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Ökumenischer
Rat der Kirchen in Österreich (ÖRKÖ) |
| < START | Studientag "Eine Aufgabe
für den Staat...?", 2. Oktober 2003, Wien Univ.Prof. Wolfgang Palaver: SOZIALSTAAT - ZIVILGESELLSCHAFT - KIRCHE |
1. These: Ausgehend von der prophetischen Sozialkritik, wie wir sie aus der biblischen Offenbarung kennen, solidarisiert sich das Christentum mit den Schwachen und Wehrlosen der Gesellschaft und fordert zur sozialen Gerechtigkeit auf. Für den modernen Nationalstaat bedeutete die Betonung der sozialen Gerechtigkeit, dass er auch zum Sozialstaat werden musste. Die Tradition der katholischen Soziallehre hat daher in kritischer Distanz zum liberalen Nachtwächterstaat den Staat zur Sorge um das Gemeinwohl aufgefordert. Subsidiär - im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe - ist der Staat dazu verpflichtet, überall dort für soziale Gerechtigkeit zu sorgen, wo die Gesellschaft dazu nicht selbst fähig ist. Die Option für die Armen gehört zum Kernbestand des biblischen Ethos. Vom Exodusgeschehen, Gottes Befreiung aus dem ägyptischen Sklavenhaus, lässt sich in dieser Hinsicht eine Linie zur Sozialkritik der biblischen Propheten ziehen, in der die Herrschenden mit ihrer Unterdrückung der Armen und Schwachen konfrontiert werden.1 Als ein Beispiel sei auf den Propheten Amos verwiesen, der unmissverständlich die Praxis der Ausbeutung und Unterdrückung anprangert: "Hört dieses Wort, die ihr die Schwachen verfolgt und die Armen im Land unterdrückt. Ihr sagt: ... Wir wollen mit Geld die Hilflosen kaufen, für ein paar Sandalen die Armen." (Amos 8,4.6) Im Neuen Testament setzt sich diese biblische Parteinahme für die
Armen und Schwachen fort. Das Gleichnis vom barmherzigen Samariter (Lk
10,29-37) ist dafür genauso ein Beispiel wie die Aufforderung zur
Solidarität in der christlichen Gemeinde, wie sie besonders deutlich
im Jakobusbrief zum Ausdruck kommt.2 Für die frühe Kirche war
allerdings die christliche Gemeinde Adressat der Option für die Armen,
während der Sozialstaat eine moderne Einrichtung darstellt, der erst
mit der Entstehung des Nationalstaates möglich wurde. Während aber Hobbes' Variante des Liberalismus die Notwendigkeit
eines starken Staates betonte, um die zunehmende Konkurrenz zwischen den
Menschen einzuhegen, hat sich geschichtlich zuerst eine Form des Liberalismus
durchgesetzt, der den Staat, nur auf die minimale Aufgabe der Herstellung
von Recht und Ordnung zu reduzierten versuchte. "Darum müssen die staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen ganz und gar von dieser Gerechtigkeit durchwaltet sein; vor allem aber tut es not, daß sie zur gesellschaftspolitischen Auswirkung kommt, d.h. eine Rechts- und Gesellschaftsordnung herbeiführt, die der Wirtschaft ganz und gar das Gepräge gibt. Seele dieser Ordnung muß die soziale Liebe sein; die öffentliche Gewalt aber hat sie kraftvoll zu schützen und durchzusetzen." (Quadragesimo anno 88) Aus der Sicht der katholischen Soziallehre muss der Staat sich um das
Gemeinwohl kümmern (Mater et magistra 54; Centesimus annus 11). Die
Notwendigkeit staatlicher Interventionen leitet sich dabei unterem anderen
auch aus dem Subsidiaritätsprinzip ab, das den Staat dazu verpflichtet,
überall dort sozialpolitisch einzugreifen, wo die einzelnen gesellschaftlichen
Gruppen dazu selbst nicht in der Lage sind.
2. These: So wie das biblische Prophetenamt von der politischen Autorität unterschieden blieb und auch für das Christentum die Unterscheidung von Gott und Kaiser (Mk 12,17) prägend wurde, so darf aus christlicher Sicht der Staat niemals als einzige und alles bestimmende gesellschaftliche Größe verstanden werden. Alle Formen konstantinischer Verschmelzungen von Staat und Kirche haben diese biblische Sichtweise beispielsweise verletzt. Für die Tradition der katholischen Soziallehre geht es hier um die zweite Seite der Subsidiarität, die dem Staat nur eine stellvertretende Unterstützung der gesellschaftlichen Kräfte zugesteht. Vorrangig vor dem Staat ist es Aufgabe der Gesellschaft, d.h. der "verschiedenen Zwischengruppen, angefangen von der Familie bis hin zu den wirtschaftlichen, sozialen, politischen und kulturellen Gruppen" (Centesimus annus Nr. 13), sich um das soziale Wohl aller Menschen zu kümmern. Aus christlicher Sicht ist der Staat nicht das erste und einzige Sozialgebilde,
sondern er ist eine Institution, die ergänzend zur Gesellschaft mit
ihren vielen Gruppen und sozialen Gebilden hinzukommt. Diese relativierende
Sicht des Staates lässt sich bereits an jenem biblischen Ethos ablesen,
das die prophetische Option für die Armen prägt. Mit der Exoduserfahrung
war eine Absage an den Staatsgedanken verbunden, weil Ägypten als
Inbegriff der Staatlichkeit angesehen wurde.5 Die Propheten setzten diese
staatskritische Tradition fort, indem sie auch den Königen Israels
gegenüber immer wieder an die antistaatliche Zeit erinnerten. Diese
für das biblische Ethos typische und auch gegenüber der umliegenden
Kultur einzigartige Unterscheidung von staatlicher und religiöser
Autorität und den damit verbundenen Institutionen setzt sich im Neuen
Testament fort. Andeutungsweise zeigt sie sich schon in jenen Worten Jesu,
die er den Pharisäern zur Antwort gibt, als sie ihm bezüglich
der Steuerfrage eine Falle zu stellen versuchten: "Gebt dem Kaiser,
was dem Kaiser gehört, und Gott, was Gott gehört!" (Mk
12,17) Obwohl diese Stelle vieldeutig ist, schließt sie zumindest
die in der Antike übliche religiöse Überhöhung des
Staates klar aus. "Jedwede Gesellschaftstätigkeit ist ja ihrem Wesen und Begriff nach subsidiär; sie soll die Glieder des Sozialkörpers unterstützen, darf sie aber niemals zerschlagen oder aufsaugen." (Quadragesimo anno 78) Gerade seine eigenen Erfahrungen mit dem Totalitarismus führten Papst Johannes Paul II. dazu, diese Seite des Subsidiaritätsprinzips besonders deutlich herauszustreichen. In seinen Sozialenzykliken betonte er deshalb den "Subjektcharakter der Gesellschaft" bzw. die "Subjektivität der Gesellschaft", die sowohl gegenüber dem Markt als auch gegenüber dem Staat Vorrang besitzt: "Nach Rerum novarum und der ganzen Soziallehre der Kirche erschöpft sich die gesellschaftliche Natur des Menschen nicht im Staat, sondern sie verwirklicht sich in verschiedenen Zwischengruppen, angefangen von der Familie bis hin zu den wirtschaftlichen, sozialen, politischen und kulturellen Gruppen, die in derselben menschlichen Natur ihren Ursprung haben und daher - immer innerhalb des Gemeinwohls - ihre eigene Autonomie besitzen." (Centesimus annus 13) "Außer der Familie erfüllen auch andere gesellschaftliche Zwischengruppen wichtige Aufgaben und aktivieren spezifische Solidaritätsnetze. Diese reifen in der Tat zu echten Gemeinschaften von Personen heran, beleben das gesellschaftliche Gefüge und verhindern, daß es in die Anonymität und in eine unpersönliche Vermassung absinkt, wie es in der modernen Gesellschaft leider häufig der Fall ist. Der Mensch lebt in der Vielfalt der zwischenmenschlichen Beziehungen, und in ihr wächst die 'Subjekthaftigkeit der Gesellschaft'. Der einzelne wird heute oft zwischen den beiden Polen Staat und Markt erdrückt. Es hat manchmal den Anschein, als existiere er nur als Produzent und Konsument von Waren oder als Objekt der staatlichen Verwaltung. Es wird vergessen, daß das Zusammenleben der Menschen weder den Markt noch den Staat zum Endziel hat. Es besitzt in sich selber einen einzigartigen Wert, dem Staat und Markt dienen sollen." (Centesimus annus 49) Konkret wirkt sich diese Betonung des Subjektcharakters der Gesellschaft insofern aus, als Johannes Paul II. trotz seines klaren Eintretens für den Sozialstaat auch die Probleme eines "Versorgungsstaates" anspricht, der sich dann selbst abzuschaffen droht, wenn er die gesellschaftlichen Quellen der Solidarität trockenlegt. Die Überwachung des Wirtschaftsprozesses sowie die Garantie der Menschenrechte gehört zwar zu den Aufgaben des Staates, aber "die erste Verantwortung auf diesem Gebiet liegt nicht beim Staat, sondern bei den einzelnen und bei den verschiedenen Gruppen und Vereinigungen, in denen sich die Gesellschaft artikuliert" (Centesimus annus 48). Wo die Gesellschaft versagt, muss der Staat eine zeitliche begrenzte "Vertretungsfunktion" wahrnehmen. Wird der Staat zum alleinigen Träger von Solidarität, besteht die Gefahr eines staatlichen Sozialbürokratismus, der sowohl unfinanzierbar als auch sozial ineffizient ist: "Funktionsstörungen und Mängel im Wohlfahrtsstaat rühren
von einem unzutreffenden Verständnis der Aufgaben des Staates her.
Auch auf diesem Gebiet muß das Subsidiaritätsprinzip gelten:
Eine übergeordnete Gesellschaft darf nicht in das innere Leben einer
untergeordneten Gesellschaft dadurch eingreifen, daß sie diese ihrer
Kompetenzen beraubt. Sie soll sie im Notfall unterstützen und ihr
dazu helfen, ihr eigenes Handeln mit dem der anderen gesellschaftlichen
Kräfte im Hinblick auf das Gemeinwohl abzustimmen. Das ökumenische Sozialwort der deutschen Kirchen von 1997 Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit weist auch in diese Richtung, wenn es die Weiterentwicklung des Sozialstaates hin zu einer gestärkten Sozialkultur verlangt: "Der Sozialstaat muss so weiterentwickelt werden, dass die staatlich gewährleistete Versorgung durch mehr Eigenverantwortung und Verantwortung der kleinen sozialen Einheiten gestützt wird. Er bedarf einer ihn tragenden und ergänzenden Sozialkultur."8 "Der Sozialstaat bedarf gerade angesichts der Finanzierungsprobleme der Weiterentwicklung: Eigenverantwortung und Verantwortung der kleinen sozialen Einheiten müssen gestärkt werden. Die traditionelle Sozialkultur befindet sich im Zuge der Industrialisierung und Urbanisierung in einem starken Wandel und hat sich an vielen Stellen aufgelöst. Ansätze zu einer neuen Sozialkultur zeichnen sich ab. Sie müssen gefördert werden. Darum spielen die Familien und neue Formen und Chancen der Solidarität, etwa in den Netzwerken assoziativer Selbsthilfe, in den Bürgerbewegungen und Ehrenämtern oder in der wechselseitigen Nachbarschaftshilfe, im Wort der Kirchen eine hervorgehobene Rolle. Eine neue Sozialkultur kann und soll nicht das staatliche System sozialer Sicherung ersetzen, aber sie kann Leistungen hervorbringen, die man bisher allzu schnell vom Staat erwartete. Eine entwickelte Sozialkultur trägt auch dazu bei, Vereinsamung und soziale Kälte zu überwinden, und schafft so Voraussetzungen für eine menschenwürdigere Gesellschaft."9 Die von den christlichen Kirchen geforderte Stärkung der Sozialkultur, wird heute vermehrt auch in der öffentlichen Debatte und von Sozialwissenschaftlern eingemahnt. Die entsprechenden Stichworte lauten Dritter Sektor, Zivil- oder Bürgergesellschaft.10 Wir dürfen heute nicht mehr nur in Kategorien von Markt und Staat denken, sondern müssen uns auch ganz bewusst um die solidarische Kultur der vielen gesellschaftlichen Bereiche und Gruppen bemühen. Als Beispiel kann auf das Konzept der Bürgergesellschaft des deutschen Soziologen Warnfried Dettling hingewiesen werden: "Die Bürgergesellschaft kann man auch verstehen als eine politische Methode und eine gesellschaftliche Übereinkunft, auf eine zivile Weise mit wachsender Vielfalt und wachsenden Konflikten umzugehen. Man braucht dafür gewiß, hier wie dort, eine mehr oder weniger erfolgreiche Wirtschaft, also die 'unsichtbare Hand des Marktes'. Man braucht dafür gewiß, hier wie dort, eine öffentliche Autorität, die zum einen das Monopol der Macht hat und es notfalls auch einsetzt und die sich zum anderen der Wohlfahrt der Menschen verpflichtet weiß: also die sichtbare Hand des Staates. Aber ebenso wichtig sind hier wie dort die vielen sichtbaren und unsichtbaren Hände und ihre Aktivitäten innerhalb und außerhalb der NGOs und CBOs [Community Based Organisations], die wir in diesem Buch als Dritten Sektor beschrieben haben. Die Transformation von Gesellschaften in eine neue Balance von Staat, Markt und Drittem Sektor erfordert in unterschiedlichen Zeiten und Ländern gewiß unterschiedliche Prioritäten, aber sie orientiert sich an den nämlichen Werten, Zielen und Strukturprinzipien."11 In der österreichischen Sozialstaatsdebatte wurde die Bedeutung des Dritten Sektors noch nicht deutlich genug angesprochen. Zumindest war das mein Eindruck angesichts der Diskussionen um das Sozialstaatsvolksbegehren. Auch der kritische Vorwurf gegen die gegenwärtige Regierung, sie würde Sozialabbau betreiben, bleibt oft verkürzt, wenn er nicht auch die Tatsache anspricht, dass die Politiker hier mehr dem Willen der Wähler folgen, als uns das vielleicht bewusst und lieb ist.
3. These: Die neutestamentlichen Bilder von der Kirche als dem "Salz der Erde" und einer "Stadt auf dem Berg" (Mt 5,13-16) zeigen, dass die Kirche als eine vorbildliche Kontrastgesellschaft zur Gestaltung der Welt aufgerufen ist. Nicht das direkte Regieren der Welt ist aufgetragen, sondern die beispielhafte Verkörperung der sozialen Botschaft der Bibel, die dadurch auch der Welt angeboten ist. Als Teil der Zivilgesellschaft sind die Kirchen selbst erster Ort ihrer Sozialethik. Damit die soziale Botschaft der Kirchen nicht zum leeren Moralismus verkommt, gilt es die Soziallehre in der kirchlichen Praxis vorzuleben: "Die Kirche hat keine Sozialethik; die Kirche ist eine Sozialethik." (S. Hauerwas) Für die katholische Soziallehre gilt der Vorrang des eigenen kirchlichen Engagements, weil sie "eine in erster Linie an ihre Mitglieder gerichtete Zusammenfassung von Reflexionsprinzipien, Urteilskriterien sowie Richtlinien für das konkrete Handeln" (Ecclesia in Asia Nr. 32) ist.
"Die leuchtende Stadt auf dem Berg ist Chiffre für die Kirche als eine Kontrastgesellschaft, die gerade als Kontrastgesellschaft die Welt verändert."14 Nicht das direkte Regieren der Welt ist aufgetragen, sondern die beispielhafte Verkörperung der sozialen Botschaft der Bibel, die dadurch auch der Welt angeboten ist. Als Teil der Zivilgesellschaft sind die Kirchen selbst erster Ort ihrer Sozialethik. Die katholische Sozialethikerin Marianne Heimbach-Steins spricht von der Kirche als dem primären Weltbezug der Kirche: "Weil und insoweit die Kirche als Volk Gottes verstanden wird, stellt sich die Frage nach der sozialethischen Kompetenz systematisch vorrangig an die Kirche selbst als eine organisierte und strukturierte Gemeinschaft, als ein eigener Ort von Welt, der im Sinne der Berufung des Volkes Gottes zu gestalten ist. Insoweit ist dieser primäre Weltbezug der Rahmen, innerhalb dessen die sozialethische Kompetenz der Kirche vorrangig zu klären ist."15 Der protestantische Sozialethiker Stanley Hauerwas hat eine solche Position
schon vor etlicher Zeit in einer prägnanten These zusammengefasst:
"Die Kirche hat keine Sozialethik; die Kirche ist eine Sozialethik."16
"Weiß die Kirche sich verpflichtet, Zeugnis zu geben für die Gerechtigkeit, dann weiß sie auch und anerkennt, dass, wer immer sich anmaßt, den Menschen von Gerechtigkeit zu reden, an allererster Stelle selbst vor ihren Augen gerecht dastehen muss. Darum ist unser eigenes Verhalten, unser Besitz und unser Lebensstil einer genauen Prüfung zu unterziehen." (Nr. 41) Ähnlich deutlich drückt sich das deutsche ökumenische
Sozialwort von 1997 aus: Alle Forderungen der Kirchen an Staat und Zivilgesellschaft müssen zuerst an die eigene Adresse gerichtet werden. Je mehr es uns gelingt, in unseren Kirchen eine tragfähige Sozialkultur zu entwickeln, desto überzeugender können wir dies auch vom Staat und der Zivilgesellschaft einzufordern. Der eigene Beitrag der Kirchen hilft aber auch dem Staat und der Zivilgesellschaft, unseren berechtigten Forderungen nachzukommen. |
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