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Ökumenischer
Rat der Kirchen in Österreich (ÖRKÖ) |
| < START | Protest des ÖRKÖ gegen eine weitere Verschärfung des Fremdenrechtes |
Die äußerst Besorgnis erregende Entwicklung im Asyl- und Menschenrechtsbereich drängt den Ökumenischen Rat der Kirchen in Österreich zu einer Stellungnahme. Mit größter Sorge verfolgt der Ökumenische Rat der Kirchen in Österreich daher die jüngsten Entscheidungen des Innenministeriums, Caritas, Volkshilfe und Diakonie, neben der Sozialbetreuung von Schubhäftlingen nun auch österreichweit das Kernstück ihrer menschenrechtlichen Arbeit, die Flüchtlingsberatung zu entziehen. Die derzeit im Parlament liegende neuerliche Novelle des Fremdenrechtes wird, sollte sie in der vorliegenden Fassung beschlossen werden, dieser negativen Entwicklung weiter Vorschub leisten. Ob eine Person Schutz in Österreich erhalten soll, muss in einem fairen und rechtstaatlichen Verfahren geklärt werden, in dem die Asylsuchenden jenen Beistand zur Seite gestellt bekommen, den sie brauchen, um sich in den für sie inzwischen völlig undurchschaubaren und komplizierten Asylverfahren zurecht zu finden. Wir müssen uns den Anlass vor Augen halten, warum sich in Europa überhaupt ein Asylrecht entwickelt hat: Die Genfer Flüchtlingskonvention war die solidarische Antwort auf die Verfolgungshandlungen des 2. Weltkrieges. Nie wieder sollten Menschen, die gerade dem Tod in ihrem Verfolgerland entronnen waren, vor geschlossenen Grenzbalken stehen. Das Asylrecht darf daher nur einen einzigen Zweck verfolgen: Jenen Schutz zu gewähren, denen ein Verbleib in ihrem Heimatland nicht mehr zumutbar ist. Missbrauchsbekämpfung oder die Verfolgung strafbarer Handlungen sind notwendig, müssen aber im Strafrecht und nicht in jenem Gesetz abgehandelt werden, das für die Schutzgewährung zuständig ist. Der Zugang zum Recht darf für Schutz suchende Menschen nicht noch weiter eingeschränkt werden, sondern sollte ausgebaut werden. Der Ökumenische Rat der Kirchen in Österreich
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Ökumenischen Rates der Kirchen in Österreich