|

Am Freitag, 8. September 2000, fand im
erzbischöflichen Palais in Wien ein offenes und freimütiges Gespräch des
Vorstands des
Ökumenischen Rates der Kirchen in Österreich (ÖRKÖ) mit dem röm. kath.
Erzbischof von Wien, Kardinal Dr. Christoph Schönborn, und dem Wiener
Weihbischof DDr. Helmut Krätzl statt.
Dabei wurde zunächst bedauert, dass bei der Erstellung des Dokumentes
"Dominus Iesus" und des Schreibens "Schwesterkirchen" keine Konsultation
mit den darin angesprochenen Kirchen stattgefunden hat. Es wurde auch
als Mangel erachtet, dass die in den Texten genannten Kirchen nicht vor
der Veröffentlichung diese Dokumente erhalten haben. In Zukunft wird auf
einen offene ökumenische Vorgangsweise gehofft.
Aufgrund der so unterschiedlichen Aussagen zum Thema "Ökumene" in der
römisch-katholischen Kirche besteht ein dringender Bedarf an einem weiteren
klärenden Gespräch. In den beiden am 5. September 2000 veröffentlichten
Texten scheinen 35 Jahre eines ökumenischen Entwicklungsprozesses seit
dem 2. Vatikanischen Konzil nicht auf.
"Die Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre
hat eine andere Kultur der Ökumene erhoffen lassen." So wird aus einer
Resolution der Superintendentialkonferenz der (evangelischen) Diözese
A.B., Wien, zitiert. Bei der Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre
kam es zur intensiven Zusammenarbeit der darin angesprochenen Kirchen,
und es wurde ein differenzierter Konsens in Grundwahrheiten erzielt.
Dieser Weg wird als hilfreiche Methode bezeichnet, aus der es zu lernen
gilt.
Alle Anwesenden bekennen sich zur Einzigkeit der einen Kirche. Ebenso
wird die Befassung mit der Einzigkeit Jesu Christi und mit der pluralistischen
Religionstheologie positiv bewertet.
Bezüglich der Zusammenarbeit in Österreich wird festgehalten:
In Österreich mögen die Kirchen weiterhin "in der bewährten Weise", wie
Kardinal Schönborn betont, weiterarbeiten. Diese Zusammenarbeit in Österreich
entspricht ganz dem Ökumenischen Direktorium vom 25. März 1993, wobei
insbesondere auf Nr. 31 verwiesen wird.
Abschließend bekennt sich der Vorstand einstimmig zur Fortführung der
bestehenden Zusammenarbeit im ÖRKÖ.
Mit dem Gebet des Herrn wird das Gespräch abgeschlossen.
Nach dem Gespräch wird diese Gesprächsnotiz gemeinsam vom Vorstand verfasst.
gezeichnet: Christine Gleixner,
FvB, Vorsitzendes des ÖRKÖ
P.S: Ökumenisches Direktorium Nr. 31
lautet:
Die Art und Weise des ökumenischen Handelns, das in einem bestimmten Gebiet
unternommen wird, wird stets vom besonderen Charakter der örtlichen ökumenischen
Situation beeinflusst sein. Die Wahl des angemessenen ökumenischen Engagements
obliegt in besonderer Weise dem Bischof, der die spezifische Verantwortung
und die Herausforderungen, die für seine Diözese charakteristisch sind,
in Betracht ziehen muss. Es ist nicht möglich, hier die Verschiedenartigkeit
der Situation zu behandeln.
Und in Nr. 32 steht:
Die Teilnahme der katholischen Kirche an der ökumenischen Bewegung in
Ländern mit einer großen katholischen Mehrheit ist unabdingbar, wenn der
Ökumenismus eine Bewegung sein soll, die die ganze Kraft erfasst.
|