ÖRKÖ-Dokumente Ökumenischer Rat der Kirchen in Österreich (ÖRKÖ)

Studientag "Eine Aufgabe für den Staat...?", 2. Oktober 2003, Wien
OKR Michael Bünker: Der Mensch im Mittelpunkt


Religion hat von jeher mit Wirtschaft zu tun. Die Einstellung zu Armut, zur Arbeit und zum Beruf, zum Eigentum und zur Besitzlosigkeit, zu Reichtum und Askese, zu Almosenwesen, zur Stellung von Frauen in der Gesellschaft, zu Grund und Boden usw. wurden seit jeher religiös begründet oder zumindest von religiösen Einstellungen und Traditionen mit geprägt. Es kann davon ausgegangen werden, dass dies auch heute so ist.
Wir sprechen lieber von evangelischer Sozialethik als von Soziallehre. Der Begriff der Lehre mit seinem darstellenden Charakter verleitet eher dazu, die Verhältnisse zu beschreiben, während mit dem Begriff der Ethik immer der normative, der fordernde Aspekt betont wird. Evangelische Sozialethik entsteht im 18. Jahrhundert mit der Emanzipation der Wirtschaft vom Staat und von der Kirche und der Entstehung eines arbeitsteiligen "kapitalistischen" Weltsystems. Die Zuständigkeit der Kirche für die Soziallehre und die Wirtschaftsethik war von Anfang an umstritten, und zwar innerhalb der Kirche selbst und außerhalb. Letztlich haben erst die Entwicklungen des 20. Jahrhunderts dazu geführt, dass eine evangelische Sozialethik entstehen konnte. Ein ganz paralleler Vorgang lässt sich ja auch für die Geschichte der katholischen Soziallehre beobachten. Die Gründe dafür sind wohl auch darin zu finden, dass die Kirchen am Ende des 19. Jahrhunderts aus dem Bündnis von Thron und Altar entlassen ihrerseits sich vom Staat emanzipierten und nun im Gegenüber zu Staat und Wirtschaft ihren Platz (neu) suchten und fanden. Heute ist wieder die Zeit einer solchen grundsätzlichen Neuorientierung gekommen, die dadurch notwendig wird, dass es nicht mehr genügt, die Kirche als ein Gegenüber von Staat und Wirtschaft zu beschreiben. Sie ist ja selbst Akteurin in den gesellschaftlichen Entscheidungs- und Meinungsbildungsprozessen und damit selbst ein Teil des Phänomens, das "Zivilgesellschaft" genannt wird. Die Kirche ist teil der Zivilgesellschaft (aber nicht nur!). Wenn zu Staat und Markt als Drittes die Zivilgesellschaft gesellschaftspolitisches Handeln bestimmt, dann besteht für alle Akteure neuer Orientierungsbedarf, auch für die Kirchen.
Dabei hat sich als Konsens herausgebildet, sowohl für die katholische Soziallehre wie für die evangelische Sozialethik, dass die Grundlage für diese Orientierung und Positionierung das Verständnis vom Menschen, das Menschenbild, die Anthropologie ist. Erst auf dieser Grundlage - so hat der evangelische Sozialethiker Arthur Rich argumentiert - lassen sich Kriterien des Menschengerechten entwickeln, die dann in einem dritten Schritt zu Maximen sozialer Entscheidungen werden können. Daraus ergibt sich, dass für eine evangelische Sozialethik die Position der Kirche in einer konkreten Streitfrage immer abzuleiten und zu verstehen sein muss aus den Grundlagen, dem christlichen Menschenbild, wie es die reformatorische Tradition gefasst hat.
Von daher werden die klassischen Themen der Sozialethik behandelt und es überrascht nicht, dass es dann auch sehr unterschiedliche Positionen sind, die eingenommen werden können. Zum Beispiel in der Frage: Eigennutz oder Nächstenliebe? Oder bei der Frage: Wettbewerb oder Solidarität? Hier zeigen sich die Spannungen zwischen dem, was vom Evangelium und dem Menschenbild her geboten ist und dem, was aus wirtschaftlicher Sicht geboten ist, deutlich. Die Kirchen bringen sich grundsätzlich dafür ein, dass die rechte Zuordnung von Staat und Markt gewahrt bleibt. Der Staat garantiert die "Friedens- und Freiheitsordnung" (E.-W.Böckenförde). Er stellt die öffentlichen Güter für alle zur Verfügung. Auch wenn es im einzelnen strittig sein mag, was dazu zu zählen ist, erinnert die evangelische Kirche an die wohlfahrtstaatliche, sozialstaatliche Tendenz. Zur den Pflichten der Obrigkeit gehört seit den Zeiten der Reformation die soziale Fürsorge, die Armenversorgung, das Bildungswesen.
Der Markt funktioniert nicht ohne die Grundlage einer politischen Ordnung. Er zehrt außerdem von kulturellen, sozialen und moralischen Voraussetzungen, die nicht durch ihn hergestellt werden. Humanvermögen und Sozialbeziehungen sind kein Produkt des Wirtschaftens, sondern Voraussetzungen einer funktionsfähigen Marktwirtschaft. Sie entstehen in kleinen Gruppen, in den privaten Beziehungen, in Familie und Freundeskreis, in persönlichen Gemeinschaften wie Pfarrgemeinden oder Vereinen. Sowohl Staat wie auch Markt sind zu Teilsystemen der Gesellschaft geworden, keiner von beiden ist berechtigt, einen Anspruch auf das Ganze der Gesellschaft zu erheben.
Soziale Marktwirtschaft als Leitbegriff fordert die Korrektur und die Ergänzung durch die Sicherung sozialstaatlicher Anrechte.

Das war schon ein bemerkenswertes Zusammentreffen: genau zu der Zeit, als die Synode der EKD im vergangenen Herbst 2002 zusammentraf, um eine evangelische Antwort auf die Frage "Was ist der Mensch?" zu formulieren, stürmte der Song "Mensch" von Herbert Grönemeyer die Hitlisten. Nach mehreren Jahren des Rückzuges vom Showgeschäft - bedingt durch eine Reihe von schlimmen Schicksalsschlägen im engsten Kreis, der frühe Tod seiner Frau und seines Bruders - war der Rockbarde zurück und gab seine sehr persönliche Antwort auf die Frage "Was ist der Mensch?"

"Der Mensch heißt Mensch, weil er vergißt, weil er verdrängt,
weil er schwärmt und stählt,
weil er wärmt, wenn er erzählt,
weil er lacht, weil er lebt - du fehlst.
Weil er mitfühlt und vergibt,
weil er hofft und liebt, weil er irrt und weil er kämpft,
weil er schwärmt und glaubt, weil er sich anlehnt und vertraut,
weil er erinnert und vergibt,
weil er mitfühlt, weil er liebt,
weil er lacht, weil er lebt - du fehlst."

Der Ratsvorsitzende der EKD hat daraufhin an Grönemeyer geschrieben: "Der Mensch im Werden, der Mensch im Sterben, der Mensch in den Anfechtungen des Lebens - das ist der Mensch, der liebt und lebt, wie Sie ihn beschreiben." Glückwünsche für die Tournee wurden Grönemeyer mitgegeben, den Synodalen je eine CD mit dem Lied.

Die Fragwürdigkeit des Menschen

Das erste, was daraus abzuleiten ist: Der Mensch fragt nach sich selbst, heute mehr als früher. Er ist sich zur Frage geworden. Das erhebt sich im individuellen Leben natürlich immer dann, wenn Trennungserfahrungen oder (also!) die Begegnung mit dem Tod unabweislich nach dem Menschen fragen, aber auch in Erfahrungen des höchsten Glücks, wie etwa der Geburt eines Kindes, der Liebe, des ekstatischen Außer-sich-seins usw.. Aber die Fraglichkeit des Menschen ist nicht nur ein Kennzeichen privater Lebensläufe und ihrer Deutung, sondern auch eine Signatur unserer Gesellschaft insgesamt geworden. Dies ist insbesondere durch den medizinisch-technischen Fortschritt provoziert und konzentriert sich auf drei Bereiche:
Auf den Anfang menschlichen Lebens (Embryonenforschung, PID, Schwangerschaftsabbruch, Klonen, usw), am Ende des Lebens (Euthanasie und Lebensverlängerung, Transplantationsethik usw) und angesichts des Lebens von Menschen mit Behinderungen.

Was ist der Mensch? Beziehung oder Eigenschaft?

Der Mensch heißt Mensch, nicht weil er sich selbst zur Frage geworden ist und nun auch selbst eine Antwort geben müsste oder könnte, sondern weil es der Name ist, den Gott ihm gibt. Im Buch Genesis (1. Mose 5, 1-2) steht: "Als Mann und Frau schuf er sie, segnete sie und gab ihnen am Tage, da er sie schuf, den Namen Mensch". D.h. der Mensch ist von Anfang an zu verstehen als Beziehungswesen. Der beziehungslose, nur für sich und aus sich selbst angeleitete Mensch, das ist die Leiche, formuliert deutlich Eberhard Jüngel. Das Sein des Menschen wird im Blick auf eine Beziehung erfragt: "Was ist der Mensch, dass du seiner gedenkest? Des Menschen Sohn, daß du Sorge tragest um ihn?" (Psalm 8,5). Folgerichtig meinte Martin Luther, vom Menschen sei nur zu reden in praedicamento relationis, nicht in praedicamento substantiae.
Vier Grundbeziehungen sind es, die dieses beziehungsvolle, dieses relationale Sein von Mensch ausmachen:
Die Beziehung des Menschen zu sich selbst.
Die Beziehung des Menschen zu seinen Mitmenschen.
Die Beziehung des Menschen zu seinen Mitgeschöpfen.
Die Beziehung des Menschen zu Gott.

Wenn nun Mensch Mensch ist, weil Gott ihn und sie anredet und ihn und sie mit diesem Namen nennt, gehen wir davon aus, dass Gott zu ihm und ihr in Beziehung tritt. Entsprechend dem christlichen Gottesbegriff ist auch diese Beziehung nicht einfach, sondern dreifach: In trinitarischer Entfaltung tritt Gott in Beziehung zu Mensch als Schöpfer, als Retter und als Vollender.

Christliches Menschenbild

Dieses Grundgeflecht der Relationen - vier menschliche, irdische; drei göttliche - lässt sich nun in drei Schritt entfalten:

Der Mensch ist Geschöpf
Geschöpflichkeit bedeutet auch die Grundlegung der Beziehung zu den Mitgeschöpfen, den Mitmenschen und der gesamten Schöpfung. Das heißt, Mensch verdankt sein Leben nicht sich selbst, er und sie ist geschaffen, nicht gemacht. In der jüdisch christlichen Tradition heißt es sogar, der Mensch ist zum Bild Gottes (nicht unbedingt als Bild Gottes) geschaffen. Die Grundlosigkeit der Schöpfung bedeutet, dass das Empfangen vor dem Tun, die Verheißung vor dem Gebot, der Glaube vor den Werken, das Evangelium vor dem Gesetz zu stehen kommt.

Der Mensch ist Sünder / Sünderin
Nicht nur im Einzelfall ist der Mensch zur Sünde fähig, er und sie ist als Ganze/r unter der transpersonalen Sklavennmacht der Sünde. Artikel 2 der Confessio Augustana lehrt, dass alle Menschen "von Mutterleib an voll böser Lust und Neigung sind und keine wahre Gottesfurcht, keinen wahren Glauben an Gott von Natur haben können". Erst dem Glauben wird das volle Ausmaß der Versklavung unter der Sünde bewusst, aber zugleich kann sich der Mensch von sich aus nicht daraus befreien. Erlösung bleibt reine Gnade.

Der Mensch ist rechtfertigt
Rechtfertigung bedeutet Befreiung von der Macht der Sünde. Aber auch im Leben der Befreiten, der Gerechtfertigten, zeigt sich noch die Macht der Sünde. In welchem Ausmaß, ist in der Ökumene etwa zwischen reformatorischer Tradition und katholischer Tradition umstritten. Die reformatorische Tradition setzt die bleibende Wirkmacht der Sünde höher an bis hin zur Aussage Luthers, der gerechtfertigte Mensch sei simul iustus et peccator. Wobei das nicht als schiedliches Nebeneinander beider Totalaspekte des Lebens, sondern so zu verstehen sein wird, dass die Gerechtigkeit den kommenden, anfangenden Aspekt betont und die Sündhaftigkeit den vergehenden und schwindenden.

Leitbegriff: Menschenwürde

Gerade in den sozialethisch umstrittenen Fragen der Zeit versuchen die Kirchen ihre ethischen Prinzipien mit dem Begriff der "Menschenwürde" zu begründen. Die Würde des Menschen ist unantastbar, heißt es im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, und sie gilt universal, uneingeschränkt, bedingungslos - so setzen christliche ethischen Entwürfe fort. Generell lässt sich beobachten, dass die Mehrheit der Ethiker sich zur Unantastbarkeit der Menschenwürde ohne Wenn und Aber bekennt. Ausnahmen sind etwa die Entwürfe von Peter Singer, Norbert Hoerster oder Franz-Josef Wetz. Gleichzeitig ist die Überzeugung verbreitet, dass es für dieses Grundprinzip der ethischen Orientierung in der pluralistischen Gesellschaft nicht nur eine Begründung gibt, sondern eine Mehrzahl miteinander konkurrierender Begründungen oder womöglich auch gar keine Begründung. Menschenwürde wäre dann ausnahmslos unantastbar und zugleich begründungsoffen.

Begründungen der Menschenwürde

Der grundsätzliche Vorrang des Beziehungsaspektes hat zur Konsequenz, dass der Begriff der Menschenwürde nicht mehr aus irgendwelchen Eigenschaften des Menschen (praedicamento substantiae)abgeleitet wird. Dazu würde zählen: Vernunft, Sprache, Verantwortungsfähigkeit u.a. Die Schwierigkeit einer solchen Argumentation besteht schlicht darin, dass sie zur Begründung der Menschenwürde nicht ausreicht. In der Tat kommt man in große Schwierigkeiten, warum einem Embryo, einem Säugling, einem schwer behinderten Menschen, einem irreversibel komatösen Patienten (noch) Menschenwürde zukommen sollte, wenn diese mit ganz bestimmten Eigenschaften des Menschen begründet wird. Es bleibt also der Weg gewiesen, die Menschenwürde durch eine Sicht von Mensch als Beziehungswesen zu begründen.

Immanente oder transzendente Begründung?

Hier tut sich also die nächste Schwierigkeit auf: Eine rein immanente Begründung der Menschenwürde ist deshalb ausgeschlossen, weil sie ihre Allgemeinheit und Unantastbarkeit nicht sichern kann. Wie soll es ins Belieben der Mitmenschen gestellt sein, ob und wann von Menschen abstammendem Leben Würde zuzuerkennen ist? Immanent kann - und muss! - die Menschenwürde uneingeschränkt anerkannt und allgemein zur Geltung gebracht werden. Es stimmt, was Ernst Benda, der frühere Präsident des deutschen Bundesverfassungsgerichtshofes einmal feststellte: "Was Menschenwürde wirklich bedeutet, zeigt sich in den Strafanstalten, den Häusern der Psychiatrie, den Asylanten- und Obdachlosenherbergen und in den Pflegeheimen". Aber immanent kann sie nicht begründet werden. Der Weg der transzendenten Begründung scheint naheliegend, wie sie etwa durch die jüdisch-christliche Rede vom Geschaffensein von Mensch zum Ebenbild Gottes gegeben ist. Die EKD argumentiert das in ihrer Studie "Christentum und politische Kultur" so: "Diese für die demokratische Gesellschaft grundlegenden Werte speisen sich aus verschiedenen Traditionen, mit denen auch unterschiedliche Begründungen dieser Werte einher gehen. Werden sie nun vorrangig etwa mit der Vernunftnatur des Menschen begründet, könnte die Anerkennung der Menschenwürde auf die Fähigkeit zu aktiver Vernunftbetätigung begrenzt gelten. Wird die Menschenwürde dagegen begründet im Geschaffensein des Menschen von Gott und in der Anrede des Geschöpfs durch den Schöpfer, so ist darin die Vernunftnatur des Menschen eingeschlossen, die Anerkennung und der Schutz der Würde des Menschen aber umfassender begründet."

Das Dilemma der transzendenten Begründung der Menschenwürde

Die Begründung der Menschenwürde durch einen Transzendenzbezug, also Gottesbezug, ist in der heutigen Gesellschaft nicht konsensfähig, weil weder die zugrundeliegenden theologischen Überzeugungen (Gottebenbildlichkeit, Rechtfertigung) konsensfähig sind, noch die Grundvoraussetzung des Ganzen, der Gottesbezug als solcher. Er ist eben nicht mehr begründungsfähig, sondern seinerseits begründungsbedürftig.
Es ist also bleibend davon auszugehen, dass es eine grundsätzliche Begründungsoffenheit der Menschenwürde gibt und einen Begründungspluralismus.
Solange allerdings nicht andere Begründungen vorgelegt und plausibel gemacht werden können, scheint die jüdisch christliche Begründung geeignet, dass sie nicht mit Lautstärke der Kirchen, aber aus existentieller Betroffenheit und Plausibilität öffentlich vertreten wird.
Ist hier überhaupt Konsens anzustreben, womöglich durch Berufung auf eine (noch) christliche Mehrheit? Wilfried Härle (Dogmatiker aus Heidelberg) meint, dass der Begründungspluralismus grundsätzlich offen zu halten ist. Er sieht nämlich eine Gefahr gegeben, wenn versucht würde, eine Begründung der Menschenwürde durchzusetzen, dass über dem Dissens über der Begründung auch das Bekenntnis zur absoluten und uneingeschränkten Geltung nicht mehr Konsens werde. Daher plädiert er für einen Verzicht auf Monopolisierung von Begründungen und eine grundsätzliche Begründungsoffenheit. Das Engagement von Christinnen und Christen, von Kirchen, richte sich eher auf die Durchsetzung der Geltung der Menschenwürde als auf Herstellung eines Konsens hinsichtlich ihrer Begründung.

Christliches Verständnis des Menschen im gesellschaftlichen Diskurs

Die Überzeugung von der Würde des Menschen - jedes Menschen - und die Einsicht, dass diese Überzeugung ohne ein Verständnis des Menschen als Mensch Gottes nicht zu gewinnen oder zu erhalten sein dürfte, kann der Ansatzpunkt dafür werden, dass die Orientierungsleistung des christlichen Menschenbildes auch in den Konflikten der modernen Gesellschaft wieder stärker zur Geltung kommt.
Mit dem Verlust der Gottesbeziehung, der Transzendenz und dem Verlust von Gnade, den viele Menschen erleiden, sind die Ansprüche, der Leistungsdruck, der Rechtfertigungsanspruch nicht etwa menschlicher und maßvoller geworden, sondern nur gnadenloser.
Der "Homo optionis", von dem Ulrich Beck spricht, wird als freier Mensch gepriesen. Die Vision des grenzenlos Möglichen verursacht jedoch zum einen einen permanenten Entscheidungsdruck, dem viele nicht (mehr) gewachsen sind oder sich ausliefern wollen, und macht zum anderen wesentlich anfälliger für all das, was nicht vorhergesehen anders ausgeht, als wir es im Griff zu haben meinten. Dazu gehören Lebens-, Sinn- und Existenzkrisen im persönlichen Bereich ebenso wie die Folgen ökologischer Schäden und Zerstörungen und die Eskalationen vernichtender Gewalt. Diese Dauerüberforderung des einzelnen verschärft sich durch den Verlust einer Lebens- und Sinnperspektive, die auch das eigene individuelle Leben umfasst und darüber hinausgeht. Religion lässt sich nicht auf eine Sinndeutung für ein individuelles Leben beschränken, Religion hat immer den Sinn des Ganzen im Blick. Wenn das verloren ist, hängt letztlich alles von einem / von einer ganz alleine ab.
Die weltgesellschaftlichen Veränderungen, die vor unseren Augen ablaufen, drücken sich durch drei Phänomene aus, die dem Verständnis des Menschen als Beziehungswesen radikal zuwider laufen. Räumlich erleben wir eine massive Entgrenzung, zeitlich eine ebenso drastische Beschleunigung und in der Beziehung zur gesamten Schöpfung - belebt oder unbelebt - eine grundsätzliche Austauschbarkeit und damit Wertlosigkeit von allem und jedem, letztlich auch von uns selbst. Alle drei Ausdrucksformen, die gerne - vielleicht zu schnell und oberflächlich - unter dem Stichwort der "Globalisierung" zusammen gefasst werden, tendieren zur Maßlosigkeit und geraten damit in einen Widerspruch zum christlichen Verständnis des Menschen. Durch die Schöpfung erhält jedes Geschöpf Raum und Zeit zugemessen, durch die Grundbeziehung des Schöpfers zum Geschöpf ist die Mitgeschöpflichkeit, die Konvivenz, die Grundbestimmung einer wahrhaft ökumenischen, globalen Existenz. So wird die Frage nach dem Maß des Menschlichen und den sich daraus ergebenden Maßstäben für Wirtschaft und Politik zur Zukunftsfrage schlechthin.

Hier bringt das christliche Menschenbild eine ganz bestimmte Sichtweise ein: gerade der Gedanke der Ebenbildlichkeit führt uns zur Person Jesu Christi und damit auch zum Kreuz. Maßgebend ist nicht eine allgemeine Idee vom Menschen oder ein Ideal von ihm, maßgebend ist der gekreuzigte, der keine Gestalt hatte, die uns gefallen hätte (Jesaja 53,2). In dieser Linie hat Gabriel Marcel behauptet, Menschenwürde zeige sich "am ehesten im Bereich der Schwäche". Es gehört zu den typischen Kennzeichen christlicher Anthropologie, dass nicht in erster Linie die gesunden, Starken und Erfolgreichen den Maßstab dessen abgeben, was Mensch bedeutet, sondern die Schwachen, Ausgegrenzten und Gescheiterten, die Ohn-Mächtigen (Marianne Gronemeyer) und die De-Mütigen.

Auf dieser Basis tritt evangelische Sozialethik dafür ein, dass die Beziehungsvielfaltdes Lebens gewahrt bleibt, ja gefördert wird. Das Zusammenleben der generationen, der geschlechter, von menschen anderer Kultur und Religion zu sichern, ist eine wesentliche Aufgabe des Sozialstaates. Er sichert die Grundversorgung aller möglichst nachhaltig, d.h. auch bei möglichst großer Schonung der natürlichen Ressourcen. Aufgrund des Eigenwertes jedes Menschen, der immer schon die von Gott geliebte, angesprochene und erlöste Person ist, kann sich Mensch zum Subjekt des eigenen Lebens bilden. Damit das möglich ist, braucht es ein von der Politik zu bestimmendes Maß des Ökonomischen, also eine Hausordnung, bei der der Mensch im Mittelpunkt steht.

© 2004 - Eine Information des Ökumenischen Rates der Kirchen in Österreich