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Evangelische Kirche A.B.

 

Heute leben in Österreich über 311.000 evangelische Christinnen und Christen A.B.

A.B. steht dabei für Augsburger Bekenntnis (Lutherische Kirche).  Kaiser Josef II. war es, der in den Bestimmungen des Toleranzpatentes nicht nur die Duldung der Evangelischen bewirkte und damit ihr jahrzehntelanges Geheimleben beendete, sondern diese Gemeinschaften mit der Zuordnung ihrer wichtigsten Bekenntnisschriften auch charakterisierte.

 

Unter den über 8 Millionen Einwohnern Österreichs stellen die Evangelischen einen Bevölkerungsanteil von rund 4 Prozent. Die größere Kirche A.B. ist in sieben Diözesen untergliedert, an deren Spitze jeweils ein Superintendent oder eine Superintendentin steht. lnsgesamt gibt es 211 Gemeinden.

 

Prozentuell ist der Bevölkerungsanteil der Evangelischen im Burgenland mit 14 Prozent am höchsten. Evangelische Zentren befinden sich auch in Kärnten und Oberösterreich. Absolut gesehen leben mit etwa 77.000 Menschen am meisten Evangelische im Bundesland Wien. Oberster Repräsentant der Evangelischen Kirche A.B. ist der Bischof, der zusammen mit dem Gremium des Oberkirchenrates die hauptamtliche Kirchenleitung bildet.

 

Aufbau von unten nach oben

 

Die kirchliche Ordnung basiert auf Grundsätzen, die in den Bekenntnissen beider Kirchen ("bekennendes Kirchenrecht") verankert sind. So arbeiten in den Gemeinden Pfarrerinnen, Pfarrer und Gemeindeglieder gleichberechtigt zusammen. Alle Personen, die eine Gemeinde bilden, entscheiden auf demokratischem Weg direkt oder durch die von ihnen gewählten Vertreter über das, was in der Gemeinde geschieht. Sie wählen die Pfarrerinnen und Pfarrer und die anderen Verantwortlichen, sie beschließen selbst über ihre Angelegenheiten ("Gemeindeautonomie").

 

Dieser Aufbau von unten nach oben setzt sich fort in den weiteren Ebenen der Evangelischen Kirche. So werden beispielsweise die Mitglieder der Oberkirchenräte – auch der Bischof A.B. – (für zwölf Jahre, Wiederwahl möglich) und der Landessuperintendent H.B. (für sechs Jahre, Wiederwahl möglich) von der jeweiligen Synode gewählt, die zu gleichen Teilen aus weltlichen und geistlichen Delegierten der einzelnen Regionen besteht. Dabei gibt es keinen "Clubzwang" oder Beauftragungen. Jeder, der Verantwortung zu tragen hat, ist allein seinem Gewissen gegenüber gebunden (§24 KV).

 

Die Evangelische Kirche A.B. ist in Österreich gemäß der Präambel der Kirchenverfassung von 1949 mit der Evangelischen Kirche H.B. (Helvetisches Bekenntnis) zur Evangelischen Kirche A. und H.B. zusammengeschlossen. Gemeinsam nehmen sie auch verschiedene Aufgaben wie beispielsweise Religionsunterricht und Jugendarbeit, Rundfunk- und Pressearbeit oder Seelsorge wahr.

 

Beide Kirchen bilden weder eine Bekenntnis- noch eine Verwaltungsunion. Sie arbeiten aber in vielen Bereichen eng zusammen. "Parlamentarisches" Organ der Kirche A.u.H.B. ist die Generalsynode, Exekutivorgan der Evangelische Oberkirchenrat A.u.H.B.
 

Kontaktadresse:

 

Evang. Oberkirchenrat A.B.

Severin Schreiber-Gasse 3, 1180 Wien,

Tel.: 01/479 15 23-100 Fax: 01/479 15 23-110

Email: bischof@okr-evang.at

Web: www.evang.at

 

Vertreter im Ökumenische Rat der Kirchen:

 

Bischof Dr. Michael Chalupka,

OKR Mag. Ingrid Bachler

SI Mag. Matthias Geist

SI-Kuratorin Dr. Christa Grabenhofer

Senior Mag. Michael Guttner

Pfarrerin Mag. Livia Wonnert-Stiller

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Severin Schreiber Gasse 3, A-1180 Wien

Tel: +43 - 59 - 151700 204

FAX: +43 - 59 - 151700-550

E-Mail: oerkoe@kirchen.at

Bankverbindung:

Raiffeisenlandesbank NÖ/Wien,

IBAN: AT873200000007479157,

BIC: RLNWATWW

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