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Religion hat von jeher mit Wirtschaft zu tun. Die Einstellung zu Armut,
zur Arbeit und zum Beruf, zum Eigentum und zur Besitzlosigkeit, zu Reichtum
und Askese, zu Almosenwesen, zur Stellung von Frauen in der Gesellschaft,
zu Grund und Boden usw. wurden seit jeher religiös begründet
oder zumindest von religiösen Einstellungen und Traditionen mit geprägt.
Es kann davon ausgegangen werden, dass dies auch heute so ist.
Wir sprechen lieber von evangelischer Sozialethik als von Soziallehre.
Der Begriff der Lehre mit seinem darstellenden Charakter verleitet eher
dazu, die Verhältnisse zu beschreiben, während mit dem Begriff
der Ethik immer der normative, der fordernde Aspekt betont wird. Evangelische
Sozialethik entsteht im 18. Jahrhundert mit der Emanzipation der Wirtschaft
vom Staat und von der Kirche und der Entstehung eines arbeitsteiligen
"kapitalistischen" Weltsystems. Die Zuständigkeit der Kirche
für die Soziallehre und die Wirtschaftsethik war von Anfang an umstritten,
und zwar innerhalb der Kirche selbst und außerhalb. Letztlich haben
erst die Entwicklungen des 20. Jahrhunderts dazu geführt, dass eine
evangelische Sozialethik entstehen konnte. Ein ganz paralleler Vorgang
lässt sich ja auch für die Geschichte der katholischen Soziallehre
beobachten. Die Gründe dafür sind wohl auch darin zu finden,
dass die Kirchen am Ende des 19. Jahrhunderts aus dem Bündnis von
Thron und Altar entlassen ihrerseits sich vom Staat emanzipierten und
nun im Gegenüber zu Staat und Wirtschaft ihren Platz (neu) suchten
und fanden. Heute ist wieder die Zeit einer solchen grundsätzlichen
Neuorientierung gekommen, die dadurch notwendig wird, dass es nicht mehr
genügt, die Kirche als ein Gegenüber von Staat und Wirtschaft
zu beschreiben. Sie ist ja selbst Akteurin in den gesellschaftlichen Entscheidungs-
und Meinungsbildungsprozessen und damit selbst ein Teil des Phänomens,
das "Zivilgesellschaft" genannt wird. Die Kirche ist teil der
Zivilgesellschaft (aber nicht nur!). Wenn zu Staat und Markt als Drittes
die Zivilgesellschaft gesellschaftspolitisches Handeln bestimmt, dann
besteht für alle Akteure neuer Orientierungsbedarf, auch für
die Kirchen.
Dabei hat sich als Konsens herausgebildet, sowohl für die katholische
Soziallehre wie für die evangelische Sozialethik, dass die Grundlage
für diese Orientierung und Positionierung das Verständnis vom
Menschen, das Menschenbild, die Anthropologie ist. Erst auf dieser Grundlage
- so hat der evangelische Sozialethiker Arthur Rich argumentiert - lassen
sich Kriterien des Menschengerechten entwickeln, die dann in einem dritten
Schritt zu Maximen sozialer Entscheidungen werden können. Daraus
ergibt sich, dass für eine evangelische Sozialethik die Position
der Kirche in einer konkreten Streitfrage immer abzuleiten und zu verstehen
sein muss aus den Grundlagen, dem christlichen Menschenbild, wie es die
reformatorische Tradition gefasst hat.
Von daher werden die klassischen Themen der Sozialethik behandelt und
es überrascht nicht, dass es dann auch sehr unterschiedliche Positionen
sind, die eingenommen werden können. Zum Beispiel in der Frage: Eigennutz
oder Nächstenliebe? Oder bei der Frage: Wettbewerb oder Solidarität?
Hier zeigen sich die Spannungen zwischen dem, was vom Evangelium und dem
Menschenbild her geboten ist und dem, was aus wirtschaftlicher Sicht geboten
ist, deutlich. Die Kirchen bringen sich grundsätzlich dafür
ein, dass die rechte Zuordnung von Staat und Markt gewahrt bleibt. Der
Staat garantiert die "Friedens- und Freiheitsordnung" (E.-W.Böckenförde).
Er stellt die öffentlichen Güter für alle zur Verfügung.
Auch wenn es im einzelnen strittig sein mag, was dazu zu zählen ist,
erinnert die evangelische Kirche an die wohlfahrtstaatliche, sozialstaatliche
Tendenz. Zur den Pflichten der Obrigkeit gehört seit den Zeiten der
Reformation die soziale Fürsorge, die Armenversorgung, das Bildungswesen.
Der Markt funktioniert nicht ohne die Grundlage einer politischen Ordnung.
Er zehrt außerdem von kulturellen, sozialen und moralischen Voraussetzungen,
die nicht durch ihn hergestellt werden. Humanvermögen und Sozialbeziehungen
sind kein Produkt des Wirtschaftens, sondern Voraussetzungen einer funktionsfähigen
Marktwirtschaft. Sie entstehen in kleinen Gruppen, in den privaten Beziehungen,
in Familie und Freundeskreis, in persönlichen Gemeinschaften wie
Pfarrgemeinden oder Vereinen. Sowohl Staat wie auch Markt sind zu Teilsystemen
der Gesellschaft geworden, keiner von beiden ist berechtigt, einen Anspruch
auf das Ganze der Gesellschaft zu erheben.
Soziale Marktwirtschaft als Leitbegriff fordert die Korrektur und die
Ergänzung durch die Sicherung sozialstaatlicher Anrechte.
Das war schon ein bemerkenswertes Zusammentreffen: genau zu der Zeit,
als die Synode der EKD im vergangenen Herbst 2002 zusammentraf, um eine
evangelische Antwort auf die Frage "Was ist der Mensch?" zu
formulieren, stürmte der Song "Mensch" von Herbert Grönemeyer
die Hitlisten. Nach mehreren Jahren des Rückzuges vom Showgeschäft
- bedingt durch eine Reihe von schlimmen Schicksalsschlägen im engsten
Kreis, der frühe Tod seiner Frau und seines Bruders - war der Rockbarde
zurück und gab seine sehr persönliche Antwort auf die Frage
"Was ist der Mensch?"
"Der Mensch heißt Mensch, weil er vergißt, weil er verdrängt,
weil er schwärmt und stählt,
weil er wärmt, wenn er erzählt,
weil er lacht, weil er lebt - du fehlst.
Weil er mitfühlt und vergibt,
weil er hofft und liebt, weil er irrt und weil er kämpft,
weil er schwärmt und glaubt, weil er sich anlehnt und vertraut,
weil er erinnert und vergibt,
weil er mitfühlt, weil er liebt,
weil er lacht, weil er lebt - du fehlst."
Der Ratsvorsitzende der EKD hat daraufhin an Grönemeyer geschrieben:
"Der Mensch im Werden, der Mensch im Sterben, der Mensch in den Anfechtungen
des Lebens - das ist der Mensch, der liebt und lebt, wie Sie ihn beschreiben."
Glückwünsche für die Tournee wurden Grönemeyer mitgegeben,
den Synodalen je eine CD mit dem Lied.
Die Fragwürdigkeit des Menschen
Das erste, was daraus abzuleiten ist: Der Mensch fragt nach sich selbst,
heute mehr als früher. Er ist sich zur Frage geworden. Das erhebt
sich im individuellen Leben natürlich immer dann, wenn Trennungserfahrungen
oder (also!) die Begegnung mit dem Tod unabweislich nach dem Menschen
fragen, aber auch in Erfahrungen des höchsten Glücks, wie etwa
der Geburt eines Kindes, der Liebe, des ekstatischen Außer-sich-seins
usw.. Aber die Fraglichkeit des Menschen ist nicht nur ein Kennzeichen
privater Lebensläufe und ihrer Deutung, sondern auch eine Signatur
unserer Gesellschaft insgesamt geworden. Dies ist insbesondere durch den
medizinisch-technischen Fortschritt provoziert und konzentriert sich auf
drei Bereiche:
Auf den Anfang menschlichen Lebens (Embryonenforschung, PID, Schwangerschaftsabbruch,
Klonen, usw), am Ende des Lebens (Euthanasie und Lebensverlängerung,
Transplantationsethik usw) und angesichts des Lebens von Menschen mit
Behinderungen.
Was ist der Mensch? Beziehung oder Eigenschaft?
Der Mensch heißt Mensch, nicht weil er sich selbst zur Frage geworden
ist und nun auch selbst eine Antwort geben müsste oder könnte,
sondern weil es der Name ist, den Gott ihm gibt. Im Buch Genesis (1. Mose
5, 1-2) steht: "Als Mann und Frau schuf er sie, segnete sie und gab
ihnen am Tage, da er sie schuf, den Namen Mensch". D.h. der Mensch
ist von Anfang an zu verstehen als Beziehungswesen. Der beziehungslose,
nur für sich und aus sich selbst angeleitete Mensch, das ist die
Leiche, formuliert deutlich Eberhard Jüngel. Das Sein des Menschen
wird im Blick auf eine Beziehung erfragt: "Was ist der Mensch, dass
du seiner gedenkest? Des Menschen Sohn, daß du Sorge tragest um
ihn?" (Psalm 8,5). Folgerichtig meinte Martin Luther, vom Menschen
sei nur zu reden in praedicamento relationis, nicht in praedicamento substantiae.
Vier Grundbeziehungen sind es, die dieses beziehungsvolle, dieses relationale
Sein von Mensch ausmachen:
Die Beziehung des Menschen zu sich selbst.
Die Beziehung des Menschen zu seinen Mitmenschen.
Die Beziehung des Menschen zu seinen Mitgeschöpfen.
Die Beziehung des Menschen zu Gott.
Wenn nun Mensch Mensch ist, weil Gott ihn und sie anredet und ihn und
sie mit diesem Namen nennt, gehen wir davon aus, dass Gott zu ihm und
ihr in Beziehung tritt. Entsprechend dem christlichen Gottesbegriff ist
auch diese Beziehung nicht einfach, sondern dreifach: In trinitarischer
Entfaltung tritt Gott in Beziehung zu Mensch als Schöpfer, als Retter
und als Vollender.
Christliches Menschenbild
Dieses Grundgeflecht der Relationen - vier menschliche, irdische; drei
göttliche - lässt sich nun in drei Schritt entfalten:
Der Mensch ist Geschöpf
Geschöpflichkeit bedeutet auch die Grundlegung der Beziehung zu den
Mitgeschöpfen, den Mitmenschen und der gesamten Schöpfung. Das
heißt, Mensch verdankt sein Leben nicht sich selbst, er und sie
ist geschaffen, nicht gemacht. In der jüdisch christlichen Tradition
heißt es sogar, der Mensch ist zum Bild Gottes (nicht unbedingt
als Bild Gottes) geschaffen. Die Grundlosigkeit der Schöpfung bedeutet,
dass das Empfangen vor dem Tun, die Verheißung vor dem Gebot, der
Glaube vor den Werken, das Evangelium vor dem Gesetz zu stehen kommt.
Der Mensch ist Sünder / Sünderin
Nicht nur im Einzelfall ist der Mensch zur Sünde fähig, er und
sie ist als Ganze/r unter der transpersonalen Sklavennmacht der Sünde.
Artikel 2 der Confessio Augustana lehrt, dass alle Menschen "von
Mutterleib an voll böser Lust und Neigung sind und keine wahre Gottesfurcht,
keinen wahren Glauben an Gott von Natur haben können". Erst
dem Glauben wird das volle Ausmaß der Versklavung unter der Sünde
bewusst, aber zugleich kann sich der Mensch von sich aus nicht daraus
befreien. Erlösung bleibt reine Gnade.
Der Mensch ist rechtfertigt
Rechtfertigung bedeutet Befreiung von der Macht der Sünde. Aber auch
im Leben der Befreiten, der Gerechtfertigten, zeigt sich noch die Macht
der Sünde. In welchem Ausmaß, ist in der Ökumene etwa
zwischen reformatorischer Tradition und katholischer Tradition umstritten.
Die reformatorische Tradition setzt die bleibende Wirkmacht der Sünde
höher an bis hin zur Aussage Luthers, der gerechtfertigte Mensch
sei simul iustus et peccator. Wobei das nicht als schiedliches Nebeneinander
beider Totalaspekte des Lebens, sondern so zu verstehen sein wird, dass
die Gerechtigkeit den kommenden, anfangenden Aspekt betont und die Sündhaftigkeit
den vergehenden und schwindenden.
Leitbegriff: Menschenwürde
Gerade in den sozialethisch umstrittenen Fragen der Zeit versuchen die
Kirchen ihre ethischen Prinzipien mit dem Begriff der "Menschenwürde"
zu begründen. Die Würde des Menschen ist unantastbar, heißt
es im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, und sie gilt universal,
uneingeschränkt, bedingungslos - so setzen christliche ethischen
Entwürfe fort. Generell lässt sich beobachten, dass die Mehrheit
der Ethiker sich zur Unantastbarkeit der Menschenwürde ohne Wenn
und Aber bekennt. Ausnahmen sind etwa die Entwürfe von Peter Singer,
Norbert Hoerster oder Franz-Josef Wetz. Gleichzeitig ist die Überzeugung
verbreitet, dass es für dieses Grundprinzip der ethischen Orientierung
in der pluralistischen Gesellschaft nicht nur eine Begründung gibt,
sondern eine Mehrzahl miteinander konkurrierender Begründungen oder
womöglich auch gar keine Begründung. Menschenwürde wäre
dann ausnahmslos unantastbar und zugleich begründungsoffen.
Begründungen der Menschenwürde
Der grundsätzliche Vorrang des Beziehungsaspektes hat zur Konsequenz,
dass der Begriff der Menschenwürde nicht mehr aus irgendwelchen Eigenschaften
des Menschen (praedicamento substantiae)abgeleitet wird. Dazu würde
zählen: Vernunft, Sprache, Verantwortungsfähigkeit u.a. Die
Schwierigkeit einer solchen Argumentation besteht schlicht darin, dass
sie zur Begründung der Menschenwürde nicht ausreicht. In der
Tat kommt man in große Schwierigkeiten, warum einem Embryo, einem
Säugling, einem schwer behinderten Menschen, einem irreversibel komatösen
Patienten (noch) Menschenwürde zukommen sollte, wenn diese mit ganz
bestimmten Eigenschaften des Menschen begründet wird. Es bleibt also
der Weg gewiesen, die Menschenwürde durch eine Sicht von Mensch als
Beziehungswesen zu begründen.
Immanente oder transzendente Begründung?
Hier tut sich also die nächste Schwierigkeit auf: Eine rein immanente
Begründung der Menschenwürde ist deshalb ausgeschlossen, weil
sie ihre Allgemeinheit und Unantastbarkeit nicht sichern kann. Wie soll
es ins Belieben der Mitmenschen gestellt sein, ob und wann von Menschen
abstammendem Leben Würde zuzuerkennen ist? Immanent kann - und muss!
- die Menschenwürde uneingeschränkt anerkannt und allgemein
zur Geltung gebracht werden. Es stimmt, was Ernst Benda, der frühere
Präsident des deutschen Bundesverfassungsgerichtshofes einmal feststellte:
"Was Menschenwürde wirklich bedeutet, zeigt sich in den Strafanstalten,
den Häusern der Psychiatrie, den Asylanten- und Obdachlosenherbergen
und in den Pflegeheimen". Aber immanent kann sie nicht begründet
werden. Der Weg der transzendenten Begründung scheint naheliegend,
wie sie etwa durch die jüdisch-christliche Rede vom Geschaffensein
von Mensch zum Ebenbild Gottes gegeben ist. Die EKD argumentiert das in
ihrer Studie "Christentum und politische Kultur" so: "Diese
für die demokratische Gesellschaft grundlegenden Werte speisen sich
aus verschiedenen Traditionen, mit denen auch unterschiedliche Begründungen
dieser Werte einher gehen. Werden sie nun vorrangig etwa mit der Vernunftnatur
des Menschen begründet, könnte die Anerkennung der Menschenwürde
auf die Fähigkeit zu aktiver Vernunftbetätigung begrenzt gelten.
Wird die Menschenwürde dagegen begründet im Geschaffensein des
Menschen von Gott und in der Anrede des Geschöpfs durch den Schöpfer,
so ist darin die Vernunftnatur des Menschen eingeschlossen, die Anerkennung
und der Schutz der Würde des Menschen aber umfassender begründet."
Das Dilemma der transzendenten Begründung der Menschenwürde
Die Begründung der Menschenwürde durch einen Transzendenzbezug,
also Gottesbezug, ist in der heutigen Gesellschaft nicht konsensfähig,
weil weder die zugrundeliegenden theologischen Überzeugungen (Gottebenbildlichkeit,
Rechtfertigung) konsensfähig sind, noch die Grundvoraussetzung des
Ganzen, der Gottesbezug als solcher. Er ist eben nicht mehr begründungsfähig,
sondern seinerseits begründungsbedürftig.
Es ist also bleibend davon auszugehen, dass es eine grundsätzliche
Begründungsoffenheit der Menschenwürde gibt und einen Begründungspluralismus.
Solange allerdings nicht andere Begründungen vorgelegt und plausibel
gemacht werden können, scheint die jüdisch christliche Begründung
geeignet, dass sie nicht mit Lautstärke der Kirchen, aber aus existentieller
Betroffenheit und Plausibilität öffentlich vertreten wird.
Ist hier überhaupt Konsens anzustreben, womöglich durch Berufung
auf eine (noch) christliche Mehrheit? Wilfried Härle (Dogmatiker
aus Heidelberg) meint, dass der Begründungspluralismus grundsätzlich
offen zu halten ist. Er sieht nämlich eine Gefahr gegeben, wenn versucht
würde, eine Begründung der Menschenwürde durchzusetzen,
dass über dem Dissens über der Begründung auch das Bekenntnis
zur absoluten und uneingeschränkten Geltung nicht mehr Konsens werde.
Daher plädiert er für einen Verzicht auf Monopolisierung von
Begründungen und eine grundsätzliche Begründungsoffenheit.
Das Engagement von Christinnen und Christen, von Kirchen, richte sich
eher auf die Durchsetzung der Geltung der Menschenwürde als auf Herstellung
eines Konsens hinsichtlich ihrer Begründung.
Christliches Verständnis des Menschen im gesellschaftlichen
Diskurs
Die Überzeugung von der Würde des Menschen - jedes Menschen
- und die Einsicht, dass diese Überzeugung ohne ein Verständnis
des Menschen als Mensch Gottes nicht zu gewinnen oder zu erhalten sein
dürfte, kann der Ansatzpunkt dafür werden, dass die Orientierungsleistung
des christlichen Menschenbildes auch in den Konflikten der modernen Gesellschaft
wieder stärker zur Geltung kommt.
Mit dem Verlust der Gottesbeziehung, der Transzendenz und dem Verlust
von Gnade, den viele Menschen erleiden, sind die Ansprüche, der Leistungsdruck,
der Rechtfertigungsanspruch nicht etwa menschlicher und maßvoller
geworden, sondern nur gnadenloser.
Der "Homo optionis", von dem Ulrich Beck spricht, wird als freier
Mensch gepriesen. Die Vision des grenzenlos Möglichen verursacht
jedoch zum einen einen permanenten Entscheidungsdruck, dem viele nicht
(mehr) gewachsen sind oder sich ausliefern wollen, und macht zum anderen
wesentlich anfälliger für all das, was nicht vorhergesehen anders
ausgeht, als wir es im Griff zu haben meinten. Dazu gehören Lebens-,
Sinn- und Existenzkrisen im persönlichen Bereich ebenso wie die Folgen
ökologischer Schäden und Zerstörungen und die Eskalationen
vernichtender Gewalt. Diese Dauerüberforderung des einzelnen verschärft
sich durch den Verlust einer Lebens- und Sinnperspektive, die auch das
eigene individuelle Leben umfasst und darüber hinausgeht. Religion
lässt sich nicht auf eine Sinndeutung für ein individuelles
Leben beschränken, Religion hat immer den Sinn des Ganzen im Blick.
Wenn das verloren ist, hängt letztlich alles von einem / von einer
ganz alleine ab.
Die weltgesellschaftlichen Veränderungen, die vor unseren Augen ablaufen,
drücken sich durch drei Phänomene aus, die dem Verständnis
des Menschen als Beziehungswesen radikal zuwider laufen. Räumlich
erleben wir eine massive Entgrenzung, zeitlich eine ebenso drastische
Beschleunigung und in der Beziehung zur gesamten Schöpfung - belebt
oder unbelebt - eine grundsätzliche Austauschbarkeit und damit Wertlosigkeit
von allem und jedem, letztlich auch von uns selbst. Alle drei Ausdrucksformen,
die gerne - vielleicht zu schnell und oberflächlich - unter dem Stichwort
der "Globalisierung" zusammen gefasst werden, tendieren zur
Maßlosigkeit und geraten damit in einen Widerspruch zum christlichen
Verständnis des Menschen. Durch die Schöpfung erhält jedes
Geschöpf Raum und Zeit zugemessen, durch die Grundbeziehung des Schöpfers
zum Geschöpf ist die Mitgeschöpflichkeit, die Konvivenz, die
Grundbestimmung einer wahrhaft ökumenischen, globalen Existenz. So
wird die Frage nach dem Maß des Menschlichen und den sich daraus
ergebenden Maßstäben für Wirtschaft und Politik zur Zukunftsfrage
schlechthin.
Hier bringt das christliche Menschenbild eine ganz bestimmte Sichtweise
ein: gerade der Gedanke der Ebenbildlichkeit führt uns zur Person
Jesu Christi und damit auch zum Kreuz. Maßgebend ist nicht eine
allgemeine Idee vom Menschen oder ein Ideal von ihm, maßgebend ist
der gekreuzigte, der keine Gestalt hatte, die uns gefallen hätte
(Jesaja 53,2). In dieser Linie hat Gabriel Marcel behauptet, Menschenwürde
zeige sich "am ehesten im Bereich der Schwäche". Es gehört
zu den typischen Kennzeichen christlicher Anthropologie, dass nicht in
erster Linie die gesunden, Starken und Erfolgreichen den Maßstab
dessen abgeben, was Mensch bedeutet, sondern die Schwachen, Ausgegrenzten
und Gescheiterten, die Ohn-Mächtigen (Marianne Gronemeyer) und die
De-Mütigen.
Auf dieser Basis tritt evangelische Sozialethik dafür ein, dass
die Beziehungsvielfaltdes Lebens gewahrt bleibt, ja gefördert wird.
Das Zusammenleben der generationen, der geschlechter, von menschen anderer
Kultur und Religion zu sichern, ist eine wesentliche Aufgabe des Sozialstaates.
Er sichert die Grundversorgung aller möglichst nachhaltig, d.h. auch
bei möglichst großer Schonung der natürlichen Ressourcen.
Aufgrund des Eigenwertes jedes Menschen, der immer schon die von Gott
geliebte, angesprochene und erlöste Person ist, kann sich Mensch
zum Subjekt des eigenen Lebens bilden. Damit das möglich ist, braucht
es ein von der Politik zu bestimmendes Maß des Ökonomischen,
also eine Hausordnung, bei der der Mensch im Mittelpunkt steht. |