Ökumene: ÖRKÖ nimmt weitere Kirche auf

Der Ökumenische Rat der Kirchen in Österreich (ÖRKÖ) hat ein neues Mitglied. Bei der Vollversammlung des ÖRKÖ am Donnerstag in Wien wurde die Indisch-orthodoxe Kirche als neues "Mitglied mit beratender Stimme" aufgenommen. Damit hat der ÖRKÖ nun 18 Kirchen als Mitglieder.
Die Indisch-orthodoxe Kirche (eigentlich: Malankarisch-orthodoxe Syrische Kirche) führt ihre Ursprünge wie alle indischen Kirchen auf den Apostel Thomas zurück. Die Kirche bezeichnet sich selbst inzwischen vor allem als "Indisch-orthodoxe Kirche", um ihre starke Verwurzelung in der christlichen Tradition Indiens zum Ausdruck zu bringen. Sie ist eine unabhängige orientalisch-orthodoxe Kirche.
Es gibt weltweit gut zwei Millionen Gläubige und etwas mehr als 30 Diözesen. Die Gemeinde in Wien gehört zur Diözese "Großbritannien, Europa und Afrika". Metropolitan-Bischof Abraham Mar Stephanos leitet die Diözese von London aus. Das Zentrum der Malankarisch-orthodoxen Syrischen Kirche befindet sich in Kottayam in Kerala, wo auch das Kirchenoberhaupt - seit 2021 Baselios Marthoma Mathews III. - seinen Amtssitz hat.
Die kleine St. Thomas-Gemeinde in Wien umfasst rund 30 Familien, dazu kommen noch einige weitere Familien in Österreich. Ihre Gottesdienste feiern die Gläubigen jeden Sonntag und zu den Feiertagen in der katholischen Pfarrkirche Am Tabor im 2. Wiener Gemeindebezirk. Die Anfänge der Gemeinde in Österreich gehen auf die frühen 1980er Jahre zurück.
Dem Ökumenischen Rat der Kirchen in Österreich (ÖRKÖ) gehören nunmehr 18 Kirchen an: die Altkatholische Kirche, Anglikanische Kirche, Armenisch-apostolische Kirche, Bulgarisch-Orthodoxe Kirche, Evangelische Kirche A.B., Evangelische Kirche H.B., Evangelisch-methodistische Kirche, Griechisch-Orthodoxe Kirche, Koptisch-Orthodoxe Kirche, Römisch-Katholische Kirche, Rumänisch-Orthodoxe Kirche, Russisch-Orthodoxe Kirche, Serbisch-Orthodoxe Kirche und Syrisch-Orthodoxe Kirche. Die Äthiopisch-Orthodoxe Kirche, der Bund der Baptistengemeinden, die Indisch-orthodoxe Kirche und die Neuapostolische Kirche sind "Mitglieder mit beratender Stimme". Weitere Institutionen bzw. Organisationen besitzen Beobachterstatus. Über den Antrag der Neuapostolische Kirche auf Vollmitgliedschaft soll bei der Frühjahrsvollversammlung 2027 abgestimmt werden.
Quelle: kathpress
