "Sozialwort 20+" des Ökumenischen Rates der Kirchen in Österreich (ÖRKÖ) statt.
Gottesdienst zum Reformationstag mit ökumenischem Akzent
Am 31. Oktober 2023 predigte der Direktor der Katholischen Sozialakademie, Markus Schlagnitweit, beim Gottesdienst zum Reformationstag in der Linzer Martin-Luther-Kirche. Die Gastpredigt zum Thema "Wirtschaft" fand im Rahmen des ökumenischen Projekts "Sozialwort 20+" des Ökumenischen Rates der Kirchen in Österreich (ÖRKÖ) statt.
Der Gottesdienst mit der Gastpredigt zum Nachsehen (via YouTube)
Im Sozialwort aus dem Jahr 2003 nehmen die Kirchen östlicher und westlicher Tradition in Österreich gemeinsam Stellung zu den sozialen und gesellschaftlichen Herausforderungen.
Das Sozialwort versteht sich als Kompass in einer Gesellschaft, die sich in einem tiefgreifenden Wandel befindet: In den Bereichen Bildung, Medien, Arbeit, Wirtschaft, soziale Sicherheit und Ökologie. Das Sozialwort benennt konkrete Aufgaben für Kirchen und Politik/Gesellschaft.
Das Sozialwort ist in einem vierjährigen Prozess (2000 - 2003) entstanden.
Das "Sozialwort" zum Download finden Sie HIER
Mit der Broschüre "Solidarische Gemeinde" aus dem Jahr 2013 will der Ökumenische Rat der Kirchen in Österreich (ÖRKÖ) den Pfarrgemeinden in Österreich Hintergrundinfos zu sozialen Fragen und konkrete Handlungsanregungen liefern, wie die Gemeinden ihr soziales Profil schärfen können. Die Broschüre steht unter dem Leitwort "Solidarische Gemeinde" und ist das Ergebnis des Prozesses "sozialwort 10+".
Die Broschüre "Solidarische Gemeinde" zum Download finden Sie HIER