Neues europäisches Projekt für mehr Sicherheit in den Kirchen
Initiative „Safer and Stronger Communities in Europa“ will Bewusstsein für Sicherheitsfragen in Kirchen und Religionsgemeinschaften stärken und praktische Hilfe leisten
Ein stärkeres Zusammenwachsen der evangelisch-lutherischen und der evangelisch-reformierten Kirche in Verwaltungsangelegenheiten haben die Delegierten zur Generalsynode am Montag, 7. Mai, in Graz beschlossen. Konkret wird der Rechts-und Verfassungsausschuss der Generalsynode unter Einbindung der theologischen Ausschüsse der Synoden damit beauftragt, eine Novellierung der entsprechenden kirchenrechtlichen Bestimmungen auszuarbeiten. „Wir gehen den Weg einer Verwaltungsunion, aber nicht den Weg einer unierten evangelischen Kirche“, betonte Synodenpräsident Peter Krömer.
Krömer präsentierte die Schwerpunkte der geplanten Novellierung, die im Vorfeld von einem Projektteam erarbeitet worden war. Mit der verstärkten Integration der Kirchen A.B. und H.B. in der Kirche A.u.H.B. soll ein gemeinsames Kirchenamt A.u.H.B. geschaffen werden, das für die Gesamtkirche, aber auch für die beiden einzelnen Kirchen zuständig sein soll.
Verändern wird sich auch die Zusammensetzung des Oberkirchenrats A.u.H.B. Hier hatte bereits die Synode A.B. die Weichen gestellt, indem sie die Reduzierung der Mitglieder des Oberkirchenrats A.B. auf fünf Mitglieder beschlossen hatte. Angedacht sei darüber hinaus nur mehr ein gemeinsames Kirchenpresbyterium für strategische Fragen einzusetzen.
Verschoben werden auch die Kompetenzen zwischen den Bekenntnissynoden und der Generalsynode, deren Aufgabenbereich sich erweitert. Bekenntnisfragen bleiben aber bei den Synoden der jeweiligen Kirchen, die Einhebung des Kirchenbeitrags bleibt ebenso in deren Kompetenz. Geistliche Amtsträgerinnen und Amtsträger werden zudem künftig bei der Evangelischen Kirche A.u.H.B. angesiedelt sein.Konkrete Gesetzesvorschläge soll der Rechts-und Verfassungsausschuss bis zur nächsten Sitzung im Dezember erarbeiten. Dann haben die Pfarrgemeinden die Möglichkeit zur Begutachtung. Der Synode werden die Gesetzesentwürfe in einem Jahr zur Abstimmung vorgelegt.
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